Europa Das Europäische Parlament. Informationsbüro in Deutschland. Europa-Punkt im Europäischen Haus. Informationsbüro in München

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Europa 2014. Das Europäische Parlament. Informationsbüro in Deutschland. Europa-Punkt im Europäischen Haus. Informationsbüro in München"

Transkript

1 Europa 2014

2 Das Europäische Parlament Informationsbüro in Deutschland Unter den Linden Berlin Telefon: (030) Telefax: (030) Europa 2014 Europa-Punkt im Europäischen Haus Unter den Linden Berlin Montag bis Freitag Uhr Samstag, Sonntag Uhr Zur Sommerzeit werktags bis 20 Uhr, am Wochenende bis 18 Uhr Verkehrsverbindung: Haltestelle Brandenburger Tor Buslinien: 100, TXL S-Bahnlinien: S1, S2, S25 U-Bahnlinie: U55 Informationsbüro in München Bob-Van-Benthem-Platz München Telefon: (089) Telefax: (089) epmuenchen@ep.europa.eu Verkehrsverbindung: Haltestelle Baaderstraße : Buslinien 52 und 152 S-Bahn Haltestelle Isartor : alle S-Bahnen U-Bahn Haltestelle Fraunhoferstraße : U1 und U2 2 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 3

3 Inhalt 6 Europa vor neuen herausforderungen Zukunft gemeinsam gestalten 8 Die Europawahl Das Europäische Parlament Die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in der EU 26 Der Europäische Rat und der Rat Die Vertretung Der Mitgliedstaaten 32 Die Europäische Kommission motor der Integration und Hüterin der Unionsinteressen 40 Die Europäische bürgerinitiative Bürgerinnen und Bürger als auftraggeber der Gesetzgebung 44 Global und sozial Binnenmarkt und soziale Dimension der EU 50 Europa wächst zusammen schengen-raum und Erweiterung 68 Die Symbole DEr Europäischen Union Flagge, Hymne, Währung 72 Leben im Euroland Das gemeinsame Geld 82 Der Haushalt der EU investieren in Wachstum und Beschäftigung 90 Klima auf der Kippe klimaschutz und Energiepolitik 96 Gesunde Lebensmittel sichere Produkte landwirtschaft und Verbraucherschutz 104 Frei und sicher leben raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts 112 Europa und die Welt aussenpolitik, Entwicklungshilfe, menschenrechte 120 Europa entdecken und erleben Jugend- und Bildungsprogramme 62 In Vielfalt geeint europa und seine Regionen Titelbild: Das Europäische Parlament in Straßburg vor der Europawahl Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 5

4 Europa vor neuen Herausforderungen Zukunft gemeinsam gestalten Die Europäische Union steht vor großen Herausforderungen. Dazu gehören z.b. die weitere Stabilisierung der gemeinsamen Währung, des Euro, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten oder Antworten auf die Flüchtlings- und Asylproblematik und den Klimawandel. Immer wieder bestätigt sich, dass die Europäerinnen und Europäer nur gemeinsam Lösungen für globale Probleme finden können und so das europäische Gesellschaftsmodell erhalten können. Das Europäische Parlament ist mittlerweile in fast allen EU-Politikbereichen Mitgesetzgeber. Daher können Bürgerinnen und Bürger bei der Europawahl vom Mai 2014 (in Deutschland am Sonntag, den 25. Mai) maßgeblich auf die politische Tätigkeit der Europäischen Union einwirken. Zudem haben die Wählerinnen und Wähler zum ersten Mal die Möglichkeit, mit ihrer Stimme die Besetzung des Präsidenten oder der Präsidentin der Europäischen Kommission zu beeinflussen, da sich die Kandidaten erstmals im Europäischen Parlament zur Wahl stellen müssen. Daraus leitet sich das Motto der Informationskampagne des Europäischen Parlaments zur Europawahl ab: Diesmal geht s um mehr! 6 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 7

5 Die Europawahl 2014 Die Vielfalt der Europäischen Union spiegelt sich im Europäischen Parlament (EP) wider: Aus 28 Ländern kommen bis zur Europawahl Abgeordnete. Damit ist die Europawahl die größte multinationale Wahl der Welt. Durch die erheblich gewachsenen Kompetenzen ist das Europäische Parlament ins Zentrum der parlamentarischen Demokratie der EU gerückt. Davon war die beratende Versammlung noch weit entfernt, die vor mehr als 50 Jahren als Vorläufer des EP zum ersten Mal tagte. Seit 1979 wird das Europäische Parlament direkt gewählt. Heute gestaltet es maßgeblich die EU-Politik und steht im Dienste der über 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Mehr Informationen zur Europawahl 2014: Das Europäische Parlament wird als einziges EU-Organ alle fünf Jahre demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt. Die nächste Europawahl findet vom 22. bis 25. Mai 2014 statt. In Deutschland ist Sonntag, der 25. Mai 2014 Wahltag zur Europawahl. Nach der Europawahl werden insgesamt 751 Sitze im Europäischen Parlament vergeben, davon 96 an Abgeordnete aus Deutschland. Im Anschluss an die Europawahl 2014 wird das Europäische Parlament erstmalig wie im Vertrag von Lissabon vorgesehen die Präsidentin oder den Präsidenten der Europäischen Kommission wählen. Der Europäische Rat schlägt dazu dem Europäischen Parlament eine Kandidatin oder einen Kandidaten für das Amt vor, unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Wahlen zum Europäischen Parlament. Damit haben Sie als EU-Bürgerin oder EU-Bürger die Möglichkeit, über Ihre Stimme bei der Europawahl mit zu beeinflussen, wer die neue Kommissionspräsidentin oder der neue Kommissionspräsident werden wird. In einer Entschließung des EP vom Juli 2013 werden die im Europäischen Parlament vertretenen europäischen Parteien aufgefordert, im Vorfeld der Europawahl ihre Kandidatin oder ihren Kandidaten für die Spitzenposition der Europäischen Kommission so frühzeitig zu nominieren, dass noch eine aussagekräftige EU-weite Wahlkampagne organisiert werden kann. Das EP fordert zudem die Mitgliedstaaten und die Parteien auf, dass die Namen und gegebenenfalls die Embleme der europäischen Parteien auch auf die Stimmzettel zur Europawahl gedruckt werden. Darüber hinaus sollen generell alle Namen der für die Europawahl ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten spätestens sechs Wochen vor Beginn der Europawahl veröffentlicht werden. Wie wird gewählt? Die Abgeordneten für das Europäische Parlament werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl bestimmt. Rechtsgrundlage der Europawahl ist Artikel 223 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, jedoch unterliegt die konkrete Durchführung einer Reihe weiterer europäischer und nationaler Vorschriften: 8 Das Europäische Parlament Das Europäische Die Europawahl Parlament

6 Zur Europawahl 2014 in Deutschland Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts mit Listenvorschlägen. Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über eine Stimme, mit der sie oder er einen Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung wählen kann. Am 7. Oktober 2013 hat Bundespräsident Joachim Gauck das Fünfte Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes ausgefertigt, mit dem eine Drei-Prozent-Hürde für die Europawahl 2014 in Deutschland eingeführt wird. Ende 2011 war die bei der Europawahl 2009 geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt worden. Derzeit sind einige sogenannte Organstreitverfahren gegen die Drei-Prozent-Sperrklausel vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Wer darf wählen? Wahlberechtigt zur Europawahl in Deutschland sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland eine Wohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten, die am Wahltag: 1) das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik oder in den übrigen EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und 3) nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Für die Europawahl muss man im Wählerverzeichnis seiner Heimatgemeinde geführt werden oder einen Wahlschein haben. Um von ihrem Europawahlrecht in Deutschland Gebrauch zu machen, müssen sich EU-Bürgerinnen und EU-Bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten ins Wählerverzeichnis ihres derzeitigen Wohnortes eintragen lassen. Deutsche im Ausland Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, die ihren Hauptwohnsitz in einem der übrigen EU- Staaten gemeldet haben, können entweder per Briefwahl an ihrem letzten Hauptwohnsitz in Deutschland oder an ihrem derzeitigen Wohnort in einem anderen EU-Mitgliedstaat an der Europawahl teilnehmen. Da die Regelungen für die Wahlbeteiligung der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in den 28 EU-Staaten national unterschiedlich gestaltet sind, sollte man sich rechtzeitig bei den zuständigen Stellen der Gemeindebehörde am Wohnort über die einzuhaltenden nationalen Wahlmodalitäten erkundigen. Bitte beachten Sie: Wenn man als Deutscher im EU-Ausland wählt, bestimmt man über die in diesem Land zu vergebenden Mandate für das Europäische Parlament und nicht über die deutschen Mandate. Auch Deutsche, die außerhalb der EU leben, können per Briefwahl wählen. Wer kann gewählt werden? Wer in Deutschland das Recht hat, bei den Europawahlen zu wählen, hat auch das sogenannte passive Wahlrecht, um sich um einen Abgeordnetensitz im Europäischen Parlament zu bewerben. Alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Deutschland, die mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder als Unionsbürgerin oder Unionsbürger einen Wohnsitz in Deutschland haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, können für einen Sitz im Europäischen Parlament kandidieren. Kandidieren kann man allerdings nur auf Bundes- oder Landeslisten von Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen. Die Parteien oder sogenannten politischen Vereinigungen stellen Listen mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten für das Europäische Parlament auf. Die deutschen und europäischen Wahlgesetze schreiben vor, dass sich die Bewerberinnen und Bewerber auf Parteitagen oder Mitgliederversammlungen einem demokratischen Auswahlverfahren stellen müssen. Die Parteien oder politischen Vereinigungen müssen in geheimer Wahl sowohl ihre Kandidatinnen und Kandidaten als auch den jeweiligen Listenplatz ermitteln. Die früher erlaubten Doppelmandate sind 2004 abgeschafft worden, d. h. die Mitgliedschaft im Europäischen Parlament ist unvereinbar mit der Ausübung eines nationalen Abgeordnetenmandats. Das bedeutet in Deutschland konkret, dass Europaabgeordnete nicht zugleich ein Mandat als Bundes- oder Landtagsabgeordnete wahrnehmen dürfen. Hingegen ist es erlaubt, dass Europaabgeordnete Mandate auf kommunaler Ebene (z.b. als Stadt-, Gemeinde- oder Kreisrat) ausüben. Europawahlgesetz in Deutschland: htttp:/ rechtsgrundlagen/europawahlgesetz.pdf Europawahlordnung in Deutschland: rechtsgrundlagen/europawahlordnung.pdf 10 Die Das Europawahl Europäische 2014 Parlament Das Europäische Die Europawahl Parlament

7 Das Europäische Parlament Die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in der EU Die Bürgerinnen und Bürger der EU wählen ihr Parlament direkt. Das Europäische Parlament (EP) debattiert öffentlich über wichtige Zukunftsfragen und entscheidet über EU- Gesetze, die den Alltag von über 500 Millionen Menschen beeinflussen. Das Europäische Parlament ist in den vergangenen Jahren immer mehr zum zentralen Gestalter der Europäischen Union geworden. Es ist das einzige direkt gewählte EU-Organ. Bei den Europawahlen entscheiden die Bürgerinnen und Bürger aus allen EU-Mitgliedstaaten, wem sie für fünf Jahre das Mandat erteilen, die Zukunft der EU zu gestalten. Handeln. Mitmachen. Bewegen. Dies ist das Motto der nächsten Europawahl, die vom 22. bis 25. Mai (in Deutschland am Sonntag, den 25. Mai 2014) stattfinden wird. Geschätzte 400 Millionen Menschen sind zu dieser Wahl aufgerufen, um zu bestimmen, wie die EU in Zukunft aussehen soll. Die Website des Europäischen Parlaments und EuroparlTV informieren in den 24 Amtssprachen über die Arbeit der Europaabgeordneten: Außerdem können alle Plenarsitzungen per Webstream abgerufen werden: language=de 12 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 13

8 Aktuelles Stichwort Das Parlamentarium Unter dem Namen Parlamentarium wurde am 14. Oktober 2011 in Brüssel das Besucherzentrum des Europäischen Parlaments eröffnet. Es ist das größte Besucherzentrum eines Parlaments in Europa und die erste Ausstellung überhaupt, die vollständig in 24 Sprachen gestaltet ist. Seit seiner Eröffnung hatte es bereits mehr als Besuche. Europaabgeordnete bei der Abstimmung im Plenum in Straßburg Die wesentlichen Aufgaben und Rechte des Europäischen Parlaments Das Gesetzgebungsrecht Mit dem Vertrag von Lissabon hat das Europäische Parlament neue Gesetzgebungszuständigkeiten erhalten. Die überwiegende Mehrheit der gesamten EU-Gesetzgebung wird vom Europäischen Parlament und vom Rat, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten versammelt sind, zusammen im sogenannten Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren entschieden, nunmehr auch in den Bereichen Landwirtschaft, Einwanderung und Energiepolitik. Die Gesetzgebung im Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren läuft kurz gefasst folgendermaßen ab: Von der EU-Kommission kommt ein Vorschlag für ein EU-Gesetz, nicht selten basiert dieser auch auf einer Aufforderung des Europäischen Parlaments, tätig zu werden. Dieser Vorschlag wird im Europäischen Parlament zunächst in den zuständigen Fachausschüssen beraten und gegebenenfalls verändert. Im Plenum des EP wird dann dieser geänderte Gesetzesvorschlag debattiert und über ihn abgestimmt. Der Rat diskutiert dann den vom Parlament vorgelegten Text (1. Lesung des Parlaments und des Rates). Ist der Rat nicht mit allen Änderungen des Europäischen Parlaments zufrieden, übermittelt er dem Europäischen Parlament seinen Standpunkt zur weiteren Prüfung. Das EP prüft den Standpunkt des Rates. Wenn es ihn billigt, ist der Rechtsakt angenommen, lehnt es ihn ab, ist der Rechtsakt hinfällig und das Verfahren beendet. Schlägt das EP Abänderungen zum Standpunkt des Rates vor, werden diese vom Rat geprüft (2. Lesung des Parlaments und des Rates). Ist der Rat einverstanden, ist der Rechtsakt angenommen. Wenn der Rat nicht alle Abänderungen im Standpunkt des Europäischen Parlaments aus der 2. Lesung akzeptiert, versucht man gemeinsam, eine Einigung im Vermittlungsverfahren herbeizuführen. Einigen sich die Vertreter von EP und Rat im Vermittlungsausschuss auf einen gemeinsamen Entwurf, wird dieser anschließend zur 3. Lesung an EP und Rat gegeben. Der Wortlaut des gemeinsamen Entwurfs kann nicht geändert werden. Wenn das Europäische Parlament oder der Rat den Entwurf ablehnen oder nicht reagieren, wird der Rechtsakt hinfällig und Besucherinnen und Besucher aller Altersklassen können das Europäische Parlament dort auf einzigartige Weise erfahren und erleben, über multimediale Darstellungen mit Politikern in Verbindung treten, sich über eine 3D-Karte auf eine virtuelle Europa-Tour begeben und herausfinden, welchen Beitrag die EU in den einzelnen Mitgliedstaaten leistet. Schul- oder Hochschulgruppen können in einem ca. zweistündigen Rollenspiel die Arbeit von Europaabgeordneten nachempfinden. parlamentarium.html das Verfahren ist beendet. Wenn EP und Rat jeweils den gemeinsamen Entwurf billigen, ist der Rechtsakt angenommen. Erst wenn sich Parlament und Rat einig sind, wird ein EU-Gesetz erlassen, ansonsten gilt der Rechtsakt als nicht angenommen. Die Arbeitsweise der EU beruht somit auf dem Grundsatz der repräsentativen Demokratie mit zwei gleichberechtigten Partnern für die Gesetzgebung: dem Europäischen Parlament als Bürgerkammer und dem Rat als Staatenkammer. Dabei hat das Europäische Parlament wiederholt gezeigt, dass es in der Lage ist, verschiedene Standpunkte zu vereinen und wegweisende Kompromisse zu erzielen. Weitere Informationen zum Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren: Die Haushaltsbefugnisse Diese sind die Königsrechte für jedes Parlament. Denn wer über das Geld bestimmt, der hat die Macht, politische Schwerpunkte zu setzen. Diese Macht teilen sich das Europäische Parlament und der Rat. Sie legen einen mehrjährigen Finanzrahmen fest und bewilligen einen jährlichen Haushaltsplan für alle Ausgaben des EU-Budgets. Durch den Vertrag von Lissabon gibt es nur noch ein einheitliches Beschlussverfahren über den Haushalt, in dem Europäisches Parlament und Rat gleichberechtigt die Haushaltsbehörde bilden. 14 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 15

9 EP in Aktion Parlamentarische Kontrollrechte Ob in Städten, Regionen, Nationalstaaten oder in der EU auf allen Ebenen kontrollieren gewählte Vertreter der Bürgerinnen und Bürger die Exekutive, also diejenigen, die Gesetze ausführen und Geld ausgeben. Der Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments wacht über die korrekte Verwendung der EU-Gelder und stützt sich für seine Arbeit auf den EU-Rechnungshof. Das EP hat auch die Möglichkeit, einen Misstrauensantrag gegenüber der Europäischen Kommission zu stellen. Findet ein solcher eine Mehrheit, so müssen alle Kommissare von ihrem Amt zurücktreten. Außerdem debattiert das Europäische Parlament regelmäßig über Entscheidungen und Projekte der Staats- und Regierungschefs. Um behauptete Verstöße gegen das Unionsrecht oder Missstände bei seiner Anwendung zu überprüfen, kann das EP auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder Untersuchungsausschüsse einsetzen. Diese Untersuchung kann die Organe oder Einrichtungen der EU, Behörden eines Mitgliedstaates oder Personen, die mit Anwendung des Unionsrechts beauftragt wurden, betreffen. Parlamentarische Zustimmung Das Europäische Parlament gewinnt auch über Zustimmungsrechte politischen Einfluss. Durch den Vertrag von Lissabon ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments zu sehr vielen internationalen Verträgen erforderlich, die zwischen der EU und Drittstaaten geschlossen werden. Neben Assoziierungsabkommen und Beitrittsverträgen mit neuen Mitgliedstaaten gilt dies nun auch für Abkommen zu Sachverhalten, über die innerhalb der Union das Europäische Parlament im Gesetzgebungsverfahren mitentscheidet oder denen es zumindest zustimmen muss. Der Europäische Bürgerpreis Seit 2008 vergibt das Europäische Parlament den Europäischen Bürgerpreis. Mit diesem Preis wird außergewöhnliches Engagement für ein besseres gegenseitiges Verständnis und mehr Integration in der EU geehrt. Ausgezeichnet werden zum Beispiel Initiativen für bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb Europas und die praktische Anwendung der Werte der EU-Grundrechtecharta (Gastfreundschaft, Toleranz, Solidarität). Preisträger können Bürgerinnen und Bürger, Gruppen, Vereinigungen/Verbände und Organisationen sein. Jeder Europaabgeordnete kann pro Jahr einen Vorschlag machen. Die Gewinner werden von einer Jury des Parlaments gewählt wurden insgesamt 43 Projekte mit dem Europäischen Bürgerpreis ausgezeichnet. Unter den Gewinnern des Preises waren auch fünf deutsche Projekte: Dr. Klaus Wilkens setzt sich seit vielen Jahren europaweit für die Verbesserung der Wasserrettung und Wassersicherheit ein. Die Junge Europäische Bewegung organisiert jedes Jahr die Simulation Europäisches Parlament (SIMEP) und fördert so die europäische Identität und das Demokratieverständnis von Jugendlichen. Die streetfootballworld ggmbh nutzt den Fußball, um die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen, soziale Eingliederung und interkulturelles Verständnis zu fördern. Hans Zohren erhielt den Preis für die Organisation des internationalen Fußballturniers Jugend spielt für Europa. Matthias Zürl wurde für sein langjähriges Engagement als Vorsitzender der Jungen Europäer Bayern ausgezeichnet. Demokratische Legitimation Das Europäische Parlament spielt eine maßgebliche Rolle bei der Auswahl und Wahl der Kommissarinnen und Kommissare. Erstmalig wählt es 2014 den Kommissionspräsidenten. Die Kandidatin oder der Kandidat für das Amt des Kommissionspräsidenten wird dem EP vom Europäischen Rat unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Europawahl vorgeschlagen. Alle Kandidatinnen und Kandidaten für einen Kommissionsposten müssen sich zudem einer Anhörung im Europäischen Parlament stellen und dabei Auskunft über ihre Kompetenzen und politischen Standpunkte geben. Das gesamte Kollegium der EU- Kommission benötigt das Zustimmungsvotum des Parlaments, bevor es an die Arbeit gehen kann. 16 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 17 Der Präsident des Europäischen Parlaments Martin Schulz mit den Preisträgerinnen und Preisträgern des Europäischen Bürgerpreises 2013 in Brüssel

10 Die Arbeit im Europäischen Parlament Der Präsident des Europäischen Parlaments Martin Schulz Die zwei deutschen Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments: Alexander Alvaro (Mitte) und Rainer Wieland (unten) Der Präsident Die Präsidentin oder der Präsident des Europäischen Parlaments vertritt das EP nach außen und in dessen Beziehungen zu den anderen EU-Institutionen und -Organen. Sie oder er leitet alle Arbeiten des Parlaments, übernimmt den Vorsitz in den Plenarsitzungen und unterzeichnet den Haushaltsplan sowie die zusammen mit dem Rat nach dem Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verabschiedeten Rechtsakte. Die Präsidentin oder der Präsident wird vom Plenum für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren, d.h. für eine halbe Wahlperiode gewählt und kann wiedergewählt werden. Seit Januar 2012 ist der deutsche Europaabgeordnete Martin Schulz (SPD) Präsident des Europäischen Parlaments. Abgeordnete Das Europäische Parlament besteht derzeit aus 766 Abgeordneten, die in den 28 EU-Mitgliedstaaten gewählt worden sind. Im Anschluss an die Europawahl 2014 wird das EP wie im Vertrag von Lissabon vorgesehen aus 751 Abgeordneten bestehen (Siehe dazu auch Zusammensetzung des Europäischen Parlaments ). In ihrer täglichen Arbeit werden die Abgeordneten von Assistentinnen und Assistenten unterstützt. Fraktionen Die Abgeordneten des EP werden in den Mitgliedstaaten gewählt, sie arbeiten aber im Europäischen Parlament nicht nach ihrer nationalen Zugehörigkeit, sondern nach ihrer politischen Orientierung zusammen. Wie auch in den nationalen Parlamenten gibt es Fraktionen, in denen die Abgeordneten ähnlicher politischer Orientierung und Zugehörigkeit in politischen Familien organisiert sind. Mitglieder der Fraktionen sind Abgeordnete, nicht Parteien. Um eine Fraktion zu bilden, müssen sich mindestens 25 Abgeordnete aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten, d.h. zur Zeit sieben Mitgliedstaaten zusammenschließen. Derzeit (bis zur Europawahl 2014) gibt es im Europäischen Parlament sieben Fraktionen. Die größte Fraktion mit 275 Mitgliedern ist die Europäische Volkspartei (EVP), in der die 42 Abgeordneten von CDU und CSU Mitglied sind. Die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten (S&D) hat 194 Mitglieder; in dieser finden sich die 23 Europaabgeordneten der SPD. Die drittgrößte Fraktion ist die Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE); sie hat 85 Mitglieder, zwölf davon sind die deutschen Abgeordneten der FDP. In der Fraktion Die Grünen/Europäische Freie Allianz (Grüne/EFA) sind 58 Abgeordnete, 14 kommen von Bündnis 90/ Die Grünen. Ko-Vorsitzende der Grünen ist die deutsche Abgeordnete Rebecca Harms. In der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (VEL/NGL) sind insgesamt 35 Abgeordnete, darunter acht Abgeordnete der Partei DIE LINKE. Die deutsche Europaabgeordnete Gabriele Zimmer ist Vorsitzende der Fraktion VEL/NGL. Daneben gibt es zwei weitere Fraktionen: die Fraktion Europäische Konservative und Reformisten (ECR) mit 56 Mitgliedern und die Fraktion Europa der Freiheit und der Demokratie (EFD), 32 Mitglieder. In diesen Fraktionen sind keine deutschen Abgeordneten. 31 Abgeordnete sind fraktionslos. Stand: 4. Oktober 2013 Ausschüsse Um Themen und Gesetzesvorschläge sachgerecht und fachkundig behandeln zu können, spezialisieren sich die Abgeordneten. Sie werden in Ausschüsse gewählt, die für bestimmte Sachbereiche zuständig sind und die Plenarsitzungen vorbereiten. Die Ausschusssitzungen finden ein bis zwei Mal pro Monat in Brüssel statt, ihre Debatten sind öffentlich. Derzeit gibt es 20 ständige Ausschüsse, in denen die Europaabgeordneten Gesetzesvorschläge prüfen, Änderungsanträge dazu einreichen und darüber abstimmen, Initiativberichte erstellen etc.. Das Europäische Parlament kann auch nichtständige Ausschüsse (Sonderausschüsse) und Untersuchungsausschüsse zu bestimmten wichtigen Themen einsetzen. So wurde zum Beispiel im März 2012 der Sonderausschuss Organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche eingerichtet. Mitte September 2013 verabschiedete der Sonderausschuss als Abschluss seiner Arbeit einen EU-Aktionsplan zur Bekämpfung dieser kriminellen Aktivitäten auf europäischer Ebene. 18 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 19

11 Die Konferenz der Präsidenten organisiert die Arbeiten des EP wie z.b. den Zeitplan und die Tagesordnungen der Plenartagungen, die Zuständigkeiten der Ausschüsse und Delegationen und ihre Zusammensetzung sowie die Planung des Gesetzgebungsprogramms. Der Plenarsaal des Europäischen Parlaments in Straßburg Plenarsitzungen Straßburg ist der Sitz des Europäischen Parlaments. Hier finden pro Jahr zwölf Plenarsitzungen statt. Zu den Arbeitsorten des EP gehören neben Straßburg auch Brüssel und Luxemburg. Zwischen den Sitzungswochen tagen die Ausschüsse und die Fraktionen des Parlaments in Brüssel, um einen ständigen Kontakt zur Kommission und zum Rat zu halten. In Luxemburg befindet sich ein Großteil der Verwaltung des Europäischen Parlaments. Da die Abgeordneten aus allen EU-Mitgliedstaaten kommen, ist die Sprachenvielfalt groß: Das Europäische Parlament arbeitet in allen 24 Amtssprachen der EU. Delegationen Aufgabe der Delegationen im Europäischen Parlament ist die Pflege der Beziehungen und der Informationsaustausch mit Parlamenten in Drittländern. Derzeit gibt es 41 Delegationen mit zwölf bis mehr als 70 Mitgliedern pro Delegation. Die interparlamentarischen Treffen finden ein- bis zweimal pro Jahr an einem der Arbeitsorte des Europäischen Parlaments oder an einem vom Partnerparlament gewählten Ort im jeweiligen Drittland statt. Politische Organe Im Europäischen Parlament gibt es eine Reihe von politischen Organen, die die Arbeit des EP organisieren und gestalten: a. Die Konferenz der Präsidenten Die Konferenz der Präsidenten besteht aus dem Präsidenten des EP und den Vorsitzenden der Fraktionen. Auch eine Vertreterin oder ein Vertreter der fraktionslosen Mitglieder gehört der Konferenz der Präsidenten an, ohne ein Stimmrecht zu besitzen. b. Das Präsidium Das Präsidium des Europäischen Parlaments ist statuarisches Leitungsorgan des EP und behandelt alle Fragen im Bereich Verwaltung, Personal und Organisation. Außerdem ist es für die Aufstellung des Haushaltsvoranschlags des EP zuständig. Das Präsidium besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, 14 Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten und fünf Quästorinnen/Quästoren, die vom Plenum für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt werden und wiedergewählt werden können. Die 14 Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten vertreten den Präsidenten und haben jeweils einen speziellen Aufgabenbereich. Die deutschen Abgeordneten Alexander Alvaro (FDP) und Rainer Wieland (CDU) sind derzeitig (bis zur Europawahl 2014) Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments. c. Das Kollegium der Quästoren Die fünf Quästorinnen und Quästoren befassen sich mit Verwaltungs- und Finanzaufgaben, die unmittelbar Europaabgeordnete betreffen. d. Die Konferenz der Ausschussvorsitzenden Die Konferenz der Ausschussvorsitzenden, in der sich die Vorsitzenden aller ständigen und nichtständigen Ausschüsse im EP treffen, sorgt für die reibungslose Zusammenarbeit der einzelnen parlamentarischen Ausschüsse. e. Die Konferenz der Delegationsvorsitzenden Die Konferenz der Delegationsvorsitzenden, der die Vorsitzenden aller ständigen interparlamentarischen Delegationen angehören, prüft regelmäßig alle Fragen, um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Delegationstätigkeiten zu ermöglichen. Das Generalsekretariat Zur Unterstützung der Europaabgeordneten und des EP gibt es auch eine Verwaltung. Das Generalsekretariat koordiniert die Legislativarbeiten, die Organisation der Plenartagungen und anderer Sitzungen, unterstützt die Europaabgeordneten in technischer Hinsicht und durch fachliche Beratung und gewährleistet für alle Plenartagungen und sonstige Sitzungen die notwendigen Übersetzungs- und Dolmetschertätigkeiten. 20 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 21

12 Zusammensetzung des Europäischen Parlaments Durch den Vertrag von Lissabon wurden nicht nur die Zuständigkeiten des Europäischen Parlaments wesentlich erweitert, sondern auch seine Zusammensetzung grundlegend reformiert. Der Vertrag hat die Gesamtzahl der Europaabgeordneten auf 751 festgelegt. Der Vertrag legt außerdem fest, dass es mindestens sechs Abgeordnete pro Mitgliedstaat gibt und kein Mitgliedstaat mehr als 96 Sitze haben darf. Die Anzahl der Abgeordneten im EP pro Mitgliedstaat wird in Abhängigkeit der Bevölkerungsgröße der Mitgliedstaaten nach dem Prinzip der sogenannten degressiven Proportionalität verteilt. Es schließt grundsätzlich aus, dass ein größerer Staat insgesamt mehr Abgeordnete pro Unionsbürger(in) entsendet als ein kleinerer Staat (Degressivkomponente). Es sichert aber auf der anderen Seite auch, dass ein größerer Staat stets mehr Abgeordnete entsendet als ein kleinerer Staat (Proportionalitätskomponente). Staaten mit nur geringem Bevölkerungsunterschied entsenden auch die gleiche Zahl von Abgeordneten. Dass es nach der Europawahl 2009 zunächst nur 736 Abgeordnete gab, lag daran, dass der Vertrag von Lissabon nicht vor der Europawahl im Juni 2009 in Kraft treten konnte, sondern erst nach der Wahl, nämlich am 1. Dezember Der Grund für dieses spätere Inkrafttreten war, dass in Irland, Polen, der Tschechischen Republik und Deutschland der Ratifizierungsprozess des Vertrages bis Ende Mai 2009 noch nicht abgeschlossen gewesen war. Die Europawahl 2009 wurde darum noch nach dem vorher geltenden Vertrag, dem Vertrag von Nizza, durchgeführt. Da die Abgeordneten für fünf Jahre gewählt werden, kann die Zahl der Abgeordneten erst mit der Europawahl im Mai 2014 an die im Vertrag von Lissabon vorgesehene Anzahl von 751 angepasst werden. Um aber schon vorher der im Lissabonner Vertrag festgelegten Abgeordnetenzahl möglichst nahe zu kommen, haben die Mitgliedstaaten zum 1. Dezember 2011 ein Übergangsabkommen geschlossen, das bis zur Europawahl 2014 gilt. An diesem Tag erhielten Mitgliedstaaten zusätzliche Mandate, denen solche nach dem Lissabonner Vertrag zustehen. Deutschland, das als einziges Land nach dem Vertrag von Lissabon drei Mandate verlieren wird, darf hingegen seine 99 Abgeordneten bis zur Europawahl im Mai 2014 behalten. Denn die nachträgliche Aberkennung eines durch die Europawahl für fünf Jahre erteilten Mandates ist nicht möglich. Das Gebäude des Europäischen Parlaments in Straßburg Zusammensetzung nach einer Erweiterung der EU Die Obergrenze von 751 Abgeordneten gilt auch, wenn weitere Länder der EU beitreten sollten. In diesem Fall wird die Zahl der auf jedes Land entfallenden Sitze im Parlament erneut nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität verteilt, so dass die bisherigen Mitgliedstaaten in der Summe so viel Abgeordnetensitze abgeben müssen, wie das Beitrittsland oder die Beitrittsländer zusammen erhalten. Erfolgt jedoch ein Beitritt vor der nächsten Europawahl im Mai 2014, so erhält das beitretende Land zunächst so viele Europaabgeordnete, wie ihm nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität zustehen, ohne dass die bereits bestehenden Mitgliedsländer sofort weniger Abgeordnete haben. In der Praxis bedeutet dies, dass Kroatien nach seinem Beitritt zur Europäischen Union am 1. Juli 2013 zwölf Abgeordnetensitze im Europäischen Parlament erhalten hat, wodurch sich die Gesamtzahl der Europaabgeordneten vorübergehend über die festgelegte Höchstzahl hinaus erhöht hat: Momentan gibt es im Europäischen Parlament 766 Abgeordnete. Mit der Europawahl im Mai 2014 aber wird die Abgeordnetenzahl in jedem Fall wieder auf die vertragliche Höchstzahl von 751 Abgeordneten zurückgeführt. Auf Initiative und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments hat der Europäische Rat in einem Beschluss vom 28. Juni 2013 die Neuverteilung der Sitze im EP zwischen den Mitgliedstaaten für die Wahlperiode festgelegt. Um die festgelegte Höchstzahl von insgesamt 751 Sitzen einzuhalten, werden zwölf Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Griechenland, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Österreich, Portugal, Rumänien, die Tschechische Republik und Ungarn) bei der Europawahl 2014 je einen Sitz verlieren. Deutschland wird drei seiner 99 Sitze aufgeben, um die im Vertrag von Lissabon festgelegte Höchstzahl pro Mitgliedstaat zu erreichen. 22 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 23

13 Vor der europawahl 2014: Die Sitzverteilung des Europäischen Parlaments mit jeweiliger Anzahl der deutschen Abgeordneten in den Fraktionen (99 von insgesamt 766 Sitzen) Stand: 4. Oktober 2013 Die Zahl und die Zusammensetzung der Europaabgeordneten haben sich seit 2009 wie folgt entwickelt: 275/42 EVP: Europäische Volkspartei (Christdemokraten) Land Bevölkerung Zahl der Europaabgeordneten seit gemäß Über- nach der (in Mio.) gangsabkommen Europawahl (seit ) 2014 Deutschland 82,0 (p) Frankreich 65,6 (p) Vereinigtes Königreich 63,8 (p) Italien 59,4 * (bp) Spanien 46,0 (p) Polen 38, Rumänien 21,3 (p) Niederlande 16, Griechenland 11,3 * (p) Belgien 11,2 (p) Portugal 10,5 (p) Tschechische Republik 10, Ungarn 10,0 (p) Schweden 9, Österreich 8,5 (p) Bulgarien 7, Dänemark 5, Slowakei 5, Finnland 5, Irland 4,6 (p) Kroatien 4,4 * (p) Litauen 3, Lettland 2,0 (p) Slowenien 2, Estland 1, Zypern 0,9 * Luxemburg 0, Malta 0, EU-28 insgesamt 507, p = vorläufig, b = Zeitreihenbruch, * Daten aus Kroatien besitzt vom 1. Juli 2013 bis zu den Europawahlen 2014 zwölf Abgeordnetensitze im EP. Stand: 13. August /12 58/14 56/0 35/8 32/0 31/0 194/23 ALDE: Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa S&D: Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament Grüne/EFA: Die Grünen/ Europäische Freie Allianz ECR: Europäische Konservative und Reformisten VEL/NGL: Vereinte Europäische Linke/ Nordische Grüne Linke EFD: Europa der Freiheit und der Demokratie Fraktionslos So erreichen Sie das Europäische Parlament in Deutschland Die Informationsbüros des Europäischen Parlaments in Berlin und München bieten Informationen rund um das EP und beantworten Bürgeranfragen, beispielsweise zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren. Europäisches Parlament, Informationsbüro in Deutschland Unter den Linden 78, Berlin epberlin@ep.europa.eu, Informationsbüro in München Bob-Van-Benthem-Platz 1, München epmuenchen@ep.europa.eu 24 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 25

14 Der Europäische Rat und der Rat Die Vertretung der Mitgliedstaaten Neben dem Europäischen Parlament als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger agieren auf EU-Ebene der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union (im Weiteren Rat genannt). Beide repräsentieren die Mitgliedstaaten: Im Europäischen Rat treffen sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, während im Rat die jeweiligen nationalen Ministerinnen und Minister ihre Regierungen vertreten. Weitere Informationen zum Europäischen Rat: Weitere Informationen zum Rat der Europäischen Union: 26 Der Europäische Rat und der Rat Der Europäische Rat und der Rat 27

15 Der Europäische Rat Der Europäische Rat trifft sich mindestens vier Mal im Jahr zum EU-Gipfel, um über die allgemeinen politischen Ziele und zukunftsweisende Projekte zu beraten und zu entscheiden: Die Wirtschafts- und Währungsunion wurde beim Gipfel in Maastricht im Februar 1991 vereinbart, wo bereits die Weichen für die Einführung des Euro im Jahr 1999 gestellt wurden. In Kopenhagen öffnete der Europäische Rat 1993 die Tür für Verhandlungen mit Beitrittskandidaten aus Mittel-, Süd- und Osteuropa und definierte die Kopenhagener Kriterien als Voraussetzung für die Aufnahme neuer Mitglieder. Im Dezember 2007 wurde der Vertrag von Lissabon von den Staats- und Regierungschefs unterzeichnet. Er stellt die erweiterte Europäische Union auf eine neue solide Grundlage und trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Im Rahmen der Finanz- bzw. Wirtschaftskrise der letzten Jahre hat der Europäische Rat ebenfalls eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um notwendige finanz- und wirtschaftspolitische Reformen herbeizuführen. So entschied der Europäische Rat im Juni 2010 über die Einführung des Europäischen Semesters, einem Instrument zur finanz- und wirtschaftspolitischen Koordinierung in der EU. Der Europäische Rat ist für die großen Linien der EU-Politik verantwortlich und definiert die strategischen Vorgaben für das Handeln der EU. Er wird aber nicht gesetzgeberisch tätig. Das Tagesgeschäft der Gesetzgebung ist Sache des Rates. Der Präsident des Europäischen Rates Herman Van Rompuy Durch den Vertrag von Lissabon ist der Europäische Rat zu einem Organ der Union geworden. Er setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen. Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik beteiligt sich an seinen Arbeiten. In seiner täglichen Arbeit wird der Europäische Rat vom Generalsekretariat des Rates unterstützt. Das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates wurde mit dem Vertrag von Lissabon neu geschaffen. Er oder sie wird für zweieinhalb Jahre gewählt und kann einmal wiedergewählt werden. Der Präsident oder die Präsidentin hat den Vorsitz bei den Arbeiten des Europäischen Rates und soll Zusammenhalt und Konsens innerhalb des Europäischen Rates fördern. Nach jeder Tagung des Europäischen Rates berichtet er oder sie dem Europäischen Parlament. Als ersten Amtsinhaber haben die Staats- und Regierungschefs zum 1. Dezember 2009 den vorherigen belgischen Premierminister Herman Van Rompuy ernannt. Er wurde am 1. Juni 2012 wiedergewählt. Seine zweite Amtszeit endet am 30. November Der Rat Zu den wichtigsten Aufgaben des Rates der Europäischen Union gehört, gemeinsam mit dem Europäischen Parlament gesetzgeberisch tätig zu werden und ebenfalls zusammen mit dem EP die Haushaltsbefugnisse auszuüben. Das politische Gewicht des Rates für die EU ergibt sich aus seiner doppelten Rolle als Gesetzgeber und als Politikgestalter: Erstens agiert der Rat als europäischer Gesetzgeber gemeinsam mit dem Europäischen Parlament. In der repräsentativen Demokratie der EU ist der Rat als Staatenkammer, das Parlament als Bürgerkammer zu verstehen. Rat und Parlament sind zudem gemeinsam die oberste Haushaltsbehörde der EU und legen zusammen den Haushaltsplan eines jeden Jahres fest. Zweitens trägt der Rat zur Koordinierung von Politikbereichen der Mitgliedstaaten z.b. im Bereich Wirtschaft bei und entwickelt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik nach Vorgabe der strategischen Leitlinien des Europäischen Rates. Auch internationale Übereinkommen schließt der Rat im Namen der Europäischen Union. Im Rat sind die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten. Jedes der 28 EU-Länder entsendet eine Ministerin oder einen Minister. In der Praxis bedeutet dies, dass sich der Rat je nach Themenbereich, der behandelt wird, in zehn verschiedenen Zusammensetzungen trifft: Die Außenministerinnen und Außenminister der 28 Mitgliedstaaten bilden die Räte (1) Allgemeine Angelegenheiten und (2) Auswärtige Angelegenheiten. Daneben gibt es die Räte für (3) Wirtschaft und Finanzen, (4) Justiz und Inneres, (5) Verkehr, Telekommunikation und Energie, (6) Landwirtschaft und Fischerei, (7) Umwelt, (8) Bildung, Jugend, Kultur und Sport, (9) Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz, (10) Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie, Forschung und Raumfahrt). Den Vorsitz im Rat Auswärtige Angelegenheiten hat der oder die Hohe Vertreter(in) der Union. In allen anderen Ratsformationen hat den Vorsitz ein Vorsitzland 28 Der Europäische Rat und der Rat Der Europäische Rat und der Rat 29

16 (Präsidentschaft), das alle sechs Monate wechselt. Im Jahr 2014 haben Griechenland und Italien den Vorsitz, 2015 Lettland und Luxemburg. Der Rat Allgemeine Angelegenheiten kümmert sich um die Kohärenz der Arbeiten des Rates in seinen verschiedenen Formationen sowie um Themen, die über einzelne Politikbereiche hinausgehen wie z.b. Verhandlungen zur Erweiterung oder die mehrjährige Finanzplanung der EU. Der Rat wird in seiner Arbeit von einem Generalsekretariat unterstützt, das z.b. Sitzungen vorbereitet, den Dolmetscherdienst organisiert, Übersetzungen anfertigt und juristische Gutachten für den Rat erstellt. Abstimmung im Rat In den meisten Fällen fasst der Rat Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit, also mit mehr Stimmen, als für die einfache Mehrheit erforderlich sind. Jeder Staat verfügt über eine von seiner Bevölkerungszahl abhängige Stimmenzahl. Die vier größten Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien und Vereinigtes Königreich) haben je 29 Stimmen, der kleinste (Malta) hat drei Stimmen. Die qualifizierte Mehrheit (bei 28 Mitgliedstaaten) gilt als erreicht, wenn der Beschluss mindestens 260 von insgesamt 352 Stimmen auf sich vereint und von der Mehrheit der Mitgliedstaaten (in bestimmten Fällen einer Zweidrittelmehrheit) angenommen wird. Jeder Mitgliedstaat kann zudem eine Überprüfung verlangen, dass die Ja-Stimmen mindestens 62 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Ist dieses Kriterium nicht erfüllt, wird der Beschluss nicht angenommen. Mit dem Vertrag von Lissabon wird das System der gewichteten Stimmen abgeschafft und die Regel der doppelten Mehrheit eingeführt: ein Beschluss ist angenommen, wenn a) 55 Prozent der Mitglieder des Rates, gebildet aus mindestens 15 Mitgliedern zustimmen und b) die von diesen vertretenen Mitgliedstaaten zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung ausmachen. Dieses neue System wird zum 1. November 2014 in Kraft treten. Bis zum 31. März 2017 gelten Übergangsbestimmungen, nach denen ein Mitgliedstaat beantragen kann, dass eine Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit nach den vor dem 1. November 2014 geltenden Regeln getroffen wird. Bei sehr sensiblen Politikbereichen wie der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik oder der Steuerpolitik beschließt der Rat einstimmig. Hohe Vertreterin / Hoher Vertreter für AuSSen- und Sicherheitspolitik Dem Rat Auswärtige Angelegenheiten gehören die Außenministerinnen und Außenminister der EU-Mitgliedstaaten an. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde das neue Amt der Hohen Vertreterin / des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik geschaffen. Die oder der Hohe Vertreter(in) leitet die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU und repräsentiert sie nach außen. Zu den Aufgaben gehört auch der Vorsitz im Rat Auswärtige Angelegenheiten. Sie oder er gehört zugleich der Europäischen Kommission als Vizepräsident(in) an. Die Hohe Vertreterin / der Hohe Vertreter wird vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit und mit Zustimmung des Kommissionspräsidenten ernannt. Zusammen mit allen Mitgliedern der Kommission und dem Kommissionspräsidenten unterliegt sie/er auch einem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments. Als erste Hohe Vertreterin wurde zum 1. Dezember 2009 Catherine Ashton ernannt. Unterstützt wird die Hohe Vertreterin vom Europäischen Auswärtigen Dienst (Siehe dazu auch Aktuelles Stichwort S. 115). Die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik Catherine Ashton 30 Der Europäische Rat und der Rat Der Europäische Rat und der Rat 31

17 Die Europäische Kommission Motor der Integration und Hüterin der Unionsinteressen Das Gelingen der europäischen Einigung braucht effiziente Organe und Institutionen. Den Mittelpunkt bildet das institutionelle Dreieck aus Parlament, Rat und Kommission. Die Europäische Kommission vertritt und wahrt die allgemeinen Interessen der Europäischen Union. Vieles von dem, was sie vorschlägt, regelt und ausführt, beeinflusst den Alltag der Bürgerinnen und Bürger der EU. Die Website der Europäischen Kommission: 32 Die Europäische Kommission Die Europäische Kommission 33

18 Die Aufgaben der Europäischen Kommission Die Kommission erledigt vier Hauptaufgaben: Initiativrecht Die Europäische Kommission besitzt das Initiativrecht für Gesetzesvorschriften, d.h. sie schlägt dem Europäischen Parlament und dem Rat neue EU-Rechtsvorschriften vor. Nicht selten wird die Kommission auch aufgefordert etwa durch das Europäische Parlament einen Vorschlag zu erarbeiten. Mit Einführung der Europäischen Bürgerinitiative können seit April 2012 auch Unionsbürgerinnen und -bürger die Europäische Kommission auffordern, Vorschläge vorzulegen (Siehe dazu auch Kapitel Die Europäische Bürgerinitiative ). Der Präsident der Europäischen Kommission José Manuel Barroso Verwaltung und europäischer Kassenwart Die Europäische Kommission ist verantwortlich für die Verwaltung und Ausführung des EU-Haushalts. Sie stellt den Entwurf des Haushaltsplanes der EU auf, der Rat und das Europäische Parlament diskutieren und ändern gegebenenfalls diesen Entwurf. Nach der Verabschiedung des Haushalts durch das Europäische Parlament und den Rat beginnt dann die konkrete Arbeit: die Ausführung des Haushaltsplanes, also das korrekte Ausgeben des Geldes für politische Maßnahmen und EU- Programme. Die Kommission ist auch für die Durchführung bzw. Kontrolle der Ausführung der vom EP und vom Rat beschlossenen Strategien und Programme zuständig, insbesondere der zahlreichen Förderprogramme wie z.b. Rahmen- und Aktionsprogramme der Union in den Bereichen Bildung, Forschung oder Kultur. Alle Finanzmittel werden von der Kommission verwaltet, im Jahr 2013 waren es rund 133 Mrd. Euro an Zahlungsermächtigungen (Stand 31. Oktober 2013). Rund 80 Prozent der Haushaltsmittel werden von der Kommission an die Mitgliedstaaten geleitet, die dann für die Auszahlung an die Empfangsberechtigten (z.b. regionale Behörden oder Landwirtinnen und Landwirte, Forschungseinrichtungen usw.) verantwortlich sind. Der deutsche EU-Kommissar für Energiepolitik Hüterin der Verträge Die Kommission überwacht unter der Kontrolle des Gerichtshofs der Europäischen Union die ordnungsgemäße Günther Oettinger Anwendung des Unionsrechts in allen Mitgliedstaaten. Verstößt ein Mitgliedstaat gegen EU-Recht, kann die Kommission einschreiten und ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren eröffnen: In einem Schreiben erklärt die Kommission der Regierung des betreffenden Mitgliedstaates, welcher Verstoß gegen EU-Recht ihrer Ansicht nach begangen wurde und fordert den Mitgliedstaat zu einer Stellungnahme auf. Kann der Sachverhalt so nicht abschließend geklärt werden, leitet die Kommission den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union. Die Urteile des Gerichtshofs, der gegebenenfalls Sanktionen verhängen kann, sind für alle Mitgliedstaaten ebenso wie für die Organe der EU bindend. Die Kommission muss auch prüfen, ob die Mitgliedstaaten das Gebot der Haushaltsdisziplin einhalten. Gegen Einzelne (z.b. Unternehmen) kann die Kommission direkt Bußgelder verhängen, wenn diese gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Beispielsweise, wenn einzelne Unternehmen den Wettbewerb durch Preisabsprachen behindern oder versuchen, den Markt zu manipulieren. Diese Funktion als oberste Kartell- und Wettbewerbsbehörde der EU ist in einer globalisierten Wirtschaftswelt besonders wichtig. Die Stimme der EU in der Welt Die Kommission erhält vom Rat das Mandat für den Abschluss von Abkommen mit Drittstaaten und führt Verhandlungen mit internationalen Organisationen wie der Welthandelsorganisation. Die Europäische Kommission ist zudem zuständig für die Hilfs- und Entwicklungsprogramme der EU. Die spezielle Zuständigkeit für die Außen- und Sicherheitspolitik liegt in den Händen der Hohen Vertreterin, die auch Vizepräsidentin der Kommission ist. 34 Die Europäische Kommission Die Europäische Kommission 35

19 Europa konkret EU-Gesetzgebung: Zuständigkeitskontrolle durch die nationalen Parlamente Die Europäische Union darf nur auf den Gebieten gesetzgeberisch tätig werden, für die ihr von den Mitgliedstaaten einstimmig die Zuständigkeit übertragen wurde ( Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung ). Doch auch da, wo die EU zuständig ist, muss sie bei der Ausübung ihrer Zuständigkeiten die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit beachten. Verhältnismäßig sind Maßnahmen, die nicht über das Maß hinausgehen, das zur Erreichung der im EU- Vertrag genannten Ziele erforderlich ist. Das Subsidiaritätsprinzip besagt wie im Vertrag von Lissabon festgeschrieben, dass die Union in Bereichen, für die sie nicht ausschließlich zuständig ist, nur tätig wird, wenn die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend zu verwirklichen sind und daher aufgrund ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Unionsebene verwirklicht werden können. Doch wer entscheidet im Streitfall, was die Mitgliedstaaten allein erreichen können und was besser auf Unionsebene erledigt werden soll? Zum einen können die Mitgliedstaaten den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen, wenn sie meinen, dass die EU außerhalb ihrer Zuständigkeiten handelt oder das Subsidiaritäts- oder Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzt. Zusätzlich enthält der Vertrag von Lissabon erstmals einen Mechanismus zur Subsidiaritätskontrolle. Nationale Parlamente müssen frühzeitig und umfassend über die Vorhaben auf EU-Ebene informiert werden. Sie wachen über die Einhaltung der Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, müssen Zuständigkeitsübertragungen von den Mitgliedstaaten auf die EU-Ebene vorab zustimmen und sind bei Änderungen der EU-Verträge zu beteiligen. Erstmalig gibt es auf EU-Ebene ein Frühwarnsystem mit einem Rügerecht der nationalen Volksvertretungen bei Verstößen gegen das Subsidiaritätsprinzip auf EU-Ebene. Danach muss die Europäische Kommission alle Gesetzgebungsvorschläge gleichzeitig an das EP, den Rat und an die Parlamente der Mitgliedstaaten schicken. Jedes nationale Parlament kann innerhalb von acht Wochen nach Übermittlung des Entwurfs eine Subsidiaritätsrüge erheben. Dieses Kontrollrecht kommt in Deutschland dem Deutschen Bundestag und bei Entscheidungen, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, auch dem Bundesrat zu. Ist ein Drittel der nationalen Parlamente der Ansicht, dass ein EU-Gesetzesvorschlag mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar ist, ist die Kommission verpflichtet, den Vorschlag zu überprüfen ( gelbe Karte ). Wenn die Kommission bei ihrem Vorschlag bleibt, aber eine einfache Mehrheit der Parlamente weiterhin Widerspruch einlegt, leitet die Kommission die Beanstandungen an den Rat und das Europäische Parlament weiter, die über die Sache entscheiden müssen ( orangefarbene Karte ). Aktuelles Stichwort Das Europäische Jahr Seit 1983 erklärt die Europäische Kommission jedes Kalenderjahr zu einem Europäischen Jahr für ein bestimmtes Thema, das besondere Aufmerksamkeit bekommen und einer breiten Bevölkerung zugänglich gemacht werden soll. Während des Jahres finden sowohl auf EU-Ebene als auch in den Mitgliedstaaten themenbezogene Aktivitäten, Öffentlichkeitsarbeit und Projekte statt war es 20 Jahre her, dass mit dem Vertrag von Maastricht die Unionsbürgerschaft eingeführt wurde. Die Europäische Kommission erklärte daher das Jahr 2013 zum Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger. In vielen Veranstaltungen, Konferenzen und Seminaren wurde über Rechte und Möglichkeiten durch die Unionsbürgerschaft informiert und die Bürgerinnen und Bürger darin bestärkt, sich aktiv einzubringen. Gemeinsam wurden Probleme und Herausforderungen und ihre möglichen Lösungen diskutiert. Wer gehört der Kommission an? Die Europäische Kommission hat derzeit 28 Mitglieder, d.h. es gibt eine Kommissarin oder einen Kommissar pro Mitgliedstaat. Sie handeln im Interesse der gesamten Union. Der Vertrag von Lissabon sieht vor, dass die Europäische Kommission ab dem 1. November 2014 nur noch aus einer Anzahl von Mitgliedern, die zwei Drittel der Zahl der Mitgliedstaaten entspricht, bestehen soll, wenn der Europäische Rat nicht einstimmig beschließt, dass diese Anzahl geändert werden soll. Am 22. Mai 2013 hat der Europäische Rat dies getan. Sein Beschluss legt fest, dass die Europäische Kommission (einschließlich ihrer Präsidentin oder ihres Präsidenten und der Hohen Vertreterin oder des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik) so viele Mitglieder wie der Zahl der EU-Mitgliedstaaten entsprechen, haben soll. Dieser Beschluss wird überprüft, sobald der 30te Mitgliedstaat der EU beitritt oder aber vor Ernennung der Kommission, die derjenigen, die am 1. November 2014 ihr Amt antritt, nachfolgt. Die Amtszeit des Kollegiums der Kommission beträgt fünf Jahre und fällt mit der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments zusammen. Seit November 2004 ist der Portugiese José Manuel Barroso Präsident der Europäischen Kommission. Im Februar 2010 trat eine neue Kommission für fünf Jahre ihr Amt an. José Manuel Barroso wurde für eine zweite Amtszeit als Kommissionspräsident bestätigt. Im Anschluss an die Europawahl im Mai 2014 wird das Europäische Parlament erstmalig wie im Vertrag von Lissabon vorgesehen den Präsidenten der Europäischen Kommission wählen. 36 Die Europäische Kommission Die Europäische Kommission 37

20 Aktuelles Stichwort Friedensnobelpreis 2012 für die EU Jede Kommissarin und jeder Kommissar ist für einen oder mehrere Politikbereiche zuständig, über die der Kommissionspräsident entscheidet. Der Kommissionspräsident kann ein Mitglied der Kommission dazu auffordern, sein Amt niederzulegen. Alle Kandidatinnen und Kandidaten für einen Kommissarsposten müssen vor dem Europäischen Parlament ein Aufnahmeverfahren bestehen: Die Abgeordneten prüfen jede einzelne Kandidatin und jeden Kandidaten in öffentlichen Anhörungen, ob sie oder er für die Aufgaben und das Amt wirklich geeignet ist. Diese werden auch im Internet per Webstream übertragen. Erst wenn das Europäische Parlament mit allen Kandidatinnen und Kandidaten einverstanden ist, kommt es zum abschließenden Zustimmungsvotum im Parlament über die gesamte Kommission. Auf der Grundlage dieser Zustimmung wird die Kommission dann vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt. Aus Deutschland kommt der derzeitige Kommissar für Energiepolitik Günther Oettinger. Er war vor seiner Berufung nach Brüssel Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg. Mit dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union übernahm Neven Mimica am 1. Juli 2013 als kroatischer EU-Kommissar das Ressort Verbraucherpolitik. Mit dem Begriff Europäische Kommission bezeichnet man darüber hinaus auch das Verwaltungsorgan der EU, das dem Kollegium der Kommissare untersteht. Rund Kommissionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter arbeiten in verschiedenen Generaldirektionen oder Diensten. Fast jeder Zehnte ist im Sprachendienst tätig. Die Kommission unterhält wegen der Vielsprachigkeit der EU den größten Übersetzungs- und Dolmetscherdienst der Welt. Die Europäische Union ist Träger des Friedensnobelpreises Das Nobelpreiskomitee begründete die Verleihung mit dem Beitrag, den die EU und deren Vorläufer zum Frieden und der Versöhnung, der Demokratie und den Menschenrechten in Europa geleistet hätten. Mit dem Preis soll auch in Zeiten von wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten der erfolgreiche Kampf für all diese Werte als die wichtigste Errungenschaft der EU hervorgehoben werden. Der Preis wurde am 10. Dezember 2012 vom Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz, dem Präsidenten der Europäischen Kommission José Manuel Barroso und dem Präsidenten des Europäischen Rates Herman Van Rompuy entgegengenommen. An der Zeremonie nahmen auch Kinder und Jugendliche aus Europa teil. EP-Präsident Martin Schulz betonte, mit dem Preis würden alle Bürgerinnen und Bürger der EU ausgezeichnet. Um dies zu unterstreichen, überreichte der Parlamentspräsident am 12. Dezember 2012 in einer Zeremonie vor dem Plenum in Straßburg 20 EU-Bürgerinnen und -Bürgern verschiedener Nationalitäten und Altersgruppen den Friedensnobelpreis stellvertretend für alle Menschen in der EU. Der Friedensnobelpreis ist die älteste und eine der bedeutendsten internationalen Auszeichnungen für Frieden und Menschenrechte. Er wird jedes Jahr im Dezember in Oslo (Norwegen) verliehen. So erreichen Sie die Kommission in Deutschland Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland Unter den Linden 78, Berlin, Telefon: (030) Internet: Vertretung in München Bob-Van-Benthem-Platz 1, München, Telefon: (089) Vertretung in Bonn Bertha-von-Suttner-Platz 2-4, Bonn, Telefon: (0228) Die Europäische Kommission Die Europäische Kommission 39

Die Europäische Union. Inhaltsverzeichnis

Die Europäische Union. Inhaltsverzeichnis Die Europäische Union Edda Sterl-Klemm Inhaltsverzeichnis Was ist die EU? Kurzgeschichte der EU Die EU wird immer größer (1-5) Gemeinsame Organe der EU Europäisches Parlament Rat der Europäischen Union

Mehr

Der Europäische Rat Der Rat

Der Europäische Rat Der Rat DE GENERALSEKRETARIAT DES RATES INFORMATIONSREIHE Der Europäische Rat Der Rat Zwei Organe im Dienste Europas 2010 Hinweis Diese Broschüre wird vom Generalsekretariat des Rates herausgegeben und ist nur

Mehr

Europa 2015. Das Europäische Parlament

Europa 2015. Das Europäische Parlament Europa 2015 Das Europäische Parlament Informationsbüro in Deutschland Unter den Linden 78 10117 Berlin Telefon: (030) 2280 1000 Telefax: (030) 2280 1111 E-Mail: epberlin@ep.europa.eu Europa 2015 Europa-Punkt

Mehr

Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, Ende 2005

Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, Ende 2005 Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte Anteil der Bevölkerung, der mindestens zwei gut genug spricht, um sich darin unterhalten

Mehr

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz

Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz 2013 Impressum Herausgeber: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

Geschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe

Geschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe Geschäftsordnung des Vereins Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe 1. Etage 1.1 Die Etagenversammlung Die Etagenversammlung tritt in der Regel zweimal pro Semester zusammen.

Mehr

Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule

Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Max-von-Laue Oberschule e.v. und soll ins Vereinsregister eingetragen

Mehr

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Die Evangelischen Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland verstehen sich als Orte, an denen Kinder-, Jugend-, Familien-

Mehr

III. Der Vertrag von Lissabon Grundlagen der Wirtschafts- und Währungspolitik (Art. 120-144 AEUV)

III. Der Vertrag von Lissabon Grundlagen der Wirtschafts- und Währungspolitik (Art. 120-144 AEUV) Prof. Dr. Norbert Konegen III. Der Vertrag von Lissabon Grundlagen der Wirtschafts- und Währungspolitik (Art. 120-144 AEUV) Quelle: Konegen, WWU/IfP 1 III. Der Vertrag von Lissabon - Grundlagen 1. Entstehungsphase:

Mehr

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft

Mehr

Die Europäische Union

Die Europäische Union Die Europäische Union Leicht erklärt Ein Bericht über die EU in Leichter Sprache von Antje Gravenkamp und Kaileigh Spier 1 Die Europäische Union Was ist die EU? Deutschland liegt in Europa. Europa ist

Mehr

Statuten. Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten AG. (BDP Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei)

Statuten. Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten AG. (BDP Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei) Statuten Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten AG (BDP Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei) Rev 0 18 Juni 2010 Statuten Bürgerlich-Demokratische Partei Bezirk Bremgarten, Bezirkspartei Präambel:

Mehr

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule Johann Wolfgang von Goethe Heidenau 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule

Mehr

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der

Mehr

DIE EUROPAWAHL 2014 IN DEUTSCHLAND NUTZEN SIE IHRE STIMME!

DIE EUROPAWAHL 2014 IN DEUTSCHLAND NUTZEN SIE IHRE STIMME! DIE EUROPAWAHL 2014 IN DEUTSCHLAND NUTZEN SIE IHRE STIMME! Als einziges Organ der Europäischen Union wird das Europäische Parlament (EP) alle fünf Jahre demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern der

Mehr

Test: Grundkenntnisse über die Europäische Union

Test: Grundkenntnisse über die Europäische Union Test: Grundkenntnisse über die Europäische Union Wer über weniger als ein Viertel der folgenden Kenntnisse verfügt, ist unzureichend informiert, wer die Hälfte weiß, hat gute Vorkenntnisse, für ausreichende

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

Satzung des Vereins. Medien-Club München e.v.

Satzung des Vereins. Medien-Club München e.v. Satzung des Vereins Medien-Club München e.v. Art. 1 Name Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Medien-Club München. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen werden. Nach

Mehr

S A T Z U N G. für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen

S A T Z U N G. für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen S A T Z U N G für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen (neue leben Lebensversicherung AG, neue leben Unfallversicherung AG, neue leben Pensionskasse AG) Inhaltsverzeichnis Seite Präambel 2 1

Mehr

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v. Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway Richtlinien zum Internationalen Sponsern 01. April 2015 Amway Richtlinie zum Internationalen Sponsern Diese Richtlinie gilt ab dem 01. April 2015 in allen europäischen Märkten (Belgien, Bulgarien, Dänemark,

Mehr

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss

Mehr

Statuten Verein für aktive Humanität

Statuten Verein für aktive Humanität Statuten Verein für aktive Humanität Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Verein für aktive Humanität besteht ein nicht gewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne

Mehr

Die 8. Wahlen zum Europäischen Parlament

Die 8. Wahlen zum Europäischen Parlament Die 8. Wahlen zum Europäischen Parlament - Roland Richter In der Zeit vom 22. bis zum 25. Mai 2014 werden nahezu eine halbe Milliarde Bürgerinnen und Bürger in den 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen

Mehr

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883

Mehr

S A T Z U N G. des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v.

S A T Z U N G. des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v. S A T Z U N G des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Freunde und Förderer bilden einen Verein mit dem Namen Freunde fördern Schritt für Schritt

Mehr

Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.

Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v. Satzung Verein zur Förderung des Brandschutzes Kaarst e.v. Inhalt 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft 5 Vorstand 6 Mitgliederversammlung 7 Beiträge und Spenden

Mehr

SATZUNG. 1 Name und Sitz

SATZUNG. 1 Name und Sitz SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Weimar-Jena-Akademie, Verein für Bildung e.v. Er hat seinen Sitz in Weimar und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Weimar eingetragen. 2 Charakter

Mehr

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,

Mehr

Unternehmensbesteuerung

Unternehmensbesteuerung Unternehmensbesteuerung Unternehmensbesteuerung Steuersätze in in Prozent, EU-Durchschnitt und und ausgewählte europäische Staaten, Staaten, 1996 1996 bis 2010 bis 2010* * Prozent 59 56,6 55 53,2 51,6

Mehr

Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V.

Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V. Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rahmengeber und Perlentaucher. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung I. Name, Zweck und Geschäftsführung Der Verein führt den Namen "Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v.. Der

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Wahlen zum Europäischen Parlament und Sitzverteilung

Wahlen zum Europäischen Parlament und Sitzverteilung Zusatzthema zu Modul 2 Organe der EU Wahlen zum Europäischen Parlament und Sitzverteilung Die Wahlen Der EWG-Vertrag von 1957 bestimmte: Die Versammlung arbeitet Entwürfe für allgemeine unmittelbare Wahlen

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Freie Waldorfschule Erfurt e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt und ist in

Mehr

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.

Mehr

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014 Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Neuregelung der Wahl der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz Der

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll

Mehr

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert.

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert. Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert. Mit dem Wahlrecht können wir uns in die Politik einmischen. Die

Mehr

Satzung. der. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V.

Satzung. der. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. Buschhöhe 8, 28357 Bremen Telefon 0421 17367-0 - Telefax 0421 17367-15 info@berufsbildung-see.de www.berufsbildung-see.de Satzung der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt

Mehr

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz S A T Z U N G des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen CityO.-Management e.v.. Sitz des Vereins ist Oberhausen. 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins

Mehr

Vereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit

Vereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit Vereinssatzung NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins 3 Gemeinnützigkeit 4 Finanzierung des Vereins 5 Mitgliedschaft 6 Organe des Vereins 7 Mitgliederversammlung

Mehr

TeilunterfreiemHimmellebenmüssen.SiegehöreneinemgrößerenKreis vonafrikanischenmigrantenan,die2011vordembürgerkriegunddemkrieg

TeilunterfreiemHimmellebenmüssen.SiegehöreneinemgrößerenKreis vonafrikanischenmigrantenan,die2011vordembürgerkriegunddemkrieg Deutscher Bundestag Drucksache 17/14432 17. Wahlperiode 24. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005

Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 Satzung BinG! Barbershop in Germany Seite 1 Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 1 Name und Sitz des Verbandes Der Verband trägt den Namen: "BinG! Barbershop in Germany". Sein Sitz ist

Mehr

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Satzung des Fördervereins der

Satzung des Fördervereins der 2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de

Mehr

Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009

Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Ausgewählte europäische Staaten, prozentuale Veränderung des des BIP BIP* * im Jahr im Jahr 2009 2009 im Vergleich

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v.

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. S a t z u n g der Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. (In der Online-Fassung sind alle Angaben und Inhalte ohne Gewähr auf Richtigkeit) ursprüngliche Satzung vom 17.11.1988 geänderte

Mehr

2. Deutsche, die eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben

2. Deutsche, die eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben Freie und Hansestadt Hamburg Europawahl am 25. Mai 2014 Informationsblatt für Seeleute 1. Wahlberechtigung 1.1 Deutsche Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Brüssel, den 14. März 2014 (OR. en) 2013/0367 (COD) PE-CONS 46/14 STATIS 28 AGRI 144 COC 568 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: VERORDNUNG

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG Ärztekammer Berlin Abteilung 3 - Berufsbildung Friedrichstraße 16 10969 Berlin Hinweise zum Antrag: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des

Mehr

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4

Mehr

EINLEITUNG ARTIKEL 1: ZIELSETZUNG

EINLEITUNG ARTIKEL 1: ZIELSETZUNG ABKOMMEN ZWISCHEN DEM CENTRAL MANAGEMENT DER AMERICAN STANDARD COMPANIES INC. UND DEM BESONDEREN VERHANDLUNGSGREMIUM ZUR GR¼NDUNG EINES EUROP ISCHEN BETRIEBSRATS F¼R DIE IM EUROP ISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM

Mehr

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. Satzung Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Banglakids Zukunft für Bangladesch. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung

Mehr

Die Wahlen zum kroatischen Parlament: Das kroatische Wahlsystem und der Versuch einer Prognose

Die Wahlen zum kroatischen Parlament: Das kroatische Wahlsystem und der Versuch einer Prognose Auslandsbüro Kroatien Die Wahlen zum kroatischen Parlament: Das kroatische Wahlsystem und der Versuch einer Prognose 05.07.2007 Das Wahlsystem des Parlaments wird durch einfache Gesetze bestimmt. Per Verfassung

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 34/2015 20.08.2015 Gs Fahrerlaubnisbefristungen im Ausland Sehr geehrte Damen und Herren, in zahlreichen Ländern wird die Gültigkeit des Führerscheins

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/0243 23.03.2012 Mitteilung zur Kenntnisnahme Reform des Rückkehrrechts von Ausländerinnen und Ausländern im Aufenthaltsrecht Der Senat von Berlin SenInnSport I B 1 0345/51.1

Mehr

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule

Mehr

Reizdarmsyndrom lindern

Reizdarmsyndrom lindern MARIA HOLL Reizdarmsyndrom lindern Mit der Maria-Holl-Methode (MHM) Der ganzheitliche Ansatz 18 Wie Sie mit diesem Buch Ihr Ziel erreichen Schritt 1: Formulieren Sie Ihr Ziel Als Erstes notieren Sie Ihr

Mehr

Stimmungsbild im Februar 2014

Stimmungsbild im Februar 2014 Umfrage zur Kommunalpolitik in Stuttgart Stimmungsbild im Februar 2014 Ergebnisse einer unabhängigen, selbst initiierten und selbst finanzierten Umfrage der Universität Hohenheim Stand: 25. Februar 2014,

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v. FÖRDERVEREIN FORTBILDUNG e.v. Gemeinnütziger Verein in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Hochschulabsolventen/Ingenieuren Gartenbau und Landschaftsarchitektur e.v. BHGL 17. März 1994 geändert am

Mehr

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Die Armutskonferenz Einladung zum Parlament der Ausgegrenzten 20.-22. September 2013 Was ist das Parlament der Ausgegrenzten? Das Parlament

Mehr

Vorsteuerrückerstattung in der EU bis 30. Juni 2007

Vorsteuerrückerstattung in der EU bis 30. Juni 2007 Vorsteuerrückerstattung in der EU bis 30. Juni 2007 Auch dieses Jahr möchten wir Sie an die Frist zur Einreichung der Vorsteuervergütungsanträge erinnern. In allen EU-Mitgliedstaaten endet die Frist für

Mehr

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. 1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell

Mehr

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung

Mehr

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Seite 1/6 der Satzung Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Präambel Der Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater

Mehr

der die und in den von zu das mit sich des auf für ist im dem nicht ein eine als auch es an werden aus er hat daß sie nach wird bei

der die und in den von zu das mit sich des auf für ist im dem nicht ein eine als auch es an werden aus er hat daß sie nach wird bei der die und in den von zu das mit sich des auf für ist im dem nicht ein eine als auch es an werden aus er hat daß sie nach wird bei einer um am sind noch wie einem über einen so zum war haben nur oder

Mehr

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP)

Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) Satzung Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung des Behindertensports in

Mehr

Kommuniqué der 14. Sitzung der Deutsch-Russischen Regierungskommission für die Angelegenheiten der Russlanddeutschen

Kommuniqué der 14. Sitzung der Deutsch-Russischen Regierungskommission für die Angelegenheiten der Russlanddeutschen Kommuniqué der 14. Sitzung der Deutsch-Russischen Regierungskommission für die Angelegenheiten der Russlanddeutschen Die Sitzung wurde von deutscher Seite durch den Beauftragten der Bundesregierung für

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Grünes Wahlprogramm in leichter Sprache

Grünes Wahlprogramm in leichter Sprache Grünes Wahlprogramm in leichter Sprache Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Baden-Württemberg ist heute besser als früher. Baden-Württemberg ist modern. Und lebendig. Tragen wir Grünen die Verantwortung?

Mehr

STATUTEN. Gewerbeverein Stäfa

STATUTEN. Gewerbeverein Stäfa STATUTEN 1. Name und Zweck Art. 1 Unter dem Namen besteht in Stäfa ein am 9. November 1862 gegründeter, 1869 aufgelöster und am 10. März 1877 erneut gebildeter, unabhängiger Verein im Sinne von Art. 66

Mehr

Satzung des Vereins Regionalfenster

Satzung des Vereins Regionalfenster Satzung des Vereins Regionalfenster 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Regionalfenster e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Friedberg/Hessen und soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

(EuGVVO) 5. Innerhalb des Insolvenzverfahrens werden nicht alle

(EuGVVO) 5. Innerhalb des Insolvenzverfahrens werden nicht alle Teil 1: Einleitung Eine eindeutige Bestimmung der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines grenzüberschreitenden Insolvenzverfahrens sowie für insolvenzbezogene Einzelentscheidungen ist erforderlich,

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999)

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999) Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung (in der Fassung vom 04.03.1999) Vorsitzender: Uwe Zimmermann - stellv. Vorsitzender: Manfred Gruber - Geschäftsführerin: Monika Brink Kassenwartin: Christa Rügge

Mehr

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 13.05.2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein heißt Förderverein der Grundschule

Mehr