Europa Das Europäische Parlament

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1 Europa 2015

2 Das Europäische Parlament Informationsbüro in Deutschland Unter den Linden Berlin Telefon: (030) Telefax: (030) Europa 2015 Europa-Punkt im Europäischen Haus Unter den Linden Berlin Montag bis Freitag Uhr Samstag, Sonntag Uhr Zur Sommerzeit werktags bis 20 Uhr, am Wochenende bis 18 Uhr Verkehrsverbindung: Haltestelle Brandenburger Tor Buslinien: 100, TXL S-Bahnlinien: S1, S2, S25 U-Bahnlinie: U55 Informationsbüro in München Bob-van-Benthem-Platz München Telefon: (089) Telefax: (089) epmuenchen@ep.europa.eu Verkehrsverbindung: Haltestelle Baaderstraße : Buslinien 52 und 152 S-Bahn Haltestelle Isartor : alle S-Bahnen U-Bahn Haltestelle Fraunhoferstraße : U1 und U2 2 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 3

3 Die Europäische Union steht auch im Jahr 2015 vor großen Herausforderungen. Dazu gehören die weitere Stabilisierung des Euro als gemeinsamer Währung, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten, die Flüchtlings- und Asylpolitik, der Klimawandel sowie die Fortentwicklung einer gemeinsamen Außenpolitik. Immer wieder bestätigt sich, dass Europäerinnen und Europäer nur gemeinsam Lösungen für globale Probleme finden und so das europäische Gesellschaftsmodell erhalten können. Die Weiterentwicklung der Europäischen Union hängt maßgeblich von der Akzeptanz durch die Bürgerinnen und Bürger ab. Diese bringen sich immer mehr in den politischen Diskussionsprozess ein, wie sich an der Europäischen Bürgerinitiative und z. B. der aktuellen Debatte um die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zeigt. Das Europäische Parlament ist mittlerweile in fast allen Politikbereichen der EU Mitgesetzgeber. Bei der letzten Europawahl im Mai 2014 hatten Wählerinnen und Wähler zum ersten Mal die Möglichkeit, mit ihrer Stimme auch die Besetzung des Präsidenten der Europäischen Kommission zu beeinflussen. Die neu gewählten Europaabgeordneten konnten den Kommissionspräsidenten wählen, der sich erstmals nach einem Prozess gesamteuropäischer Spitzenkandidaten dem Votum des Parlaments gestellt hat. Damit wurde die Demokratie auf EU-Ebene um einen wichtigen Schritt weiterentwickelt. Diese Broschüre Europa 2015 erläutert aktuell die verschiedenen Aufgaben der Europäischen Union und soll einen Einblick in die Abläufe in der Europäischen Union und vor allem im Europäischen Parlament geben. Inhalt 6 Nach der Europawahl 2014 Ihre Wahl. Unser Auftrag. 8 Das Europäische Parlament Die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in der EU 22 Der Europäische Rat und der Rat Die Vertretung der Mitgliedstaaten 28 Die Europäische Kommission Motor der Integration und Hüterin der Unionsinteressen 36 Die Europäische Bürgerinitiative Bürgerinnen und Bürger als Auftraggeber der Gesetzgebung 40 Global und sozial Binnenmarkt und soziale Dimension der EU 46 Europa wächst zusammen Schengen-Raum und Erweiterung 58 In Vielfalt geeint Europa und seine Regionen 64 Die Symbole der Europäischen Union Flagge, Hymne, Währung 68 Leben im Euroland Das gemeinsame Geld 78 Der Haushalt der EU Investieren in Wachstum und Beschäftigung 86 Klima auf der Kippe Klimaschutz und Energiepolitik 92 Gesunde Lebensmittel sichere Produkte Landwirtschaft und Verbraucherschutz 100 Frei und sicher leben Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts 108 Europa und die Welt Außenpolitik, Entwicklungshilfe, Menschenrechte 116 Europa entdecken und erleben Jugend- und Bildungsprogramme Titelbild: Das Europäische Parlament in Straßburg im Sommer Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 5

4 Nach der Europawahl 2014 Ihre Wahl. Unser Auftrag. Die Vielfalt der Europäischen Union spiegelt sich im Europäischen Parlament (EP) wider: Aus 28 Mitgliedstaaten kommen 751 Abgeordnete. Durch die erheblich gewachsenen Kompetenzen ist das Europäische Parlament ins Zentrum der parlamentarischen Demokratie der EU gerückt. Davon war die beratende Versammlung noch weit entfernt, die vor mehr als 50 Jahren als Vorläufer des EP zum ersten Mal tagte. Seit 1979 wird das Europäische Parlament direkt gewählt. Heute gestaltet es maßgeblich die EU-Politik und steht im Dienste der über 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Die Europawahl 2014 in Deutschland Das Europäische Parlament wird als einziges EU-Organ alle fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt. Die Europawahl ist die größte multinationale Wahl der Welt. Ende Mai 2014 fand die Europawahl zur 8. Legislaturperiode des Europäischen Parlaments statt. Von den 751 Sitzen im Europäischen Parlament wurden 96 an Abgeordnete aus Deutschland vergeben. EU-weit lag die Wahlbeteiligung bei 42,5 Prozent. In Deutschland gingen 48,1 Prozent der Wahlberechtigten zur Europawahl (2009: 43,3 Prozent). Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts mit Listenvorschlägen. Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über eine Stimme, mit der sie oder er einen Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung wählen kann. Ende 2011 war die bei der Europawahl 2009 in Deutschland geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt worden. Im Oktober 2013 wurde eine Drei-Prozent-Hürde für die Europawahl 2014 in Deutschland eingeführt. Daraufhin wurden einige sogenannte Organstreitverfahren gegen diese Sperrklausel vor das Bundesverfassungsgericht gebracht. In seinem Urteil vom 26. Februar 2014 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht verfassungswidrig sei. Unter den gegebenen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen sei dieser schwerwiegende Eingriff in die Grundsätze von Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der politischen Parteien nicht zu rechtfertigen. Nach der Europawahl in Deutschland am 25. Mai 2014 zogen 14 anstatt der bisherigen sechs Parteien aus Deutschland in das Europäische Parlament ein. Neben Abgeordneten der CDU / CSU, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, DIE LINKE und der FDP gibt es nun erstmalig im Europäischen Parlament auch Vertreterinnen und Vertreter der Parteien Alternative für Deutschland (AfD), Freie Wähler, Piratenpartei Deutschland, Partei Mensch Umwelt Tierschutz, Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), Familien-Partei Deutschlands, Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) und Die Partei. 6 Nach Das Europäische der Europawahl Parlament 2014 Das Nach Europäische der Europawahl Parlament

5 Das Europäische Parlament Die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in der EU Die Bürgerinnen und Bürger der EU wählen ihr Parlament direkt. Das Europäische Parlament (EP) debattiert öffentlich über wichtige Zukunftsfragen und entscheidet über EU-Gesetze, die den Alltag von über 500 Millionen Menschen beeinflussen. Das Europäische Parlament ist in den vergangenen Jahren immer mehr zum zentralen Gestalter der Europäischen Union geworden. Es ist das einzige direkt gewählte EU-Organ. Bei der Europawahl entscheiden die Bürgerinnen und Bürger aus allen EU-Mitgliedstaaten, wem sie für fünf Jahre das Mandat erteilen, die Zukunft der EU zu gestalten. Die Website des Europäischen Parlaments und EuroparlTV informieren in den 24 Amtssprachen der EU über die Arbeit der Europaabgeordneten: Außerdem können alle Plenarsitzungen per Webstream abgerufen werden: 8 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 9

6 Aktuelles Stichwort Das Parlamentarium Die wesentlichen Aufgaben und Rechte des Europäischen Parlaments Das Gesetzgebungsrecht Mit dem Vertrag von Lissabon hat das Europäische Parlament neue Gesetzgebungszuständigkeiten erhalten. Die überwiegende Mehrheit der EU-Gesetzgebung wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten versammelt sind, zusammen im sogenannten Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren entschieden. Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der EU kann aus bis zu drei Lesungen bestehen. Es läuft kurz gefasst folgendermaßen ab: Von der EU-Kommission kommt ein Vorschlag für ein EU-Gesetz. Nicht selten basiert dieser auf einer Aufforderung des Europäischen Parlaments, tätig zu werden. Dieser Vorschlag wird im EP zunächst in den zuständigen Fachausschüssen beraten und gegebenenfalls verändert. Im Plenum des EP wird dann dieser geänderte Gesetzesvorschlag debattiert und über ihn abgestimmt. Der Rat diskutiert dann den vom Parlament vorgelegten Text (1. Lesung des Parlaments und des Rates). Ist der Rat nicht mit allen Änderungen Europaabgeordnete bei der Abstimmung im Plenum in Straßburg des Europäischen Parlaments zufrieden, übermittelt er dem EP seinen Standpunkt zur weiteren Prüfung. Das EP prüft den Standpunkt des Rates. Wenn es ihn billigt, ist der Rechtsakt angenommen, lehnt es ihn ab, ist der Rechtsakt hinfällig und das Verfahren beendet. Schlägt das EP Abänderungen zum Standpunkt des Rates vor, werden diese vom Rat erneut geprüft (2. Lesung des Parlaments und des Rates). Ist der Rat einverstanden, ist der Rechtsakt angenommen. Wenn der Rat nicht alle Abänderungen im Standpunkt des Europäischen Parlaments aus der 2. Lesung akzeptiert, versucht man gemeinsam, eine Einigung im Vermittlungsverfahren herbeizuführen. Einigen sich die Vertreter von EP und Rat im Vermittlungsausschuss auf einen gemeinsamen Entwurf, wird dieser anschließend zur 3. Lesung an EP und Rat gegeben. Der Wortlaut des gemeinsamen Entwurfs kann nicht geändert werden. Wenn das Europäische Parlament oder der Rat den Entwurf ablehnen oder nicht reagieren, wird der Rechtsakt hinfällig und das Verfahren ist beendet. Wenn EP und Rat jeweils den gemeinsamen Entwurf billigen, ist der Rechtsakt angenommen. Unter dem Namen Parlamentarium wurde im Oktober 2011 in Brüssel das Besucherzentrum des Europäischen Parlaments eröffnet. Es ist das größte Besucherzentrum eines Parlaments in Europa und die erste Ausstellung überhaupt, die vollständig in 24 Sprachen gestaltet ist. Seit seiner Eröffnung hatte es bereits mehr als Besuche. Besucherinnen und Besucher aller Altersklassen können das Europäische Parlament dort auf einzigartige Weise erfahren und erleben, über multimediale Darstellungen mit Politikern in Verbindung treten, sich über eine 3D-Karte auf eine virtuelle Europa-Tour begeben und herausfinden, welchen Beitrag die EU in den einzelnen Mitgliedstaaten leistet. Schul- oder Hochschulgruppen können in einem ca. zweistündigen Rollenspiel die Arbeit von Europaabgeordneten nachempfinden. Erst wenn sich also Parlament und Rat einig sind, wird ein EU-Gesetz erlassen, ansonsten gilt der Rechtsakt als nicht angenommen. Das verabschiedete Gesetz wird dann vom Präsidenten des Europäischen Parlaments und vom Präsidenten des Rates unterzeichnet. Anschließend wird es im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt entweder zu einem festgelegten Zeitpunkt oder andernfalls am 20. Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Zum EU-Recht gehören a) verbindliche Rechtsinstrumente wie Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse /Entscheidungen; Verordnungen der EU sind Rechts- akte mit allgemeiner Geltung. Sie sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Richtlinien der EU sind Rechtsakte, die für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet sind, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich sind. Die Wahl der Form und der Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, wird jedoch den Mitgliedstaaten überlassen. Beschlüsse der EU sind in allen ihren Teilen verbindlich; sind sie an bestimmte Adressaten gerichtet, so sind sie nur für diese verbindlich. b) nicht verbindliche Instrumente (Entschließungen, Stellungnahmen) und c) andere Instrumente wie EU-Aktionsprogramme etc. Weitere Informationen zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren: Law-making-procedures-in-detail.html Das Amtsblatt der Europäischen Union: access.html 10 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 11

7 EP in Aktion Die Haushaltsbefugnisse Diese sind die Königsrechte für jedes Parlament. Denn wer über das Geld bestimmt, der hat die Macht, politische Schwerpunkte zu setzen. Diese Macht teilen sich das Europäische Parlament und der Rat gleichberechtigt als Haushaltsbehörde. Sie legen einen mehrjährigen Finanzrahmen fest und bewilligen einen jährlichen Haushaltsplan für alle Ausgaben des EU-Budgets. Parlamentarische Kontrollrechte Ob in Städten, Regionen, Nationalstaaten oder in der EU auf allen Ebenen kontrollieren gewählte Vertreter der Bürgerinnen und Bürger die Exekutive, also diejenigen, die Gesetze ausführen und Geld ausgeben. Der Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments wacht über die korrekte Verwendung der EU-Gelder und stützt sich für seine Arbeit auf den EU- Rechnungshof. Das EP hat auch die Möglichkeit, einen Misstrauensantrag gegenüber der Europäischen Kommission zu stellen. Findet ein solcher eine Mehrheit, so müssen alle Kommissare von ihrem Amt zurücktreten. Außerdem debattiert das Europäische Parlament regelmäßig über Entscheidungen und Projekte der Staats- und Regierungschefs. Um behauptete Verstöße gegen das Unionsrecht oder Missstände bei seiner Anwendung zu überprüfen, kann das EP auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder Untersuchungsausschüsse einsetzen. Diese Untersuchung kann die Organe oder Einrichtungen der EU, Behörden eines Mitgliedstaates oder Personen, die mit Anwendung des Unionsrechts beauftragt wurden, betreffen. Parlamentarische Zustimmung Das Europäische Parlament gewinnt auch über Zustimmungsrechte politischen Einfluss. Durch den Vertrag von Lissabon ist die Zustimmung des EP zu sehr vielen internationalen Verträgen erforderlich geworden, die zwischen der EU und Drittstaaten geschlossen werden. Neben Assoziierungsabkommen und Beitrittsverträgen mit neuen Mitgliedstaaten gilt dies nun auch für Abkommen zu Sachverhalten, über die innerhalb der Union das Europäische Parlament im Gesetzgebungsverfahren mitentscheidet oder denen es zumindest zustimmen muss. Demokratische Legitimation Das Europäische Parlament spielt eine maßgebliche Rolle bei der Auswahl und Wahl der Kommissarinnen und Kommissare. Erstmalig wählte es 2014 einen Kommissionspräsidenten, der dem EP vom Europäischen Rat unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Europawahl vorgeschlagen worden war. Alle Kandidatinnen und Kandidaten für einen Kommissarsposten müssen sich zudem einer Anhörung im Europäischen Parlament stellen und dabei Auskunft über ihre Kompetenzen und politischen Standpunkte geben. Das gesamte Kollegium der EU-Kommission benötigt das Zustimmungsvotum des Parlaments, bevor es an die Arbeit gehen kann (Siehe dazu auch Die Europäische Kommission ). Der Europäische Bürgerpreis Seit 2008 vergibt das Europäische Parlament den Europäischen Bürgerpreis. Mit diesem Preis wird außergewöhnliches Engagement für ein besseres gegenseitiges Verständnis und mehr Integration in der EU geehrt. Preisträger können Bürgerinnen und Bürger, Gruppen, Vereinigungen / Verbände und Organisationen sein. Die Gewinner werden von einer Jury des Parlaments gewählt wurden insgesamt 47 Projekte mit dem Europäischen Bürgerpreis ausgezeichnet. Unter den Gewinnern des Preises waren auch fünf deutsche Projekte: Die Europäische Gesellschaft für Politik, Kultur, Soziales e. V. Diaphania setzt sich für Völkerverständigung ein und fördert die europäische Kunst und Kultur. Werner Hohlbein und die Gruppe Wir sitzen alle in einem Boot für mehr Toleranz wollen mit ihrem Projekt Grenzen überwinden und den Dialog zwischen Menschen unterschiedlicher Nationalität und Kultur fördern. Erika Körner-Metz und Gisela Berninger bringen Jugendlichen mit Hilfe von Kunstprojekten Europa näher. Der Verein Demokratisches Ostvorpommern Verein für politische Kultur e. V. engagiert sich gegen Fremdenfeindlichkeit. Marianne Lück organisiert seit vielen Jahren Jugendaustausche im Rahmen eines europäischen Netzwerks für Jugendbewegungen. Der Präsident des Europäischen Parlaments Martin Schulz mit den Preisträgerinnen und Preisträgern des Europäischen Bürgerpreises 2013 in Brüssel 12 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 13

8 Die Arbeit im Europäischen Parlament Der Präsident Die Präsidentin oder der Präsident des Europäischen Parlaments vertritt das EP nach außen und in dessen Beziehungen zu den anderen EU-Institutionen und -Organen. Sie oder er leitet alle Arbeiten des Parlaments, übernimmt den Vorsitz in den Plenarsitzungen und unterzeichnet den Haushaltsplan sowie die zusammen mit dem Rat nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verabschiedeten Rechtsakte. Die Präsidentin oder der Präsident wird vom Plenum für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren, d. h. für eine halbe Wahlperiode gewählt und kann wiedergewählt werden. Der Präsident des Europäischen Parlaments Martin Schulz Seit Januar 2012 ist der deutsche Europaabgeordnete Martin Schulz (SPD) Präsident des Europäischen Parlaments. Er wurde am 1. Juli 2014 als erster Präsident in der Geschichte des Europäischen Parlaments für weitere zweieinhalb Jahre gewählt. Abgeordnete Das Europäische Parlament besteht derzeit aus 751 Abgeordneten (Siehe dazu auch Zusammensetzung des Europäischen Parlaments ). In ihrer täglichen Arbeit werden die Abgeordneten von Assistentinnen und Assistenten unterstützt. Fraktionen Die Abgeordneten des EP werden in den Mitgliedstaaten gewählt, sie arbeiten aber im Europäischen Parlament nicht nach ihrer nationalen Zugehörigkeit, sondern nach ihrer politischen Orientierung zusammen. Wie auch in den nationalen Parlamenten gibt es Fraktionen, in denen die Abgeordneten ähnlicher politischer Orientierung und Zugehörigkeit in politischen Familien organisiert sind. Im Europäischen Parlament hat keine der Fraktionen, die zusammen ein weites politisches Spektrum abdecken, eine absolute Mehrheit. Die Abgeordneten müssen bei den verschiedenen Themen Kompromisse finden. Sie diskutieren ihre Argumente und bilden Koalitionen. Mitglieder der Fraktionen sind Abgeordnete, nicht Parteien. Um eine Fraktion zu bilden, müssen sich mindestens 25 Abgeordnete aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten, d. h. zur Zeit sieben Mitgliedstaaten, zusammenschließen. Derzeit gibt es im Europäischen Parlament sieben Fraktionen. Darüber hinaus gibt es auch Europaabgeordnete, die sich keiner Fraktion angeschlossen haben. Die größte Fraktion mit 220 Mitgliedern ist die Europäische Volkspartei (EVP), in der die 34 Abgeordneten von CDU und CSU Mitglied sind. Vorsitzender der EVP-Fraktion ist der CSU-Europaabgeordnete Manfred Weber. Die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament (S&D) hat 191 Mitglieder; in dieser finden sich die 27 Europaabgeordneten der SPD. Die drittgrößte Fraktion ist die Fraktion Europäische Konservative und Reformisten (EKR) mit 71 Mitgliedern, darunter acht aus Deutschland, sieben Mitglieder der Alternative für Deutschland (AfD) und der Europaabgeordnete der Familien-Partei Deutschlands. Die Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE) hat 67 Mitglieder, darunter drei deutsche Abgeordnete der FDP und die Abgeordnete der Freien Wähler. In der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken / Nordische Grüne Linke (VEL / NGL) sind insgesamt 52 Abgeordnete, darunter sieben der Partei DIE LINKE und der Abgeordnete der Partei Mensch Umwelt Tierschutz. Die deutsche Die zwei deutschen Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments: Rainer Wieland (links) und Alexander Graf Lambsdorff (rechts) Europaabgeordnete Gabriele Zimmer (DIE LINKE) ist Vorsitzende der Fraktion VEL / NGL. In der Fraktion Die Grünen / Freie Europäische Allianz (Grüne / EFA) haben sich 50 Abgeordnete zusammengeschlossen, darunter elf Abgeordnete von Bündnis 90 / Die Grünen, der Abgeordnete der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) und die Abgeordnete der Piratenpartei Deutschland. Ko-Vorsitzende der Fraktion Grüne / EFA ist die deutsche Abgeordnete Rebecca Harms (Bündnis 90 / Die Grünen). In der Fraktion Europa der Freiheit und der direkten Demokratie (EFDD) haben sich 48 Mitglieder des EP zusammengeschlossen. In dieser Fraktion gibt es keine deutschen Abgeordneten. 52 Abgeordnete des EP sind fraktionslos; dazu gehören der deutsche Abgeordnete der NPD und der Abgeordnete von Die Partei (Siehe auch S. 21). Stand: 30. Oktober Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 15

9 Der Plenarsaal des Europäischen Parlaments in Straßburg Ausschüsse Um die vielen unterschiedlichen Themen und Gesetzesvorschläge sachgerecht und fachkundig behandeln zu können, spezialisieren sich die Abgeordneten. Sie werden in Ausschüsse gewählt, die für bestimmte Sachbereiche zuständig sind und die Plenarsitzungen vorbereiten. Derzeit gibt es 20 ständige Ausschüsse, in denen die Europaabgeordneten Gesetzesvorschläge prüfen, Änderungsanträge dazu einreichen und darüber abstimmen, Initiativberichte erstellen etc. Außerdem gibt es zwei Unterausschüsse (Menschenrechte sowie Sicherheit und Verteidigung). In den Ausschüssen wird ein wichtiger Teil der parlamentarischen Arbeit, insbesondere der gesetzgeberischen Tätigkeit, geleistet. In den Ausschüssen werden zunächst die Gesetzesvorschläge der Europäischen Kommission beraten und verändert, bevor sie dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden. Auch die Beiträge des Rates werden zunächst in den jeweiligen Ausschüssen diskutiert. Die Fraktionen sind entsprechend ihrer Größe in den Ausschüssen vertreten. Die Ausschusssitzungen finden ein bis zwei Mal pro Monat in Brüssel statt, ihre Debatten sind öffentlich. Das Europä- sche Parlament kann auch nichtständige Ausschüsse (Sonderausschüsse) und Untersuchungsausschüsse zu bestimmten wichtigen Themen einsetzen. So wurde zum Beispiel im März 2012 der Sonderausschuss Organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche eingerichtet. Mitte September 2013 verabschiedete er als Abschluss seiner Arbeit einen EU-Aktionsplan zur Bekämpfung dieser kriminellen Aktivitäten auf europäischer Ebene. Plenarsitzungen Straßburg ist der Sitz des Europäischen Parlaments. Hier finden pro Jahr zwölf Plenarsitzungen statt. Zu den Arbeitsorten des EP gehören neben Straßburg auch Brüssel und Luxemburg. Zwischen den Sitzungswochen tagen die Ausschüsse und die Fraktionen des Parlaments in Brüssel, um einen ständigen Kontakt zur Kommission und zum Rat zu halten, die dort ansässig sind. In Luxemburg befindet sich ein Großteil der Verwaltung des Europäischen Parlaments. Da die Abgeordneten aus allen EU-Mitgliedstaaten kommen, ist die Sprachenvielfalt groß: Das Europäische Parlament arbeitet in allen 24 Amtssprachen der EU. Delegationen Aufgabe der Delegationen im Europäischen Parlament ist die Pflege der Beziehungen und der Informationsaustausch mit Parlamenten in Drittländern. Derzeit gibt es 44 Delegationen mit zwölf bis mehr als 70 Mitgliedern pro Delegation. Die interparlamentarischen Treffen finden ein- bis zweimal pro Jahr an einem der Arbeitsorte des Europäischen Parlaments oder an einem vom Partnerparlament gewählten Ort im jeweiligen Drittland statt. Politische Organe Im Europäischen Parlament gibt es eine Reihe von politischen Organen, die die Arbeit des EP organisieren und gestalten: a. Die Konferenz der Präsidenten Die Konferenz der Präsidenten besteht aus dem Präsidenten des EP und den Vorsitzenden der Fraktionen. Auch eine Vertreterin oder ein Vertreter der fraktionslosen Mitglieder gehört der Konferenz der Präsidenten an, ohne ein Stimmrecht zu besitzen. Die Konferenz der Präsidenten organisiert die Arbeiten des EP wie z. B. den Zeitplan und die Tagesordnungen der Plenartagungen, die Zuständigkeiten der Ausschüsse und Delegationen und ihre Zusammensetzung sowie die Planung des Gesetzgebungsprogramms. b. Das Präsidium Das Präsidium des Europäischen Parlaments ist statuarisches Leitungsorgan des EP und behandelt alle Fragen im Bereich Ver- waltung, Personal und Organisation. Außerdem ist es für die Aufstellung des Haushaltsvoranschlags des EP zuständig. Das Präsidium besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, 14 Vizepräsidentinnen / Vizepräsidenten und fünf Quästorinnen / Quästoren, die vom Plenum für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt werden und wiedergewählt werden können. Die 14 Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten vertreten den Präsidenten und haben jeweils einen speziellen Aufgabenbereich. Die deutschen Abgeordneten Rainer Wieland (CDU) und Alexander Graf Lambsdorff (FDP) sind Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments. c. Das Kollegium der Quästoren Die fünf Quästorinnen und Quästoren befassen sich mit Verwaltungs- und Finanzaufgaben, die unmittelbar die Europaabgeordneten betreffen. d. Die Konferenz der Ausschussvorsitzenden Die Konferenz der Ausschussvorsitzenden, in der sich die Vorsitzenden aller ständigen und nichtständigen Ausschüsse im EP treffen, sorgt für die reibungslose Zusammenarbeit der parlamentarischen Ausschüsse. e. Die Konferenz der Delegationsvorsitzenden Die Konferenz der Delegationsvorsitzenden, der die Vorsitzenden aller ständigen interparlamentarischen Delegationen angehören, sorgt für den ordnungsgemäßen Ablauf der Delegationstätigkeiten. 16 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 17

10 Das Generalsekretariat Zur Unterstützung der Europaabgeordneten und des EP gibt es auch eine Verwaltung. Das Generalsekretariat koordiniert die Legislativarbeiten, die Organisation der Plenartagungen und anderer Sitzungen, unterstützt die Europaabgeordneten in technischer Hinsicht und durch fachliche Beratung und gewährleistet für alle Plenartagungen und sonstige Sitzungen die notwendigen Übersetzungs- und Dolmetschertätigkeiten. Zusammensetzung des Europäischen Parlaments Durch den Vertrag von Lissabon wurden nicht nur die Zuständigkeiten des Europäischen Parlaments wesentlich erweitert, sondern auch seine Zusammensetzung grundlegend reformiert. Der Vertrag hat die Gesamtzahl der Europaabgeordneten auf 751 festgelegt. Der Vertrag legt außerdem fest, dass es mindestens sechs Abgeordnete pro Mitgliedstaat gibt und kein Mitgliedstaat mehr als 96 Sitze haben darf. Die Anzahl der Abgeordneten im EP pro Mitgliedstaat wird in Abhängigkeit der Bevölkerungsgröße der Mitgliedstaaten nach dem Prinzip der sogenannten degressiven Proportionalität verteilt. Es schließt grundsätzlich aus, dass ein größerer Staat insgesamt mehr Abgeordnete pro Unionsbürger(in) entsendet als ein kleinerer Staat (Degressivkomponente). Es sichert aber auf der anderen Seite auch, dass ein größerer Staat stets mehr Abgeordnete entsendet als ein kleinerer Staat (Proportionalitätskomponente). Staaten mit nur geringem Bevölkerungsunterschied entsenden auch die gleiche Zahl von Abgeordneten. Dass es nach der Europawahl 2009 zunächst nur 736 Abgeordnete gab, lag daran, dass der Vertrag von Lissabon nicht vor der Europawahl im Juni 2009 in Kraft treten konnte, sondern erst nach der Wahl, nämlich am 1. Dezember Der Grund für dieses spätere Inkrafttreten war, dass in Irland, Polen, der Tschechischen Republik und Deutschland der Ratifizierungsprozess des Vertrages bis Ende Mai 2009 noch nicht abgeschlossen gewesen war. Die Europawahl 2009 wurde darum noch nach dem vorher geltenden Vertrag, dem Vertrag von Nizza, durchgeführt. Da die Abgeordneten für fünf Jahre gewählt werden, konnte die Zahl der Abgeordneten erst mit der Europawahl im Mai 2014 an die im Vertrag von Lissabon vorgesehene Anzahl von 751 angepasst werden. Um aber schon vorher der im Lissabonner Vertrag festgelegten Abgeordnetenzahl Das Gebäude des Europäischen Parlaments in Straßburg möglichst nahe zu kommen, hatten die Mitgliedstaaten zum 1. Dezember 2011 ein Übergangsabkommen geschlossen, das bis zur Europawahl 2014 galt (754 Abgeordnete). Deutschland, das als einziges Land nach dem Vertrag von Lissabon drei Mandate verlieren würde, durfte seine 99 Abgeordneten bis zur Europawahl im Mai 2014 behalten. Denn die nachträgliche Aberkennung eines durch die Europawahl für fünf Jahre erteilten Mandates ist nicht möglich. Die Obergrenze von 751 Abgeordneten gilt auch, wenn weitere Länder der EU beitreten sollten. In diesem Fall wird die Zahl der auf jedes Land entfallenden Sitze im Parlament erneut nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität verteilt, so dass die bisherigen Mitgliedstaaten in der Summe so viel Abgeordnetensitze abgeben müssen, wie das Beitrittsland oder die Beitrittsländer zusammen erhalten. Erfolgt jedoch ein Beitritt vor der nächsten Europawahl, so erhält das beitretende Land zunächst so viele Europaabgeordnete, wie ihm nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität zustehen, ohne dass die bereits bestehenden Mitgliedsländer sofort weniger Abgeordnete haben. In der Praxis bedeutete dies, dass Kroatien nach seinem Beitritt zur Europäischen Union am 1. Juli 2013 zwölf Abgeordnetensitze im Europäischen Parlament erhalten hatte, wodurch sich die Gesamtzahl der Europaabgeordneten vorübergehend über die festgelegte Höchstzahl hinaus auf 766 erhöht hatte. Um die festgelegte Höchstzahl von insgesamt 751 Sitzen einzuhalten, haben zwölf Mitgliedstaaten bei der Europawahl 2014 je einen Sitz verloren. Deutschland hat drei seiner 99 Sitze abgegeben, um die im Vertrag von Lissabon festgelegte Höchstzahl pro Mitgliedstaat zu erreichen. Nach der Europawahl 2014 gibt es nun wie im Vertrag von Lissabon vorgesehen insgesamt 751 Abgeordnete im Europäischen Parlament, davon 96 Abgeordnete für Deutschland. 18 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 19

11 Nach der Europawahl 2014: Die Sitzverteilung des Europäischen Parlaments mit jeweiliger Anzahl der deutschen Abgeordneten in den Fraktionen (96 von insgesamt 751 Sitzen) Stand: 30. Oktober 2014 Die Zahl und die Zusammensetzung der Europaabgeordneten haben sich seit 2009 wie folgt entwickelt: p = vorläufig, e = geschätzt Land Bevölkerung Zahl der Europaabgeordneten seit gemäß Über- nach der (in Mio.) gangsabkommen Europawahl (seit ) 2014 Deutschland 80,8 (e) Frankreich 65,9 (p) Vereinigtes Königreich 64,3 (p) Italien 60, Spanien 46,5 (p) Polen 38, Rumänien 19,9 (p) Niederlande 16, Belgien 11,2 (p) Griechenland 11,0 (e) Tschechische Republik 10, Portugal 10,4 (e) Ungarn 9,9 (p) Schweden 9, Österreich 8, Bulgarien 7, Dänemark 5, Finnland 5, Slowakei 5, Irland 4,6 (p) Kroatien 4,2 (p) Litauen 2, Slowenien 2, Lettland 2, Estland 1, Zypern 0,9 (p) Luxemburg 0, Malta 0, EU-28 insgesamt 507,4 (ep) November / 34 71/8 67/4 52/8 50/13 48/0 52/2 EVP: Europäische Volkspartei (Christdemokraten) 191/27 S&D: Progressive Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament ALDE: Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa VEL / NGL: Vereinigte Europäische Linke / Nordische Grüne Linke Grüne / EFA: Die Grünen / Freie Europäische Allianz EFDD: Europa der Freiheit und der direkten Demokratie Fraktionslos So erreichen Sie das Europäische Parlament in Deutschland Die Informationsbüros des Europäischen Parlaments in Berlin und München bieten Informationen rund um das EP und beantworten Bürgeranfragen, beispielsweise zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren. Europäisches Parlament, Informationsbüro in Deutschland Unter den Linden 78, Berlin epberlin@ep.europa.eu, Informationsbüro in München Bob-van-Benthem-Platz 1, München epmuenchen@ep.europa.eu EKR: Europäische Konservative und Reformisten 20 Das Europäische Parlament Das Europäische Parlament 21

12 Der Europäische Rat und der Rat Die Vertretung der Mitgliedstaaten Neben dem Europäischen Parlament als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger agieren auf EU-Ebene der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union (im Weiteren Rat genannt). Beide repräsentieren die Mitgliedstaaten: Im Europäischen Rat treffen sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, während im Rat die jeweiligen Ministerinnen und Minister ihre nationalen Regierungen vertreten. Weitere Informationen zum Europäischen Rat: Weitere Informationen zum Rat der Europäischen Union: 22 Der Europäische Rat und der Rat Der Europäische Rat und der Rat 23

13 Der Europäische Rat Der Europäische Rat trifft sich mindestens vier Mal im Jahr zum EU-Gipfel, um über die allgemeinen politischen Ziele und zukunftsweisende Projekte zu beraten und zu entscheiden: Die Wirtschafts- und Währungsunion wurde beim Gipfel in Maastricht im Februar 1991 vereinbart, wo bereits die Weichen für die Einführung des Euro im Jahr 1999 gestellt wurden. Im Dezember 2007 wurde der Vertrag von Lissabon von den Staats- und Regierungschefs unterzeichnet. Er stellt die erweiterte Europäische Union auf eine neue solide Grundlage und trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Im Rahmen der Finanz- bzw. Wirtschaftskrise der letzten Jahre hat der Europäische Rat ebenfalls eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um notwendige finanz- und wirtschaftspolitische Reformen herbeizuführen. So entschied der Europäische Der Präsident des Europäischen Rates Donald Tusk Rat im Juni 2010 über die Einführung des Europäischen Semesters, ein Instrument zur finanz- und wirtschaftspolitischen Koordinierung in der EU. Der Europäische Rat ist für die großen Linien der EU-Politik verantwortlich und definiert die strategischen Vorgaben für das Handeln der EU. Er wird aber nicht gesetzgeberisch tätig. Das Tagesgeschäft der Gesetzgebung ist Sache des Rates. Durch den Vertrag von Lissabon ist der Europäische Rat zu einem Organ der Union geworden. Er setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen. Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik beteiligt sich an seinen Arbeiten. In seiner täglichen Arbeit wird der Europäische Rat vom Generalsekretariat des Rates unterstützt. Das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates wurde mit dem Vertrag von Lissabon neu geschaffen. Er oder sie wird für zweieinhalb Jahre gewählt und kann einmal wiedergewählt werden. Der Präsident oder die Präsidentin hat den Vorsitz bei den Arbeiten des Europäischen Rates und soll Zusammenhalt und Konsens innerhalb des Europäischen Rates fördern. Nach jeder Tagung des Europäischen Rates berichtet er oder sie dem Europäischen Parlament. Erster Amtsinhaber vom 1. Dezember 2009 bis zum 30. November 2014 war der frühere belgische Premierminister Herman Van Rompuy. Am 30. August 2014 hat der Europäische Rat den ehemaligen polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk zum neuen Präsidenten des Europäischen Rates für den Zeitraum vom 1. Dezember 2014 bis zum 31. Mai 2017 gewählt. Der Rat Zu den wichtigsten Aufgaben des Rates der Europäischen Union gehört, gemeinsam mit dem Europäischen Parlament gesetzgeberisch tätig zu werden und ebenfalls zusammen mit dem EP die Haushaltsbefugnisse auszuüben. Das politische Gewicht des Rates für die EU ergibt sich aus seiner doppelten Rolle als Gesetzgeber und als Politikgestalter: Erstens agiert der Rat als europäischer Gesetzgeber gemeinsam mit dem Europäischen Parlament. In der repräsentativen Demokratie der EU ist der Rat als Staatenkammer, das Parlament als Bürgerkammer zu verstehen. Rat und Parlament sind zudem gemeinsam die oberste Haushaltsbehörde der EU und legen zusammen den Haushaltsplan eines jeden Jahres fest. Zweitens trägt der Rat zur Koordinierung von Politikbereichen der Mitgliedstaaten z. B. im Bereich Wirtschaft bei und entwickelt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik nach Vorgabe der strategischen Leitlinien des Europäischen Rates. Auch internationale Übereinkommen schließt der Rat im Namen der Europäischen Union. Diese werden von der Europäischen Kommission verhandelt. Das Europäische Parlament muss in den meisten Fällen internationalen Übereinkünften seine Zustimmung geben. Im Rat sind die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten. Jedes der 28 EU-Länder entsendet eine Ministerin oder einen Minister. In der Praxis bedeutet dies, dass sich der Rat je nach Themenbereich, der behandelt wird, in zehn verschiedenen Zusammensetzungen trifft: Die Außenministerinnen und Außenminister der 28 Mitgliedstaaten bilden die Räte (1) Allgemeine Angelegenheiten und (2) Auswärtige Angelegenheiten. Daneben gibt es die Räte für (3) Wirtschaft und Finanzen, (4) Justiz und Inneres, (5) Verkehr, Telekommunikation und Energie, (6) Landwirtschaft und Fischerei, (7) Umwelt, (8) Bildung, Jugend, Kultur und Sport, (9) Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz, (10) Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie, Forschung und Raumfahrt). Den Vorsitz im Rat Auswärtige Angelegenheiten hat der oder die Hohe Vertreter(in) der Union. In allen anderen Ratsformationen hat den Vorsitz ein Vorsitzland (Präsidentschaft), das alle sechs Monate wechselt. Im Jahr 2015 haben Lettland und Luxemburg den Vorsitz, 2016 die Niederlande und die Slowakei. Der Rat Allgemeine Angelegenheiten kümmert sich um die Kohärenz der Arbeiten des Rates in seinen verschiedenen Formationen sowie um Themen, die über 24 Der Europäische Rat und der Rat Der Europäische Rat und der Rat 25

14 einzelne Politikbereiche hinausgehen wie z. B. Verhandlungen zur Erweiterung oder die mehrjährige Finanzplanung der EU. Der Rat wird in seiner Arbeit von einem Generalsekretariat unterstützt, das z. B. Sitzungen vorbereitet, den Dolmetscherdienst organisiert, Übersetzungen anfertigt und juristische Gutachten für den Rat erstellt. Abstimmung im Rat Nur bei sehr sensiblen Politikbereichen wie der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik oder der Steuerpolitik beschließt der Rat einstimmig. In den meisten Fällen dagegen fasst er seine Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit. Seit dem 1. November 2014 gilt dafür die Regel der doppelten Mehrheit: a) 55 Prozent der Mitglieder des Rates, gebildet aus mindestens 15 Mitgliedern, müssen zustimmen und b) die von diesen vertretenen Mitgliedstaaten müssen zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung ausmachen. Bis zum 31. März 2017 gelten jedoch Übergangsbestimmungen, nach denen ein Mitgliedstaat beantragen kann, dass eine Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit nach den vor dem 1. November 2014 geltenden Regeln getroffen wird. In diesem Fall verfügt jeder Staat über eine von seiner Bevölkerungszahl abhängige Stimmenzahl. Die vier größten Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien und Vereinigtes Königreich) haben je 29 Stimmen, der kleinste (Malta) hat drei Stimmen. Die qualifizierte Mehrheit (bei 28 Mitgliedstaaten) gilt dann als erreicht, wenn der Beschluss mindestens 260 von insgesamt 352 Stimmen auf sich vereint und von der Mehrheit der Mitgliedstaaten (in bestimmten Fällen einer Zweidrittelmehrheit) angenommen wird. Jeder Mitgliedstaat kann zudem eine Überprüfung verlangen, dass die Ja-Stimmen mindestens 62 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Ist dieses Kriterium nicht erfüllt, wird der Beschluss nicht angenommen. Die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini Hohe Vertreterin / Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik Dem Rat Auswärtige Angelegenheiten gehören die Außenministerinnen und Außenminister der EU-Mitgliedstaaten an. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde das neue Amt der Hohen Vertreterin / des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik geschaffen. Die oder der Hohe Vertreter(in) leitet die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU und repräsentiert sie nach außen. Zu den Aufgaben gehört auch der Vorsitz im Rat Auswärtige Angelegenheiten. Sie oder er gehört zugleich der Europäischen Kommission als Vizepräsident(in) an. Die Hohe Vertreterin / der Hohe Vertreter wird vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit und mit Zustimmung des Kommissionspräsidenten ernannt. Zusammen mit allen Mitgliedern der Kommission und dem Kommissionspräsidenten unterliegt sie / er auch einem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments. Seit Beginn der Amtszeit der neuen Europäischen Kommission ( ) am 1. November 2014 hat die ehemalige italienische Außenministerin Federica Mogherini als Nachfolgerin von Catherine Ashton dieses Amt übernommen. Sie wurde vom Europäischen Rat bis zum 31. Oktober 2019 zur neuen Hohen Vertreterin ernannt. Unterstützt wird die Hohe Vertreterin vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD). Das Personal des EAD setzt sich zu rund einem Drittel aus abgeordneten Diplomatinnen und Diplomaten aus den Außenministerien der Mitgliedstaaten und zu ca. zwei Dritteln aus EU-Beamtinnen und -Beamten zusammen. Der EAD ist eine außenpolitische Einrichtung der EU, die politisch und in Bezug auf ihren Haushalt vom Europäischen Parlament kontrolliert wird. Die Zentrale des EAD befindet sich in Brüssel Der Europäische Rat und der Rat Der Europäische Rat und der Rat 27

15 Die Europäische Kommission Motor der Integration und Hüterin der Unionsinteressen Das Gelingen der europäischen Einigung braucht effiziente Organe und Institutionen. Den Mittelpunkt bildet das institutionelle Dreieck aus Parlament, Rat und Kommission. Die Europäische Kommission vertritt und wahrt die allgemeinen Interessen der Europäischen Union. Vieles von dem, was sie vorschlägt, regelt und ausführt, beeinflusst den Alltag der Bürgerinnen und Bürger der EU. Die Website der Europäischen Kommission: 28 Die Europäische Kommission Die Europäische Kommission 29

16 Aktuelles Stichwort Das Europäische Jahr Die Aufgaben der Europäischen Kommission Die Kommission erledigt vier Hauptaufgaben: Initiativrecht Die Europäische Kommission besitzt das Initiativrecht für Gesetzesvorschriften, d. h. sie schlägt dem Europäischen Parlament und dem Rat neue EU-Rechtsvorschriften vor. Nicht selten wird die Kommission auch aufgefordert etwa durch das Europäische Parlament einen Vorschlag zu erarbeiten. Mit Einführung der Europäischen Bürgerinitiative können seit April 2012 auch Unionsbürgerinnen und -bürger die Europäische Kommission auffordern, Vorschläge vorzulegen (Siehe dazu auch Kapitel Die Europäische Bürgerinitiative ). Die Europäische Kommission Verwaltung und europäischer Kassenwart Die Europäische Kommission ist verantwortlich für die Verwaltung und Ausführung des EU-Haushalts. Sie stellt den Entwurf des Haushaltsplanes der EU auf, der Rat und das Europäische Parlament diskutieren und ändern gegebenenfalls diesen Entwurf. Nach der Verabschiedung des Haushalts durch das Europäische Parlament und den Rat beginnt dann die konkrete Arbeit: die Ausführung des Haushaltsplanes, also das korrekte Ausgeben des Geldes für politische Maßnahmen und EU-Programme. Die Kommission ist auch für die Durchführung bzw. Kontrolle der Ausführung der vom EP und vom Rat beschlossenen Strategien und Programme zuständig. Dazu gehören insbesondere die zahlreichen Förderprogramme wie z. B. Rahmen- und Aktionsprogramme der Union in den Bereichen Bildung, Forschung oder Kultur. Alle Finanzmittel werden von der Kommission verwaltet, im Jahr 2014 waren es rund 136 Mrd. Euro an Zahlungsermächtigungen. Rund 80 Prozent der Haushaltsmittel werden von der Kommission an die Mitgliedstaaten geleitet, die dann für die Auszahlung an die Empfangsberechtigten (z. B. regionale Behörden oder Landwirtinnen und Landwirte, Forschungseinrichtungen usw.) verantwortlich sind. Seit 1983 erklärt die Europäische Kommission jedes Kalenderjahr zu einem Europäischen Jahr für ein bestimmtes Thema, das besondere Aufmerksamkeit bekommen und einer breiten Bevölkerung zugänglich gemacht werden soll. Während des Jahres finden EUweit viele themenbezogene Aktivitäten, Öffentlichkeitsarbeit und Projekte statt ist zum Europäischen Jahr der Entwicklung (EYD2015) erklärt worden. Unter dem Motto Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft soll es die Bemühungen der EU und seiner Mitgliedstaaten in der weltweiten Beseitigung der Armut zeigen und unterstützen. Das Jahr 2015 ist das letzte Jahr vor Erreichen des Datums für die Verwirklichung der international gemeinsam vereinbarten Millenniumsentwicklungsziele. Daher müssen 2015 auch wichtige Entscheidungen über den notwendigen Handlungsrahmen der EU für die Entwicklungszusammenarbeit nach 2015 getroffen werden. Die EU-Bürgerinnen und -Bürger sollen über die Entwicklungszusammenarbeit der EU informiert werden, sich damit auseinandersetzen und aktiv einbringen können. Hüterin der Verträge Die Kommission überwacht unter der Kontrolle des Gerichtshofs der Europäischen Union die ordnungsgemäße Anwendung des Unionsrechts in allen Mitgliedstaaten. Verstößt ein Mitgliedstaat gegen EU- Recht, kann die Kommission einschreiten und ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren eröffnen: In einem Schreiben erklärt die Kommission der Regierung des betreffenden Mitgliedstaates, welcher Verstoß gegen EU-Recht ihrer Ansicht nach begangen wurde und fordert den Mitgliedstaat zu einer Stellungnahme auf. Kann der Sachverhalt so nicht abschließend geklärt werden, leitet die Kommission den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union. Die Urteile des Gerichtshofs, der gegebenenfalls Sanktionen verhängen kann, sind für alle Mitgliedstaaten ebenso wie für die Organe der EU bindend. Die Kommission muss auch prüfen, ob die Mitgliedstaaten das Gebot der Haushaltsdisziplin einhalten. Gegen Einzelne (z. B. Unternehmen) kann die Kommission direkt Bußgelder verhängen, wenn diese gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Beispielsweise, wenn einzelne Unternehmen den Wettbewerb durch Preisabsprachen behindern oder versuchen, den Markt zu manipulieren. Diese Funktion als oberste Kartell- und Wettbewerbsbehörde der EU ist in einer globalisierten Wirtschaftswelt besonders wichtig. Die Stimme der EU in der Welt Die Kommission erhält vom Rat das Mandat für den Abschluss von Abkommen mit Drittstaaten und führt Verhandlungen mit internationalen Organisationen wie der Welthandelsorganisation. Die Europäische Kommission ist zudem zuständig für die Hilfs- und Entwicklungsprogramme der EU. Die spezielle Zuständigkeit für die Außen- und Sicherheitspolitik liegt in den Händen der Hohen Vertreterin, die auch Vizepräsidentin der Kommission ist. 30 Die Europäische Kommission Die Europäische Kommission 31

17 Europa konkret EU-Gesetzgebung: Zuständigkeitskontrolle durch die nationalen Parlamente Wer gehört der Kommission an? Die Europäische Union darf nur auf den Gebieten gesetzgeberisch tätig werden, für die ihr von den Mitgliedstaaten einstimmig die Zuständigkeit übertragen wurde ( Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung ). Doch auch da, wo die EU zuständig ist, muss sie bei der Ausübung ihrer Zuständigkeiten die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit beachten. Verhältnismäßig sind Maßnahmen, die nicht über das Maß hinausgehen, das zur Erreichung der im EU-Vertrag genannten Ziele erforderlich ist. Das Subsidiaritätsprinzip besagt wie im Vertrag von Lissabon festgeschrieben, dass die Union in Bereichen, für die sie nicht ausschließlich zuständig ist, nur tätig wird, wenn die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend zu verwirklichen sind und daher aufgrund ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Unionsebene verwirklicht werden können. Doch wer entscheidet im Streitfall, was die Mitgliedstaaten allein erreichen können und was besser auf Unionsebene erledigt werden soll? Zum einen können die Mitgliedstaaten den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen, wenn sie meinen, dass die EU außerhalb ihrer Zuständigkeiten handelt oder das Subsidiaritäts- oder Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzt. Zusätzlich enthält der Vertrag von Lissabon erstmals einen Mechanismus zur Subsidiaritätskontrolle. Nationale Parlamente müssen frühzeitig und umfassend über die Vorhaben auf EU-Ebene informiert werden. Sie wachen über die Einhaltung der Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, müssen Zuständigkeitsübertragungen von den Mitgliedstaaten auf die EU-Ebene vorab zustimmen und sind bei Änderungen der EU-Verträge zu beteiligen. Erstmalig gibt es auf EU-Ebene ein Frühwarnsystem mit einem Rügerecht der nationalen Volksvertretungen bei Verstößen gegen das Subsidiaritätsprinzip auf EU-Ebene. Danach muss die Europäische Kommission alle Gesetzgebungsvorschläge gleichzeitig an das EP, den Rat und an die Parlamente der Mitgliedstaaten schicken. Jedes nationale Parlament kann innerhalb von acht Wochen nach Übermittlung des Entwurfs eine Subsidiaritätsrüge erheben. Dieses Kontrollrecht kommt in Deutschland dem Deutschen Bundestag und bei Entscheidungen, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, auch dem Bundesrat zu. Ist ein Drittel der nationalen Parlamente der Ansicht, dass ein EU-Gesetzesvorschlag mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar ist, ist die Kommission verpflichtet, den Vorschlag zu überprüfen ( gelbe Karte ). Wenn die Kommission bei ihrem Vorschlag bleibt, aber eine einfache Mehrheit der Parlamente weiterhin Widerspruch einlegt, leitet die Kommission die Beanstandungen an den Rat und das Europäische Parlament weiter, die über die Sache entscheiden müssen ( orangefarbene Karte ). Die Europäische Kommission hat derzeit 28 Mitglieder, d. h. es gibt eine Kommissarin oder einen Kommissar pro Mitgliedstaat. Sie handeln im Interesse der gesamten Union. Der Vertrag von Lissabon sieht vor, dass die Europäische Kommission ab dem 1. November 2014 nur noch aus einer Anzahl von Mitgliedern, die zwei Drittel der Zahl der Mitgliedstaaten entspricht, bestehen soll, wenn der Europäische Rat nicht einstimmig beschließt, dass diese Anzahl geändert werden soll. Am 22. Mai 2013 hat der Europäische Rat dies getan. Sein Beschluss legt fest, dass die Europäische Kommission (einschließlich ihrer Präsidentin oder ihres Präsidenten und der Hohen Vertreterin oder des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik) so viele Mitglieder wie der Zahl der EU-Mitgliedstaaten entsprechen, haben soll. Dieser Beschluss wird überprüft, sobald der 30te Mitgliedstaat der EU beitritt oder aber vor Ernennung der Kommission nach Die Amtszeit des Kollegiums der Kommission beträgt fünf Jahre und fällt mit der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments zusammen. Im Anschluss an die Europawahl im Mai 2014 hat das Europäische Parlament wie im Vertrag von Lissabon vorgesehen den Präsidenten der Europäischen Kommission, vorgeschlagen vom Europäischen Rat, gewählt. Beim Vorschlag ihres Kandidaten mussten die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten im Europäischen Rat erstmalig die Ergebnisse der Europawahl berücksichtigen. So hatten die Wählerinnen und Wähler bei der Europawahl im Mai 2014 die Möglichkeit, mit ihrer Stimme die Besetzung des Präsidenten oder der Präsidentin der Europäischen Kommission zu beeinflussen. Alle großen europäischen Parteien präsentierten vor der Europawahl einen Spitzenkandidaten oder eine Spitzenkandidatin für dieses Amt. Die Europäische Volkspartei (EVP) errang bei der Europawahl die meisten Sitze im Der Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker 32 Die Europäische Kommission Die Europäische Kommission 33

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