Die Fortbildungs-Akademie. des Deutschen Caritasverbandes
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- Käthe Kaufer
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1 Die Fortbildungs-Akademie d des Deutschen Caritasverbandes Qualität und Management im sozialen Beruf Vertrauenspersonen qualifizieren Prävention gegen und Intervention bei sexuellen/m Missbrauch an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Institutionen der Caritas 3. Kurs in drei Abschnitten 2013/2014 in Freiburg mit Supervisionsgruppen Abteilung Soziales und Gesundheit des Deutschen Caritasverbandes e.v. Freiburg
2 Ausgangssituation Zielsetzung und Lernansatz Der Deutsche Caritasverband (DCV) veröffentlichte im April 2010 die Empfehlungen zur Prävention gegen sexuellen Missbrauch sowie zum Verhalten bei Missbrauchsfällen mit dem Ziel, verantwortlichen Personen bei den Trägern sowie den Diensten und Einrichtungen eine Orientierung zu geben. Die Empfehlungen gelten arbeitsfeld- und fachgebietsübergreifend. Die Empfehlungen des DCV stehen im Einklang mit den Leitlinien zum Umgang und der Rahmenordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch der Deutschen Bischofskonferenz vom August Das zunehmende Bewusstsein über das Ausmaß und die Folgen sexuellen Missbrauchs in Diensten und Einrichtungen der Sozialen Arbeit fordert alle Institutionen auf, Kinder, Jugendliche und Erwachsene zukünftig besser zu schützen, sie in Fällen von mutmaßlichem oder erwiesenem sexuellem Missbrauch zu stärken und sie bei der Verarbeitung des Erlebten zu unterstützen. Um diese Ziele zu erreichen sind Träger, Leitungskräfte und Mitarbeitende aufgefordert, sich systematisch mit dem Thema Prävention und Intervention bei sexuellem Missbrauch gegen Schutzbefohlene zu befassen und konkrete institutionelle Maßnahmen zur Prävention und zum Vorgehen bei mutmaßlichen oder erwiesenen Fällen von sexuellem Missbrauch zu treffen. Die Leitlinien empfehlen, dass Träger bzw. Dienste und Einrichtung, im Einklang mit ihrer jeweiligen Struktur, eine fortgebildete Vertrauensperson benennen, die dem Interesse der Betreuten verpflichtet ist. Diese ist beauftragt, das Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt kontinuierlich in die einrichtungs-öffentliche Diskussion zu bringen und die Einrichtungen dabei zu unterstützen, präventive institutionelle Strukturen zu etablieren. Das vorliegende Bildungsangebot versteht sich als Beitrag zur Integration und Etablierung dieser neuen beruflichen Rolle in den Diensten und Einrichtungen der Caritas. Der Kurs stärkt die Fachkompetenz und die Handlungsfähigkeit der von den Trägern und/oder Leitungen benannten Vertrauenspersonen zur Vorbeugung gegen und Intervention bei sexuellen/m Missbrauch in Diensten und Einrichtungen der verbandlichen Caritas. Die Teilnehmenden klären ihre Rolle hinsichtlich Funktion, Aufgaben und Verankerung der Vertrauensperson in der eigenen Organisation, sind informiert über Definitionen, Ausmaß, Formen und Ursachen sexuellen Missbrauchs, erwerben Grundlagenkenntnisse bezüglich möglicher Anzeichen und der Kurz- und Langzeitfolgen sexuellen Missbrauchs, setzen sich mit organisationsspezifischen Schutz- und Risikofaktoren auseinander, identifizieren institutionelle Strukturen zur Prävention gegen und Intervention bei sexuellen/m Missbrauch, treffen Vereinbarungen zur Implementierung der nötigen Strukturen für Prävention und Intervention, identifizieren die Schritte zur Etablierung eines Beschwerdemanagements und die Schnittstellen zum QM, klären die zentralen internen Kooperationspartner/-innen ab und identifizieren die Versorgungslandschaft in der Region. 2
3 Inhalte und Zielsetzung der einzelnen Kursabschnitte Abschnitt I ( ) Was ist sexueller Missbrauch? Im ersten Kursabschnitt werden Vereinbarungen zur Lernorganisation getroffen. Neben der Klärung von Begriffen und Definitionen werden die Ursachen, Formen und das Ausmaß sexuellen Missbrauchs aufgezeigt und Elemente zur Prävention und Intervention dargestellt. Zweites zentrales Thema wird die Rollenklärung der Vertrauensperson Inhalt sein. Die Themenschwerpunkte: Was sind sexuelle Grenzverletzungen/Grenzüberschreitungen? Was ist sexueller Missbrauch? Wie funktioniert sexueller Missbrauch? Warum schweigen die Opfer? Warum merkt niemand was? Täter/-innen in Institutionen und deren Strategien, Folgen sexuellen Missbrauchs bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Grundlagen der Psychotraumatologie Rollenklärung: Aufgabe der Vertrauensperson in der Organisation hinsichtlich (mutmaßlicher) Opfer(n) und beschuldigter Personen/Täter(inne)n sowie Prävention und in Abgrenzung zur weiteren beruflichen Rolle in der Organisation, Vernetzung mit externen Fachorganisationen und personen, Abschnitt II ( ) Was tun, wenn es passiert ist? Im zweiten Kursabschnitt wird auf die Frage Was tun, wenn es passiert ist? fokussiert. Die Themenschwerpunkte: Grundlagen der Krisenintervention, Gesprächsführung mit betroffenen Schutzbefohlenen und deren Angehörigen, Rollenklärung: Aufgabe der Vertrauensperson in der Organisation und in Abgrenzung zur weiteren beruflichen Rolle in der Organisation. Differenzierung der Aufgabe von Leitung, Vertrauenspersonen, Mitarbeitenden, erfahrenen Fachkräften ( 8a SGB VIII). Jugendämtern, externen Beratungsstellen, Sachverständigen und Strafverfolgungsbehörden Abschnitt III ( ) Was hat die Organisation zur Prävention gegen und Intervention bei sexuellen/m Missbrauch beizutragen? Welche Rolle spielt die interne Vertrauensperson? Im Mittelpunkt des dritten Kursabschnittes steht die Frage, wie Prävention gegen sexuellen Missbrauch in der Organisation und Einrichtung strukturell zu verankern ist. Die Themenschwerpunkte: Entwicklung von institutionellen Konzepten zur Prävention, Entwicklung von organisationsübergreifenden Verfahrensregeln zum Umgang mit vermutetem oder erwiesenem sexuellem Missbrauch, Identifizierung arbeitsfeldspezifischer Schutz- und Risikofaktoren, 3
4 Lernorganisation und Lernorte Adressat(inn)en Teilnehmer/-innenzahl Kursabschnitte und Supervision: Der Kurs gliedert sich in 3 Kursabschnitte mit insgesamt 10 Kurstagen und drei eintägigen Gruppensupervisionssitzungen á 6 Zeitstunden. In der Supervision werden konkrete Alltagssituationen reflektiert, die den Kursteilnehmer(inne)n in ihren konkreten Arbeitssituationen und in der Rolle als Vertrauensperson begegnen. Jede Gruppe wird von einem Supervisor / einer Supervisorin geleitet, der/die von der Kursleitung benannt wird. Mitarbeiter/-innen aus allen Fachbereichen der verbandlichen Caritas, die von ihren Trägern und/oder Leitungen ausgewählt wurden, um als interne Vertrauenspersonen zur Prävention gegen und Intervention bei sexuellen/m Missbrauch in Diensten und Einrichtungen der Caritas zu fungieren. An dem Kurs können maximal 18 Personen teilnehmen. Termine und Kosten Abschnitt I ,-- Abschnitt II ,-- Abschnitt III ,-- Supervision 3 Supervisionstage (á 6 Stunden) 300,-- Die Gebühren belaufen sich auf insgesamt 1.620,--. Der Tagessatz für Unterkunft, Vollverpflegung und Tagungsgetränke im Caritas Tagungszentrum beträgt derzeit 79,40. Übernachtung mit Frühstück/pro Nacht 43,00 Tagungspauschale mit Abendessen pro Tag. 36,40 Tagungspauschale ohne Abendessen pro Tag (obligatorisch) 26,90 Für Ihre Teilnahme können Sie bei uns verschiedene Fördermöglichkeiten nutzen. Mehr dazu finden Sie auf unserer Homepage Bitte beachten Sie, dass eine von Ihnen beantragte Förderung zunächst mit der Teilnahmegebühr verrechnet wird. Sollte diese Förderung nicht bewilligt werden, wird Ihnen der Differenzbetrag zur vollen Teilnahmegebühr nachträglich in Rechnung gestellt! Ort Zahlungsmodalitäten und Rücktrittsmöglichkeiten Anmeldung und Zulassung CTZ Caritas Tagungszentrum an der Fortbildungs-Akademie des DCV Wintererstr ; Freiburg und Die Teilnahmegebühr wird vor Beginn des jeweiligen Kursabschnitts durch die Fortbildungs-Akademie in Rechnung gestellt. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden nach der Veranstaltung durch das Tagungshaus erhoben. Fragen und Wünsche zu Unterkunft und Verpflegung sind nach dem Anmeldeschluss direkt mit dem Tagungshaus zu klären. Die Rücktrittsbedingungen finden Sie am Ende dieser Ausschreibung. Bitte melden Sie sich schriftlich mit dem Anmeldebogen bis an. Der Eingang der Anmeldung wird von der Fortbildungs-Akademie schriftlich bestätigt. Wenn die Zahl der Anmeldungen die für die Veranstaltung festgelegte 4
5 Anzahl der Teilnehmerplätze überschreitet, wird die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen berücksichtigt. Kursleitung Bernd Eberhardt Diplom-Psychologe, Diplom-Sozialarbeiter, Bildungsreferent DGfPI e.v., Düsseldorf. Simone Holderried Diplom-Pädagogin, Trainerin für Gruppendynamik (DAGG), Supervisorin (DGSv), Brühl. (Federführung) Veranstalter in Kooperation Fortbildungs-Akademie des Deutschen Caritasverbandes e.v. Wintererstr , Freiburg oder mit der Abteilung Soziales und Gesundheit im DCV e.v., Freiburg Theresia Wunderlich Telefon: (0761) Telefon: (0761) und der DGfPI, Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung e.v., Düsseldorf, Bernd Eberhardt Telefon: (0211) Kontakt Wir beraten Sie gerne! bei organisatorischen Fragen: Monika Kanzler-Zimmermann Telefon (0761) , monika.kanzler-zimmermann@caritas.de bei inhaltlichen Fragen: Elisabeth Götz Telefon (0761) , elisabeth.goetz@caritas.de Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie besondere Unterstützung / Assistenz benötigen. Diese Veranstaltung entspricht den Leitlinien für Qualität in der Fort- und Weiterbildung der verbandlichen Caritas. Sie wird vom Deutschen Caritasverband e.v., Freiburg, und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bonn, gefördert. 5
6 Bei Nicht- oder nicht vertragsgemäßer Erbringung einer fälligen Leistung durch die Fortbildungs- Akademie stehen dem Teilnehmer / der Teilnehmerin die gesetzlichen Rücktrittsrechte zu. Nach verbindlicher Teilnahmebestätigung seitens der Fortbildungs-Akademie können Rücktrittsmeldungen nur akzeptiert werden, wenn sie schriftlich (Briefpost, ) eingereicht werden. Bei einer Absage nach Rechnungsstellung werden 40,00 Bearbeitungsgebühr berechnet. weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 40% der Teilnahmegebühr berechnet. weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 80% der Teilnahmegebühr berechnet. am Tage vor bzw. am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen wird die gesamte Teilnahmegebühr berechnet. In allen Fällen gilt: Nimmt bei einer Absage eine von der Fortbildungs-Akademie als geeignet befundene Ersatzperson teil, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 in Rechnung gestellt. Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden entsprechend den dort geltenden Stornofristen vom jeweiligen Tagungshaus in Rechnung gestellt. 6
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