Schulversuchslehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich gemäß Schulversuchslehrplan vom 19.
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1 Schulversuchslehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich gemäß Schulversuchslehrplan vom 19. Juni 2001 Lehrberuf: Einzelhandel; Fachrichtung Baustoff und Baumarkt Unterrichtsausmaß Jahresunterricht: Lehrgangsunterricht: 3 Lehrgänge zu je 10 Wochen mit je 42 Wochenstunden (ohne Religionsunterricht) Stundenausmaß Gesamtstundenzahl aller Schulstufen im Pflichtgegenstände Jahresunterricht Lehrgangsunterricht Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbezogene Fremdsprache Betriebswirtschaftlicher Unterricht Fachunterricht Gesamtstundenzahl 1260 Freigegenstände: Religion Lebende Fremdsprache Deutsch Angewandte Informatik Unverbindliche Übungen: Leibesübungen Förderunterricht Aufsteigend ab dem Schuljahr 2002/03 Seite 1
2 STUNDENTAFEL Lehrberuf: EINZELHANDEL Fachrichtung Baustoff und Baumarkt Lehrgangsunterricht Klassen SU PFLICHTGEGENSTÄNDE Politische Bildung PB Deutsch und Kommunikation DUK Berufsbezogenes Englisch BE BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHER UNTERRICHT Wirtschaftskunde WKU Betriebswirtschaftliches BWP Praktikum Rechnungswesen *) RW Computerunterstütztes CRW Rechnungswesen FACHUNTERRICHT Werbung und Verkauf WUV Werbetechnisches Praktikum WTP Verkaufspraktikum VKP Bautechnik BT Baustoff- und Warenkunde BWK Gesamtstundenzahl der Pflichtgegenstände FREIGEGENSTÄNDE und unverbindliche Übungen Religion RLK Lebende Fremdsprache LF Deutsch D Angewandte Informatik AI Leibesübungen LÜ *) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden. Aufsteigend ab dem Schuljahr 2002/03 Seite 2
3 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND UNTERRICHTSPRINZIPIEN Siehe Anlage 3) der Verordnung Nr. 39/2001 des Landesschulrates für Oberösterreich (VOBl. Nr. 18/2001). BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE P o l i t i s c h e B i l d u n g Siehe Anlage 2) der Verordnung Nr. 5/1999 des Landesschulrates für Oberösterreich (VOBl. Nr. 3/99). D e u t s c h u n d K o m m u n i k a t i o n Siehe Anlage 3) der Verordnung Nr. 5/1999 des Landesschulrates für Oberösterreich (VOBl. Nr. 3/99). B e r u f s b e z o g e n e F r e m d s p r a c h e Siehe Verordnung Nr. 41/2001 des Landesschulrates für Oberösterreich (VOBl. Nr. 18/01). Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe Aufsteigend ab dem Schuljahr 2002/03 Seite 3
4 B e t r i e b s w i r t s c h a f t l i c h e r U n t e r r i c h t W i r t s c h a f t s k u n d e Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll das für seinen Beruf als Händler betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge der Wirtschaft in Österreich und in der Europäischen Union haben. Er soll die Stellung des Handelsbetriebes als Marktteilnehmer und die handelsspezifischen Abwicklungsprozesse kennen und dadurch Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben. Er soll die wichtigsten Schriftstücke aus dem Bereich des Kaufvertrages konzipieren können. Lehrstoff: 1. Klasse Wirtschaft: Wesen und Begriffe. Gütererzeugung, -verteilung und verbrauch. Umweltschutz und Ökologie. Der Betrieb: Arten. Aufgaben. Organisation. Der Handelsbetrieb: Arten. Aufgaben. Standort. Organisation. Arbeitstechnik. Ergonomie. Marketing: Preis-, Distributions-, Kommunikations- und Sortimentspolitik. Der Kaufvertrag: Rechtliche Grundlagen. Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluss und Erfüllung. Material- und Warenwirtschaft: Beschaffungsmarketing und logistik. Klassische und neue Transportmöglichkeiten. Kosten. Gewerbeordnung: Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen. Der Kaufmann: Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Hilfspersonen des Kaufmannes und deren Vollmachten. Handelsvermittler. 2. Klasse Der Kaufvertrag: Anbahnung, Abschluss und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf. Normen in der EU. Konzeption von Schriftstücken für das betriebswirtschaftliche Praktikum. Geld- und Kreditwesen: Zahlungsverkehr. Geldanlage. Finanzierung. Unternehmen: Rechtsformen. Gründung. Ausgleich. Konkurs. Auflösung. Aufsteigend ab dem Schuljahr 2002/03 Seite 4
5 Versicherungen: Formen. Vertrag. Marktorganisationen: Märkte. Messen. Börsen. Markt im Internet. 3. Klasse Personalwesen: Organisation. Administration. Personalplanung. Entlohnungs- und Gehaltssysteme. Dienstzeugnis. Lebenslauf. Stellenbewerbung. Steuern: Begriff. Arten. Didaktische Grundsätze: Die Auswahl des Lehrstoffes soll das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und die fachliche Qualifikation fördern. Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schüler in ihren Lehrbetrieben und von aktuellen wirtschaftspolitischen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten der in der Klasse vertretenen Fachrichtungen und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte gesetzt werden können. Bei der Auswahl der Sachgebiete ist im Besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich für die Unterrichtsgegenstände Politische Bildung, Rechnungswesen, Computerunterstütztes Rechnungswesen und Betriebswirtschaftliches Praktikum. Referenten aus der Praxis und Lehrausgänge erhöhen den Unterrichtsertrag. Die Bedeutung der Ökologie ist entsprechend zu betonen. Aufsteigend ab dem Schuljahr 2002/03 Seite 5
6 B e t r i e b s w i r t s c h a f t l i c h e s P r a k t i k u m Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Personalcomputer in Betrieb nehmen, mit dem Tastenfeld arbeiten und Standardsoftware verwenden können. Er soll Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs normgerecht, formschön und fehlerfrei abfassen können und sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewusst sein. Er soll in der Berufspraxis eingesetzte Software kennen und berufsspezifische Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und bearbeiten können. Er soll die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informations- und Kommunikationssysteme kennen und diese unter Einsatz der Internettechnologie bedienen können. Der Schüler soll über die gesellschaftlichen Auswirkungen der elektronischen Informationsverarbeitung Bescheid wissen. Lehrstoff: 1. Klasse Personalcomputer: In Betrieb nehmen des Personalcomputers. Arbeiten mit dem Tastenfeld. Textverarbeitungsprogramme: Standardfunktionen. Zusatzfunktionen. 2. Klasse Schriftstückgestaltung: Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten Vorlagen. Anfertigen und Ausfüllen von Formularen. 3. Klasse Schriftstückgestaltung: Anfertigen und Ausfüllen von Formularen. Informations- und Kommunikationssysteme: Internet. Informationsbeschaffung. Suchbegriffe und maschinen. Erstellen von s. Berufsspezifisches Datenmanagement: Beschaffen und Bearbeiten externer und interner Datenbestände. E-commerce. Gesellschaftliche Aspekte: Datensicherung. Datenschutz. Ergonomie. Die Bedeutung der EDV im Beruf und in der Gesellschaft. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis des Händlers. Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems erforderlich ist. Der komplexe Bereich der neuen Technologien bedarf kooperativer Arbeits- und Unterrichtsformen. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen. Aufsteigend ab dem Schuljahr 2002/03 Seite 6
7 Bei den Übungen ist auf die Verwertbarkeit in der beruflichen Praxis zu achten. Dem didaktisch richtigen Einsatz der Internettechnologie kommt besondere Bedeutung zu. Bei der Gestaltung von Schriftstücken sind die ÖNORMEN zu beachten. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe Aufsteigend ab dem Schuljahr 2002/03 Seite 7
8 R e c h n u n g s w e s e n Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Aufgaben der im Wirtschaftsleben vorkommenden Rechnungen lösen und typische Rechenabläufe des wirtschaftlichen Rechnens beherrschen. Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner optimal einsetzen und die Rechenaufgaben richtig lösen können. Der Schüler soll die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens für das Unternehmen kennen und den Zweck einer geordneten Buchführung verstehen. Er soll Buchführungskenntnisse haben, über die diesbezüglichen Rechtsgrundlagen Bescheid wissen und mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vertraut sein. Er soll zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn- und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: 1. Klasse Einführung in das kaufmännische Rechnen: Durchschnittsrechnung. Kassenabrechnung. Mengen- und Preisberechnungen: Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche. Grundlagen der Buchführung: Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Aufzeichnungen der Buchführung: Kassenaufzeichnungen. Warenwirtschaftssysteme. Inventur. Anlagenverzeichnis. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Aufzeichnungen der Buchführung: Warenwirtschaftssysteme. 2. Klasse Spar- und Finanzierungsformen: Erträge. Kosten. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung. Grundlagen der Buchführung: Aktiva Passiva. Aufwände Erträge. Aufsteigend ab dem Schuljahr 2002/03 Seite 8
9 Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Spar- und Finanzierungsformen. 3. Klasse Einführung in das kaufmännische Rechnen: Valutenrechnung. Kalkulation: Bezugskalkulation. Kosten. Absatzkalkulation. Personalverrechnung: Lehrlingsentschädigung. Nebenkosten. Arbeitnehmerveranlagung. Instrumente der Unternehmensführung: Berechnung und Interpretation von Kennzahlen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Kalkulation: Kosten. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutsamkeit im beruflichen Alltag. Beim kaufmännischen Rechnen ist Gewicht auf die Zusammenhänge der berufsbezogenen wirtschaftlichen Vorgänge und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der Interpretation der Ergebnisse kommt große Bedeutung zu. Um etwaige Mängel zu überwinden, sind Rechenfertigkeiten nicht isoliert, sondern im Rahmen der in Rechnungswesen vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden. Die Themenbereiche der Buchführung sind dem Stellenwert in der Praxis des Lehrberufes entsprechend zu behandeln. Der äußeren Form aller Arbeiten ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe Aufsteigend ab dem Schuljahr 2002/03 Seite 9
10 C o m p u t e r u n t e r s t ü t z t e s R e c h n u n g s w e s e n Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll kaufmännische Problemstellungen des Rechnungswesens unter Verwendung von Standardsoftwarepaketen lösen können. Er soll den Warenfluss eines Betriebes mit Hilfe des Computers erfassen sowie Computerausdrucke lesen können. Lehrstoff: 3. Klasse Organisation des computerunterstützten Rechnungswesens: Grundlagen. Einsatz. Datenschutz. Praxisbezogene Anwendungen: Warenbewirtschaftung. Kalkulation. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes. Eine fächerübergreifende Zusammenarbeit im Besonderen mit dem Pflichtgegenstand Rechnungswesen ist sehr wichtig. Schwerpunkt soll auf die Bedienung der Geräte und die Verwendung von Standardsoftwarepaketen gelegt werden. Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen. Der Lehrstoff soll anhand vollständiger belegunterstützter Geschäftsbeispiele erarbeitet werden. Aufsteigend ab dem Schuljahr 2002/03 Seite 10
11 F a c h u n t e r r i c h t W e r b u n g u n d V e r k a u f Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Kenntnisse über Werbemedien und Werbemaßnahmen, deren Notwendigkeit und Bedeutung auch unter Berücksichtigung deren unterschiedlicher Kosten haben. Er soll die psychologischen Grundlagen des Verkaufens sowie die Phasen eines zielorientierten Verkaufsgespräches kennen. Er soll sich seiner Verantwortung als Verkäufer gegenüber der Wirtschaft und den Konsumenten bewusst sein. Lehrstoff: 1. Klasse Werbemedien und -maßnahmen: Arten. Kosten. Verkauf: Verkäufer (Persönlichkeits- und Anforderungsprofil). Kunde (Bedürfnisse, Kaufmotive, Zielgruppe). Phasen des Verkaufsgespräches. Sonderfälle: Beschwerden. Reklamation. Umtausch. Diebstahl. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis des Lehrberufes bzw. der aktuellen Betriebsform. Die einzelnen Lehrstoffinhalte sollen nicht isoliert, sondern im integrativen Zusammenhang unterrichtet werden. Die Querverbindungen zum Unterrichtsgegenstand Verkaufspraktikum und Baustoff- und Warenkunde sind besonders wichtig. Aufsteigend ab dem Schuljahr 2002/03 Seite 11
12 W e r b e t e c h n i s c h e s P r a k t i k u m Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Werbung haben, optische Informationsträger werbewirksam gestalten und Waren des Baustoffhandels nach werbepsychologischen Gestaltungsgrundsätzen präsentieren können. Lehrstoff: 1. Klasse Werbung: Gesetzliche Grundlagen. Werbepsychologische Grundsätze. Corporate Identity. Corporate Design. Werbegestaltung: Informationsträger. Ideenfindung. Fertigungstechniken: Herstellen von werbetechnischen Hilfsmitteln für die Warenpräsentation. Warenpräsentation und Visual Merchandising: Preisschilder und Ankündigungen. Blickfänge. 2. Klasse Werbegestaltung: Informationsträger. Raum, Farbe und Licht. Ideenfindung. Fertigungstechniken: Herstellen von werbetechnischen Hilfsmitteln für die Warenpräsentation. Warenpräsentation und Visual Merchandising: Preisschilder. Blickfänge. Branchenübliches Darstellen von Waren im Verkaufraum und im Schaufenster. 3. Klasse Werbegestaltung: Informationsträger. Ideenfindung Fertigungstechniken: Herstellen von werbetechnischen Hilfsmitteln für die Warenpräsentation. Warenpräsentation und Visual Merchandising: Preisschilder und Ankündigungen. Blickfänge und Beleuchtungen. Branchenübliche Darstellung von Waren im Verkaufsraum und im Schaufenster. Aufsteigend ab dem Schuljahr 2002/03 Seite 12
13 Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis des Baustoffhandels. Die Kreativität sowie die Stärkung des Selbstvertrauens sollen besonders gefördert werden; der Einbau von Lehrausgängen wird empfohlen. Der Schüler sollte möglichst selbstständig komplexe Aufgabenstellungen lösen und Waren im Verkaufsraum und im Schaufenster präsentieren können. In allen Bereichen der Werbung und Verkaufsförderung sind neueste Technologien unter Verwendung von modernsten Hilfsmitteln und Geräten einzusetzen, wobei ökonomische und ökologische Grundsätze zu beachten sind. Aufsteigend ab dem Schuljahr 2002/03 Seite 13
14 V e r k a u f s p r a k t i k u m Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll seine theoretischen Kenntnisse über die Verkaufspsychologie beim Ablauf eines zielorientierten Gespräches einsetzen können. Er soll insbesondere bei Kommunikationsübungen kritisch beobachten und gezielt Rückmeldungen geben und aufnehmen können. Es soll durch den Unterricht selbstständige Beratungs- und Verkaufsgespräche führen sowie passende Serviceleistungen anbieten können. Lehrstoff: 2. Klasse Kommunikation im Verkauf: Verbale Kommunikation. Nonverbale Kommunikation. Beratungs- und Verkaufstechniken: Kunden ansprechen. Bedarf ermitteln. Präsentieren der Ware. Beraten und Argumentieren. Abschließen und Verabschieden. Spezielle Kommunikationstechniken: Einwände behandeln. Verkaufen von Ergänzungs- und Ersatzwaren. Situative Techniken: Verhalten am Telefon. 3. Klasse Kommunikation im Verkauf: Verbale Kommunikation. Nonverbale Kommunikation. Spezielle Kommunikationstechniken: Behandeln von Reklamationen und Umtauschen. Situative Techniken: Verhalten am Telefon. Kommunizieren an der Kassa. Verhalten bei Ladendiebstahl. Didaktische Grundsätze: Der Lehrstoff ist in integrativem Zusammenspiel zwischen der angewandten Verkaufstechnik und den Warensortiments zu sehen. Da die Übungen zu den Beratungs- und Verkaufsgesprächen gründliches Wissen über die Waren und Warengruppen erfordert, empfiehlt es sich, die Warenkenntnisse vor den Übungen zu vermitteln. Bei allen Übungen für die Beratungs- und Verkaufstechnik empfiehlt sich Sozialformen einzusetzen, die den Dialog fördern. Zur Förderung der Anschaulichkeit und Praxisnähe sind Waren, Warenproben, Produktdeklarationen, Prospekte, Bedienungs- und Gebrauchsanweisungen zu verwenden. Aufsteigend ab dem Schuljahr 2002/03 Seite 14
15 B a u t e c h n i k Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll über die rechtlichen Bestimmungen des Bauens Bescheid wissen, grundlegende Kenntnisse über Bauphysik, die Techniken des Bauens und über Aspekte der Baukultur haben sowie Baupläne lesen und interpretieren können. Er soll einfache mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen können. Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können. Der Schüler soll über berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften, Umweltschutzmaßnahmen und über Brandschutzvorschriften Bescheid wissen. Lehrstoff: 1. Klasse Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umwelt- und Brandschutzvorschriften. Rechtliche Bestimmungen: Bauordnung. Bauvorschriften. Bauplangenehmigung. Normen. Landschafts- und Denkmalschutz. Güteprüfung und Zulassung von Baustoffen. Bauphysik: Schall-, Wärme-, Feuchtigkeits- und Brandschutz. Bautechnische Grundlagen: Bauplan. Bauwerk (Arten, Aufbau, Elemente). Baustufen (Grundbau, Rohbau, Ausbau). Bauverfahren. Baukonstruktionen. Althaussanierung. Fachliches Rechnen: Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen. Mengenbedarfsermittlung. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Aufsteigend ab dem Schuljahr 2002/03 Seite 15
16 2. Klasse Rechtliche Bestimmungen: Bauordnung. Bauvorschriften. Bauplangenehmigung. Normen. Landschafts- und Denkmalschutz. Güteprüfung und Zulassung von Baustoffen. Bauphysik: Schall-, Wärme-, Feuchtigkeits- und Brandschutz. Bautechnische Grundlagen: Bauplan. Bauwerk (Arten, Aufbau, Elemente). Baustufen (Grundbau, Rohbau, Ausbau). Bauverfahren. Baukonstruktionen. Althaussanierung. Fachliches Rechnen: Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen. Mengenbedarfsermittlung. Physikalische Berechnungen (Kraft. Moment. Arbeit, Leistung. Reibung. Wärme, Wärmedehnung). Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. 3. Klasse Rechtliche Bestimmungen: Bauordnung. Bauvorschriften. Bauplangenehmigung. Normen. Landschafts- und Denkmalschutz. Güteprüfung und Zulassung von Baustoffen. Bautechnische Grundlagen: Bauplan. Bauwerk (Arten, Aufbau, Elemente). Baustufen (Grundbau, Rohbau, Ausbau). Bauverfahren. Baukonstruktionen. Althaussanierung. Baukultur: Bauökologie. Umweltschutz. Alternative Baumethoden. Fachliches Rechnen: Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen. Mengenbedarfsermittlung. Physikalische Berechnungen (Kraft. Moment. Arbeit, Leistung. Reibung. Wärme, Wärmedehnung. Ohmsches Gesetz. Widerstand). Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Vertiefung und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Bei jeder Gelegenheit sind die Zusammenhänge zwischen den theoretischen Erkenntnissen und dem Verkauf von Baustoffen und Baumarktartikeln aufzuzeigen; daher empfiehlt sich vordringlich die Verwendung von Originalwaren und bauplänen. Exkursionen zur Besichtigung von Bauplätzen und Bauten erhöhen die Verständlichkeit; desgleichen ist die Einbindung von Experten der Baubranche zu empfehlen. Schularbeiten in Fachliches Rechnen : zwei in jeder Schulstufe. Aufsteigend ab dem Schuljahr 2002/03 Seite 16
17 B a u s t o f f - u n d W a r e n k u n d e Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll systematische Warenkenntnisse seines Lehrberufes haben und den berufsspezifischen Sprachschatz beherrschen. Er soll das warenkundliche Wissen im Einkauf, in der Lagerhaltung und im Verkauf anwenden können und über Moden und Branchentrends Bescheid wissen. Lehrstoff: 1. Klasse Baugrundstoffe, Bauhilfsstoffe und Bauelemente: Arten. Eigenschaften. Verwendung. Handelsübliche Bezeichnungen. Normen. Herkunft. Beschaffenheit. Formen. Ausführungen. Transport. Lagerung. Entsorgung. Warenwirtschaft im Baustoffhandel: Einkauf. Lagerhaltung. Verkauf. Nationaler und internationaler Warenhandel. Moden und Branchentrends. 2. Klasse Baugrundstoffe, Bauhilfsstoffe und Bauelemente: Arten. Eigenschaften. Verwendung. Handelsübliche Bezeichnungen. Normen. Herkunft. Beschaffenheit. Formen. Ausführungen. Transport. Lagerung. Entsorgung. Warenwirtschaft im Baustoffhandel: Einkauf. Lagerhaltung. Verkauf. Nationaler und internationaler Warenhandel. Moden und Branchentrends. 3. Klasse Baugrundstoffe, Bauhilfsstoffe und Bauelemente: Arten. Eigenschaften. Verwendung. Handelsübliche Bezeichnungen. Normen. Herkunft. Beschaffenheit. Formen. Ausführungen. Transport. Lagerung. Entsorgung. Warenwirtschaft im Baustoffhandel: Einkauf. Lagerhaltung. Verkauf. Nationaler und internationaler Warenhandel. Moden und Branchentrends. Didaktische Grundsätze: Beim Unterricht des speziellen Lehrstoffes sind die diesem Lehrstoff vorangestellten Themen entsprechend den Waren und Warengruppen zu berücksichtigen. Im Besonderen sind Rohstoffe, Herkunft, Gewinnung und Herstellungsweisen, physikalisches, chemisches, technologisches und anderes Grundlagenwissen soweit zu behandeln, als diese Kenntnisse für das Verständnis und für die Verkaufstätigkeit notwendig sind. Bei der Erarbeitung und Wiederholung des Lehrstoffes empfiehlt sich, Waren, Warenproben, Produktdeklarationen, Prospekte, Bedienungs- und Gebrauchsanweisungen zu verwenden. Auf die Fachliteratur ist hinzuweisen. Zur Vertiefung und Erweiterung des Wissens empfiehlt sich, Experten zu einzelnen Themenbereichen einzuladen und Ausgänge zu branchenspezifischen Einrichtungsbetrieben zu organisieren. Aufsteigend ab dem Schuljahr 2002/03 Seite 17
18 F r e i g e g e n s t ä n d e L e b e n d e F r e m d s p r a c h e Siehe Anlage 6) der Verordnung Nr. 5/1999 des Landesschulrates für Oberösterreich (VOBl. Nr. 3/99). D e u t s c h Siehe Anlage 7) der Verordnung Nr. 5/1999 des Landesschulrates für Oberösterreich (VOBl. Nr. 3/99). U n v e r b i n d l i c h e Ü b u n g e n L e i b e s ü b u n g e n Siehe Anlage 8) der Verordnung Nr. 5/1999 des Landesschulrates für Oberösterreich (VOBl. Nr. 3/99). F ö r d e r u n t e r r i c h t Siehe Anlage 2) der Verordnung Nr. 39/2001 des Landesschulrates für Oberösterreich (VOBl. Nr. 18/01). Aufsteigend ab dem Schuljahr 2002/03 Seite 18
19 Aufsteigend ab dem Schuljahr 2002/03 Seite 19
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