STAATLICHES SEMINAR FÜR DIDAKTIK UND LEHRERBILDUNG (GYMNASIEN) ROTTWEIL

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2 Liebe Referendarinnen und Referendare des Kurses 73, im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Seminars heiße ich Sie zu Beginn Ihres Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Gymnasien herzlich am Seminar Rottweil willkommen. Sie haben Ihr wissenschaftliches Studium erfolgreich abgeschlossen und streben nun einen hoch qualifizierten Beruf an, der gleichermaßen fordernd wie interessant ist und Sie stets mit komplexen Herausforderungen konfrontieren wird. Sie werden eine Tätigkeit kennen lernen, die einen immensen Bedarf an Wissen voraussetzt, Handlungsorientierung, Reflexion und Erfahrungsaustausch sowie ausgeprägte Fähigkeiten zum Selbstmanagement benötigt, aber auch weit gefächerte Perspektiven zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung mit sich bringt. Fachkompetenz, Effizienz und Berufszufriedenheit bilden wesentliche Parameter für eine dauerhaft erfolgreiche Tätigkeit im gymnasialen Lehramt. In der Entwicklung und Förderung Ihrer individuellen Professionalität und Personalität ist daher das Ihnen und uns gemeinsame Ziel der Ausbildung am Seminar zu finden, dem gerade bei schwieriger werdenden Einstellungsperspektiven und bildungspolitischen Neuorientierungen besondere Bedeutung zukommt. Alle Ihre Ausbilder, Seminarleitung und Seminarverwaltung fühlen sich diesem Anspruch verpflichtet und laden Sie zur vertrauensvollen Zusammenarbeit ein. Dieses Heft enthält wesentliche Informationen für Ihre Ausbildung. Neben Beschreibungen des Ablaufs des Vorbereitungsdienstes, der zentralen Ausbildungsinhalte und der Prüfung sowie den entsprechenden amtlichen Verordnungen beinhaltet es wichtige Anschriften und Links, die Ihnen die tägliche Arbeit in formaler Hinsicht erleichtern sollen. Weitere Hinweise und organisatorische Hilfen finden Sie auf der Webseite des Seminars. Nun wünsche ich Ihnen allen für Ihr Referendariat viel Erfolg und hoffe, dass neben der intensiven Arbeit auch die Freude am gewählten Beruf zum Tragen kommt. Rottweil, im Januar 2014 Prof. Dr. Günter Trenz Direktor

3 Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien) Königstr Rottweil Tel. : 0741 / Fax : 0741 / Webseite : Poststelle@seminar-gym-rw.kv.bwl.de

4 Inhaltsverzeichnis 1 Seminar Rottweil 1.1 Rolle und Aufgaben der Ausbilder unser Selbstverständnis Seite Leitung und Verwaltung Organigramm Hinweise der Verwaltung Bibliothek, und Computernetzwerk des Seminars 13 2 Das Referendariat 2.1 Ablauf des Referendariats Unterrichtsverpflichtung im 2. Ausbildungsabschnitt Kernpunkte der Ausbildung Die zweite Staatsprüfung Bestandteile der Prüfung Gewichtung der Prüfungsteile Gestaltung der Dokumentation einer Unterrichtseinheit Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APrOGymn) Terminplan des Landeslehrerprüfungsamts Hospitation an einer Gemeinschaftsschule (GMS-Praktikum) Tieringen: Kompetenzen erwerben über das Fach hinaus Preis Innovatives Lehren und Lernen 42 3 Adressen 3.1 Ausbilderinnen und Ausbilder Gymnasien des Seminarbereichs Schulverwaltung 51

5 1.1 Rolle und Aufgaben der Ausbilder unser Selbstverständnis Leitbild Wir wissen voneinander. Wir interessieren uns füreinander. Wir arbeiten miteinander. Auf diese drei Leitgedanken lassen sich Selbstverständnis und Werteorientierung des Seminars Rottweil zurückführen. Als Flächenseminar im Süden Baden-Württembergs bilden wir Lehrerinnen und Lehrer für das Gymnasium aus. Dabei arbeiten wir mit den Ausbildungsschulen unseres Einzugsgebiets, der Universität Konstanz, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen in Baden-Württemberg und der benachbarten Schweiz sowie weiteren Institutionen zusammen. Um unseren Auftrag zu erfüllen und zu gestalten, sind wir auf transparenten Informationsfluss und offene Kommunikation in einem von gegenseitigem Vertrauen geprägten Klima angewiesen: Wir wissen voneinander. Das Seminar ist in den vergangenen Jahren gewachsen. Neue Seminarlehrkräfte wurden und werden eingestellt, damit wir die hohen Zahlen an Auszubildenden bewältigen können. Gleichzeitig gehen langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ruhestand oder verlassen das Seminar, um andere Aufgaben wahrzunehmen. Um die Lehrerbildung weiterzuentwickeln und die Qualität der Ausbildung zu sichern, ist es wichtig, bewährtes Wissen weiterzugeben und neue Kompetenzen zu erwerben. Dies gelingt nur, wenn wir aufeinander zugehen und uns mit einer Haltung der Aufgeschlossenheit begegnen: Wir interessieren uns füreinander. Die Tätigkeitsfelder des Seminars erweitern sich ständig. Zur Kernaufgabe der Gymnasiallehrerausbildung im 18-monatigen Vorbereitungsdienst kommen Lehraufträge an der Universität, Begleitveranstaltungen für das Schulpraxissemester und das Fortbildungsangebot Begleitung in der Berufseingangsphase hinzu. Auch Bildungsplanentwicklung, Lehrerfortbildung, die Mitwirkung in konzeptionellen Arbeitsgruppen sowie empirische Untersuchungen von Unterricht gehören zu unseren Aufgaben als didaktisches Zentrum. Das Seminar ist ein attraktiver Arbeitsplatz, der individuelle Gestaltungsfreiräume und Entwicklungsmöglichkeiten bietet. Damit verbunden sind hohe Anforderungen, die sich nur gemeinsam bewältigen lassen: Wir arbeiten miteinander. Aus diesen Leitgedanken ergeben sich folgende Leitsätze: erwachsenengerecht Wir haben den Auftrag, für den Beruf des Lehrers/der Lehrerin auszubilden. Durch eine erwachsenengerecht gestaltete fachlich, pädagogisch und didaktisch-methodisch fundierte Ausbildung vermitteln wir zukunftsorientierte Kompetenzen. Die - 4 -

6 glaubwürdige Verknüpfung von Theorie und Praxis gewährleisten wir durch unsere Tätigkeit an Gymnasien und in allen Phasen der Lehrerausbildung. Den Austausch mit den angehenden Lehrkräften begreifen wir als Chance zur persönlichen Weiterentwicklung. eigenverantwortlich Wir begleiten und unterstützen die Referendarinnen und Referendare auf ihrem Weg in den Beruf. Wir muten ihnen Eigenverantwortlichkeit zu und ermutigen sie zu Initiative, kreativem Denken und Handeln sowie zu solidarischem Verhalten. An diesen Werten orientieren wir auch unser eigenes Handeln. glaubwürdig Unsere Aufgaben als Prüfer/Prüferin nehmen wir verantwortlich und glaubwürdig wahr. Dabei sind wir uns der Spannungen zwischen Beraten und Prüfen bewusst. Unser Ziel ist es, im Diskurs mit den Kolleginnen und Kollegen sowie den angehenden Lehrkräften transparente Maßstäbe der Beurteilung und Bewertung zu entwickeln, auf deren Basis gerechte Noten gefunden werden können. kooperativ Wir streben vielfältige Formen der Kooperation auf allen Ebenen unserer Arbeit an. Teamfähigkeit betrachten wir als wichtiges Merkmal von Professionalität im Lehrberuf. Deshalb bemühen wir uns, verlässliche Strukturen für Zusammenarbeit zu schaffen und die angehenden Lehrkräfte durch unser eigenes Vorbild zu kooperativen Arbeitsformen anzuregen. offen Wir pflegen regelmäßigen Austausch und intensive Zusammenarbeit mit unseren Ausbildungs- und Kooperationspartnern. Insbesondere den Mentorinnen und Mentoren und allen an der Ausbildung beteiligten Lehrerinnen und Lehrern begegnen wir mit Wertschätzung. Wir sind offen, Impulse zu geben und aufzunehmen. achtsam Gegenseitige Wertschätzung und Achtung sind für uns Grundwerte im Umgang aller miteinander. Hierfür bemühen wir uns um ein vertrauensvolles Klima, das durch Offenheit, Verlässlichkeit und Transparenz gekennzeichnet ist. Im Arbeitsalltag sorgen wir für Phasen der Entlastung, damit wir den vielfältigen beruflichen Ansprüchen gerecht werden und dabei unsere Gesundheit erhalten können. Wir setzen uns für gute Arbeitsbedingungen aller Seminarangehörigen ein. zukunftsorientiert Wir nutzen die Ressourcen unserer Institution, um Wandlungen der schulischen Realitäten angemessen zu begegnen und die Zukunft der Lehrerbildung mitzugestalten. Qualitätssicherung und -entwicklung sind dabei Garanten für ein hohes Niveau unserer Arbeit. Das Leitbild des Seminars wurde am im Rahmen einer Seminarkonferenz verabschiedet

7 1.2 Leitung und Verwaltung Direktor Stellvertreter Sekretariat I Sekretariat II Sekretariat III Prof. Dr. Günter Trenz Tel.: 0741 / Sprechzeiten: möglichst nach vorheriger Absprache Guenter.Trenz@seminar-gym-rw.kv.bwl.de Prof. Gottfried Schanz Tel.: 0741 / Sprechzeiten: möglichst nach vorheriger Absprache Gottfried.Schanz@seminar-gym-rw.kv.bwl.de Frau Sabine Graf Reisekosten, Finanz- und Hausverwaltung, Beschaffungen Tel.: 0741 / Sabine.Graf@seminar-gym-rw.kv.bwl.de Frau Theresia Weber Personalhilfsakte, Organisation Tel.: 0741 / Theresia.Weber@seminar-gym-rw.kv.bwl.de Frau Sybille Enderle Bibliothek (Betreuung, Ausleihe), Praxissemester, Kopien Tel.: 0741 / Bibliothek@seminar-gym-rw.kv.bwl.de Sybille.Enderle@seminar-gym-rw.kv.bwl.de Frau Heike Dreher Bibliothek, Sonstiges Tel.: 0741 / Heike.Dreher@seminar-gym-rw.kv.bwl.de Beauftragte für OStR in Eva Häring (vgl. 3.1) Chancengleichheit Prof in Antje Kaz (Stellvertreterin) Beauftragte für OStR in Eva Häring (vgl ) Schwerbehinderung StR Oliver Kiefer (Stellvertreter) Beauftragte für Urheber- StD Dr. Matti Münch und StD Rüdiger Sandmann (vgl ) recht und Datenschutz Bereichsleitertelefon Fremdsprachen (Raum 3.05) 0741 / Deutsch (Raum 3.07) 0741 / Mathematik (Raum 3.09) 0741 / Gesellschaftswiss. (Raum 3.10) 0741 / Qualitätss./Pädagogik (Raum 3.11) 0741 / Naturwissenschaften (Körnerstr. 29) 0741 / Profilbereich (Körnerstr. 29) 0741 / Fachleitertelefon Fachleiterzimmer (Königstr. 31) 0741 / Fachleiter Chemie (Marxstr. 15) 0741 / Fachleiter Biologie (Marxstr. 15) 0741 / Fachleiter Physik (Marxstr. 15) 0741 / Fachleiter NwT (Körnerstr. 29) 0741 /

8 1.3 Organigramm Prof. Dr. Günter Trenz Stellvertretender Prof. Gottfried Schanz Sekretariat I Sekretariat II Sekretariat III Graf Weber Enderle, Dreher Bereiche Deutsch Ethik Musik Geschichte Politik Geographie GWG Fremdsprachen Mathematik Sport Biologie Chemie Physik NwT Qualitätssicherung Personalentwickl. Pädagogik Päd. Psychologie Profil Professionalität im Lehrberuf weiterentwickeln Leitung Prof. in Blattert Leitung Prof. in Dr. Denne Leitung Prof. Firnkes Leitung Prof. Zinser Leitung Prof. Kremer Leitung Prof. in Mutter Leitung Prof in Kaz Deutsch Baumgärtner Dr. Börm Blattert Fröhlich Lindenhahn Dr. Metzger Mutter Dr. Vormbaum Musik Dr. Feucht Weiss Ethik/Phil. Dr. Andries Dr. Schultheiss Geschichte Berlip Dr. Denne Kiefer Dr. Münch von Lienen Politik Kaz Oberdörfer Schmidt Geographie Häring Hepp Demel Firnkes Kromer Volk Englisch Dr. Ehlerding Hesse Lang Französisch Eicken Fritsch Hahn Spanisch Böhler Deppermann Latein/Griechisch Altmeyer biling. Zusatzausbildung Edelmann Rieger Mathematik Herrmann Sandmann Wagner Zinser Sport weiblich Khalsi Schlett Sport männlich Flaig Roschmann Biologie Mühlhoff Dr. Neubert Chemie Bee Jenkner Kremer Physik Schemmel Dr. Wienbruch NwT Kilian Rösch Qualitätssicherung Personalentwicklung Mutter Päd. Psychologie Fendrich Klose Krane Meissner Praxissemester Betz Niedermann-Wolf Rothenberger Seidel-Dongus Sturm Profil Kaz Berufseingangsphase Niedermann-Wolf Seidel-Dongus Theaterpädagogik Deutsch als Fremdsprache EPG Tutoren, Ausbildungsgespräche Mentoren Informationsmaterialien EU-Prüfungen Gemeinschaftsschulen Tutoren, Ausbildungsgespräche Mentoren Bibliothek Museumspädagogik Bildung für nachhaltige Entwicklung Einstellung, berufliche Perspektiven Praxissemester Ausbildungslehrer EU-Prüfungen Kolloquien zur Einstellung Verlängerung erster Ausbildungsabschnitt Prüfungen Nebentätigkeiten Informationsmaterialien Medien und IT Webseite, Qualitätshandbuch E-Learning, Moodle Bibliothek Module Sicherheit Module Wahlen der Referendare Ergänzende Veranstaltungen Statistiken Zuweisung, Dienstpläne Information u. Dienstbesprechungen der Referendare Lehrerverhaltenstraining Praxissemester Ausbildungslehrer Fortbildungen Pädagogische Tage Pädagogische Tage Universität Konstanz Zentrum für Lehrerbildung PH Thurgau Gemeinschaftsschulen Tieringen Stand: Dezember 2013

9 1.4 Hinweise der Verwaltung Informationsquellen im 1. Obergeschoss des Hauptgebäudes (Königstr. 31) Informationen der Verwaltung, wie geänderte Zeiten und Räume der Seminarveranstaltungen, Gruppeneinteilungen für bestimmte Veranstaltungen, wichtige Termine usw. im Treppenhaus zwischen 1. und 2. Obergeschoss Informationen des Ausbildungspersonalrates, der Kurssprecher und Stellenangebote im 2. Obergeschoss Informationen der Verbände Webseite des Seminars : Parksituation Die Anzahl der Parkplätze hinter den Seminargebäuden ist (leider) nicht ausreichend, zumal ein Teil von ihnen den Bediensteten der Verwaltung der Justizvollzugsanstalt vorbehalten ist. Bitte haben Sie Verständnis, wenn daher die dem Seminar zustehenden Parkplätze für das Verwaltungs- und Lehrpersonal reserviert sind. Alle mit dem PKW anreisenden Referendare sollten öffentliche Parkplätze der Stadt Rottweil benutzen. Geeignet ist dafür insbesondere die sogenannte Großsche Wiese, von der aus das Seminar in wenigen Gehminuten zu erreichen ist. Die entstehenden Parkgebühren werden bei der Reisekostenabrechnung erstattet Ferienregelung Das Seminar Rottweil richtet sich bei allen Veranstaltungen nach den durch die Ferienregelung an den Rottweiler Gymnasien vorgegebenen Zeiträumen. Wegen der örtlich festzulegenden beweglichen Ferientage können diese von den Regelungen an den jeweiligen Ausbildungsschulen abweichen. Die Öffnungszeiten des Sekretariats und der Bibliothek während der (Rottweiler) Schulferien werden per Aushang und auf der Webseite des Seminars bekannt gemacht Dienststelle Vorgesetzter nach 6 APrOGymn ist der Direktor des Seminars. Damit ist für alle Referendare das Seminar Dienststelle, u. a. mit der Folge, dass bei einem zeitlichen Zusammentreffen von Veranstaltungen am Seminar und einer ausbildenden Schule grundsätzlich die Verpflichtungen am Seminar Vorrang haben Krankheit Jede Erkrankung muss von den betroffenen Referendaren umgehend (telefonisch) dem Seminar und der Schule mitgeteilt werden beide müssen informiert sein! Bei einer Erkrankungsdauer von mehr als 3 Tagen ist dem Seminar (Dienststelle!) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes vorzulegen

10 Ist bei einer Erkrankung die Durchführung eines Prüfungsteiles betroffen, so ist - weitergehend dem Seminar und dem Landeslehrerprüfungsamt unverzüglich ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, das die für die Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit nötigen medizinischen Befundtatsachen enthält (APrOGymn 25 Abs. 2). Durch Krankheit versäumte Ausbildungszeiten können - auf Antrag des Referendars und bei Befürwortung durch das Seminar - durch eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes bis zu einem Unterrichtshalbjahr nachgeholt werden. Dauert die Erkrankung länger als sechs Wochen, soll das Regierungspräsidium eine amtsärztliche Untersuchung anordnen (APrOGymn 10 Abs. 5) Schwerbehinderung Schwerbehinderte Referendare können unter Umständen im Sinn eines Nachteilsausgleichs modifizierte Ausbildungs- und Prüfungsbedingungen in Anspruch nehmen. Für eine erste vertrauliche Beratung stehen die Beauftragte für Schwerbehinderung sowie die Seminarleitung als Ansprechpartner zur Verfügung. Dies gilt auch für Referendare, die von längerfristigen Erkrankungen betroffen sind Dienstbefreiung Eine Befreiung von den ansonsten üblichen Dienstverpflichtungen ist möglich, um beispielsweise an außerunterrichtlichen Veranstaltungen der Ausbildungsschulen teilnehmen zu können. Allerdings sind Dienstbefreiungen zur Teilnahme an Schullandheimaufenthalten oder Studienfahrten grundsätzlich nur einmal während der Referendarszeit möglich. Ein entsprechender Antrag mit dem Formblatt Antrag auf Dienstbefreiung und in Absprache mit der Ausbildungsschule ist möglichst frühzeitig an die Seminarleitung zu richten Beurlaubung Beurlaubungen sind schriftlich und formlos bei der Seminarleitung möglichst frühzeitig zu beantragen. Grundsätzlich vor Antritt des Urlaubs und falls die Beurlaubungszeit mehr als 5 Tage beträgt ist eine Genehmigung des Regierungspräsidiums erforderlich. Beurlaubungen für eine einzelne Fachsitzung können auch direkt vom betroffenen Ausbilder genehmigt werden. Bei einer Beurlaubung wegen der Erkrankung oder Betreuung von Kindern unter 12 Jahren ist in jedem Fall die Beaufsichtigungs-, Betreuungs- oder Pflegebedürftigkeit des Kindes durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Einzelheiten hierzu enthält insbesondere 29 der gültigen Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung (AzUVO)

11 1.4.9 Datenschutz am Seminar Die Datenschutzbeauftragten des Seminars sind Dr. Matti Münch und Rüdiger Sandmann. Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich an einen der beiden wenden. Speicherung von Daten Für die Organisation Ihrer Ausbildung, Ihrer Prüfungen sowie zur Abrechnung Ihrer Reisekosten benötigen wir personenbezogene Daten. Diese erheben wir anhand Ihres Personalbogens sowie durch die Antragsformulare zur Abrechnung der Reisekosten. Soweit wir Daten erheben, die wir zur Erfüllung unserer Aufgaben nicht benötigen, die uns aber die Arbeit sehr erleichtern, wie z.b. die Angabe Ihrer privaten Telefonnummer, haben wir dies in den Vordrucken kenntlich gemacht. Ihre Daten verwenden wir ausschließlich zur Erfüllung der uns vom Gesetzgeber zugewiesenen Aufgaben. Die Angaben zur Abrechnung Ihrer Reisekosten werden an die zuständige Haushaltstelle beim LBV übermittelt. Eine sonstige Weitergabe oder sonstige Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt nicht, es sei denn, wir sind auf Grund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet. Rechtsvorschriften, aufgrund derer wir die Daten erheben 3 Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die zweite Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an Gymnasien 13 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) 36 LDSG, 4 Abs. 1 LDSG i.v.m. 2 und 20 LRKG, 113 Abs. 4 LBG und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften (VwV-LBG) LBVZuVo und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften (VwV zur LBVZuVO) Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten Zur Organisation Ihrer Ausbildung speichern wir folgende Daten: Persönliche Daten: Name, Vorname, Geschlecht, Familienstand, Amtsbezeichnung, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, -Adresse dienstlich, ggfs. - Adresse privat, Telefonnummer, Mobilfunknummer (wenn angegeben), Ausbilder, Tutor, Mentor der Schule, Schule, Beurlaubungen, Krankheitstage, Zusatzausbildung am Seminar, Verlängerungen, Verbleib nach dem Referendariat Prüfungsdaten: Noten der mündlichen Prüfungen in Schulrecht und Pädagogik/pädagogische Psychologie, Thema der Dokumentation einer Unterrichtseinheit (DUE), Note des Erstgutachtens der DUE, Noten nicht bestandener Prüfungsteile, Note des Schulleitergutachtens, Teilnahme am Seminarpreis Daten der Bewerbung: Geburtsname, Titel, Staatsangehörigkeit, Sozialpunkte, Ort der Ausbildung, Schwerbehinderung, Hochschule, Ortswünsche Die Reisekosten können nur anhand einer elektronischen Datenverarbeitung festgesetzt und ausbezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt über ein Haushaltsmanagementsystem von SAP. Es werden folgende personenbezogene Daten gespeichert: Kontaktdaten ( -Adresse, Telefonnummer), abrechnungsspezifische Reisedaten (z.b. Beginn und Ende der Dienstreise, Art der Dienstreise, Fahrkosten und Wegstrecken) Weiterleitung/Übermittlung von Daten Die von Ihrer Bank für die Überweisung Ihrer Reisekosten benötigten Daten übermitteln wir an diese weiter

12 Erstattung von Auslagen für Ausbildungsreisen Siehe auch GEW-Jahrbuch bzw. Handbuch Schul- und Beamtenrecht des Philologenverbandes Anspruch auf Reisekostenvergütung Studienreferendare erhalten als Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst für Reisen zum Zwecke der Ausbildung, die teilweise im dienstlichen Interesse liegen, 50 % der bei Dienstreisen zustehenden Reisekosten (Fahrgeld und ggf. Tagegeld) ersetzt. Art und Umfang der Reisekostenvergütungen Für die Referendare des Rottweiler Seminars ist der Ort der Ausbildungsschule Dienstort. Damit ist der Seminarort regelmäßiger Geschäftsort der Referendare. Ausbildungsreisen sind Fahrten vom Dienstort oder Wohnort (außerhalb Rottweils) zu vom Seminar veranlassten Ausbildungsveranstaltungen wie z.b. Fachsitzungen, Praktika, Dienstbesprechungen. Ausbildungsreisen sind auch Fahrten zur Ablegung von Laufbahnprüfungen, jedoch nicht Fahrten im Zusammenhang mit einer angestrebten Einstellung. Die Ausbildungsreise beginnt und endet reisekostenrechtlich am Dienstort oder Wohnort. Liegt der Wohnort näher zum Geschäftsort als der Dienstort und wird die Ausbildungsreise dort angetreten, so darf nur der Wohnort der Berechnung zugrundegelegt werden. Die Fahrten vom Wohnort zum Dienstort können nicht als Reisekosten sondern lediglich als sogenannte Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Berechnung der Reisekosten a) Kostenerstattung bei PKW-Benutzung Bei Benutzung des eigenen PKWs beträgt die Wegstreckenentschädigung in der Regel 50% von 0,16 /km. Nur wenn triftige Gründe im Sinne der Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums zu 6 Landesreisekostengesetz vorliegen und diese auch sorgfältig begründet werden erhöht sich diese Entschädigung auf 50% von 0,25 /km. b) Kostenerstattung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Die Kostenerstattung richtet sich nach den Tarifen der öffentlichen Verkehrsmittel und den fahrplanmäßig bedingten Ausbleibezeiten. Dabei müssen die möglichen Fahrpreisermäßigungen (Fahrkarte für Berufstätige, Wochen- oder Monatskarte, Bahncard) unbedingt in Anspruch genommen werden. Das Seminar hat z.b. bei häufig wiederkehrenden regelmäßigen Einzelfahrten den Preis einer Wochen- bzw. Monatskarte der Berechnung zu Grunde zu legen sowie die Tabelle der Fahrpreisermäßigungen auszuschöpfen. c) Kostenerstattung bei Pkw-Benutzung in Fahrgemeinschaften Bei Fahrgemeinschaften erhält der Fahrer eine Mitnahmeentschädigung von 0,02 /km pro Mitfahrer d) Tagegeld Die Dauer der Ausbildungsreise richtet sich nach dem Zeitpunkt der Abreise vom und der Rückkehr zum Dienstort bzw. zum Wohnung, wenn dieser der Berechnung

13 zugrundegelegt wurde. Tagegeld erhalten Sie, wenn diese Dauer gewisse Zeiten überschreitet: bei mindestens 8 Stunden 50 % von 6, bei mindestens 14 Stunden 50 % von Überblick über die Beihilfegewährung Grundlage: BVO vom Das Wichtigste zum Beihilfeantrag Antragsberechtigt ist nur der Beihilfeberechtigte. Antragsfrist: Der Antrag muss vor Ablauf der beiden Kalenderjahre gestellt werden, die auf das Jahr des Entstehens der Aufwendung oder der ersten Ausstellung der Rechnung folgen. Antragsgrenze: mindestens 300 an Aufwendungen; wird diese Grenze nicht erreicht, so muss der letzte zulässige Antrag mehr als 12 Monate zurückliegen. Einzureichen sind Originalbelege oder erkennbar vom Rechnungsaussteller gefertigte Ab- oder Durchschriften; andere Belege nur mit dem beglaubigten Vermerk einer Behörde oder Versicherung, wonach die Kopie vollständig mit dem Originalbeleg übereinstimmt. Entstehen der Aufwendung : z.b. Tag der Behandlung, des Arzneimittelkaufs usw. (nicht Datum der Rechnung) Nicht beihilfeberechtigt sind Beamte mit einem auf weniger als einem Jahr befristeten Dienstverhältnis, Teilzeitbeamte mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen vollen wöchentlichen Arbeitszeit, Ehrenbeamte, Beamte ohne Bezüge (z.b. wegen Beurlaubung), Ausnahme: Beamte im Erziehungsurlaub sind beihilfeberechtigt. Private Krankheitskostenversicherung: Bitte sämtliche Versicherungen angeben und vollständig nachweisen Anträge erhalten Sie im Sekretariat II oder unter 2. Kostendämpfungspauschale Die Beihilfe wird ab um eine Kostendämpfungspauschale von 180 für jedes Kalenderjahr gekürzt, in dem Belege über beihilfefähige Aufwendungen ausgestellt sind oder für das eine pauschale Beihilfe geltend gemacht wird. Hiervon ausgenommen sind Waisen. 3. Teilzeitbeschäftigung Die Beihilfe vermindert sich nicht. Rechtsansprüche können aus diesen Hinweisen nicht hergeleitet werden. Das Landesamt gibt in Zweifelsfällen telefonische Auskünfte durch die Mitarbeiter der Beihilfereferate. Die Telefonnummer des zuständigen Beihilfebearbeiters können u. a. der Bezügemitteilung entnommen werden. Weitere Einzelheiten finden Sie auf dem Merkblatt des LBV oder auf der Webseite

14 1.5 Bibliothek des Seminars Organisation 1. Die Bibliothek des Seminars ist eine Zentralbibliothek und befindet sich im Erdgeschoss des Seminargebäudes Königstraße 31. Die einzelnen Fachbüchereien sind in getrennten Räumen untergebracht. 2. Die Bibliothek ist über das Sekretariat III zugänglich. Hier können Sie Ihren Bibliotheksausweis abholen, wenn Sie das Formular zum Datenschutz unterschrieben vorlegen. 3. Vor dem Betreten der Seminarbibliothek sind die Mappen und Taschen der Benutzer in den dafür vorgesehenen Schließfachschränken zu deponieren. Diese stehen im Gang. Die Benutzer haben unaufgefordert ihren Bibliotheksausweis vorzulegen. 4. Öffnungszeiten der Bibliothek: siehe Aushang Kataloge Über die Webseite des Seminars ( unter Seminar) oder direkt unter der Web-Adresse kann der Bestand aller Fächer aufgerufen und für eine elektronische Recherche genutzt werden. So kann nach Fächern, Titeln, Autoren oder Signaturen gesucht werden. Da die Bücher in der Systematik chronologisch erfasst wurden, können Sie ausgehend von einem gefundenen Titel virtuell einzelne Regale durchblättern. Einzelheiten zum Login finden Sie auf der angegebenen Webseite Ausleihbestimmungen 1. Grundsätzlich dürfen Bücher nur über das elektronische Ausleihprogramm entliehen werden. 2. Es dürfen insgesamt höchstens 10 Bücher gleichzeitig entliehen werden. 3. Die Leihfrist beträgt 2 Wochen. Diese kann bis spätestens am Tag des Ablaufs der Leihfrist um weitere 14 Tage verlängert werden. Am Tag der Fälligkeit wird eine Fälligkeitsbenachrichtigung an Ihre Seminar- -Adresse versendet, die Sie auf die Möglichkeit einer Verlängerung hinweist. Insgesamt sind zwei Verlängerungen möglich. 4. Aus organisatorischen Gründen können wir derzeit keine Vormerkungen anbieten. 5. Keine Ausleihmöglichkeit besteht bei: a. Zeitschriften (lose wie gebunden) b. Nachschlagewerken c. Handbüchern d. allen Präsenzexemplaren (Büchern mit gelbem Punkt) e. Büchern, die zeitweilig in einem Apparat stehen

15 1.5.4 Mahnungen und Mahngebühren 1. Werden Bücher nicht fristgerecht zurückgegeben, so erfolgt am ersten Tag nach dem Fälligkeitstermin die erste Mahnung. Wird eine Woche nach dem Fälligkeitstermin eine zweite Mahnung notwendig, so muss dafür eine Mahngebühr von 2,50 EUR pro Buch/Medium erhoben werden. Zwei Wochen nach dem Fälligkeitstermin erfolgt die dritte Mahnung, für die ebenfalls eine Mahngebühr von 2,50 EUR pro Buch/Medium fällig wird; mit der dritten Mahnung wird zeitgleich das Benutzerkonto gesperrt. 2. Jeder Benutzer kann über das Login den Stand seiner Ausleihe abrufen. 3. Mahnschreiben werden vom elektronischen Ausleihprogramm verschickt und sind daher ohne Unterschrift gültig. 4. Die Mahngebühren sind im Sekretariat I zu entrichten. 5. Verlorengegangene Bücher sind dem Seminar zu ersetzen Zeitschriften und Prüfungsarbeiten 1. Das Zeitschriftenregal befindet sich im Zimmer Dort sind die neuesten Ausgaben der Zeitschriften ausgelegt. Der laufende Jahrgang befindet sich in den Klappfächern dahinter. Frühere Jahrgänge stehen gebunden ebenfalls im Raum Auf der Webseite des Seminars finden Sie chronologisch sowie mit einer Datenbankabfrage die im Seminar ab 1997 angefertigten Prüfungsarbeiten. Eine Ausleihe der Printfassung der Dokumentationen (Höchstzahl 2) für die Dauer von zwei Wochen ist im Sekretariat III möglich. Das beschriebene Ausleih- und Mahnverfahren gilt sinngemäß auch hier. Chronologisch geordnete Fach- und Summary-Verzeichnisse (ab 1997) befinden sich im Zeitschriftenraum Fernleihe 1. Das Rottweiler Seminar hat mit der UB Tübingen ( ein Fernleiheabkommen getroffen, so dass am Seminar nicht vorhandene Werke evtl. von dort beschafft werden können. Die Ausleihgebühr pro Buch beträgt derzeit 1,50. Nähere Auskünfte erteilt das Sekretariat III. 2. Es können auch - durch ein Fernleiheabkommen aller Seminare der Bundesrepublik Deutschland - von anderen Seminaren Prüfungsarbeiten angefordert werden. Die Versandkosten sind dem Seminar im Voraus zu erstatten

16 1.5.7 Dienstliche -Adresse Für die Dauer Ihres Vorbereitungsdienstes erhalten Sie eine eigene dienstliche - Adresse. Diese hat grundsätzlich die Form Über diese Adresse erhalten Sie die Nachrichten des Seminars. Näheres zu Ihrer genauen -Adresse sowie zu deren Einrichtung und Nutzung erfahren Sie anhand eines Merkblattes an Ihre private -Adresse Computernetzwerk In den Räumen der Bibliothek und im Raum stehen Ihnen Computer auch außerhalb der Seminarveranstaltungen zur Verfügung. Die Anmeldung am Computernetzwerk erfolgt über einen individuellen Benutzernamen. Dieser entspricht dabei dem Teil von Ihrer dienstlichen -Adresse Beispiel: Mustermann.Max bei der -Adresse Das Initialpasswort erhalten Sie per , es sollte bei der Erstanmeldung umgehend geändert werden. Zum Drucken innerhalb des Netzes steht Ihnen ein Kontingent zur Verfügung. Ist dieses aufgebraucht, können Sie weitere Kontingente im Sekretariat I oder II nachkaufen. Das Seminar verfügt über ein WLAN-Netz, so dass Sie mit Ihrem privaten Laptop eine WLAN-Verbindung zum Internet herstellen können. Dies ist allerdings nur mit einem Zertifikat möglich. Eine entsprechende Anleitung erhalten Sie an Ihre dienstliche E- Mail-Adresse Lernplattform Moodle Über die Webseite des Seminars ( unter Passwortgeschützte Bereiche) oder direkt unter der Web-Adresse erreicht man die Loginseite der Lernplattform Moodle. Die notwendigen Zugangsdaten erhalten Sie an Ihre dienstliche -Adresse

17 STAATLICHES SEMINAR FÜR DIDAKTIK UND LEHRERBILDUNG 2.1 Ablauf des Referendariats 1. Ausbildungsabschnitt Seminar Schule Schulhalbjahr ( ) Mai Juli Vorkurs mit Seminarveranstaltungen ab (am Donnerstag ganztägig, am Montag- und Dienstag nachmittags) Informationsveranstaltungen Ausbildungsgespräch durch Tutor Pädagogik / Päd. Psychologie Kompakt- Mündliche Pädagogik / Päd. Psychologie Fachdidaktik phase in Prüfung Fachdidaktik Schul- und Beamtenrecht Tieringen Schulrecht Lehrerverhaltenstraining (LVT) ergänzende Veranstaltungen ( Juni ( Juli 2014) 2014) Vorstellung und Hospitation 8 10 Wochenstunden Hospitation und (zunehmend) Unterricht unter Anleitung mindestens 60 Stunden begleiteter Ausbildungsunterricht Schulkunde Teilnahme an Veranstaltungen der Schule u. außerunterrichtlichen Veranstaltungen 2. Ausbildungsabschnitt 1. Schulhalbjahr ( ) 2. Schulhalbjahr ( ) September Januar Februar bis Mai Mai / Juni Juli Seminar Schule Vergabe des Themas für die Dokumentation (bis ) Abgabe der Dokumentation (bis ) Prüfungslehrproben Mündliche Prüfung in Päpsy Kolloquien Module Ausbildungsgespräch durch Tutor Veranstaltungen in Pädagogik / Päd. Psychologie Fachdidaktik Selbstständiger und begleiteter Unterricht in den Ausbildungsfächern im Umfang von Wochenstunden davon: selbständiger Unterricht mindestens 9 Wochenstunden (vgl. 2.2) begleiteter Unterricht Teilnahme an Konferenzen Schulleiterbeurteilung Bilanzgespräch (optional)

18 2.2 Unterrichtsverpflichtung im 2. Ausbildungsabschnitt APrOGymn 11 Abs.4: Der zweite Ausbildungsabschnitt umfasst selbstständigen Unterricht mit eigenem Lehrauftrag sowie zusätzlichen begleiteten Unterricht APrOGymn. 13 Abs.4 Während des zweiten Ausbildungsabschnitts unterrichtet der Studienreferendar 10 bis 12, bei Schwerbehinderung 9 bis 11 Wochenstunden selbstständig und begleitet, davon in der Regel mindestens 9, bei Schwerbehinderung 8 Stunden in Form eines kontinuierlichen selbstständigen Lehrauftrags. Grafisch dargestellt: 12 Wstd. 11 Wstd. selbstständig und begleitet temporär k o n t i n u i e r l i c h 10 Wstd. 9 Wstd. Im gesamten zweiten Ausbildungsabschnitt sind folgende Vorgaben zu erfüllen: Begleiteter Unterricht in jedem Fach (mindestens eine Unterrichtseinheit) Unterricht (kontinuierlich oder temporär selbstständig oder begleitet) in jedem Fach auf jeder Schulstufe des Gymnasiums ( Stufenabdeckungsprinzip ) Die Vorgabe, wonach die beratenden Unterrichtsbesuche der Ausbilderinnen und Ausbilder in jedem Fach alle Schulstufen des Gymnasiums abdecken sollen, kann über den kontinuierlich selbstständigen Unterricht hinaus Unterricht in einer bestimmten Schulstufe erforderlich machen (abhängig von den Unterrichtsbesuchen im ersten Ausbildungsabschnitt)

19 2.3 Kernpunkte der Ausbildung Bildungsplan Pädagogik und pädagogische Psychologie am Seminar Pädagogische / psychologische Themen Methodische und didaktische Konzepte Unterrichtsorganisation Fachkenntnisse Fachdidaktik am Seminar Lehrerverhaltenstraining Schul- und Beamtenrecht Ausbildungsgespräche Berufsfähigkeit begleiteter und selbständiger Unterricht Schulkunde Beurteilen ausprobieren und reflektieren Ausbildung an der Schule Beraten Unterrichtsbesuche durch Ausbilder/in eigene Stärken entdecken gemeinsame Besprechungen schulische Gegebenheiten erfahren en Dokumentation einer Unterrichtseinheit

20 2.4 Die zweite Staatsprüfung Bestandteile der Prüfung Mündliche Prüfung in Päpsy Kolloquien in den Fachdidaktiken Lehrproben in den beurteilung Ausbildungsfächern 9 30 = 30% 9 30 = 30% Zweite Staatsprüfung ,3% Mündliche Prüfung in Schulrecht ,3% ,3% Schulleiter- Dokumentation einer Unterrichtseinheit Die Leistungsziffer, die Grundlage für die Einstellung in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg ist, wird jeweils zu 50% aus den Noten der ersten und zweiten Staatsprüfung berechnet

21 Gewichtung der Prüfungsteile Prüfungsteil 2-Fächer- Verbindungen Gewichtung bei notwendigen 3-Fächer-Verbindungen Schulrecht Dokumentation 1 fach 4 fach 3,3% 13,3% 1 fach 4 fach 3,3% 13,3% Lehrproben 30% 30% - Doku-Fach Oberstufe 3 fach 2,25 fach - Nicht-Doku-Fach Oberstufe 3 fach 2,25 fach und Mittel- oder Unterstufe 3 fach 2,25 fach - Drittfach 2,25 fach Mündliche Prüfung / Fachdidaktische Kolloquien 30% 30% - Pädagogik/Päd. Psychologie 3 fach 3 fach - Doku-Fach 3 fach 2 fach - Nicht-Doku-Fach 3 fach 2 fach - Drittfach 2 fach Schulleiterbeurteilung 7 fach 7 fach 23,3% 23,3% Summe % 100%

22 2.4.3 Gestaltung der Dokumentation einer Unterrichtseinheit Die Prüfungsordnung stellt in 19 Abs.1 fest: Der Umfang der Dokumentation darf ohne angefügten Materialienanhang 30 Seiten im üblichen Format nicht überschreiten. Um zu vermeiden, dass die Dokumentation bereits wegen formaler Verstöße nicht zur Korrektur angenommen wird, wird im Folgenden in Abstimmung mit dem Landeslehrerprüfungsamt (LLPA) erläutert, was unter der Vorgabe im üblichen Format zu verstehen ist: Aufbau und Seitenzählung Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, ggf. Abkürzungsverzeichnis werden nicht mitgezählt. Die Seitenzählung beginnt ab Seite 1 des Textteils. Um Auseinandersetzungen zum tatsächlichen Umfang zu vermeiden, wird die Arbeit erst dann wegen formaler Verstöße zurückgewiesen, wenn der vorgegebene Umfang des Textteils um mehr als 10% überschritten wurde. Anhang Als Anhang dürfen lediglich ein Übersichtsblatt, das Verzeichnis und anschließend die Materialien beifügt werden, z. B. die verwendeten Quellen aus dem Internet (sind in Kopie beizufügen), Unterrichtsmaterialien, Klassenarbeitsbeispiele, Umfragebögen zur Evaluation. Fußnoten oder ergänzende Erläuterungen gehören in den Textteil. Der Umfang des Anhangs unterliegt keiner Begrenzung. Versicherung Die Dokumentation muss folgende Versicherung im Wortlaut enthalten: Ich erkläre, dass ich die Arbeit selbstständig angefertigt und nur die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach anderen Werken, gegebenenfalls auch elektronischen Medien, entnommen sind, sind von mir durch Angabe der Quelle als Entlehnung kenntlich gemacht. Entlehnungen aus dem Internet sind durch Angabe der Quelle und des Zugriffsdatums sowie dem Ausdruck der ersten Seite belegt; sie liegen zudem auf einem elektronischen Speichermedium im PDF-Format oder in gedruckter Form vor. Diese Versicherung ist in jedem abgegebenen Exemplar original zu unterschreiben. Formatierung Rand: Schrifttyp: Schriftgrad: 2,5 cm ringsum Arial oder eine vergleichbare Schriftart 12er Schrift, 1-zeilig (mögliche Abweichung nur in Tabellen, Schaubildern etc. mindestens 10er Schrift) Zeichenabstand: Normal (nur in einzelnen begründeten Fällen, z.b. zur Fußnoten: Deckblatt: Hervorhebung oder in einem Schaubild, kann eine schmalere Schrift verwendet werden) unten auf der Seite transparente Folie (vom Seminar erwünscht)

23 2.5 Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an Gymnasien (APrOGymn., Auszüge) Vom 17. November 2009 (GBl. 2009, Seite 712ff.) Änderungen vom 12. Dezember 2012 (GBI. 2012, Seite 663ff) 1. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften 1 Ziel der Ausbildung, Bezeichnungen (1) Im Vorbereitungsdienst erweitern und vertiefen die Studienreferendarinnen und - referendare in engem Bezug zur Schulpraxis die pädagogischen und fachdidaktischen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, die sie während der ersten Ausbildungsphase erworben haben, so dass der Erziehungs- und Bildungsauftrag als Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien erfolgreich und verantwortlich erfüllt werden kann. Die Erziehungs- und Bildungsaufgabe an Gemeinschaftsschulen wird angemessen einbezogen. Dabei werden Fragen der Berufs- und Fachethik in allen Ausbildungsfächern thematisiert. (2) Die hohe Bedeutung der Lehrerpersönlichkeit für den Erfolg der Berufstätigkeit am Gymnasium und an der Gemeinschaftsschule wird in der Ausbildung ständig reflektiert. Neben der Arbeit am Seminar geschieht dies insbesondere bei der Beratung und bei der Beurteilung der Studienreferendarinnen und -referendare während der Ausbildung an der Schule. (3) Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Begriffe wie Ausbilder, Bewerber, Direktor, Fachleiter, Fachvertreter, Lehrer, Mentor, Prüfer, Schulleiter, Studienreferendar, Vertreter, Vorsitzender und dergleichen enthalten, sind dies funktionsbezogene Beschreibungen, die gleichermaßen auf Frauen und Männer zutreffen. 2. Abschnitt : Vorbereitungsdienst 2 Zulassungsvoraussetzungen 3 Zulassungsantrag 4 Zulassung zum Vorbereitungsdienst (Zum Wortlaut der 2-4 siehe: unter Gymnasien / Ausbildungs-und Prüfungsordnungen / Zweite Staatsprüfung-APrOGymn. (2004)) 5 Ausbildungsstätten Ausbildungsstätten sind die Seminare sowie öffentliche und mit Genehmigung des Regierungspräsidiums auch staatlich anerkannte private Gymnasien und Gemeinschaftsschulen

24 6 Ausbildungsleiter Ausbildungsleiter ist der Direktor des Seminars. Er ist verantwortlich für die gesamte Ausbildung. 7 Ausbildungsverhältnis (1) Wer als zugelassener Bewerber die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wird vom Regierungspräsidium unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Studienreferendar ernannt. Ansonsten wird in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis übernommen. (2) Das Beamtenverhältnis oder das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis endet mit dem Ende des Vorbereitungsdienstes. Ist die Zweite Staatsprüfung endgültig nicht bestanden, endet das Ausbildungsverhältnis mit Ablauf des Tages, an dem das Prüfungsergebnis schriftlich bekannt gegeben wird. (3) Der Studienreferendar soll entlassen werden, wenn 1. er sich in solchem Maße als ungeeignet erwiesen hat, dass er nicht länger ausgebildet oder im Unterricht eingesetzt werden kann, 2. die Frist des 25 Abs. 2 Satz 7 überschritten ist, 3. der Vorbereitungsdienst krankheitsbedingt um ein Unterrichtshalbjahr verlängert und nicht wieder angetreten wurde oder wenn er um mehr als diese Zeit verlängert werden müsste; gleiches gilt, wenn während einer solchen Zeitspanne wegen häufiger Erkrankungen eine geregelte Ausbildung nicht möglich war oder dies bereits vor ihrem Ablauf festzustellen ist; der Anspruch auf Fortsetzung der Ausbildung binnen vier Jahren und der Prüfungsanspruch gehen, ungeachtet der Nummer 2, durch diese Entlassung nicht verloren; Fristbeginn ist das Ende der geregelten Ausbildung; vor Wiederaufnahme des Dienstes ist ein amtsärztliches Zeugnis im Sinne von 2 Abs. 1 Nr. 4 vorzulegen, 4. die Überprüfung nach 10 Abs. 1 Satz 4 endgültig nicht bestanden ist, 5. nach Feststellung der Schule oder des Seminars, auch nach Verlängerung des ersten Ausbildungsabschnitts nach 10 Abs. 4, die Übernahme selbstständigen Unterrichts nicht verantwortet werden kann 6. oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. 8 Vorgesetzte, Dienstvorgesetzte (1) Der Ausbildungsleiter ( 6) ist Vorgesetzter des Studienreferendars. Die Bereichsleiter, Fachleiter und Lehrbeauftragten am Seminar, der Schulleiter der Ausbildungsschule, der der Studienreferendar zugewiesen ist, der Mentor und die ihn betreuenden Lehrer der Ausbildungsschule sind in ihrem jeweiligen Teilbereich der Ausbildung weisungsberechtigt; in Zweifelsfällen entscheidet der Ausbildungsleiter. (2) Dienstvorgesetzter der Studienreferendare ist der Regierungspräsident

25 9 Pflichten der Studienreferendare Die Studienreferendare sind verpflichtet, an den sie betreffenden Veranstaltungen des Seminars ( 12) und des Gymnasiums, oder der Gemeinschaftsschule, denen sie zugewiesen sind ( 13), teilzunehmen und die im Rahmen der Ausbildung vorgeschriebenen Aufgaben zu erfüllen sowie an der Zweiten Staatsprüfung teilzunehmen. 3. Abschnitt Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes 10 Dauer des Vorbereitungsdienstes (1) Der Vorbereitungsdienst ist ein zielgerichtetes Ausbildungsverhältnis und dauert in der Regel drei Unterrichtshalbjahre. Zeiten von Beschäftigungsverboten für werdende Mütter und nach der Entbindung sowie Elternzeit nach 40 und 41 der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung werden auf Verlängerungen nicht angerechnet. Bei einer Unterbrechung der Ausbildung von mehr als vier Jahren gilt 2 Abs. 5 bis 7 entsprechend mit der Maßgabe, dass geprüft wird, ob die Kenntnisse und Fähigkeiten für die erfolgreiche Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes noch vorhanden sind. (2) Der Vorbereitungsdienst beginnt einmal jährlich am ersten Schultag im Januar und endet regelmäßig mit dem Ende des folgenden Schuljahres. Im Übrigen endet er nach 7 Abs. 2 Satz 2 oder durch Entlassung. (3) Das Regierungspräsidium kann auf Antrag des Studienreferendars Zeiten eines anderen Vorbereitungsdienstes ganz oder teilweise anrechnen, sofern dies nach Organisation und Struktur der Ausbildung möglich ist. Wenn und soweit sie der Ausbildung förderlich sind, gilt dies auch für berufspraktische Tätigkeiten und für andere vergleichbare Ausbildungszeiten. (4) Der erste Ausbildungsabschnitt ( 11 Abs. 3) verlängert sich einmal um längstens sechs Monate, wenn das Seminar oder die Schule feststellt, dass selbstständiger Unterricht im zweiten Ausbildungsabschnitt nicht zu verantworten ist. Der Seminarleiter berichtet unverzüglich dem Regierungspräsidium, das die Verlängerung mitteilt. Wird während der Verlängerung erneut festgestellt, dass selbstständiger Unterricht nicht zu verantworten ist, berichtet der Seminarleiter in der Regel bis spätestens 15. Dezember darüber dem Regierungspräsidium. (5) Das Regierungspräsidium kann auf Antrag des Studienreferendars, falls vom Seminar befürwortet, den Vorbereitungsdienst wegen Krankheit um bis zu einem Unterrichtshalbjahr verlängern. Dauert die Erkrankung länger als sechs Wochen, soll das Regierungspräsidium eine amtsärztliche Untersuchung anordnen. (6) Ist eine Aufnahme in einen der laufenden Kurse zum Zeitpunkt der Rückkehr nur mit Schwierigkeiten möglich, wird für eine Übergangszeit nach Möglichkeit ein individueller Ausbildungsplan erstellt. Ist eine Wiedereingliederung auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich, wird der weitere Verlauf der Ausbildung individuell festgelegt. (7) Auf Antrag kann sich der Referendar bis zur Wiedereingliederung nach Absatz 6 ohne Bezüge beurlauben lassen

26 (8) Ist die Zweite Staatsprüfung erstmalig nicht bestanden, kann das Regierungspräsidium auf Vorschlag des Prüfungsamts den Vorbereitungsdienst falls und soweit geboten verlängern, jedoch nur einmal und höchstens um ein Unterrichtshalbjahr. Gleiches gilt, wenn diese Prüfung erstmalig als nicht bestanden gilt. Ist eine der Lehrproben nicht bestanden und lautet die Note auf nicht schlechter als "mangelhaft" (5,0), kann dem Studienreferendar ungeachtet von 18 Abs. 4 nach Beratung und unter Abwägung der Umstände des Einzelfalles auf Antrag die Wiederholung noch während des laufenden Vorbereitungsdienstes gestattet werden, wobei der entsprechend 24 berechnete Notendurchschnitt insgesamt auf 2,50 oder besser lauten soll. Nicht bestandene fachdidaktische Kolloquien oder mündliche Prüfung in Pädagogik und Pädagogischer Psychologie können während des laufenden Vorbereitungsdienstes wiederholt werden, falls auch eine Lehrprobe nicht bestanden ist, jedoch nur zusammen mit dieser. Eine Aufteilung von Wiederholungen auf den laufenden und einen verlängerten Vorbereitungsdienst findet nicht statt. Satz 3 bis 5 gilt nicht in den Fällen des Absatzes Gliederung des Vorbereitungsdienstes (1) Der Vorbereitungsdienst beginnt mit einer Kompaktphase, die auf der Grundlage der Inhalte und Erfahrungen des Studiums in die Ausbildung einführt. Sie dient insbesondere der fachdidaktischen Vorbereitung der Studienreferendare für eine baldige Unterrichtsaufnahme an der Schule. (2) Der Vorbereitungsdienst ist in zwei Ausbildungsabschnitte gegliedert. (3) Der erste Ausbildungsabschnitt dauert bis zum Ende des laufenden Schuljahres und dient der vertieften Einführung des Studienreferendars in die Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit. Er umfasst die Ausbildung am Seminar und an den Schulen, denen der Studienreferendar zugewiesen ist. (4) Der zweite Ausbildungsabschnitt dauert zwei Unterrichtshalbjahre und umfasst selbstständigen Unterricht mit eigenem Lehrauftrag sowie zusätzlichen begleiteten Unterricht an der Schule, außerdem begleitende Veranstaltungen des Seminars und die Prüfung. 12 Ausbildung am Seminar (1) Die Ausbildung am Seminar obliegt dem Ausbildungsleiter und den Ausbildern. Sie umfasst Veranstaltungen 1. in Pädagogik und Pädagogischer Psychologie, 2. in den Didaktiken der Ausbildungsfächer unter Berücksichtigung fächerübergreifender, fächerverbindender und überfachlicher Themenstellungen sowie gegebenenfalls des bilingualen Unterrichts, 3. in Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenem Jugend- und Elternrecht, 4. ergänzender Art, die dem Ausbildungsziel dienen. Hierzu zählen vor allem der Erwerb von Schlüsselqualifikationen, die Kommunikations- und Teamfähigkeit, Diagnosefähigkeit, Evaluation des eigenen Unterrichts und multikulturelle Kompetenz

27 Die vorgenannten Veranstaltungen umfassen auch ethische Fragen der Ausbildungsfächer und des Berufs. (2) Die für ihn zuständigen Ausbilder besuchen den Studienreferendar im Unterricht, beraten ihn und geben ihm Gelegenheit, in ihrem Unterricht zu hospitieren. Während der Ausbildung werden Ausbildungsgespräche mit dem Studienreferendar geführt, in die Erfahrungen aller an der Ausbildung Beteiligten eingehen. Die Ausbilder besuchen den Studienreferendar im ersten Ausbildungsabschnitt in seinen Ausbildungsfächern jeweils in der Regel zweimal, im zweiten Ausbildungsabschnitt in jedem Ausbildungsfach mindestens einmal. Dabei sollen in jedem Ausbildungsfach alle Stufen des Gymnasiums berücksichtigt werden. Der Studienreferendar fertigt im Rahmen seiner Vorbereitungen für diese Besuche Unterrichtsentwürfe. Über die wesentlichen Aspekte des jeweiligen Gesprächs und die darin vereinbarten Ziele erhält der Studienreferendar zeitnah eine schriftliche Rückmeldung. (3) Unter Berücksichtigung der geführten Ausbildungsgespräche, der Rückmeldungen zu den Unterrichtsbesuchen und sonstiger dienstlicher Erkenntnisse wird mit dem Studienreferendar, falls von ihm gewünscht, vor dem Ende des Vorbereitungsdienstes ein abschließendes Bilanzgespräch geführt, in dem die Qualifikationen, Leistungen und Kompetenzen des Studienreferendars sowie deren Entwicklung während des Vorbereitungsdienstes besprochen werden. 13 Ausbildung an der Schule (1) Für die schulische Ausbildung wird der Studienreferendar vom Regierungspräsidium im Einvernehmen mit dem Seminar einem Gymnasium als Ausbildungsschule zugewiesen; in Teilen kann die Ausbildung, soweit möglich, auch an einer Gemeinschaftsschule stattfinden. Der Schulleiter regelt und überwacht in Abstimmung mit dem Seminar die Ausbildung an der Schule. Ihm obliegt die Sorge für die Ausbildung in Schulkunde. Unter Ausbildungsgesichtspunkten erfolgt eine abgestimmte Begleitung und Beratung durch den Schulleiter, die Ausbilder am Seminar, den Mentor und die in den Ausbildungsfächern begleitenden Lehrkräfte. Der Studienreferendar erhält vom Schulleiter auf Nachfrage und aus gegebenem Anlass mündliche Rückmeldungen zu seinem Leistungsstand. (2) Der Schulleiter bestellt im Einvernehmen mit dem Seminar einen Mentor. Dieser koordiniert in Abstimmung mit ihm die Ausbildung einschließlich der Zuweisung des Studienreferendars zu geeigneten Fachlehrern auf verschiedenen Stufen des Gymnasiums und gegebenenfalls der Gemeinschaftsschule für die Ausbildungsfächer. Insbesondere Schulleiter und Mentor sind Ansprechpartner des Studienreferendars, beraten ihn und besuchen ihn in seinem Unterricht, was jederzeit möglich ist. Mentoren und Fachlehrer lassen ihn bei sich hospitieren. Der Mentor steht in Kontakt mit den Ausbildern am Seminar. Der Schulleiter ist verpflichtet, den Studienreferendar in jedem Ausbildungsfach mindestens einmal im Unterricht zu besuchen. Einer dieser Unterrichtsbesuche findet in der Oberstufe statt. (3) Während des ersten Ausbildungsabschnitts hospitiert der Studienreferendar wöchentlich in acht bis zehn Unterrichtsstunden der ihn begleitenden Lehrkräfte und unterrichtet dabei zunehmend selbst (begleiteter Ausbildungsunterricht). Er nimmt an Veranstaltungen der Schule und außerunterrichtlichen Veranstaltungen teil und

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