Informationsblatt zu Masterarbeiten

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1 INSTITUT FÜR UNTERNEHMENSRECHNUNG & CONTROLLING KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ Leiter: o.univ.prof. Dr. Dr. h.c. A. Wagenhofer Institut für Unternehmensrechnung & Controlling Informationsblatt zu Masterarbeiten Vergabemodus und Organisatorisches Masterarbeitsthemen werden am Institut grundsätzlich einmal im Semester vergeben. Dazu werden Themenvorschläge am Institut ausgehängt. Studierende mit eigenen Themenvorschlägen, zb Arbeiten in Verbindung mit einem Unternehmen ( Praxisarbeiten ) oder Themen zu einem bestimmten Fachthema, können diese Vorschläge mit Prof. Wagenhofer besprechen und werden im Falle ihrer Eignung mit auf die Liste der Themenvorschläge genommen. Solche Themen, die nur der/die Vorschlagende bearbeiten kann, sind auf dieser Liste mit gebunden gekennzeichnet. Studierende können sich in der am Aushang genannten Frist um Masterarbeiten bewerben. Grundsätzliche Voraussetzung für die Zuweisung eines Themas ist die Wahl zumindest eines Moduls aus AMA, SMA oder CAS im Rahmen des Masterstudiums FIM sowie die erfolgreiche Absolvierung des Seminars Financial and Industrial Management 1 oder Financial and Industrial Management 2 am Institut. Die Auswahl der Studierenden und der Themen wird vom Institut per Aushang bekanntgegeben. Melden Sie sich danach bei Ihrem angegebenen Co-Betreuer. Füllen Sie im Anschluss das Formular Antrag auf Genehmigung eines Masterarbeitsthemas aus und geben Sie es im Institutssekretariat ab. Formale und inhaltliche Hinweise für die Erstellung der Masterarbeit Masterarbeiten sind wissenschaftliche Arbeiten, die dem Nachweis der Befähigung dienen, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten ( 4 UniStG). Die Bearbeitung des Masterarbeitsthemas hat selbständig zu erfolgen. Der Betreuer bzw. der/die mitbetreuende Assistent/in ist zunächst zur näheren inhaltlichen Spezifizierung des Themas zu kontaktieren, und in der Folge sind die weitere Vorgehensweise, die Literatur und die Gliederung der Arbeit vorzulegen. Zeitlich soll die gesetzliche Vorschrift, nach der eine Masterarbeit innerhalb von sechs Monaten bearbeitet werden können muss ( 61 Abs. 2 UniStG), als Richtwert für die Fertigstellung der Arbeit beachtet werden. Die formalen Erfordernisse der Arbeit umfassen die Titelseite (Muster in Beilage 1), die ehrenwörtliche Erklärung (Muster in Beilage 2) sowie die Beachtung der formalen Hinweise, wie sie auch für schriftliche Ausarbeitungen von Bakkalaureats- und Seminararbeiten gelten (Informationsblatt). Die Vorgaben sind der Ö-Norm A2662 Empfehlung zur Gestaltung von Hochschulschriften entnommen. Eine Vorlage des Titelblattes für Master-/Diplomarbeiten Telefon +43 (0) 316 / Fax +43 (0) 316 / iuc@uni-graz.at Internet

2 2 bzw. für Dissertationen finden Sie auch in jeweils gültiger Form auf der SOWI-Homepage unter Einreichen schriftlicher Arbeiten Master-/Diplomarbeiten bzw. Einreichen von Dissertationen, ebenso den Auszug der Normvorschrift. Diese Richtlinien sind einzuhalten. Bei Abgabe ist ein englischer Titel der Arbeit für das Beurteilungsformular bekannt zu geben. Weitere Informationen zur Einreichung finden Sie auf der Homepage der SOWI-Fakultät unter Informationen. Der Umfang der Masterarbeit sollte je nach Themenstellung im Rahmen von 60 bis maximal 100 Seiten (1,5-zeilig, 12pt Schrift, angemessene Korrekturränder) liegen. Weiters sind im Zusammenhang mit der Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten noch einige Eckdaten wichtig, da diese spätestens bei der Plagiatsprüfung zum Tragen kommen: Die Arbeit darf 40 MB nicht übersteigen! Sollte die Arbeit z. B. aufgrund von Bildern die 40 MB überschreiten, muss die erstellte Datei unbedingt vor dem elektronischen Hochladen komprimiert werden. Die Arbeit ist in ein PDF-Format zu verwandeln. Nur das erstellte PDF-Format sollte gedruckt und gebunden werden, damit es zu keiner unterschiedlichen Seitenanzahl von gebundener Arbeit und hochgeladener Arbeit kommen kann. Die vollständige Seitenanzahl, die beim elektronischen Hochladen anzugeben ist, ergibt sich aus den Richtlinien zur bibliothekarischen Seitennummerierung. Das heißt, dass auch die Seiten des Deckblattes, der ehrenwörtlichen Erklärung, des Inhaltsverzeichnisses und des Literaturverzeichnisses beim elektronischen Hochladen der wissenschaftlichen Arbeit anzugeben sind. Das entspricht exakt der Seitenanzahl der PDF-Version. Studierende sollten sich vor Abgabe der wissenschaftlichen Arbeit entscheiden, ob die wissenschaftliche Arbeit gesperrt werden soll und/oder veröffentlicht werden soll. Eine etwaige Sperre muss vor Abgabe der wissenschaftlichen Arbeit von der/dem Betreuer/in genehmigt und unterschrieben werden.

3 3 Beilage 1 Name der Autorin/ des Autors Titel* Masterarbeit/Diplomarbeit* zur Erlangung des akademischen Grades einer/s Magistra/ers* der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften der Studienrichtung * an der Karl-Franzens-Universität Graz geben Sie hier den Namen der/des Begutachters/in an* geben Sie hier das jeweilige Institut an* Ort,/Monat/Jahr *zutreffendes bitte auswählen bzw. ergänzen

4 4 Beilage 2 Ehrenwörtliche Erklärung Ich erkläre ehrenwörtlich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe verfasst, andere als die angegebenen Quellen nicht benutzt und die den Quellen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht habe. Die Arbeit wurde bisher in gleicher oder ähnlicher Form keiner anderen inländischen oder ausländischen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch noch nicht veröffentlicht. Die vorliegende Fassung entspricht der eingereichten elektronischen Version. Graz, (Datum) Unterschrift

5 INSTITUT FÜR UNTERNEHMENSRECHNUNG & CONTROLLING KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ Leiter: o.univ.prof. Dr. Dr. h.c. A. Wagenhofer Institut für Unternehmensrechnung & Controlling Informationsblatt zu Bakkalaureatsarbeiten Vergabemodus und Organisatorisches Bakkalaureatsarbeiten werden gemäß Studienplan im Rahmen eines Moduls des Bakkalaureatsstudiums verfasst. Die Themen werden ausnahmslos im Rahmen der Lehrveranstaltungen eines solchen Moduls vergeben. Voraussetzung für eine positive Absolvierung der Bakkalaureatsarbeit ist der positive Abschluss der betreffenden Lehrveranstaltung. Die Vergabe von Bakkalaureatsarbeiten in Lehrveranstaltungen des Instituts erfolgt in der Mitte jedes Semesters. Studierende können sich bis zur Zwischenklausur der jeweiligen Lehrveranstaltung um ein Thema bewerben. Studierende können im selben Zeitraum einen eigenen Themenvorschlag mit einer Begründung, warum sie dieses Thema für geeignet und vorziehenswürdig erachten, einbringen. Die Themen werden in einer gemeinsamen Vorbesprechung zugeteilt, wobei auf die Eignung der sich bewerbenden Studierenden für die erfolgreiche Bearbeitung des Themas Rücksicht genommen wird. Der Betreuer bzw. der/die mitbetreuende Assistent/in ist in einem nächsten Schritt zur näheren inhaltlichen Spezifizierung des Themas zu kontaktieren, und in der Folge sind die weitere Vorgehensweise, die Literatur und die Gliederung der Arbeit vorzulegen. Die Arbeit ist bis spätestens Ende des Semesters, in dem das Thema vergeben wurde, abzuschließen und am Institut sowohl in elektronischer Form (Word oder PDF) als auch als Ausdruck (ungebunden, auch keine Spiralbindung bitte nur geheftet und gelocht daher ohne Mappe) einzureichen. Eine Verlängerung der Frist ist aus besonderen Gründen nach Absprache mit dem/der jeweiligen Betreuer/in möglich. Formale und inhaltliche Hinweise für die Erstellung der Bakkalaureatsarbeit Der Umfang einer Bakkalaureatsarbeit soll rund 40 Seiten (1,5-zeilig, 12pt Schrift, angemessene Korrekturränder) betragen. Sie folgt in ihrem formalen Aufbau einer wissenschaftlichen Publikation (siehe Informationsblatt für wissenschaftliche Arbeiten). Telefon +43 (0) 316 / Fax +43 (0) 316 / iuc@uni-graz.at Internet

6 INSTITUT FÜR UNTERNEHMENSRECHNUNG & CONTROLLING KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ Leiter: o.univ.prof. Dr. Dr. h.c. A. Wagenhofer Institut für Unternehmensrechnung & Controlling Formale Hinweise für die Abfassung von wissenschaftlichen Arbeiten (Master-, Bakkalaureats- und Seminararbeiten) am Institut Die folgenden Hinweise umfassen die wesentlichsten Erfordernisse für die schriftliche Ausarbeitung von wissenschaftlichen Arbeiten. Sie sind nicht als vollständige Auflistung zu verstehen. Umfassendere Ausführungen finden sich z.b. in Bänsch, A.: Wissenschaftliches Arbeiten - Seminar- und Diplomarbeiten, 8. Auflage, Oldenbourg-Verlag: München-Wien Brink, A.: Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten, 3. Auflage, Oldenbourg-Verlag: München Ebster, C./Stalzer L.: Wissenschaftliches Arbeiten für Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler, WUV Universitätsverlag: Wien Titelblatt Das Titelblatt soll folgende Informationen enthalten (für Masterarbeiten gelten besondere Anforderungen): - Bezeichnung der Arbeit (Bakkalaureats-, Seminararbeit) - Thema der Arbeit - Lehrveranstaltungsbezeichnung, Leiter der Lehrveranstaltung - Vor- und Zuname, Matrikelnummer, Studienrichtung, Anschrift, Telefonnummer, -Adresse - Datum Gliederung Die Gliederung soll dem Leser die Struktur der Arbeit (den roten Faden ) ersichtlich machen. Sie erfolgt durch Ziffern- oder Buchstabenkombinationen (z.b. 1., 1.1., etc.; oder A., A.I., A.I.1., etc.). Vor die inhaltlichen Ausführungen ist ein Inhaltsverzeichnis zu stellen. Die eigentliche Arbeit beginnt mit einer Einleitung, in der die Problemstellung, die Ziele und die Vorgehensweise kurz und prägnant erläutert werden. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung und einer kritischen Würdigung der wesentlichsten Ergebnisse. Die Ausarbeitung endet mit dem Literaturverzeichnis und ggf. Anhängen. Telefon +43 (0) 316 / Fax +43 (0) 316 / iuc@uni-graz.at Internet

7 Literaturverzeichnis 2 Die verwendete Literatur ist in einem Literaturverzeichnis am Ende der Arbeit, alphabetisch nach Zunamen geordnet, zusammenzustellen. Eine Trennung des Literaturverzeichnisses in Bücher und Aufsätze oder sonstige wissenschaftliche Publikationen sollte nicht erfolgen. Detaillierte Information entnehmen Sie den vorgeschlagenen Büchern Folgende Konventionen sollten beachtet werden: -Bücher: Name des Autors (der Autoren), Titel, Band, Auflage, Erscheinungsort, Erscheinungsjahr. Der Verlag braucht nicht angegeben zu werden. Beispiel: Ewert, R./Wagenhofer, A.: Interne Unternehmensrechnung, 7. Auflage, Berlin et al Aufsätze: Name des Autors/der Autoren: Titel, Zeitschrift, (möglicherweise in üblicher Abkürzung), Jahrgang und Ausgabe (Vol. X (Y)), Seitenzahlen (S. von - bis). Beispiel: Wagenhofer, A.: Vorsichtsprinzip und Managementanreize, Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung, Vol. 48 (12), S Beiträge in Sammelwerken: Name des Autors (der Autoren), Titel, in: Name des Herausgebers/der Herausgeber (Hrsg.): Titel, Band, Auflage, Erscheinungsort, Erscheinungsjahr, Seite des Beginns und des Endes. Beispiel: Wagenhofer, A.: Kostenrechnung und Verhaltenssteuerung, in: Freidank, C.-C./Götze, U./Huch, B./Weber, J. (Hrsg.): Kostenmanagement Aktuelle Konzepte und Anwendungen, Berlin et al. 1997, S Internet-Seiten: Name des Autors (der Autoren), Titel [soweit bekannt], Datum des letzten Zugriffs. Beispiel: o.v.: VHB-JOURQUAL 2, Online.nsf/id/DE_Jourqual_2, Zitierweise im Text Grundsätzlich gilt: Jeder im Text verwendete Gedanke, der aus der Literatur übernommen wurde, ist zu zitieren. Dem Leser soll eine Nachprüfung des Zitats ermöglicht werden. Wörtliche Zitate sind durch Anführungszeichen kenntlich zu machen, die Herkunft des Zitats wird entweder in Klammer nach dem Zitat oder in einer Fußnote am Ende des Zitats angezeigt. Sie sind eher sparsam zu verwenden, also insbesondere dann, wenn ein Gedanke sehr treffend ausgedrückt ist, wenn es sich um eine Begriffsdefinition handelt oder wenn Äußerungen des Autors analysiert oder interpretiert werden. Sinngemäße Zitate geben den Gedanken des Autors wieder. Sie werden durch Fußnoten angezeigt (diese beginnt z.b. mit "Vgl.", "Siehe", o.ä.). Übernimmt man größere Zusammenhänge, so ist dies entsprechend kenntlich zu machen. Zitate erfolgen im Haupttext entweder direkt im Text in Klammer oder in einer Fußnote. Zitate erfolgen idr in Kurzform, weil das Vollzitat im Literaturverzeichnis ohnehin enthalten ist. Das Zitat enthält dann nur: Name des Autors/der Autoren, Erscheinungsjahr oder Titel sowie die entsprechende(n) Seite(n), auf die Bezug genommen wird. Falls der Verweis nicht eindeutig ist, ist dem Erscheinungsjahr ein Buchstabe (a, b, c.) nachzustellen. Beispiele: Vgl. Wagenhofer (1997), S. 57. Vgl. Ewert/Wagenhofer (1997a), S. 3. Fußnoten sind ganze Sätze, die am unteren Ende der entsprechenden Seite stehen. Sie beginnen mit einem Großbuchstaben und enden mit einem Punkt. Fußnoten sind durchgehend

8 3 zu nummerieren. Sie enthalten entweder einen Zitierhinweis oder Ausführungen, die den Zusammenhang im Haupttext stören würden.

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