Bologna-Prozess 1. - Überblick für Einsteiger -

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1 Kendra Hoffmann, Ass. jur. Bologna-Referentin Bologna-Prozess 1 - Überblick für Einsteiger - Inhalt 1 Geschichte und Ziel Kernelemente der Umsetzung in Deutschland Überblick Gestuftes Studiensystem Überblick Bachelorstudiengänge Masterstudiengänge Modularisierung Inhalte Modulbeschreibungen Leistungspunkte und Noten Festlegung der Leistungspunkte Vergabe der Noten Zusatzdokumente Diploma Supplement Transcript of Records Learning Agreement Qualitätssicherung Überblick Evaluation Akkreditierung Qualifikationsrahmen Lebenslanges Lernen Quellen Stand der Bearbeitung: September 2005; Überarbeitung Juli 2008

2 1 Geschichte und Ziele Der Bologna-Prozess ist ein durch internationale Vereinbarungen initiierter Studienreformprozess, an dem sich mittlerweile 45 Länder beteiligen. Der Name Bologna- Prozess geht auf die Gemeinsame Erklärung der Europäischen Bildungsminister vom 19. Juni 1999 in Bologna zurück. Der Grundstein für diesen Prozess wurde jedoch bereits 1997 mit dem Lissabon-Abkommen des Europarates und der UNESCO gelegt, das eine rechtliche Grundlage für die Anerkennung von Studienleistungen innerhalb Europas geschaffen hat unterzeichneten die Bildungsminister Frankreichs, Deutschlands, Italiens und Großbritanniens die Sorbonne-Erklärung, in der sie die folgenden Ziele definierten: - Förderung der Mobilität, - Förderung der arbeitsmarktbezogenen Qualifizierung, - größere Kompatibilität und Vergleichbarkeit der Hochschulsysteme, - Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulsystems. Ein Jahr später verabschiedeten die Bildungsminister von 29 europäischen Ländern die Bologna-Erklärung, die das Ziel eines gemeinsamen Europäischen Hochschulraumes bis zum Jahr 2010 sowie Eckpunkte zur Umsetzung dieses Ziels in den Unterzeichnerstaaten enthält. Im Einzelnen wurden in der Bologna-Erklärung die folgenden sechs Ziele fixiert: - Förderung der europäischen Dimensionen im Hochschulbereich, - Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung, - Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, - Einführung eines Systems, das sich im Wesentlichen auf zwei Hauptzyklen stützt, - Einführung eines Leistungspunktsystems, - Förderung der Mobilität. Seit der Bologna-Konferenz finden regelmäßig alle zwei Jahre Konferenzen der Bildungsminister der teilnehmenden Länder statt, in deren Verlauf die erzielten Fortschritte evaluiert sowie Prioritäten für die folgenden Jahre gesetzt werden. Die Folgekonferenzen fanden 2001 in Prag, 2003 in Berlin und 2005 in Bergen statt; die nächste ist für 2007 in London geplant. 1

3 2 Kernelemente der Umsetzung in Deutschland 2.1 Überblick Die sehr allgemein formulierten Ziele und Vorgaben des Bologna-Prozesses werden im Zuge der Umsetzung in Deutschland durch das Hochschulrahmengesetz (HRG), durch verschiedene Beschlüsse der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz (KMK/HRK), des Wissenschafts- und des Akkreditierungsrates (WR/AR) sowie durch die Landeshochschulgesetze und durch Verordnungen der zuständigen Landesministerien konkretisiert. Daneben werden auf der Grundlage verschiedener deutschland- und europaweiter Projekte Arbeitshilfen entwickelt, die als Grundlage für die strukturelle und inhaltliche Neugestaltung der Studiengänge an deutschen Hochschulen genutzt werden können. 2.2 Gestuftes Studiensystem Überblick Ziele der Einführung eines Studiensystems mit zwei Hauptzyklen sind - eine internationale Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse zu erreichen, - die durchschnittlich relativ lange Studiendauer der Studierenden in Deutschland zu verkürzen, - die oft erheblichen Abbruchquoten zu senken und - die Absolventen besser für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Dafür wird das bisherige einphasige Studiensystem mit den Abschlüssen Diplom, Diplom (FH) und Magister ( 18 HRG) weitgehend durch das zweiphasige System mit den Abschlussgraden Bachelor und Master ( 19 HRG) ersetzt. Für den Fall, dass wichtige Gründe für die Beibehaltung von Diplomstudiengängen über das Jahr 2010 hinaus sprechen, können diese neben den neuen Abschlüssen zunächst bestehen bleiben. Zwischen den herkömmlichen Studiengängen und den Bachelor- und Masterstudiengängen sind Übergänge nach den allgemeinen Anrechnungsbestimmungen möglich. Die Neustrukturierung des Hochschulsystems führt zu einer Veränderung der Profile der Studiengänge. Die Rahmenprüfungsordnungen haben bei den neu eingeführten Studiengängen keine Gültigkeit mehr, so dass die konzeptionelle Ausgestaltung des Studiengangs den Hochschulen und den Fakultäten bzw. Fachbereichen überlassen bleibt. Dabei ist der von der KMK beschlossene strukturelle Rahmen einzuhalten, der in den folgenden Ausführungen näher erläutert wird. Das System der neuen Abschlüsse ist so strukturiert, dass im Bachelorstudium nach sechs 2

4 bis acht Semestern ein erster berufsqualifizierender Abschluss erworben wird und sich daran ggf. ein Masterstudium mit einer Dauer von zwei bis vier Semestern mit einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss anschließt. Die Einrichtung von Bachelor- und Masterstudiengängen ist nicht institutionell beschränkt, d.h. dass diese unabhängig voneinander sowohl an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen als auch an Fachhochschulen eingerichtet werden können. Auch bei den Abschlussbezeichnungen wird aus Gründen der Transparenz und Übersichtlichkeit auf eine Differenzierung nach Hochschultypen oder der Dauer der Regelstudienzeit verzichtet. Für Bachelor- und konsekutive Masterstudiengänge werden die Abschlussbezeichnungen - Bachelor/Master of Arts, - Bachelor/Master of Science, - Bachelor/Master of Engineering und - Bachelor/Master of Laws ohne fachliche Zusätze vergeben. Dabei sind die Abschlussbezeichnungen so gewählt, dass sie die unterschiedlichen Profile der Studiengänge ausdrücken. In den Bereichen der Geistes- und Sozialwissenschaften werden die Grade Bachelor of Arts und Master of Arts vergeben, in den Rechtswissenschaften Bachelor of Laws und Master of Laws, in den mathematischen und naturwissenschaftlichen Bereichen Bachelor of Science und Master of Science. In den ingenieurwissenschaftlichen Fächergruppen kann gewählt werden zwischen den Graden Bachelor of Science/ Master of Science und Bachelor of Engineering/ Master of Engineering. Bei den Wirtschaftswissenschaften richtet sich die Bezeichnung nach der inhaltlichen Ausrichtung und darf entweder Bachelor of Arts/ Master of Arts oder Bachelor of Science/ Master of Science sein. Bei interdisziplinären Studiengängen richtet sich die Abschlussbezeichnung nach dem Fachgebiet, dessen Bedeutung im Studiengang überwiegt. Daneben dürfen für Weiterbildungs- und nicht konsekutive Masterstudiengänge auch abweichende Abschlussbezeichnungen verwendet werden (z.b. Master of Business Administration). Angestrebt ist, dass jeder Studiengang sowohl im Vollzeit- als auch im Teilzeitmodell studiert werden kann, um eine bessere Vereinbarkeit des Studiums mit Beruf und Familie zu erreichen und die Möglichkeiten zur Weiterqualifikation nach einer Phase der Berufstätigkeit und im Sinne des Lebenslangen Lernens zu erweitern. Dafür bietet das System der gestuften Abschlüsse mit seiner modularisierten Studienstruktur gute Voraussetzungen. Die kürzeren Studiengänge mit ihren kleinen Studieneinheiten schaffen durch eine verbesserte Flexibilität und Transparenz die Voraussetzungen, inhaltlich und organisatorisch sinnvoll auf Teilzeitbasis zu studieren. 3

5 2.2.2 Bachelorstudiengänge Der Bachelor stellt als erster berufsqualifizierender Abschluss den Regelabschluss eines Hochschulstudiums dar und führt für die Mehrzahl der Studierenden zur Aufnahme einer Berufstätigkeit. Durch den Bachelorabschluss sollen den Absolventen wissenschaftliche Grundlagen sowie Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz vermittelt werden und dabei Übergangs- und Anschlussfähigkeiten zur beruflichen Anwendung, die Befähigung zu einem weiteren Studium sowie zur Weiterbildung im Rahmen des Lebenslangen Lernens angelegt werden. Das Bachelorstudium wird danach als wissenschaftlich basiertes grundständiges Studium definiert, das sich in der Regel auf ein Kernfach konzentriert, daneben jedoch die Möglichkeit der Verbindung bzw. Kombination mit anderen Fächern ermöglicht. Der Bachelorabschluss verleiht grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie ein Diplomabschluss einer Fachhochschule und ist, unabhängig davon, ob er an einer Fachhochschule oder an einer Universität erworben wird, dem gehobenen Dienst zuzuordnen. Darüber hinaus können Inhaber eines Bachelorgrades im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens unmittelbar zu einem Promotionsstudium zugelassen werden, deren Zugang und Ausgestaltung die Universitäten in ihren Promotionsordnungen regeln. Auf der Bachelorebene wird nicht zwischen den Profiltypen stärker theorieorientiert und stärker anwendungsorientiert unterschieden. Im Rahmen des Diploma Supplement bleibt es den Hochschulen jedoch freigestellt, dem jeweiligen Bachelorstudiengang ein entsprechendes Profil zuzuweisen. Für den Bachelorabschluss sind entsprechend der Regelstudienzeit ECTS Credits nachzuweisen, in vierjährigen Bachelorstudiengängen wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Im Rahmen der Bachelorprüfung ist eine Abschlussarbeit in einem Umfang von 6 12 ECTS-Punkten anzufertigen Masterstudiengänge Der Master ist ein weiterführender berufsqualifizierender Abschluss, mit einem hohen fachlichen und wissenschaftlichen Niveau, das mindestens dem eines Diplomabschlusses entspricht. Das Masterstudium dient der inhaltlichen und fachlichen Vertiefung und Spezialisierung und kann interdisziplinär ausgerichtet sein. Die Hochschule legt für jeden Masterstudiengang ein Profil fest. Dieses entspricht entweder einer forschungsorientierten Ausrichtung mit dem Ziel einer späteren wissenschaftsnahen Tätigkeit oder einer mehr anwendungsorientierten Ausrichtung, die vielfältige Möglichkeiten der Erneuerung und der Weiterentwicklung der Fachkenntnisse für eine Tätigkeit außerhalb des 4

6 Wissenschaftssystems bildet. Zugangsvoraussetzung für ein Masterstudium ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss (Bachelor, Diplom, Magister); weitere Zugangsvoraussetzungen können durch die Hochschule bestimmt werden. Für den Masterabschluss sind entsprechend der Regelstudienzeit ECTS Credits nachzuweisen; nach internationalen Anforderungen werden für den Masterabschluss unter Einbeziehung des vorangehenden Studiums 300 ECTS-Punkte benötigt. Im Rahmen des Masterstudiums ist eine Abschlussarbeit mit einem Umfang von Credits anzufertigen. Der Masterabschluss berechtigt zur Promotion nach den Bestimmungen der jeweiligen Universität, die den Zugang in ihren Promotionsordnungen regelt. Masterabschlüsse von Universitäten und Fachhochschulen eröffnen den Zugang zum höheren Dienst. Es gibt drei Kategorien von Masterstudiengängen: - konsekutiv, - nicht konsekutiv oder - weiterbildend, die in ihren Anforderungen und Qualifikationsniveau vergleichbar sind und dieselben Berechtigungen verleihen. Ein Masterstudiengang ist konsekutiv, wenn er inhaltlich auf einem Bachelorstudiengang aufbaut oder ihn fachlich fortführt und vertieft oder, soweit der fachliche Zusammenhang gewahrt bleibt, fachübergreifend erweitert. Daneben soll er eine Vertiefung von Fachwissen und fachübergreifendem Wissen vermitteln. Die Gesamtregelstudienzeit für einen konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengang beträgt höchstens fünf Jahre. Der einzelne Studierende ist jedoch nicht gehindert, nach einem vierjährigen Bachelorstudium an einer Hochschule einen zweijährigen Masterstudiengang an einer anderen Hochschule zu studieren. Eine Phase der Berufstätigkeit zwischen Bachelor- und Masterstudium ist möglich und erwünscht. Konsekutive Masterabschlüsse verleihen dieselben Berechtigungen wie Diplom- und Magisterabschlüsse an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen. Ein Masterstudiengang ist nicht konsekutiv, wenn er inhaltlich nicht auf dem vorangegangenen Bachelorstudiengang aufbaut. Zugangsvoraussetzung für einen weiterbildenden Masterstudiengang ist in der Regel eine Berufserfahrung von mindestens einem Jahr. Die in der beruflichen Tätigkeit gewonnenen praktischen Erfahrungen dienen als Anknüpfungspunkt für die Inhalte eines weiterbildenden Masterstudiums. 5

7 2.3 Modularisierung Inhalte Die Modularisierung von Studiengängen erfolgt mit dem Ziel - einer verbesserten Strukturierung der Studieninhalte, - einer erhöhten Transparenz, - der Verkürzung der Studiendauer und - der Senkung der Abbrecherquote. Modularisierung wird definiert als die Zusammenfassung von Stoffgebieten zu thematisch und zeitlich abgerundeten, in sich abgeschlossenen und mit Leistungspunkten versehenen abprüfbaren Lerneinheiten. Jede Lerneinheit (Modul) wird durch Lernziele (Learning Outcome), beschrieben als Kompetenzen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, definiert. Module können sich aus verschiedenen Lehr- und Lernformen (wie z.b. Vorlesungen, Übungen, Praktika) und einem Selbststudienanteil zusammensetzen. Ein Modul erstreckt sich im Regelfall über ein oder maximal zwei Semester. Die Zusammenfassung der Studieninhalte zu Modulen ermöglicht die studienbegleitende Abnahme von Modulprüfungen, die aufgrund der konstanteren Lernbelastung zu einer gesteigerten Lerneffizienz führt und den Studierenden fortwährend eine Rückmeldung über ihren Leistungsstand gibt. Zudem werden mit der Modularisierung Rahmenbedingungen für die Einführung von Teilzeitstudiengängen und die Möglichkeit der individuellen Gestaltung des Studiums geschaffen. Die Modularisierung ist für Bachelor- und Masterstudiengänge bereits obligatorisch: gemäß 21 Abs. 3 SächsHG besteht eine Pflicht zur Modularisierung aller Studiengänge bis zum Ablauf des Jahres Die Modularisierung bietet die Chance, die Einführung von Teilzeitstudiengängen zu erleichtern. Voraussetzung dafür ist, dass die Module klar strukturiert und inhaltlich möglichst unabhängig von anderen Modulen aufgebaut sind. Sie sollten zeitlich überschaubare, im Idealfall ein Semester beanspruchende Studieneinheiten sein, damit eine flexible Studienplanung erreicht werden kann. Zudem müssen Bestimmungen getroffen werden, wie viele Semester ein Teilzeitstudium maximal beanspruchen darf und wie lange einmal erworbene Credits ihre Gültigkeit behalten. Denkbar wäre auch, dass jeder Teilzeitstudierende selber einen zeitlichen Rahmen für sein Studium vorgibt, den er dann vertraglich einhalten muss. Jedenfalls sollte festgelegt werden, wie viele Modulprüfungen pro Semester abgelegt und wie viele Credits pro Semester mindestens erworben werden müssen. 6

8 2.3.2 Modulbeschreibungen Für jedes Modul wird eine Modulbeschreibung erstellt. Die Modulbeschreibungen sollen den Studierenden zuverlässige Informationen über den Studienverlauf, die Inhalte, die qualitativen und quantitativen Anforderungen und die Einbindung in das Gesamtkonzept des Studiengangs bzw. das Verhältnis zu anderen angebotenen Modulen bieten. Die Beschreibung soll ferner eine Bewertung des Moduls im Hinblick auf Gleichwertigkeit als Voraussetzung für die Anrechenbarkeit bzw. den Transfer beim Hochschulwechsel ermöglichen. Dabei sind starre Festlegungen, die eine flexible Gestaltung des Lehrangebots verhindern, zu vermeiden. Eine Modulbeschreibung enthält Ausführungen zu - den Inhalten des Moduls, - den Qualifikationszielen des Moduls, - den Lehrformen, - den Voraussetzungen für die Teilnahme, - der Verwendbarkeit des Moduls, - den Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten, - den Leistungspunkten, - der Häufigkeit des Angebots von Modulen und - dem Arbeitsaufwand und der Dauer des Moduls. 2.4 Leistungspunkte und Noten Festlegung der Leistungspunkte Eng verknüpft mit der Modularisierung von Studiengängen ist die Einführung eines Leistungspunktesystems. Sie wurde auf internationaler Ebene mit dem Ziel der Erleichterung des Transfers erbrachter Studienleistungen zwischen Studiengängen, Hochschulen im Inund Ausland und zur Akkumulierung von Studienleistungen vereinbart. Wie in den meisten Teilnehmerstaaten wird dafür in Deutschland das European Credit Transfer System (ECTS/Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen) verwendet, das 1989 im Rahmen von ERASMUS für die Anerkennung und Übertragung von Studienleistungen eingerichtet und anschließend zu einem Akkumulierungssystem weiterentwickelt worden ist. ECTS stellt den selbständigen Studierenden in den Mittelpunkt (lernerorientiertes System) und verwendet Leistungspunkte (Credits), die nach erfolgreichem Ablegen der geforderten Prüfungsleistungen vergeben werden, als quantitatives Maß für die Gesamtbelastung (workload) des Studierenden. Der workload wird bei der Einführung des Leistungspunktesystems zunächst geschätzt und idealerweise in regelmäßigen Abständen 7

9 auf seine Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Arbeitsaufwand überprüft, z.b. durch Ausfüllen von Fragebögen oder Führen von Lerntagebüchern durch die Studierenden, und ggf. angepasst. Er umfasst sowohl die Teilnahme an Lehrveranstaltungen als auch die Zeit für die Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes (Präsenz- und Selbststudium), den Prüfungsaufwand und die Prüfungsvorbereitungen einschließlich Abschluss- und Studienarbeiten sowie ggf. Praktika. Ein ECTS Credit entspricht einem Arbeitsaufwand eines durchschnittlichen Studierenden von 30 Stunden. Laut Studienablaufplan sind pro Semester i.d.r. 30, pro Studienjahr i.d.r. 60 Leistungspunkte zu akkumulieren. Der veranschlagte Arbeitsaufwand darf im Semester einschließlich der vorlesungsfreien Zeit 900 (im Studienjahr 1800) Stunden nicht überschreiten. Dies entspricht einer 40-Stundenwoche bei sechs Wochen Jahresurlaub Vergabe der Noten In Deutschland wird für die Bewertung von Prüfungsleistungen und Modulprüfungen sämtlicher Studiengänge die deutsche Notenskala verwendet, innerhalb der die folgenden Noten vergeben werden: 1 = sehr gut = eine hervorragende Leistung; 2 = gut = eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt; 3 = befriedigend = eine Leistung, die den durchschnittlichen Anforderungen entspricht; 4 = ausreichend = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt; 5 = nicht ausreichend = eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt. Dabei können zur differenzierten Bewertung einzelne Noten um 0,3 auf Zwischenwerte angehoben oder abgesenkt werden. Die Noten 0,7, 4,3, 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen. Für die Abschlussnote wird neben der Note auf der Grundlage der deutschen Notenskala zusätzlich eine relative Note (ECTS Grade) vergeben, um die internationale Vergleichbarkeit der deutschen Abschlüsse zu erhöhen. Den Hochschulen steht es frei, relative Noten auch für die einzelnen Modulnoten zu vergeben. Die relative Note wird nach der folgenden ECTS-Bewertungsskala berechnet: A die besten 10 % B die nächsten 25 % C die nächsten 30 % D die nächsten 25 % 8

10 E die nächsten 10 % Als Grundlage für die Berechnung der relativen Note sind je nach Größe des Abschlussjahrgangs außer dem Abschlussjahrgang mindestens zwei vorhergehende Jahrgänge als Kohorte zu erfassen. Zudem besteht die Möglichkeit, an die erfolglosen Studierenden die Noten FX und F zu vergeben. FX bedeutet: Nicht bestanden es sind Verbesserungen erforderlich, bevor die Leistungen anerkannt werden können und F bedeutet: Nicht bestanden es sind erhebliche Verbesserungen erforderlich. 2.5 Zusatzdokumente Diploma Supplement Das Diploma Supplement (DS) ist aus einer Initiative der Europäischen Union, des Europarats und UNESCO/CEPES entstanden und inzwischen auf international-europäischer Ebene zur Standard-Referenz für Anerkennungs- und Einstufungszwecke avanciert. Es soll die Vielfalt fachlicher Profile und Qualifikationsebenen der unterschiedlichen Studiensysteme und ihrer Hochschulabschlüsse transparent und nachvollziehbar dokumentieren, um die Bewertung und Einstufung der akademischen Abschlüsse sowohl international als auch national bei einem Hochschulwechsel oder einer Bewerbung auf dem internationalen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Das Diploma Supplement wird seit 2005 automatisch als Zusatz in englischer Sprache (und ggf. zusätzlich in deutscher Sprache) zu den offiziellen Dokumenten über Hochschulabschlüsse, dem Zeugnis und der Urkunde, ausgegeben. Die Angaben, die in das Diploma Supplement aufgenommen werden, sind im sog. European Diploma Supplement Model festgelegt. Es enthält in europaweit einheitlicher Form detaillierte Informationen über das dem Abschluss zugrunde liegende Studium durch die Beschreibung von Art, Niveau, Profil, Kontext, Inhalt und Status der von der auf der Originalurkunde ausgewiesenen Person durchgeführten Studien. Im letzten Abschnitt enthält es eine einheitliche Beschreibung des deutschen Studiensystems (National Statement) Transcript of Records Das Transcript of Records ist eine Datenabschrift, die für den Transfer von Credits im Falle eines Studienaufenthaltes im Ausland von der Heimathochschule des Studierenden vor seiner Abreise und von der Gasthochschule am Ende seines Studienaufenthaltes auszustellen ist. Es dokumentiert die Leistung des Studierenden durch die Aufstellung der absolvierten Kurse, der erworbenen Credits sowie der erzielten Noten und ggf. der ECTS Noten. 9

11 2.5.3 Learning Agreement Der Studienvertrag (Learning Agreement) wird im Falle eines Studienaufenthaltes im Ausland zwischen der Heimathochschule des Studierenden und seiner Gasthochschule geschlossen. Er enthält die Aufstellung der zu absolvierenden Kurse, die zwischen dem Studierenden und dem zuständigen akademischen Gremium der betreffenden Einrichtung vereinbart werden. Beim Transfer von Credits muss der Studienvertrag zwischen dem Studierenden und den beiden betreffenden Einrichtungen vor Abreise des Studierenden geschlossen und bei eventuellen Änderungen sofort aktualisiert werden. 2.6 Qualitätssicherung Überblick Qualitätssicherung ist ein hochschulpolitisches Thema mit wachsender Bedeutung. In Deutschland erfolgt die Qualitätssicherung derzeit durch verschiedene Verfahren. Eine wichtige Komponente ist das Erfordernis der staatlichen Zustimmung zur Einrichtung neuer Studiengänge. Darüber hinaus sieht die Regelung des 9 HRG eine Koordinierung der Ordnung von Studium und Prüfungen hinsichtlich der Qualität und Gleichwertigkeit der Studiengänge und Abschlüsse vor. Diese erfolgt bei Diplom- und Magisterstudiengängen durch von KMK und HRK beschlossene Muster-Rahmenordnungen für die beiden Hochschultypen Universität und Fachhochschule und ggf. studiengangsspezifische Rahmenprüfungsordnungen, bei Bachelor- und Masterstudiengängen hingegen durch das Verfahren der Akkreditierung. Darüber hinaus sieht 6 HRG vor, dass die Arbeit der Hochschulen in der Lehre regelmäßig bewertet werden soll (Evaluation). Auf europäischer Ebene hat der Rat der EU die Initiative zur Gründung eines europäischen Qualitätsnetzwerkes (European Network for Quality Assurance ENQA) ergriffen, das seine Arbeit im Jahr 2000 aufgenommen hat. Das Netzwerk, dem neben nationalen und regionalen Agenturen auch staatliche Vertreter sowie supranationale europäische Hochschulorganisationen angehören, versteht sich als Forum für den Erfahrungsaustausch über Theorie und Praxis der Qualitätssicherung. Der Entwicklung gemeinsamer Standards und Verfahrensregeln für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen widmet sich die Joint Quality Initiative, zu der sich Ende 2001 Qualitätssicherungsagenturen aus 12 europäischen Ländern zusammengefunden haben. Es zeichnet sich ab, dass die Qualitätssicherung künftig mit zentralen Fragen der Hochschulentwicklung, wie z.b. Profilbildung, leistungsbezogene Mittelverteilung, Personalentwicklung und Personalwirtschaft, curricularer Erneuerung, etc. verknüpft sein 10

12 wird. Zudem soll in Zukunft der Studienerfolg ( learning-outcome, erworbene Kompetenzen und Qualifikationen) stärkere Berücksichtigung finden, wie dies international bereits der Fall ist. Eine kleine Zahl von Fachbereichen, Instituten oder Lehrstühlen haben Erfahrungen mit Qualitätsmanagementsystemen gesammelt, die ursprünglich für die Wirtschaft entwickelt worden sind. Diese haben jedoch gezeigt, dass methodische Anpassungen für deren Nutzung im Hochschulbetrieb erforderlich sind Evaluation Überblick Die Evaluation ist ein international anerkanntes Qualitätssicherungsverfahren. Gründe für ihre Einführung im Hochschulbereich waren der Funktionswandel des Hochschulsystems in allen modernen Gesellschaften, insbesondere der quantitative Ausbau bei gleichzeitiger Begrenztheit der verfügbaren Mittel, ein zunehmender Wettbewerb um Studierende, Wissenschaftler und Ressourcen, ein wachsendes Interesse der Öffentlichkeit, Informationen über die Ergebnisse der investierten Steuermittel zu erhalten sowie das Auftreten neuer (privater) Anbieter im Hochschulbereich. Aufgrund dessen wurde die Notwendigkeit gesehen, auch im Hochschulbereich Qualität unter Wettbewerbs- und Marketingaspekten zu betrachten. Wesentliches Ziel der Evaluation der Lehre ist es, durch eine kritische Bilanzierung von Stärken und Schwächen im Rahmen von Evaluationsverfahren die Qualität und damit die Ergebnisse von Lehre und Studium, insbesondere die Studien- und Arbeitsbedingungen, zu verbessern. Angestrebt werden im Einzelnen eine Verkürzung der tatsächlichen Studienzeiten, die Verringerung der drop-out-quote, die Optimierung der Betreuung von Studierenden sowie die Verbesserung der internen Organisation der Lehre und damit des Ressourceneinsatzes. Über die hochschulinterne Qualitätssicherung hinaus hat die Evaluation auch die Funktion der Transparenz und Rechenschaftslegung gegenüber Staat und Öffentlichkeit. Evaluationsagenturen In Deutschland sind seit Mitte der neunziger Jahre zunehmend teils auf Länderebene, teils länderübergreifend Agenturen, Netzwerke und Verbünde entstanden, die Evaluations- oder vergleichbare Verfahren der Qualitätssicherung im Hochschulbereich organisieren. Dazu zählen beispielsweise der Verbund Norddeutscher Universitäten (Nordverbund) oder die zentrale Evaluationsagentur der niedersächsischen Hochschulen (ZEvA). Weitere Einrichtungen befinden sich im Aufbau und haben vereinzelt an der Evaluation von Lehre und Studium mitgewirkt oder planen sie. Daneben gibt es einige Einrichtungen wie die 11

13 Hochschul-Informations-System GmbH (HIS), das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) oder das interdisziplinäre Zentrum für Hochschuldidaktik (IZHD) in Bielefeld, die im Auftrag von Hochschulen oder Ministerien eigene, in Teilen leicht abgewandelte Evaluationsverfahren durchführen. Verfahren In Deutschland wird von den hochschulübergreifend agierenden Evaluationseinrichtungen das Verfahren der internen und externen Evaluation weitgehend übereinstimmend angewandt. Es entwickelt sich auch international zum Standard. Die interne Evaluation besteht dabei aus einer systematischen Bestandsaufnahme und Analyse der Lehre und des Studiums durch den Fachbereich bzw. die Fakultät, wobei zumeist auf Leitfäden und Befragungen bei Studierenden und Lehrenden zurückgegriffen wird. Die interne Evaluation endet mit einem schriftlichen Bericht (Selbstreport), der die Ergebnisse zusammenfasst und dabei vor allem die Stärken und Schwächen sowie die Maßnahmen zur künftigen Profilierung benennt. Auf dieser Basis findet in einem zweiten Schritt eine Vor-Ort-Begutachtung durch externe, d.h. nicht der jeweiligen Hochschule angehörende, Experten (Peers) aus dem In- und Ausland statt, die ihre Erkenntnisse und Empfehlungen abhängig von den Zielen des Evaluationsverfahrens auf der Basis des Selbstreports und der Begehung wiederum in einem schriftlichen Abschlussbericht niederlegen. Anschließend wird in der Regel zwischen betroffenem Fachbereich und Hochschulleitung ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, der auch konkrete Zwischenschritte und Termine für die Umsetzung erhalten sollte. Neben Empfehlungen werden immer häufiger Zielvereinbarungen zwischen der evaluierten Einheit und der Hochschulleitung über die umzusetzenden Maßnahmen getroffen. Diese dritte Phase, das sog. Follow up etabliert sich zunehmend als obligatorischer Verfahrensbestandteil. Neben der internen und externen Evaluation werden in zahlreichen Hochschulen und Fachbereichen auch andere Formen der Qualitätsbewertung praktiziert, vor allem Befragungen von Studierenden bzw. Veranstaltungsbewertungen durch Studierende, aber auch Absolventenbefragungen im Hinblick auf die Berufsrelevanz, Verbleibsstudien und Berufsweganalysen. Die Studierendenbefragungen unterscheiden sich hinsichtlich Form, Reichweite und Nachhaltigkeit der angestrebten Ziele. Teils wird das Lehrangebot systematisch überprüft, teils nur ein vereinfachtes, auf die Bewertung von Einzelveranstaltungen gestütztes Professorenranking durchgeführt. Vielfach bleibt bislang offen, inwieweit die Ergebnisse systematisch aufgegriffen werden und zu koordinierten Veränderungen führen. 12

14 2.6.3 Akkreditierung Überblick Das Verhältnis der beiden Qualitätssicherungsinstrumente Evaluation und Akkreditierung ist einerseits durch die Nähe der Methoden und andererseits durch deren unterschiedliche Zielrichtung gekennzeichnet. Im Gegensatz zum vorrangigen Ziel der Evaluation, interne Prozesse zur Qualitätsverbesserung anzustoßen, wird bei der Akkreditierung in erster Linie die Einhaltung extern vorgegebener allgemeiner Standards überprüft. Aufgrund der Überschneidungen im Prinzip der Zweistufigkeit aus Selbstdokumentation und Peer Review sollten die Ergebnisse der Evaluation jedoch aus Gründen der Effizienz auch in der Akkreditierung verwendet werden. Die Akkreditierung ist seit dem 1. Januar 2003 das Verfahren zur Qualitätssicherung von Studium und Lehre in Bachelor- und Masterstudiengängen und Diplom- und Magisterstudiengängen, die keiner gültigen Rahmenordnung unterliegen. Ziele der Einführung eines Akkreditierungsverfahrens sind - die Ermöglichung von Vielfalt, - die Sicherung der Qualität, - die Schaffung von Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualität der Leistungen sowie - der Nachweis von Studierbarkeit. Dem ursprünglichen Verfahren zur Koordinierung von Studium und Prüfungen, der Erstellung von Rahmenprüfungsordnungen durch eine gemeinsame Kommission von HRK und KMK, in denen allgemeine Rahmenregelungen für Studiengänge bestimmter Fachrichtungen und Hochschultypen getroffen wurden, lag stets ein langwieriger Prozess zugrunde. Aufgrund seiner fehlenden Flexibilität wurde dieses System als unangemessen für die Entwicklung von disziplinenübergreifenden innovativen Studiengängen beurteilt. Im Gegensatz dazu ermöglicht das Verfahren der Akkreditierung den Hochschulen, relativ schnell und autonom auf Veränderungen zu reagieren und neue Studiengänge einzurichten. Dies fördert die Wettbewerbs- und Profilierungsfähigkeit der Hochschulen, liefert den Studierenden und Arbeitgebern eine verlässliche Orientierung hinsichtlich der Qualität von Studienprogrammen und gewährleistet die nationale und internationale Anerkennung von Studienabschlüssen. Akkreditierungsrat Zur Koordination und Kontrolle des Akkreditierungssystems wurde ein länderübergreifender Akkreditierungsrat in der Rechtsform einer rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts nach nordrhein-westfälischem Landesrecht eingerichtet. Dem Akkreditierungsrat gehören vier Hochschulvertreter, vier Ländervertreter, fünf Vertreter der Berufspraxis (davon ein 13

15 Vertreter der für das Dienst- und Tarifrecht zuständigen Landesministerien), zwei Studierende und zwei internationale Vertreter an. Die Aufgaben des Akkreditierungsrates sind die zeitlich befristete Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen nach von ihm beschlossenen Mindeststandards, die Überwachung der Aufgabenerfüllung durch die Agenturen, die Definition von Mindestanforderungen an die Akkreditierungsverfahren sowie die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs unter den Agenturen. Weiterhin trägt der Akkreditierungsrat dazu bei, die deutschen Interessen in internationalen Netzwerken der Qualitätssicherung zur Geltung zu bringen und die Kommunikation und Kooperation unter den Agenturen zu fördern. Akkreditierungsagenturen Die Akkreditierungsagenturen sind privatrechtlich organisiert. Sie können nach ihrer Zertifizierung durch den Akkreditierungsrat Studiengänge akkreditieren. Die Agenturen und die von ihnen akkreditierten Studiengänge tragen im Falle einer erfolgreichen Begutachtung das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates. Mittlerweile sind sechs Akkreditierungsagenturen zugelassen. Diese sind unabhängig von Hochschulen, Wirtschafts- und Berufsverbänden und stehen untereinander im Wettbewerb. Es gibt fachspezifische und fächerübergreifende Agenturen, die jedoch alle an dieselben Kriterien und Standards des Akkreditierungsrats gebunden sind. Fächerübergreifende Agenturen sind - AQAS (Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen), - ACQUIN (Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut e.v.), - ZEvA (Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover). Fachspezifische Agenturen sind - ASIIN (Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik), - AHPGS (Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit e.v.), - FIBAA (Foundation for International Business Administration Accreditation). Akkreditierungsverfahren Das Akkreditierungsverfahren wird mit dem Antrag auf Akkreditierung eines Studiengangs durch den jeweiligen Fachbereich an eine Akkreditierungsagentur eingeleitet. Der Antrag muss eine Fülle von Informationen des zu akkreditierenden Studiengangs enthalten, z.b. eine Begründung für den Studiengang, Angaben zur Struktur des Studiums und zu fachlichinhaltlichen Anforderungen, Angaben zur personellen, sächlichen und räumlichen Ausstattung, zu Qualitätssicherungsmaßnahmen und zum Umfang studienbezogener Kooperation. Der Antrag wird von der Agentur geprüft und anschließend wird zwischen ihr 14

16 und der Hochschule ein Vertrag geschlossen, so dass das eigentliche Verfahren der Akkreditierung beginnen kann. Dieses besteht ähnlich wie das Verfahren der Evaluation aus zwei Stufen, einer Selbstbewertung des Studiengangs durch die Studiengangsverantwortlichen (interne Bewertung) und einer externen Begutachtung, die Grundlage der Akkreditierungsentscheidung ist. Für die Durchführung der internen Bewertung werden der Hochschule üblicherweise Verfahrensunterlagen übermittelt. Anschließend wird die Hochschule über die von der Agentur benannten Gutachter informiert; einige Agenturen berücksichtigen dabei auch Vorschläge der Hochschulen. Die Gutachter (Peers) prüfen die Selbstdokumentation bevor sie in Absprache mit der Hochschule eine zweitägige Begehung durchführen (Peer Review). Die Gutachtergruppe verfasst einen Bewertungsbericht und einen Beschlussvorschlag, zu dem die Hochschule Stellung nehmen kann. Abschließend entscheidet die Akkreditierungskommission der Agentur über eine Akkreditierung, eine bedingte Akkreditierung oder eine Ablehnung. Im Falle einer Akkreditierung oder bedingten Akkreditierung vergibt sie das Siegel des Akkreditierungsrates. Die Zeit von der Antragstellung bis zur Akkreditierungsentscheidung beträgt zwischen vier und sechs Monaten. Die Kosten für das Akkreditierungsverfahren, die die Hochschule (zumeist die Fachbereiche) zu tragen hat, betragen ca Euro, können unter Umständen jedoch durch die Bündelung mehrerer Studiengänge in einem Verfahren reduziert werden. Gegenstand des Akkreditierungsverfahrens ist die Überprüfung der Einhaltung fachlichinhaltlicher Mindeststandards anhand der durch den Akkreditierungsrat festgelegten Kriterien, der Zielsetzung des Studiengangkonzepts und der Plausibilität der Umsetzung und der Berufsrelevanz der Abschlüsse. Die Kriterien beziehen sich im Kern auf die Qualität des Curriculums, die Berufsqualifizierung, das personelle Potential und die materielle Ausstattung. Sie sehen unter anderem eine stärkere Berücksichtigung der Internationalität von Studieninhalten und Studienorganisation und sozialer Kompetenzen vor. Ebenso werden die Integration der Forschung bzw. des Praxisbezugs in die Begutachtung mit einbezogen. Ferner ist im Akkreditierungsverfahren die Einhaltung der von der KMK gemäß 9 Abs. 2 HRG beschlossenen Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für Bachelor- und Masterstudiengänge zu überprüfen Qualifikationsrahmen Im Berliner Kommuniqué haben sich die europäischen Bildungsminister verpflichtet, einen Rahmen für Abschlüsse im europäischen Hochschulraum zu entwickeln. Dieser Rahmen soll von den einzelnen Staaten zu entwickelnde nationale Qualifikationsrahmen, die das 15

17 Kernstück bilden, zusammenführen. Dieser Beschluss fußt auf dem Ziel der Erhöhung der Transparenz durch eine grundsätzliche Einigung über die mit einem Studienabschluss zu erwerbenden Qualifikationsprofile sowie eine allgemein verständliche Form der Beschreibung derselben. Der übergreifende europäische Rahmen entwickelt Bedingungen für vergleichbare und kompatible Hochschulabschlüsse der einzelnen Hochschulsysteme und zielt darauf ab, Qualifikationen im Hinblick auf Arbeitsbelastung, Niveau, Lernergebnisse, Kompetenzen und Profile zu definieren. Die nationalen Qualifikationsrahmen sind systematische Beschreibungen der Qualifikationen, die das Bildungssystem eines Landes hervorbringt. Diese Beschreibungen beinhalten eine allgemeine Darstellung des Qualifikationsprofils eines Absolventen mit dem entsprechenden Abschluss, eine Auflistung der angestrebten Lernergebnisse (outcomes), eine Beschreibung der Kompetenzen und Fertigkeiten, über die der Absolvent verfügen sollte, und der formalen Aspekte des Ausbildungslevels (Arbeitsumfang in ECTS Credits, Zulassungskriterien, Bezeichnung der Abschlüsse, formale Berechtigungen). Die Erstellung eines nationalen Qualifikationsrahmens beinhaltet den Wechsel von der Inputzur Outputorientierung, da deutsche Studienprogramme bisher vor allem durch ihre Studieninhalte, Zulassungskriterien und Studienlänge beschrieben wurden. Ein Qualifikationsrahmen hingegen ermöglicht die Beschreibung anhand der Qualifikationen, die der Absolvent nach einem erfolgreich absolvierten Abschluss erworben haben soll. Neben der erhöhten Transparenz und sowohl international als auch national verbesserten Vergleichbarkeit der angebotenen Abschlüsse bringt die Definition eines nationalen Qualifikationsrahmens weitere entscheidende Vorteile, wie eine verbesserte Information für Studieninteressierte und Arbeitgeber, die Unterstützung der Evaluation und Akkreditierung durch die Definition von Referenzpunkten sowie die Erleichterung der Curriculumentwicklung durch Bereitstellung eines Referenzrahmens, den es fachspezifisch zu füllen gilt. 2.7 Lebenslanges Lernen Das Bestreben der Verwirklichung der Idee des Lebenslangen Lernens (LLL) bezieht sich auf viele Lebens- und Arbeitsbereiche. Für den Hochschulbereich zielt Lebenslanges Lernen auf die Integration und Weiterentwicklung von Erwachsenen- und Weiterbildung ab, um Lernen in allen Lebensumständen und -abschnitten zu ermöglichen. Verfolgt wird damit sowohl der soziale Gedanke durch die Berücksichtigung der vielfältigen Profile und Lebensumstände der Studierenden als auch der Gedanke des wirtschaftlichen Wettbewerbs, in dessen Zusammenhang die Auffrischung von professionellem Wissen und Können hervorgehoben wird. Veränderungen im Hochschulbereich zeigen sich diesbezüglich bereits in Bezug auf 16

18 Studienangebote für nicht traditionelle Studierende, folgen müssen Flexibilisierungen der Lehrmethoden und Zugangsverfahren. 17

19 3 Quellen Hochschulrektorenkonferenz, Bologna-Reader Texte und Hilfestellungen zur Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses an deutschen Hochschulen -, Beiträge zur Hochschulpolitik 8/2004 Internetseite der Hochschulrektorenkonferenz, Internationale Vereinbarungen Der Europäische Hochschulraum die Ziele verwirklichen, Kommuniqué der Konferenz der für die Hochschulen zuständigen europäischen Ministerinnen und Minister, Bergen, Mai 2005 Den Europäischen Hochschulraum verwirklichen, Kommuniqué der Konferenz der Europäischen Hochschulministerinnen und minister am 19. September 2003 in Berlin Auf dem Wege zum Europäischen Hochschulraum, Kommuniqué des Treffens der europäischen Hochschulministerinnen und Hochschulminister am 19. Mai 2001 in Prag Der Europäische Hochschulraum, Gemeinsame Erklärung der Europäischen Bildungsminister 19. Juni 1999, Bologna Sorbonne Erklärung, Gemeinsame Erklärung zur Harmonisierung der Architektur der europäischen Hochschulbildung der vier Minister Frankreichs, Deutschlands, Großbritanniens und Italiens, Paris, Sorbonne 25. Mai 1998 Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der Europäischen Region, Lissabon Beschlüsse der KMK Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f vom Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse, im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am beschlossen Vereinbarung zur Stiftung Stiftung: Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Akkreditierung in Deutschland, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Thesen zur Bachelor- und Masterstruktur in Deutschland, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Vereinbarung Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen, Beschluss der Innenministerkonferenz vom und der Kultusministerkonferenz vom Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom

20 Künftige Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Laufbahnrechtliche Zuordnung von Bachelor-/Bakkalaureus- und Master- /Magisterabschlüssen in Deutschland, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Zugang zur Promotion für Master-/Magister- und Bachelor-/Bakkalaureusabsolventen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Einführung eines Akkreditierungsverfahren für Bachelor-/Bakkalaureus- und Master- /Magisterstudiengänge, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Beschlüsse des Akkreditierungsrates Grundsätze für die Reakkreditierung von Studiengängen, Beschluss des Akkreditierungsrates vom 9. Dezember 2004 Deskriptoren für die Zuordnung der Profile forschungsorientiert und anwendungsorientiert für Masterstudiengänge gem. den Strukturvorgaben der KMK vom , Beschluss des Akkreditierungsrates vom 1./2. April 2004 Beschluss des Akkreditierungsrates zur Feststellung der laufbahnrechtlichen Zuordnung der Masterabschlüsse an Fachhochschulen im Akkreditierungsverfahren, verabschiedet am 7. Oktober 2002, geändert am 13. Mai 2003 Leitfaden für Gutachter/-innen im Akkreditierungsverfahren, Beschluss des Akkreditierungsrates vom 20. Juni 2001 Referenzrahmen für Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magister-Studiengänge, Beschluss des Akkreditierungsrates vom 20. Juni 2001 Eckpunkte für ein Monitoringverfahren des Akkreditierungsrates und der Akkreditierungsagenturen, Beschluss des Akkreditierungsrates vom 17. August 2000 Beschluss des Akkreditierungsrates zum Verhältnis von Evaluation und Akkreditierung, verabschiedet am 30. November 1999, geändert am 5. Dezember 2003 Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen und Akkreditierung von Studiengängen mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister Mindeststandards und Kriterien, Beschluss des Akkreditierungsrates vom 30. November 1999 Materialien zur Bildungsplanung der BLK Entwicklung eines Leistungspunktsystems an Hochschulen Abschlussbericht zum BLK- Programm, BLK, Materialien zur Bildungsplanung und Forschungsförderung, Heft 124, 2005 Modularisierung in Hochschulen Handreichung zur Modularisierung und Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen Erste Erfahrungen und Empfehlungen aus dem BLK- Programm Modularisierung, BLK, Materialien zur Bildungsplanung und Forschungsförderung, Heft 101, 2002 Modularisierung in Hochschulen BLK-Fachtagung am 23. Mai 2001 in Hamburg, BLK, Materialien zur Bildungsplanung und Forschungsförderung, Heft 98,

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