Akkreditierung von Studien- und Fernstudienangeboten

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1 Akkreditierung von Studien- und Fernstudienangeboten Der Ansatz der FIBAA Hans-Jürgen Brackmann Foundation for International Business Administration Accreditation Frankfurt am Main, 4. April 2007

2 FIBAA - Akkreditierte Studiengänge ab Seite 2

3 FIBAA - Akkreditierte Studiengänge ab 1995 nach Studiengangstyp (detailliert) Fern-MBA; 5; 1% Diplom; 3; 1% MBA; 102; 25% Fern MA; 3; 1% BA; 184; 45% MA; 104; 25% Fern-BA; 8; 2% Seite 3

4 Rahmenbedingungen und Vorgaben bei Akkreditierungen 1. European Standards & Guidelines (ENQA) 2. Europäischer Qualifikationsrahmen (EQF) & die darin enthaltenen Dublin Descriptors (DD) 3. Fachspezifische Standards (Bsp. MBA Guidelines) 4. Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen sowie ländergemeinsame Strukturvorgaben (diverse Beschlüsse der KMK) 5. Einzelvorgaben des Akkreditierungsrates Seite 4

5 EQF und Dublin Descriptors in Kurzform 1. Acht Niveaustufen, die sowohl die berufliche wie auch die Hochschulbildung umfassen 2. Orientierung an den Lernergebnissen 3. Beschreibung der Lernergebnisse Bachelor/ Master / PHD anhand der Begrifflichkeiten: Kenntnisse Fertigkeiten Kompetenzen Seite 5

6 Fachspezifische Standards Beispiel `European MBA-Guidelines : 1. The MBA is a postgraduate degree at the Master's level The MBA is a postexperience degree after a minimum of 2 or 3 years' professional experience 3. The MBA is a generalist degree in business administration 4. The MBA curriculum provides broad coverage of the main functional areas in management, namely accounting, finance, marketing. economics and quantitative analysis. 5. The MBA has a minimum length of one academic year of full-time study or the equivalent when the programme is offered on a part-time basis. Seite 6

7 Ländergemeinsame Strukturvorgaben (KMK) Die zentralen Aussagen der ländergemeinsamen Strukturvorgaben beziehen sich auf die folgenden Aspekte: 1. Studienstruktur und Studiendauer 2. Zugangsvoraussetzungen und Übergänge 3. Studiengangsprofile 4. Konsekutive, nicht konsekutive, weiterbildende Masterstudiengänge 5. Abschlüsse 6. Abschlussbezeichnungen 7. Modularisierung und Leistungspunkte Seite 7

8 Konsequenzen der Rahmenbedingungen und Vorgaben 1. Kontinuierliche Anpassung der zu überprüfenden Qualitätskriterien im Akkreditierungsverfahren 2. Wachsende Komplexität in der gleichzeitigen Berücksichtung von internationalen und nationalen Rahmenbedingungen und Vorgaben 3. Zunehmender Informations- und Klärungsbedarf für Hochschulen, Gutachter und Entscheidungsgremien (FIBAA Akkreditierungskommission) Seite 8

9 FIBAA Fragen- und Bewertungskatalog (FBK) Gliederung 0. Informationen zur Institution 1. Strategie und Ziele 2. Zulassung (Zulassungsprozess und verfahren) 3. Konzeption des Studienganges 4. Ressourcen und Dienstleistungen 5. Qualitätssicherung Seite 9

10 Untergliederung des Fragen- und Bewertungskatalogs (FBK) Beispiel Ziff. 1: Strategie und Ziele 1.1. Zielsetzung des Studienganges 1.2. Positionierung des Studienganges 1.3. Internationale Ausrichtung 1.4. Kooperationen und Partnerschaften Seite 10

11 Akkreditierungsentscheidungen Ablehnende Entscheidung Nicht Akkreditiert Die Akkreditierung muss versagt werden, wenn wesentliche Qualitätsanforderungen nicht erfüllt sind. Zustimmende Entscheidung Akkreditiert Die Akkreditierung eines Studiengangs muss ausgesprochen werden, wenn die Qualitätsanforderungen erfüllt sind. Die Akkreditierung ist auf die Dauer von fünf Jahren zu befristen. Aussetzung Ist zu erwarten, dass die beantragende Hochschule die Mängel behebt, kann das Akkreditierungsverfahren für eine einmalige zu setzende Frist von höchstens 18 Monaten ausgesetzt werden. Akkreditiert mit Auflagen Die Akkreditierung soll unter Auflagen ausgesprochen werden, wenn Qualitätsanforderungen unwesentlicher Art nicht erfüllt sind und zu erwarten ist, dass die beantragende Hochschule die Mängel in einer von der Akkreditierungsagentur bei Beauflagung zu setzenden Frist von höchstens 18 Monaten behebt. Seite 11

12 Gutachterteam - Zusammensetzung 1. Grundsätzlich besteht ein Begutachterteam aus vier Personen, davon mind. zwei Gutachter aus dem wissenschaftlichen Bereich plus ein Berufspraktiker und ein Studierender. Ziel der FIBAA ist es, zukünftig für jedes Verfahren einen internationalen Gutachter zu gewinnen. 2. Bei einer Cluster-Akkreditierung (gebündelte Akkreditierungen mehrerer Programme) ist die Erweiterung um weitere Begutachter vorgesehen. 3. Der FIBAA-Teambetreuer koordiniert das gesamte Verfahren während der Begutachtung und ist Ihr Ansprechpartner. Seite 12

13 Einführung (2): FIBAA Gestern, Heute & Morgen FIBAA Gestern Programmakkreditierer für wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge FIBAA Heute & Morgen Qualitätssicherungsagentur im Bildungsmarkt mit folgendem Leistungsangebot: FIBAA Akkreditierungen für Programme, Prozesse & Teilsysteme, sowie für Corporate Learning FIBAA Qualitätsentwicklung für den Aufbau und Entwicklung von Qualitätssicherungssystemen im Hochschulbereich, Partnerbörse Hochschulen-Unternehmen, Kooperationen & Lizenzen Seite 13

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