THE QUALITY SEAL IN HIGHER EDUCATION. Informationen zur FIBAASystemakkreditierung

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3 Was ist Systemakkreditierung? Ziel der Systemakkreditierung ist die Begutachtung des internen Qualitätssicherungssystems einer deutschen staatlichen oder privaten staatlich-anerkannten Hochschule (Gleiches gilt für studienorganisatorische Teileinheiten einer Hochschule) im Bereich von Studium und Lehre. Die erfolgreiche Systemakkreditierung attestiert die Fähigkeit des internen Qualitätssicherungssystems, das Erreichen der Qualifikationsziele und Qualitätsstandards der Studiengänge zu gewährleisten. Im Verfahren der Systemakkreditierung finden die European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education (ESG) sowie die Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) und die Kriterien des Akkreditierungsrates Anwendung. Prof. Dr. Michael Frenkel, Rektor, WHU Otto Beisheim School of Management Die FIBAA-Systemakkreditierung ist für die WHU Otto Beisheim School of Management nicht nur eine große Auszeichnung und ein Meilenstein in der Entwicklung hin zu einer europäischen Spitzenhochschule, sondern der Akkreditierungsprozess selbst hat gleichzeitig auch zur Weiterentwicklung und Professionalisierung des Qualitätsmanagements an der WHU beigetragen. 03

4 Ihre Vorteile Warum Systemakkreditierung? Sie haben eine größere Autonomie Denn bei der Begutachtung werden keine bestimmten Systemmodelle zugrunde gelegt, sondern Ihr Qualitätssicherungssystem, das Sie nach dem Qualitätsverständnis Ihrer Hochschule entwickelt haben. Damit wird Ihrer Gestaltungsmöglichkeit Rechnung getragen. Eine erfolgreiche Systemakkreditierung hat zur Folge, dass zugleich alle aktuell angebotenen oder während der Laufzeit dieser Akkreditierung eingerichteten Studiengänge als akkreditiert gelten. Sie erhalten wertvolles Know-how über die Qualitätsentwicklung Die Systemakkreditierung unterstützt Sie bei der Weiterentwicklung der Qualität Ihrer internen Prozesse und Studienangebote, da sie Ihr internes Qualitätssicherungssystem nicht punktuell mit Bezug auf einzelne Studiengänge prüft, sondern als Ganzes in den Blick nimmt. Warum FIBAA? Sie genießen eine individuelle Betreuung Das Verfahren zur Systemakkreditierung gestalten wir in Absprache mit Ihnen und ganz nach Ihren Bedürfnissen. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt, von dem ersten Informationsgespräch vor Vertragsabschluss, über die Planung und Organisation der Begehungen vor Ort, bis zum Abschluss des Verfahrens. Sie erhalten alle notwendigen Informationen und Unterlagen (in Form von Leitfäden, Handreichungen, Vorlagen etc.) für eine erfolgreiche Akkreditierung. Während des gesamten Akkreditierungsverfahrens steht Ihnen ein erfahrener Projektmanager der FIBAA als fester Ansprechpartner zur Verfügung. Um Sie bei der Erstellung Ihrer Selbstdokumentation zu unterstützen, haben wir einen Fragen- und Bewertungskatalog (FBK) entwickelt, der alle relevanten Qualitätskriterien in Form von Fragen und Definitionen zu den Benchmarks enthält. Dieses Dokument dient Ihnen als Basis zur Erstellung Ihrer Selbstdokumentation. Sie profitieren von unserer hohen Expertise und langjährigen Erfahrung Wir sind eine der ältesten Akkreditierungsagenturen in Deutschland und verfügen über eine lange nationale wie internationale Erfahrung in der Qualitätssicherung im Hochschulbereich. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Gutachterinnen und Gutachter werden kontinuierlich geschult, um Ihrem wie unserem Anspruch gerecht zu werden. 04

5 Voraussetzungen zur Zulassung Die Zulassung Ihrer Hochschule oder einer ihrer studienorganisatorischen Teileinheiten zur Systemakkreditierung unterliegt der Erfüllung folgender Voraussetzungen: Zulassungsvoraussetzungen für Hochschulen Ihre Hochschule wird zur Systemakkreditierung zugelassen, wenn sie plausibel darlegen kann, dass sie im Bereich von Studium und Lehre ein hochschulweites Qualitätssicherungssystem nutzt. Den sog. Funktionsnachweis erbringen Sie dadurch, dass mindestens ein Studiengang dieses System bereits durchlaufen hat. Weiterhin darf für Ihre Hochschule keine negative Entscheidung in einem Verfahren der Systemakkreditierung aus den vergangenen zwei Jahren vorliegen. Zulassungsvoraussetzungen für eine studienorganisatorische Teileinheit Um für studienorganisatorische Teileinheiten die Systemakkreditierung beantragen zu können, müssen Sie nachvollziehbar begründen, weshalb die Akkreditierung des Qualitätssicherungssystems für Ihre gesamte Hochschule noch nicht sinnvoll oder nicht praktikabel ist. Es wird weiterhin vorausgesetzt, dass die Teileinheit ein Qualitätssicherungssystem nutzt, das in Ihrer Hochschule integriert ist. Außerdem ist ebenso nachzuweisen, dass mindestens ein Studiengang dieses System bereits durchlaufen hat. Zugleich verpflichtet sich Ihre Hochschule, für die interne Organisation dieses Verfahrens die Verantwortung zu übernehmen. Auch hier darf für die studienorganisatorische Teileinheit keine negative Entscheidung über die Systemakkreditierung aus den vergangenen zwei Jahren vorliegen. Prof. Dr. Georg Plate, Präsident der Nordakademie Hochschule der Wirtschaft Die FIBAA haben wir von der Erstakkreditierung unseres MBA-Studienganges im Jahre 2003 bis hin zur Systemakkreditierung (2012) als kompetente, professionell organisierte Agentur erlebt. Die Diskussion mit den Gutachtern erfolgte auf Augenhöhe und führte zu unmittelbar umsetzbaren Anregungen und zu einer fairen und sachgerechten Bewertung unserer Studiengänge. 05

6 Verfahrensablauf 1 - Informationsgespräch Vor Antragstellung führen wir mit Ihnen ein vorbereitendes Gespräch durch und informieren Sie über die wesentlichen Inhalte und Schritte sowie alle geltenden Vorgaben der Systemakkreditierung. 2 - Antragstellung In Ihrem Antrag beschreiben Sie Ihre Einrichtung sowie Ihr internes Steuerungs- und Qualitätssicherungssystem im Bereich von Studium und Lehre und dokumentieren plausibel seine Funktionsfähigkeit anhand mindestens eines Studienganges. Bei Vorliegen einer entsprechenden landesspezifischen Regelung ist der Antrag über das zuständige Ministerium einzureichen. 3 - Vorprüfung In einem zweiten Schritt prüfen wir, ob Ihre Hochschule die Zulassungsvoraussetzungen zur Systemakkreditierung erfüllt. Über das Ergebnis dieser Vorprüfung informieren wir Sie sowie den Akkreditierungsrat. 4 - Selbstdokumentation Sie erstellen Ihre Selbstdokumentation, aus der insbesondere Folgendes hervorgeht: Ihre internen Steuerungs- und Entscheidungsstrukturen, Ihr Leitbild und Ihr Profil, Ihr Studienangebot, Ihre Qualitätsziele sowie Ihr System der internen Qualitätssicherung im Bereich von Studium und Lehre. Mit dieser Dokumentation verdeutlichen Sie weiterhin die Funktionsweise Ihrer Verfahren zur Qualitätssicherung und -entwicklung. Ihre Selbstdokumentation darf 40 Seiten (ohne Anlagen) nicht überschreiten. Dieser ist eine Stellungnahme der Studierendenvertretung Ihrer Hochschule beizufügen. 06

7 5 - Gutachterteam Sobald uns Ihre Selbstdokumentation vorliegt, bestellen wir ein Gutachterteam. Dieses Team besteht mindestens aus: drei Mitgliedern mit Erfahrung aus dem Bereich der Hochschulsteuerung und der hochschulinternen Qualitätssicherung, einem studentischen Mitglied mit Erfahrung in der Hochschulselbstverwaltung und der Akkreditierung sowie einem Mitglied aus der Berufspraxis. Jeweils ein Mitglied des Gutachterteams verfügt über umfassende Erfahrung in der Hochschulleitung, in der Studiengestaltung oder in der Qualitätssicherung von Studium und Lehre. Weiterhin soll ein Mitglied aus dem Ausland kommen. Wir setzen das Gutachterteam so zusammen, dass die sachgemäße Begutachtung in allen für die Prüfverfahren relevanten Bereichen sichergestellt ist. Weitere Gutachterinnen und Gutachter werden bei Bedarf hinzuberufen. Wir sichern die Unbefangenheit der Mitglieder des Gutachterteams und wahren Fairness Ihnen gegenüber. Aus diesem Grund wird Ihnen ein Einspruchsrecht (jedoch kein Vorschlags- und Vetorecht) eingeräumt. Wir bereiten unsere Gutachterinnen und Gutachter auf ihre Tätigkeit (inkl. Gesprächsführung und Erstellung des Gutachtens) und auf das konkrete Verfahren vor. Wir sorgen weiterhin dafür, dass das Gutachterteam das hochschulinterne Qualitätssicherungssystem in Verbindung mit Ihrem Qualitätsverständnis bewertet, ohne dass es bestimmte Systemmodelle als Bewertungsmaßstab zu Grunde legt. 6 - Begehungen vor Ort Zum Verfahren der Systemakkreditierung gehören zwei Begehungen vor Ort und eine stichprobenartige Überprüfung relevanter Merkmale der Studiengestaltung, der Durchführung von Studiengängen und der Qualitätssicherung (Stichproben). Erste Begehung vor Ort Diese dient vornehmlich der Information über Ihre Hochschule und ihr Steuerungs- und Qualitätssicherungssystem. Das Gutachterteam überprüft Ihre Selbstdokumentation hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und entscheidet, welche weiteren Dokumente für die zweite Begehung benötigt werden. Das Gutachterteam entscheidet weiterhin über die Zusammenstellung der Stichproben. Zweite Begehung vor Ort Bei der zweiten Begehung liegt der Schwerpunkt auf der kritischen Analyse Ihrer Selbstdokumentation und der Durchführung der Stichproben. Im Laufe dieser Begehung führt das Gutachterteam getrennte Gespräche mit der Hochschulleitung, den Gleichstellungsbeauftragten, dem Verwaltungspersonal, den Verantwortlichen für Qualitätssicherung sowie Vertreterinnen und Vertretern der Lehrenden und Studierenden. Auf Vorschlag des Gutachterteams entscheiden wir mit Ihnen über die konkrete Ausgestaltung der zweiten Begehung vor Ort und ggf. über weitere Gesprächsgruppen. 07

8 7 - Stichproben In den Stichproben wird anhand relevanter Merkmale der Studiengangsgestaltung, der Durchführung von Studiengängen und der Qualitätssicherung untersucht, ob die in Ihrem System angestrebten Wirkungen auf Studiengangsebene tatsächlich eintreten und Ihre Studiengänge somit den Anforderungen für die Programmakkreditierung und den Vorgaben der KMK sowie den landesspezifischen Vorgaben genügen. Auf begründeten Vorschlag des Gutachterteams werden die Merkmale sowie die Auswahl und der Umfang der zu untersuchenden Studiengänge von uns festgelegt. Das Fächerspektrum Ihrer Hochschule wird bei dieser Entscheidung berücksichtigt. 8 - Gutachten Das Gutachterteam erstellt das Gutachten mit einer Beschlussempfehlung für die Systemakkreditierung. Darin ist die Bewertung jedes Kriteriums vollständig und nachvollziehbar dokumentiert. Insbesondere bewerten die Gutachterinnen und Gutachter den Zusammenhang zwischen den gewonnenen Erkenntnissen aus den Stichproben und der hochschulinternen Steuerung und Qualitätssicherung. Das Gutachten leiten wir Ihnen ohne Beschlussempfehlung zu und bitten Sie um Ihre Stellungnahme. Prof. Dr. Burghard Hermeier, Rektor der FOM Hochschule für Oekonomie & Management Das Verfahren der Systemakkreditierung konzentriert sich im Gegensatz zu den klassischen Programmakkreditierungen primär auf Prozesse und Ergebnisse. Dabei gilt es auch, die spezifischen Anforderungen der Hochschule und ihrer Zielgruppe im Blick zu behalten. Dem Gutachterteam der FIBAA ist es gelungen, diesem Anspruch gerecht zu werden und die besonderen Charakteristika der FOM als Spezialist für berufsbegleitendes Studium zu berücksichtigen. 08

9 Ergebnisse des Verfahrens Mögliche Entscheidungen Auf Basis des Gutachtens und der Beschlussempfehlung des Gutachterteams und unter Würdigung Ihrer Stellungnahme beschließt die FIBAA-Akkreditierungskommission für institutionelle Verfahren (F-AK INST) über die Akkreditierung Ihres Qualitätssicherungssystems. Folgende Entscheidungen sind dabei möglich: Akkreditierung, Akkreditierung unter Auflagen, Aussetzung des Verfahrens für i.d.r. 12 Monate und höchstens 24 Monate, Versagung der Akkreditierung. Im Anschluss an das Verfahren und bei positiver Entscheidung veröffentlichen wir den Beschluss der F-AK INST, das Gutachten und die Namen der Mitglieder des Gutachterteams auf unserer Internetseite und in der Datenbank des Akkreditierungsrates. Bei der Veröffentlichung berücksichtigen wir alle relevanten datenschutzrechtlichen Vorgaben. Dauer der Akkreditierung Die Akkreditierungsdauer beträgt bei einer erstmaligen Akkreditierung Ihres Qualitätssicherungssystems 6 Jahre und bei einer Re-Akkreditierung 8 Jahre. Im Fall einer Akkreditierung unter Auflagen kann die Akkreditierung bis zur Entscheidung über die Auflagenerfüllung befristet und mit dem Hinweis verbunden werden, dass diese danach auf die Regelfrist verlängert wird. Zwischenevaluation Nach der ersten Hälfte der Akkreditierungsperiode legen Sie uns einen Zwischenevaluationsbericht vor, der im Wesentlichen eine Übersicht der im bisherigen Akkreditierungszeitraum durchgeführten Verfahren der Qualitätssicherung beinhaltet. Wir erstellen dann einen Bericht über diese Evaluation, der ggf. Empfehlungen zur Behebung von Qualitätsmängeln enthält. Dieser wird Ihnen zur Verfügung gestellt und veröffentlicht. Siegel des Akkreditierungsrates Nach einer erfolgreichen Systemakkreditierung verleihen wir Ihrer Hochschule das Siegel des deutschen Akkreditierungsrates, welches die erfolgreiche Prüfung nach den für Deutschland geltenden Standards dokumentiert. Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens haben Sie die Möglichkeit, folgendes Banner für Werbezwecke zu nutzen: SYSTEMAKKREDITIERT nach durch 09

10 Unser Verfahren auf einen Blick FIBAA Hochschule Führt Informationsgespräch mit Hochschule durch Angebot Nimmt Vertrag entgegen Vertrag Erteilt Auftrag Führt Vorprüfung durch Antrag Schickt Antrag auf Systemakkreditierung Eröffnet Verfahren Bestellt Gutachter-Team Mitteilung SD Erstellt Selbstdokumentation (SD) Bestätigt Gutachter-Team durch Freigabe 1. Begehung vor Ort 2. Begehung vor Ort Erstellt Gutachten Nimmt Stellung zum Gutachten Entscheidet über Verfahren Hat Möglichkeit zur Beschwerde Veröffentlicht Entscheidung und Gutachten 10

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12 FIBAA Berliner Freiheit D Bonn T. +49 (0) F. +49 (0)

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