BUND DER VERSICHERTEN Offensiv für Versicherte. Gut Versichert. in Ausbildung und Studium.

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1 BUND DER VERSICHERTEN Offensiv für Versicherte Gut Versichert in Ausbildung und Studium.

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3 Liebe Auszubildende, liebe Studierende, die erste Ausbildung oder auch ein Studium ist der erste Schritt, um gutes, eigenes Geld zu verdienen. Vielleicht verdienen Sie jetzt erst mal nicht viel oder Sie bekommen nur Bafög. Aber Sie haben die Aussicht, dass Ihr Einkommen bei erfolgreichem Abschluss steigen wird. Und weil Sie auf dem besten Weg sind, mal richtig gut zu verdienen, sind die Versicherungen scharf auf Sie. Die Versicherungsvertreter möchten Sie jetzt als Kunden gewinnen. Erst einmal mit vermeintlich kleinen Verträgen. Aber immer mit dem Blick, die Verträge in der Zukunft immer größer werden zu lassen. Zu verschenken haben Sie aber nichts. Auch nicht an eine Versicherung. Es gibt Verträge, um die sollten Sie sich kümmern. Sind Sie noch über Ihre Eltern haftpflichtversichert? Wie steht es um die Krankenversicherung? Das sind wichtige Fragen, die Sie aber nicht mit einem Vertreter besprechen sollten. Sein Ziel ist es, Verträge zu verkaufen. Ihr Ziel ist es, gut versichert zu sein. Das sind unterschiedliche Interessen. Wir möchten Ihnen mit dieser Broschüre eine erste Hilfestellung geben, sich in Sachen Versicherungen zurechtzufinden. Manche Frage wird vielleicht noch offen bleiben. Dann sollten Sie sich unabhängige Beratung suchen. Als Mitglied beim BdV, haben Sie bei uns zum Beispiel eine Beratungs-Flatrate nicht nur in der Ausbildung. Mit besten Grüßen Axel Kleinlein

4 Inhaltsverzeichnis Wichtige Versicherungen auf einen Blick Krankenversicherung Krankenzusatzversicherungen Privathaftpflichtversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Kfz-Versicherung Reiseversicherungen Unfallversicherung Hausratversicherung Handyversicherung

5 Rechtsschutzversicherung Private Altersvorsorge Tipps und Hinweise Raus aus der falschen Versicherung Beschweren aber richtig Wichtige Adressen BdV Wer wir sind Impressum

6 Wichtige Versicherungen auf einen Blick Welche Versicherungen für Auszubildende und Studenten wichtig und eher unwichtig sind Sehr wichtig: Krankenversicherung Privathaftpflichtversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Kfz-Haftpflichtversicherung Weniger wichtig: Hausratversicherung Rechtsschutzversicherung Wichtig: Kfz-Kaskoversicherung Unfallversicherung Eher unwichtig: Reisegepäckversicherung Handyversicherung Krankenzusatzversicherungen

7 Wichtige Versicherungen Auf einen Blick In welchen Policen bin ich weiterhin bei meinen Eltern mitversichert? Nicht immer fängt der Stress mit Versicherungen schon gleich mit der Ausbildung oder dem Studium an. In vielen Bereichen sind Auszubildende noch weiterhin über die Eltern abgesichert sofern keine besonderen Umstände vorliegen. Das betrifft folgende Policen: Für die Dauer der ersten Ausbildung, meist bis zum 25. Lebensjahr Haftpflichtversicherung Rechtsschutzversicherung Sofern trotz Zimmer im Studentenoder Ausbildungswohnheim noch regelmäßig eine Rückkehr zu den Eltern erfolgt Hausratversicherung Für Studenten mit einem regelmäßigen Einkommen von bis zu 415 Euro monatlich (2016) oder mit Minijob bis zu 450 Euro Gesetzliche Krankenversicherung 7

8 KRankenversicherung

9 Krankenversicherung Ob Auszubildender oder Student Krankenversicherung ist Pflicht Studenten sind häufig bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei über die gesetzliche Krankenkasse der Eltern mitversichert, wenn sie noch kein eigenes Einkommen haben oder dieses regelmäßig nicht mehr als 415 Euro (2016) monatlich beträgt bzw. wenn sie nur einen 450 Euro Mini-Job haben. Diese beitragsfreie Mitversicherungsmöglichkeit kann sich jedoch wegen des Ableistens des freiwilligen Wehrdienstes oder eines anderen gesetzlich anerkannten Freiwilligendienstes um die Dauer des Dienstes verlängern. Ist eine solche Mitversicherung über die Eltern oder ggf. über ihren Ehepartner nicht möglich, können sich Studierende günstig in einer gesetzlichen studentischen Krankenversicherung (KVdS) versichern. Dies ist auch möglich, wenn die Eltern privat versichert sind, da grundsätzlich eine Versicherungspflicht für Studenten in der GKV besteht. Allerdings ist am Anfang des Studiums auch die Befreiung von der KVdS und somit eine private Krankenversicherung (PKV) möglich. Studenten können normale PKV-Tarife abschließen. Die Prämie für diese ist jedoch meistens (deutlich) höher als der Beitrag für die gesetzliche KVdS. Besteht über die verbeamteten Eltern allerdings ein Beihilfeanspruch, ist die private Restkostenversicherung zumeist günstiger. Neben den Normaltarifen bieten nur wenige Versicherer auch eine private studentische Krankenversicherung (PSKV) an. Die Leistungen dieses Tarifs sind deutlich niedriger als bei den normalen PKV-Tarifen. Sie sind in etwa mit denen der GKV vergleichbar. Die Monatsbeiträge belaufen sich z. B. bis zum Alter von 24 Jahren auf rund 77 Euro sowie bis 29 Jahre 9

10 Gut zu Wissen Wer studieren will und privat versichert ist, kann in die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten (KVdS ) wechseln. Wer sich als Student von der gesetzlichen KVdS befreien lässt und sich privat versichert, kommt während des Studiums nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse zurück. Eine Befreiung von der KVdS kann allenfalls sinnvoll sein. Die Befreiung kann für die Dauer des Studiums sinnvoll sein, wenn z. B. über die verbeamteten Eltern ein Beihilfeanspruch besteht. Die private Restkostenversicherung ist meistens günstiger als die gesetzliche KVdS. Das ändert sich aber, wenn während des Studiums der Kindergeldanspruch der Eltern wegfällt. Denn dann muss der Vertrag auf hundertprozentigen Versicherungsschutz umgestellt werden. Das hat einen entsprechend hohen Beitrag zur Folge, der meistens über dem Niveau der gesetzlichen Krankenkasse liegt. Die Mitgliedschaft in der KVdS ist nur bis zur Vollendung des 14. Fachsemesters oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres möglich. Danach kann eine freiwillige Versicherung erfolgen. Wer von der privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche wechselt, kann den bestehenden Vertrag in eine Anwartschaftsversicherung umwandeln. Er bekommt dann nach der Ausbildung problemlos den gleichen Tarif wie vorher und das ohne eine Gesundheitsprüfung.

11 Krankenversicherung auf rund 100 Euro. Damit liegt der Beitrag für die PSKV über dem für die KVdS, der sich auf rund 62 Euro monatlich zuzüglich des kassenindividuellen Monatsbeitrag beläuft. Nach Abschluss des Studiums ist die Rückkehr von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich möglich. Ausnahmen: Man macht sich anschließend selbstständig oder wird Beamter. Ganz wichtig: Häufig finanzieren Studenten ihr Studium durch jobben. Im gewissen Rahmen dürfen Studenten hinzuverdienen. Als Faustregel gilt: Das Studium muss weiterhin im Vordergrund stehen. Innerhalb der Vorlesungszeiten ist ein Nebenjob zulässig, sofern Sie nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Die Höhe Ihres Arbeitsentgelts ist für die KVdS nebensächlich. Während der vorlesungsfreien Zeiten darf mehr als 20 Wochenstunden gearbeitet werden. Zu beachten ist aber, dass Beschäftigungsverhältnisse, die mehr als 20 Wochenstunden in Anspruch nehmen, auf maximal zzt. drei Monate zu befristen sind. Wird dieser Zeitraum überschritten, wäre die KVdS zu beenden, da Versicherungspflicht als Arbeitnehmer eintritt. Azubis müssen sich mit Beginn des Ausbildungsverhältnisses in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern. Denn die Ausbildungsvergütung mag zwar gering sein, sie gilt aber als sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Das gleiche gilt auch für alle, die sich für ein duales Studium entscheiden. Welche gesetzliche Kasse es sein soll, können Sie selbst bestimmen. Viel Zeit bei der Suche sollten Sie sich aber nicht lassen. Wird dem künftigen Arbeitgeber bis kurz vor Ausbildungsbeginn kein Versicherungsnachweis einer GKV vorgelegt, bestimmt er die gesetzliche Krankenkasse. Gut zu Wissen Studierende, von denen ein Elternteil Beamter ist, müssen in der privaten Krankenversicherung (PKV) meist weniger als den Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten (KVdS) zahlen. Studierende in dualen Studiengängen müssen gesetzlich krankenversichert sein. 11

12 BdV-Tipp Wenn Sie als Student mit dem Gedanken spielen, in die PKV zu wechseln, lassen Sie sich vorher unbedingt neutral und unabhängig über die Vor- und Nachteile sowie deren Folgen beraten. Wählen Sie bei der gesetzlichen Studentischen Krankenversicherung (KVdS) eine Kasse, die keinen monatlichen Zusatzbeitrag oder nur einen geringen verlangt. Achten Sie bei der Kassenwahl auf freiwillige Zusatzleistungen wie beispielsweise homöopathische Behandlungen, Akupunktur oder mehr Schutzimpfungen. Lassen Sie sich bei einem Abbruch des Studiums wieder beitragsfrei in der Familienversicherung Ihrer Eltern versichern, soweit möglich. Beachten Sie, dass Sie regelmäßig innerhalb der Vorlesungszeiten nicht mehr als 20 Stunden in der Woche und während der Semesterferien nicht mehr als derzeit 3 Monate mehr als 20 Wochenstunden arbeiten dürfen. Sonst sind Sie kein Student mehr und müssen als Arbeitnehmer Sozialabgaben zahlen.

13 Krankenversicherung Der Beitragssatz ist bei allen gesetzlichen Kassen gleich. Er beträgt immer einen gewissen Prozentsatz der Ausbildungsvergütung 2016 sind es 14,6 Prozent, zzgl. einem Zusatzbeitrag, sofern die gewählte Krankenkasse einen erhebt. Dieser liegt in 2016 durchschnittlich bei 1,1 Prozent. Der Arbeitgeber trägt von dem einheitlichen Beitragssatz 7,3 Prozent, der Azubi ebenfalls, sowie auch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Allerdings bieten die Kassen neben einer einheitlichen Grundversorgung unterschiedliche Zusatzleistungen wie beispielsweise Zuschüsse zum Training im Fitnesscenter oder sie bezahlen Homöopathie-Behandlungen oder Schutzimpfungen, die ansonsten selbst zu tragen wären. Es lohnt sich daher, die Leistungen vorab zu vergleichen. Krankenzusatzversicherungen Auf Krankenzusatzversicherungen können gesetzlich versicherte Auszubildende und Studenten zumeist verzichten. Allenfalls eine Krankenhauszusatzversicherung könnte für sie interessant sein, wenn sie großen Wert auf die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie Privatarztbehandlung legen. Auf eine private Zahnzusatzversicherung können junge Menschen meist verzichten. Zudem bleibt bei den meisten Zahnzusatztarifen unterm Strich stets eine Restzahlung übrig. 13

14 PrivatHaftpflichtversicherung Unachtsamkeiten sind schnell passiert und können fatale Folgen haben. Wer zum Beispiel während der Grill-Party Spiritus auf die heiße Holzkohle spritzt, so dass eine Stichflamme den Studienkollegen schwer verletzt und womöglich noch das Haus des Gastgebers in Brand setzt, haftet für den gesamten Schaden. Und das kann richtig teuer werden, denn der Student in unserem Beispiel muss nicht nur für den Brandschaden aufkommen, sondern dem Brandopfer womöglich auch eine lebenslange Rente zahlen. Die Höhe seiner Haftung ist unbeschränkt, er haftet prinzipiell mit seinem gesamten Vermögen. Deshalb ist eine Privathaftpflichtversicherung unverzichtbar. Sie kommt im Rahmen des versicherten Umfangs für alle Schäden auf, für die Sie haftungsrechtlich verantwortlich sind.

15 Private Haftpflicht Nicht verheiratete Auszubildende und Studenten sind normalerweise bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des ersten Studiums über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern versichert. Dies gilt auch für die Dauer eines Engagements im Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder während der Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes. Erst nach Abschluss des Erststudiums oder einer Erstausbildung ist eine eigene Privathaftpflichtversicherung erforderlich. Auch wer dann noch ein neues Studium oder eine weitere Ausbildung dranhängt, muss sich normalerweise selbst versichern. Das gilt zudem, sobald Azubis oder Studenten heiraten. Abschließen muss die Police dann aber immer nur einer. Denn bei Ehepaaren sind Partner und Kinder automatisch mitversichert. Für Partner in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft gibt es zwar die Möglichkeit, sich in nur einem Vertrag zu versichern, zwei Verträge können aber unter Umständen von Vorteil sein, wenn sich die Lebensgefährten untereinander fahrlässig einen Schaden zufügen. BdV-Tipp Vereinbaren Sie eine Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro. Studenten/Azubis mit besonderen Risiken (Teilnahme am fachpraktischen Labor- Unterricht) sollten auf eine Deckungserweiterung achten. Ein Selbstbehalt spart zusätzlich Beitrag. Prüfen Sie bei einer Mitversicherung den Vertrag der Eltern. Die Mitversicherung kann auf ein Alter beschränkt sein. Gut zu Wissen Schäden, die ein Auszubildender im Betrieb z. B. einem Kunden zufügt, fallen nicht unter die private Haftpflichtversicherung. Dafür ist die Betriebshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers zuständig. Schäden, die Kleintiere wie Katzen, Kanarienvögel oder Hamster verursachen, sind in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Für Hunde und Pferde benötigen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. 15

16 Berufsunfähigkeitsversicherung

17 Berufsunfähigkeitsversicherung Auszubildenden und Studenten erscheint die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) auf den ersten Blick meist überflüssig. Denn erstens wissen sie oft noch gar nicht, welchen Beruf sie später ausüben werden. Zweitens ist es für sie oft unvorstellbar, dass sie irgendwann womöglich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fit genug sind, ihren Job auszuüben. Trotzdem sollten sie auf den Versicherungsschutz nicht verzichten. Denn für Berufsstarter ist der Verlust der eigenen Arbeitskraft nicht nur das größte Risiko, auch die Folgen sind unvorstellbar bitter. Über die gesetzliche Erwerbsminderungsrente sind Auszubildende und Berufsanfänger in den ersten fünf Jahren nur bei einem Arbeitsunfall versichert. Doch auch später gilt: Nur wer aus gesundheitlichen Gründen täglich weniger als sechs Stunden irgendeiner Beschäftigung nachgehen kann, erhält eine staatliche Rente. Die volle Rente erhält nur, wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Und selbst die volle Rente reicht für den Lebensunterhalt bei Weitem nicht aus. Bei einer privat abgeschlossenen BU ist dagegen der zuletzt ausgeübte Beruf versichert. Sie zahlt für die Dauer der gesundheitsbedingten Berufsunfähigkeit die vereinbarte BU-Rente. Der Vertrag sollte bis zum Rentenbeginn laufen. Entscheidend für die Höhe des Versicherungsbeitrages sind: die vereinbarte Rentenhöhe das Eintrittsalter und die Laufzeit der Beruf der eigene Gesundheitszustand Deshalb gilt: Je früher der Vertrag abgeschlossen wird, umso besser. Denn solange man noch kerngesund ist, gibt es die günstigste Police. Schließt beispielsweise ein kaufmännischer Lehrling eine BU bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit bis zum 67. Lebensjahr ab, beträgt der Beitrag für Euro Rente etwa 40 bis 50 Euro im Monat. Ein Maler-Azubi, der höheren Gesundheitsgefahren ausgesetzt ist, zahlt etwa 90 bis 110 Euro. Während der Vertragslaufzeit erfolgt weder bei einem Wechsel in einen gefährlicheren Job, noch bei einem Wechsel in einen besser eingestuften Beruf, eine Anpassung der Berufsgruppe. Studenten sollten prüfen, für welchen Beruf sie versichert sind. Hier gibt es einen Dschungel an unterschiedlichen Tarifen. Meist prüft der Versicherer bei einer möglichen Berufsunfähigkeit, ob der Versicherte weiter studieren kann. Danach gilt der spätere Beruf als versichert. Immer häufiger erfolgt die Eingruppierung von Studenten nach dem angestrebten Beruf. 17

18 Auch hier gilt, umso gesundheitsgefährdender der anvisierte Job ist, desto höher sind die Beiträge. Relativ neu auf dem Markt sind spezielle Berufsunfähigkeitsversicherungen für Schüler und Auszubildende. Sie sind in den ersten Jahren vom Beitrag her zwar wesentlich günstiger als die normale BU, aber auf die Gesamtlaufzeit erheblich teurer. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt generell: Eine passende und dazu auch noch preisgünstige BU zu finden, ist nicht einfach. Im Kleingedruckten der Policen können sich viele Fallen verbergen. Daher sollte der Vertrag unbedingt eine Nachversicherungsgarantie enthalten. Dann kann die vereinbarte Rente nach der Ausbildung oder dem Studium bei bestimmten Ereignissen (z.b. Abschluss der Ausbildung, Heirat, Einkommenssteigerung) ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Gut zu Wissen Die Gefahr einer Berufsunfähigkeit steigt mit zunehmendem Alter. Die Vertragslaufzeit sollte deshalb bis zum regelmäßigen Renteneintritt, heute das 67. Lebensjahr, dauern. Die Höhe der BU-Rente sollte die Lebenshaltungskosten abzüglich sonstiger Einkünfte abdecken. Auch die Mittel zum Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge sollten abgedeckt sein. Sonst führt die Berufsunfähigkeit oft direkt in eine Altersarmut. Richtwert ist somit das Nettoeinkommen. Wenn nach der Ausbildung die Beamtenlaufbahn vorgesehen ist, sollte der Vertrag eine Dienstunfähigkeitsklausel enthalten. Da Dienstunfähigkeit nicht immer auch automatisch Berufsunfähigkeit bedeutet, kann es sein, dass die BU ohne diese Klausel nicht zahlt. Die Kombination mit einer geringen Risikolebensversicherungssumme kann sich lohnen, weil die Beiträge hier häufig nicht teurer sind, als bei einer selbstständigen BU. Die Kombination mit einer Kapitallebensversicherung ist grundsätzlich nicht sinnvoll.

19 Berufsunfähigkeitsversicherung BdV-Tipp Verschweigen Sie im Gesundheitsfragebogen keine Krankheiten und Gebrechen. Vergleichen Sie nicht nur die Beiträge verschiedener Versicherer, sondern vor allem die Vertragsbedingungen. Wer schon in jungen Jahren unter Gesundheitsstörungen leidet und seien es so banale wie eine Allergie sollte vor dem Vertragsabschluss eine anonyme Risikovor anfrage bei mehreren Versicherern durchführen lassen. Sonst kann es sein, dass er abgelehnt wird oder hohe Zuschläge zahlen muss. Eine Risikovoranfrage muss über einen Versicherungsberater oder -makler erfolgen. Sofern eine normale Annahme nicht möglich ist, empfehlen wir zu prüfen, ob durch Risikozuschläge ein vollwertiger Versicherungsschutz möglich ist. Achten Sie darauf, dass der Vertrag eine Dynamik und eine Nachversicherungsgarantie enthält. Unterschreiben Sie keine Verträge mit abstrakter Verweisung. Schließen Sie keinen Vertrag gegen Erwerbsunfähigkeit ab, der Auszubildenden oft als preiswertere Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten wird. Sie zahlt nur, wenn Sie überhaupt keine Beschäftigung mehr ausüben können. Ganz wichtig ist es, darauf zu achten, dass der Vertrag keine abstrakte Verweisung enthält. Andernfalls kann der Versicherer beim Eintritt der Berufsunfähigkeit oder einer ge- sundheitlichen Nachprüfung die Rentenzahlung verweigern oder kürzen, wenn der Versicherte zumindest theoretisch noch in einem anderen Beruf arbeiten könnte. Ob er tatsächlich eine andere Arbeit findet, spielt dabei keine Rolle. 19

20 kfz-versicherung

21 KFZ-Versicherung Wirkt sich begleitetes Fahren auf die Versicherungsprämie aus? Kann ich mein neues Auto preiswerter über meine Eltern versichern? Bei der Wahl einer Kfz-Versicherung gibt es gerade für Jugendliche eine Reihe brennender Fragen. Wichtig ist aber erst einmal, einige Grundsatzentscheidungen zu treffen. Egal ob Pkw oder Motorrad die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Sie kommt für alle Schäden eines Unfalls auf, die der Fahrer bei anderen verursacht hat. Weil das richtig ins Geld gehen kann, sollte eine Deckungssumme von mindestens 100 Millionen Euro vereinbart werden. Für eigene Sachschäden oder bei eigenen Verletzungen gibt es bei einem selbstverschuldeten Unfall nichts. Wird freiwillig eine zusätzliche Teilkaskoversicherung abgeschlossen, reguliert diese üblicherweise Schäden am eigenen Auto, die durch: Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel, Glasbruch, Zusammenstoß mit Haarwild oder Marderbisse (Schäden an der Verkabelung) entstanden sind. Auf Schäden, die durch einen selbst verschuldeten Unfall am eigenen Auto entstehen, bleiben Teilkaskoversicherte sitzen. Wer umfangreicheren Versicherungsschutz haben will, muss die Teilkasko- um eine Vollkaskoversicherung aufstocken. Sie zahlt bei einem selbst verschuldeten Unfall nicht nur Schäden am eigenen Auto, sondern reguliert den Schaden auch dann, wenn der Unfallgegner das Weite gesucht hat und nicht zu ermitteln ist. Für den umfangreichen Schutz werden allerdings höhere Versicherungsprämien fällig. Ob sich das lohnt, hängt vom Zeitwert des Autos, der Prämienhöhe und den eigenen finanziellen Mitteln ab. Für Fahranfänger ist die eigene Kfz-Versicherung sehr teuer. Sie steigen mit der Schadensfreiheitsklasse Null (SF0) bei 100 Prozent ein. Der Beitrag kann aber gesenkt werden, wenn junge Erwachsene das eigene Fahrzeug bei der Gesellschaft der Eltern anmelden oder wenn das Auto als Zweitwagen der Eltern mitversichert wird. Viele Versicherer gewähren einen Bonus, wenn ein Anfänger am begleiteten Fahren teilgenommen hat. Alternativ können Fahranfänger, die noch kein eigenes Fahrzeug besitzen, auch über den Vertrag der Eltern mitversichert werden, wenn sie deren Auto mitnutzen. Der Vertrag muss dann entsprechend angepasst werden. Das ist deutlich preiswerter als eine eigene Police, allerdings werden dann keine Schadensfreiheitsrabatte aufgebaut. Deshalb lohnt sich die Mitversicherung nur in den ersten Jahren. 21

22 Prämiennachlässe für den eigenen Vertrag gibt es dagegen, wenn vor einem Abschluss der Kfz-Versicherung ein Moped oder Motorrad über einen bestimmten Mindestzeitraum unfallfrei gefahren wurde. Gut zu Wissen Die Höhe des Versicherungsbeitrages hängt u. a. von folgenden Faktoren ab: Fahrzeugart und -typ Beitragssatz nach Anzahl der schadensfreien Jahre (Schadensfreiheitsklasse) jährliche Fahrleistung Nutzerkreis (wer und wie alt) Regional- und Typklasse Eine Fahrerunfallversicherung ist überflüssig. Besser Sie schließen eine Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung ab. Mitfahrende Freunde sind bei Unfällen über die Kfz-Hafpflicht versichert. Eine zusätzliche Insassenversicherung ist nicht notwendig.

23 KFZ-Versicherung BdV-Tipp Wählen Sie bei der Haftpflicht eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro. Lassen Sie als Auszubildender das eigene Auto bei der Gesellschaft Ihrer Eltern mitversichern oder es als Zweitwagen der Eltern versichern. Vereinbaren Sie eigene Schadensfreiheitsrabatte. Bevorzugen Sie Versicherungen, die für das begleitete Fahren Prämien-Boni gewähren. Wenn Ihnen im Zusammenhang mit einem Unfall Fahrerflucht fehlender Betriebserlaubnis unzureichender Fahrsicherheit Alkohol- oder Drogeneinfluss Fahren ohne Führerschein zur Last gelegt wird, muss Ihr Kfz- Versicherer zwar gegenüber dem Geschädigten Schadenersatz leisten, er kann Sie aber bis Euro je Verstoß in Regress nehmen. Keinen Versicherungsschutz gibt es bei Vorsatz oder der Teilnahme an Rennveranstaltungen. Teilen sie dem Versicherer mit, wenn Sie gravierende Änderungen am Auto vornehmen insbesondere um das Fahrzeug breiter, tiefer oder schneller zu machen. Ansonsten kann der Versicherungsschutz entfallen. Um einen günstigen Kfz-Anbieter zu finden, nutzen Sie die Internetseite: Kfz-Versicherungsvergleich. 23

24 Reiseversicherungen

25 Reiseversicherungen Wenn jemand eine Reise tut, so hat er was zu erzählen hoffentlich nur Gutes. Vor Reiseantritt sollten Sie daher stets Ihren Auslandsreiseversicherungsschutz prüfen. Gut versichert verreist es sich nämlich sorgloser, als ohne Schutz. Was wirklich wichtig ist, lesen Sie hier: Auslandsreisekrankenversicherung Sie ist die einzig wichtige Versicherung, die ins Urlaubsgepäck gehört. Denn sie übernimmt, wenn Sie während einer Auslandsreise krank werden, die Kosten für eine Heilbehandlung, die eventuell von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) nicht gedeckt werden. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) können Sie zwar in den meisten europäischen Ländern einsetzen, wenn Sie dort zum Vertragsarzt oder in ein Vertragskrankenhaus gehen. Allerdings übernimmt die gesetzliche Krankenkasse höchstens die Behandlungskosten in der üblichen Höhe des Gastlandes. Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt grundsätzlich in allen EU-Mitgliedstaaten, Staaten des europäischen Wirtschaftsraums sowie in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen getroffen wurde. Aber es gibt auch einige europäische Länder, in denen sie nicht gilt. Sie sollten sich daher bei Ihrer Krankenkasse vor Reiseantritt über Ihr Reiseziel informieren. Damit Sie nicht auf Mehrkosten sitzen bleiben, ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung anzuraten. Sie ist nicht wirklich teuer, übernimmt aber üblicherweise die Differenz zwischen Rechnungsbetrag des Arztes und Leistungen der gesetzlichen Kasse. In den Ländern, in denen die europäische Krankenversicherungskarte nicht gilt, übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung normalerweise die gesamten Kosten für die Behandlung. 25

26 BdV-Tipp Für Studenten und Auszubildende im Ausland gibt es spezielle kostengünstige Tarife. Besonders wichtig ist die Übernahme der Kosten für einen medizinischen Rücktransport. Wenn Sie im Ausland ernsthaft erkranken, kann es durchaus vorkommen, dass Sie nicht ausreichend medizinisch versorgt werden können und nach Hause zurückgebracht werden müssen. Die Kosten für diesen Rücktransport übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht. Je nach Reiseland können also hierfür sehr schnell einige Tausend Euro anfallen. Besitzen Sie hingegen eine Auslandsreisekrankversicherung, zahlt diese den medizinisch notwendigen Rücktransport. Einige Anbieter kommen ihren Versicher- ten entgegen und finanzieren den Transport auch dann, wenn nach ärztlicher Prognose die notwendige medizinische Behandlung im Krankenhaus voraussichtlich länger als 14 Tage dauert. Am besten ist es, wenn in den Versicherungsbedingungen klar geregelt ist, dass der Versicherer einen Rücktransport bereits dann bezahlt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Achtung besonders zu beachten, sind die Regelungen zum Umgang mit Vorerkrankungen. Häufig werden vorhersehbare Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Was der Versicherer darunter versteht, sollte deutlich in den Versicherungsbedingungen definiert sein. Vorhersehbar ist beispielsweise eine Behandlung, wenn sie für die Zeit der Reise geplant war oder aufgrund einer ärztlichen Diagnose schon vor Reisantritt feststand. Einschränkungen der Leistungspflicht auf unvorhergesehene, nicht ab- sehbare oder akute Erkrankungen sollten die Bedingungen jedoch nicht enthalten. Dadurch wird der Versicherungsschutz besonders für chronisch Kranke ausgehöhlt, weil diese aufgrund ihrer Erkrankung mit Behandlungen während der Auslandsreise rechnen müssen. Auch für Privatversicherte ist die Auslandsreisekrankenversicherung meist sinnvoll. Das gilt insbesondere, wenn von der privaten Krankenversicherung keine Kosten für den Rücktransport übernommen werden. Sie kann zudem empfehlenswert sein, um einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung nicht zu gefährden. Auch wenn Sie einen hohen Selbstbehalt vereinbart haben, kann sich dieser zusätzliche Auslandsschutz lohnen. Hinweis: Wer mehrere Monate oder Jahre im Ausland verbringen möchte, braucht eine besondere Auslandskrankenversicherung.

27 Reiseversicherungen Reiserücktrittskostenversicherung Wenn Sie Ihre gebuchte Reise nicht antreten können, kann das ein teures Vergnügen werden. Selbst wenn Sie dafür einen wichtigen Grund haben, wird der Reiseveranstalter Stornokosten verlangen. Bei kostspieligen Reisen kann deshalb eine Reiserücktrittskostenversicherung sinnvoll sein. Achtung: Der Versicherer zahlt in der Regel also nur, wenn der Rücktrittsgrund ein unvorhersehbares Ereignis ist und dieses Ereignis eine Unzumutbarkeit darstellt, die Reise anzutreten. Hinweis für Hundehalter: Auch Hunde können mitversichert werden. Sie leistet, wenn die Reise aus einem der folgenden Gründe nicht angetreten werden kann: bei unerwartet eintretenden schweren Krankheiten oder Unfällen, Tod, Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit, aber auch bei Schäden am Eigentum z. B. durch Brand des eigenen Hauses oder bei Bruch von Prothesen, die eine Reise unzumutbar machen. Ebenso zahlt sie, wenn Sie unerwartet Ihren Arbeitsplatz verlieren oder nach Arbeitslosigkeit unerwartet ein neues Arbeitsverhältnis aufnehmen können. BdV-Tipp Prüfen Sie, ob Sie zusätzlich eine Reiseabbruchversicherung mit abschließen können. Diese Versicherung leistet nach Antritt der Reise, wenn diese abgebrochen werden muss. Die Reiseabbruchversicherung kommt für Mehrkosten auf, die durch eine vorzeitige Rückreise entstehen. Müssen Sie die Reise in den ersten Tagen (meist innerhalb der ersten 8 Tage) abbrechen, erstatten Ihnen einige Versicherer sogar den kompletten Reisepreis. 27

28 Schutzbrief Der Schutzbrief ist empfehlenswert, wenn Sie viel mit dem Kfz unterwegs sind. Sie können ihn über Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung bekommen oder mit umfangreicherem Versicherungsschutz bei einem Automobilklub abschließen. Einige Autohersteller bieten ebenfalls sog. Mobilitätsgarantien an. Mit dem Schutzbrief können Sie für Ihre Autoreise Leistungen bei Pannen und Unfällen erhalten. Er sichert Ihnen beispielsweise Hilfe beim Abschleppen zu, stellt Ihnen bei Bedarf einen Mietwagen zur Verfügung und ist außerdem bei der Beschaffung von Ersatzteilen behilflich. Mit Schutzbriefen bekommen Sie auch personenbezogene Leistungen, wie etwa Krankenrücktransport, Kosten- erstattung bei Reiseabbruch oder Hilfe beim Todesfall im Ausland. Mallorca-Police Sie erkunden Ihr Urlaubsland mit einem Mietwagen? Dann sollte Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland die so genannte Mallorca-Police enthalten. Ohne sie kann es teuer werden, wenn Sie mit dem Mietwagen im europäischen Ausland einen Unfall verursachen. Da reicht die Versicherungssumme für das gemietete Auto meistens nicht aus. In diesem Fall springt die Mallorca-Police ein und übernimmt die Differenz bis zur Höhe Ihrer deutschen Police. Ist sie in Ihrer Kfz-Versicherung nicht enthalten, können Sie sie separat für wenig Geld auch bei einem Automobilklub abschließen. BdV-Tipp Was für Europa die Mallorca-Police ist, ist für das außereuropäische Ausland die Traveller-Police. Reisegepäckversicherung Haben Sie Ihren Koffer im Flughafen oder im Bahnhof immer in der Hand oder zwischen Ihre Beine geklemmt? Das müssten Sie, wenn Sie Leistungen aus der Reisegepäckversicherung haben wollen. Denn die Reisegepäckversicherer zahlen oft nur anteilig oder gar nicht, weil sie Ihnen grob fahrlässiges Verhalten im Umgang mit Ihrem Gepäck vorwerfen. Zudem sind Wertsachen wie Schmuck, aber auch wertvolle Sachen wie z. B. Film- und Fotoapparate nur unzureichend oder sogar gar nicht mitversichert. Hinzu kommt, dass unter bestimmten Voraussetzungen Ihr Gepäck z. B. bei einem Einbruch in ein Hotelzimmer und bei Beraubung innerhalb Europas (bei neueren Bedingungen auch weltweit) in der Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung versichert ist.

29 Reiseversicherungen BdV-Tipp Der BdV hilft seinen Mitgliedern bei der Suche nach einem passenden Angebot zu Reiseversicherungen. 29

30 Unfallversicherung

31 Unfallversicherung Wer schon in jungen Jahren durch einen Unfall schwere Verletzungen erleidet, für den kann sich das ganze Leben verändern. Eine private Unfallversicherung hilft, zumindest die finanziellen Folgen zu lindern zahlt aber nur bei bleibenden Schäden. Zwar sind Auszubildende und Studenten über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Doch von der gibt es ausschließlich dann Geld, wenn der Unfall am Ausbildungsort oder auf dem Weg dorthin passiert. Außerdem sind die Leistungen selten ausreichend. Der Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung gilt dagegen weltweit und rund um die Uhr. Ganz wichtig: Zur Absicherung des Lebensunterhaltes ist die private Unfallversicherung nicht geeignet. Dafür ist die Berufsunfähigkeitsversicherung zuständig. Sie zahlt nicht nur bei Invalidität durch einen Unfall, sondern auch bei Krankheit eine Rente, wenn man berufsunfähig ist also seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Die Höhe der Leistung aus einer privaten Unfallversicherung hängt im Wesentlichen von der Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität ab. Dieser bemisst sich danach, in welchem Umfang die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Für einige Körperteile und Sinnesorgane sind feste Prozentsätze vereinbart (Gliedertaxe). Bei Verlust eines Beines beispielsweise liegt die Invalidität in vielen Tarifen bei 70 Prozent. Beträgt die Versicherungssumme Euro, erhält das Unfallopfer durch eine Einmalzahlung Euro. Sinnvoll sind Tarife, bei denen sich die Leistung bei besonders schweren Unfällen um ein Vielfaches der Versicherungssumme erhöht, die sogenannte Progression. 31

32 Gut zu Wissen Unfälle können erhebliche Folgen für den Betroffenen haben. Sinnvoll kann eine Unfallversicherung für junge Menschen sein, besonders wenn sie gefährliche Sportarten betreiben. Die Tarife und Leistungen unterscheiden sich bei einzelnen Versicherern erheblich. Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß beantworten! Das Verschweigen von Vorerkrankungen kann den Versicherungsschutz kosten. Gute Tarife zahlen auch dann, wenn ein Unfall Folge von Alkohol- oder Medikamentenmissbrauch, eines epileptischen Anfalls oder eines Herzinfarktes ist.

33 Unfallversicherung BdV-Tipp Wichtiger als eine Unfallversicherung ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente. Schauen Sie im Kleingedruckten nach, welche Kriterien für einen Leistungsausschluss genannt werden. Vereinbaren Sie eine Einmalzahlung im Schadensfall und keine Rente. Mit dem Betrag können Sie dann die notwendigen Maßnahmen wie zum Beispiel den Umbau der eigenen Wohnung sowie von der Krankenkasse nicht übernommene Hilfsmittel oder Therapien bezahlen. Vermeiden Sie Zusatzleistungen wie beispielsweise Bergungskosten, Unfall- und Krankenhaustagegeld sowie Genesungsgeld. Sobald Sie wissen, welche Leistungen Sie absichern möchten, vergleichen Sie immer mehrere Angebote. Hilfe gibt es als Mitglied beim BdV. 33

34 Hausrat- VERSICHERUNG

35 Hausratversicherung Eine Hausratversicherung gehört nicht zu den zwingend notwendigen Versicherungen, die Auszubildende und Studenten unbedingt brauchen. Das gilt vor allem dann, wenn Sie keinen eigenen Haushalt gegründet haben, beispielsweise weil Sie noch zu Hause bei ihren Eltern wohnen. Wohnen Sie in einem Studentenoder Ausbildungswohnheim sind Sie über die Hausratversicherung ihrer Eltern nur dann mitversichert, wenn Sie regelmäßig nach Hause zurückkehren. Anders sieht es aus, wenn Auszubildende oder Studenten in eine eigene Wohnung oder Wohngemeinschaft ziehen. Dann kann der Abschluss sinnvoll sein, wenn wertvoller Hausrat wie teure Fachbücher, Notebook, Smartphone und dazu noch trendige Markenkleidung und das ein oder andere wertvolle Möbelstück dort ihren Platz finden. Die Neuanschaffung kann ganz schön ins Geld gehen und ist bei schmalem Budget nur schwer zu bewältigen, wenn beispielsweise der Hausrat bei einem Wohnungsbrand in Flammen aufgeht. Eine Hausratversicherung zahlt vor allem nach einem Schaden durch Brand, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Raub, Vandalismus oder Einbruchdiebstahl stets so viel, dass beschädigte Haushaltsgegenstände repariert werden können oder sich Geschädigte gleichwertigen Hausrat neu kaufen können. Auch für bestimmte Folgeschäden wie Aufräumarbeiten oder die Unterbringung in einem Hotel kommt die Versicherung auf. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Versicherungssumme dem Neuwert der in der Wohnung oder Studentenbude befindlichen Gegenstände entspricht. Andernfalls gibt es weniger. Die Versicherungssumme sollte daher stets so hoch sein, dass Neuanschaffungen bezahlt werden können. Ein pauschaler Betrag von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche dürfte bei Azubis und Studenten jedoch über völlig ausreichen. Sind Azubis und Studenten jedoch über die Eltern im Rahmen der so genannten Außenversicherung mitversichert, ist die Versicherungssumme meist begrenzt. Sie liegt üblicherweise bei 10 bis 30 Prozent der im Vertrag der Eltern vereinbarten Versicherungssumme - das kann zu wenig sein. In dem Fall müsste ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Um dem Versicherer den tatsächlichen Schaden nachweisen zu können, sollte immer eine detaillierte Aufstellung des Hausrates angefertigt werden. Da helfen nicht nur Kaufbelege, sondern auch Fotos. Diese Unterlagen sollten außerhalb der eigenen vier Wände aufbewahrt werden! 35

36 Gut zu Wissen Die Hausratversicherung ist für Azubis und Studenten nur sinnvoll, wenn sie nicht mehr über den Vertrag der Eltern abgesichert sind und wenn ein Neukauf des Hausrats im Schadensfall finanziell nicht zu stemmen ist. Versichert ist der Hausrat, der im Versicherungsschein genannt ist Untermieter brauchen in der Regel einen eigenen Hausratversicherungsschutz. Haben in einer Wohngemeinschaft mehrere Personen den Vertrag unterschrieben, kann eine gemeinsame Hausratversicherung nur bei wenigen Versicherern auf Anfrage abgeschlossen werden. Das ist preiswerter als mehrere Einzelpolicen. Fahrräder sind nur gegen Diebstahl mitversichert, wenn sie im verschlossenen Keller oder in der Wohnung stehen. Bei Diebstahl des Fahrrads außerhalb, z. B. in Gemeinschaftskellern oder im Freien, zahlt die Versicherung jedoch nicht. Lassen sich besonders wertvolle Gegenstände wie Musikinstrumente nicht über die Hausratversicherung absichern, empfiehlt sich eine eigenständige Versicherung.

37 Hausratversicherung BdV-Tipp Sichern Sie gesammelte Belege und Fotos des Hausrats außerhalb der Wohnung. Wählen Sie einen Tarif, der auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Dann zahlt die Versicherung auch, wenn Sie z. B. einen Einbruch durch ein auf Kipp gestelltes Fenster begünstigt haben. Erwägen Sie allenfalls dann eine zusätzliche Fahrradversicherung abzuschließen, wenn das Fahrrad sehr teuer ist. Bewahren Sie unbedingt Kaufbelege und die Unterlagen des Herstellers über Ihr Rad sowie die Rahmennummer auf. Lassen Sie zusätzlich Ihr Fahrrad bei der Polizei registrieren. Handyversicherung Auf Smartphones können Jugendliche kaum noch verzichten. Was liegt da näher, als das geliebte Handy mit einem Neupreis von z. B. bis zu 500 Euro für vier bis sechs Euro im Monat gegen Diebstahl und Beschädigung zu versichern? Doch was auf den ersten Blick sinnvoll scheint, kann sich schnell als herausgeworfenes Geld erweisen. Rund 50 bis 60 Euro kostet beispielsweise ein solcher Versicherungsvertrag mit einer Laufzeit für ein 500 Euro Handy von einem Jahr. Wird das Handy gestohlen, kann dann auch noch ein Selbstbehalt anfallen. Ob sich ein Abschluss lohnt, verrät ein Blick in das Kleingedruckte des Handy-Versicherungsvertrages. Der Kunde kauft einen Vertrag mit vielen Fallstricken. Was viele nicht wissen: Eine Entschädigung findet meist nur zum niedrigen Zeitwert statt. Zudem ist der Diebstahlschutz bei vielen Handy-Versicherungen nicht automatisch enthalten. Genau diese vom Verbraucher erwartete Absicherung kostet einen Extra-Beitrag. Aber auch bei mitversicherten Diebstahl gilt: Wer sein Handy unbeaufsichtigt liegen lässt, hat keinen Versicherungsschutz. Fazit: Hände weg von der Handyversicherung, denn ein defektes oder verloren gegangenes Handy wird Sie nicht in den Ruin treiben. 37

38 Rechtsschutzversicherung

39 Rechtsschutzversicherung Der Abschluss einer eigenen Rechtsschutzversicherung erübrigt sich für viele Auszubildende und Studenten, da sie meist über den Vertrag ihrer Eltern mitversichert sind. Selbst wenn die Eltern keine Rechtsschutzversicherung haben, ist ein Abschluss nur dann sinnvoll, wenn das Geld dafür übrig ist und nicht auf wichtige Versicherungen, wie beispielsweise eine eigene Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, verzichtet werden muss. Wer dennoch auf Rechtsschutz nicht verzichten will, sollte sich auf die Bereiche beschränken, die für ihn die größten Risiken bergen. Eine Privat-Rechtsschutz zahlt die Kosten bei Vertragsstreitigkeiten wie beispielsweise nach dem Kauf eines Notebooks. In neueren Verträgen ist meist geregelt, dass die Mitversicherung in der Privat-Rechtsschutzversicherung bei den Eltern für Studenten entfällt, wenn sie während des Studiums durch eine regelmäßige Gut zu Wissen Auszubildende und Studenten sind für die Dauer der Erstausbildung, spätestens bis zum 25. Lebensjahr, meist über die Rechtsschutzpolice ihrer Eltern mitversichert. Eine eigene Police ist daher nur in Ausnahmefällen nötig. Rechtsschutzverträge gibt es als Kombiverträge mit verschiedenen Bausteinen wie beispielsweise Privat-, Miet-, Familien- und Verkehrsrechtsschutz. Umso umfangreicher der Schutz, desto höher sind die Beiträge. Je höher die Selbstbeteiligung ist, umso niedriger sind die Beiträge. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn sich der Versicherungsfall vor Versicherungsbeginn ereignet hat oder in die Wartezeit fällt. Im Miet-Rechtsschutz der Eltern sind Streitigkeiten für die auswärtige Studentenwohnung nicht mitversichert. Das gilt auch für den Verkehrsrechtsschutz, wenn volljährige Auszubildende und Studenten ein Fahrzeug auf den eigenen Namen angemeldet haben. 39

40 Tätigkeit Geld für den eigenen Lebensunterhalt verdienen. BdV-Tipp Prüfen Sie ganz genau, ob ein Rechtsschutz wirklich gebraucht wird, insbesondere auch, ob Sie bereits über Ihre Eltern mitversichert sind. Kombinieren Sie ausschließlich Rechtsschutzbausteine, die Sie wirklich benötigen. Fragen Sie nach günstigeren Single-Tarifen. ACHTUNG: Nicht alle Rechtsschutzversicherer bieten bei Rechtsstreitigkeiten rund um Studium, Schulalltag oder Ausbildung (BAföG, studentischen Arbeitsverhältnissen etc.) Deckungsschutz an. Daher ist es wichtig zu prüfen, ob im Versicherungsvertrag über den Verwaltungsrechtsschutz nur verkehrsverwaltungsrechtlicher Schutz eingeschlossen ist oder auch darüber hinaus geleistet wird. Das Hochschulzulassungsrecht bzw. die Studienplatzklage oder das Kapazitätsverfahren dürfen nicht ausdrücklich ausgenommen sein.

41 Rechtsschutzversicherung 41

42 Private altersvorsorge Es ist gut, wenn Sie sich schon während Ihrer Berufsausbildung oder Ihres Studiums Gedanken in Bezug auf Ihre Altersvorsorge machen. Wesentlich ist jedoch, dass Sie die existenziell wichtigsten Versicherungen haben. Eine Privathaftpflichtversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind sehr wichtig, da sie vor dem finanziellen Ruin schützen können. Es nützt Ihnen wenig, wenn Sie beginnen, sich für das Alter abzusichern, aber z. B. keine Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Wenn Sie berufsunfähig werden und Sie haben Ihr Einkommen nicht abgesichert, werden Sie zukünftig auch Ihre Altersvorsorgeverträge nicht mehr bedienen können. Daher: Existenzielle Risikoabsicherung vor Altersvorsorge!

43 Private Altersvorsorge Wenn Sie nach der Überprüfung Ihrer Versicherungssituation der Meinung sind, dass Sie gut abgesichert sind und trotzdem noch Geld für die Altersvorsorge zur Verfügung haben, bedenken Sie bitte Folgendes: Altersvorsorge hat grundsätzlich nichts mit Versicherung zu tun, sondern mit Geldanlage. Deshalb unser Rat: Finger weg von Kapitallebensversicherungen, privaten Rentenversicherungen, fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen! Mit solchen Verträgen würden Sie sich zu lange binden, sie sind unflexibel und meist nicht lukrativ. Wer schon in jungen Jahren für das Alter vorsorgen will, sollte lieber selbst Geld anlegen. Infrage kommen können zum Beispiel Bank- und Fondssparpläne. Achten Sie darauf, dass Sie möglichst flexibel bleiben, denn wer weiß schon, was bis zur Rente noch alles passiert. Es ist wichtig, dass Sie notfalls schnell wieder an das Geld herankommen können oder dass Sie den Vertrag an neue Lebensumstände anpassen können. Lassen Sie sich zum Thema Geldanlage neutral, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale, beraten! Wer schon sozialversicherungspflichtiges Gehalt oder Ausbildungsvergütung erhält, kann über einen Riester-Vertrag eine staatliche Förderung erhalten. Eine Zulage in Höhe von 154 Euro pro Jahr und ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 200 Euro werden in diesem Zusammenhang Berufsanfängern unter 25 Jahren angeboten. Das klingt erst einmal verlockend. Bedenken Sie aber bitte, dass Sie die staatliche Förderung zurück zahlen müssen, wenn Sie den Vertrag vor Rentenbeginn kündigen. Hierbei ist zu beachten, dass eine hohe Anzahl von Verträgen nicht bis zum Ende durchgehalten wird. Für nicht empfehlenswert halten wir Riester geförderte Rentenversicherungen, denn sie sind mit hohen Abschluss- und Verwaltungskosten verbunden. Die staatliche Förderung wird durch die hohen Kosten oft stark verringert oder sogar komplett aufgelöst. Tragen Sie sich mit dem Gedanken, einen Riester-Vertrag abzuschließen, lassen Sie sich zuvor neutral und unabhängig beraten. Ein Riester-Vertrag lohnt sich längst nicht für jeden. 43

44 BdV-Tipp Frühzeitige Altersvorsorge ist sinnvoll, darf aber nicht auf Kosten der erforderlichen Risikoabsicherung gehen. Deshalb ist es wichtig, erst einmal die wichtigsten Risiken durch eine Privathaftpflichtversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern. Zudem kann eine Unfallversicherung sinnvoll sein. Nur wenn dann noch Geld übrig bleibt, lohnt sich eine Altersvorsorge. Flexibilität ist bei allen Spar- und Vorsorgeverträgen Trumpf. Deshalb niemals Policen abschließen, die vor Rentenbeginn nicht oder nur gegen hohe Kosten kündbar sind. Spar- und Risikovorsorge sollten zudem niemals in einer Police gebündelt, sondern immer in separaten Verträgen abgeschlossen werden. Dann kann zumindest der Risikoschutz fortgeführt werden, wenn das Geld mal knapp wird. Ansonsten laufen Sparer Gefahr, dass bei Beitragsfreistellung einer teuren Kombipolice der Risikoschutz (sehr) stark reduziert wird, so dass dieser völlig unzureichend ist. Das ist ein Schaden, der sich kaum wieder reparieren lässt.

45 Tipps und Hinweise raus aus Falschen Versicherungen Manchmal stellt sich die Entscheidung für eine bestimmte Versicherung als falsch heraus. Die Tarife eines anderen Versicherers können günstiger oder die Leistungen umfangreicher sein. Vielleicht müssen Sie zu Beginn Ihres Berufslebens angesichts knapper finanzieller Mittel auch auf die eine oder andere Versicherung verzichten. Doch ganz gleich aus welchem Grund eine Versicherungskündigung erfolgen soll: Nicht genau zu wissen, wie und wann sie erfolgen muss und deshalb erst einmal auf seinem alten Vertrag sitzenzubleiben, kann teuer werden. In der Regel ist eine Kündigung jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres möglich. Die Kündigung muss dabei meist drei Monate vorher beim Versicherer vorliegen. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung genügt dagegen ein Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. Wird das eigene Fahrzeug verkauft, muss keine Kündigung erfolgen, da die Kfz-Versicherung an das Fahrzeug gebunden ist. Wer schon kurz nach der Vertragsunterschrift merkt, dass er einen Fehler gemacht hat, kann innerhalb von 14 Tagen nach der Vertragsunterschrift den Antrag widerrufen. Bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen gilt eine Frist von 30 Tagen. Die Widerrufsfrist beginnt, sobald Sie den Versicherungsschein, die vollständigen Vertragsunterlagen und eine deutlich gestaltete Widerrufsbelehrung erhalten haben. Bei Schadensversicherungen können sowohl Sie als auch Ihr Versicherer nach einem Versicherungsfall kündigen. Bei der Rechtsschutzversicherung geht das zum Teil erst nach zwei Schadensfällen. Dazu haben Sie nach Abschluss der Verhandlungen über die Schadensregulierung einen Monat Zeit. Auch eine Beitragserhöhung ermöglicht eine Kündigung. Häufig beruft sich der Versicherer dabei auf eine Beitragsanpassungsklausel im Versicherungsvertrag. Den Umfang des Versicherungsschutzes hat er dabei aber nicht verändert. Sobald er Ihnen das mitteilt, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schreibens mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Erhöhungstermin kündigen. In der privaten Krankenversicherung beträgt die Frist zwei Monate. BdV-Tipp Die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versenden. Versicherungsjahr muss nicht das Kalenderjahr sein. Schauen Sie auf Ihrem Versicherungsschein nach. 45

46 Beschwerde Wenn die Versicherung nicht zahlt Wenn Sie Probleme mit Ihrer Versicherung haben oder aus bestimmtem Grund unzufrieden sind, haben Sie mehrere Möglichkeiten, sich zu beschweren. Normalerweise sollen Ihnen Versicherungen helfen. Es kann auch anders kommen. Wenn die Versicherung nicht zahlt, dann ist der Ärger groß. Sie brauchen nicht gleich vor Gericht zu gehen. Es gibt Beschwerdestellen, an die sich ein Versicherungskunde wenden kann und die wenig oder nichts kosten. Hilfe beim Bund der Versicherten e. V. Wir beraten Sie als Mitglied bei Ihren individuellen Fragen rund um private Versicherungen. In Fällen von allgemeinem Interesse führt der

47 Tipps und Hinweise BdV auch Musterprozesse bis vor die höchsten deutschen Gerichte. Der Ombudsmann als Schlichter Sie können sich, wenn Sie außergerichtlich Meinungsverschiedenheiten mit Ihrem Versicherungsanbieter oder Vermittler haben, an einen der zuständigen Ombudsmänner der Versicherungswirtschaft wenden (siehe Adressen, die weiterhelfen ). Bei Kranken- und Pflegeversicherungen Der Ombudsmann prüft Ihre Beschwerde und empfiehlt, wenn er das Verhalten des Versicherers oder Vermittlers zu beanstanden hat, wie sich diese Ihnen gegenüber verhalten sollen. Bei Sach-, Lebens-, Rechtsschutzund Haftpflichtversicherungen Hier kann der Ombudsmann bei Streitigkeiten bis Euro verbindlich entscheiden, wie in Ihrer Sache zu verfahren ist. Wenn Sie mit den Entscheidungen auf dieser Ebene nicht zufrieden sind, können Sie auch noch vor Gericht gehen. Die BaFin als Prüfer Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, genannt BaFin, prüft, ob der Versicherer gegen verbindliche gesetzliche Vorgaben verstoßen hat. Er wendet sich nach Ihrer Beschwerde an den Vorstand Ihrer Versicherungsgesellschaft. Der muss sich äußern. Der Versicherte erhält danach eine Antwort von der BaFin. So beschweren Sie sich richtig Damit Ihre Beschwerde erfolgreich wird und Sie schneller zu Ihrem Recht kommen, sollten Sie diese Punkte beachten: Schreiben Sie möglichst nicht mehr als eine Seite. Nennen Sie Kennnummern wie Versicherungsschein-, Schadensoder Vorgangsnummern des Schriftverkehrs. Schicken Sie ergänzende Unterlagen als Kopien (!) mit. Vergessen Sie nicht zu unterschreiben und denken Sie an Ihre Absenderangaben. Gut zu Wissen Um einen Vorgang im Anschreiben präzise darzustellen, sollten Sie vorab gedanklich diese Fragen beantworten: Wer hat was, wann, wie, wo und warum gemacht? 47

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