Geprüfte/r Handelsfachwirt/in
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- Jörn Meissner
- vor 8 Jahren
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1 Bildung für Ihre Zukunft Fachakademie für Technik und Betriebswirtschaft ggmbh Magdeburg IHK - Abschluss Geprüfte/r Handelsfachwirt/in Aufstiegsfortbildung Teilzeit in 18 Monaten Lehrgangsnummer: HFWT 5 Beginn der Fortbildung: 15. Oktober 2016 Ende der Fortbildung: 17. März 2018 schriftliche Prüfung: mündliche Prüfung: Unterricht: Ferienzeiten: und Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben samstags 07:30 Uhr 14:00 Uhr bis bis bis sowie an den gesetzlichen Feiertagen
2 Zielgruppe: Inhaber/-innen von Einzelhandels- und Großhandelsbetrieben, Sämtliche kaufmännische Mitarbeiter/-innen in mittleren und größeren Handelsbetrieben, Mitarbeiter/-innen in Industrie- und Handwerksbetrieben, die im Verkauf oder im Einkauf beschäftigt sind, nicht kaufmännisch ausgebildete Mitarbeiter/-innen, wie Ingenieure, Techniker/-innen, Landwirte, die jedoch kaufmännisch tätig sind. Lehrgangsziel: Die Qualifikation zum/r Geprüften Handelsfachwirt/-in ist für Berufspraktiker aus dem Handel konzipiert, die eine Führungsposition oder die Selbständigkeit anstreben. In den Bereichen Unternehmensführung, Marketing, Controlling, Personalwesen, Logistik und Beschaffung wird Ihnen das erforderliche Wissen für den Einstieg in die Managementebene vermittelt. Sie verstehen betriebswirtschaftliche Abläufe und sind in der Lage, strategisch und planerisch tätig zu werden. Zulassungsvoraussetzungen: Gesamtdauer: Unterrichtsform: Anmeldung: Nachweise: Abschlussart: Abschlussbezeichnung: Prüfende Stelle: Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum/r Verkäufer/in oder einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein. ca. 18 Monate Teilzeit, mit durchschnittlich 8 Ustd./Woche bis 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn schriftlich mit dem Anmeldeformular der FTB Zeugnis des anerkannten Ausbildungsberufes Nachweis über die praktische Berufstätigkeit IHK-Abschluss IHK - Geprüfter Handelsfachwirt/ Geprüfte Handelsfachwirtin Industrie- und Handelskammer (IHK) Magdeburg Kosten: Lehrgangsgebühren 2.350,00 Lehrgangsmaterialien (Lehrbücher lt. Bücherliste) ca. 230,00 Prüfungsgebühr 560,00 (bei der IHK zu entrichten) Prüfungsvorbereitung: Weiterbildung (beruflicher Aufstieg): Bildungsurlaub vom bis (inkl. Wochenende) Betriebswirt/-in Hochschulzugangsberechtigung durch den Erwerb des Fachwirt- Abschlusses Fachakademie für Technik und Betriebswirtschaft ggmbh 2
3 Inhalt der Fortbildung Während der Weiterbildung zum/r Geprüften Handelsfachwirt/-in erwerben Sie unter anderem folgende Kenntnisse: im Handlungsbereich Unternehmensführung und steuerung : Planung von Selbständigkeit, Besonderheiten der Übernahme, persönliche und fachliche Eignung zur unternehmerischen Selbständigkeit, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen unternehmerischer Selbständigkeit, Managementaufgaben, Unternehmensorganisation, angewandte Kosten- und Leistungsrechnung, Controllinginstrumente und ihr Zusammenwirken, Finanzierung, Qualitätsmanagement, Umweltmanagement. im Handlungsbereich Handelsmarketing : Handelsentwicklungen, Kooperationen, Marktanalyse, Marktstrategie, Standortmarketing, Zielgruppenmarketing, Sortimentsteuerung und Sortimentsgestaltung, Verkaufskonzepte und Servicepolitik, Gestaltung von Verkaufsflächen, Werbung, Verkaufsförderung, Werbeerfolgskontrolle, Öffentlichkeitsarbeit, Zusammenwirken der Marketinginstrumente, E-Commerce, E-Business, Controlling, Wettbewerbsrecht. im Handlungsbereich Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation : Führungsgrundsätze und Führungsmethoden, Personalpolitik, Beurteilungsgrundsätze Personalbedarfs-, Personalkosten- und Personaleinsatzplanung, Organisations- und Personalentwicklung, Personalmarketing, Controlling, Entgeltsysteme, Konfliktmanagement, Planung und Steuerung von Arbeits- und Projektgruppen, Ausgewählte arbeitsrechtliche Bestimmungen, Moderations- und Präsentationstechniken. Planen und Durchführen der Berufsausbildung Planen und Organisieren von Qualifizierungsmaßnahmen im Handlungsbereich Beschaffung und Logistik : Beschaffungspolitik, E-Business, kundenbezogene Gestaltung des Waren- und Datenflusses, effizientes Management der Wertschöpfungskette, Transport, Lagerwirtschaft, Controlling, relevante Rechtsbestimmungen, Entsorgung. Fachakademie für Technik und Betriebswirtschaft ggmbh 3
4 im Handlungsbereich Einkauf (Spezialisierungsmodul): Entwickeln von Einkaufsstrategien aus den Vorgaben der Unternehmenspolitik und externen Größen, Umsetzen und Weiterentwickeln der Sortimentsstrategie unter Berücksichtigung von Hersteller- und Handelsmarken, Analysieren der Einkaufsmärkte und Auswählen von Lieferanten und Beschaffungswegen, Entwickeln von Lieferantenbeziehungen unter Berücksichtigung von Lieferantenbewertungen, Prüfung Die Weiterbildungsprüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Die schriftliche Prüfung gliedert sich in zwei Teilprüfungen und werden auf der Grundlagen jeweils einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt. Die erste schriftliche Teilprüfung thematisiert die Bereiche Unternehmensführung und Unternehmenssteuerung und Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation. Die Bearbeitungszeit für diese erste schriftliche Teilprüfung beträgt 240 Minuten. Die zweite schriftliche Prüfung thematisiert die restlichen Bereiche und den Wahlbereich. Die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt 300 Minuten. Davon entfallen 120 Minuten auf den Wahlbereich. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein situationsbezogenes Fachgespräch. In der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung kann vom Prüfungsteilnehmer oder von der Prüfungsteilnehmerin selbst gewählt werden, sie muss sich auf mindestens zwei der o.g. Handlungsbereiche beziehen. Die Präsentationszeit soll dabei zehn Minuten nicht überschreiten. In dem Fachgespräch soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, dass Berufswissen in handelsbetriebstypischen Situationen angewendet und sachgerechte Lösungen vorgeschlagen werden können. Insbesondere soll nachgewiesen werden, dass angemessen mit Gesprächspartnern kommuniziert werden kann und dabei argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sachgerecht eingesetzt werden können. Das Fachgespräch soll nicht länger als 20 Minuten dauern. Für Teilnehmer/-innen, die die Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben, besteht eine vereinfachte Möglichkeit, die Ausbildereignungsprüfung (AdA-Schein) zu absolvieren. Sie müssen nur noch den praktischen Teil der Prüfung ablegen und sind von der schriftlichen Prüfung befreit. Der praktische Teil kann auf Antrag zeitnah bei der IHK Magdeburg geprüft werden. Diese zusätzliche Prüfung besteht aus der Präsentation einer Situation im Bereich der Ausbildung oder der Mitarbeiterqualifizierung und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Grundsätzlich ist der Lehrgang Ausbildung der Ausbilder (AdA) für eine Führungskraft unentbehrlich, denn er vermittelt die pädagogischen und organisatorischen Fähigkeiten, um in einem Handelsbetrieb verantwortlich auszubilden. Fördermöglichkeiten Das Meister-BAföG unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell. Die Antragsteller/-innen dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem anstrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Wie sieht die Förderung aus? 30,5 % Zuschuss auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (einkommens- und vermögensunabhängig) sowie Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen (maximal ,-) Befreiung von der Zins- und Tilgungspflicht für die Dauer der Maßnahme und einer Karenzzeit von zwei, längstens sechs Jahren (einkommens- und vermögensabhängig) durch das Bestehen der Abschlussprüfung werden auf Antrag 25 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens erlassen. Den Antrag auf Förderung erhalten Sie im Internet unter Fachakademie für Technik und Betriebswirtschaft ggmbh 4
5 So finden Sie uns in der Brenneckestraße 95 Ansprechpartner Lehrgangskoordinatorin: Frau Webers ( ) Für weitere Informationen und persönliche Beratungsgespräche stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Kontaktdaten Fachakademie für Technik und Betriebswirtschaft ggmbh Brenneckestraße Magdeburg Telefon: Fax: Homepage: Fachakademie für Technik und Betriebswirtschaft ggmbh 5
6 Anmeldung Geprüfte/r Handelsfachwirt/-in (IHK) Hiermit melde ich mich verbindlich zum unten eingetragenen Lehrgang an. (Je Teilnehmer bitte eine Anmeldung ausfüllen. Bei Bedarf bitte kopieren!) Unterrichtsform Vollzeit Teilzeit (Tageslehrgang) (berufsbegleitend) Lehrgang-Nr.: (z.b.: HFWT 1) Unterlagen, wie das Zeugnis über den anerkannten Ausbildungsberuf sowie den Nachweis über die praktische Berufstätigkeit sind zu Lehrgangsbeginn im Original vorzulegen! Name: geb. am: Vorname: Geburtsort: PLZ / Ort: Straße, Nr.: Tel. priv.: Tel. dienstlich: erlernter Beruf: Berufspraxis: Jahre Staatszugehörigkeit: Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie die umseitigen Teilnahmebedingungen der FTB ggmbh an. Ort Datum Unterschrift des Teilnehmers Fachakademie für Technik und Betriebswirtschaft ggmbh Magdeburg, Brenneckestraße 95 Tel.: Fax: info@ftb-md.de Fachakademie für Technik und Betriebswirtschaft ggmbh 6
7 1. Anmeldung und Vertragsabschluss Teilnahmebedingungen für Aufstiegsfortbildungen Für die Anmeldung zum Lehrgang ist das Formular der FTB zu verwenden. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nach Prüfung der vom Teilnehmer angegebenen Zugangsvoraussetzungen für den Lehrgang erteilt die FTB in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Anmeldung schriftlich die Zulassung zum Lehrgang. Mit Erteilung der Lehrgangszulassung kommt der Vertrag rechtswirksam zustande. 2. Zahlungsbedingungen Die Lehrgangsgebühren je Ausbildungsteil bzw. insgesamt sind spätestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung fällig. Der Preis für die Teilnahme am Lehrgang geht aus der Lehrgangszulassung hervor. Auf Antrag des Teilnehmers kann die Zahlungsweise in monatlich gleich bleibenden Beträgen gewährt werden. Müssen Lehrgangskosten angemahnt werden, betragen die Gebühren für die erste Mahnung 10,-, für die zweite Mahnung 20,-. Der Teilnehmer, der über die Agentur für Arbeit oder Jobcenter gefördert wird, erklärt sich mit seiner Unterschrift damit einverstanden, dass die Lehrgangsgebühren und sonstigen Lehrgangskosten (Prüfungsgebühr, Lehrbücher) direkt zwischen dem Kostenträger und der FTB abgerechnet werden. 3. Rücktritt/Kündigung Die Erklärung über den Rücktritt eines Lehrganges muss schriftlich erfolgen. Bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn kann der Teilnehmer ohne Nennung von Gründen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt innerhalb von zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn ist von dem Teilnehmer eine Verwaltungspauschale in Höhe von 8 % der zuerst anfallenden Lehrgangsgebühren, mindestens jedoch 30,-, zu zahlen, es sei denn, der Teilnehmer stellt einen Ersatzteilnehmer. Maßgebend für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels der Rücktrittserklärung. Der Teilnehmer, der über die Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Rentenversicherungsträger gefördert wird, kann bis Lehrgangsbeginn kostenfrei und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Teilnehmer, der eine Förderung der Lehrgangskosten aus öffentlichen Mitteln des Europäischen Sozialfonds (z.b. Sachsen-Anhalt-Weiterbildung direkt) beantragt hat, kann bis zur Erteilung der Bewilligung der Förderung bis Lehrgangsbeginn schriftlich kostenfrei zurücktreten, wenn er als Nachweis die schriftliche Ablehnung des Förderantrages vorlegt. Die Durchführung eines Lehrganges ist von einer Mindestteilnehmerzahl anhängig. Wird diese nicht erreicht, kann die FTB den Lehrgang bis eine Woche vor Lehrgangsbeginn absagen, ohne dass der Teilnehmer hieraus Ansprüche ableiten kann. Die FTB setzt den Teilnehmer über die Absage schriftlich in Kenntnis. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Lehrgängen, die weniger als drei Monate dauern, ist die Kündigung nach Lehrgangsbeginn ausgeschlossen. Bei Lehrgängen die länger als drei Monate laufen, kann der Teilnehmer den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von sechs Wochen erstmals zum Ende der ersten drei Lehrgangsmonate kündigen. Danach kann der Teilnehmer den Vertrag jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündigen. Bei Kündigung durch den Teilnehmer, sind die bis zum Ende der Kündigungsfrist anfallenden Lehrgangsgebühren zu entrichten. Darüber hinaus gezahlte Beträge werden von der FTB erstattet. Bei Arbeitsaufnahme während des Lehrganges hat der von der Agentur für Arbeit oder Jobcenter geförderte Teilnehmer/die Teilnehmerin das Recht, sofort und unverzüglich den Ausbildungsvertrag zu kündigen. Ihm/ihr entstehen dann keine weiteren Kosten. Die FTB ist insbesondere berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn Gründe in der Person oder im Verhalten des Teilnehmers vorliegen, die einen effektiven gruppenorientierten Lehrgangsablauf nicht gewährleisten. In diesen Fällen hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu entrichten. Änderungen im Dozenteneinsatz oder des Unterrichtsortes (innerhalb von Magdeburg) stellen keinen Kündigungsgrund dar. 4. Pflichten der FTB Die FTB verpflichtet sich, den Lehrgang in hoher Qualität auf der Grundlage der aktuellen Rahmenlehrpläne durchzuführen. In Abstimmung mit den Teilnehmern behält sich die FTB vor, zusätzliche Inhalte aufzunehmen bzw. bestehende Inhalte zu modifizieren. Die Schwerpunkte des Lehrgangs dürfen jedoch nicht geändert werden. Über die Teilnahme am Lehrgang wird von der FTB eine Anwesenheitsliste geführt. Die FTB behält sich das Recht vor, bei unvorhersehbaren Ereignissen, z.b. Erkrankung eines Dozenten, die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben, ohne dass der Teilnehmer daraus Ansprüche ableiten kann. 5. Pflichten des Teilnehmers Der Teilnehmer verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person bezüglich der Zulassung zur Prüfung zu machen; Falschaussagen können zum Prüfungsausschluss führen. Weiterhin ist der Teilnehmer verpflichtet, die Anweisungen der Dozenten, die Unfallverhütungsvorschriften und die Hausordnung zu beachten. Beim Fernbleiben vom Unterricht ist die FTB unter Angabe des wichtigen Grundes unverzüglich zu unterrichten. Der Teilnehmer, der über die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter gefördert wird, ist verpflichtet, vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Die technische Ausstattung, EDV-Anlagen, sonstige Geräte, Lehr- und Lernmittel sind nur nach Anweisung der Dozenten zu bedienen und sorgsam zu behandeln, die Software nicht zu kopieren, sie nicht aus Räumen der FTB zu entfernen und/ oder für private oder kommerzielle Zwecke zu verwenden. Verstößt der Teilnehmer gegen die o.g. Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann er mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme am Lehrgang ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der FTB bleibt es vorbehalten, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. 6. Haftung Die FTB haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände, Kraftfahrzeuge und der Garderobe. Der Teilnehmer hat für vorsätzliche und grob fahrlässige Beschädigungen am Eigentum der FTB Schadenersatz zu leisten. Die von der FTB zur Verfügung gestellte Software ist ausschließlich zu Lehrgangszwecken zu nutzen. Jeglicher Missbrauch führt zu Schadenersatzansprüchen seitens der FTB oder Dritter. Sofern keine Delegierung durch den Betrieb erfolgt, ist der Lehrgangsteilnehmer über die FTB unfallversichert. 7. Widerrufsrecht Der Teilnehmer kann seine als Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgegebene Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Der Widerruf ist zu richten an: FTB ggmbh, Brenneckestraße 95, Magdeburg, Fax: 0391/ , info@ftb-md.de 8. Datenspeicherung Der Teilnehmer erklärt sich mit der automatisierten Be- und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie späterer Informationen einverstanden. 9. Nebenabreden Änderungen und Ergänzungen der Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Teilnahmebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen. Sollten eine oder mehrere Bedingungen unwirksam sein, sind die Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksame durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt. 10. Gerichtsstand Für Kaufleute im Sinne des HGB ist der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten Magdeburg. (Wird von der FTB ausgefüllt) Eingang der Anmeldung Voraussetzungen geprüft Zulassung erteilt Teilnehmernummer Datum Unterschrift Bemerkungen Fachakademie für Technik und Betriebswirtschaft ggmbh 7
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