Vorbereitung auf die Meisterprüfung in den Teilen III und IV 2015 bis 2017

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1 Bildung für Ihre Zukunft Fachakademie für Technik und Betriebswirtschaft ggmbh Magdeburg Vorbereitung auf die Meisterprüfung in den Teilen III und IV 2015 bis 2017 Aufstiegsfortbildung Vollzeit in 4 Monaten - ab SaZ 4 geeignet Vollzeitkurse Ausbildungsteil Beginn Ende Lehrgangs-Nr. Teile III+IV HMV 100 Teile III+IV HMV 103 Teile III+IV HMV 105 Teile III+IV HMV 108 Ferienzeiten: HMV 105 Praktikum (bei Bedarf): 6 Wochen im Anschluss der theoretischen Ausbildung Teilzeitkurse Ausbildungsteil Beginn Ende Lehrgangs-Nr. Teile III+IV HMT 46 Teile III+IV HMT 48 Teile III+IV HMT 52 Ferienzeiten: HMT HMT HMT 52 Die Prüfungen finden zeitnah am Ende des jeweiligen Kurses statt.

2 Zielgruppe: Lehrgangsziel: Jeder mit abgeschlossener Berufsausbildung als Selbstzahler oder gefördert durch das Unternehmen Arbeitssuchende, gefördert durch einen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur Ehemalige oder freigestellte Zeitsoldaten der Bundeswehr, gefördert über den Berufsförderungsdienst Im Teil III werden betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse vermittelt, die den Teilnehmer in die Lage versetzen, ökonomische Prozesse im Unternehmen zu verstehen und zu steuern. Im Teil IV erlernen die Teilnehmer die rechtlichen, pädagogischen und psychologischen Grundlagen und die fachlichen Erfordernisse für den betrieblichen Teil der Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBIG) oder der Handwerksordnung (HwO) im jeweiligen anerkannten Ausbildungsberuf. Zulassungsvoraussetzungen: Für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung wird vorausgesetzt: Nachweis der jeweils vorgeschriebenen beruflichen Vorbildung und Praxis eine bestandene Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgeschlossen werden soll Anwenderkenntnisse im EDV-Bereich empfohlen Gesamtdauer: Unterrichtsform: Unterrichtszeiten: ca. 4 Monate (Vollzeit) Vollzeit durchschnittlich 36 Ustd./Woche Teilzeit durchschnittlich 14 Ustd./Woche Vollzeit: Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr 14-tägig Freitag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr Teilzeit: freitags von 16:15 Uhr bis 21:00 Uhr samstags von 07:30 Uhr bis 14:00 Uhr Praxis (bei Bedarf) Anmeldung: 6 Wochen á 40 Wochenstunden bis 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn schriftlich mit dem Anmeldeformular Nachweise: 1. Berufsabschlüsse 2. Nachweis der Berufserfahrung bzw. der berufsnahen Verwendung (Bescheinigung über den BFD) - Bescheinigung gemäß 45 BBiG oder - Bescheinigung der berufsnahen Verwendung mit ATN oder - Einzelplatzbeschreibung Bildungsart: Prüfende Stelle: Weiterbildung (beruflicher Aufstieg) Abschlussprüfung in besonderen Fällen nach 45 Abs. 3 BBiG HWK Magdeburg Meisterprüfung im Handwerk Selbstständigkeit 2

3 Inhalt der Fortbildung Teil III betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse Handlungsfeld 1: Handlungsfeld 2: Handlungsfeld 3: Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten Unternehmensführungsstrategien entwickeln Teil IV berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse Handlungsfeld 1: Handlungsfeld 2: Handlungsfeld 3: Handlungsfeld 4: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und planen Vorbereitung der Ausbildung und Einstellen von Auszubildenden Durchführung der Ausbildung Abschluss der Ausbildung Anerkennung von Abschlüssen auf Teile der Meisterprüfung für Teil IV Ausbildereignungsprüfung nach AEVO (ADA-Prüfung) Kosten und Gebühren Ausbildungsteil Vollzeit Teilzeit Teil III 900,00 900,00 Teil IV 490,00 490,00 Kombination III + IV 1.370, ,00 Die Lehrgangsgebühren gelten ab und bis zum Erscheinen eines neuen Informationsmaterials. Unsere Lehrgangskosten enthalten bereits alle notwendigen Aufwendungen für Lehrbücher, Unterrichtsmaterialien und Konsultationen. Sofern keine Delegierung durch den Betrieb erfolgt, ist der/die Lehrgangsteilnehmer/-in über die FTB unfallversichert. In diesem Fall wird vom Teilnehmer gemäß 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII eine Umlage zugunsten der Berufsgenossenschaft in Höhe von 6,00 pro Schulungsmonat erhoben und an die Berufsgenossenschaft abgeführt. Ratenzahlung Sie haben die Möglichkeit, Ihre Kursgebühren in auf Sie individuell zugeschnittene Raten zu bezahlen. Bitte sprechen Sie uns darauf an. Hinweise zu den Prüfungen und Prüfungsgebühren Alle Meisterprüfungen werden vom rechtlich und fachlich zuständigen Prüfungsausschuss der HWK Magdeburg abgenommen. Die Prüfungsgebühren werden vor der jeweiligen Prüfung von der Kammer erhoben und richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung. Sie betragen zur Zeit: für Teil III 120,00 für Teil IV 135,00 ADA-Schein 145,00 Zulassungsgebühr 55,00 (wird einmalig berechnet) 3

4 Prüfung Die Prüfung im Teil III erfolgt in schriftlicher Form und soll insgesamt nicht länger als 5 Stunden dauern. In jedem Handlungsfeld sind mehrere Aufgaben zu bearbeiten, wobei mindestens eine Aufgabe pro Handlungsfeld fallorientiert gestaltet ist. Die Prüfung im Teil IV besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil sind aus allen Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben zu bearbeiten. Die Prüfung soll drei Stunden dauern. Der praktische Teil besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation Dauer 15 Minuten und einem Fachgespräch mit einer Dauer von höchstens dreißig Minuten. Die Prüfungsteilnehmer/innen wählen dazu eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern. Die Prüfungen finden in den Räumen der statt. Ihr Vorteil durch unsere Zusatzleistungen in der Meistervorbereitung Wir unterstützen Sie bei allen Modalitäten Ihrer Prüfungsanmeldung. Keine Zusatzkosten für empfohlene Lehrbücher und Unterrichtsmaterialien. Ansprechpartner Lehrgangskoordinatorin: Frau Schatz Für weitere Informationen und individuelle Beratungsgespräche stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Kontaktdaten Brenneckestraße Magdeburg Telefon: Fax: info@ftb-md.de Homepage: 4

5 So finden Sie uns in der Brenneckestraße 95 5

6 Anmeldung allgemeine Meisterkurse für alle Gewerke Hiermit melde ich mich verbindlich zum/r unten eingetragenen Lehrgang/Lehrgangskombination an. (Eine Anmeldung ist schriftlich, per Fax oder per möglich. Bitte nutzen Sie hierfür dieses Formular.) Unterrichtsform: Vollzeit (Tageslehrgang) Teilzeit (berufsbegleitend) Ausbildungsteile Teil III Teil IV für Meisterkurs: oder ADA-Schein Lehrgang-Nr. oder Reihenfolge: (z.b. HMV 99, HMT 46) folgende Teile wurden bereits abgelegt: Handwerk / Gewerk: Rechnungsempfänger: Sie, als Teilnehmer andere (z.b. Firma) Wie wurden Sie auf den Lehrgang der FTB aufmerksam? Homepage der FTB HWK Anzeige in Medien Fortbildung24.de -Meisterboxx- Kursnet.de Sonstiges ehemaliger Teilnehmer Arbeitgeber Unterlagen, wie Gesellenbrief, Zertifikate und Bestätigungen bereits abgelegter Teile sind zu Lehrgangsbeginn im Original vorzulegen! Name: geb. am: Vorname: Geburtsort: Straße, Nr.: PLZ / Ort: Tel. priv.: Funk: Tel. dienstl.: Staatsangehörigkeit: erlernter Beruf: Berufspraxis: Jahre Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie die umseitigen Teilnahmebedingungen der FTB an. Ort Datum Unterschrift Brenneckestr. 95, Magdeburg Tel.: Fax: info@ftb-md.de 6

7 1. Anmeldung und Vertragsabschluss Teilnahmebedingungen für Aufstiegsfortbildungen Für die Anmeldung zum Lehrgang ist das Formular der FTB zu verwenden. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nach Prüfung der vom Teilnehmer angegebenen Zugangsvoraussetzungen für den Lehrgang erteilt die FTB in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Anmeldung schriftlich die Zulassung zum Lehrgang. Mit Erteilung der Lehrgangszulassung kommt der Vertrag rechtswirksam zustande. 2. Zahlungsbedingungen Die Lehrgangsgebühren je Ausbildungsteil bzw. insgesamt sind spätestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung fällig. Der Preis für die Teilnahme am Lehrgang geht aus der Lehrgangszulassung hervor. Auf Antrag des Teilnehmers kann die Zahlungsweise in monatlich gleich bleibenden Beträgen gewährt werden. Müssen Lehrgangskosten angemahnt werden, betragen die Gebühren für die erste Mahnung 10,-, für die zweite Mahnung 20,-. Der Teilnehmer, der über die Agentur für Arbeit oder Jobcenter gefördert wird, erklärt sich mit seiner Unterschrift damit einverstanden, dass die Lehrgangsgebühren und sonstigen Lehrgangskosten (Prüfungsgebühr, Lehrbücher) direkt zwischen dem Kostenträger und der FTB abgerechnet werden. 3. Rücktritt/Kündigung Die Erklärung über den Rücktritt eines Lehrganges muss schriftlich erfolgen. Bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn kann der Teilnehmer ohne Nennung von Gründen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt innerhalb von zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn ist von dem Teilnehmer eine Verwaltungspauschale in Höhe von 8 % der zuerst anfallenden Lehrgangsgebühren, mindestens jedoch 30,-, zu zahlen, es sei denn, der Teilnehmer stellt einen Ersatzteilnehmer. Maßgebend für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels der Rücktrittserklärung. Der Teilnehmer, der über die Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Rentenversicherungsträger gefördert wird, kann bis Lehrgangsbeginn kostenfrei und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Teilnehmer, der eine Förderung der Lehrgangskosten aus öffentlichen Mitteln des Europäischen Sozialfonds (z.b. Sachsen-Anhalt-Weiterbildung direkt) beantragt hat, kann bis zur Erteilung der Bewilligung der Förderung bis Lehrgangsbeginn schriftlich kostenfrei zurücktreten, wenn er als Nachweis die schriftliche Ablehnung des Förderantrages vorlegt. Die Durchführung eines Lehrganges ist von einer Mindestteilnehmerzahl anhängig. Wird diese nicht erreicht, kann die FTB den Lehrgang bis eine Woche vor Lehrgangsbeginn absagen, ohne dass der Teilnehmer hieraus Ansprüche ableiten kann. Die FTB setzt den Teilnehmer über die Absage schriftlich in Kenntnis. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Lehrgängen, die weniger als drei Monate dauern, ist die Kündigung nach Lehrgangsbeginn ausgeschlossen. Bei Lehrgängen die länger als drei Monate laufen, kann der Teilnehmer den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von sechs Wochen erstmals zum Ende der ersten drei Lehrgangsmonate kündigen. Danach kann der Teilnehmer den Vertrag jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündigen. Bei Kündigung durch den Teilnehmer, sind die bis zum Ende der Kündigungsfrist anfallenden Lehrgangsgebühren zu entrichten. Darüber hinaus gezahlte Beträge werden von der FTB erstattet. Bei Arbeitsaufnahme während des Lehrganges hat der von der Agentur für Arbeit oder Jobcenter geförderte Teilnehmer/die Teilnehmerin das Recht, sofort und unverzüglich den Ausbildungsvertrag zu kündigen. Ihm/ihr entstehen dann keine weiteren Kosten. Die FTB ist insbesondere berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn Gründe in der Person oder im Verhalten des Teilnehmers vorliegen, die einen effektiven gruppenorientierten Lehrgangsablauf nicht gewährleisten. In diesen Fällen hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu entrichten. Änderungen im Dozenteneinsatz oder des Unterrichtsortes (innerhalb von Magdeburg) stellen keinen Kündigungsgrund dar. 4. Pflichten der FTB Die FTB verpflichtet sich, den Lehrgang in hoher Qualität auf der Grundlage der aktuellen Rahmenlehrpläne durchzuführen. In Abstimmung mit den Teilnehmern behält sich die FTB vor, zusätzliche Inhalte aufzunehmen bzw. bestehende Inhalte zu modifizieren. Die Schwerpunkte des Lehrgangs dürfen jedoch nicht geändert werden. Über die Teilnahme am Lehrgang wird von der FTB eine Anwesenheitsliste geführt. Die FTB behält sich das Recht vor, bei unvorhersehbaren Ereignissen, z.b. Erkrankung eines Dozenten, die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben, ohne dass der Teilnehmer daraus Ansprüche ableiten kann. 5. Pflichten des Teilnehmers Der Teilnehmer verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person bezüglich der Zulassung zur Prüfung zu machen; Falschaussagen können zum Prüfungsausschluss führen. Weiterhin ist der Teilnehmer verpflichtet, die Anweisungen der Dozenten, die Unfallverhütungsvorschriften und die Hausordnung zu beachten. Beim Fernbleiben vom Unterricht ist die FTB unter Angabe des wichtigen Grundes unverzüglich zu unterrichten. Der Teilnehmer, der über die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter gefördert wird, ist verpflichtet, vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Die technische Ausstattung, EDV-Anlagen, sonstige Geräte, Lehr- und Lernmittel sind nur nach Anweisung der Dozenten zu bedienen und sorgsam zu behandeln, die Software nicht zu kopieren, sie nicht aus Räumen der FTB zu entfernen und/ oder für private oder kommerzielle Zwecke zu verwenden. Verstößt der Teilnehmer gegen die o.g. Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann er mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme am Lehrgang ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der FTB bleibt es vorbehalten, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. 6. Haftung Die FTB haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände, Kraftfahrzeuge und der Garderobe. Der Teilnehmer hat für vorsätzliche und grob fahrlässige Beschädigungen am Eigentum der FTB Schadenersatz zu leisten. Die von der FTB zur Verfügung gestellte Software ist ausschließlich zu Lehrgangszwecken zu nutzen. Jeglicher Missbrauch führt zu Schadenersatzansprüchen seitens der FTB oder Dritter. Sofern keine Delegierung durch den Betrieb erfolgt, ist der Lehrgangsteilnehmer über die FTB unfallversichert. 7. Widerrufsrecht Der Teilnehmer kann seine als Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgegebene Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Der Widerruf ist zu richten an: FTB ggmbh, Brenneckestraße 95, Magdeburg, Fax: 0391/ , info@ftb-md.de 8. Datenspeicherung Der Teilnehmer erklärt sich mit der automatisierten Be- und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie späterer Informationen einverstanden. 9. Nebenabreden Änderungen und Ergänzungen der Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Teilnahmebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen. Sollten eine oder mehrere Bedingungen unwirksam sein, sind die Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksame durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt. 10. Gerichtsstand Für Kaufleute im Sinne des HGB ist der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten Magdeburg. (Wird von der FTB ausgefüllt) Eingang der Anmeldung Voraussetzungen geprüft Zulassung erteilt Teilnehmernummer Datum Unterschrift Bemerkungen 7

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