Sozialpartner-Papier zur Gesundheitsreform Was bedeutet das für die PatientInnen?
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- Greta Neumann
- vor 8 Jahren
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1 Sozialpartner-Papier zur Gesundheitsreform Was bedeutet das für die PatientInnen? Wir haben eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Warum brauchen wir dann eine Reform? Unser Gesundheitssystem ist nicht nur sehr gut, es wird auch laufend besser: durch neue Behandlungsmethoden und Medikamente, durch hoch entwickelte Geräte, durch permanente Forschung. Das macht das System aber immer teurer. Die höheren Kosten sind allein durch interne Einsparungen nicht mehr hereinzubekommen, bei den Krankenkassen haben sich dadurch riesige Verluste angesammelt. Deshalb braucht das Gesundheitssystem zusätzlich zu den Versicherungsbeiträgen Geld von der öffentlichen Hand. Gleichzeitig sollen im System Kosten vermieden werden, die durch doppelte Behandlungen entstehen. PatientInnen sollten nicht vor einer Operation zuerst von der Ärztin/vom Arzt und anschließend im Spital nochmals untersucht werden. Diese doppelten Behandlungen sind für die PatientInnen schwierig und anstrengend und kosten dem System viel Geld. Warum Kostensteigerungen dämpfen? Es geht nicht um große Einschnitte im Gesundheitssystem, sondern darum, die steigenden Kosten zu dämpfen. In manchen Monaten steigen beispielsweise die Medikamentenpreise um elf bis zwölf Prozent. Eine Kostendämpfung würde bedeuten, dass man mit der Pharmaindustrie, dem Großhandel und den Apotheken Rabatte verhandelt und die Kosten für Medikamente so nur um vier bis acht Prozent steigen. Warum haben die Sozialpartner die Reform in die Hand genommen? Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pensionsversicherung werden von denjenigen, die sie finanzieren also ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen selbst verwaltet. Die ArbeitnehmerInnen-Seite hat sich in der Selbstverwaltung immer für das Solidaritätsprinzip stark gemacht, damit auch schlechter verdienende Menschen die beste medizinische Versorgung erhalten. Die Sozialpartner wissen aus ihrer Erfahrung in der Selbstverwaltung am besten, wie das System funktioniert, wo man was optimal verbessern kann und wie die Effizienz noch gesteigert werden kann. Weder die laufende noch die vorherige Bundesregierung hat Konzepte für mögliche Reformen entwickelt. Wir verstehen das als ein Indiz dafür, dass offensichtlich auch die Regierung in diesem Punkt auf die Expertise der Sozialpartner vertraut.
2 Kommt es jetzt zu Einsparungen bei ärztlichen Leistungen? Nein, das vorgeschlagene Paket beschränkt sich auf eine Dämpfung der Kostensteigerungen d.h. es wird auch weiterhin mehr für Honorare und sonstige Leistungen ausgegeben, aber die Gesamtsumme steigt eben nicht so schnell wie ohne dieses Zukunftssicherungspaket an. Wird es zu schlechterer Versorgung der PatientInnen kommen? Nein, auf keinen Fall. Das hohe Niveau unseres Gesundheitssystems wird nicht angetastet. Durch die Neuorganisation des Systems und durch das Ausnutzen aller Kostendämpfungspotentiale wird aber gesichert, dass die Versorgung so gut bleibt, wie sie heute ist ohne neue Selbstbehalte. Für die PatientInnen wird es sogar zu Verbesserungen kommen: Bessere Information: Eine Patientenquittung, die Sie nach jedem Arztbesuch erhalten, und die lückenlose Dokumentation machen die Behandlung auch Monate später noch nachvollziehbar. Durch die Ausweitung des Arzneimittel-Sicherheitsgurtes können Apotheker auch sicher stellen, dass es zu keinen unangenehmen Wechselwirkungen durch verschiedene Medikamente kommt. Qualitätssicherung: Neue ÄrztInnen sollen laufend Fortbildungsmaßnahmen besuchen. Auch ÄrztInnen mit laufenden Verträgen bilden sich fort. Neu ist die Verpflichtung zu Weiterbildung, Qualität und sparsamer Verschreibung von Medikamenten. Halten sie sich nicht daran, verlieren sie aber nur den Kassenvertrag, nicht aber ihre Zulassung als Ärztin/Arzt. Medikamente: Die Ärztin/der Arzt schreibt den Wirkstoff des Medikaments auf das Rezept, und nicht, wie es heißt und wer es hergestellt hat. Das geht schneller, und die Ärztin/der Arzt hat mehr Zeit für Sie. ApothekerInnen haben ein großes Fachwissen über die Wirkung verschiedenster Medikamente, das so noch besser genutzt werden kann. Wollen ausgerechnet die Sozialpartner den ÄrztInnen den Kollektivvertrag kündigen? Das geht gar nicht niedergelassene ÄrztInnen sind selbstständige UnternehmerInnen und haben daher keinen Kollektivvertrag wie Angestellte. Dafür haben sie zahlreiche Vorteile, die nur Selbstständige haben: Sie können zum Beispiel ihre Arbeitszeit und damit ihr Einkommen selbst steuern. VertragsärztInnen haben im Gesamtvertrag von der Sozialversicherung nur begrenzte Ordinationszeiten von maximal 22 Stunden pro Woche vorgeschrieben. Es besteht allerdings ein großer Unterschied zwischen freiberuflichen ÄrztInnen (selbstständig niedergelassene
3 ÄrztInnen) und angestellten ÄrztInnen in Spitälern. Diese bekommen sehr viel weniger bezahlt und haben weitaus härtere Arbeitszeiten. Der Gesamtvertrag zwischen Sozialversicherung und Ärztekammer wird von Seiten der Sozialversicherung nicht gekündigt. Sollte aber die Ärztekammer überzogene Forderungen haben und damit einen vertragslosen Zustand hervorrufen, muss die Sozialversicherung natürlich im Sinne der PatientInnen ein Notprogramm fahren, um die Versorgung ohne Bezahlung durch den/die PatientIn - für alle Versicherten zu gewährleisten. Deshalb soll es dafür die Möglichkeit geben, Einzelverträge mit ÄrztInnen abzuschließen. Warum wollen die Kassen Honorare mit einzelnen Fachgruppen abschließen? Die Kassenverträge bestehen aus einem Stellenplan (der regelt, wie viele ÄrztInnen es wo gibt) und einer Honorarordnung (die festlegt, für welche Leistungen die ÄrztInnen wie viel Geld bekommen). Die Honorarordnung muss Jahr für Jahr neu verhandelt werden. Es soll auf jeden Fall Gesamtverträge geben, denn nur das gewährt Sicherheit für alle Partner. Aber es sollte möglich sein, die Honorare extra zu behandeln. Vergleichbar etwa mit einem Mietvertrag, bei dem nur über die Mietkosten verhandelt wird, ohne den restlichen Mietvertrag neu verhandeln zu müssen. Zum Beispiel kann dann mit den praktischen ÄrztInnen oder mit den HautärztInnen verhandelt werden, und nicht mehr mit der gesamten Ärztekammer. So kann man auf aktuelle medizinische Fortschritte innerhalb eines Fachgebietes besser reagieren. Die bestehenden Verträge zwischen Krankenkassen und Sozialversicherung will niemand kündigen. Muss ich bei ÄrztInnen künftig bar bezahlen? Nein. Sollten aber die Verhandlungen über die Kassenverträge zu keinem Ergebnis kommen, gibt es einen vertragslosen Zustand. Derzeit müssten die PatientInnen in einem vertragslosen Zustand Arztbesuche bezahlen und sich das Geld nachher von der Krankenkasse zurückholen. Um den PatientInnen diese mühsame Situation zu ersparen, sollen die Kassen nur im Falle, dass kein Gesamtvertrag zustande kommen sollte für diese Zeit Einzelverträge mit ÄrztInnen abschließen dürfen. Dann könnten die PatientInnen weiterhin mit der e-card bezahlen. Wer entscheidet künftig, wie ich behandelt werde?
4 Die ÄrztInnen entscheiden auch in Zukunft unabhängig über die Behandlung. Sie sollen aber den notwendigen Wirkstoff verschreiben und nicht, wie derzeit, den Handelsnamen eines Medikaments. Wenn sie bei einem Patienten/einer Patientin Vitamin-C-Mangel feststellen, empfehlen sie ihm/ihr ja auch, Orangensaft zu trinken aber nicht, welche Marke er/sie kaufen soll. Warum soll den ÄrztInnen die Entscheidung über das Medikament abgenommen werden? Wenn die ÄrztInnen nicht mehr mühsam im Arzneimittelverzeichnis nachschauen müssen, unter welchem Handelsnamen sie den benötigten Wirkstoff verschreiben sollen, ersparen sie sich viel Aufwand. Das Ergebnis: Mehr Zeit für Sie! Kann ich sicher sein, dass ich das Medikament, das ich dann in der Apotheke bekomme, auch vertrage? ApothekerInnen sind hoch ausgebildete Fachleute, die am besten über Wirkstoffe in Medikamenten und deren mögliche Nebenwirkungen Bescheid wissen - schließlich eignen sie sich in einem fünfjährigen Studium genau dieses Wissen an. Ihr Fachwissen ist eine zusätzliche Sicherheitsstufe zusätzlich zur Ärztin/zum Arzt, der/die weiterhin den Wirkstoff verschreibt. Apotheken sollen schließlich auch dazu beitragen, dass nicht nur wirksame, sondern optimal wirksame und gleichzeitig billigere Medikamente angeboten werden. In Salzburg läuft gerade das Pilotprojekt Arzneimittel-Sicherheitsgurt : Die PatientInnen nehmen die e-card auf freiwilliger Basis in die Apotheke mit. Die Apothekerin/der Apotheker sieht sofort, welche Medikamente der/die PatientIn noch einnimmt und gibt ihm/ihr nur die Medikamente, die er oder sie auch wirklich verträgt. Im Fall von Allergien oder Medikamentenunverträglichkeiten kommunizieren ÄrztInnen den ApothekerInnen diese Unverträglichkeit PatientInnen werden dementsprechend optimal versorgt. Finanzierung aus einer Hand Was habe ich davon? Die Finanzierung des Gesundheitssystems aus einer Hand sichert die Finanzierbarkeit längerfristig, weil Gelder nicht doppelt ausgegeben werden (z.b. die gleiche Untersuchung - einmal beim Arzt/bei der Ärztin und ein zweites Mal im Spital). Sie kann aber auch zu Verbesserungen für die/den einzelne/-n PatientIn führen.
5 Sozialpartner-Papier zur Gesundheitsreform So soll das System reformiert werden Wie wird das Defizit in der Krankenversicherung saniert? Die Sozialpartner haben in ihrem Papier zahlreiche Maßnahmen zur Kostendämpfung durch Effizienzsteigerungen im Gesundheitssystem vorgeschlagen. z.b. Stellenpläne für neue ÄrztInnenverträge auf Bedarf abstellen (wenn z.b, in einer Region zu wenig FrauenärztInnen sind, dort eine entsprechende Stelle nachbesetzen oder neu schaffen nicht aber z.b. in einem Bezirk, wo es ohnehin genug ÄrztInnen gibt), Vermeidung von Doppelgleisigkeiten z.b. sollen die gleichen Röntgenbefunde, die eine Patientin/einen Patienten zur Operation ins Krankenhaus mitbringt, nicht nocheinmal gemacht werden, Wirkstoffverschreibung z.b. sollen ÄrztInnen Medikamente oder Wirkstoffe, die in Medikamenten enthalten sind, verschreiben die ApothekerInnen können dann verschiedene Medikamente mit dem verschriebenen Wirkstoff möglichst kostengünstig abgeben, oder ein einheitliches EDV-System für alle Sozialversicherungen, damit nicht jede Sozialversicherung ihr eigenes teures System anschafft. Damit diese Punkte umgesetzt werden können, wollen die Sozialpartner, dass falls notwendig die Regierung die gesetzlichen Regelungen erlässt. Im Sinne der Kostenwahrheit muss die öffentliche Hand faire Leistungsersätze bereitstellen (z.b. angemessene Krankenversicherungsbeiträge für PensionistInnen und Arbeitslose an die Krankenversicherungen), sowie eine Überbrückungsfinanzierung für die Schulden. Auch sollte die Mehrwertsteuer auf Medikamente fallen, damit nicht das Geld der Versicherten als Steuer an den Staat fließt statt ins Gesundheitssystem. Wozu brauchen wir die Finanzierung aus einer Hand? Mit den gesamten Gesundheitsausgaben (öffentlich und privat) liegt Österreich im europäischen Spitzenfeld. Als Arbeitnehmervertretung sind wir besonders interessiert, dass wir die Kosten des Gesundheitswesens nicht explodieren lassen, und dass gleichzeitig alle Versicherten nachhaltig gut versorgt werden. Das größte Potential für Einsparungen liegt in der Beseitigung von Doppelgleisigkeiten von ärztlicher Hilfe und Spitalsversorgung. Momentan werden Spitäler beispielsweise von Bund, Sozialversicherung, Ländern und Gemeinden finanziert.
6 Eine vollständige Aufstellung der Finanzströme ist nur mehr für eine Hand voll ExpertInnen in Österreich wirklich nachvollziehbar. Um in Zukunft diesen Doppelgleisigkeiten in der Leistungserbringung einen Riegel vorzuschieben, ist eine einfache und transparente Struktur der erbrachten Leistungen unabdingbar. Dazu braucht es aber auch eine ebensolche einfache und transparente Struktur der Finanzierung die sogannte Finanzierung aus einer Hand. Die Sozialpartner stellen sich gerne dieser Herausforderung. Warum eine neue Sozialversicherungs-Holding? Die wichtigste Funktion der Sozialversicherung ist die Gewährleistung von sozialer Sicherheit durch die Vermittlung von Solidarität zwischen den BürgerInnen. Die österreichische Sozialversicherung wird von den Versicherten und ihren ArbeitgeberInnen unter staatlicher Aufsicht selbst verwaltet, indem die gesetzlichen Interessenvertretungen VertreterInnen in die Organe der Sozialversicherungsträger entsenden. Um die Ziele der Gesundheitsreform zu erreichen, müssen die Sozialpartner bei der Umsetzung auf Effizienz achten und alle Maßnahmen optimal koordinieren und steuern. Eine schlanke und effiziente strategische Holding soll diese Aufgabe (anstelle des bisherigen Hauptverbandes) übernehmen. Diese SV-Holding erstellt (für die Träger rechtsverbindliche) Richtlinien, genehmigt Budgets sowie Großinvestitionen und erledigt als Dienstleister auch einige zentral zu erfüllende Aufgaben (z.b. IT, Heilmittel etc.). Diese Neuaufstellung ist notwendig geworden, weil der medizinische und technische Fortschritt immer kostenintensiver wird und daher von der Selbstverwaltung noch besser koordiniert vorgegangen werden muss als bisher. Der derzeitige hohe Standard in der medizinischen Versorgung muss unbedingt aufrecht erhalten werden. Schon bisher arbeiten alle Sozialversicherungen gemeinsam an diesem Ziel mit der SV-Holding bekommte diese Zusammenarbeit ein neues gesetzliches Dach und neue Möglichkeiten. Die SV-Holding ist das Steuerinstrument für die gemeinsamen Interessen und Aufgaben aller Sozialversicherungen. Darunter regeln die Sparten Krankenversicherung, Pensionsversicherung und Unfallversicherung die Dinge, die ausschließlich für deren jeweiligen Bereich relevant sind. Wer hat das Sagen in der neuen SV-Holding? Das wichtigste zuerst: Die Selbstverwaltung bleibt bestehen. Der Verwaltungsrat der SV-Holding hat neben einigen beratenden zwölf stimmberechtigte Mitglieder. Sechs Mitglieder bestimmen die ArbeitnehmerInnen, sechs die ArbeitgeberInnen. Alle Beschlüsse müssen sowohl in der ArbeitnehmerInnengruppe als auch in der ArbeitgeberInnengruppe positiv beschlossen werden, um gültig zu
7 werden (doppelte Mehrheit). Das heißt, dass die ArbeitnehmerInnen-VertreterInnen nicht überstimmt werden können. Die operative Führung der Holding übernehmen zwei ergebnisverantwortliche, auf fünf Jahre bestellte GeschäftsführerInnen. Eine Geschäftsordnung regelt, wofür der Vorstand und wofür die Geschäftsführung zuständig ist. Das bedeutet: klare Kompetenzverteilung und Verantwortung. Wer hat das Sagen in den Sozialversicherungsträgern? Die Sozialversicherungsträger werden gestärkt: Sie sollen die Verträge, die sie verhandeln, künftig selbst abschließen. Die Zusammensetzung von Vorstand und Kontrollversammlung der einzelnen Versicherungsträger bleibt unverändert. Den Obleute der Gebietskrankenkassen stellen nach wie vor die ArbeitnehmerInnen. Künftig ist aber die Zustimmung der Kontrollversammlung für alle Beschlüsse notwendig. Das heißt: Auch hier kann eine Kurie die andere nicht überstimmen. Schon bisher war die Zustimmung der Kontrolle in vielen wichtigen Fällen notwendig. Für den Fall einer Blockade ist ein Schiedsmechanismus vorgesehen.
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