Gesamtpreisliste Nr. 6 gültig ab 1. Januar 2013 wöchentlich über 2,6 Millionen kostenlos verteilte Exemplare

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1 Gesamtpreisliste Nr. 6 gültig ab 1. Januar 2013 wöchentlich über 2,6 Millionen kostenlos verteilte Exemplare Amsterdamer Straße Köln Telefon: (02 21) Fax: (02 21) Stand: 1. Januar 2013

2 Verlagsangaben Berliner Format Rheinisches Format* Halbes Berliner Format** Satzspiegel: 430 mm hoch 480 mm 275 mm 282 mm breit 325 mm 187 mm Spaltenbreite: 45 mm 45 mm 45 mm Spaltenzahl: /1 Seite: mm mm mm 1 * gilt für die Ausgaben Schaufenster, Blickpunkt Meckenheim und Bad Godesberg ** gilt für Kölner Wochenende, Leverkusener Wochenende, Wochenend-Ausgaben im rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis, Schaufenster am Wochenende und Blickpunkt am Wochenende Platzierungs- Auf Anfrage vorschrift Kombinations- Auf Anfrage rabatte Nachlässe auf Malstaffel Mengenstaffel MM-Anzeigen ab 6 Anzeigen 5% ab mm 5% ab 12 Anzeigen 10% ab mm 10% ab 24 Anzeigen 15% ab mm 15% ab 48 Anzeigen 20% ab mm 20% bei Mehrabnahme nach Vereinbarung Mindestgröße Mindestberechnung Sonderveröffentlichungen Farbanzeigen Für gestaltete Anzeigen 20 mm/1spaltig 10 Worte pro Anzeige (Anfangswörter in Fettdruck - mind. 1 Wort - sowie Wörter mit mehr als 15 Buchstaben zählen doppelt). Für Sonderveröffentlichungen können je nach Art und Erscheinungsweise besondere Anzeigenpreise und Anzeigenschlusstermine festgelegt werden. Eine Zusatzfarbe: 20% Zuschlag Zwei oder drei Zusatzfarben: 45% Zuschlag Mindestberechnung nur für die Farbzuschläge: 600 mm Farbpreise sind rabattfähig. Wochenendtitel auf Anfrage. Sämtliche Farben werden aus der 4c-Skala hergestellt. Geringe Abweichungen zu dem gewünschten HKS-Farbton sind möglich und von Reklamationen ausgeschlossen. Chiffregebühr Bei Abholung M 2,50; Bei Zusendung M 6,00 Die Kennzifferanschrift wird mit fünf Worten berechnet (ohne Nachlass) Agenturprovision 15% vom Grundpreis Erscheinungsweise Anzeigenschluss Druckunterlagen Druckverfahren Zahlungsbedingungen Wortanzeigen Wöchentlich mittwochs Wöchentlich samstags (Wochenendtitel) Wöchentlich sonntags (Blickpunkt am Sonntag) (Schieberecht bei Feiertagen) Mittwochstitel, Freitag Uhr vor Erscheinen. Wochenendtitel, Donnerstag Uhr vor Erscheinen Druckfähiges PDF. Versand per an den Verlag. Bitte fordern Sie unser Merkblatt zur digitalen Datenlieferung an. Rollenoffset Nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug, bei Bankeinzug 2% Skonto Sofort bei Auftragserteilung oder Bankeinzug. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Mit dieser Preisliste verlieren alle früheren Tarife ihre Gültigkeit.

3 Verbreitungsgebiet Mittwochstitel Mittwochs-Titel Gesamtauflage Mittwoch: Exemplare Stand: 2. Quartal 2012 Bedburg Elsdorf BERGHEIM Bergheim, Bedburg, Elsdorf, Kerpen, Erftstadt Auflage: Frechen, Hürth, Pulheim Auflage: Stadt Köln Auflage: Kerpen Sinnersdorf Pulheim Brauweiler FRECHEN Erftstadt 2 WLB CHO Hürth EHR LIN BRÜHL WEI KÖLN 4 3 INO ISÜ Bornheim NIP SÜD Swisttal Rheinbach KAL WESSELING 5 Alfter Leichlingen LEV.-OPLADEN Leverkusen MÜH 6 11 MECKENHEIM RAT POR BONN Burscheid Rösrath Beuel Hardtberg Bad Godesberg Wachtberg Kürten BERGISCH GLADBACH Niederkassel Bensberg 10 Overath Seelscheid Lohmar Troisdorf SIEGBURG St. Augustin Hennef Königswinter Bad Honnef Lindlar 7 Wipperfürth Much Engelskirchen Ruppichteroth Eitorf Marienheide GUMMERSBACH Wiehl Nümbrecht Bergneustadt 8 Reichshof Morsbach WALDBRÖHL Windeck Joachim Hesse Joachim.Hesse@mds.de Tel.: Fax: Mobil: Siegburg, Troisdorf, St. Augustin, Hennef, Eitorf, Niederkassel, Lohmar, Seelscheid, Much, Bad Honnef Auflage: Waldbröl, Nümbrecht, Morsbach, Reichshof, Ruppichteroth, Windeck Auflage: Rhein 4 Brühl, Bornheim Auflage: Grafschaft 9 Gummersbach, Bergneustadt, Marienheide, Engelskirchen, Wiehl, Reichshof, Lindlar, Wipperfürth Auflage: Wesseling, Bornheim-Widdig, Uedorf Auflage: Stadt Bergisch Gladbach, Rösrath, Overath, Kürten, Odenthal Auflage: Stadt Bonn, Beuel, Bornheim, Alfter, Swisttal, Meckenheim, Rheinbach, Wachtberg, Bad Godesberg, Grafschaft Auflage: Verlagssitz 11 Stadt Leverkusen, Opladen, Leichlingen, Burscheid Auflage:

4 Verbreitungsgebiet Wochenendtitel 3 Wochenend-Verteilungen Gesamtauflage Wochenende: Exemplare Alle Auflagen Stand: 2. Quartal 2012 Bedburg Elsdorf Direktverteilung möglich Bergheim Kerpen 12 Vettweiß Zülpich Erftstadt Euskirchen Mechernich Bad Münstereifel Nettersheim Pulheim FRECHEN 14 Hürth Rhein Weilerswist Köln brühl Wesseling Bornheim Alfter Swisttal Rheinbach Leichlingen Burscheid LEV.-Opladen Leverkusen Kalk Mülheim Grafschaft Rath Porz 15 Bad Godesberg Wachtberg Kürten Bergisch Gladbach Bensberg Rösrath Lohmar Overath Seelscheid Niederkassel Troisdorf Siegburg St. Augustin Hennef Bonn Hardberg Meckenheim Beuel 13 Königswinter Bad Honnef 17 Radevormwald Hückeswagen Lindlar Wipperfürth Much Erscheinungstag Sonntag: 14 Neuenrade Herscheid Schalksmühle Werdohl Lüdenscheid Halver Kierspe Marienheide Bergneustadt Gummersbach Engelskirchen Wiehl Reichshof Ruppichteroth Eitorf Nümbrecht Meinerzhagen Morsbach Waldbröl Windeck Verlagssitz Euskirchen, Zülpich, Vettweiß, Weilerswist, Mechernich, Nettersheim, Bad Münstereifel Auflage: Direktverteilung möglich Erscheinungstag Samstag: 12 Pulheim, Frechen, Hürth, Bergheim, Bedburg, Elsdorf, Kerpen, Erftstadt Auflage: Bergisch Gladbach, Rösrath, Overath, Kürten, Odenthal Auflage: PORZ KÖLN 8 KALK/DEUTZ MÜLHEIM Köln-Porz, Rath, Kalk/Deutz, Mülheim Auflage: Leverkusen, Opladen, Leichlingen, Burscheid Auflage: Siegburg, Troisdorf, Sankt Augustin, Bad Honnef/ Königswinter, Hennef, Eitorf/Windeck, Niederkassel Auflage: Bonn, Bornheim, Alfter, Swisttal, Wachtberg, Rheinbach, Grafschaft Auflage:

5 Preise Gesamtausgaben Mittwochstitel 4 Verlag/ Gesamtausgabe Millimeter-Anzeigen* Wortanzeigen Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis MM MM WA WA Auflage II/ Bergisches Handelsblatt BHG 1,22 1,05 1,16 1, Schlossbote/Werbekurier BSW 1,43 1,23 1,19 1, Kölner Wochenspiegel KAG 6,59 5,64 2,41 2, Linksrheinisch (Teilausgabe) LRH 4,32 3,70 1,68 1, Rechtsrheinisch (Teilausgabe) RRH 2,89 2,48 1,56 1, Lokale Informationen LAG 1,74 1,49 0,98 0, Wochenende AIG 1,33 1,14 1,10 0, Werbepost WP 1,56 1,34 1,10 0, Anzeigen-Echo OAE 1,28 1,10 1,04 0, Lokalanzeiger Waldbröl WLA 0,93 0,80 0,70 0, Schaufenster/Blickpunkt RSS 2,99 2,56 1,34 1, Extra Blatt VWG 2,81 2,40 1,47 1, *Mit Kombinachlass Erftkreis und Bergisches Handelsblatt/Lokale Informationen/Anzeigenecho Gesamt Mittwoch: 20,38 17,46 12,49 10,

6 Preise Gesamtausgaben Wochenendtitel / Kombinationsnachlässe 5 Verlag/ Gesamtausgabe Millimeter-Anzeigen* Grundpreis Ortspreis Grundpreis Wortanzeigen Ortspreis Auflage II/2012 MM MM WA WA Sonntags-Post SPO 2,27 1,95 1,10 0, Blickpunkt am Sonntag Euskirchen EWI 1,03 0,88 0,86 0, Kölner Wochenende WKG 2,00 1,72 1,11 0, Bergisches Sonntagsblatt BSO 1,22 1,05 1,16 1, Leverkusener Wochenende Gesamt WLG 1,30 1,12 0,98 0, Rhein-Sieg Wochenende Gesamt WSG 2,16 1,85 1,47 1, Schaufenster/ Blickpunkt Wochenende Ges. WRS 2,99 2, Mit Kombinationsnachlass Bergisches Sonntagsblatt/Leverkusener Wochenende Gesamt Wochenende: Kombi Bergisches Handelsblatt/Bergisches Sonntagsblatt Kombi Kölner Wochenspiegel/Kölner Wochenende Kombi Lokale Informationen/ Leverkusener Wochenende gesamt Kombi Extra Blatt/ Rhein-Sieg Wochenende Gesamt 12,72 10,91 6,68 5, ,95 1,68 1,86 1, ,99 6,84 3,19 2, ,51 2,16 1,29 1, ,09 3,51 1,94 1, Gesamt Mittwoch und Wochenende *mit allen Kombinachlässen 30,70 26,33 16,71 14,

7 Beilagenwerbung 6 Beilagenpreise Alle Titel GP OP Pro Tausend bis 10 g 54,70 M 46,50 M Je angefangenes Gramm Mehrgewicht 0,94 M 0,80 M Blickpunkt Euskirchen GP OP Pro Tausend bis 10 g 51,18 M 43,50 M Je angefangenes Gramm Mehrgewicht 0,85 M 0,73 M Sonstige Angaben: 1. Die Belegungen von Einzelausgaben und Streuung auf einzelne Verteiler bezirke sind auf Anfrage möglich. Der Verlag kann eine Alleinverteilung und Sortiments ausschluss nicht zusichern. 2. Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Beilagen für zwei oder mehr Firmen werben. 3. Der Streuauftrag wird erst nach Vorlage eines für Satz, Text und Gestaltung verbindlichen Musters, sowie dessen Billigung durch den Verlag ausgeführt. Vorlage beim Verlag spätestens 10 Tage vor Verteilung. Höchstformat Mindestauflage Anlieferung Versandanschrift 21 x 30 cm Stück Kostenfrei, 5 Tage vor Erscheinen auf Anfrage 4. Letzter Rücktrittstermin ist 8 Tage vor Erscheinen. Bei kurzfristigen Rücktritten ist der Verlag berechtigt, 25% der Auftragssumme als Schadenersatz zu berechnen, ohne einen Schaden im Einzelnen nachweisen zu müssen. 5. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz entfällt, wenn mehrere Prospektbeilagen zusammen haften und einem Zeitungsexemplar beigefügt werden, wenn Prospektbeilagen bei der Zustellung aus der Zeitung heraus fallen oder deren Sauberkeit durch den Einlegevorgang leidet. Es wird daher empfohlen, ca. 1% der zu verteilenden Auflage als Reserve mehr anzuliefern. 6. Beilagen müssen so beschaffen sein, dass sie maschinell verarbeitet werden können. Bei nicht einwandfreien gleichen Verpackungseinheiten oder beschädigt angelieferten Prospekten kann keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Verteilung übernommen werden. Darüber hinaus behält sich der Verlag vor, die Kosten für das notwendige Bündeln von Prospekten weiter zu berechnen.

8 Direktverteilung Verteiltag Samstag 7 Rheinische Direkt-Werbung GmbH & Co. KG Köln August-Horch-Straße 10 Telefon ( ) Telefax ( ) info@rdw-koeln.de Gewichtsklasse Grundpreise Ortspreise 1 pro Tausend 1 pro Tausend Bis 20 g 45, ,00 1 Bis 30 g 48, ,00 1 Bis 40 g 51, ,50 1 Bis 50 g 55, ,00 1 ab 50 g nach Vereinbarung Sonderverteilungen: Verteiltag Montag- Freitag, Preis auf Anfrage Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Es bestehen weit reichende Kooperationen in den angrenzenden Gebieten. Nachlässe: Wir gewähren folgende Nachlässe bei einer jährlichen Verteilauflage von mindestens: über 10,0 Mio. p.a. nach Vereinbarung 0,5 Mio. p.a. 5,0% 1,0 Mio. p.a. 7,5% 3,0 Mio. p.a. 9,5% 5,0 Mio. p.a. 11,0% 10 Mio. p.a. 12,0% Anlieferung: Zahlungsbedingungen: Agenturprovision: Lieferanschriften und -termine auf Anfrage. Nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug, bei Bankeinzug 2% Skonto. 15% vom Grundpreis Bündeln: E 6,00 pro Tausend ungebündelter Prospekte Sonstige Angaben: 1. Die RDW kann eine Alleinverteilung und Sortimentsausschluss nicht zusichern. 2. Die RDW behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Prospekte für zwei oder mehr Firmen werben. 3. Der Streuauftrag wird erst nach Vorlage eines für Satz, Text und Gestaltung verbindlichen Musters sowie dessen Billigung durch die RDW ausgeführt. Vorlage bei der RDW spätestens 10 Tage vor Verteilung. 4. Letzter Rücktrittstermin mindestens 3 Werktage vor Verteilen. Bei Nichteinhaltung des letzten Rücktrittstermins ist die RDW berechtigt, 25% der Auftragssumme zusätzlich als Schadenersatz zu berechnen, ohne einen Schaden im Einzelnen nachweisen zu müssen. 5. Die Anlieferung der Prospekte muss in gleichen gebündelten Verpackungseinheiten zu 100 Stück erfolgen. Bei nicht einwandfreien gleichen Verpackungseinheiten oder beschädigt angelieferten Prospekten kann keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Verteilung übernommen werden. Darüber hinaus behält sich die RDW vor, die Kosten für das notwendige Bündeln von Prospekten weiter zu berechnen.

9 Die neue Werbeformel 8 + Mehr-Wert Nr. 1 Die neue Werbeformel für Ihre Prospektwerbung: Anzeigenrabatt durch Beilagenwerbung Klassischer Anzeigenabschluss wird mit Zusatzrabatt aufgewertet. Schriftliche Jahresvereinbarung ermöglicht Direktabzüge. + Mehr-Wert Nr. 2 Beilage 3 ist der Markenbegriff für eine ganze Reihe von Leistungen und Mehr-Wert-Angeboten rund um das Thema Beilagenwerbung im Erfolgsmedium Anzeigenblatt. + Begleitende Beilage Beilagenbonus auf Basis einer Bonusstaffel. Passend zu Ihrer Beilage schalten wir kostenlos Ihren Beilagenhinweis in Form einer Teaser-Anzeige. Mehr-Wert Nr. 3 Der Treuebonus Rückvergütung bei Mengen-Jahresvereinbarung. Bonusausschüttung am Laufzeitende.

10 Prospektanzeigen 9 Prospektanzeige - vielseitig! Sie möchten den Verbraucher effizient und werbewirksam ansprechen. Prospektanzeigen, das sind 4- oder 8-seitige Anzeigen, die ähnlich einer Sie wissen einerseits die Vorteile der Beilagenwerbung zu schätzen, andererseits Beilage gestaltet werden können. Sie werden aber nicht dem Anzeigen- möchten Sie auf die Vorteile der Anzeigenwerbung nicht verzichten? blatt beigelegt, sondern sind fester Bestandteil des gedruckten Produktes. Dann ist die Prospektanzeige das richtige Angebot! Somit werden die Vorteile der Beilagenwerbung mit den Vorteilen der Anzeigenwerbung auf geradezu ideale Weise gekoppelt. Preise Prospektanzeige pro Exemplare Alles 4-farbig! LEVERKUSEN Menge 4 Seiten 4 Seiten 8 Seiten 8 Seiten (Grundpreis) (Ortspreis) (Grundpreis) (Ortspreis) bis ,29 e 98,00 e 231,76 e 197,00 e bis ,12 e 80,00 e 191,76 e 163,00 e bis ,24 e 75,00 e 174,12 e 148,00 e Über ,35 e 70,00 e 129,41 e 110,00 e Preise inklusive einer Panoramaseite. Satzarbeiten auf Anfrage. Preise nicht rabattfähig. BERGHEIM FRECHEN EUSKIRCHEN PULHEIM KÖLN BRÜHL WESSELING BONN MECKENHEIM RHEINBACH BERGISCH GLADBACH SIEGBURG GUMMERSBACH WALDBRÖL Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer.

11 AGB 10 Allgemeine Geschäftsbedingungen Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Kalenderjahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeter-Zeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Prospektbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeab zuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach der Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Der Verlag behält sich vor, Kosten für den Rechnungsversand in Papierform zu berechnen. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung ver langen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigen ausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preis minderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu Exemplare 20 v. H. bei einer Auflage bis zu Exemplare 15 v. H. bei einer Auflage bis zu Exemplare 10 v. H. bei einer Auflage über Exemplare 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber vor dem Ab sinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass

12 11 dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Ansprüche wegen Verlust oder Verzögerungen bei der Aushändigung sind ausgeschlossen. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden ver nichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht bis 50 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher -, Katalog sendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei ent stehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Zuschriften auf Chiffreanzeigen werden nur bearbeitet, wenn der Absender von außen erkennbar ist. Der Verlag behält sich vor, bei Stückzahlen ab zehn Zuschriften von dem Absender eine Weiterleitungsgebühr auf der Basis des jeweils gültigen Posttarifs zu berechnen. 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. b) Für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination ist ein besonderer Abschluss zu tätigen. Der Werbungstreibende hat rück wirkenden Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Kalenderjahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn des Kalenderjahres einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. c) Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen mit einer Beteiligung von mehr als 50% gewährt. Keine Anwendung findet er z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des Öffentlichen Rechts beteiligt sind. d) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. e) Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen, Termin- oder Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. Ebenfalls haftet der Verlag nicht für Fehler auf Grund undeutlich geschriebener Aufträge. f) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungstreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. g) Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bild unterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Dies gilt sinngemäß auch für Prospekt beilagen. h) Anzeigen und Prospektbeilagen von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet werden zu den Preisen für Orts kunden berechnet. Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung zu den jeweiligen Grundpreisen. i) Bei Änderungen der Anzeigen- und Prospektbeilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. j) Im Fall höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz, sofern den Verlag nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. k) Bei Wortanzeigen zählt jedes Wort/jeder Begriff selbstständig. Abkürzungen sind zulässig, sofern sie nicht willkürlich sind, sich ein Sinn ergibt, und die Abkürzungen grammatikalisch sowie orthographisch richtig sind. Der Verlag behält sich vor, Änderungen und Einschränkungen zu veranlassen. l) Bei Wort-, Familien- und privaten Gelegenheitsanzeigen besteht kein Anspruch auf Belegausschnitt. m) Bei nach Verlagsrichtlinien gestalteten standardisierten Anzeigen (rubrizierte Anzeigen bzw. Wortanzeigen) besteht kein Anspruch auf Probeabzüge. n) Die Mindesthöhe für Millimeteranzeigen beträgt 20 mm. o) Der Auftraggeber hat bei Wiederholungsanzeigen den richtigen Abdruck seiner Anzeigen sofort bei Erscheinen zu überprüfen. Der Verlag erkennt Zahlungsminderung oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach der Veröffentlichung eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist. Sonstige Beanstandungen sind, sofern es sich um offensichtliche Mängel handelt, innerhalb vier Wochen nach Rechnungseingang zu erheben. p) Für Anzeigen, die im Rahmen von Verlagssonderveröffentlichungen (beispielsweise aus Anlass von Jubiläen, Eröffnungen, Ausstellungen, Umbauten oder sonstigen Anlässen) erscheinen, können vom Verlag abweichende Preise festgelegt werden. q) In Ergänzung der Ziffer 14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden bei Zahlungsverzug oder Stundung Verzugszinsen er hoben, die 2 v. H. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gem. Artikel 1 1 des Euroeinführungsgesetzes (EuroEG) liegen. r) Vervielfältigte Druckunterlagen sowie montagefähige Papiervorlagen (z.b. Fotopapier) stehen dem Verlag mit Auftragserteilung zur freien Verfügung und unterliegen nicht der Aufbewahrungspflicht für Druckunterlagen. s) Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten, die zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet werden. ( 27, 28 und 33, Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz). Die mit dem Auftrag im Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten dürfen zum Zwecke der Kontaktaufnahme verwendet werden. t) In Ergänzung zu Ziffer 18 werden Zuschriften auf Kennziffernanzeigen, außer Stellenangebote, nur dann weitergeleitet, wenn sie in Standardbrief- oder Postkartenform abgefasst sind. u) Orthographisch und grammatikalisch gilt in allen Anzeigentexten sowohl die alte als auch die neue Rechtschreibung. Mängelrügen bezüglich alter oder neuer Schreibweise sind ausgeschlossen. v) Der Verlag ist berechtigt, in der Zeitung erscheinende Anzeigen in den Online-Dienst des Verlages und ggf. seiner Online-Kooperationspartner einzustellen. Die Anzeigen werden automatisch für mindestens 7 Tage in den Online-Diensten veröffentlicht. Der Verlag ist berechtigt, hierfür einen Preisaufschlag zu berechnen. w) Die Zuständigkeit des jeweiligen Amtsgerichtes ohne Rücksicht auf den Streitwert gilt als vereinbart. Stand 07/2012

13 Jede Woche kostenlose Verteilung in die Haushalte in Bergisch Gladbach, Kürten, Odenthal, Overath und Rösrath Adressen 12 FRECHEN Anzeigen und Informationen GmbH & Co. KG Frechen, Europaallee 33b Telefon ( ) Telefax ( ) Internet anzeigen@wochenende-frechen.de KÖLN 8AKTUELL KÖLNER WOCHENSPIEGEL Kölner Anzeigenblatt GmbH & Co. KG Stolberger Straße 114 a, Köln Telefon (02 21) Telefax (02 21) Internet anzeigen@koelner-wochenspiegel.de Geschäftsstelle Porz Aktuell: August-Horch-Straße 10, Köln (Gremberghoven) Telefon ( ) Telefax ( ) Bergisches Handelsblatt GmbH & Co. KG Bergisch Gladbach, Hauptstraße 97 Telefon ( ) Telefax ( ) Internet anzeigen@bergisches-handelsblatt.de PORZ KÖLN 8 KALK/DEUTZ MÜLHEIM Kölner Anzeigenblatt GmbH & Co. KG August-Horch-Straße 10, Köln Telefon ( ) Telefax ( ) Internet anzeigen@koelner-wochenende.de MIT AMTLICHEN INFORMATIONEN DER STADT RÖSRATH BERGISCHES SONNTAGSBLATT Bergisches Handelsblatt GmbH & Co. KG Bergisch Gladbach, Hauptstraße 97 Telefon ( ) Telefax ( ) Internet anzeigen@bergisches-sonntagsblatt.de Leverkusener Anzeigenblatt GmbH & Co.KG Leverkusen, Bonner Str. 12 Telefon ( ) Telefax ( ) Internet anzeigen@lokale-informationen.de AM SONNTAG BLICKPUNKT EWI - Euskirchener Werbe-Informationen GmbH & Co. KG Euskirchen, Oststraße 1-5 Telefon ( ) Telefax ( ) Internet anzeigen@blickpunkt-euskirchen.de WOCHENENDE BURSCHEID LEVERKUSEN OPLADEN LEICHLINGEN BURSCHEID Leverkusener Anzeigenblatt GmbH & Co.KG Leverkusen Bonner Str. 12 Telefon ( ) Telefax ( ) Internet anzeigen@leverkusener-wochenende.de

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