122. Sitzung des Gemeinderates von Zürich

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1 Sitzung des Gemeinderates von Zürich 17. Dezember 2008, 17:00 Uhr bis 18:56 Uhr, im Rathaus Vorsitz: Präsidentin Fiammetta Jahreiss-Montagnani (SP) Protokollführung: Sekretärin Monika Piesbergen (FDP) Anwesend: 121 Mitglieder Abwesend: Christian Aeschbach (FDP), Jacqueline Badran (SP), Patrick Blöchlinger (SD), Dr. Luca Jagmetti (FDP) Der Rat behandelt aus der von der Präsidentin erlassenen, separat gedruckten Tagliste folgende Geschäfte: 1. Mitteilungen /556 * Weisung 331 vom : Quartierverbindung Oerlikon, Erhöhung Projektierungskredit /135 Weisung 227 vom : Projekt ALBIS, Erwerb von Liegenschaften der Siemens Schweiz AG für die Dienstabteilung OIZ, Genehmigung des Kaufvertrages, Zustimmung zu einem Rückmietvertrag /561 ** Postulat der SK FD vom : OIZ, Belegung des neuen Hauptrechenzentrums (Projekt ALBIS) /273 Weisung 259 vom : Volksinitiative vom Stopp dem asozialen Sozialhilfemissbrauch, Ablehnung ohne Gegenvorschlag VTE FV - VS * Keine materielle Behandlung M i t t e i l u n g e n /511 Ratsmitglied Dr. Doris Weber (FDP 11), Rücktritt Die Ratspräsidentin gibt den Rücktritt von Dr. Doris Weber (FDP 11) auf den 17. Dezember 2008 bekannt und würdigt ihre Amtstätigkeit /565 Postulat von Peter Anderegg (EVP) und Ernst Danner (EVP) vom : Altersheim Köschenrüti in Seebach, Realisierung Peter Anderegg (EVP) beantragt Dringlicherklärung und begründet diese. 2505

2 Sitzung vom 17. Dezember 2008 Der Rat wird über den Antrag am 7. Januar 2009 Beschluss fassen. G e s c h ä f t e /556 Weisung 331 vom : Quartierverbindung Oerlikon, Erhöhung Projektierungskredit Zuweisung an die SK Verkehr gemäss Beschluss des Büros vom 15. Dezember /135 Weisung 227 vom 26. März 2008: Projekt Albis, Erwerb von Liegenschaften der Siemens Schweiz AG für die Dienstabteilung OIZ, Genehmigung des Kaufvertrages, Zustimmung zu einem Rückmietvertrag Die SK FD beantragt folgende neue Ziffer 2 (Antrag des Stadtrates wird zu Ziffer 1) zum Antrag des Stadtrates. 2. Der Stadtrat wird verpflichtet, eine durch den Umzug und die Zentralisierung des Rechenzentrums frei werdend Fläche von mindestens 1 200m 2 aufzugeben. Daraus ergibt sich, dass das OIZ die Liegenschaft an der Wilhelmstrasse nicht weiter nutzen darf. Sollte die Stadt diese Liegenschaft für eine andere Verwendung benötigen, muss dem Gemeinderat eine neue Weisung vorgelegt werden. Zustimmung: Enthaltung: Präsident Hanspeter Kunz (EVP), Referent; Vizepräsident Albert Leiser (FDP), Dr. Bernhard im Oberdorf (SVP), Roger Liebi (SVP), Daniel Meier (CVP), Monjek Rosenheim (FDP) Walter Angst (AL), Marlène Butz (SP), Dorothea Frei (SP), Heinz Jacobi (SP), Rolf Kuhn (SP), Min Li Marti (SP), Karin Rykart Sutter (Grüne) Der Rat stimmt dem Antrag der SK FD mit 109 gegen 0 Stimmen zu. Schlussabstimmung Kommission: Die SK FD beantragt Zustimmung zum bereinigten Antrag des Stadtrates. Zustimmung: Präsident Hanspeter Kunz (EVP), Referent; Vizepräsident Albert Leiser (FDP), Walter Angst (AL), Marlène Butz (SP), Dorothea Frei (SP), Heinz Jacobi (SP), Rolf Kuhn (SP), Dr. Bernhard im Oberdorf (SVP), Roger Liebi (SVP), Min Li Marti (SP), Daniel Meier (CVP), Monjek Rosenheim (FDP), Karin Rykart Sutter (Grüne) Namens des Stadtrates nimmt der Vorsteher des Finanzdepartementes Stellung. Schlussabstimmung: Der Rat stimmt der bereinigten Vorlage mit 111 gegen 0 Stimmen zu. 2506

3 122. Sitzung vom 17. Dezember Damit ist beschlossen: 1. Der Kaufvertrag mit der Siemens Schweiz AG, Albisriederstrasse 245, 8047 Zürich vom 18. März 2008 für den Erwerb von Liegenschaften an der Albisriederstrasse 245 (Teilfläche von Kat.-Nr. AR 6445), Quartier Albisrieden, mit etwa m 2 Gebäudegrundfläche, Hausumschwung, Gartenanlage, Strasse, Weg und Parkplätzen, zum Kaufpreis von Fr wir genehmigt. 2. Der Stadtrat wird verpflichtet, eine durch den Umzug und die Zentralisierung des Rechenzentrums frei werdend Fläche von mindestens 1 200m 2 aufzugeben. Daraus ergibt sich, dass das OIZ die Liegenschaft an der Wilhelmstrasse nicht weiter nutzen darf. Sollte die Stadt diese Liegenschaft für eine andere Verwendung benötigen, muss dem Gemeinderat eine neue Weisung vorgelegt werden. und amtliche Publikation am 24. Dezember 2008 gemäss Art. 12 der Gemeindeordnung (Ablauf der Referendumsfrist: 23. Januar 2009) /561 Postulat der SK FD vom : OIZ, Belegung des neuen Hauptrechenzentrums (Projekt ALBIS) Gemäss schriftlicher Mitteilung ist der Vorsteher des Finanzdepartements namens des Stadtrates bereit das Postulat zur Prüfung entgegenzunehmen. Es wird kein Ablehnungsantrag gestellt. Damit ist das Postulat dem Stadtrat zur Prüfung überwiesen /273 Weisung 259 vom : Volksinitiative vom Stopp dem asozialen Sozialhilfemissbrauch, Ablehnung ohne Gegenvorschlag An den nachfolgenden Texten werden keine sprachlichen Korrekturen vorgenommen /566 Erklärung der SP-Fraktion vom : Volksinitiative vom Stopp dem asozialen Sozialhilfemissbrauch Namens der SP-Fraktion verliest Corine Mauch (SP) folgende Fraktionserklärung: Fraktionserklärung zur Volksinitiative betreffend Sozialhilfemissbrauch: Der Gemeinderat befasst sich heute Abend ein weiteres Mal mit der Frage des Missbrauchs in der Sozialhilfe. Seit dem 1. Juli 2007 werden in der Stadt Zürich Sozialinspektorinnen eingesetzt. Die gewählte Form ihres Einsatzes hat sich ausgesprochen bewährt. Einerseits gelingt es, konkret vermutete Missbräuche zu erhärten. Andererseits werden zu Unrecht des Missbrauchs Verdächtigte entlastet. Die Genehmigung jedes Einsatzfalles auf konkreten Verdacht hin und die Kontrolle der Arbeit der Sozialinspektorinnen durch die Sozialbehörde gewährleisten die für die SP besonders wichtige Achtung rechtsstaatlicher und demokratischer Prinzipien. Die Verantwortlichkeiten sind klar geregelt. Die von der SVP geforderte Unabhängigkeit der Sozialinspektorinnen beziehungsweise die damit einhergehende Möglichkeit, dass die einzelnen Sozialarbeitenden den Sozialinspektorinnen direkt Aufträge erteilen könnten, erfüllt diese Anforderungen nicht. Vielmehr könnte daraus resultieren, dass Sozialarbeitende Teile der Kontrollen, die zu ihrem täglichen Auftrag gehören, an Sozialinspektorinnen abgeben, und es entstünde eine Parallelorganisation, die weder sachgerecht noch effizient ist. 2507

4 Sitzung vom 17. Dezember 2008 Die SP-Fraktion nimmt daher mit Befriedigung Kenntnis vom Gegenvorschlag, den die Spezialkommission Sozialdepartement zur Volksinitiative betreffend Sozialhilfemissbrauch ausgearbeitet hat. Damit soll das Modell des Sozialinspektorats, das sich in den vergangenen Monaten bewährt hat, verbindlich in der Gemeindeordnung verankert werden. Vor zwei Monaten hat der Sozialvorsteher Martin Waser eine grundlegende Reform der Sozialbehörde in Aussicht gestellt. Der Gemeinderat wird sich somit grundlegend mit der Organisation des Sozialwesens befassen. Und in diesem Rahmen wird auch der Gegenvorschlag betreffend Sozialinspektorat in der Gemeindeordnung zu verankern sein. Dazu wird sich auch die Stimmbevölkerung zu äussern haben. Es macht unter diesen Umständen also keinen Sinn, die Stimmbevölkerung gleich zweimal hintereinander über die künftige Ausgestaltung der Sozialhilfe und ihrer Kontrollorgane an die Urne zu bitten. Wir empfehlen deshalb dem Initiativkomitee, von der verbindlichen Willensäusserung des Gemeinderates von heute Abend, die Sozialinspektorinnen in der Zürcher Gemeindeordnung zu verankern, Kenntnis zu nehmen, und ihre Initiative zu Gunsten des Gegenvorschlags zurückzuziehen /567 Erklärung der SVP-Fraktion vom : Volksinitiative vom Stopp dem asozialen Sozialhilfemissbrauch Namens der SVP-Fraktion verliest Mauro Tuena (SVP) folgende Fraktionserklärung: Kampf dem Sozialhilfemissbrauch - Späte Einsicht: Am 20. August 2003 reichten zwei SVP-Gemeinderäte in diesem Rat einen parlamentarischen Vorstoss in Form eines Postulates ein, in dem sie den Stadtrat baten zu prüfen, wie in Zürich allenfalls verdeckte Ermittler zur Bekämpfung des Sozialhilfemissbrauchs eingesetzt werden können. Dies war der Anfang eines harzigen, mit Widerständen, Trugschlüssen und Ideologien gepflasterten Weges im Kampf gegen Sozialhilfemissbrauch. In einer denkwürdigen Ratsdebatte vom 15. März 2006 anlässlich der Behandlung des erwähnten Postulates sagte die damalige Sozialvorsteherin der Stadt Zürich in diesem ehrwürdigen Saal, dass in unserer Stadt keine Sozialhilfemissbräuche vorkommen. Man solle, so Monika Stocker weiter, endlich die armen, hilfsbedürftigen Menschen in Ruhe lassen. Sie alle verdienten unser vollstes Vertrauen! Ein schwerwiegender Trugschluss, wie sich später herausstellte. Dieses Parlament lehnte das Postulat schlussendlich mit 69 : 46 in einer Allianz zwischen der Ratslinken und den Christlichen ab. Am 28. August 2006 lancierte die SVP der Stadt Zürich eine Volksinitiative mit dem Titel "STOPP dem asozialen Sozialhilfemissbrauch". Inhalt dieses Begehrens einmal mehr die Schaffung von Kontrollstellen innerhalb der Sozialhilfe und die Verankerung in der Gemeindeordnung. Am 26. Februar 2007 wurde diese bereits mit weit mehr als den benötigten Unterschriften eingereicht. Der Druck auf die Stadt Zürich für schärfere Kontrollen nahm zusätzlich zur Volksinitiative durch krasse publik gewordene Sozialhilfemissbrauchsfälle drastisch zu. So führte die städtische Sozialbehörde, gegen den Willen der damaligen Vorsteherin, einen befristeten Versuch von Sozialdetektiven ein. Diese arbeiten zur Zeit hervorragend. Zahlreiche Missbrauchsfälle konnten aufgedeckt werden. Der präventive Charakter ist immens. Zusätzlich konnten einige Millionen Franken Steuergelder eingespart werden. Am 18. Juni 2008, also fast eineinhalb Jahre nach Einreichung, nahm der Stadtrat Stellung zur Initiative. Er lehnt diese ohne Gegenvorschlag ab! Offensichtlich tut sich die Stadtzürcher Regierung auch nach langer Bedenkzeit nach wie vor schwer mit griffigen Kontrollen innerhalb der Sozialhilfe. Eine fatale Mitteilung gegenüber unserer Bevölkerung, die nur mit Kopfschütteln kommentiert werden kann. Der Stadtrat von Zürich hat nichts gelernt. Er verschliesst die Augen vor der Realität. Die vorberatende, parlamentarische Kommission des Sozialdepartements hat einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative der SVP mit kleinen kosmetischen Änderungen zum Initiativetext ausgearbeitet. Im Grundsatz sagt die Kommission im Unterschied zum Stadtrat klar, dass der Einsatz von Sozialdetektiven zur Bekämpfung des Missbrauchs innerhalb der Sozialhilfe unerlässlich und zwingend nötig ist. Dies ist zu begrüssen. Eine späte Einsicht. Der Missbrauch von Sozialhilfegeldern ist illegal und asozial. Es gilt diesen mit aller Härte zu bekämpfen und zu bestrafen! Dies soll jeder wissen, der in Zürich einen Antrag auf Sozialhilfe stellt! 2508

5 122. Sitzung vom 17. Dezember /568 Erklärung der FDP-Fraktion vom : Volksinitiative vom Stopp dem asozialen Sozialhilfemissbrauch Namens der FDP-Fraktion verliest Roger Tognella (FDP) folgende Fraktionserklärung: Sozialinspektoren etablieren - Missbrauch ahnden! Die sozialen Auffangnetze des Gemeinwesens dürfen nicht missbraucht werden, sie sollen vielmehr die Existenz derjenigen sichern, die auf Hilfe angewiesen sind. Wo staatliche Leistungen in grossem Umfang und in einem starren RegulierungsKorsett erbracht werden, besteht die Gefahr von Missbrauch und Betrug. So auch in der Sozialhilfe. Diese Erkenntnis ist zwar nicht überraschend oder spektakulär, doch brauchte es in der Stadt Zürich einiges, bis dies von allen Seiten akzeptiert wurde und Massnahmen dagegen an die Hand genommen wurden: FDP und SVP haben seit langem gefordert, dass Missbrauch in der Sozialhilfe konsequent verhindert und geahndet wird. Die Sozialinspektoren, die vor kurzer Zeit in der Stadt Zürich - und gegen massiven Widerstand von linksgrün - eingeführt wurden und heute von allen als Erfolg bezeichnet werden, sind auf den bürgerlichen Druck zurückzuführen. Die Volksinitiative der SVP hat mitgeholfen, diesen notwendigen öffentlichen Druck zu erzeugen. Mit dem auf bürgerlichem Fundament stehendem Gegenvorschlag werden die Anliegen der Initiative aufgenommen und verlangen in etwas differenzierterer Form die Verankerung des Instruments der Sozialinspektoren in der Gemeindeordnung. Damit wird die Missbrauchsbekämpfung zu einem stetigen, durch das Volk legitimierten Auftrag an das Sozialdepartement. Dies ist aus Sicht der FDP ein Schritt in der richtigen Richtung! Damit alleine ist die Arbeit aber nicht getan: Es muss uns gelingen, die erwerbsfähigen und von der Sozialhilfe abhängigen Personen wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren und damit ihr Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit zu stärken. Dies wird durch einen Systemwechsel zur Negativen Einkommenssteuer erreicht, welche mit Steuergutschriften einkommensschwache Gruppen unterstützt und gleichzeitig ihre Arbeitsleistung auf dem Arbeitsmarkt voll anerkennt /569 Erklärung der Grüne-Fraktion vom : Volksinitiative vom Stopp dem asozialen Sozialhilfemissbrauch Namens der Grüne-Fraktion verliest Balthasar Glättli (Grüne) folgende Fraktionserklärung: JA zum Sozialinspektorat- NEIN zu unkontrollierter Schnüffelei: Die GRÜNE Fraktion toleriert Missbrauch und Betrug nicht. Wir vertreten unmissverständlich die Meinung, dass Betrugsfälle geahndet werden müssen - in jedem Bereich des staatlichen Handelns. In diesem Sinne begrüssen wir die Arbeit des Sozialinspektorats. Die ersten Ergebnisse zeigten ja auch, dass das Sozialinspektorat in der gegenwärtigen Form keinesfalls wie dannzumal von der SVP behauptet wurde - eine Alibiübung ist. Fest zu halten ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Sozialarbeitenden schon immer das Recht hatten, Recherchen und Kontrollen vorzunehmen, wie sie jetzt die SozialinspektorInnen machen, aber eben aus Kapazitätsgründen nicht dazu gekommen sind. Dass das Sozialinspektorat alleine Sozialarbeiterinnen nicht genügend entlasten kann, wurde ja auch erkannt. Deshalb sind ja neu ergänzende Spezialteams geschaffen wurde, welche in direktem Kontakt zu den Fallführenden stehen und zusätzlich in den Sozialzentren komplexe Fälle in den Bereichen Arbeitsrecht, Treuhand, Versicherungen, Mietrecht, Liegenschaftsbesitz und selbständige Erwerbsarbeit kontrollieren und abklären. Wir Grünen sind weiterhin für die Verbesserungen der Kontrollprozesse, wenn sie mehr bringen, als sie kosten und wenn sie verhältnismässig sind. Die erste Bilanz des Sozialinspektorats zeigte dies schon Anfang 2008: eine ernsthafte und gleichzeitig rechtsstaatlich vertretbare Missbrauchsbekämpfung ist möglich und nötig. Externe Detektive dagegen, die ohne Verdachtsmomente drauflos schnüffeln, lehnen wir weiterhin klar ab. Dies widerspricht den Prinzipien eines freiheitlichen Rechtsstaates und würde die Sozialhilfebeziehenden unter einen unzulässigen Generalverdacht stellen. 2509

6 Sitzung vom 17. Dezember /273 Weisung 259 vom : Volksinitiative vom Stopp dem asozialen Sozialhilfemissbrauch, Ablehnung ohne Gegenvorschlag Die Mehrheit der SK SD beantragt Zustimmung zum Antrag des Stadtrates. Die Minderheit der SK SD beantragt Ablehnung des Antrages des Stadtrates und damit Zustimmung zur Initiative zuhanden der Gemeinde. Mehrheit: Minderheit: Peider Filli (AZ), Referent; Präsident Dr. Josef Widler (CVP), Vizepräsidentin Jris Bischof (SP), Dominique Feuillet (SP), Alexander Jäger (FDP) i. V. Lukas Apafi (FDP), Bernhard Jüsi (SP) i. V. Myrtha Meuli (SP), Peter Küng (SP), Marcel Savarioud (SP), Roger Tognella (FDP), Thomas Wyss (Grüne) Mauro Tuena (SVP), Referent; Dr. Guido Bergmaier (SVP), Hedy Schlatter (SVP) Die SK SD unterbreitet dem Gemeinderat folgenden Gegenvorschlag zur Initiative: Der Stadtrat wird beauftragt, zu nachstehendem Gegenvorschlag eine Umsetzungsvorlage auszuarbeiten: Die Stadt Zürich bekämpft konsequent den Missbrauch im Sozialwesen und führt ein Inspektorat, das in der Gemeindeordnung verankert werden soll. Die Sozialbehörde soll über den Einsatz des Inspektorats für Ermittlungen bei Verdacht auf missbräuchlichen Leistungsbezug entscheiden. Zustimmung: Enthaltung: Vizepräsidentin Jris Bischof (SP), Referentin; Präsident Dr. Josef Widler (CVP), Dominique Feuillet (SP), Peider Filli (AZ), Alexander Jäger (FDP) i. V. Lukas Apafi (FDP), Bernhard Jüsi (SP) i. V. Myrtha Meuli (SP), Peter Küng (SP), Marcel Savarioud (SP), Roger Tognella (FDP), Thomas Wyss (Grüne) Mauro Tuena (SVP), Dr. Guido Bergmaier (SVP), Hedy Schlatter (SVP) A. Recher (AL) beantragt, den Gegenvorschlag sowie die Initiative selbst abzulehnen. Namens des Stadtrates nimmt der Vorsteher des Sozialdepartementes Stellung. Schlussabstimmungen: Der Rat stimmt dem Antrag der Mehrheit (Ablehnung der Volksinitiative) mit 97 gegen 24 Stimmen zu. Der Rat stimmt dem Antrag der Kommission (Gegenvorschlag) mit 92 gegen 3 Stimmen zu. Damit ist beschlossen: Zu Handen der Gemeinde: 1. Die nachstehende Volksinitiative Stopp dem asozialen Sozialhilfemissbrauch vom 26. Februar 2007 wird abgelehnt: Die Stadt Zürich schafft eine vom Sozialdepartement unabhängige Stelle zur Bekämpfung des Missbrauchs beim Bezug von Sozialhilfe, Ergänzungs- und anderen Unterstützungsleistungen der öffentlichen Hand. Die dafür erforderlichen Mittel werden vom Gemeinderat jeweils mit dem Voranschlag festgesetzt. 2510

7 122. Sitzung vom 17. Dezember , Gegenvorschlag des Gemeinderates: Die Stadt Zürich bekämpft konsequent den Missbrauch im Sozialwesen und führt ein Inspektorat, das in der Gemeindeordnung verankert werden soll. Die Sozialbehörde soll über den Einsatz des Inspektorats für Ermittlungen bei Verdacht auf missbräuchlichen Leistungsbezug entscheiden., das Zentralwahlbüro, das Initiativkomitee und amtliche Publikation am 24. Dezember 2008 gemäss Art. 10 der Gemeindeordnung E i n g ä n g e An den nachfolgenden Texten werden keine sprachlichen Korrekturen vorgenommen /574 Beschlussantrag von Niklaus Scherr (AL) vom : Behördeninitiative des Gemeinderates von Zürich betreffend Einführung der Formularpflicht bei Mietwechsel (Ergänzung von 229 b EG zum ZGB) Von Niklaus Scherr (AL) ist am folgender Beschlussantrag eingereicht worden: Der Gemeinderat beschliesst zuhanden des Kantonsrates folgende Behörden-Initiative Wirksamer Schutz der Mieterinnen und Mieter bei Mietwechsel (Einführung der Formularpflicht)": Das Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG zum ZGB) wird wie folgt ergänzt: B Miete und Pacht 229 b. In Zeiten von Wohnungsmangel sind Vermieterinnen und Vermieter von Wohnräumen verpflichtet, beim Abschluss eines Mietvertrages das in Art. 270 Abs. 2 OR vorgesehene Formular zu verwenden. Wohnungsmangel gemäss Art. 270 Abs. 2 OR liegt vor, wenn im ganzen Kanton ein Leerwohnungsbestand von bis zu 1.5% besteht. Der Regierungsrat legt gestützt auf den durch das kantonale Statistische Amt per I. Juni ermittelten Leerwohnungsbestand fest, wenn sich eine Änderung bezüglich der Pflicht zur Verwendung des offiziellen Formulars beim Abschluss eines neuen Mietvertrages ergibt. Eine Änderung tritt jeweils am I. November des gleichen Jahres in Kraft. Das offizielle, von der zuständigen Direktion genehmigte Formular muss enthalten: - die Höhe des Mietzinses und der Nebenkosten; - den Hinweis auf das Recht des Mieters bzw. der Mieterin zur Anfechtung gemäss Art. 270 Abs. I OR, die Anfechtungsfristen sowie die Adressen der zuständigen Schlichtungsbehörden; - die Höhe des Mietzinses und der Nebenkosten, die vom Vormieter bzw. der Vormieterin entrichtet wurden, sowie den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens; - die genaue Begründung einer allfälligen Erhöhung. Das offizielle Formular muss der Mieterin bzw. dem Mieter spätestens am Tag der Übergabe des Mietobjektes übergeben werden. Bei angespannter Lage auf dem Wohnungsmarkt werden die Mieten bei Mieterwechsel oft massiv erhöht. Bei erheblicher Erhöhung gegenüber der Vormiete, einer persönlichen oder familiären Notlage des Mieters oder bei knappem Angebot auf dem Markt erlaubt das Mietrecht Mieterinnen und Mietern, die Anfangsmiete innert 30 Tagen ab Einzug anzufechten und eine Senkung zu verlangen (Art. 270 Obligationenrecht). Die Kantone können bei der Anfangsmiete vorschreiben, dass die Vermieter das amtliche Formular verwenden müssen, wie es bei Mietzinserhöhungen üblich ist. Das Formular schafft für Neumieterinnen und -mieter willkommene Transparenz: sie erfahren die Höhe der Vormiete und werden auf ihr Recht aufmerksam gemacht, gegenüber der Vormiete deutlich erhöhte oder allgemein übersetzte Mieten anzufechten. Die Pflicht des Vermieters, die Vormiete offenzulegen, hat zugleich eine mietzinsdämpfende Wirkung. Alle welschen Kantone und der Kanton Zug haben die Formularpflicht bei der Anfangsmiete eingeführt. Im Kanton Zürich war sie von 1995 bis 2003 in Kraft. Der Entwurf des Bundesrats für eine Revision des Mietrechts vom Dezember 2008 sieht vor, dass Mieterinnen und Mieter künftig die Angemessenheit der Miete nur noch bei Vertragsabschluss überprüfen lassen können. Auch von daher ist die Einführung der Formularpflicht bei der Anfangsmiete angezeigt. 2511

8 Sitzung vom 17. Dezember /575 Beschlussantrag von Niklaus Scherr (AL) vom : Behördeninitiative des Gemeinderates von Zürich betreffend Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus (Änderung von 7 Gesetz über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung) Von Niklaus Scherr (AL) ist am folgender Beschlussantrag eingereicht worden: Der Gemeinderat beschliesst zuhanden des Kantonsrates folgende Behörden-Initiative Für eine wirksame Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus": 7 des Gesetzes über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung wird durch folgende Neuformulierung ersetzt:,,darlehen gemäss diesem Gesetz werden durch einen Fonds finanziert. Der Fonds wird gespiesen durch die Rückzahlung von Darlehen und den Ertrag aus Mehrzinsen. Der Kantonsrat beschliesst nach Bedarf jährliche Einlagen im Rahmen des Voranschlags. Er kann dem Fonds insbesondere Anteile an Gewinnen der Nationalbank und der Kantonalbank zuweisen. Der Regierungsrat erstattet jährlich mit dem Voranschlag Bericht über den Stand des Fonds, die ausstehenden und geplanten Darlehen. Der Fondsbestand ist so zu bemessen, dass dauerhaft mindestens soviel Wohnungen verbilligt werden können, wie am Stichtag 7. Januar 2008 gefördert waren. Die zuständige Direktion entscheidet über die Gewährung von Darlehen. " Immer mehr Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen haben Schwierigkeiten, eine Wohnung zu tragbaren Mietzinsen zu finden. Gleichzeitig schränkt der Kanton die Möglichkeiten der Genossenschaften, für diese Gruppe subventionierte Wohnungen anzubieten, massiv ein. Laut 7 des kantonalen Wohnbauförderungsgesetzes darf der Betrag der insgesamt ausstehenden Wohnbauförderungs-Darlehen 180 Millionen Franken nicht überschreiten. Bei den 2008 gültigen Ansätzen können damit rund 2'200 4-Zimmer- Wohnungen verbilligt werden. Wenn die für 2009 geplanten neuen Ansätze inkrafttreten, sind es noch gut 1'800. Das ist völlig ungenügend. Zum Vergleich: per Ende 2007 gab es 5'600 vom Kanton subventionierte Wohnungen. Mit der Limitierung der Darlehen auf maximal 180 Millionen Franken wird die Wohnbauförderung schrittweise liquidiert. Die Initiative verlangt, dass dieser,,deckel aufgehoben wird. Analog zum Verkehrsfonds, mit dem Investitionen des Verkehrsverbunds finanziert werden, soll ein Wohnbaufonds geschaffen werden. Dieser soll mit Rückflüssen aus Wohnbaudarlehen, dem allfälligen Ertrag aus Mehrzinsen, Zuweisungen im Rahmen des Budgets und Anteilen an Gewinnen der Nationalbank und der ZKB alimentiert werden /576 Motion von Urs Rechsteiner (CVP) und Dr. Martin Mächler (EVP) vom : Wohnungsförderung in den Quartieren Seefeld und Riesbach, Kreditvorlage Von Urs Rechsteiner (CVP) und Dr. Martin Mächler (EVP) ist am folgende Motion eingereicht worden: Der Stadtrat wird beauftragt dem Gemeinderat eine kreditschaffende Weisung vorzulegen, um mit gemeinnütziger und/oder kommunaler Wohnungsförderung in den Quartieren Seefeld und Riesbach vor allem für Familien mehr Wohnraum zu schaffen. Die Wohnpreise in den Quartieren Seefeld und Riesbach steigen seit Jahren stetig. Familien mit Kindern können sich ein Wohnen in diesem Quartier je länger desto weniger leisten und es droht ein akuter Familienmangel. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich die Wohnungen im Seefeld nur noch Personen leisten können, welche gut oder doppelverdienend sind. Durch gezielte Förderung von bezahlbarem Wohnraum soll dem entgegengewirkt werden. 2512

9 122. Sitzung vom 17. Dezember /577 Postulat von Walter Angst (AL) vom : Stadtspital Waid, Bericht über die Abgabe der Personalhäuser im Baurecht Von Walter Angst (AL) ist am folgendes Postulat eingereicht worden: Der Stadtrat wird gebeten, dem Gemeinderat einen Bericht über die Umsetzung des Postulats 2006/189 (Stadtspital Waid, Abgabe der Personalhäuser im Baurecht) zukommen zu lassen. Um weitere Ausgaben zu vermeiden, bevor die Rahmenbedingungen für die geplante neue Wohnüberbauung geklärt sind, soll der Bericht dem Gemeinderat vor der Eröffnung des Architekturwettbewerbs für das Areal Tièchestrasse zugestellt werden. Am 12. Juli 2006 hat der Gemeinderat das nachfolgende Postulat (GR 2006/189) an den Stadtrat überwiesen:,,der Stadtrat wird eingeladen zu prüfen, wie der in der Medienmitteilung vom 15. März angekündigte Architekturwettbewerb über das Bauland an der Tièchestrasse in Zürich-Wipkingen (Personalhäuser Stadtspital Waid) so ausgeschrieben werden kann, dass das ganze, Quadratmeter umfassende Areal im Baurecht an gemeinnützige Bauträger für die Nutzung als Mietwohnungen abgegeben werden kann und dass die bestehenden Personalhäuser auf einfachem Niveau renoviert und erhalten sowie in die künftige Gesamtüberbauung sinnvoll integriert werden können. " In der Sitzung der Spezialkommission Finanzdepartement vom 4. Dezember 2008 hat der Vizedirektor der Liegenschaftenverwaltung mitgeteilt, dass der Stadtrat weder auf das erste noch das zweite im Postulat 2006/189 formulierte Anliegen des Gemeinderates eingehen will. Jürg Keller erklärte vor der Kommission (Protokollauszug):,,Wir liessen durch ein externes Architekturbüro eine städtebauliche Potentialanalyse erstellen. Es ging darum abzuklären, wie an dieser prominenten Lage ein vernünftiger Baukörper platziert werden kann. Gestützt auf diese Analyse veranlassten wir in diesem Herbst eine Ausschreibung an Baugenossenschaften. Im Moment findet die Auswahl unter den 15 Baugenossenschaften statt, die sich beworben haben. Der Bauträger sollte bis Ende Jahr bestimmt sein. Danach wird mit dem gewählten Bauträger der Wettbewerb vorbereitet und das Vorprojekt erarbeitet. Danach erfolgt die Ausschreibung für den Drittel der Fläche, für den ein Investor gesucht wird. Die Ausschreibung erfolgt zusammen mit einem konkreten Projektvorschlag. Wir rechnen damit, dass im günstigsten Fall die Realisierung Mitte bis Ende 2010 in Angriff genommen werden kann. Im Moment werden die Bauten vor allem von Studenten bewohnt. Die Bauten sind sehr unterhaltsintensiv und deshalb wäre es für die Stadt vorteilhaft, wenn dieses Geschäft möglichst bald zu einem Abschluss gebracht werden könnte. " Bevor mit der Ausschreibung des Architekturwettbewerbs weitere Ausgaben generiert werden, soll der Stadtrat in einem Bericht darlegen, welche Prüfungshandlungen er nach der Überweisung des Postulats 2006/189 durch den Gemeinderat vorgenommen hat und wieso er darauf verzichtet, die beiden Anliegen des Postulats oder eines der beiden zu erfüllen /578 Postulat von Ruth Anhorn (SVP) und Albert Leiser (FDP) vom : Pacht von Familiengartenarealen, Entsorgung von Sperrgut im Werdhölzli Von Ruth Anhorn (SVP) und Albert Leiser (FDP) ist am folgendes Postulat eingereicht worden: Der Stadtrat wird gebeten zu prüfen, ob nicht auch Pächterinnen und Pächter von Familiengartenarealen - so, wie alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Zürich - Sperrgut im Recyclinghof Werdhölzli mit dem Sperrgut-Gutschein entsorgen könnten. Mit dem Sperrgut-Gutschein können Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Zürich viermal jährlich maximal 400 kg brennbares Sperrgut aus dem Haushalt im Recyclinghof Werdhölzli gratis entsorgen. Die Entsorgung umfasst sperrigen, brennbaren Abfall wie etwa Bettrahmen, Koffer, Matratzen, Möbel, Sessel, Skis, Sofas, Stühle, Styropor, Teppiche, Draht, Fahrräder/Velos, Metallgestelle, Metallschränke, Motorsägen und 2513

10 Sitzung vom 17. Dezember 2008 Rasenmäher (benzinbetrieben, ohne Schmier- und Betriebsstoffe), Bilderglas, Blähton (Hydrokugeln), Blumenkisten, Eternitkisten, Fensterglas, Geschirr, Keramik, Kristallgläser, Porzellan, Spiegel, Tontöpfe, Trinkgläser usw. Dabei lassen sich auch Gegenstände entsorgen, die aus Gartensitzplätzen stammen wie etwa Sichtwände oder Gartenzäune aus Holz oder Metall. Stammen die Sperrgut-Gegenstände hingegen aus Familiengärten, dürfen diese nicht mit dem Sperrgut- Gutschein entsorgt werden. Dabei verwenden Pächterinnen und Pächter von Familiengartenarealen noch gut erhaltene Gegenstände aus ihrem Haushalt - statt diese zu entsorgen - zuerst im Familiengarten weiter. So sind etwa Tische, Stühle, kleinere Schränke, Gestelle usw. erst dann zu entsorgen, wenn sie endgültig ausrangiert sind. Auch Blumenkisten können sowohl aus dem Haushalt wie auch aus einem Familiengarten stammen, angenommen werden aber nur diejenigen aus den Haushalten. Zudem besitzen einige Pächterinnen und Pächter kein Auto und wären froh, sie könnten ihr Sperrgut im Recyclinghof Werdhölzli deponieren. Eine Alternative wäre, dass Pächterinnen und Pächter das Sperrgut zum Letzigrund bringen (mit dem Schubkarren oder mit dem ÖV) wo einmal monatlich das Cargotram (mit Zieldestination Depot Werdhölzli) der Stadt Halt macht /579 Postulat von Susi Gut (PFZ) und Markus Schwyn (PFZ) vom : Asylunterkunft im ehemaligen Hotel Atlantis, Sicherheit nach dessen Eröffnung Von Susi Gut (PFZ) und Markus Schwyn (PFZ) ist am folgendes Postulat eingereicht worden: Der Stadtrat wird gebeten zu prüfen, wie nach der Eröffnung der Asylunterkunft Atlantis das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung im Triemliquartier durch zusätzliche Polizeipatroullien und durch unregelmässige Polizeikontrollen (mindestens 2 Kontrollen pro Woche) in der Asylunterkunft erhöht werden kann. Die Angst und Unsicherheit im Quartier vor allem bei der weiblichen Bevölkerung ist gross, werden doch sehr viele männliche Asylanten im Atlantis einquartiert. Leider haben Polizeikontrollen im Jahr 2002 in den damaligen Asylunterkünften aufgezeigt, dass immer wieder gegen geltende Gesetzte verstossen wurde. Mit unregelmässigen aber häufigen Polizeikontrollen kann eine eventuell aufkommende Kriminalität in der neuen Asylunterkunft im Keime erstickt werden /580 Postulat von Prof. Dr. Peter Stähli-Barth (SP) und Ernst Danner (EVP) und 13 M. vom : Hallenbad Oerlikon, Bericht über Um- oder Neubau Von Prof. Dr. Peter Stähli-Barth (SP) und Ernst Danner (EVP) und 13 M. ist am folgendes Postulat eingereicht worden: Der Stadtrat wird eingeladen, dem Gemeinderat einen Bericht vorzulegen, der bezüglich Hallenbad Oerlikon - zu planender Um- oder Neubau - über folgende Aspekte Auskunft erteilt: - Kostenrahmen für Totalsanierung am bisherigen Ort; möglicher Zeitrahmen; Konsequenzen für den Betrieb - Kostenrahmen für Neubau im Perimeter "Riedgrabenweg - Kühriedweg Kirchenackerweg - Hugo- Koblet-Weg - Siewerdtstrasse"; möglicher Zeitrahmen; Konsequenzen für den Betrieb - Evaluation bez. Neu- oder Umbau inklusive Beurteilung des optimalen Standorts im bezeichneten Perimeter - mögliche Synergien mit der bestehenden undloder einer allenfalls neu zu erstellenden Eishalle mit zusätzlichem Eisfeld - Kommunikationskonzept bezüglich Information und Einbezug der betroffenen örtlichen Bevölkerung in den Entscheidungsprozess Das Hallenbad Oerlikon ist in einem schlechten Zustand; in absehbarer Zeit ist deshalb eine Totalsanierung notwendig oder ein Neubau in der näheren Umgebung. 2514

11 122. Sitzung vom 17. Dezember Der im Postulatstext angegebene Perimeter umfasst das Areal der Offenen Rennbahn Oerlikon bewusst nicht. Die 2 Beschlussanträge, die Motion und die 4 Postulate werden auf die Tagliste einer der nächsten Sitzungen gesetzt /581 Schriftliche Anfrage von Markus Schwyn (PFZ) und Susi Gut (PFZ) vom : Asylunterkunft im ehemaligen Hotel Atlantis, Evaluation Von Markus Schwyn (PFZ) und Susi Gut (PFZ) ist am folgende Schriftliche Anfrage eingereicht worden: Gemäss der in einem Zeitungsartikel vom 11. Dezember 2008 zitierten Aussage von Thomas Kunz, Direktor AOZ, sei das AOZ im Frühling 2008 bei der Versteigerung des Mobiliars auf das leerstehende Hotel Atlantis aufmerksam geworden. Tatsächlich wurde das Atlantis im Februar 2008 geräumt. Gemäss einer Aussage eines Mitarbeiters des AOZ hat der Stadtrat dem AOZ explizit untersagt, die Quartierbevölkerung und/oder die Direktbetroffenen rechtzeitig über die Umnutzung" des Hotel Atlantis zu informieren. Der vereinbarte Mietzins für das Hotel betrage Fr. 60'000 pro Monat, die Mitdauer sei auf 6 Monate beschränkt. Im Jahr 2002 hat demgegenüber die Miete für die Unterbringung von 80 Asylanten in der Zivilschutzanlage Looren lediglich Fr betragen, zuzüglich Fr für die Nebenkosten. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wann hat das AOZ mit der lnhaberin des Hotel Atlantis Verhandlungen aufgenommen? 2. Beträgt der Mietzins tatsächlich Fr 60'000 pro Monat? Welche zusätzlichen Umbau- und Bereitstellungskosten fallen an? 3. Welche anderen möglichen Asylunterkünfte wurden evaluiert? Wir bitten um eine detaillierte Angabe aller geprüften Unterkünfte, inklusive der jeweiligen Kosten pro Asylant. 4. Warum haben sich gegenüber dem Jahr 2002 die Mietkosten pro Asylant verdreifacht? 5. Ist die Dauer des Mietvertrags tatsächlich auf 6 Monate befristet? Gibt es Optionen für eine Verlängerung? 6. Wer hat den Mietvertrag unterschrieben? 7. Wann wurde der Mietvertrag abgeschlossen? (Exaktes Vertragsdatum) 8. Seit wann ist der Stadtrat über die Absicht informiert, das Hotel Atlantis als Asylunterkunft zu mieten? 9. Warum hat der Stadtrat dem AOZ untersagt, die Quartierbevölkerung zu informieren? 10. Welche neuen Standorte für die Unterbringung der Asylanten nach Ablauf der 6 Monate im Atlantis werden evaluiert? Bis wann wird entschieden? Wann wird die Bevölkerung über die neuen Standorte informiert? K e n n t n i s n a h m e n /424 Schriftliche Anfrage von Albert Leiser (FDP) und Dr. Josef Widler (CVP) vom : ERZ, Gebühren für Gewerbekehricht Der Stadtrat beantwortet die Schriftliche Anfrage (STRB 1468 vom 3. Dezember 2008). Nächste Sitzung: 17. Dezember 2008, 20:30 Uhr. 2515

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