Merkblatt Promotionsstipendien I und II. Für BewerberInnen mit abgeschlossenem Hochschulstudium

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1 Merkblatt Promotionsstipendien I und II Für BewerberInnen mit abgeschlossenem Hochschulstudium Grundlage für die Nutzung dieses Förderinstrumentes ist der Beschluss der Fakultätsleitung vom 18. Januar 2008 über die Modifizierung der eingerichteten Stipendien an der Charité Universitätsmedizin Berlin, wobei die diesbezüglichen Richtlinien der DFG zugrunde gelegt werden. Das Promotionsstipendium I wird von der Kommission für Nachwuchsförderung und Weiterbildung ausgeschrieben und kompetitiv vergeben. Es kann ausschließlich als Abschlussstipendium beantragt werden. Die Stipendien sind auszuschreiben. Die Entscheidung über die zu vergebenen Stipendien trifft der Beauftragte der Fakultät für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Das Promotionsstipendium II kann aus frei verfügbaren Drittmitteln, aus Berufungsmitteln und aus anderen frei verfügbaren Haushaltmitteln finanziert werden. Die Bewerbung erfolgt als Einzelantrag. Die Entscheidung über die Bewilligung dieser Promotionsstipendien trifft der Prodekan für Forschung. I. Zielsetzung Ein Promotionsstipendium wird für ein umgrenztes Forschungsvorhaben bewilligt, das selbständig oder unter Anleitung eines Wissenschaftlers/einer Wissenschaftlerin mit dem Ziel der Promotion bearbeitet werden soll. Die Forschungsaufgabe ist i.d.r. so zu gestalten, dass die Promotion innerhalb des Stipendiums abgeschlossen werden kann. II. Stipendienmöglichkeiten 1. Vollzeitstipendien Vollzeitstipendien werden für 2 Jahre vergeben. Im begründeten Ausnahmefällen kann durch die Fakultätsleitung eine Verlängerung des Stipendiums auf max. 4 Jahre bewilligt werden. 2. Abschlussstipendien Liegen bereits Ergebnisse vor, besteht die Möglichkeit, ein Stipendium (max. 1 Jahr) zur Fertigstellung der Dissertation zu beantragen. 3. Teilzeitstipendien Teilzeitstipendien werden zunächst ebenfalls für maximal 2 Jahre bewilligt. Die Förderung kann jedoch auf Antrag entsprechend der Reduzierung des Stipendiums verlängert werden. III. Fördervoraussetzungen 1. Gefördert werden AbsolventInnen, deren BetreuerIn an der Charite - Universitätsmedizin Berlin beschäftigt ist. 2. BewerberInnen müssen darüber hinaus vorweisen: o o o einen Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium ( darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen) einen Nachweis auf die Vorbereitung einer Promotion, ein wissenschaftliches Vorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt, o dass sie als Promotionsstudent/in an einer Universität eingeschrieben sind 3. Ausgeschlossen ist die Vergabe eines Stipendiums an BewerberInnen, die

2 gleichzeitig eine Promotionsförderung aus anderen Mitteln in Anspruch nehmen. 4. Ein Promotionsvorhaben zum Dr. rer. medic. bedarf entsprechend der Festlegung in der Promotionsordnung der vorherigen Genehmigung durch die Promotionskommission. IV. Umfang der Förderung 1. Stipendiengrundbetrag Die Höhe des Stipendiengrundbetrages beträgt: Grundbetrag : ggf. Familienzuschlag* von 154 *Familienzuschlag: DoktorandInnen erhalten einen Familienzuschlag, wenn sie verheiratet und/oder für mindestens ein Kind unterhaltspflichtig sind. Dieser Familienzuschlag ist unabhängig von den Einnahmen des Ehepartners bzw. des anderen Elternteils. Der Familienzuschlag wird zusammen mit dem Stipendium ausgezahlt. Entsteht der Anspruch während der Laufzeit eines Stipendiums, so wird er einschließlich des Monats der Eheschließung bzw. der Geburt des Kindes gewährt. In Verbindung mit einem Teilzeitstipendium reduziert sich der Familienzuschlag entsprechend. Erhalten beide Ehegatten bzw. Elternteile ein Promotionsstipendium, so wird der Familienzuschlag nur einmal gezahlt. 2. Sachkosten- und Fahrkostenzuschuss Die für das Promotionsprojekt notwendigen Sach- und Reisemittel können auf Antrag im Rahmen der universitären Forschungsförderung durch die Forschungskommission zur Verfügung gestellt werden. Die bereitgestellten Mittel werden auf den Richtwert der Einrichtung angerechnet. Zwischen der Charité Universitätsmedizin Berlin und der Stipendiatin/dem Stipendiaten besteht kein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis; Stipendien unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht, da sie kein Arbeitsentgelt im Sinne des 14 SGB IV darstellen. Beiträge zur Sozialversicherung werden nicht übernommen werden. Die Charité Universitätsmedizin Berlin empfiehlt den StipendiatInnen, eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ein Zuschuss zu diesen Kosten wird nicht gezahlt werden. 3. Kinderbetreuungszuschlag Der Kinderbetreuungszuschlag für Promotionsstipendiaten beträgt monatlich maximal bei einem Kind bis zu 154 bei zwei Kindern bis zu 205 bei drei und mehr Kindern bis zu 256 Kinderbetreuungszuschläge werden, sofern sie die maximale Höhe nicht überschreiten, nur in Höhe des nachgewiesenen tatsächlichen Aufwandes gezahlt. 3. Aufstockung des Stipendium Das Promotionsstipendium kann aus Mitteln Dritter auf eine max. Höhe von aufgestockt werden. Diese Höhe darf nicht überschritten werden.

3 V. Form der Antragstellung Promotionsstipendienanträge sind sowohl in Papierform als auch auf elektronischen Speichermedien zu den angegebenen Ausschreibungsterminen einzureichen. Die Form der Antragstellung entnehmen Sie der Anlage 1 (Allgemeine Vorgaben) und fügen den entsprechenden Stipendienfragebogen (Anlage 2) hinzu. VI. Verpflichtungen Der/die StipendiatIn verpflichtet sich: die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sowie die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten; die volle Arbeitskraft auf das Forschungsvorhaben zu konzentrieren (Nebentätigkeiten sind nur ausnahmsweise möglich, wenn sie den Stipendienzweck nicht beeinträchtigen und bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Charité Universitätsmedizin Berlin); der Kommission für Nachwuchsförderung und Weiterbildung (bei Promotionsstipendium I) bzw. und dem Prodekan für Forschung (bei Promotionsstipendium II ) zu den festgelegten Terminen (spätestens alle 12 Monate) über den Stand der Forschungsarbeit, den wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechend vollständig und unter Aufführung der bis dahin erzielten Ergebnisse, zu berichten. Die Charité Universitätsmedizin Berlin misst der Verwertung von wissenschaftlichen Ergebnissen in wirtschaftlicher Nutzung große Bedeutung bei. Sie bietet dem Stipendiaten auf freiwilliger Basis an, schutzrechtsfähige Forschungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Promotionsthema stehen, zu vermarkten. Im Falle von Erfindungen ist die Charité Universitätsmedizin Berlin bereit, den/die StipendiatIn auf der Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung wie eine/n DiensterfinderIn zu behandeln und zu vergüten. VII. Veröffentlichungen von AntragstellerIn- und Projektdaten Die zur Bearbeitung des Antrags erforderlichen Daten werden von der Charité- Universitätsmedizin Berlin unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen ggf. elektronisch gespeichert und verarbeitet. Im Falle einer Bewilligung werden das Thema des Projektes sowie Name, Institution und Ort der Antragsteller im gedruckten Jahresbericht sowie in elektronischer Form (CD-ROM und Internet) veröffentlicht; der Veröffentlichung in elektronischer Form kann nach der Bewilligung widersprochen werden. VIII. Nebentätigkeit und Hinzuverdienstgrenze Ein eventueller Hinzuverdienst wird auf das Stipendium angerechnet. Sofern er aus einer wissenschaftlicher Tätigkeit resultiert, wird ein Hinzuverdienst in Höhe von 3000 nicht angerechnet. Nebentätigkeiten sind zustimmungspflichtig. Ein Hinzuverdienst an der Charité ist nicht zulässig.

4 Anlage 1 Allgemeine Vorgaben für BewerberInnen Promotionsstipendien I (nur für BewerberInnen mit abgeschlossenem Hochschulstudium) Das Promotionsstipendium I wird von der Kommission für Nachwuchsförderung und Weiterbildung ausgeschrieben und kompetitiv vergeben. Es kann ausschließlich als Abschlussstipendium beantragt werden. Die Entscheidung über die zu vergebenen Stipendien trifft der Beauftragte der Fakultät für den wissenschaftlichen Nachwuchs. In übersichtlicher Gliederung mit vorangestelltem Verzeichnis der eingereichten Unterlagen werden insbesondere folgende Angaben auf jeweils gesonderten Seiten erwartet: *) 1. formloses Bewerbungsschreiben mit der Erklärung, welcher akad. Grad angestrebt wird und für welchen konkreten Zeitraum Sie die Finanzierung beantragen. 2. bestätigte Anmeldung bei Dr. rer. nat.; Zulassungsbescheid bei Dr. rer. medic./dr. rer. cur. oder Anmeldung zum Dr. med./dr. med. dent. 3. ausgefüllter Fragebogen für StipendiatInnen, 4. tabellarischer Lebenslauf, 5. Zeugnisse (Hochschulabschluss, akademische Grade, wiss. Qualifikationen,...), 6. Publikationstätigkeit: vollständige Publikationsliste mit Angabe der Impact- Faktoren, geordnet nach Originalarbeiten, Abstracts, Buchbeiträgen, Vorträgen, 7. Projektskizze zum geplanten Promotionsvorhaben mit Angabe des geplanten Themas (max. 5 Seiten sowie Literaturangaben), 8. detaillierter Zeitplan 9. kurze Einschätzung bisheriger wissenschaftlicher Arbeit durch Ihren betreuenden Hochschullehrer/Ihrer betreuenden Hochschullehrerin, 10. Stellungnahme der betreuenden Einrichtungsleitung, inwieweit notwendige Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Arbeit gewährleistet werden, (z.b. Laborfläche, Bereitstellung von Laborbasisbedarf, Mitnutzung vorhandener Geräte, anteilige Verfügung über MTA,...) 11. Sonstiges - Mitgliedschaften und Aktivitäten in wissenschaftlichen Gesellschaften und Gremien, Netzwerken usw. - Preise o. ä., - spezielle Kenntnisse und Schwerpunkte Beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie von der Nachwuchskommission für ein Stipendium ausgewählt werden, sich als Promotionsstudent/In immatrikulieren müssen, um die Finanzierung zu bekommen. *) Bitte halten sie sich strikt an die Vorgaben, sonst müssen wir Ihnen die Anträge unbearbeitet zurückgeben. Weitere Informationen: Frau Hirche/Frau Hagenbruch /016

5 Anlage 2: Fragebogen für StipendiatInnen Promotionsstipendien für BewerberInnen mit abgeschlossenem Hochschulstudium Die Charité - Universitätsmedizin Berlin bittet Sie, diesen Fragebogen vollständig auszufüllen und die erbetenen Unterlagen Ihrem Antrag beizufügen. Sie erleichtern und beschleunigen dadurch die Bearbeitung Ihres Antrages. Bitte beachten Sie die allgemeinen Vorgaben. 1. AntragstellerIn Name, Vorname Geburtsdatum und Ort Staatsangehörigkeit Familienstand Namen und Geburtsdaten der Kinder Dienststellung Dienstliche Adresse befristet bis Telefon (mit Vorwahl) Private Adresse Telefon (mit Vorwahl) 2. Wissenschaftlicher Werdegang 2.1 Hochschulreife (wann, wo?) 2.2 Studium (Fächer, Studienorte, Studiendauer) Akademischer Grad: 2.3 Fachliche Qualifikation: (Stationen der beruflichen Qualifikation, Approbation, Facharzt/ärztin; Studien- und Arbeitsaufenthalte sowie Weiter- und Fortbildung usw.) Urkunden beigefügt......ja Berufsziel 2.4 Tätigkeit seit Abschluß des Studiums Wissenschaftliche Prüfungen (wann, wo,, Prädikat?) 3. Tätigkeiten außerhalb der Wissenschaft 3.1 Wehrdienst/Ersatzdienst/Kinderbetreuung von bis 3.2 Berufsausbildung (Fach, Dauer) 3.3 Berufstätigkeit als von bis

6 4. Wurden Ihre Arbeiten bereits aus Mitteln der Öffentlichen Hand, einer Stiftung, eines Verbandes oder dergl. gefördert? Ja, durch 5. Ausbildungs- oder Forschungsvorhaben Thema (bitte spezifisch, aber kurz formulieren) Dauer des beantragten Stipendiums (in Mon.) In Aussicht genommener Beginn Antrag auf Teilzeitstipendium Ja Wo und unter wessen Leitung werden Sie während der Laufzeit des Stipendiums voraussichtlich arbeiten? Wo werden Sie voraussichtlich anschließend arbeiten? Haben Sie an anderer Stelle einen Antrag auf Gewährung eines Stipendiums zu dem unter 5. genannten Thema gestellt? Ja, bei (bitte Zeitraum, Art und Höhe der [beantragten] Zuwendung, Bearbeitungsstand, Datum der [zu erwartenden] Entscheidung angeben, ggf. auf einem besonderen Blatt erläutern) Sobald ich bei einer anderen Institution einen solchen Antrag einreiche, werde ich sie (Wen??) umgehend unterrichten. 6. Antrag auf Ehegattenzuschuss Wird ein Antrag auf Gewährung eines Ehegattenzuschusses gestellt? ja (Wenn ja, bitte Gehaltsnachweis beifügen!) 7. Auslandsaufenthalt Ja (bitte Land und Dauer angeben) Kontaktanschrift in der Bundesrepublik während des Auslandsaufenthaltes: 8. Antrag auf Kinderbetreuungszuschlag Wird ein Antrag auf Gewährung eines Kinderbetreuungszuschlags gestellt? Ja 9. Inländische Bankverbindung (auch bei Auslandsaufenthalten) Kto.-Nummer bei (Bank usw.) Bankleitzahl Ich verpflichte mich, jede Änderung gegenüber den Angaben in diesem Fragebogen sofort der Charité Universitätsmedizin Berlin anzuzeigen. Ort, Datum Unterschrift

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