TÜV Österreich: Spiel-, Sport- und Freizeitgeräte.

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1 TÜV Österreich: Spiel-, Sport- und Freizeitgeräte.

2 Kinder spielen auch mit der Gefahr. Wie sicher sind unsere Spielplätze? 8200 Kinder verunglücken jährlich auf heimischen Spielplätzen. Diese Schlagzeile ging kürzlich durch die heimische Presse und stellte - wieder einmal - die Sicherheit unserer Spielplätze in Frage. Wie sieht es mit den Spielgeräten nun wirklich aus? Werden sie den Anforderungen gerecht? Was sind eigentlich die Anforderungen? Das gute Spielgerät bietet einen hohen Spielwert Attraktivität Sicherheit Spielwert und Attraktivität müssen bereits bei der Konzeption des Spielgerätes überlegt werden. Die Sicherheit ist weitgehend von der Ausführung, aber auch von Aufstellung und Anordnung vor Ort abhängig. Was sind sichere Spielgeräte? Attraktive Spielgeräte mit hohem Spielwert sind zwangsläufig nicht ungefährlich. Sturz und Fall wollen gelernt sein,verletzungen können immer und überall passieren - 100%-ige Sicherheit ist nicht möglich. Sichere Spielgeräte haben die nötige Festigkeit und Standsicherheit keine gefährlichen Fallen sowie Spielabläufe mit klar erkennbaren Gefährdungen ausreichende Frei- und Fallräume der freien Fallhöhe entsprechenden Fallschutz ein konsequentes Management für Prüfung und Instandhaltung Verletzungen sollen dabei grundsätzlich nie zu bleibenden Schädigungen führen! Die wichtigsten Sicherheitskriterien: Festigkeit und Standsicherheit müssen für das voll bespielte Gerät ausreichend bemessen sein. Die Praxis - z.b. 2 Kinder auf einem Schaukelsitz - ist dabei zu berücksichtigen. Bei der Fundamentierung sind die Angaben des Herstellers zu beachten. Vorsicht bei am Markt erhältlichen Filigrangeräten (auch bei CE-Kennzeichnung nach der Spielzeug-Richtlinie)! Gefahrenstellen Quetsch- und Scherstellen, gefährliche Kopföffnungen sowie Einzugsstellen im Bewegungsbereich gehören zu den schwersten Mängeln. Leider kann nicht immer von einer sicherheitsgerechten Herstellung und Aufstellung ausgegangen werden. Durch Verschleiß, Witterungseinflüsse und Beschädigungen (Vandalismus) können im Betrieb weitere Gefahrenstellen entstehen. Die einschlägigen Normen geben einen Überblick über die grundsätzlichen Gefährdungen. Über wirksame Maßnahmen muß jedoch im Einzelfall - entsprechend den Spielabläufen - entschieden werden. Freiräume und Sicherheitsbereiche für Bewegungen - verursacht durch das Spielgerät (Rutsche, Schaukel, etc.) Stürze vom Gerät Diese Freiräume sind für jede Spielgeräteart festzulegen. Es dürfen sich darin keine Hindernisse (auch nicht Bäume oder Sträucher) befinden! Für Standardgeräte finden sich Maßangaben in den einschlägigen Normen; in allen übrigen Fällen muß der Freiraum dem Spiel- und Bewegungsablauf entsprechen. Auch bei Sandkisten u.dgl. dürfen in den Freiräumen keine Hindernisse, wie Bänke oder Randsteine, sein. Die Abstände zu anderen Spielgeräten sind zu beachten! Der Boden muß in diesem Bereich die nötige Stoßdämpfung für die freie Fallhöhe aufweisen. Beispiele für die freien Fallhöhe h Die freie Fallhöhe Das Ausmaß und die nötige Stoßdämpfung des Spielplatzbodens sind von der freien Fallhöhe abhängig. Die Schwierigkeit in der Festlegung der freien Fallhöhe eines Spielgerätes liegt in der Beurteilung, wie hoch die bespielbaren Teile des Gerätes liegen. Kriterien dafür sind: Zugänge zu hochgelegenen Teilen, erschwert durch: stark geneigte, glatte Flächen ohne Tritte Aufstiegsbehinderungen zu gefährlichen, nicht abgesicherten Geräteteilen (z.b. zu Dächern) Vermeidung von Standflächen an solchen Teilen Geschicklichkeit / Alter der Kinder - geübte Kinder überklettern zwar Aufstiegsbehinderungen, sie werden sich aber wahrscheinlich bei Stürzen weniger verletzen. SEITE 2

3 Sicherheitsmaßnahmen und Haftung. Der Fallschutz Der Spielplatzboden wird nach derzeitigen Erkenntnissen für die Vermeidung schwerer Kopf- (Gehirn-) verletzungen ausgelegt. Als Kriterium für die Falldämpfung gilt das sogenannte Head Injury Criterion (HIC), dessen Höchstwert mit HIC 1000 begrenzt wurde. Die Prüfung für Böden ist in der Europanorm EN 1177 festgelegt und wird vom TÜV Österreich durchgeführt. Richtwerte für freie Fallhöhen von Spielgeräten sind für Naturböden in dieser Norm angegeben; für synthetische Bodenmaterialien ist die freie Fallhöhe immer mittels Prüfzertifikat nachzuweisen. Erschwerter Zugang für Kinder unter 36 Monaten erforderlich bei hohen und risikovolleren Geräten Für kleine Kinder erkletterbar? Prüfung und Instandhaltung sind für die Aufrechterhaltung der Sicherheit am Spielplatz von entscheidender Bedeutung. Im nachstehenden Leistungsangebot des TÜV Österreich finden Sie Unterstützung für alle Sicherheitsmaßnahmen auf Ihrem Spielplatz. Nützen Sie unsere langjährige Prüfpraxis bei Gemeinden,Wohnbaugesellschaften, etc. sowie in der Normung. Nicht erkletterbares Dach - oder doch? Die Verantwortung Die Eltern sind verantwortlich für die Spielerlaubnis und das Verhalten ihrer Kinder am Spielplatz; für die Meldung bei der Benutzung entstandener Beschädigungen und Gefährdungen am Spielplatz. Eine Deklaration des Spielplatzbetreibers (Tafel mit Telefonnummer) ist daher unbedingt zu empfehlen. Auch der TÜV Österreich steht in solchen Fällen zur Verfügung. Der Betreiber von Spielplätzen ist verantwortlich für die Aufstellung und Anordnung geeigneter Spielgeräte mit den zugehörigen Fallschutzböden; für den ordnungsgemäßen Zustand durch regelmäßige Prüfung, Wartung und Instandhaltung der Spielgeräte und der stoßdämpfenden Böden. Wer haftet, wenn etwas passiert? Die Eltern haften für ihre Kinder im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht, HIC-Prüfung für Spielplatzböden also für die Zumutbarkeit der Spielgeräte (z.b. Alter des Kindes) und die nötige Beaufsichtigung. Sie können dabei von der sicheren (also z.b. normgerechten) Ausführung all jener Spielgeräte ausgehen, welche vom Betreiber zur Verfügung gestellt werden. Der Betreiber haftet im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht, und zwar über die konkret mit den Sicherungsaufgaben beauftragten Personen (eigene wie fremde). Bei Schadensfällen spielt dabei - wie immer - die Frage der Fahrlässigkeit bzw. der groben Fahrlässigkeit eine große Rolle. Der Nachweis regelmäßiger Prüfungen trug bereits in mehreren Gerichtsentscheidungen wesentlich zur Entlastung der Verantwortlichen bei, sogar bei kurz nach der Prüfung aufgetretenen Schadensfällen. Warntafeln ersetzen nicht die nötigen Sicherheitsmaßnahmen. SEITE 3

4 Das Leistungsangebot des TÜV Österreich für den Spielplatz. Prüfung von Spielplätzen Der TÜV Österreich führt seit vielen Jahren Prüfungen und Überwachungen von Spielplätzen durch. Schwerpunkte dabei sind: Typenprüfung von Geräten mit Festigkeits- und Standsicherheitsnachweisen Bauteilprüfungen hinsichtlich Dämpfung von Schaukelsitzen, Lebensdauer von Schaukellagern, etc. Prüfung von Planungsunterlagen erstmalige Prüfungen bei Neuaufstellungen für eine reibungslose Übergabe des Spielplatzes an den Betreiber Hauptprüfungen und operative Prüfungen gemäß EN insbesondere nach dem Winter Prüfungen der Falldämpfung des Bodens mit dem Euro-Prüfgerät (HIC-Methode gemäß EN 1177). Das Angebot enthält Sachverständigenprüfung auf Basis der akzeptierten Normen und Vorschriften die dateimäßige Erfassung und Auflistung aller Spielgeräte und Mängel die Feststellung von Gefährdungen mit Fotodokumentation und Vorschläge für die Durchführung von Reparatur und Sanierung die Beurteilung des Umfeldes der Geräte (Freiräume, Einfriedungen,Verkehrswege, etc.) die Dokumentation und Evidenzhaltung der regelmäßigen Prüfungen. Unsere Dienstleistungen sind mit dem vollen Versicherungsschutz des TÜV Österreich abgedeckt. Sie gewährleisten somit höchste Sicherheit in Haftungsfällen. TÜV - geprüftes Spielgerät Beratungen/ Begutachtungen Der TÜV Österreich ist in allen, auch in den europäischen Normungsgremien für Spielgeräte und Fallschutzböden vertreten. Maßgebende Hersteller lassen ihre Geräte und Bodenmaterialien daher auch von uns einer Typenprüfung unterziehen. Die langjährige Prüfpraxis bei Gemeinden, Wohnbaugesellschaften, Kindergärten u. dgl. ist unsere Erfahrung. Für die Aufstellung, Anordnung und Betrieb auf dem Spielplatz beraten wir Sie gerne in allen Sicherheitsfragen am Spielplatz Haftungsfragen, insbes. bei Schadensfällen und Unfällen (Gutachten) Fragen zu Gesetzen und Normen Als akkreditierte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle gewährleisten wir Ihnen: Unabhängigkeit, kompetente Mitarbeiter und Prüfungen ohne Reparaturinteresse zu interessanten Preisen. Die wichtigsten Normen für Spielplätze und -geräte ÖNORM B Planung von Spielplätzen ÖNORM S standortgebundene Spielgeräte DIN 7926/ Kinderspielgeräte sowie die europäischen Normen EN 1176 / Spielplatzgeräte Layout, Errichtung, Prüfung, Instandhaltung und Betrieb EN Spielplatzböden Spezifikation, Anforderungen und Prüfmethode Seminare: Der sichere Spielplatz Die Seminare der TÜV Österreich Akademie informieren und bilden Sie weiter - mit den besten Experten und Praktikern aus dem eigenen Haus sowie mit renommierten Fachleuten aus der Branche. Sie erhalten aktuelle Informationen aus erster Hand - über Gesetze und Normen, insbes. die neuen Europanormen EN Spielgeräte EN Böden Haftungsfragen Prüfung, Wartung, Instandhaltung und Sanierung Die Vortragenden demonstrieren Ihnen anhand von vielen praktischen Beispielen die Theorie und die Praxis am Spielplatz und diskutieren mit Ihnen gerne auch Ihre Probleme. Weiters erhalten Sie Seminarunterlagen mit dem aktuellen Stand der Spielplatzregelungen und mit praktischen Ausführungsbeispielen. Rufen Sie uns an oder verwenden Sie umseitiges Antwortfax! SEITE 4

5 Bereich Spiel-, Sport-, Freizeitgeräte: Anwortfax Faxnummer: +43/1/ Ich bin an folgenden Leistungen des TÜV Österreich interessiert (bitte ankreuzen): Unterlagen über TÜV Österreich - Prüfungen gemäß EN 1176 für Erstprüfungen / Neuabnahmen für regelmäßiges Prüfungsservice für Fallschutzprüfungen mit Euro-Prüfgerät (EN 1177) Beratungen / Begutachtungen vor der Aufstellung, nach Schadensfällen/Unfällen, Sanierungsvorschläge, Fallschutzmaßnahmen, etc. Terminvereinbarung mit TÜV Sachverständigem erwünscht TÜV Österreich Seminare über Spielplätze, Spielgeräte, Spielplatzböden, Haftungsfragen, Gesetze/Normen, Prüfung/Wartung/Instandhaltung und Sanierung; Seminarinformation erwünscht Bitte um unverbindliche Übersendung an / Kontaktaufnahme mit: Name/Firma: Betreiber des Spielplatzes: (Gemeinde, Wohnbaugesellschaft, Kindergarten, etc.) Adresse: PLZ/Ort: Tel.: Fax: Datum: Unterschrift: Ihr Ansprechpartner für den Geschäftsbereich Spiel-, Sport-, und Freizeitgeräte: Ing. Robert TERP, Tel.: +43/1/ , Fax: DW-6205, tp@tuev.or.at, Krugerstraße 16, A-1015 Wien SEITE 5

6 Vertrauen ist gut,tüv ist besser. Der Bereich Spiel-, Sport-, Freizeitgeräte auf einen Blick. Außer Spielplätzen u.a. Skateboardbahnen Fliegende Bauten Kletterausrüstung Fahrräder und BMX-Bahnen GoKart-Bahnen Wasserrutschen Bungee Jumping Turn- u. Gymnastikeinrichtungen Softplay Aufblasbare Spielgeräte TÜV Österreich - Kontaktadressen: Zentrale und Geschäftsführung 1015 Wien, Krugerstraße 16 Tel.: 0222/ , Fax: DW office@tuev.or.at Prüfzentrum Wien 1230 Wien, Deutschstraße 10 Tel.: 0222/ , Fax: DW pzw@tuev.or.at Prüfzentrum Wels 4600 Thalheim/Wels, Am Thalbach 15 Tel.: 07242/ , Fax: DW wels@tuev.or.at Geschäftsstelle Dornbirn 6850 Dornbirn,Thomas-Rhomberg-Str. 23 Tel.: 05572/ , Fax: DW dorn@tuev.or.at Geschäftsstelle Klagenfurt 9020 Klagenfurt, Rosentaler Straße 136 Tel.: 0463/ , Fax: DW klg@tuev.or.at Geschäftsstelle Innsbruck 6020 Innsbruck, Resselstraße 18 Tel.: 0512/ , Fax: DW ibk@tuev.or.at Geschäftsstelle Salzburg 5020 Salzburg, Saalachstraße 1 Tel.: 0662/ , Fax DW szg@tuev.or.at Geschäftsstelle Graz 8010 Graz, Schönaugasse 44 Tel.: 0316/ , Fax: DW graz@tuev.or.at TÜV Österreich Homepage

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