Berufung von nebenberuflichen Professuren für Chefärztinnen und Chefärzte unter Verzicht der Ausschreibung gemäß 72 (14) NHG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Berufung von nebenberuflichen Professuren für Chefärztinnen und Chefärzte unter Verzicht der Ausschreibung gemäß 72 (14) NHG"

Transkript

1 Berufung von nebenberuflichen Professuren für Chefärztinnen und Chefärzte unter Verzicht der Ausschreibung gemäß 72 (14) NHG Organisatorische Strukturierung des Verfahrens Modifizierte Version nach dem Gespräch beim MWK am (Fr. v. Campe, Fr. Conrad, Herr Metz)

2 Berufung von nebenberuflichen Professuren für Chefärztinnen und Chefärzte unter Verzicht der Ausschreibung gemäß 72 (14) NHG - Organisatorische Strukturierung des Verfahrens - 1 Lfd. Arbeitsschritt Elemente des Arbeitsschrittes Verantwortlich Nr. 1 Erstellung eines aktuellen Profilpapiers Siehe hierzu Prozessschritte Grundzüge des Berufungsmanagements an der Universität Oldenburg unter besonderer Berücksichtigung der Krankenversorgung (siehe Fakultät; Krankenhausträger 2 Verabschiedung des Profilpapiers im Fakultätsrat 3 Beantragung der nebenberuflichen Professur beim Präsidium (durch die am vorhandenen Chefärztinnen und Chefärzte) Der Antrag wird über den Krankenhausträger und das Dekanat an das Präsidium gerichtet. Die Einstellungsvoraussetzungen nach 25 NHG sollen gegeben sein. Dem Antrag sind von der Kandidatin/ dem Kandidaten beizufügen (Aktualisierungen): 1. ein Lebenslauf, der insbesondere den wissenschaftlichen und beruflichen Werdegang darstellt (inkl. der Nennung von Listenplatzierungen und nachgewiesenen Rufen auf eine Professur); 2. die Promotionsurkunde; 3. die Habilitationsurkunde; 4. die Approbationsurkunde; 5. ein Schriftenverzeichnis; 6. ein Drittmittelverzeichnis; 7. ein Lehrveranstaltungsverzeichnis (auch als Nachwies der pädagogisch-didaktischen Eignung); 8. der Nachweis zum Didaktiktraining Medizin für Modellstudiengänge; Die Unterlagen sind von der Fakultät zu prüfen (Prüfvermerk) und zu ergänzen: 9. soweit nicht habilitiert, ist eine Aussage zur Habiltationsäquivalenz zu machen 10. Aussage zur Finanzierung und zum zeitlichen Umfang der Professur; 11. Darlegung der Passung zur vorgesehenen Professur 12. Profilpapier 13. Gleichstellungsbogen 14. Beschluss des Fakultätsrates Fakultätsrat Dekanin/Dekan

3 Berufung von nebenberuflichen Professuren für Chefärztinnen und Chefärzte unter Verzicht der Ausschreibung gemäß 72 (14) NHG - Organisatorische Strukturierung des Verfahrens - 2 Lfd. Arbeitsschritt Elemente des Arbeitsschrittes Verantwortlich Nr. 4 Entscheidung durch das Präsidium und Beschlussausführung Das Präsidium beschließt das Profilpapier und entscheidet damit über die Einleitung des Verfahrens zur Berufung einer nebenberuflichen Professur gemäß 72 (14) NHG. Präsidium 5 Beschlussausführung Mitteilung der erfolgten Beschlussfassung an das Dezernat 1, Dekanat sowie Krankenhausträger. 6 Einsetzen einer Kommission Einsetzen einer Kommission im Einvernehmen mit dem Präsidium gemäß 72 (14) NHG Vorgesehene Zusammensetzung der Berufungskommission: Grundsätzlich sind Kommissionen als große Kommissionen einzusetzen (6:2:2:2) Gewählte Vertreterinnen und Vertreter sind reine Abwesenheitsvertretungen Der Anteil weiblicher Mitglieder ist durch das NHG geregelt (Mindestens 40% der stimmberechtigten Mitglieder sollen Frauen sein. Die Hälfte davon soll der HL-Gruppe angehören) Ein Mitglied einer anderen Fakultät oder Faches der Universität sollte als beratendes oder stimmberechtigtes Mitglied teilnehmen Mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder sollen Externe sein. Die Geschäftsführung des jeweils beteiligten Krankenhausträgers und eine weitere von ihr bestimmte sachkundige Person aus dem ärztlichen Bereich, die habilitiert sein muss, sind als beratende Mitglieder zu beteiligen. Mindestens eine Professorin/ ein Professor der Rijksuniversiteit Groningen soll als beratendes oder stimmberechtigtes Mitglied teilnehmen die Mitglieder der Professorengruppe können in Abstimmung mit dem Präsidium mehrheitlich extern besetzt sein Beteiligung weiterer beratender Mitglieder beachten (Gleichstellungsstelle, Schwerbehindertenvertretung, etc.) Präsidium Fakultätsrat; Präsidium

4 Berufung von nebenberuflichen Professuren für Chefärztinnen und Chefärzte unter Verzicht der Ausschreibung gemäß 72 (14) NHG - Organisatorische Strukturierung des Verfahrens - 3 Lfd. Arbeitsschritt Elemente des Arbeitsschrittes Verantwortlich Nr. 7 Evaluation Durchführung einer Evaluation von Forschung und Lehre, einschließlich der Anforderung eines Selbstberichts. Die vom Gründungsausschuss der European Medical School Oldenburg-Groningen empfohlenen Evaluationskriterien sind zu berücksichtigen (Leitfaden siehe Anlage). Diese Unterlagen bilden auch die Grundlage für einzuholende Gutachten. Kommission 8 Begutachtung Gemäß 72 (14) NHG Einholung von mind. 2 Fachgutachten Kommission 9 Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten 10 Beschlussfassung im Fakultätsrat 11 Weiterleitung der Unterlagen an das Präsidium und zeitgleich an das Dezernat 1 Gemäß 72 (14) NHG Die abschließende Empfehlung der Kommission wird dem Fakultätsrat zur Beschlussfassung vorgelegt (Beschlussformblatt, umfassender Abschlussbericht, Ergebnis der Evaluation, Gutachten). Verfahrensunterlagen (nur Kopien!) werden mit dem Beschluss des Fakultätsrates an das Präsidium weitergeleitet. Folgende Unterlagen müssen enthalten sein: Unterlagen der Antragstellerin/ des Antragstellers Abschlussbericht Zusammensetzung BK (einschließlich Beschluss Fakultätsrats) Gutachten Evaluationsergebnis Protokolle, Beschlüsse und Stellungnahmen Gleichstellungsbea uftragte Kommissions- Vorsitz; Fakultätsrat Dekanin/Dekan 12 Stellungnahme Senat Gemäß 72 (14) NHG 13 Entscheidung durch das Präsidium Das Präsidium entscheidet über die Berufung als nebenberufliche Professorin/nebenberuflicher Professor Präsidium

5 Berufung von nebenberuflichen Professuren für Chefärztinnen und Chefärzte unter Verzicht der Ausschreibung gemäß 72 (14) NHG - Organisatorische Strukturierung des Verfahrens - 4 Lfd. Arbeitsschritt Elemente des Arbeitsschrittes Verantwortlich Nr. 14 Mitteilung des Präsidiumsbeschlusses und Weiterleitung der Unterlagen Präsidium; Dezernat 1 15 Weiterleitung der Unterlagen an MWK Zwecks Bestätigung durch das zuständige Fachministerium gemäß 72 (14 ) NHG Dezernat 1; MWK 16 Entscheidung durch MWK MWK 17 Information der Entscheidung an Dekanat und Krankenhausträger Präsidium; Dezernat 1 18 Einstellung Dezernat 1

6 Leitfaden zur Erstellung eines Selbstberichtes im Rahmen der Berufung einer nebenberuflichen Professur für Chefärztinnen und Chefärzte unter Verzicht der Ausschreibung gemäß NHG 72 (14) Das Verfahren wird durch das Präsidium festgelegt. Die Federführung für das Verfahren liegt bei der Fakultät. 1. Bericht der Professorin/des Professors Im Rahmen einer kritischen Selbstevaluation soll die Professorin/der Professor über Erfolge, Rückschläge und Hindernisse im Rahmen der Lehr- und Forschungstätigkeit berichten. Mögliche Aspekte im Selbstbericht sind insbesondere: 1.1 Forschung: - Nennung und kurze Erläuterung der wichtigsten Forschungsthemen; Hinweise auf bereits erzielte Ergebnisse und Forschungsperspektiven - Forschungskooperationen und interdisziplinäre Zusammenarbeit (intern, extern) - Publikationen im Berichtszeitraum inkl. Nennung des AWMF-koordinierten Impactfaktors (5 Schlüsselpublikationen, Auflistung inkl. der Publikationen sollten den Gutachterinnen/Gutachtern vorgelegt werden) - Drittmittelaktivitäten, insbesondere bei der DFG (eingereichte und bewilligte Anträge) - Auszeichnungen und Preise - Mitgliedschaften in wissenschaftlichen Gremien - Betreuung von Promotionen, Habilitationen bzw. Aktivitäten zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses - Transferaktivitäten (Wirtschaft, Verwaltung, Politik) bzw. Kooperation mit Praxisbereichen - evtl. institutionelle Hindernisse 1.2 Lehre: - kurze Erläuterung zur Einbindung in den Studiengang/die Studiengänge - Nennung der durchgeführten Lehrveranstaltungen und kurze Darstellung der Lehrinhalte und Lehrformen - Beratung und Betreuung der Studierenden - Einbindung in Prüfungen und Betreuung von Abschlussarbeiten - Betreuung von Studienabschlussarbeiten 1.3 Akademische Selbstverwaltung: - Aktivitäten in der Selbstverwaltung, in universitären Arbeitsgruppen und Kommissionen Der Selbstbericht soll ergänzt werden durch einen Lebenslauf. 2. Lehrevaluation Die Professorin/der Professor nimmt an den regelmäßig stattfindenden internen Lehrveranstaltungsevaluationen und ggf. an den externen Evaluationen von Studium und Lehre teil. Die/der jeweilige Studiendekanin/Studiendekan erstellt auf der Basis des Selbstberichtes (Lehre) und der Evaluationsergebnisse ein kurzes Gutachten mit einer Empfehlung.

7 3. Auswärtige Gutachten zu den Leistungen in der Forschung Zu den Aktivitäten und Ergebnissen in der Forschung sind durch die Berufungskommission Mindestens zwei externe Gutachten einzuholen. Die Gutachterinnen/Gutachter sollten sich bei ihrem Bericht an dem Selbstbericht der Professorinnen/der Professoren und an den Leitfragen orientieren. 4. Vorschlag der Fakultät Der Vorschlag der Fakultät soll auf der Grundlage des Selbstberichts der Professorin/des Professors, der Ergebnisse der Lehr- und Forschungsevaluationen sowie der externen Gutachten eine begründete Empfehlung zur Berufung der nebenberuflichen Professur beinhalten (Votum des Fakultätsrats).

8 Empfehlungen des Gründungsausschuss der European Medical School Oldenburg - Groningen: Kriterien für die Berufung von Professuren klinischer Fächer gemäß 72 Abs. 14 NHG, deren Inhaber/Inhaberinnen gleichzeitig Chefarztfunktionen ausüben Der Wissenschaftsrat hat zur Bewertung von Lehrleistungen 1 und jüngst von Forschungsleistungen 2 Empfehlungen veröffentlicht, die er vermutlich auch bei dem ersten Reakkreditierungsbesuch der European Medical School anwenden wird (voraussichtlich ). Unter anderem empfiehlt er, in Abständen von 5 10 Jahren zu evaluieren, das Bewertungsverfahren an den jeweiligen Evaluationsgegenstand anzupassen und nicht intendierte Effekte zu berücksichtigen. Er stellt auch fest, dass es keine allgemeingültigen Kriterien für die Bewertung von Lehre und Forschung gibt. Vor dem Hintergrund der Gründungsphase der European Medical School Oldenburg-Groningen (EMS) und der Universitätsmedizin an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg kommen deshalb die folgenden im Gründungsausschuss verabschiedeten Kriterien für die Berufung von Professuren 4 klinischer Fächer zur Anwendung, deren Inhaber gleichzeitig Chefarztfunktionen ausüben. Kriterien für die Berufung von Professuren klinischer Fächer gemäß 72 Abs. 14 NHG: A. Zwingende Voraussetzungen: - Berufung auf eine Hochschulprofessur im hochschulmedizinischen Bereich (nach Kriterien, die in Deutschland Gültigkeit haben) - Positive Lehrevaluation - Publikationen in begutachteten Zeitschriften (AWMF-koordinierter Impaktfaktor, siehe Anlage) - Drittmitteleinwerbungen (> ) - Beteiligung an fakultären Aktivitäten/Selbstverwaltung/Kommissionen - Es müssen die Einstellungsvoraussetzungen gemäß 25 NHG vorliegen. B. Zusätzliche Kriterien: - Nachwuchsförderung durch Weiter- und Fortbildungsmassnahmen/Habilitätionsbetreuung/Promotionsbetreuung 1 Wissenschaftsrat: Empfehlungen zur Qualitätsverbesserung von Lehre und Studium, Köln Wissenschaftsrat: Empfehlungen zur Bewertung und Steuerung von Forschungsleistungen. Halle, Wissenschaftsrat: Stellungnahme zur Gründung einer Universitätsmedizin an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg nach dem Konzept einer European Medical School Oldenburg-Groningen. Lübeck Ordentliche Professuren, Stiftungsprofessuren, Profilprofessuren, Lehrprofessuren (W2, W3). Bei der Verwendung dieser Begriffe ist zu berücksichtigen, dass das Niedersächsische Hochschulgesetz nur den Begriff Professor kennt und definiert. Nach dem Finanzierungsmodus kann zwischen Ordentlicher Professur und Stiftungsprofessur unterschieden werden. Die übrigen Bezeichnungen beziehen sich auf die strategische Rolle, die diesen Professuren beigemessen wird. 1

9 Empfehlungen des Gründungsausschuss der European Medical School Oldenburg - Groningen: Kriterien für die Berufung von Professuren klinischer Fächer gemäß 72 Abs. 14 NHG, deren Inhaber/Inhaberinnen gleichzeitig Chefarztfunktionen ausüben - Nachweisbare Zusammenarbeit (auch von Mitarbeitern) in Forschungsprojekten mit anderen grundlagenwissenschaftlichen und/oder klinisch-theoretischen Einrichtungen der CvOU (Nennung von Art und Anteil durch Partnerinstitut) - Erfolgreiche Einwerbung von Gemeinschaftsprojekten - Beteiligung an der Beantragung von Gruppenförderungsprojekten bei DFG/BMBF/EU - Wissenschaftliche Preise für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2

10 Empfehlungen des Gründungsausschuss der European Medical School Oldenburg - Groningen: Kriterien für die Berufung von Professuren klinischer Fächer gemäß 72 Abs. 14 NHG, deren Inhaber/Inhaberinnen gleichzeitig Chefarztfunktionen ausüben Anlage AWMF-Vorschlag zur Verwendung des Impaktfaktors Folgende Empfehlungen von der Delegiertenkonferenzen der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.v. wurden im Mai 2000 und Mai 2001 verabschiedet 5 : Die zunehmende Verknappung der Ressourcen macht eine qualitative Beurteilung der Forschungsleistungen von Kliniken, Instituten und Abteilungen als Basis für die Verteilung der Forschungsmittel durch die Fakultäten erforderlich. Diese sollte eine Bewertung des Inputs (eingeworbene Drittmittel unterschiedlicher Konvenienz etc.), des Outputs (Anzahl und Qualität wissenschaftlicher Publikationen, Patente et.) und der Lehre umfassen. Die Impactfaktoren von Zeitschriften, die das Institute for Scientific Information im jährlichen Journal Citation Report (JCR) publiziert, sind als Qualitätsmaßstab - wenn überhaupt - nur innerhalb enger Fächergrenzen und ausschließlich bei der internen Verteilung von Forschungsmitteln in Institute/Forschergruppen akzeptabel, d. h. für eine Bewertung von Einzelpersonen bei Habilitationen und Berufungen sind sie nicht geeignet. Um eine ausgewogenere Basis für die fakultätsinterne Verteilung von Forschungsgeldern zu finden, wird vorgeschlagen 1. die im SCI gelisteten Impactfaktoren gebietsspezifisch zu gewichten und 2. die im SSCI gelisteten Impactfaktoren ungewichtet heranzuziehen. 3. Bei deutschsprachige Zeitschriften, die im SCI und SSCI gelistet sind, soll der Impactfaktor verdoppelt werden. 4. Originalarbeiten aus Fachzeitschriften, die nicht im SCI und SSCI gelistet sind, sind mit einem "äquivalenten Impactfaktor" von 0,2 zu bewerten. ad 1.) Verfahren zur gebietsspezifischen Gewichtung Der Impactfaktor, der einer Publikation anhand ihres Publikationsorgans zugeordnet wird, wird durch das arithmetische Mittel aller Impactfaktoren (mif) der Fachkategorie dividiert, in der das Publikationsorgan im SCI gelistet ist. Der mif jeder Fachkategorie wird unter Ausschluss von reinen Review-Journalen berechnet und jährlich von der AWMF im Internet publiziert (ab Jahrgang 1997, siehe Listen der mittleren Impactfaktoren). Dabei werden krasse Fehleinordnungen des JCR korrigiert. Ist eine Zeitschrift in zwei oder mehreren Kategorien gelistet, sollte die Gewichtung mit dem mif derjenigen Kategorie erfolgen, welche dem Inhalt der Publikation am besten entspricht, oder die Gewichtung sollte mit dem Mittelwert der mif der betreffende Kategorie vorgenommen werden. Ergibt sich nach der Gewichtung ein Wert von < 0,2, so wird dieser auf 0,2 angehoben. 5 Siehe: Stand:

11 Empfehlungen des Gründungsausschuss der European Medical School Oldenburg - Groningen: Kriterien für die Berufung von Professuren klinischer Fächer gemäß 72 Abs. 14 NHG, deren Inhaber/Inhaberinnen gleichzeitig Chefarztfunktionen ausüben Anlage AWMF-Vorschlag zur Verwendung des Impaktfaktors ad 2.) Bewertung von Publikationen im SSCI Bei Zeitschriften, die im SCI und SSCI geführt werden, wird das Gewichtungsverfahren des SCI angewandt. ad 3.) Die Verdopplung des Impactfaktors bei deutschsprachigen Zeitschriften Diese Regelung soll zunächst für eine Übergangszeit gelten. ad 4.) Bewertung von Publikationen in Fachzeitschriften, die nicht im SCI und SSCI gelistet sind Diese Publikationen werden unabhängig vom Fachgebiet (d. h. ohne Gewichtung) mit der Maßzahl 0,2 bewertet, sofern es sich um Originalpublikationen in wissenschaftlichen Zeitschriften handelt. Fortbildungsbeiträge und Doppelpublikationen (z. B. in verschiedenen Sprachen) werden nicht gewertet. Die Liste der anerkannten wissenschaftlichen Fachzeitschriften (mit peer-review- Verfahren, veröffentlichte Gutachterlisten) wird unter Mitwirkung der Fachgesellschaften erstellt und von der AWMF im Internet publiziert (Zeitschriftenliste). Die Kommission ist sich bewusst, dass das vorgeschlagene Verfahren weiter diskutiert und ergänzt werden sollte. Die Erfahrungen der Fakultäten sind mit zu berücksichtigen. Bewertung von Beiträgen in Lehr- und Handbüchern und Monographien Beschluss der AWMF-Delegiertenkonferenz vom 11. Mai 2001: Beiträge in Lehr- und Handbüchern oder Monographien erhalten analog zu den Zeitschriftenveröffentlichungen folgende Ersatzimpactfaktorenpunkte: 5-20 Seiten 0,5 Punkte Seiten 1,0 Punkte Seiten 2,0 Punkte > 200 Seiten 4,0 Punkte Das Buch muss eine ISBN-Nummer haben und in einem wissenschaftlichen Verlag erschienen sein. 2

12 NHG 72 Absatz 14 1 Chefärztinnen und Chefärzte, die am 15. Juli 2012 in einer an Forschung und Lehre mitwirkenden Abteilung eines Krankenhauses, mit dessen Träger eine Vereinbarung nach 63 i Abs. 1 geschlossen ist, tätig sind, können auf Antrag als nebenberufliche Professorinnen und Professoren ( 29) der Universität Oldenburg beschäftigt werden, wenn ihre wissenschaftlichen Qualifikationen dies rechtfertigen und die Einstellungsvoraussetzungen nach 25 sowie die in der Vereinbarung nach 63 i Abs. 1 geregelten Voraussetzungen vorliegen. 2 Das Vorliegen der wissenschaftlichen Qualifikationen stellt das Präsidium im Einvernehmen mit dem Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät auf der Grundlage einer externen Evaluation fest. 3 Dem Senat und der Gleichstellungsbeauftragten ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; 42 Abs. 4 findet keine Anwendung. 4 Die Feststellung bedarf der Bestätigung des Fachministeriums. 5 Die nebenberuflichen Professorinnen und Professoren nach Satz 1 sind Mitglieder der Universität Oldenburg.

Leitfaden / Juniorprofessuren

Leitfaden / Juniorprofessuren Leitfaden / Juniorprofessuren Für die Einrichtung von Juniorprofessuren und für die Erstellung des Berufungsvorschlags gilt das im Leitfaden für Berufungsverfahren unter den Punkten 1. 12. genannte Verfahren

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt 24/2010

Amtliches Mitteilungsblatt 24/2010 Amtliches Mitteilungsblatt 24/2010 Richtlinie für die Zwischen- evaluation von Juniorprofesso- rinnen / Juniorprofessoren an der Universität Vechta Vechta, 14.10.2010 (Tag der Veröffentlichung) Herausgeberin:

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 53 vom 27. Juli 2018 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Satzung zur Durchführung von Zwischenevaluationen und Tenure-Evaluationen für Juniorprofessuren

Mehr

Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 52 - Nr. 7 / 2010 ( ) - Seite 10 -

Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 52 - Nr. 7 / 2010 ( ) - Seite 10 - Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 52 - Nr. 7 / 2010 (16.12.2010) - Seite 10 - Neufassung der Ordnung über das Verfahren zur Berufung von Professorinnen und Professoren und zur Bestellung

Mehr

Grundsätze für die Evaluation von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren nach. an der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Grundsätze für die Evaluation von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren nach. an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Grundsätze für die Evaluation von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Auf der Grundlage von 16 Abs. 1 Satz 3 der Grundordnung der Friedrich-Schiller- Universität

Mehr

Fachhochschule Brandenburg Honorarprofessorensatzung (HonProfS) vom

Fachhochschule Brandenburg Honorarprofessorensatzung (HonProfS) vom 26.03.2014 Amtliche Mitteilungen der Fachhochschule Brandenburg Nummer 18 22. Jahrgang Datum Inhalt Seite 26.03.2014 Satzung über das Verfahren der Berufung von Honorarprofessoren der 2949 Fachhochschule

Mehr

Künftige Zuweisung von im Rahmen von Berufungs- bzw. Bleibeverhandlungen befristet zugewiesenen Ressourcen

Künftige Zuweisung von im Rahmen von Berufungs- bzw. Bleibeverhandlungen befristet zugewiesenen Ressourcen Künftige Zuweisung von Rahmen von Berufungs- bzw. Bleibeverhandlungen befristet zugewiesenen Ressourcen Leitfaden für das Antragsverfahren PRÄAMBEL: Gemäß 48 Abs. 4 LHG darf die Universität Professorinnen

Mehr

Ordnung über das Verfahren zur Berufung von Professorinnen. und Professoren und zur Bestellung von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren.

Ordnung über das Verfahren zur Berufung von Professorinnen. und Professoren und zur Bestellung von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren. Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 39 - Nr. 1 / 2009 (04.02.2009) - Seite 9 - Ordnung über das Verfahren zur Berufung von Professorinnen und Professoren und zur Bestellung von Juniorprofessorinnen

Mehr

Leitfaden zur Beantragung der Verlängerung des Dienstverhältnisses von Juniorprofessorinnen bzw. Juniorprofessoren nach drei Jahren

Leitfaden zur Beantragung der Verlängerung des Dienstverhältnisses von Juniorprofessorinnen bzw. Juniorprofessoren nach drei Jahren Leitfaden zur Beantragung der Verlängerung des Dienstverhältnisses von Juniorprofessorinnen bzw. Juniorprofessoren nach drei Jahren Das Dienstverhältnis von Juniorprofessorinnen bzw. Juniorprofessoren...

Mehr

UNIVERSITÄT HOHENHEIM

UNIVERSITÄT HOHENHEIM UNIVERSITÄT HOHENHEIM DAS REKTORAT Leitlinien für die Zwischenevaluation von Juniorprofessoren Die Empfehlungen dienen einerseits dazu, das Evaluationsverfahren in den Fakultäten zu institutionalisieren

Mehr

Ausgabe Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein. Inhaltsübersicht:

Ausgabe Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein. Inhaltsübersicht: Ausgabe 27 05.10.2017 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2: Satzung zum Verfahren nach 50 Abs. 1 und 4 HochSchG Seite 10: Impressum

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 29.05.2017 3.10.01 Nr. 1 Satzung zur Bewährungsfeststellung nach 64 Absatz Satzung der Justus-Liebig-Universität zur Bewährungsfeststellung

Mehr

Leitfaden zur Evaluation der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren

Leitfaden zur Evaluation der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren Leitfaden zur Evaluation Im Hochschulgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Hochschulreformen wird festgelegt, dass das Beamtenverhältnis auf Zeit der Juniorprofessorin oder des Juniorprofessors

Mehr

Amtliche Mitteilungen Nr. 37/

Amtliche Mitteilungen Nr. 37/ Amtliche Mitteilungen Nr. 37/2010 22.12.2010 Satzung zur Bestellung von Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren an der Technischen Hochschule Wildau [FH] Aufgrund 53 i. V. m. 62 Abs. 2 des Gesetzes

Mehr

- 3/1 - ORDNUNG der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig

- 3/1 - ORDNUNG der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig - 3/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Sportwissenschaftliche Fakultät ORDNUNG der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig Auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen

Mehr

Mitteilungen der Technischen Universita t Clausthal - Amtliches Verku ndungsblatt -

Mitteilungen der Technischen Universita t Clausthal - Amtliches Verku ndungsblatt - Mitteilungen der Technischen Universita t Clausthal - Amtliches Verku ndungsblatt - Nr. 13 Jahrgang 2018 19. September 2018 INHALT Tag 14.08.2018 Ordnung zur Gewährung einer Professur auf Lebenszeit im

Mehr

(2) Die Juniorprofessor/-innen werden vom Rektorat auf Vorschlag der Auswahlkommission, nach Anhörung des Fakultätsrats berufen.

(2) Die Juniorprofessor/-innen werden vom Rektorat auf Vorschlag der Auswahlkommission, nach Anhörung des Fakultätsrats berufen. Satzung der Pädagogischen Hochschule Freiburg über die Berufung von Juniorprofessorinnen und -professoren, die Zwischenevaluation und die Verlängerung des Dienstverhältnisses und das Tenure Track-Verfahren

Mehr

Satzung über die Gewährung einer Professur auf Lebenszeit an der Universität Kassel im Tenure Track-Verfahren vom 08.

Satzung über die Gewährung einer Professur auf Lebenszeit an der Universität Kassel im Tenure Track-Verfahren vom 08. Satzung über die Gewährung einer Professur auf Lebenszeit an der Universität Kassel im Tenure Track-Verfahren vom 08. Dezember 2016 Vorbemerkung Das Hessische Hochschulgesetz (HHG - i.d.f. v. 30.11.2015)

Mehr

Qualitätssicherungskonzept

Qualitätssicherungskonzept Qualitätssicherungskonzept für Juniorprofessuren mit Tenure Track Der Senat der Universität Ulm hat in seiner Sitzung am 24.02.2016 das folgende Qualitätssicherungskonzept für Juniorprofessuren mit Tenure

Mehr

Ordnung zur Erstellung von Berufungsvorschlägen

Ordnung zur Erstellung von Berufungsvorschlägen Ordnung zur Erstellung von Berufungsvorschlägen 1 Stellenwidmung und Ausschreibung (1) Freie und besetzbare Professorenstellen werden vom Präsidium der Hochschule auf Antrag des Fachbereiches öffentlich

Mehr

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Verleihung eines Promotionsrechts an hessische Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Verleihung eines Promotionsrechts an hessische Hochschulen für angewandte Wissenschaften Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Verleihung eines Promotionsrechts an hessische Hochschulen für angewandte Wissenschaften Gemäß 4 Abs. 3 Satz 3 HHG kann Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Mehr

Richtlinie zur Vergabe von Leistungsbezügen, Forschungs- und Lehrzulagen an der Technischen Universität Darmstadt

Richtlinie zur Vergabe von Leistungsbezügen, Forschungs- und Lehrzulagen an der Technischen Universität Darmstadt Richtlinie zur Vergabe von Diese Richtlinie regelt die Grundsätze des Verfahrens und der Vergabe von Leistungsbezügen, sowie Forschungs- und Lehrzulagen nach der Hochschul- Leistungsbezügeverordnung (HLeistBVO)

Mehr

Version 3 vom

Version 3 vom Ordnung zur Verleihung der Bezeichnung "außerplanmäßige Professorin/außerplanmäßiger Professor an der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB) Theodor Fontane Der Fakultätsrat der Medizinischen Hochschule

Mehr

Satzung zur Evaluation von Juniorprofessuren. vom

Satzung zur Evaluation von Juniorprofessuren. vom Satzung zur Evaluation von Juniorprofessuren vom 14.12.2016 Aufgrund von 8 Abs. 5, 19 Abs. 1, 48 Abs. 1 und 51 Abs. 7 des Landeshochschulgesetzes (LHG) vom 1.Januar 2005 (GB. S. 1) in der Fassung vom 1.

Mehr

Leitlinien zu Juniorprofessuren u.a. zur Besetzung und Zwischenevaluation. von Juniorprofessuren sowie zur Umsetzung der Tenure Track Option

Leitlinien zu Juniorprofessuren u.a. zur Besetzung und Zwischenevaluation. von Juniorprofessuren sowie zur Umsetzung der Tenure Track Option Leitlinien zu Juniorprofessuren u.a. zur Besetzung und Zwischenevaluation von Juniorprofessuren sowie zur Umsetzung der Tenure Track Option Hiermit wird die vom Präsidium der Technischen Universität Braunschweig

Mehr

Satzung der Fachhochschule Flensburg über das Verfahren zur Berufung von Professorinnen und Professoren

Satzung der Fachhochschule Flensburg über das Verfahren zur Berufung von Professorinnen und Professoren Nach 62 Abs. 7 in Verbindung mit 21 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 184) zuletzt

Mehr

Richtlinie über das Verfahren und die Vergabe von Leistungsbezügen

Richtlinie über das Verfahren und die Vergabe von Leistungsbezügen 08.09.2006 Amtliche Mitteilungen / 25. Jahrgang 80 Richtlinie über das Verfahren und die Vergabe von Leistungsbezügen vom 01.07.2006 Das Präsidium der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg hat am 27.06.2006

Mehr

(Juniorprofessoren-Berufungsordnung) Vom

(Juniorprofessoren-Berufungsordnung) Vom Ordnung über die Berufung und die Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses von Juniorprofessoren/innen an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Juniorprofessoren-Berufungsordnung) Vom 15.12.2004

Mehr

Leitlinien zur Zwischenevaluation von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren an der Universität

Leitlinien zur Zwischenevaluation von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren an der Universität Leitlinien zur Zwischenevaluation von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren an der Universität Kassel Gemäß 64 Abs. 4 Hessisches Hochschulgesetz (HHG) werden Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren

Mehr

Vom 02. Februar NBl. HS MSGWG. Schl.-H. 2017, S. 3 Tag der Bekanntmachung: 16. Februar 2017

Vom 02. Februar NBl. HS MSGWG. Schl.-H. 2017, S. 3 Tag der Bekanntmachung: 16. Februar 2017 Satzung zur Durchführung des Evaluationsverfahrens von Juniorprofessorinnen/Juniorprofessoren und Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren auf Zeit mit Tenure Track vor der Verstetigung an der

Mehr

Berufungsleitfaden Anlage zur Berufungsordnung der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig (BerufungsO) vom 07. Februar 2011

Berufungsleitfaden Anlage zur Berufungsordnung der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig (BerufungsO) vom 07. Februar 2011 Berufungsleitfaden Anlage zur Berufungsordnung der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig (BerufungsO) vom 07. Februar 2011 I. Vorverfahren - Unterrichtung des Rektors über das Freiwerden einer Professur

Mehr

Checkliste Berufungsverfahren Klinik

Checkliste Berufungsverfahren Klinik Checkliste Berufungsverfahren Klinik Step Verfahrensschritte zu beachtende Bestimmungen 1 Antrag Klinikträger 6 Abs. 1 Nr. 1 Kooperationsvertrag 2 Freigabeverfahren 6 Abs. 1 Nr. 2 Kooperationsvertrag,

Mehr

Genderaspekte und Qualität bei Berufungsverfahren

Genderaspekte und Qualität bei Berufungsverfahren Genderaspekte und Qualität bei Berufungsverfahren Dr. Bärbel Rompeltien Workshop 16. März 2007 Gleichstellungsrelevante rechtliche Grundlagen Umsetzung des Art. 3.2 GG durch das LGG Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten

Mehr

Ordnung zur Erstellung von Berufungsvorschlägen (BerufO) vom , in der Fassung der 2. Änderung vom (Änderungen sind fett markiert)

Ordnung zur Erstellung von Berufungsvorschlägen (BerufO) vom , in der Fassung der 2. Änderung vom (Änderungen sind fett markiert) Nr. 5/2007 vom 17.9.2007 Verkündungsblatt der FHH Seite 63 von 74 Ordnung zur Erstellung von Berufungsvorschlägen (BerufO) vom 19.2.2004, in der Fassung der 2. Änderung vom 10.7.2007 (Änderungen sind fett

Mehr

Satzung zur Qualitätssicherung für Juniorprofessuren mit Tenure Track. vom Lesefassung vom

Satzung zur Qualitätssicherung für Juniorprofessuren mit Tenure Track. vom Lesefassung vom Satzung zur Qualitätssicherung für Juniorprofessuren mit Tenure Track vom 14.12.2016 Lesefassung vom 12.07.2017 Aufgrund von 8 Abs. 5, 19 Abs. 1, 48 Abs. 1 und 51 Abs. 7 des Landeshochschulgesetzes (LHG)

Mehr

(Grundlage: Leitfaden für die Evaluation von Juniorprofessuren mit Tenure Track Universität Freiburg, 19. Februar 2014)

(Grundlage: Leitfaden für die Evaluation von Juniorprofessuren mit Tenure Track Universität Freiburg, 19. Februar 2014) ÜBERGANGSFASSUNG Leitfaden für die Endevaluation von Juniorprofessuren (Grundlage: Leitfaden für die Evaluation von Juniorprofessuren mit Tenure Track Universität Freiburg, 19. Februar 2014) Seit der letzten

Mehr

Kunst akademie Düsseldorf

Kunst akademie Düsseldorf Kunst akademie Düsseldorf AMTLICHE MITTEILUNGEN INHALT Ordnung zur Zwischenevaluation von Juniorprofessuren an der Kunstakademie Düsseldorf Nr. 41 Düsseldorf, den 28. Februar 2018 DER REKTOR der Kunstakademie

Mehr

Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 37 vom , Seite Richtlinie

Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 37 vom , Seite Richtlinie Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 37 vom 20.12.2018, Seite 339-343 Richtlinie zur Qualitätssicherung bei der Berufung und Evaluierung von Juniorprofessorinnen und

Mehr

Ordnung der Rechts und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich Wilhelms Universität Bonn zum Tenure Track Verfahren und zur

Ordnung der Rechts und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich Wilhelms Universität Bonn zum Tenure Track Verfahren und zur Ordnung der Rechts und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich Wilhelms Universität Bonn zum Tenure Track Verfahren und zur Zwischenevaluation von Juniorprofessuren des Fachbereichs

Mehr

Übertragung von Honorarprofessuren an der TU Darmstadt

Übertragung von Honorarprofessuren an der TU Darmstadt Übertragung von Honorarprofessuren an der TU Darmstadt Maximen: Transparenz, Verfahrenssicherheit Ziele: Kontinuität, Aufrechterhaltung von Qualitätssicherung, Strukturierung und Berücksichtigung strategischer

Mehr

AMTSBLATT. 17. JAHRGANG Nr. 1, Halle (Saale) BURG GIEBICHENSTEIN KUNSTHOCHSCHULE HALLE INHALT

AMTSBLATT. 17. JAHRGANG Nr. 1, Halle (Saale) BURG GIEBICHENSTEIN KUNSTHOCHSCHULE HALLE INHALT A 1 17. JAHRGANG Nr. 1, Halle (Saale) 23.02.2018 AMTSBLATT BURG GIEBICHENSTEIN KUNSTHOCHSCHULE HALLE INHALT Erste Satzung zur Änderung der Ordnung zur Durchführung von Wahlen an der Burg Giebichenstein

Mehr

Verfahren und Kriterien zur Verleihung der Bezeichnungen. Außerplanmäßige Professorin und Außerplanmäßiger Professor. an der Medizinischen Fakultät

Verfahren und Kriterien zur Verleihung der Bezeichnungen. Außerplanmäßige Professorin und Außerplanmäßiger Professor. an der Medizinischen Fakultät Verfahren und Kriterien zur Verleihung der Bezeichnungen Außerplanmäßige Professorin und Außerplanmäßiger Professor an der Medizinischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster beschlossen

Mehr

Evaluationsordnung für Juniorprofessoren der Zeppelin Universität (EvO JP)

Evaluationsordnung für Juniorprofessoren der Zeppelin Universität (EvO JP) Evaluationsordnung für Juniorprofessoren der Zeppelin Universität (EvO JP) Zur Erfüllung des 70 Absatz 2 Nr. 5 i. V. m. 47 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz

Mehr

V E R K Ü N D U N G S B L A T T

V E R K Ü N D U N G S B L A T T V E R K Ü N D U N G S B L A T T AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER HOCHSCHULE SCHMALKALDEN Nr. 3/2016 7. Oktober 2016 Inhalt Inhaltsverzeichnis (Deckblatt).. 35 Satzung über das Verfahren und die Vergabe von

Mehr

FH-Mitteilungen 30. August 2016 Nr. 106 / 2016

FH-Mitteilungen 30. August 2016 Nr. 106 / 2016 FH-Mitteilungen 30. August 2016 Nr. 106 / 2016 Richtlinien für die Verleihung der Bezeichnung Honorarprofessorin oder Honorarprofessor an der Fachhochschule Aachen vom 15. Februar 2008 FH-Mitteilung Nr.

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Jahrgang 2015 Nr. 31 Rostock, 14.09.2015 Verfahrensordnung für die Verleihung einer außerplanmäßigen Professur oder einer Honorarprofessur an der Universität Rostock vom 9. September

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Technische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences Amtliche Mitteilungen 26. Jahrgang, Nr. 86 Seite 1 5. September 2005 INHALT Satzung der Technischen Fachhochschule Berlin zur Gewährung besonderer

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 32/05

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 32/05 FHTW Amtliches Mitteilungsblatt Inhalt Seite Ordnung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft 343 Berlin zur Gewährung von besonderen Leistungsbezügen der Besoldungsordnung W des Bundesbesoldungsgesetzes

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr. 1125 Datum: 07.11.2016 Satzung zur Qualitätssicherung für Juniorprofessuren mit verbindlichem Tenure Track Impressum gem. 8 Landespressegesetz: Amtliche Mitteilungen Nr. 1125/2016

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Rheinische Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Ordnung der Landwirtschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn zum Tenure-Track-Verfahren

Mehr

Qualifikationsprofil zur Besetzung von Professuren in der Fachdidaktik an der Universität Potsdam

Qualifikationsprofil zur Besetzung von Professuren in der Fachdidaktik an der Universität Potsdam Datum: 19.04.2017 Qualifikationsprofil zur Besetzung von Professuren in der Fachdidaktik an der Universität Potsdam Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) vom 28. April 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 18]) geändert

Mehr

Entscheidungsvorbereitung

Entscheidungsvorbereitung Hochschulordnung der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV) zur Vergabe von Leistungsbezügen an Professorinnen und Professoren der Besoldungsordnung W (Leistungsbezüge-Vergabeordnung)

Mehr

Leitfaden zur Durchführung von Habilitationsverfahren an der Sprach- und Literaturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth

Leitfaden zur Durchführung von Habilitationsverfahren an der Sprach- und Literaturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth Leitfaden zur Durchführung von Habilitationsverfahren an der Sprach- und Literaturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth [Stand: Juli 2017] Sprach- und Literaturwissenschaftliche Fakultät

Mehr

Evaluationsordnung für Juniorprofessuren an der Zeppelin Universität (EvO JP)

Evaluationsordnung für Juniorprofessuren an der Zeppelin Universität (EvO JP) Evaluationsordnung für Juniorprofessuren an der Zeppelin Universität (EvO JP) Zur Erfüllung des 70 Absatz 2 Nr. 5 i. V. m. 47 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz

Mehr

Verkündungsblatt

Verkündungsblatt Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover vom 27.09.2018 17/2018 Verkündungsblatt 22 2018 Ausgabedatum 14.11.2018 Inhaltsübersicht A. Bekanntmachungen nach dem NHG Änderung der

Mehr

Berufungsordnung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit

Berufungsordnung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit Berufungsordnung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit in der Fassung des Beschlusses des Senats vom 20. Juni 2017 1 Geltungsbereich Diese Ordnung gilt für die Berufung von Professorinnen und Professoren

Mehr

Satzung für die Evaluation und Qualitätssicherung in Tenure Track-Verfahren gemäß 64 Abs. 2 HHG

Satzung für die Evaluation und Qualitätssicherung in Tenure Track-Verfahren gemäß 64 Abs. 2 HHG Das Präsidium der Hochschule für Gestaltung Offenbach beschließt gem. 31 Abs. 3, 37 Abs. 8 Hessisches Hochschulgesetz (HHG) i. d. F. vom 14.12.2009, zuletzt geändert am 18.12.2017 (GVBl. S. 482), am 22.01.2019

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen Verkündungsblatt

Amtliche Bekanntmachungen Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Verkündungsblatt Nr. 1224 TU Verteiler 3 Aushang Herausgegeben von der Präsidentin der Technische Universität Braunschweig Redaktion: Geschäftsbereich 1 Universitätsplatz 2 38106

Mehr

Tenure-Leitfaden der TU Darmstadt

Tenure-Leitfaden der TU Darmstadt Tenure-Leitfaden der TU Darmstadt Maximen: Qualitätssicherung, Transparenz, Verfahrenssicherheit. Ziele: Aufrechterhaltung von Qualitätssicherung, Strukturierung des Verfahrens; Orientierungshilfe; Weiterentwicklung

Mehr

Gesetz zur Errichtung der Niedersächsischen Technischen Hochschule (NTHG)

Gesetz zur Errichtung der Niedersächsischen Technischen Hochschule (NTHG) Gesetz zur Errichtung der Niedersächsischen Technischen Hochschule (NTHG) Vom 5. Dezember 2008 (Nds.GVBl. 2008 S.46) Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Errichtung, Aufgaben

Mehr

Habilitationsverfahren

Habilitationsverfahren Richtlinien zum Habilitationsverfahren Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus Technische Universität Dresden Richtlinien zum Habilitationsverfahren an der Medizinischen Fakultät "Carl Gustav Carus" der

Mehr

Berufungsordnung. der. MEDIADESIGN Hochschule für Design und Informatik in Berlin (MD.H)

Berufungsordnung. der. MEDIADESIGN Hochschule für Design und Informatik in Berlin (MD.H) Berufungsordnung der MEDIADESIGN Hochschule für Design und Informatik in Berlin (MD.H) Der Akademische Senat erlässt aufgrund des 12 der Grundordnung der MEDIADESIGN HOCHSCHULE für Design und Informatik

Mehr

Habilitationsverfahren in der Naturwissenschaftlichen Fakultät; hier: Richtlinien für Habilitanden und Fachmentoren vom

Habilitationsverfahren in der Naturwissenschaftlichen Fakultät; hier: Richtlinien für Habilitanden und Fachmentoren vom Habilitationsverfahren in der Naturwissenschaftlichen Fakultät; hier: Richtlinien für Habilitanden und Fachmentoren vom 17.12.2014 Zuständig für die Durchführung von Habilitationsverfahren zur Erlangung

Mehr

Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Ressort Forschung und Lehre Obere Zahlbacher Straße Mainz

Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Ressort Forschung und Lehre Obere Zahlbacher Straße Mainz Ressort Forschung und Lehre Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Ressort Forschung und Lehre Obere Zahlbacher Straße 63 55131 Mainz Hinweise zum Formblatt: Dieses Formblatt kann

Mehr

Die innere Organisation der Hochschulmedizin. Akad. Rätin Dr. Silvia Pernice-Warnke, LL.M. Rechtswissenschaftliche Fakultät Universität zu Köln

Die innere Organisation der Hochschulmedizin. Akad. Rätin Dr. Silvia Pernice-Warnke, LL.M. Rechtswissenschaftliche Fakultät Universität zu Köln Die innere Organisation der Hochschulmedizin Akad. Rätin Dr. Silvia Pernice-Warnke, LL.M. Rechtswissenschaftliche Fakultät Universität zu Köln Kooperationsmodell Leitung Med. Fakultät Kooperationsvereinbarung

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN StAPS, Abt. QM Nr.: 08/2016 Köln, den 03.05.2016 INHALT Ordnung für Qualitätsmanagement der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom

Mehr

Ausführungsbestimmungen zur Habilitationsordnung für Wirtschaftswissenschaften

Ausführungsbestimmungen zur Habilitationsordnung für Wirtschaftswissenschaften Ausführungsbestimmungen zur Habilitationsordnung für Wirtschaftswissenschaften 5. Juni 2013 1 Der Senat erlässt mit Wirkung vom 5. Juni 2013, gestützt auf Art. 29b Hochschulgesetz (LGBL. 2005, Nr. 2) ivm

Mehr

Richtlinie zur Zwischenevaluation von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Richtlinie zur Zwischenevaluation von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTS- WISSENSCHAFTEN 21. Oktober 2015 Richtlinie zur Zwischenevaluation von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Der Fakultätsrat

Mehr

Berufsziel Professur mit Dr. Hubert Detmer 6. November Uhr

Berufsziel Professur mit Dr. Hubert Detmer 6. November Uhr Berufsziel Professur mit Dr. Hubert Detmer 6. November 2018 11 Uhr Rechtsanwalt und stellvertretender Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes (DHV) DHV Berufsvertretung deutscher WissenschaftlerInnen

Mehr

AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN DER MEDIZINISCHEN FAKULTÄT ZUR UMSETZUNG VON 48 ABS. 3 HSG LSA ZUR VERLEIHUNG DER BEZEICHNUNG AUßERPLANMÄßIGER PROFESSOR

AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN DER MEDIZINISCHEN FAKULTÄT ZUR UMSETZUNG VON 48 ABS. 3 HSG LSA ZUR VERLEIHUNG DER BEZEICHNUNG AUßERPLANMÄßIGER PROFESSOR AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN DER MEDIZINISCHEN FAKULTÄT ZUR UMSETZUNG VON 48 ABS. 3 HSG LSA ZUR VERLEIHUNG DER BEZEICHNUNG AUßERPLANMÄßIGER PROFESSOR vom 03. Mai 2016 Präambel Im Rahmen von 48 Abs. 3 Hochschulgesetz

Mehr

Grundordnung. der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege. 1 Name der Hochschule 2. 2 Mitgliedergruppen und Angehörige 2

Grundordnung. der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege. 1 Name der Hochschule 2. 2 Mitgliedergruppen und Angehörige 2 Grundordnung der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege 1 Name der Hochschule 2 2 Mitgliedergruppen und Angehörige 2 3 Wahlen zu den Hochschulgremien 2 4 Rektorin oder Rektor und Prorektorin oder Prorektor

Mehr

Westfälische Wilhelms-Universität Münster. Medizinische Fakultät

Westfälische Wilhelms-Universität Münster. Medizinische Fakultät 11. Juli 2017 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Medizinische Fakultät Innovative Medizinische Forschung (IMF) Programm zur Forschungsförderung 1 Name, Sitz, Aufgaben (1) Das Programm "Innovative

Mehr

Leitfaden für die Evaluation von Juniorprofessuren mit Tenure Track Universität Freiburg, 19. Februar 2014

Leitfaden für die Evaluation von Juniorprofessuren mit Tenure Track Universität Freiburg, 19. Februar 2014 Leitfaden für die Evaluation von Juniorprofessuren mit Tenure Track Universität Freiburg, 19. Februar 2014 Das Rektorat der Universität Freiburg hat in seinen Sitzungen am 19. Februar 2014 und am 3. April

Mehr

Landesrecht TH Gesamtes Gesetz. Quelle:

Landesrecht TH Gesamtes Gesetz. Quelle: D 1 Landesrecht TH Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: ThürHLeistBVO Ausfertigungsdatum: 14.04.2005 Gültig ab: 28.05.2005 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GVBl 2005, 212 Gliederungs-Nr: 221-1-7

Mehr

Sonderreihe der Kunsthochschule für Medien Köln Grundordnung Vom 10. Juli 2015

Sonderreihe der Kunsthochschule für Medien Köln Grundordnung Vom 10. Juli 2015 Sonderreihe der Kunsthochschule für Medien Köln 14 Grundordnung Vom 10. Juli 2015 Kunsthochschule für Medien Köln Academy of Media Arts Cologne 1 Aufgrund des 2 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die Kunsthochschulen

Mehr

Leitfaden zur Beantragung. der Verlängerung des Dienstverhältnisses von Juniorprofessorinnen. Juniorprofessoren nach drei Jahren

Leitfaden zur Beantragung. der Verlängerung des Dienstverhältnisses von Juniorprofessorinnen. Juniorprofessoren nach drei Jahren 29.04.2015 Amtliche Mitteilungen / 34. Jahrgang 1/2015 8 Leitfaden zur Beantragung der Verlängerung des Dienstverhältnisses von Juniorprofessorinnen bzw. Juniorprofessoren nach drei Jahren vom 30.04.2015

Mehr

Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal

Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal 1 von 5 23.02.2011 11:51 Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal Verordnung über Leistungsbezüge sowie Forschungs- und Lehrzulagen für Hochschulbedienstete (Hochschul-Leistungsbezügeverordnung

Mehr

Habilitationskriterien

Habilitationskriterien Habilitationskriterien der Medizinischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Präambel Verabschiedet vom Fachbereichsrat am 02.12.2003, geändert am 24.10.2006, 08.07.2008, 15.05.2012

Mehr

Habilitationsordnung der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen

Habilitationsordnung der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen 1 Habilitationsordnung der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen Aufgrund von 39 Abs. 5 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes (LHG) hat der Senat der Universität Tübingen am 28.10.2010 die nachstehende

Mehr

vom 10. April 2002 (Stand 1. August 2013)

vom 10. April 2002 (Stand 1. August 2013) Nr. 59d Berufungsreglement der Universität Luzern vom 0. April 00 (Stand. August 0) Der Universitätsrat der Universität Luzern, gestützt auf 6 Absatz e des Universitätsgesetzes vom 7. Januar 000, beschliesst:

Mehr

Fakultätsmanagement. am Beispiel der Medizinischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Fakultätsmanagement. am Beispiel der Medizinischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Fakultätsmanagement am Beispiel der Medizinischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Dr. Esther Schnetz, Geschäftsführerin der Medizinischen Fakultät, Friedrich-Alexander-Universität

Mehr

Berufungsordnung der Technischen Universität Dortmund vom 24. Oktober 2012

Berufungsordnung der Technischen Universität Dortmund vom 24. Oktober 2012 20/2012 Seite 1 Berufungsordnung der Technischen Universität Dortmund vom 24. Oktober 2012 Aufgrund des 2 Abs. 4 in Verbindung mit 38 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Richtlinien zur Verleihung des Titels außerplanmäßige Professorin/ außerplanmäßiger Professor

Richtlinien zur Verleihung des Titels außerplanmäßige Professorin/ außerplanmäßiger Professor Richtlinien zur Verleihung des Titels außerplanmäßige Professorin/ außerplanmäßiger Professor Medizinische Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen -Universitätsmedizin Göttingen 1 Der Senat hat

Mehr

Evaluationsordnung für Tenure-Track-Professuren. der Universität Bremen

Evaluationsordnung für Tenure-Track-Professuren. der Universität Bremen Evaluationsordnung für Tenure-Track-Professuren der Universität Bremen vom 21.02.2018 Der Rektor der Universität Bremen hat am 20.03.2018 gemäß 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetztes (BremHG) in

Mehr

Leseabschrift 1. TEIL ALLGEMEINE REGELUNGEN. 1 Regelungsgegenstand

Leseabschrift 1. TEIL ALLGEMEINE REGELUNGEN. 1 Regelungsgegenstand Leseabschrift Satzung über die Verleihung des Titels außerplanmäßige Professorin / außerplanmäßiger Professor und Honorarprofessorin / Honorarprofessor vom 28. Mai 2013 (NBl. HS MBW Schl.-H. 2013, 56)

Mehr

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Ausgabe Nr. 33 12. Jahrgang Gelsenkirchen, 06.12.2012 Inhalt: Fachbereichsordnung des Fachbereichs Elektrotechnik und angewandte Naturwissenschaften der Westfälischen

Mehr

Departmentordnung des Departments für Angewandte Gesundheitswissenschaften der Hochschule für Gesundheit

Departmentordnung des Departments für Angewandte Gesundheitswissenschaften der Hochschule für Gesundheit Departmentordnung des Departments für Angewandte Gesundheitswissenschaften der Hochschule für Gesundheit - NICHTAMTLICHE LESEFASSUNG - Aufgrund des 2 Abs. 4 in Verbindung mit 26 Abs. 3 und 28 Abs. 1 des

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Master- Studiengang Chemie

Mehr

Grundordnung der Hochschule Rhein-Waal

Grundordnung der Hochschule Rhein-Waal Grundordnung der Hochschule Rhein-Waal vom 13.07.2009 (Amtliche Bekanntmachung 01/2009) in der Fassung der Sechsten Änderungssatzung vom 05.03.2012 (Amtliche Bekanntmachung vom 08.03.2012, lfd. Nr. 05/2012)

Mehr

Merkblatt für die Einreichung einer Habilitation November 2016

Merkblatt für die Einreichung einer Habilitation November 2016 Universitätsmedizin Promotions-/Habilitationsbüro, Fleischmannstr. 42, Zi.: 003.0, 17475 Greifswald Habilitationsschrift Merkblatt für die Einreichung einer Habilitation November 2016 1. 5 Exemplare der

Mehr

Leitlinien über das Vergabeverfahren von Leistungsbezügen an der. Universität Bielefeld

Leitlinien über das Vergabeverfahren von Leistungsbezügen an der. Universität Bielefeld Leitlinien über das Vergabeverfahren von Leistungsbezügen an der Universität Bielefeld 1 Anwendungsbereich Diese Leitlinien gelten für Professorinnen und Professoren, die nach der Besoldungsordnung W2

Mehr

Zweite Ordnung zur Änderung der Grundordnung der Universität Trier. Vom 20. Januar 2014

Zweite Ordnung zur Änderung der Grundordnung der Universität Trier. Vom 20. Januar 2014 Zweite Ordnung zur Änderung der Grundordnung der Universität Trier Vom 20. Januar 2014 Aufgrund des 7 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. 76 Abs. 2 Nr. 1 und 74 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes (HochSchG)

Mehr

Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre

Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre 1 Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre - Richtlinien für die Verwendung der Fördermittel - 1. Grundsätze der Mittelverwendung Allgemeine Bestimmungen: 1. Kinderbetreuungszuschläge: Bei allen

Mehr

Richtlinien zur Bestellung als Außerplanmäßige(r) Professor/Professorin

Richtlinien zur Bestellung als Außerplanmäßige(r) Professor/Professorin Medizinische Fakultät Dekan der Medizinischen Fakultät Josef-Schneider-Str. 2 97080 Würzburg Der Dekan Telefon 0931 / 201-55457 Telefax 0931 / 201-53860 mfrosch@hygiene.uni-wuerzburg.de Telefon 0931 /

Mehr

PROFILBOGEN MENTEES Ina-Pichlmayr-Mentoring für Nachwuchswissenschaftlerinnen. 1. Persönliche Angaben. 2. Angaben zum Berufsfeld und zur Anstellung

PROFILBOGEN MENTEES Ina-Pichlmayr-Mentoring für Nachwuchswissenschaftlerinnen. 1. Persönliche Angaben. 2. Angaben zum Berufsfeld und zur Anstellung Bitte zurücksenden an: Die Gleichstellungsbeauftragte der MHH Dr. Bärbel Miemietz OE 0013 Carl-Neuberg-Straße 1 30625 Hannover oder per E-Mail an: gleichstellung@mh-hannover.de 1. Persönliche Angaben Titel

Mehr

07/08. Rundschreiben. 19. August Seite. Grundsätze und Verfahrensregelungen für die Gewährung von Sach- oder

07/08. Rundschreiben. 19. August Seite. Grundsätze und Verfahrensregelungen für die Gewährung von Sach- oder 07/08 19. August 2008 Rundschreiben Grundsätze und Verfahrensregelungen für die Gewährung von Sach- oder Seite Personalmitteln für Forschungsvorhaben oder künstlerische Entwicklungsvorhaben.....41 Seite

Mehr

Tenure-Leitfaden der TU Darmstadt

Tenure-Leitfaden der TU Darmstadt Tenure-Leitfaden der TU Darmstadt Maximen: Qualitätssicherung, Transparenz, Verfahrenssicherheit. Ziele: Aufrechterhaltung von Qualitätssicherung, Strukturierung des Verfahrens; Orientierungshilfe; Weiterentwicklung

Mehr