Berufung von nebenberuflichen Professuren für Chefärztinnen und Chefärzte unter Verzicht der Ausschreibung gemäß 72 (14) NHG
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- Chantal Kohler
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1 Berufung von nebenberuflichen Professuren für Chefärztinnen und Chefärzte unter Verzicht der Ausschreibung gemäß 72 (14) NHG Organisatorische Strukturierung des Verfahrens Modifizierte Version nach dem Gespräch beim MWK am (Fr. v. Campe, Fr. Conrad, Herr Metz)
2 Berufung von nebenberuflichen Professuren für Chefärztinnen und Chefärzte unter Verzicht der Ausschreibung gemäß 72 (14) NHG - Organisatorische Strukturierung des Verfahrens - 1 Lfd. Arbeitsschritt Elemente des Arbeitsschrittes Verantwortlich Nr. 1 Erstellung eines aktuellen Profilpapiers Siehe hierzu Prozessschritte Grundzüge des Berufungsmanagements an der Universität Oldenburg unter besonderer Berücksichtigung der Krankenversorgung (siehe Fakultät; Krankenhausträger 2 Verabschiedung des Profilpapiers im Fakultätsrat 3 Beantragung der nebenberuflichen Professur beim Präsidium (durch die am vorhandenen Chefärztinnen und Chefärzte) Der Antrag wird über den Krankenhausträger und das Dekanat an das Präsidium gerichtet. Die Einstellungsvoraussetzungen nach 25 NHG sollen gegeben sein. Dem Antrag sind von der Kandidatin/ dem Kandidaten beizufügen (Aktualisierungen): 1. ein Lebenslauf, der insbesondere den wissenschaftlichen und beruflichen Werdegang darstellt (inkl. der Nennung von Listenplatzierungen und nachgewiesenen Rufen auf eine Professur); 2. die Promotionsurkunde; 3. die Habilitationsurkunde; 4. die Approbationsurkunde; 5. ein Schriftenverzeichnis; 6. ein Drittmittelverzeichnis; 7. ein Lehrveranstaltungsverzeichnis (auch als Nachwies der pädagogisch-didaktischen Eignung); 8. der Nachweis zum Didaktiktraining Medizin für Modellstudiengänge; Die Unterlagen sind von der Fakultät zu prüfen (Prüfvermerk) und zu ergänzen: 9. soweit nicht habilitiert, ist eine Aussage zur Habiltationsäquivalenz zu machen 10. Aussage zur Finanzierung und zum zeitlichen Umfang der Professur; 11. Darlegung der Passung zur vorgesehenen Professur 12. Profilpapier 13. Gleichstellungsbogen 14. Beschluss des Fakultätsrates Fakultätsrat Dekanin/Dekan
3 Berufung von nebenberuflichen Professuren für Chefärztinnen und Chefärzte unter Verzicht der Ausschreibung gemäß 72 (14) NHG - Organisatorische Strukturierung des Verfahrens - 2 Lfd. Arbeitsschritt Elemente des Arbeitsschrittes Verantwortlich Nr. 4 Entscheidung durch das Präsidium und Beschlussausführung Das Präsidium beschließt das Profilpapier und entscheidet damit über die Einleitung des Verfahrens zur Berufung einer nebenberuflichen Professur gemäß 72 (14) NHG. Präsidium 5 Beschlussausführung Mitteilung der erfolgten Beschlussfassung an das Dezernat 1, Dekanat sowie Krankenhausträger. 6 Einsetzen einer Kommission Einsetzen einer Kommission im Einvernehmen mit dem Präsidium gemäß 72 (14) NHG Vorgesehene Zusammensetzung der Berufungskommission: Grundsätzlich sind Kommissionen als große Kommissionen einzusetzen (6:2:2:2) Gewählte Vertreterinnen und Vertreter sind reine Abwesenheitsvertretungen Der Anteil weiblicher Mitglieder ist durch das NHG geregelt (Mindestens 40% der stimmberechtigten Mitglieder sollen Frauen sein. Die Hälfte davon soll der HL-Gruppe angehören) Ein Mitglied einer anderen Fakultät oder Faches der Universität sollte als beratendes oder stimmberechtigtes Mitglied teilnehmen Mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder sollen Externe sein. Die Geschäftsführung des jeweils beteiligten Krankenhausträgers und eine weitere von ihr bestimmte sachkundige Person aus dem ärztlichen Bereich, die habilitiert sein muss, sind als beratende Mitglieder zu beteiligen. Mindestens eine Professorin/ ein Professor der Rijksuniversiteit Groningen soll als beratendes oder stimmberechtigtes Mitglied teilnehmen die Mitglieder der Professorengruppe können in Abstimmung mit dem Präsidium mehrheitlich extern besetzt sein Beteiligung weiterer beratender Mitglieder beachten (Gleichstellungsstelle, Schwerbehindertenvertretung, etc.) Präsidium Fakultätsrat; Präsidium
4 Berufung von nebenberuflichen Professuren für Chefärztinnen und Chefärzte unter Verzicht der Ausschreibung gemäß 72 (14) NHG - Organisatorische Strukturierung des Verfahrens - 3 Lfd. Arbeitsschritt Elemente des Arbeitsschrittes Verantwortlich Nr. 7 Evaluation Durchführung einer Evaluation von Forschung und Lehre, einschließlich der Anforderung eines Selbstberichts. Die vom Gründungsausschuss der European Medical School Oldenburg-Groningen empfohlenen Evaluationskriterien sind zu berücksichtigen (Leitfaden siehe Anlage). Diese Unterlagen bilden auch die Grundlage für einzuholende Gutachten. Kommission 8 Begutachtung Gemäß 72 (14) NHG Einholung von mind. 2 Fachgutachten Kommission 9 Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten 10 Beschlussfassung im Fakultätsrat 11 Weiterleitung der Unterlagen an das Präsidium und zeitgleich an das Dezernat 1 Gemäß 72 (14) NHG Die abschließende Empfehlung der Kommission wird dem Fakultätsrat zur Beschlussfassung vorgelegt (Beschlussformblatt, umfassender Abschlussbericht, Ergebnis der Evaluation, Gutachten). Verfahrensunterlagen (nur Kopien!) werden mit dem Beschluss des Fakultätsrates an das Präsidium weitergeleitet. Folgende Unterlagen müssen enthalten sein: Unterlagen der Antragstellerin/ des Antragstellers Abschlussbericht Zusammensetzung BK (einschließlich Beschluss Fakultätsrats) Gutachten Evaluationsergebnis Protokolle, Beschlüsse und Stellungnahmen Gleichstellungsbea uftragte Kommissions- Vorsitz; Fakultätsrat Dekanin/Dekan 12 Stellungnahme Senat Gemäß 72 (14) NHG 13 Entscheidung durch das Präsidium Das Präsidium entscheidet über die Berufung als nebenberufliche Professorin/nebenberuflicher Professor Präsidium
5 Berufung von nebenberuflichen Professuren für Chefärztinnen und Chefärzte unter Verzicht der Ausschreibung gemäß 72 (14) NHG - Organisatorische Strukturierung des Verfahrens - 4 Lfd. Arbeitsschritt Elemente des Arbeitsschrittes Verantwortlich Nr. 14 Mitteilung des Präsidiumsbeschlusses und Weiterleitung der Unterlagen Präsidium; Dezernat 1 15 Weiterleitung der Unterlagen an MWK Zwecks Bestätigung durch das zuständige Fachministerium gemäß 72 (14 ) NHG Dezernat 1; MWK 16 Entscheidung durch MWK MWK 17 Information der Entscheidung an Dekanat und Krankenhausträger Präsidium; Dezernat 1 18 Einstellung Dezernat 1
6 Leitfaden zur Erstellung eines Selbstberichtes im Rahmen der Berufung einer nebenberuflichen Professur für Chefärztinnen und Chefärzte unter Verzicht der Ausschreibung gemäß NHG 72 (14) Das Verfahren wird durch das Präsidium festgelegt. Die Federführung für das Verfahren liegt bei der Fakultät. 1. Bericht der Professorin/des Professors Im Rahmen einer kritischen Selbstevaluation soll die Professorin/der Professor über Erfolge, Rückschläge und Hindernisse im Rahmen der Lehr- und Forschungstätigkeit berichten. Mögliche Aspekte im Selbstbericht sind insbesondere: 1.1 Forschung: - Nennung und kurze Erläuterung der wichtigsten Forschungsthemen; Hinweise auf bereits erzielte Ergebnisse und Forschungsperspektiven - Forschungskooperationen und interdisziplinäre Zusammenarbeit (intern, extern) - Publikationen im Berichtszeitraum inkl. Nennung des AWMF-koordinierten Impactfaktors (5 Schlüsselpublikationen, Auflistung inkl. der Publikationen sollten den Gutachterinnen/Gutachtern vorgelegt werden) - Drittmittelaktivitäten, insbesondere bei der DFG (eingereichte und bewilligte Anträge) - Auszeichnungen und Preise - Mitgliedschaften in wissenschaftlichen Gremien - Betreuung von Promotionen, Habilitationen bzw. Aktivitäten zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses - Transferaktivitäten (Wirtschaft, Verwaltung, Politik) bzw. Kooperation mit Praxisbereichen - evtl. institutionelle Hindernisse 1.2 Lehre: - kurze Erläuterung zur Einbindung in den Studiengang/die Studiengänge - Nennung der durchgeführten Lehrveranstaltungen und kurze Darstellung der Lehrinhalte und Lehrformen - Beratung und Betreuung der Studierenden - Einbindung in Prüfungen und Betreuung von Abschlussarbeiten - Betreuung von Studienabschlussarbeiten 1.3 Akademische Selbstverwaltung: - Aktivitäten in der Selbstverwaltung, in universitären Arbeitsgruppen und Kommissionen Der Selbstbericht soll ergänzt werden durch einen Lebenslauf. 2. Lehrevaluation Die Professorin/der Professor nimmt an den regelmäßig stattfindenden internen Lehrveranstaltungsevaluationen und ggf. an den externen Evaluationen von Studium und Lehre teil. Die/der jeweilige Studiendekanin/Studiendekan erstellt auf der Basis des Selbstberichtes (Lehre) und der Evaluationsergebnisse ein kurzes Gutachten mit einer Empfehlung.
7 3. Auswärtige Gutachten zu den Leistungen in der Forschung Zu den Aktivitäten und Ergebnissen in der Forschung sind durch die Berufungskommission Mindestens zwei externe Gutachten einzuholen. Die Gutachterinnen/Gutachter sollten sich bei ihrem Bericht an dem Selbstbericht der Professorinnen/der Professoren und an den Leitfragen orientieren. 4. Vorschlag der Fakultät Der Vorschlag der Fakultät soll auf der Grundlage des Selbstberichts der Professorin/des Professors, der Ergebnisse der Lehr- und Forschungsevaluationen sowie der externen Gutachten eine begründete Empfehlung zur Berufung der nebenberuflichen Professur beinhalten (Votum des Fakultätsrats).
8 Empfehlungen des Gründungsausschuss der European Medical School Oldenburg - Groningen: Kriterien für die Berufung von Professuren klinischer Fächer gemäß 72 Abs. 14 NHG, deren Inhaber/Inhaberinnen gleichzeitig Chefarztfunktionen ausüben Der Wissenschaftsrat hat zur Bewertung von Lehrleistungen 1 und jüngst von Forschungsleistungen 2 Empfehlungen veröffentlicht, die er vermutlich auch bei dem ersten Reakkreditierungsbesuch der European Medical School anwenden wird (voraussichtlich ). Unter anderem empfiehlt er, in Abständen von 5 10 Jahren zu evaluieren, das Bewertungsverfahren an den jeweiligen Evaluationsgegenstand anzupassen und nicht intendierte Effekte zu berücksichtigen. Er stellt auch fest, dass es keine allgemeingültigen Kriterien für die Bewertung von Lehre und Forschung gibt. Vor dem Hintergrund der Gründungsphase der European Medical School Oldenburg-Groningen (EMS) und der Universitätsmedizin an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg kommen deshalb die folgenden im Gründungsausschuss verabschiedeten Kriterien für die Berufung von Professuren 4 klinischer Fächer zur Anwendung, deren Inhaber gleichzeitig Chefarztfunktionen ausüben. Kriterien für die Berufung von Professuren klinischer Fächer gemäß 72 Abs. 14 NHG: A. Zwingende Voraussetzungen: - Berufung auf eine Hochschulprofessur im hochschulmedizinischen Bereich (nach Kriterien, die in Deutschland Gültigkeit haben) - Positive Lehrevaluation - Publikationen in begutachteten Zeitschriften (AWMF-koordinierter Impaktfaktor, siehe Anlage) - Drittmitteleinwerbungen (> ) - Beteiligung an fakultären Aktivitäten/Selbstverwaltung/Kommissionen - Es müssen die Einstellungsvoraussetzungen gemäß 25 NHG vorliegen. B. Zusätzliche Kriterien: - Nachwuchsförderung durch Weiter- und Fortbildungsmassnahmen/Habilitätionsbetreuung/Promotionsbetreuung 1 Wissenschaftsrat: Empfehlungen zur Qualitätsverbesserung von Lehre und Studium, Köln Wissenschaftsrat: Empfehlungen zur Bewertung und Steuerung von Forschungsleistungen. Halle, Wissenschaftsrat: Stellungnahme zur Gründung einer Universitätsmedizin an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg nach dem Konzept einer European Medical School Oldenburg-Groningen. Lübeck Ordentliche Professuren, Stiftungsprofessuren, Profilprofessuren, Lehrprofessuren (W2, W3). Bei der Verwendung dieser Begriffe ist zu berücksichtigen, dass das Niedersächsische Hochschulgesetz nur den Begriff Professor kennt und definiert. Nach dem Finanzierungsmodus kann zwischen Ordentlicher Professur und Stiftungsprofessur unterschieden werden. Die übrigen Bezeichnungen beziehen sich auf die strategische Rolle, die diesen Professuren beigemessen wird. 1
9 Empfehlungen des Gründungsausschuss der European Medical School Oldenburg - Groningen: Kriterien für die Berufung von Professuren klinischer Fächer gemäß 72 Abs. 14 NHG, deren Inhaber/Inhaberinnen gleichzeitig Chefarztfunktionen ausüben - Nachweisbare Zusammenarbeit (auch von Mitarbeitern) in Forschungsprojekten mit anderen grundlagenwissenschaftlichen und/oder klinisch-theoretischen Einrichtungen der CvOU (Nennung von Art und Anteil durch Partnerinstitut) - Erfolgreiche Einwerbung von Gemeinschaftsprojekten - Beteiligung an der Beantragung von Gruppenförderungsprojekten bei DFG/BMBF/EU - Wissenschaftliche Preise für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2
10 Empfehlungen des Gründungsausschuss der European Medical School Oldenburg - Groningen: Kriterien für die Berufung von Professuren klinischer Fächer gemäß 72 Abs. 14 NHG, deren Inhaber/Inhaberinnen gleichzeitig Chefarztfunktionen ausüben Anlage AWMF-Vorschlag zur Verwendung des Impaktfaktors Folgende Empfehlungen von der Delegiertenkonferenzen der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.v. wurden im Mai 2000 und Mai 2001 verabschiedet 5 : Die zunehmende Verknappung der Ressourcen macht eine qualitative Beurteilung der Forschungsleistungen von Kliniken, Instituten und Abteilungen als Basis für die Verteilung der Forschungsmittel durch die Fakultäten erforderlich. Diese sollte eine Bewertung des Inputs (eingeworbene Drittmittel unterschiedlicher Konvenienz etc.), des Outputs (Anzahl und Qualität wissenschaftlicher Publikationen, Patente et.) und der Lehre umfassen. Die Impactfaktoren von Zeitschriften, die das Institute for Scientific Information im jährlichen Journal Citation Report (JCR) publiziert, sind als Qualitätsmaßstab - wenn überhaupt - nur innerhalb enger Fächergrenzen und ausschließlich bei der internen Verteilung von Forschungsmitteln in Institute/Forschergruppen akzeptabel, d. h. für eine Bewertung von Einzelpersonen bei Habilitationen und Berufungen sind sie nicht geeignet. Um eine ausgewogenere Basis für die fakultätsinterne Verteilung von Forschungsgeldern zu finden, wird vorgeschlagen 1. die im SCI gelisteten Impactfaktoren gebietsspezifisch zu gewichten und 2. die im SSCI gelisteten Impactfaktoren ungewichtet heranzuziehen. 3. Bei deutschsprachige Zeitschriften, die im SCI und SSCI gelistet sind, soll der Impactfaktor verdoppelt werden. 4. Originalarbeiten aus Fachzeitschriften, die nicht im SCI und SSCI gelistet sind, sind mit einem "äquivalenten Impactfaktor" von 0,2 zu bewerten. ad 1.) Verfahren zur gebietsspezifischen Gewichtung Der Impactfaktor, der einer Publikation anhand ihres Publikationsorgans zugeordnet wird, wird durch das arithmetische Mittel aller Impactfaktoren (mif) der Fachkategorie dividiert, in der das Publikationsorgan im SCI gelistet ist. Der mif jeder Fachkategorie wird unter Ausschluss von reinen Review-Journalen berechnet und jährlich von der AWMF im Internet publiziert (ab Jahrgang 1997, siehe Listen der mittleren Impactfaktoren). Dabei werden krasse Fehleinordnungen des JCR korrigiert. Ist eine Zeitschrift in zwei oder mehreren Kategorien gelistet, sollte die Gewichtung mit dem mif derjenigen Kategorie erfolgen, welche dem Inhalt der Publikation am besten entspricht, oder die Gewichtung sollte mit dem Mittelwert der mif der betreffende Kategorie vorgenommen werden. Ergibt sich nach der Gewichtung ein Wert von < 0,2, so wird dieser auf 0,2 angehoben. 5 Siehe: Stand:
11 Empfehlungen des Gründungsausschuss der European Medical School Oldenburg - Groningen: Kriterien für die Berufung von Professuren klinischer Fächer gemäß 72 Abs. 14 NHG, deren Inhaber/Inhaberinnen gleichzeitig Chefarztfunktionen ausüben Anlage AWMF-Vorschlag zur Verwendung des Impaktfaktors ad 2.) Bewertung von Publikationen im SSCI Bei Zeitschriften, die im SCI und SSCI geführt werden, wird das Gewichtungsverfahren des SCI angewandt. ad 3.) Die Verdopplung des Impactfaktors bei deutschsprachigen Zeitschriften Diese Regelung soll zunächst für eine Übergangszeit gelten. ad 4.) Bewertung von Publikationen in Fachzeitschriften, die nicht im SCI und SSCI gelistet sind Diese Publikationen werden unabhängig vom Fachgebiet (d. h. ohne Gewichtung) mit der Maßzahl 0,2 bewertet, sofern es sich um Originalpublikationen in wissenschaftlichen Zeitschriften handelt. Fortbildungsbeiträge und Doppelpublikationen (z. B. in verschiedenen Sprachen) werden nicht gewertet. Die Liste der anerkannten wissenschaftlichen Fachzeitschriften (mit peer-review- Verfahren, veröffentlichte Gutachterlisten) wird unter Mitwirkung der Fachgesellschaften erstellt und von der AWMF im Internet publiziert (Zeitschriftenliste). Die Kommission ist sich bewusst, dass das vorgeschlagene Verfahren weiter diskutiert und ergänzt werden sollte. Die Erfahrungen der Fakultäten sind mit zu berücksichtigen. Bewertung von Beiträgen in Lehr- und Handbüchern und Monographien Beschluss der AWMF-Delegiertenkonferenz vom 11. Mai 2001: Beiträge in Lehr- und Handbüchern oder Monographien erhalten analog zu den Zeitschriftenveröffentlichungen folgende Ersatzimpactfaktorenpunkte: 5-20 Seiten 0,5 Punkte Seiten 1,0 Punkte Seiten 2,0 Punkte > 200 Seiten 4,0 Punkte Das Buch muss eine ISBN-Nummer haben und in einem wissenschaftlichen Verlag erschienen sein. 2
12 NHG 72 Absatz 14 1 Chefärztinnen und Chefärzte, die am 15. Juli 2012 in einer an Forschung und Lehre mitwirkenden Abteilung eines Krankenhauses, mit dessen Träger eine Vereinbarung nach 63 i Abs. 1 geschlossen ist, tätig sind, können auf Antrag als nebenberufliche Professorinnen und Professoren ( 29) der Universität Oldenburg beschäftigt werden, wenn ihre wissenschaftlichen Qualifikationen dies rechtfertigen und die Einstellungsvoraussetzungen nach 25 sowie die in der Vereinbarung nach 63 i Abs. 1 geregelten Voraussetzungen vorliegen. 2 Das Vorliegen der wissenschaftlichen Qualifikationen stellt das Präsidium im Einvernehmen mit dem Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät auf der Grundlage einer externen Evaluation fest. 3 Dem Senat und der Gleichstellungsbeauftragten ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; 42 Abs. 4 findet keine Anwendung. 4 Die Feststellung bedarf der Bestätigung des Fachministeriums. 5 Die nebenberuflichen Professorinnen und Professoren nach Satz 1 sind Mitglieder der Universität Oldenburg.
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