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1 Die Weiterbildung der Die Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland Anrechnung von Weiterbildungsmaßnahmen mit öffentlich-rechtlichen Abschlüssen Eine Initiative der Versicherungswirtschaft Bundesfachgruppe Versicherungen

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3 Inhalt 1 Einleitung Allgemeine Regelungen Weiterbildungsmaßnahmen mit IHK-Abschluss Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen Fachberater/in für Finanzdienstleistungen (Prüfungsteil A) Fachwirt/-in für Finanzberatung (Prüfungsteil B) Finanzanlagenfachmann/-frau IHK Ausbildereignungsprüfung gemäß AEVO Hochschulische Weiterbildungsmaßnahmen Spezifische Regelungen Beispiel: Bachelor of Insurance Management der FH Köln Ausbildungsintegrierte Studiengänge Weiterführende Quellen Anhang Fachwirt für Versicherungen und Finanzen Fachberater für Finanzdienstleistungen (Prüfungsteil A) Fachwirt für Finanzberatung (Prüfungsteil B) Finanzanlagenfachmann/-frau IHK Bachelor of Insurance Management

4 Abkürzungen BDL ECTS-Punkte KVF WP WBD VersVermV FinVermV Akkreditierter Bildungsdienstleister Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer-System Kaufmann für Versicherungen und Finanzen Weiterbildungspunkt(e) Weiterbildungsdatenbank Versicherungsvermittlerverordnung Finanzanlagenvermittlerverordnung 4

5 1 Einleitung In dieser Broschüre wird erläutert, welche Anrechnungsregeln im Rahmen der freiwilligen Brancheninitiative gut beraten Weiterbildung der Versicherungsvermittler für öffentlichrechtliche Abschlüsse gelten. Die Bewertung von Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Initiative gut beraten Weiterbildung der Versicherungsvermittler ist in der Broschüre Regeln zur Anrechnung von Bildungsmaßnahmen (kurz: Anrechnungsregeln) festgelegt. Folgende Merkmale kennzeichnen öffentlich-rechtliche Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Initiative gut beraten: Die Weiterbildungsgänge bereiten auf einen öffentlich-rechtlichen Abschluss vor; dies können IHK-Abschlüsse oder hochschulische Abschlüsse (Bachelor; Master) sein. Die Abschlüsse sind von öffentlich-rechtlichen Stellen und/oder zuständigen Fachverbänden in Hinblick auf Prüfungsvoraussetzungen sowie Lerninhalten bundesweit einheitlich beschrieben. Weiterbildungsmaßnahmen mit öffentlich-rechtlichem Abschluss laufen über mehrere Monate oder sogar Jahre und werden daher zum Teil weit oberhalb von 200 WP bepunktet. (Zum Erwerb eines Weiterbildungszertifikats nach 5 Jahren müssen hauptberuflich tätige Versicherungsvermittler 200 Weiterbildungspunkte (WP) erreichen). Die Anrechnungsregeln bestimmen, welche Bildungsmaßnahmen im Rahmen der Initiative mit Weiterbildungspunkten versehen werden; diese Regeln gelten grundsätzlich auch für die hier beschriebenen Weiterbildungsmaßnahmen mit öffentlich-rechtlichem Abschluss. Für Maßnahmen mit öffentlich-rechtlichem Abschluss wird in zwei Punkten von den Anrechnungsregeln abgewichen: 1) Festlegung der Maximalpunktzahl durch die Gremien: die Höchstzahl der möglichen Weiterbildungspunkte für die Weiterbildungsmaßnahmen, die auf einen öffentlichrechtlichen Abschluss zielen, wird nicht durch den akkreditierten Bildungsdienstleister festgelegt (vgl. Anrechnungsregeln S. 12, Abs ), sondern durch die Gremien der Initiative gut beraten. Dabei orientieren sich die Gremien an den öffentlich-rechtlichen Vorgaben zu Lerninhalten und Lernzeiten: Im Bereich der geregelten Fortbildungen werden die Prüfungsordnungen durch Sachverständige der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen festgelegt, vom Bundesministerium für Bildung und Forschung als Verordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht und durch einen Rahmenstoffplan und Erläuterungsbroschüren unterlegt, den der DIHK oder die zuständigen Fachverbände herausgeben. 5

6 Im Bereich der hochschulischen Weiterbildungen legen die öffentlichen Hochschulen die Prüfungs- und Studienvoraussetzungen fest, beschreiben diese in Modulhandbüchern, die Gegenstand der Studiengangs-Akkreditierung sind. 2) Für öffentlich-rechtliche Abschlüsse können Weiterbildungspunkte bei Vorlage von Zwischen- oder Abschlusszeugnissen (z.b. Teilprüfungen bei Fachwirten oder Modulprüfungen bei Bachelor-Studiengängen) mit der jeweils vorgegebenen maximalen Punktzahl eingetragen werden. Nur bei Weiterbildungsmaßnahmen mit öffentlich-rechtlichem Abschluss kann das Abschlusszeugnis also den Nachweis der Teilnahme an den einzelnen Unterrichtseinheiten ersetzen. Für diese Regelung gilt als Stichtag der 1. September 2013: die Eintragung von Weiterbildungspunkten für Weiterbildungsmaßnahmen aufgrund des Abschlusszeugnisses kann also frühestens für Prüfungstermine ab dem erfolgen. Alternativ kann der Bildungsdienstleister die Weiterbildungspunkte der besuchten Veranstaltungen in Höhe der tatsächlich absolvierten Lerneinheiten eintragen. Die vorgegebene maximale Anzahl der Punkte pro Lehrgangsabschnitt darf dabei nicht überschritten werden. In dieser Broschüre ist die Bepunktung derjenigen Weiterbildungsmaßnahmen mit öffentlichrechtlichem Abschluss beschrieben, die von Versicherungsvermittlern häufig nachgefragt werden. Die Aufstellung ist nicht abschließend, sondern wird im Verlauf der Initiative nach Bedarf fortgeschrieben. Bildungsanbieter, die auf weitere, hier nicht aufgeführte öffentlichrechtliche Abschlüsse vorbereiten, werden gebeten, die entsprechenden Unterlagen bei der Geschäftsstelle der Initiative einzureichen, so dass auch für diese eine einheitliche Bewertung erfolgen kann. Ergänzungen werden jeweils im gut-beraten-portal für die akkreditierten Bildungsdienstleister hinterlegt. 6

7 2 Allgemeine Regelungen Folgende Regelungen gelten für die Bewertung der Weiterbildungsmaßnahmen mit Weiterbildungspunkten, die auf öffentlich-rechtliche Abschlüsse zielen: (1) Die Bepunktung von Weiterbildungsmaßnahmen mit öffentlich-rechtlichem Abschluss kann in sinnvolle Segmente (z.b. Module, Bausteine, Lehrplaneinheiten) untergliedert werden, da sie in der Regel über mehrere Monate oder Jahre laufen. (2) Bei der Eintragung in der Weiterbildungsdatenbank sind die für alle Eintragungen geltenden Fristen einzuhalten: WP müssen innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung einer Maßnahme gebucht werden. Eingetragene WP können nur innerhalb von 4 Wochen nach Buchung storniert werden. Jede Maßnahme muss mit einem eigenen Beginn- und Ende-Datum versehen werden. Bei Vorlage eines Abschlusszeugnisses wird das Datum der Ausstellung des Zeugnisses eingetragen. (3) Vorbereitungsmaßnahmen auf die Abschlüsse Versicherungsfachmann/-fachfrau (IHK) sowie Kaufmann für Versicherungen und Finanzen gelten als Erstausbildung und nicht als Weiterbildung (vgl. Anrechnungsregeln S. 11, Absatz 3.2.1). Dies gilt auch dann, wenn Teilnehmer in solchen Maßnahmen mit einer vorherigen Qualifizierung die Voraussetzungen gemäß VersVermV 4 erfüllen, etwa langjährig in der Versicherungsvermittlung tätige Personen ( alte Hasen ) oder Absolventen eines Jurastudiums, die sich auf die Tätigkeit als Versicherungsvermittler vorbereiten. Bei öffentlich-rechtlichen, ausbildungsintegrierenden Weiterbildungsmaßnahmen sind etwaige integrierte Erstausbildungen aus der Gesamtbewertung herauszurechnen. (4) Weiterbildungspunkte können für den Teilnehmer einer Maßnahme ab dem Zeitpunkt des Vorliegens eines Weiterbildungskontos vergeben werden. Zur Kontoeröffnung muss der Teilnehmer über eine Qualifikation nach 4 VersVermV oder 1(4) verfügen. Der Anbieter muss also zwischen Teilnehmern unterscheiden, die bereits ein Weiterbildungskonto auf der Grundlage einer bereits vorliegenden Erstausbildung haben oder solchen, die über die Erstqualifizierung (noch) nicht verfügen. Beispiel: Die Qualifizierung zum Fachwirt für Versicherungen und Finanzen IHK ist als Nachweis der Sachkunde für Versicherungsvermittler gemäß 4 (1) 1 VersVermV der Qualifizierung zum/zur Versicherungsfachmann/-frau IHK gleichgestellt. Teilnehmer an dieser Bildungsmaßnahme, die durch diesen Abschluss erst den Nachweis der Sachkunde erbringen, können im Rahmen der Maßnahme keine Weiterbildungspunkte erzielen. 7

8 3 Weiterbildungsmaßnahmen mit IHK- Abschluss 3.1 Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen Die Handlungsbereiche können mit folgenden Maximalpunktzahlen bewertet werden (Detailaufstellung s. Anhang Seite 17). Handlungsbereich Maximale Anzahl WP Steuerung und Führung im Unternehmen 85 Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden 115 Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation 110 Produktmanagement 100 (der Qualifikationsschwerpunkt Rückversicherungen ist nicht bepunktungsfähig) Betriebliche Kernprozesse (Wahlpflichtbereich) a) Vertriebsmanagement b) Risikomanagement c) Schaden- und Leistungsmanagement Summe bei Wahl a) Vertriebsmanagement b) Risikomanagement c) Schaden- und Leistungsmanagement Die Teilnahme an der Prüfung wird eigenständig bewertet: Prüfungen Prüfungszeit Maximale Anzahl WP Schriftliche Prüfung: Steuerung und Führung im 150 Minuten 3,3 Unternehmen Schriftliche Prüfung: Marketing und Vertrieb 120 Minuten 2,6 Schriftliche Prüfung: Personalführung 60 Minuten 1,3 Schriftliche Prüfung: Produktmanagement 90 Minuten 2 Schriftliche Prüfung: Betriebliche Kernprozesse 60 Minuten 1,3 Mündliche Prüfung: Personalführung und Kommunikation 45 Minuten 1 sowie Betriebliche Kernprozesse Summe für die Prüfung 12 8

9 3.2 Fachberater/in für Finanzdienstleistungen (Prüfungsteil A) Die Handlungsbereiche können mit folgenden Maximalpunktzahlen bewertet werden (Detailaufstellung s. Anhang Seite 19). Modul Maximale Anzahl WP 1. Handlungsbereich: Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebsaktivitäten Handlungsbereich: Privatkundenberatung zu Geld- und Vermögensanlagen Handlungsbereich: Privatkundenberatung zu Immobilien und Finanzierungen Handlungsbereich: Privatkundenberatung zur Absicherung von Personen-, Sach- 0 und Vermögensrisiken 5. Handlungsbereich: Lern- und Arbeitsmethodik 10 Summe 280 Die Teilnahme an der Prüfung wird eigenständig bewertet: Prüfungen Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebsaktivitäten (schriftlich) Privatkundenberatung zu Geld- und Vermögensanlagen (schriftlich) Privatkundenberatung zu Immobilien und Finanzierungen (schriftlich) Privatkundenberatung zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensrisiken (schriftlich) Fallbezogenes Beratungsgespräch mit inhaltlichem Bezug auf die o. g. drei Handlungsbereiche der Privatkunden Maximale Anzahl WP 120 Minuten 2,6 120 Minuten 2,6 120 Minuten 2,6 120 Minuten 0 20 Minuten 0,4 Summe für die Prüfung 8 9

10 3.3 Fachwirt/-in für Finanzberatung (Prüfungsteil B) Die Module können mit folgenden Maximalpunktzahlen bewertet werden (Detailaufstellung s. Anhang Seite 21). Hier ist nur der Prüfungsteil B aufgeführt; die Punkte für Prüfungsteil A sind identisch mit den Punkten, die unter Fachberater für Finanzdienstleistung aufgelistet sind. Modul Maximale Anzahl WP Unternehmens- und Personalführung 80 Vertriebsplanung und -steuerung 60 Beratung zur Unternehmensfinanzierung 70 Risikoanalyse und Beratung zu Deckungskonzepten für Unternehmen 80 Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge 70 Summe 360 Die Teilnahme an der Prüfung wird eigenständig bewertet: Prüfungen Schriftliche Prüfung: Maximale Anzahl WP Die Prüfung bezieht sich auf den Prüfungsteil A (Privatkunden) und den Prüfungsteil B (Geschäftskunden). Der Prüfungsteil A umfasst die Handlungsbereiche 1. Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebsaktivitäten 120 Minuten 2,6 2. Privatkundenberatung zu Geld- und Vermögensanlagen 120 Minuten 2,6 3. Privatkundenberatung zu Immobilien und Finanzierungen 120 Minuten 2,6 4. Privatkundenberatung zur Absicherung von Personen- Sach- 120 Minuten 0 und Vermögensrisiken Prüfung im Prüfungsteil B über die folgenden Handlungsbereiche, wobei die Handlungsbereiche 1 und 2 sowie die Handlungsbereiche 4 und 5 jeweils zusammen und der Handlungsbereich 3 gesondert geprüft wird: 1. Unternehmens- und Personalführung 2. Vertriebsplanung und steuerung 3. Beratung zur Unternehmensfinanzierung 4. Risikoanalyse und Beratung zu Deckungskonzepten für Unternehmen 5. Beratung zur betrieblichen Altersversorgung Prüfung der Handlungsbereiche 1 und Minuten 4 Prüfung der Handlungsbereiche 4 und Minuten 4 Prüfung im Handlungsbereich Minuten 2,6 Mündliche Prüfung Fallbezogenes Beratungsgespräch 20 Minuten 0,4 Präsentation (10 Minuten) und Fachgespräch (20 Minuten) 30 Minuten 0,6 insgesamt Summe (mit Grundlagenqualifikation Teil A) 19 Summe (ohne Grundlagenqualifikation Teil A) 12 10

11 3.4 Finanzanlagenfachmann/-frau IHK Inhaltlich stellt dieser Abschluss eine Weiterqualifizierung für Versicherungsvermittler auf der Basis des Geprüften Versicherungsfachmanns IHK dar. Somit ist die Ausbildung zum Finanzanlagenfachmann IHK für Versicherungsvermittler, sofern sie im Anschluss an eine Qualifikation im Sinne der Vorgaben 4 VersVermV durchgeführt wird, als Weiterbildung zu werten und kann entsprechend bepunktet werden. Verfügen Teilnehmer also zum Zeitpunkt der Durchführung der einzelnen Module bereits über eine anderweitig erzielte Qualifikation nach 4 (1) 3 VersVermV, so kann der BDL für diese Teilnehmer Weiterbildungspunkte eintragen (vgl. Kapitel 2). Die Module können mit folgenden Maximalpunktzahlen bewertet werden (Detailaufstellung s. Anhang Seite 24). Modul Maximale Anzahl WP Kundenberatung 0 Kenntnisse für Beratung und Vertrieb von Finanzdienstleistungsprodukten 60 Offene Investmentvermögen 60 Geschlossene Investmentvermögen 45 Vermögensanlagen im Sinne des 1 Abs. 2 des Vermögensanlagegesetzes 30 SUMME alle Module 195 Die Teilnahme an der Prüfung wird eigenständig bewertet: Prüfungen Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen, die in 34f Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung genannt sind Maximale Anzahl WP 30 Minuten 0,6 Offene Investmentvermögen 45 Minuten 1 Geschlossenes Investmentvermögen 45 Minuten 1 Vermögensanlagen im Sinne 1, Abs. 2 des 45 Minuten 1 Vermögensanlagengesetzes Verkaufspraktische Prüfung 20/20 Minuten 0 Summe 4 11

12 3.5 Ausbildereignungsprüfung gemäß AEVO Diese Qualifizierung stellt in Teilen eine Weiterbildung im Sinne der Anrechnungsregeln (vgl ) dar, denn die Aus- und Weiterbildung eigener Mitarbeiter in einer Agentur oder einem Maklerbetrieb dient der vorausschauenden Absicherung der unternehmerischen Tätigkeit und der Sicherstellung kundenorientierter Beratungsprozesse. Die Bepunktung dieser Teile erfolgt anhand der Vorgaben des Rahmenplanes mit Lernzielen des DIHK (Juni 2009). Baustein Inhalte Maximale Anzahl WP 1. Baustein Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und 15 Ausbildung planen 2. Baustein Ausbildung vorbereiten und bei der 20 Einstellung von Auszubildenden mitwirken 3. Baustein Ausbildung durchführen Baustein Ausbildung abschließen 10 Selbstlernphase (nur 25 bewertbar, wenn die Prüfung erfolgreich bestanden wird). Schriftlicher Prüfungsteil 4 (180 Minuten) Praktischer Prüfungsteil 1 (30 Minuten) Summe 120 Besonderheit für Fachwirt-Absolventen mit Anrechnungen auf die Prüfung: Mit erfolgreich absolvierter Prüfung z.b. zum Geprüften Versicherungsfachwirt bzw. zum Geprüften Fachwirt für Versicherungen und Finanzen wird den Teilnehmern der schriftliche Teil der Ausbildereignungsprüfung erlassen. Für diese Zielgruppe dürfen daher in den Vorbereitungskursen nur für die Segmente Weiterbildungspunkte vergeben werden, die sich auf die Vorbereitung des praktischen Prüfungsteils beziehen. 12

13 4 Hochschulische Weiterbildungsmaßnahmen 4.1 Spezifische Regelungen Unter diesen Abschnitt fallen Bildungsgänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master, die an öffentlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erworben werden. Auch für hochschulische Maßnahmen gilt grundsätzlich, dass Teilnehmer Weiterbildungspunkte ab dem Zeitpunkt erwerben können, ab dem sie den Nachweis über die Sachkunde erbringen, die gemäß VersVermV für die Versicherungsvermittlung vorliegen muss. Teilnehmer, die mit einer hochschulischen Weiterbildungsmaßnahme erst diese Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen, erhalten keine Weiterbildungspunkte. Die erreichbare maximale Anzahl an Weiterbildungspunkten richtet sich nach der Anzahl der offiziell angegebenen Leistungspunkte (ETCS-Punkte) in dem Studiengang. Dabei werden die ECTS-Punkte nach dem Schlüssel 1 ECTS-Punkt = 5 WP in Weiterbildungspunkte umgerechnet. Begründung: Ein ECTS-Punkt basiert auf einer Workload von 25 maximal 30 Stunden 1. Die Workload umfasst den Unterricht, das Selbststudium der Studierenden zur Vor- und Nachbereitung sowie die Prüfungsvorbereitung und Prüfungszeiten. Gemäß den Anrechnungsregeln sind reine Selbstlernphasen nicht bepunktbar. ECTS-Punkte basieren auf einer 60-Minuten-Einheit, Weiterbildungspunkte auf einer 45-Minuten- Einheit. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte wird der Umrechnungsschlüssel auf 1:5 festgelegt. Ob und in welchem Umfang die Module bepunktbar sind, wird anhand der Anrechnungsregeln geprüft. Die Hochschulen werden um Unterstützung und Mitwirkung bei der Bewertung durch die Geschäftsstelle gut beraten bzw. die Gremien der Initiative gebeten. Bei Bachelor- und Masterabschlüssen, die im Sinne der Vorgaben der VersVermV als "Betriebswirtschaftlicher Studiengang der Fachrichtung Versicherungen und Finanzen" ( 4 Abs. 1 Nr. 1b VersVermV) gewertet werden, wird eine pauschalisierte Umrechnung von ECTS-Punkten in Weiterbildungspunkte angewandt mit dem Schlüssel 1 ECTS- Punkt = 5 WP. Eine Überprüfung entlang der Anrechnungsregeln kann für diese Studiengänge entfallen da vorausgesetzt wird, dass diese Studiengänge als Weiterbildung für die Tätigkeit als Versicherungsvermittler grundsätzlich geeignet sind. 1 KMK vom in der Fassung vom : Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen. 13

14 4.2 Beispiel: Bachelor of Insurance Management der FH Köln Der Studiengang ist ein "Betriebswirtschaftlicher Studiengang der Fachrichtung Versicherungen und Finanzen" gemäß VersVermV. Die Weiterbildungspunkte können pauschal aus der Anzahl der offiziell von der Hochschule vergebenen ECTS-Punkte nach dem Schlüssel 1:5 abgeleitet werden. Es können insgesamt 180 ECTS-Punkte im gesamten Studium erworben werden. Die maximal eintragbare Anzahl an Weiterbildungspunkten beträgt also 180 ECTS-Punkte x 5 = 900 WP. Je nach Eingangsstudienvoraussetzungen kann für unterschiedliche Zielgruppen die Anzahl der maximalen Gesamtpunkte differieren. Nur für im Studiengang absolvierte Module können WP erworben werden. Für Module, die aufgrund der Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen von einzelnen Teilnehmern nicht absolviert werden, können für den jeweiligen Teilnehmer keine WP eingetragen werden: Beispiel gemäß Studienordnung (Januar 2015): Voraussetzung als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen Kaufleute steigen in das 1. Semester ein und absolvieren 30 Module. Maximalwert: 30 Module (einschl. Thesis) mit insgesamt 180 ECTS-Punkten = 900 WP Voraussetzung als Fachwirt für Versicherungen und Finanzen Fachwirte für Versicherungen und Finanzen erhalten eine Anrechnung von 3 Semestern und absolvieren 19 Module. Maximalwert: 19 Module (einschl. Thesis) mit insgesamt 110 ECTS-Punkten = 550 WP Voraussetzung als Versicherungsbetriebswirt Versicherungsbetriebswirte absolvieren bis zum Bachelor-Abschluss noch 10 Module. Maximalwert: 10 Module (einschl. Thesis) mit insgesamt 61 ECTS-Punkten = 305 WP 4.3 Ausbildungsintegrierte Studiengänge Als Besonderheit bei ausbildungsintegrierten Studiengängen ist zu beachten, dass im Bereich der Versicherungswirtschaft z.b. eine Erstausbildung integriert wird, durch die erst die Sachkunde für die Versicherungsvermittlung und damit die Berechtigung zur Eröffnung eines Weiterbildungskontos erworben wird. Ein Auszubildender kann zum Zeitpunkt des Beginns der Ausbildung bzw. des ausbildungsintegrierten Studiengangs kein Weiterbildungskonto in der WDB eröffnen, da er bis zum erfolgreichen Abschluss der in den Studiengang integrierten Prüfung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen nicht über die Voraussetzung zur Kontoeröffnung verfügt. Es können für diese Teilnehmer Weiterbildungspunkte erst für die Module vergeben werden, die sie nach dem Bestehen der Abschlussprüfung zum KVF durchlaufen. 14

15 5 Weiterführende Quellen Regeln zur Anrechnung von Bildungsmaßnahmen. Herausgegeben vom Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft, 1. Auflage, April Zum Download verfügbar unter / Downloads. Versicherungsvermittlerverordnung ( VersVermV ). Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 202). Zum Download verfügbar unter VersVermV 4 Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen (1) Folgende Berufsqualifikationen oder deren Nachfolgeberufe werden als Nachweis der erforderlichen Sachkunde anerkannt: 1. Abschlusszeugnis a) eines Studiums der Rechtswissenschaft, b) eines betriebswirtschaftlichen Studienganges der Fachrichtung Versicherungen (Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss), c) als Versicherungskaufmann oder -frau oder Kaufmann oder -frau für Versicherungen und Finanzen, d) als Versicherungsfachwirt oder -wirtin oder e) als Fachwirt oder -wirtin für Finanzberatung (IHK); 2. Abschlusszeugnis a) als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn eine abgeschlossene Ausbildung als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder -frau, b) als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn eine abgeschlossene allgemeine kaufmännische Ausbildung oder c) als Finanzfachwirt (FH), wenn ein abgeschlossenes weiterbildendes Zertifikatsstudium an einer Hochschule und eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung oder - beratung vorliegt; 3. Abschlusszeugnis a) als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder -frau, b) als Investmentfondskaufmann oder -frau oder c) als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung oder - beratung vorliegt. (2) Eine erfolgreich ein Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie abschließende Prüfung wird als Nachweis anerkannt, wenn die erforderliche Sachkunde beim Antragsteller vorliegt. Dies setzt in der Regel voraus, dass zusätzlich eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung oder -beratung nachgewiesen wird. Kultusministerkonferenz: Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom in der Fassung vom

16 6 Anhang 16

17 6.1 Fachwirt für Versicherungen und Finanzen Grundlage bildet die Stundenempfehlung, sprich Anzahl der Unterrichtseinheiten (UE) der einzelnen Handlungsfelder, des Rahmenstoffplans des DIHK. Die hier vorgenommene Aufteilung der UE für die einzelnen Handlungsfelder ist eine mögliche Form der Unterteilung. Grundsätzlich entscheidet der Bildungsdienstleister, wie er die Segmentierung der Stundenempfehlung des Rahmenstoffplans für die einzelnen Handlungsfelder vornimmt. 1. Steuerung und Führung im Unternehmen 140 UE 85 WP 1.1 Grundzüge der Unternehmenssteuerung erläutern und Auswirkungen strategischer Entscheidungen reflektieren 1.2 Auswirkungen rechtlicher Vorschriften auf Finanzdienstleistungsunternehmen erläutern 1.3 Auswirkungen volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und Entwicklungen auf Finanzdienstleistungsunternehmen erläutern 1.4 Auswirkungen unternehmerischer Entscheidungen auf die betriebliche Rechnungslegung darstellen 1.5 Auswirkungen von Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation darstellen 1.6 Funktionsbereiche der Personalwirtschaft erläutern und Instrumente der Personalwirtschaft anwenden 18 UE 3 WP 20 UE 20 WP 20 UE 14 WP 25 UE 0 WP 9 UE 9 WP 24 UE 15 WP 1.7 Projekte organisieren, planen, steuern und kontrollieren 24 UE 24 WP 2. Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden 2.1 Marketingkonzepte aus den Unternehmenszielen und den Marketingstrategien ableiten 2.2 Bedeutung des Marketings für die Unternehmensprozesse und den Unternehmenserfolg herausstellen 2.3 Marketinginstrumente unter dem Gesichtspunkt von Kundengewinnung und Kundenbindung einsetzen 2.4 Verkaufskonzepte für Privatkunden zielgruppenorientiert entwickeln und umsetzen sowie Produktauswahl begründen 120 UE 115 WP 10 UE 10 WP 10 UE 5 WP 25 UE 25 WP 75 UE 75 WP 3. Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation 110 UE 110 WP 3.1 Mitarbeiterbesprechungen, Personalauswahl-, Beurteilungs-, Förder-, Zielvereinbarungs- und Kritikgespräche planen, durchführen und nachbereiten 20 UE 20 WP 3.2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter individuell fördern und entwickeln 12 UE 12 WP 3.3 Planen und Organisieren der beruflichen Erstausbildung am Arbeitsplatz 12 UE 12 WP 3.4 Lernprozesse unter methodischen und didaktischen Aspekten anleiten 26 UE 26 WP 3.5 Führungsstile und -techniken anwenden 10 UE 10 WP 3.6 Gruppen anleiten, Moderationstechniken anwenden 12 UE 12 WP 3.7 Sachverhalte adressatenorientiert kommunizieren und präsentieren 18 UE 18 WP 17

18 4. Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte Wahlhandlungsbereich: produktbezogener Qualifikationsschwerpunkt a) Sachversicherungen für private und gewerbliche Kunden b) Vermögensversicherungen für private und gewerbliche Kunden c) Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung d) Kranken- und Unfallversicherungen f) Finanzdienstleistungen für Privat- und Gewerbekunden 130 UE 100 WP e) Rückversicherungen 130 UE 0 WP 4.1 Die Ergebnisse von Marketingmaßnahmen im Prozess der Produktentwicklung berücksichtigen 4.2 Kriterien der Produktgestaltung unter Berücksichtigung von rechtlichen und kalkulatorischen Rahmenbedingungen darstellen und beispielhaft anwenden 4.3 Regeln zur Annahmepolitik im Hinblick auf die betriebswirtschaftlichen sowie vertrieblichen Auswirkungen erläutern und begründen 4.4 Die Auswirkungen der Entwicklung neuer Produkte auf die betrieblichen Kernprozesse beschreiben 4.5 Beim Prozess der Markteinführung von neuen Produkten mitwirken, die Mechanismen der Steuerung und des Controllings bei der Einführung neuer Produkte darstellen 12 UE 0 WP 58 UE 58 WP 24 UE 24 WP 24 UE 12 WP 12 UE 6 UE Wahlhandlungsbereich: betrieblicher Kernprozess 60 UE 5. Vertriebsmanagement 60 UE 60 WP 5.1 Vertriebsplanung, -steuerung und -controlling durchführen 9 UE 9 WP 5.2 Ziele vereinbaren und Anreizsysteme einsetzen 9 UE 9 WP 5.3 Eine Vertriebseinheit kaufmännisch steuern 18 UE 18 WP 5.4 Marketingmaßnahmen in der Vertriebseinheit planen, durchführen und auswerten 24 UE 24 WP 6. Risikomanagement 60 UE 42 WP 6.1 Risiken analysieren und das Ergebnis begründen 15 UE 15 WP 6.2 Maßnahmen zum Risikomanagement und zur Schadenverhütung entwickeln und darstellen 6.3 Für ausgewählte Risiken die gewünschte Versicherungslösung vertraglich gestalten, wobei die Mit- und Rückversicherung berücksichtigt wird 9 UE 9 WP 27 UE 18 WP 6.4 Vorschläge zur Optimierung von Geschäftsprozessen entwickeln 9 UE 0 WP 7. Schaden- und Leistungsmanagement 60 UE 54 WP 7.1 Komplexe Schaden- und Leistungsfälle unter Berücksichtigung von Regressmöglichkeiten sowie Mit- und Rückversicherung bearbeiten 7.2 Geschäftsprozesse im Schaden- und Leistungsmanagement auch unter Berücksichtigung von Assistance-Leistungen gestalten 30 UE 30 WP 12 UE 6 WP 7.3 Controllingmaßnahmen im Schaden- und Leistungsbereich durchführen 9 UE 9 WP 7.4 Empfehlungen zur Schadenverhütung und Schadenminderung entwickeln Gesamte Unterrrichtseinheiten 9 UE 9 WP 560 UE 18

19 6.2 Fachberater für Finanzdienstleistungen (Prüfungsteil A) Grundlage bildet die Stundenempfehlung, d. h. Anzahl der Unterrichtseinheiten (UE) der einzelnen Handlungsfelder, des Rahmenstoffplans des DIHK. Die hier vorgenommene Aufteilung der UE für die einzelnen Handlungsfelder ist eine mögliche Form der Unterteilung. Grundsätzlich entscheidet der Bildungsdienstleister wie er die Segmentierung der Stundenempfehlung des Rahmenstoffplans für die einzelnen Handlungsfelder vornimmt. 1. Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebstätigkeit 1.1 Zielgruppen festlegen und typische Bedarfe analysieren 1.2 Eigene Vertriebsziele setzen und Vertriebsaktivitäten steuern 1.3 Zielgruppen adäquat ansprechen und Kunden gewinnen 1.4 Kundenbetreuung planen und organisieren 1.5 Kundenstruktur und Vertriebsergebnisse analysieren, Veränderungsbedarfe ermitteln sowie Maßnahmen zur Anpassung ergreifen 70 UE 70 WP 15 UE 15 WP 15 UE 15 WP 16 UE 16 WP 12 UE 12 WP 12 UE 12 WP 2. Privatkundenberatung zu Geld- und Vermögensanlagen 2.1 Die persönliche Situation des Kunden erfassen und den Kundenbedarf ermitteln sowie Lösungsvorschläge zur Kundenbedarfsdeckung entwickeln 2.2 Die für die Kundenzeile geeigneten Geld- und Vermögensanlageprodukte aus den Bereichen Wertpapiere, geschlossene Fonds, Lebensversicherungen zur Kapitalanlage, Anlagen auf Konten auswählen 2.3 Kunden anlegergerecht beraten und die Beratung Dokumentieren 2.4 Kunden bei der Umsetzung ihrer Anlageentscheidungen begleiten und die Kundensituation regelmäßig und anlassbezogen überprüfen 110 UE 110 WP 32 UE 32 WP 46 UE 46 WP 16 UE 16 WP 16 UE 16 WP 3. Privatkundenberatung zu Immobilien und Finanzierungen 90 UE 90 WP 3.1 Die persönliche Situation des Kunden erfassen und den Kundenbedarf ermitteln sowie Lösungsvorschläge zur Kundenbedarfsdeckung entwickeln 24 UE 24 WP 3.2 Die wirtschaftliche Eignung von Immobilien für die Zielsetzung des Kunden analysieren und bewerten 24 UE 24 WP 19

20 3.3 Die für die Kundenziele geeigneten Finanzierungsinstrumente auswählen 24 UE 24 WP 3.4 Kunden anforderungsgerecht beraten und die Beratung dokumentieren 10 UE 10 UE 3.5 Kunden bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen begleiten und die Kundensituation regelmäßig und anlassbezogen überprüfen 8 UE 8 WP 4. Privatkundenberatung zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensrisiken 4.1 Die persönliche Situation des Kunden erfassen und den Kundenbedarf ermitteln sowie Lösungsvorschläge zur Kundenbedarfsdeckung entwickeln 4.2 Die für den Kundenbedarf geeigneten Deckungskonzepte auswählen 4.3 Kunden anforderungsgerecht beraten und die Beratung dokumentieren 4.4 Kunden bei der Umsetzung von Maßnahmen der Risikoabsicherung begleiten und die Kundensituation regelmäßig anlassbezogen überprüfen 110 UE 20 UE 36 UE 38 UE 16 UE Diese Lerninhalte entsprechen den Inhalten der Erstqualifikati on für Versicherungsvermittler und können daher nicht als Weiterbildung angerechnet werden. 5. Lern und Arbeitsmethodik 10 WP 5.1 u. a. Die Lern- und Arbeitsmethodik in ihrer Bedeutung für das Lernen zu Lernen zu erkennen 10 WP 20

21 6.3 Fachwirt für Finanzberatung (Prüfungsteil B) Grundlage bildet die Stundenempfehlung, d.h. die Anzahl der Unterrichtseinheiten (UE) der einzelnen Handlungsfelder des DIHK-Rahmenstoffplans. Die hier vorgenommene Aufteilung der UE für die einzelnen Handlungsfelder ist eine mögliche Form der Unterteilung. Grundsätzlich entscheidet der Bildungsdienstleister, wie er die Segmentierung der Stundenempfehlung des Rahmenstoffplans für die einzelnen Handlungsfelder vornimmt. 5. Unternehmens- und Personalführung 80 UE 80 WP 5.1 Quantitative und qualitative Steuerungsinstrumente zur Erreichung der Unternehmensziele einsetzen sowie Maßnahmen planen, durchführen und Ergebnisse analysieren 5.2 Ablauforganisation des Unternehmens zur Erreichung der Unternehmensziele gestalten 12 UE 12 WP 16 UE 16 WP 5.3 Marktposition des Unternehmens durch die Anwendung von Marketinginstrumenten optimieren 12 UE 12 WP 5.4 Zielgerichtetes und motivierendes Führen und individuelles Fördern von Mitarbeitern zum Erreichen der Unternehmensziele 5.5 Ausbildung planen und durchführen 20 UE 20 WP 20 UE 20 WP 6. Vertriebsplanung und Steuerung 6.1 Zielgruppen festlegen sowie Kunden adäquat ansprechen und gewinnen 60 UE 60 WP 16 UE 16 WP 6.2 Vertriebsziele setzen und die Vertriebs- und Betreuungsaktivitäten nach quantitativen und qualitativen Aspekten steuern 16 UE 16 WP 6.3 Die für Kunden wesentlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen erfassen und bewerten 12 UE 12 WP 6.4 Die private und unternehmerische Situation von Kunden erfassen, den Bedarf ermitteln sowie entsprechende Lösungsvorschläge zur Bedarfsdeckung entwickeln 16 UE 16 WP 21

22 7. Beratung und Unternehmensfinanzierung 70 UE 70 WP 7.1 Investitionen hinsichtlich der Rentabilität und der Finanzierbarkeit bewerten 16 UE 16 WP 7.2 Die Bonität des Kundenunternehmens bewerten 7.3 Die für die Erreichung der Kundenziele angemessenen Finanzierungsmodelle und -produkte unter Berücksichtigung geeigneter Kreditsicherheiten auswählen 22 UE 22 WP 18 UE 16 WP 7.4 Die Laufende Finanzierungsüberwachung und -anpassung begleiten 16 UE 16 WP 8. Risikoanalyse und Beratung zu Deckungskonzepten für Unternehmen 80 UE 80 WP 8.1 Risikoanalysen für Unternehmer und Unternehmen zu Sach- und Vermögensrisiken durchführen 24 UE 24 WP 8.2 Kunden hinsichtlich tragbarer und fremdgetragener unternehmerischer Risiken beraten 24 UE 24 WP 8.3 Geeignete Produktlösungen zur Risikodeckung auswählen, kundenorientiert darstellen und vermitteln 24 UE 24 WP 8.4 Kunden betreuen sowie die Absicherung an die Risikosituation regelmäßig und anlassbezogen anpassen 8 UE 8 WP 9. Beratung zur betrieblichen Altersversorgung 9.1 Rechtliche Verpflichtung zur Einführung einer betrieblichen Altersversorgung und deren Vorteile für das Unternehmen und die Mitarbeiter darstellen 9.2 Durchführungswege hinsichtlich der Eignung unter Beachtung der Kundenwünsche, Risiken und Auswirkungen auf das Unternehmen vergleichen, analysieren und bewerten 70 UE 70 WP 24 UE 24 WP 24 UE 24 WP 9.3 Mitarbeiter eines Unternehmens bezüglich der Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersversorgung aus Mitarbeitersicht beraten 16 UE 16 WP 9.4 Unternehmen und Mitarbeiter in Bezug auf rechtliche und persönliche Veränderungen beraten 6 UE 6 WP 22

23 6.4 Finanzanlagenfachmann/-frau IHK Grundlage bildet die Stundenempfehlung, sprich Anzahl der Unterrichtseinheiten (UE) der einzelnen Handlungsfelder, des Rahmenstoffplans des DIHK. Die hier vorgenommene Aufteilung der UE für die einzelnen Handlungsfelder ist eine mögliche Form der Unterteilung. Grundsätzlich entscheidet der Bildungsdienstleister wie er die Segmentierung der Stundenempfehlung des Rahmenstoffplans für die einzelnen Handlungsfelder vornimmt. 1. Kundenberatung 60 UE 1.1 Serviceerwartungen des Kunden 16 UE 1.2 Besuchsvorbereitung / Kundenkontakte 16 UE 1.3 Kundenberatungsgespräch 16 UE 1.4 Kundenbetreuung 12 UE Diese Lerninhalte entsprechen den Inhalten der Erstqualifikation für Versicherungsvermittler und können daher nicht als Weiterbildung angerechnet werden. 2. Kenntnisse für Beratung und Vertrieb von Finanzanlagenprodukten 60 UE 60 WP 2.1 Wirtschaftliche Grundlagen 16 UE 16 WP 2.2 Grundlagen über Finanzinstrumente und Kategorien von Finanzanlagen 8 UE 8 WP 2.3 Allgemeine rechtliche Grundlagen 4 UE 4 WP 2.4 Rechtliche Grundlagen für Finanzanlagenberatung und -vermittlung 16 UE 16 WP 2.5 Vermittlerrecht 8 UE 8 WP 2.6 Wettbewerbsrecht 4 UE 4 WP 2.7 Verbraucherschutz 4 UE 4 WP 3. Offene Investmentvermögen 60 UE 60 WP 3.1 Märkte für Finanzanlagen 8 UE 8 WP 3.2 Konzept offener Fonds 8 UE 8 WP 3.3 Fondsarten 12 UE 12 WP 3.4 Chancen, Risiken, Haftung 8 UE 8 WP 3.5 Kapitalanlagegesetzbuch 4 UE 4 WP 3.6 Steuerliche Behandlung 4 UE 4 WP 3.7 Eröffnung, Gestaltung und Führung von Depotkonten 4 UE 4 WP 3.8 Staatliche Förderung von Investmentfonds 4 UE 4 WP 3.9 Anlageprogramme 4 UE 4 WP 3.10 Rating und Ranking 4 UE 4 WP 23

24 4. Geschlossene Investmentvermögen 45 UE 45 WP 4.1 Vertragsbeziehungen, Funktionsweise und Struktur 5 UE 5 WP 4.2 Arten von geschlossenen Fonds 8 UE 8 WP 4.3 Chancen, Risiken und Haftung 12 UE 12 WP 4.4 Fachbegriffe 6 UE 6 WP 4.5 Rechtliche Grundlagen 6 UE 6 WP 4.6 Steuerliche Behandlung 7 UE 7 WP 4.7 Auflösung stiller Reserven 1 UE 1 WP 5. Vermögensanlagen im Sinne des 1 Abs. 2 des Vermögensanlagegesetzes 30 UE 30 WP 5.1 Anlageformen 8 UE 8 WP 5.2 Chancen, Risiken und Haftung 8 UE 8 WP 5.3 Fachbegriffe 4 UE 4 WP 5.4 Rechtliche Grundlagen 6 UE 6 WP 5.5 Steuerliche Behandlung 4 UE 4 WP 24

25 6.5 Bachelor of Insurance Management Studienplan Bachelor of Insurance Management (B.A.) 2015, Studienvariante Betrieb Fach und Modulnr. M 1.1 Allgemeine Betriebswirtschaftslehre /180 M 1.2 Allgemeine Betriebswirtschaftslehre /180 M 2.1 Volkswirtschaftslehre /180 M 2.2 Volkswirtschaftslehre /180 M 2.3 Internationale Versicherungsmärkte /180 M 3.1 Wirtschaftsmathematik /180 M 3.2 Finanzmathematik /180 M 3.3 Statistik /180 4 Recht Modulbezeichnung 1 Betriebswirtschaftslehre 2 Volkswirtschaftslehre 3 Mathematik und Statistik M 4.1 Wirtschaftsrecht /180 M 4.2 Wirtschafts- und Versicherungsrecht /180 M 4.3 Wirtschafts- und Versicherungsrecht /180 M 4.4 Wirtschafts- und Versicherungsrecht /180 5 Rechnungswesen, Finanzierung und Steuern M 5.1 Rechnungswesen einschließlich Controlling /180 M 5.2 Finanzierung, Investition und Steuern /180 6 Führungskompetenz M 6.1 Methodik wissenschaftlichen Arbeitens /180 M 6.2 Führungskompetenz 1: Verhandlungsführung /180 M 6.3 Führungskompetenz 2: Coaching /180 M 6.4 Führungskompetenz 3: Konfliktmanagement /180 7 Unternehmensführung und Personalmanagement M 7.1 Unternehmensführung und Personalmanagement /180 M 7.2 Unternehmensführung und Personalmanagement /180 8 Risiko- und Finanzmanagement der VU M 8.1 Risiko- und Finanzmanagement der VU /180 M 8.2 Risiko- und Finanzmanagement der VU /180 9 Versicherungsbetriebslehre und Vertriebsmanagement M 9.1 Versicherungsbetriebslehre /180 M 9.2 Vertriebsmanagement / Personen- und Schadenversicherung M 10.1 Personen- und Schadenversicherung /180 M 10.2 Personen- und Schadenversicherung / Personenversicherung, Wahlpflichtfach, alternativ: Schadenversicherung M 11.1 Personenversicherung /180 M 11.2 Personenversicherung / Schadenversicherung, Wahlpflichtfach, alternativ: Personenversicherung M 12.1 Schadenversicherung /180 M 12.2 Schadenversicherung / Bankbetriebslehre Credit Points nach ECTS Workload (WL) Workload der 1 Credit Point für 30 Stunden Workload in Stunden dezentral möglichen (D) und zentral möglichen (Z) Semester Präsenzzeit Präsenzzeit Übriger WL D Z Anteil an der Gesamtnote M 13 Bankbetriebslehre /180 Bachelorthesis - Bachelorthesis /180 Summe /180 25

26 Herausgeber Geschäftsstelle gut beraten c/o Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.v. Arabellastraße München Telefon Gremienbegleitung Freigegeben vom Ausschuss Qualitätssicherung Weiterbildung Versicherungswirtschaft am Verabschiedet durch den Ausschuss Weiterbildung der Versicherungsvermittler am

27 Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland Eine Initiative der Versicherungswirtschaft Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.v. Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.v. Bundesverband der Assekuranzführungskräfte e.v. (VGA) Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. (BVK) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. GDV Verband Deutscher Versicherungsmakler e.v. (VDVM) ver.di, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesfachgruppe Versicherungen VOTUM, Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.v. gut beraten - Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland Geschäftsstelle: c/o BWV e.v. Arabellastraße München Telefon Telefax info@gutberaten.de 27

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