Ratgeber Datenschutz Arbeitslosengeld II gem. des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ratgeber Datenschutz Arbeitslosengeld II gem. des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit"

Transkript

1 Ratgeber Datenschutz Arbeitslosengeld II gem. des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Arbeitsvermittlung - Was muss ich meinem persönlichen Ansprechpartner / Fallmanager sagen? Die Jobcenter unterstützen die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit. Für jeden Leistungsberechtigten soll jeweils ein persönlicher Ansprechpartner benannt werden ( 14 SGB II). Um eine Einschätzung von Vermittlungschancen beziehungsweise bestehenden Vermittlungshemmnissen vornehmen zu können, wird nach dem Integrationskonzept der BA im zentralen IT-Verfahren VerBIS ein sogenanntes Profiling mit dem Leistungsberechtigten durchgeführt. Dieses ist in die fünf Kategorien Qualifikation, Leistungsfähigkeit, Motivation, Rahmenbedingungen und Arbeits-/ Ausbildungsmarktbedingungen unterteilt. Für alle Kategorien gilt grundsätzlich, dass Sozialdaten nur dann vom Jobcenter erhoben werden dürfen, wenn ihre Kenntnis für die Erfüllung einer ihm im Sozialgesetzbuch zugewiesenen Aufgabe erforderlich ist ( 67a Absatz 1 Satz 1 SGB X). Die Kategorien Leistungsfähigkeit und Rahmenbedingungen verdienen besondere Aufmerksamkeit, da hier sensible personenbezogene Daten erhoben werden. Unter Leistungsfähigkeit dürfen von dem persönlichem Ansprechpartner nur dann Hinweise zu Leistungseinschränkungen aufgrund medizinischer Befunde oder festgestellter funktionsbedingter Behinderungen eintragen werden, wenn sie eine Eingliederung in den Zielberuf oder in bestimmte Ausbildungen erheblich erschweren würden. Diese Informationen gibt der Leistungsberechtigte freiwillig; eine Erklärungspflicht besteht nicht. Die Feststellung der Leistungsfähigkeit obliegt dem ärztlichen Dienst des Trägers der Grundsicherung. Unter Rahmenbedingungen dürfen sensible personenbezogene Daten nur dann erhoben und gespeichert werden, wenn hierzu zuvor vom Leistungsberechtigten eine Einwilligung zur Datenspeicherung eingeholt worden war. Ausfüllhinweise - Warum muss ich so umfangreiche persönliche Angaben machen und was muss ich beim Ausfüllen des Antrages beachten? Bei der Beantragung von Leistungen müssen alle Tatsachen angegeben werden, die für den Anspruch auf die Leistungen erheblich sind. In den Antragsvordrucken der BA werden Daten abgefragt, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung berühren. Wenn Sie hierbei die Ausfüllhinweise beachten, tragen Sie dazu bei, dass die Unterlagen datenschutzgerecht ausgefüllt werden. Auf diese Weise kann eine Erhebung nicht erforderlicher Daten vermieden werden. Daher ist es

2 empfehlenswert, sich bei der Übergabe der Antragsvordrucke neben dem Merkblatt auch die Ausfüllhinweise aushändigen zu lassen. Die Ausfüllhinweise sind unter folgendem Link abrufbar: Ausfüllhinweise der BA Beistand - Darf ich zu Gesprächen im Jobcenter begleitet werden? Ein Antragsteller oder Bezieher von Arbeitslosengeld II (Beteiligter) kann zu Ver-handlungen und Besprechungen im Jobcenter einen Begleiter oder Beistand hinzuziehen ( 13 Absatz 4 SGB X). Auf diesem Wege erhält auch der Beistand Kenntnis von den Sozialdaten des Beteiligten. Der Beistand ist vom Bevollmächtigten i.s.v. 13 Absatz 1 SGB X zu unterscheiden; der Beistand tritt nicht für, sondern neben dem Beteiligten auf, dem er Beistand geben soll, während der Bevollmächtigte beispielsweise Anträge stellen kann. Die Einwilligung des Beteiligten in die Begleitung durch einen Beistand ergibt sich aus dem gemeinsamen Auftreten, weshalb der Beistand keiner Vollmacht des Beteiligten bedarf. Gründe für die Zurückweisung eines Beistandes und deren Folgen sind in 13 Absatz 5 bis 7 SGB X geregelt. Beistand bei Bedarfsgemeingemeinschaften kann nicht sein, wer mit dem Beteiligten in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, da diese Person ebenfalls Beteiligter ist. Betroffenenrechte Akteneinsicht Das Jobcenter hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten (Papier- oder elektronische Akten) zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist ( 25 Absatz 1 SGB X). Dabei kann man Auszüge oder Abschriften selbst fertigen oder sich (eventuell kostenpflichtige) Ablichtungen durch die Behörde erteilen lassen ( 25 Absatz 5 SGB X). Das Jobcenter ist zur Akteneinsicht nicht verpflichtet, soweit die Vorgänge wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen geheim gehalten werden müssen ( 25 Abs. 3 SGB X). Auskunft an den Betroffenen Das Recht auf Auskunft ( 83 SGB X) gibt den Betroffenen die Möglichkeit, sich über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Sozialdaten zu informieren. Verfahren und Form der Auskunftserteilung erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen der für die Auskunft verantwortlichen Stelle ( 83 Absatz 1 Satz 4 SGB X). Das Recht auf Erteilung einer Auskunft gilt nicht uneingeschränkt. Je nach Art der beantragten Auskunftserteilung erfolgt eine Abwägung, ob die Auskunft im Einklang

3 mit anderen Interessen erteilt werden kann oder ob Hindernisse entgegenstehen ( 83 Absatz 4 SGB X). Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten Sozialdaten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind ( 84 Absatz 1 Satz 1 SGB X). Sollte im Konfliktfall eine Berichtigung wegen Unerweislichkeit der Richtigkeit oder Unrichtigkeit nicht erreicht werden können, ist die ungeklärte Sachlage in geeigneter Weise festzuhalten ( 84 Absatz 1 Satz 2 SGB X). Die bestrittenen Daten dürfen nur mit einem Hinweis hierauf genutzt und übermittelt werden ( 84 Absatz 1 Satz 3 SGB X). Sozialdaten sind zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist ( 84 Absatz 2 Satz 1 SGB X). Sie sind auch dann zu löschen, wenn ihre Kenntnis für die verantwortliche Stelle zur rechtmäßigen Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich ist und durch die Löschung keine schutzwürdigen Interessen von Betroffenen beeinträchtigt werden. Eine Sperrung der Daten kommt in Betracht, wenn die Löschung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist ( 84 Absatz 3 SGB X). Informationsfreiheit Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes ermöglicht den freien Zugang zu amtlichen Informationen im Jobcenter. Unabhängig davon, ob ein Bürger Beteiligter eines Verfahrens gegenüber dem Jobcenter ist oder nicht, besteht ein Anspruch auf freien Zugang zu amtlichen Informationen, wenn kein Ausnahmetatbestand vorliegt ( 1 Absatz 1 IFG, 3 bis 6 IFG). Dieses Zugangsrecht umfasst mit wenigen Ausnahmen alle Aufzeichnungen, die amtlichen Zwecken dienen ( 1 Absatz 1, 2 Nr. 1 IFG). Der Antrag kann formlos gegenüber dem Jobcenter gestellt werden. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen erhoben; einfache Auskünfte und die Ablehnung eines Antrages sind gebührenfrei ( 10 IFG). Die BA hat entsprechend den Anforderungen des IFG auf ihrer Internetseite amtliche Informationen wie beispielsweise Aktenpläne oder Handlungsempfehlungen und Geschäftsanweisungen online zur Verfügung gestellt. Petitionsrecht Betroffene können sich an den BfDI wenden, wenn sie der Ansicht sind, bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung ihrer personenbezogenen Sozialdaten in ihren Rechten verletzt worden zu sein ( 81 Absatz 1 Nr. 1 SGB X i.v.m. 50 Ab-satz 4 SGB II). Die Anrufung des BfDI ist in 21 BDSG geregelt. Ebenso kann sich an den BfDI wenden, wer meint, in seinem Recht auf Informationszugang nach dem IFG verletzt zu sein ( 50 Absatz 4 Satz 3 SGB II). Widerspruchsrecht Für das Widerspruchsrecht verweist 84 Absatz 1a SGB X auf die Vorschrift des 20 Absatz 5 BDSG.

4 Danach dürfen personenbezogene Daten für eine automatisierte Verarbeitung oder eine Verarbeitung in nicht automatisierten Dateien nicht erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit der Betroffene dieser Verarbeitung bei der verantwortlichen Stelle widerspricht und eine Prüfung ergibt, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen wegen seiner besonderen persönlichen Situation das Interesse der verantwortlichen Stelle an dieser Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Betroffener dem Jobcenter nachvollziehbar darstellt, dass seine persönliche Sicherheit nur durch eine Adresssperre erreicht werden kann. In diesem Fall würde das schutzwürdige Interesse des Betroffenen das Interesse des Jobcenters an einer Verarbeitung und Nutzung, zumindest in der üblichen Art und Weise, übersteigen. Bildung und Teilhabe - Darf das Jobcenter meine persönlichen Daten an Dritte weitergeben? Leistungen aus dem sogenannten Bildungspaket zur Deckung der Bedarfe für Bildung und Teilhabe werden durch Sach- und Dienstleistungen, insbesondere in Form von personalisierten Gutscheinen oder Direktzahlungen an Anbieter (Dritte), erbracht ( 29 Absatz 1 Satz 1, 28 Absatz 2 und 5 bis 7 SGB II). Die Jobcenter haben hier die Möglichkeit, bestimmte Leistungen direkt mit den Anbietern abzurechnen. Datenschutz im Jobcenter - An wen kann ich mich wenden? Die Jobcenter sind verantwortliche Stellen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten ( 50 Absatz 2 SGB II). Hieraus folgt ihre Verpflichtung, einen behördlichen Beauftragten für den Datenschutz (bdsb) zu bestellen ( 81 Absatz 4 SGB X i.v.m. 4f BDSG). Die bdsb in den Jobcentern sind wichtige und in Ausübung ihrer Fachkunde auf dem Gebiet des Datenschutzes weisungsfreie Ansprechpartner zum Datenschutz für die Kunden, für Beschäftigte des Jobcenters und für andere Behörden. Einzelberatung - Muss ich Mithörer dulden? Die innerbehördliche Organisation im Jobcenter muss durch technische und organisatorische Maßnahmen so gestaltet sein, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes und damit auch der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes gerecht wird. Gesprächsinhalte dürfen nicht zur Kenntnis anderer gelangen. Hinweisschilder zur Einhaltung des Diskretionsschutzes müssen deutlich sichtbar angebracht oder aufgestellt sein. Sollte die gleichzeitige Beratung mehrerer Personen in einem Raum stattfinden, muss die Möglichkeit der Einzelberatung in einem separaten Raum eingeräumt werden.

5 Gesundheitsdaten - Muss ich Gesundheitsdaten im Jobcenter preisgeben? Das Jobcenter soll bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Unterstützung leisten, mit der Höhe und Dauer des Leistungsbezugs verkürzt oder beendet werden können. Es muss in diesem Zusammenhang Erwerbsfähigkeit ( 8 SGB II) und Zumutbarkeit von Arbeit ( 10 SGB II) prüfen. Dabei muss das Jobcenter vorgebrachte Einwendungen beachten und geltend gemachte gesundheitliche Einschränkungen von Amts wegen ermitteln ( 20 SGB X). Bei der Klärung des Sachverhalts bestehen Mitwirkungspflichten, denen Leistungsberechtigte beispielsweise durch Vorlage eigener Befundunterlagen nachkommen können oder indem sie einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen oder ihre behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden ( 60 SGB I). Obwohl von den Mitwirkungspflichten umfasst, hat dies alles jedoch freiwillig zu geschehen. Wer diese Auskunftserteilung verweigert, hat zu einem amtsärztlichen Untersuchungstermin zu erscheinen ( 59 SGB II i.v.m. 309 SGB III) und soll sich den erforderlichen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen ( 62 SGB I). Aus einer Verweigerung dieser Untersuchung können sich negative Rechtsfolgen ergeben, vorausgesetzt, dass zuvor eine Belehrung über die Konsequenzen erfolgt ist. Eventuell vorab eingereichte Unterlagen wie der Gesundheitsfragebogen und eigene Befundunterlagen dürfen nicht von dem persönlichen Ansprechpartner eingesehen werden. Entsprechende Unterlagen sollten im verschlossenen Umschlag zur direkten Weiterleitung an den Ärztlichen Dienst eingereicht oder zur Untersuchung mitgebracht werden. Sie sind ausschließlich für die Amtsärzte bestimmt, damit diese bei einer Beauftragung durch den persönlichen Ansprechpartner die schnellstmögliche und wirtschaftlichste Erledigungsform des Untersuchungsauftrags wählen können. Im Einzelfall lässt sich damit auch ohne eine Einladung zur Untersuchung ein Gutachten zur Leistungsfähigkeit an Hand der Befundunterlagen erstellen und eine Doppeluntersuchung vermeiden. Welche Gesundheitsdaten werden vom Jobcenter bei der Leistungsgewährung für Mehrbedarfe benötigt? Das Jobcenter benötigt im Einzelfall Gesundheitsdaten, wenn zusätzlich zum pauschalierten Regelbedarf in besonderen Situationen ein Mehrbedarf nach 21 SGB II beantragt wird. Zur Gewährung eines Mehrbedarfs für werdende Mütter nach der zwölften Schwangerschaftswoche muss das Jobcenter den voraussichtlichen Entbindungstermin erheben. Dazu reicht es aus, dass das Jobcenter den auf dem Mutterpass oder auf einer ärztlichen Bescheinigung vermerkten Termin einsieht und die Vorlage des Dokuments in seiner Akte vermerkt. Erwerbsfähige behinderte Leistungsberechtigte können einen Mehrbedarf beanspruchen, wenn sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX, sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach dem SGB XII erhalten. Hier muss das Jobcenter die Behinderteneigenschaft und den Bezug einer der vorgenannten Leistungen feststellen. Der Leistungsnachweis kann durch den entsprechenden Bewilligungsbescheid erbracht werden. Die Behinderteneigenschaft wird durch den Feststellungsbescheid des Grades der

6 Behinderung, alternativ durch den Schwerbehindertenausweis dokumentiert. Die der Behinderung zu Grunde liegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Krankheiten dürfen zur Prüfung des Mehrbedarfs nicht in der Leistungsakte gespeichert werden. Einem Mehrbedarf unterliegt auch, wer aus medizinischen Gründen auf kostenaufwändigere Ernährung angewiesen ist, die durch den Regelbedarf nicht sichergestellt werden kann. Hierzu hat die BA einen Vordruck erstellt. Sofern es unter medizinischen Gesichtspunkten möglich war, wurden verschiedene Diagnosen unter einem Kennbuchstaben zusammengefasst, der von dem behandelnden Arzt in dem Vordruck bestimmt wird. Für den Sachbearbeiter ist die Kenntnis der genauen Diagnose nicht erforderlich. Für die Erteilung der Bescheinigung muss der behandelnden Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden werden. Die Entbindung gilt allerdings auch nur für die Aussage, auf Grund welcher Erkrankung ein Mehrbedarf besteht. Weitergehende Auskünfte darf der Arzt dem Jobcenter nicht erteilen. In besonderen Krankheitsfällen muss die Höhe des Mehrbedarfs vom Ärztlichen Dienst bestimmt werden, den das Jobcenter mit dieser Feststellung beauftragen darf. Die Bescheinigung des Arztes muss dann im verschlossenen Umschlag an den Ärztlichen Dienst weitergeleitet werden, ohne dass das Jobcenter von dem Inhalt Kenntnis nimmt. Darüber hinaus kann ein Mehrbedarf beantragt werden, wenn im Einzelfall ein unabweisbarer, besonderer und laufender Bedarf besteht. Hierzu können für den Fall starker körperlicher Beeinträchtigung beispielsweise Pflege- und Hygieneartikel oder Putz- beziehungsweise Haushaltshilfen zählen. Die Voraussetzungen müssen in jedem Einzelfall nachgewiesen werden. Auch hierfür bieten sich ärztliche Atteste an, für deren Ausstellung der behandelnde Arzt von der Schweigepflicht entbunden werden muss. Wegen der unterschiedlichen Fallgestaltungen können allerdings keine allgemein gültigen Hinweise gegeben werden. GEZ Befreiung von den Rundfunkgebühren - Was habe ich der GEZ vorzulegen? Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach 22 SGB II können sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen ( 6 Absatz 1 Nr. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag). Vorraussetzung hierfür ist, dass sie einen Antrag auf Befreiung bei der GEZ stellen und einen Nachweis über den Leistungsbezug vorlegen. Eine entsprechende Bescheinigung mit allen erforderlichen Angaben versendet das Jobcenter automatisch zusammen mit jedem Bewilligungsbescheid nach dem SGB II. Hausbesuche - Muss ich den Mitarbeitern des Jobcenters Zutritt zu meiner Wohnung gewähren? Dürfen während des Hausbesuches Fotografien angefertigt werden? Im Rahmen der Sachverhaltsermittlung von Amts wegen ( 20 SGB X) kann das Jobcenter zur Feststellung der Hilfebedürftigkeit und zur Verhinderung von Leistungsmissbrauch die Wohnverhältnisse des Antragstellers beziehungsweise Leistungsberechtigten nach dem SGB II durch Außendienstmitarbeiter (vgl. 6 Absatz 1 Satz 2 zweiter Halbsatz) in Augenschein nehmen ( 21 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X). Eine Pflicht, dem Mitarbeiter des Jobcenters Zutritt zur eigenen

7 Wohnung zu gewähren, besteht aber nicht. Bei Hausbesuchen ist das Jobcenter an strenge Vorraussetzungen gebunden, insbesondere an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit der Maßnahme). Bei einem angekündigten Hausbesuch sind die Betroffenen in einem angemessenen Zeitraum von der Durchführung zu unterrichten. Unangekündigt wird der Hausbesuch durchgeführt, wenn eine rechtzeitige Ankündigung das Ziel des Hausbesuches gefährdet. Vor dem Betreten der Wohnung haben die Mitarbeiter des Jobcenters sich auszuweisen. Die Gründe für den Hausbesuch, das Recht, den Zutritt zur Wohnung zu verweigern, und die sich aus einer Verweigerung des Zutritts möglicherweise ergebenden Folgen sind dem Betroffenen bei angekündigten Hausbesuchen im Ankündigungsschreiben, spätestens jedoch vor Beginn des Hausbesuches mitzuteilen. Der Betroffene hat jederzeit das Recht, den Zugang zu Teilbereichen zu verweigern (beispielsweise zu den Räumen anderer Mitglieder einer Wohngemeinschaft) oder den Hausbesuch insgesamt zu beenden. Die Verweigerung eines Zutritts zu Teilbereichen kann jedoch die gleichen Folgen wie die einer Verweigerung des Wohnungszutritts insgesamt haben. Vom Verlauf des Hausbesuches ist ein Protokoll zu fertigen und eine Kopie hiervon dem Betroffenen zur Verfügung zu stellen. Fotografien dürfen nicht angefertigt werden, es sei denn, das Anfertigen von Fotografien ist für die Aufgabenerfüllung des Jobcenters zwingend erforderlich. Lediglich in strittigen Einzelfällen kann sich die Erforderlichkeit der Speicherung von Daten mittels Fotografien aus Beweissicherungsgründen ergeben. Das Fotografieren stellt dann ein Speichern von Sozialdaten nach 67 Absatz 6 Nr. 1 SGB X dar. Kfz-Halter-Abfragen - Sind Kfz-Halter-Abfragen erlaubt? Das Jobcenter darf zu einer Person, die Leistungen nach dem SGB II beantragt hat, bezieht oder bezogen hat, Auskünfte aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes einholen, wenn Anhaltspunkte für einen Leistungsmissbrauch bestehen ( 52a SGB II). Das Auskunftsersuchen ist auf folgende Daten beschränkt: Art, Hersteller und Typ des Fahrzeuges und das Kraftfahrzeugkennzeichen ( 39 Absatz 1 Nr. 5 und 11 StVG). Nach Abschluss der Überprüfung ist das Jobcenter gemäß 52a Absatz 2 Satz 4 SGB II zur unverzüglichen Löschung der übermittelten Daten verpflichtet. Kontendatenabrufverfahren - Welche Informationen erhält das Jobcenter über meine Konten? Leistungsberechtigte sind im Rahmen der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II verpflichtet, alle Konten mit aktuellem Kontostand, erteilte Freistellungsaufträge für Kapitalerträge sowie die übrigen Vermögensverhältnisse anzugeben ( 60 SGB I i.v.m. 12 SGB II). Die Angaben werden für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit benötigt ( 9 SGB II).

8 Sollte das Jobcenter Zweifel an der Vollständigkeit der Angaben im Antrag haben, kann es ein Ersuchen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) richten, welches einen Kontendatenabruf bei den Kreditinstituten vornimmt ( 93 Absatz 8 AO). Voraussetzung ist, dass ein vorheriges Auskunftsersuchen beim Leistungsberechtigten nicht zum Ziel geführt hat oder keinen Erfolg versprechen würde, die Daten zur Überprüfung des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen erforderlich sind und die Informationen nicht mit einfacheren Mitteln beschafft werden können. Das Bundeszentralamt für Steuern darf dem Jobcenter folgende Daten als Ergebnis des Abrufs mitteilen: Name und Geburtsdatum des Kontoinhabers und anderer Verfügungsberechtigter, Name und Anschrift eines abweichend wirtschaftlichen Berechtigten, das Datum der Eröffnung und gegebenenfalls der Auflösung des Kontos sowie die Kontonummer, nicht jedoch Kontostand oder getätigte Umsätze. Nach erfolgtem Abruf muss das Jobcenter den Betroffenen regelmäßig über die Durchführung des Abrufs unterrichten. Neben der Möglichkeit des anlassbezogenen Kontendatenabrufs gleicht das Jobcenter vierteljährlich automatisch die Bezieher der Leistungen nach dem SGB II mit den von Kreditinstituten und Versicherungen an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldeten Kontoinhabern ab, die für Kapitalerträge einen Freistellungsauftrag erteilt haben ( 52 SGB II). Aus dem automatisierten Datenabgleich erhält das Jobcenter Kenntnis, bei welcher Bank im Kalenderjahr des Leistungsbezuges oder im vorangegangenen Jahr wie hohe Kapitalerträge erzielt wurden. Hierbei werden dem Jobcenter weder die Kontonummer noch der Kontostand, getätigte Umsätze oder der Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge mitgeteilt. Bei unvollständigen Angaben im Leistungsantrag wird das Jobcenter regelmäßig nachträglich entsprechende Ermittlungen zur Kontonummer, zum Kontostand oder zu den Kapitalerträgen vornehmen müssen. Auch hier hat es den Ersterhebungsgrundsatz beim Betroffenen zu beachten ( 67a Absatz 2 Satz 1 SGB X). Das Jobcenter ist auch ermächtigt, Auskünfte bei Kreditinstituten oder Versicherungen einzuholen ( 60 Absatz 2 Satz 1 SGB II). Kontoauszüge - Wie muss ich Kontoauszüge vorlegen und was passiert damit? Das Jobcenter darf die Vorlage der Kontoauszüge bei der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II regelmäßig für einen zurückliegenden Zeitraum von drei Monaten verlangen, gleichgültig, ob es sich um einen Erstantrag, einen Folgeantrag oder eine einmalige Leistung handelt (Urteil des BSG vom , Az. B 4 AS 10/08 R). Auch in Einzelfragen kann die Vorlage von Auszügen verlangt werden, wenn der Zugang eines Einkommens auf dem Konto zu prüfen ist. Eine weitergehende Verpflichtung zur Vorlage von bis zu sechs Monaten kann regelmäßig bei selbständigen Leistungsberechtigten bestehen, da diese die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des vergangenen Bewilligungszeitraums (in der Regel sechs Monate, vgl. 41 Absatz 1 Satz 4 SGB II) nachweisen müssen. Die Vorlage der Auszüge kann nicht verlangt werden, wenn die Aufforderung ohne konkreten Antrag oder Anlass erfolgt oder wenn der Sachverhalt durch andere ebenso geeignete Mittel aufgeklärt

9 werden könnte und dies einen geringeren Aufwand erfordert (Prinzip der Datenvermeidung und Datensparsamkeit - 78b SGB X). Schon bei der Aufforderung zur Vorlage muss seitens des Jobcenters auf die Möglichkeit zur Schwärzung einzelner Passagen hingewiesen werden. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur bei Ausgabebuchungen, nicht bei Einnahmen. Geldeingänge muss das Jobcenter daraufhin prüfen, ob diese als Einkommen ( 11 SGB II) den Leistungsanspruch mindern. Die Schwärzungsmöglichkeit bei Ausgabebuchungen bezieht sich nicht auf das Buchungs- und Wertstellungsdatum oder den Betrag, sondern ausschließlich auf bestimmte Passagen des Empfängers und Buchungstextes, wenn der zu Grunde liegende Geschäftsvorgang für die Prüfung durch das Jobcenter plausibel bleibt. Geschwärzt werden dürfen vor allem die in den Auszügen enthaltenen besonderen Arten personenbezogener Daten, wie beispielsweise Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse und philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit und Sexualleben. Nach der Schwärzung des genauen Namens des Empfängers müssen Texte wie Mitgliedsbeitrag, Zuwendung oder Spende als grundsätzlicher Geschäftsvorgang erkennbar bleiben. Nach der Einsicht in die Auszüge genügt dem Jobcenter regelmäßig der Vermerk in der von ihm geführten Akte, dass die Auszüge vorgelegen und keine Auswirkung auf den Leistungsanspruch haben. Eine Speicherung einzelner Buchungen oder Auszüge ( 67 Absatz 6 Satz 2 Nr. 1 SGB X) kommt nur dann in Betracht, wenn sich aus den Unterlagen ein weiterer Ermittlungsbedarf oder eine Änderung in der Leistungshöhe ergibt. Kopien - Welche Unterlagen dürfen kopiert werden? Die Leistungsträger verlangen bei der Antragstellung häufig die Einreichung von Kopien bestimmter Unterlagen. Dagegen ist der Antragsteller zunächst nur zur Vorlage von Unterlagen verpflichtet. Kopien dürfen durch die Leistungsträger nur in dem Umfang angefertigt werden, wie dies zur Bearbeitung des Leistungsantrags unerlässlich ist. Zu beachten ist in diesem Fall, dass das Jobcenter dem Antragsteller die Möglichkeit geben muss, nicht leistungsrelevante Angaben auf den Kopien durch Schwärzung unkenntlich zu machen. In der Regel unzulässig ist die Anfertigung von Kopien bei Bank- und Sparkassenkarten, Sparbüchern, Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltstiteln und Scheidungsurteilen. Hier genügt häufig ein Vermerk über die benötigten Einzelangaben. Personalausweis - Darf eine Kopie meines Personalausweises zur Akte genommen werden? Bei Anträgen auf Arbeitslosengeld II müssen die dazu erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden, um die Anspruchsvoraussetzungen nach den 7 ff. SGB II feststellen zu können. Dies schließt die Überprüfung der Identität ein ( 60 Absatz 1 Nummer 3 i.v.m. 61 SGB I). Zur Kontrolle der Personalien können Mitarbeiter der Jobcenter die Vorlage eines gültigen Passes oder Personalausweises verlangen ( 1 Absatz 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen

10 Identitätsnachweis). Die Daten des Personalausweises, insbesondere die aktuelle Wohnanschrift, müssen mit den Angaben im Antrag übereinstimmen. Zur Identifizierung und Aufgabenerfüllung ist eine Kopie des Dokuments in der Akte nicht erforderlich. Vielmehr genügt ein dort anzubringender Vermerk darüber, dass der aktuelle und gültige Personalausweis beziehungsweise das Ausweisdokument vorgelegen hat. Schuldner- und Suchtberatungsstellen - Welche Auskünfte darf das Jobcenter bei Schuldner- und Suchtberatungsstellen einholen? Der Träger der Grundsicherung kann unterstützend zur Eingliederung in Arbeit Leistungen für die Schuldner- und Suchtberatung erbringen ( 16a Nummer 2 und 4 SGB II). Hierzu wird dem Leistungsempfänger ein Beratungsschein ausgehändigt. Die Beratungsscheine enthalten in der Regel Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kundennummer und Mitteilung der Gründe für die Beratung. Diese Angaben dienen der Identifizierung und werden benötigt, um eine effektive Beratungsleistung durchführen zu können. Da der Betroffene den Beratungsschein der Beratungsstelle persönlich übergibt, bestehen hier datenschutzrechtlich keine Bedenken. Die Beratungsstelle darf jedoch ohne Einwilligung des Leistungsempfängers keine Auskünfte über Inhalte der Gespräche an Dritte weiter geben, wie beispielsweise an den persönlichen Ansprechpartner / Fallmanager des Jobcenters. Bei der Suchtberatung ist die ärztliche Schweigepflicht zu beachten. Wird jedoch von der Beratungsstelle dem Jobcenter lediglich die Teilnahme, der Abschluss oder ein Abbruch einer Beratung bestätigt, so werden diese Angaben vom Leistungsträger benötigt, um über weitere Eingliederungsmaßnahmen entscheiden zu können ( 69 Absatz 1 Ziffer 1 SGB X). Schulpflichtige Kinder Schulpflichtige Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft werden mit Vollendung des 15. Lebensjahres selbst antragsberechtigt. Daraus ergibt sich nicht die Verpflichtung, stets umfangreiche Angaben zur Eingliederung in ein Arbeitsverhältnis zu machen. Solange das Kind die Schule besucht, genügen die Angaben der tatsächlichen Verhältnisse und der Nachweis über den Schulbesuch. Schulzeugnisse müssen nicht vorgelegt werden. Telefonauskünfte Angabe der Telefonnummer Die Angabe der Telefonnummer ist freiwillig. Sie zählt zu den Sozialdaten i.s.d. 67 SGB X, die vom Jobcenter aber nur erhoben werden dürfen, sofern sie für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind. Bei Telefonnummern ist dies aber nicht zwingend der Fall. Die BA weist in ihren Ausfüllhinweisen zum Antragsvordruck Arbeitslosengeld II auf die Freiwilligkeit der Angabe hin.

11 Befragung durch Call-Center im Auftrag der BA Bei einer telefonischen Befragung durch Call-Center im Auftrag der BA besteht keine Pflicht zur Beantwortung. Die Teilnahme ist stets freiwillig. Hierauf ist zu Beginn der Befragung durch den Anrufer hinzuweisen. Mitwirkung des Antragstellers Am Telefon müssen keine Auskünfte gegeben werden. Zwar hat ein Antragsteller die Pflicht, alle Tatsachen anzugeben, die für den Leistungsbezug erheblich sind ( 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB I). Eine Pflicht zur telefonischen Auskunftserteilung ergibt sich daraus jedoch nicht. Eine Bitte um telefonische Auskunft kann ohne Nachteile bei der Leistungsgewährung verweigert werden. Sofern weitere Informationen erforderlich sind, kann der zuständige Sachbearbeiter den Antragsteller zu einem persönlichen Gespräch einladen und die benötigten Daten erfragen. Es ist aber zu beachten, dass eine Weigerung, bestimmte Auskünfte zu erteilen, nachteilige Folgen haben kann ( 66 SGB I). Unterkunft und Heizung - Auf welchem Formular muss ich die Kosten angeben? Muss ich Angaben zu meinem Vermieter machen? Welche Unterlagen muss ich als Nachweise meiner Mietkosten vorlegen? Die Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind ( 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II). Für die Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung benötigt das Jobcenter Angaben zu den Wohnverhältnissen der leistungsberechtigten Person. Die Leistungen für Unterkunft und Heizung können auf Antrag einer leistungsberechtigten Person direkt an den Vermieter gezahlt werden ( 22 Absatz 7 Satz 1 SGB II). Die Angaben zum Vermieter (Name und Anschrift des Vermieters) sind freiwillig. Die Angabe der Bankverbindung des Vermieters ist nur erforderlich, wenn die Überweisung der Mietkosten direkt an den Vermieter erfolgt beziehungsweise auf Wunsch des Leistungsberechtigten dorthin erfolgen soll. Eine Überweisung der Mietkosten an den Vermieter soll erfolgen, wenn eine zweckentsprechende Verwendung nicht sichergestellt ist ( 22 Absatz 7 Satz 2 SGB II) oder das Arbeitslosengeld II als Rechtsfolge bei Pflichtverletzungen - um mindestens 60% des maßgebenden Regelbedarfs gemäß 20 SGB II gemindert ist ( 31a Absatz 3 Satz 3 SGB II). Als Nachweis der Mietkosten bieten sich die Vorlage des Mietvertrages und die Vorlage von Unterlagen zu Neben-, Heiz- und sonstigen Kosten an. Bei dem Mietvertrag können nicht leistungsrelevante Passagen geschwärzt werden, um beispielsweise Daten von Mitmietern oder die des Vermieters nicht zu offenbaren. Wenn einzelne Nachweise nicht erbracht werden können oder wenn im Einzelfall der begründete Verdacht besteht, dass Angaben unrichtig oder unvollständig sind, können weitere Nachweise verlangt werden. Bei Untermietverhältnissen besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, den Hauptmietvertrag vorzulegen. In besonders begründeten Einzelfällen kann allerdings eine Aufforderung dazu erfolgen.

12

19-21 Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen

19-21 Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen TK Lexikon Arbeitsrecht Bundesdatenschutzgesetz 19-21 Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen 19 Auskunft an den Betroffenen HI23101 HI23102 (1) 1 Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen

Mehr

Sie hatten sich mit folgenden Anliegen an mich gewandt:

Sie hatten sich mit folgenden Anliegen an mich gewandt: POSTANSCHRIFT Der Datenschutzbeauftragte, Postfach 1468, 53004 Bonn An Herrn HAUSANSCHRIFT VERBINDUNGSBÜRO TELEFON TELEFAX E-MAIL BEARBEITET VON INTERNET Husarenstraße 30, 53117 Bonn Friedrichstraße 50,

Mehr

Häufig gestellte Fragen ( FAQs ) zum Thema. Sozialleistungen. Ansprechpartner für datenschutzrechtliche Fragen und Beschwerden

Häufig gestellte Fragen ( FAQs ) zum Thema. Sozialleistungen. Ansprechpartner für datenschutzrechtliche Fragen und Beschwerden DER LANDESBEAUFTRAGTE FÜR DEN DATENSCHUTZ UND DIE INFORMATIONSFREIHEIT Häufig gestellte Fragen ( FAQs ) zum Thema Sozialleistungen Die Antworten auf die häufig gestellten Fragen richten sich zum einen

Mehr

4. Soziales und Gesundheit

4. Soziales und Gesundheit 4. Soziales und Gesundheit Hier finden Sie Musterschreiben an Rentenversicherungsträger, Krankenkassen, sonstige Sozialleistungsträger (z. B. Sozial- oder Wohnungsamt) sowie behandelnde Ärztinnen und Ärzte.

Mehr

Wesentliche Änderungen

Wesentliche Änderungen Wesentliche Änderungen Seite 1 32 Wesentliche Änderungen Fassung vom 20. 07.2011 Rz. 32.9a: eingefügt: Kosten für die Ausstellung des Attestes Fassung vom 06.06.2011 Auf Grund der rechtlichen Änderung

Mehr

Merkblatt für Asylberechtigte

Merkblatt für Asylberechtigte Merkblatt für Asylberechtigte Inhalt Merkblatt für Asylberechtigte 1 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende? 2 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft? 2 1.2 Was bedeutet zumutbare Beschäftigung?

Mehr

Datenschutzinformation an Dritte nach Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutzgrundverordnung

Datenschutzinformation an Dritte nach Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutzgrundverordnung Datenschutzinformation an Dritte nach Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutzgrundverordnung Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir möchten,

Mehr

Einladung und Untersuchung beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung [Name der Krankenkasse]

Einladung und Untersuchung beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung [Name der Krankenkasse] Briefkopf Adresse Einladung und Untersuchung beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung [Name der Krankenkasse] Sehr geehrte Frau/geehrter Herr [Name], zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit lade

Mehr

Wesentliche Änderungen Seite 1 32

Wesentliche Änderungen Seite 1 32 Wesentliche Änderungen Seite 1 32 Fassung vom 20.06.2012 Rz. 32.0 gestrichen; Übergangsregelung ausgelaufen Rz. 32.1 umbenannt und um Regelungen zum sanktionsbewehrten Verhalten und zur Anhörung erweitert

Mehr

Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Grundsicherung für Arbeitsuchende)

Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Grundsicherung für Arbeitsuchende) Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Grundsicherung für Arbeitsuchende) Ich beantrage für mich und die unter II. aufgeführten Personen die oben genannte Leistung. I. Antragsteller/in:

Mehr

Die folgenden Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz erhalten Sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften von der

Die folgenden Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz erhalten Sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften von der Transparenzerklärung der PVS zur Verarbeitung von Patientendaten in gemeinsamer Verantwortung mit dem behandelnden Arzt Praxis Krankenhaus (Art. 12 ff, 26 DSGVO i.v.m. 32 ff BDSG neu - BDSG -) Sehr geehrte

Mehr

Datenschutz im Verein

Datenschutz im Verein Qualifix-Themenfeld: Recht Datenschutz im Verein Guten Tag! Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Seminarverlauf. 1 Was bedeutet Datenschutz? Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch personenbezogener Daten!

Mehr

DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER PPM GMBH ZU BEWERBUNGEN

DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER PPM GMBH ZU BEWERBUNGEN DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER PPM GMBH ZU BEWERBUNGEN Bei Bewerbung per E-Mail oder Post Gültig ab Mai 2018 Vielen Dank für Ihre Bewerbung bei ppm. Der Datenschutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig.

Mehr

Datenschutzinformation für unsere Mitglieder

Datenschutzinformation für unsere Mitglieder Datenschutzinformation für unsere Mitglieder Im Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft bei. muss Ihr Verein Daten zu Ihrer Person verarbeiten. Der Umgang mit diesen sogenannten "personenbezogenen Daten"

Mehr

Thema: Auskunftsansprüche von Versicherten

Thema: Auskunftsansprüche von Versicherten Thema: Auskunftsansprüche von Versicherten Information der KBV 224/2011 An die Kassenärztlichen Vereinigungen Rechtsabteilung RA Jürgen Schröder Tel. (030) 40 05 1720 Fax (030) 40 05 27 1720 E-Mail: JSchroeder@kbv.de

Mehr

Bewilligungsbescheid. Antrag unterschreiben

Bewilligungsbescheid. Antrag unterschreiben In vier Schritten zu deinen Librileo Bücherboxen: Antrag ausfüllen Bitte fülle den Antrag vollständig aus. Bewilligungsbescheid Bitte füge eine Kopie deines aktuellen Bewilligungsbescheids hinzu. Antrag

Mehr

TAXI KOCH, das Dorftaxi, Ulrich Koch e. K. Waldschänke 7a, Hameln. Datenschutzhinweise

TAXI KOCH, das Dorftaxi, Ulrich Koch e. K. Waldschänke 7a, Hameln. Datenschutzhinweise TAXI KOCH, das Dorftaxi, Ulrich Koch e. K. Waldschänke 7a, 31787 Hameln Datenschutzhinweise Datenschutzhinweise der TAXI KOCH, das Dorftaxi, Ulrich Koch e. K. Waldschänke 7a, 31787 Hameln Inhalt: 1. Name

Mehr

Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten Erhebung personenbezogener Daten bei Kontaktaufnahme Wenn Sie uns über eine der angebotenen Kontaktmöglichkeiten eine Mitteilung zukommen lassen, verwenden wir Ihre uns mitgeteilten

Mehr

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 151 SGB IX Geltungsbereich

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 151 SGB IX Geltungsbereich Fachliche Weisungen Reha/SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 151 SGB IX Geltungsbereich Änderungshistorie Aktualisierung zum 20.12.2017 Die Fachlichen Weisungen wurden vor dem Hintergrund des Inkrafttretens

Mehr

DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER BUNDESARCHITEKTENKAMMER e.v. (BAK) ZU BEWERBUNGEN

DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER BUNDESARCHITEKTENKAMMER e.v. (BAK) ZU BEWERBUNGEN DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER BUNDESARCHITEKTENKAMMER e.v. (BAK) ZU BEWERBUNGEN Wir freuen uns, dass Sie sich bei der Bundesarchitektenkammer e.v. (BAK) für ein Beschäftigungsverhältnis bewerben möchten. Im

Mehr

4d Meldepflicht. 6 Unabdingbare Rechte des Betroffenen. 6a Automatisierte Einzelentscheidung

4d Meldepflicht. 6 Unabdingbare Rechte des Betroffenen. 6a Automatisierte Einzelentscheidung 4d Meldepflicht (3) Die Meldepflicht entfällt ferner, wenn die verantwortliche Stelle personenbezogene Daten für eigene Zwecke erhebt, verarbeitet oder nutzt, hierbei höchstens neun Personen mit der Erhebung,

Mehr

elektronische Vorab-Fassung*

elektronische Vorab-Fassung* Deutscher Bundestag Drucksache 16/10147 16. Wahlperiode 21. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung Seite 1, August 25, 2008, /data/bt_vorab/1610147.fm, Frame auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte,

Mehr

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Geschäftspartnern

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Geschäftspartnern Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Geschäftspartnern gültig ab Mai 2018 Der Schutz Ihrer persönlichen Daten wird in allen unseren Geschäftsprozessen berücksichtigt. Im Folgenden

Mehr

Anschrift: Dienststelle/ Institution: Straße: Postleitzahl/ Ort: Arzt/ Ärztin: Tel. Fax: Ärztlicher Bericht

Anschrift: Dienststelle/ Institution: Straße: Postleitzahl/ Ort: Arzt/ Ärztin: Tel. Fax:   Ärztlicher Bericht Name des Verfassers/ der Verfasserin und Anschrift der erstellenden Dienststelle/ Institution Anschrift: Dienststelle/ Institution: Straße: Postleitzahl/ Ort: An den Kostenträger Arzt/ Ärztin: Tel. Fax:

Mehr

Fachliche Weisungen. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 68 SGB IX Geltungsbereich

Fachliche Weisungen. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 68 SGB IX Geltungsbereich Fachliche Weisungen SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 68 SGB IX Geltungsbereich Änderungshistorie Neufassung Gesetzestext 68 SGB IX Behinderte Menschen (1) Die Regelungen dieses Teils gelten für

Mehr

Schweigepflichtentbindung

Schweigepflichtentbindung Schweigepflichtentbindung Zur Vorlage bei dem Landeswohlfahrtsverband Hessen - Überörtlicher Sozialhilfeträger Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII, Grundsicherung im Alter und

Mehr

FRAGEBOGEN Beschäftigter -

FRAGEBOGEN Beschäftigter - FRAGEBOGEN Beschäftigter - zum Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung Az. des Integrationsamtes: Name und Anschrift des Arbeitgebers: I. Angaben zur Person Name, Vorname Anschrift Geburtsdatum:

Mehr

Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Ausgehändigt am Tag der Antragstellung Termin Antragsabgabe Eingangsstempel/angenommen am Aktenzeichen

Mehr

Arbeitshilfe Sanktionen/Meldeversäumnisse Stand August Prozessabläufe/Schnittstellenbeschreibung Markt und Integration/Materielle Leistung

Arbeitshilfe Sanktionen/Meldeversäumnisse Stand August Prozessabläufe/Schnittstellenbeschreibung Markt und Integration/Materielle Leistung Arbeitshilfe Sanktionen/Meldeversäumnisse Stand August 2011 Prozessabläufe/Schnittstellenbeschreibung Markt und Integration/Materielle Leistung Übersicht Rechtliche Grundlagen 31 SGB II 31a SGB II 31b

Mehr

Antrag auf Sozialhilfeleistungen in Form eines Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets gemäß 17 Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Antrag auf Sozialhilfeleistungen in Form eines Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets gemäß 17 Sozialgesetzbuch (SGB IX) An Datum: Name: Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: Telefon: E.-Mail: Antrag auf Sozialhilfeleistungen in Form eines Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets gemäß 17 Sozialgesetzbuch (SGB IX) Ich beziehe

Mehr

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe - ergänzende angemessene Lernförderung

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe - ergänzende angemessene Lernförderung 1 Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe - ergänzende angemessene Lernförderung Name Persönliche Daten der Antragstellerin / des Antragstellers Vorname Persönliche Daten zum Kind / zum Jugendlichen

Mehr

Römheld & Mölle Eisengießerei GmbH

Römheld & Mölle Eisengießerei GmbH Römheld & Mölle Eisengießerei GmbH Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten - Bewerbung gültig ab Mai 2018 Version: 1.00 Seite 1 von 5 Der Schutz Ihrer persönlichen Daten wird in allen unseren

Mehr

Antrag auf abweichende Erbringung von Leistungen - Babyerstausstattung -

Antrag auf abweichende Erbringung von Leistungen - Babyerstausstattung - Name und Anschrift Antragsteller Eingangsstempel Aktenzeichen: Antragsdatum: Bearbeiter: Servicemitarbeiter: Antrag auf abweichende Erbringung von Leistungen - Babyerstausstattung - Ich beantrage anlässlich

Mehr

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerbern der Zeschky Gruppe

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerbern der Zeschky Gruppe Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerbern der Zeschky Gruppe gültig ab Mai 2018 Version: 1.02 vom 12.10.2018 Seite 1 von 5 Der Schutz Ihrer persönlichen Daten wird in allen unseren

Mehr

Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Ausgehändigt am Tag der Antragstellung Termin Antragsabgabe Eingangsstempel/angenommen am Aktenzeichen

Mehr

INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ

INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ Onlinebewerbungen Einwilligung und Aufklärung Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Online-Stellenausschreibung. Die (VNG) legt großen Wert auf den Schutz Ihrer personenbezogenen

Mehr

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, im Folgenden informieren wir über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Abrechnung, die wir in gemeinsamer Verantwortung mit Ihrem Arzt Praxis

Mehr

Antrag auf Übernahme der Kosten im Rahmen

Antrag auf Übernahme der Kosten im Rahmen Antrag auf Übernahme der Kosten im Rahmen Umzug innerhalb des Landkreises hier: Unterkunft, Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkaution ( 22 Absätze 4 bis 6 SGB II) Wegzug aus dem Landkreis hier: der Kosten

Mehr

Datenschutzinformation für Kunden und Interessenten

Datenschutzinformation für Kunden und Interessenten Datenschutzinformation für Kunden und Interessenten 1. Gegenstand dieser Datenschutzerklärung Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten (im Folgenden kurz,,daten ) ist uns ein großes und sehr wichtiges

Mehr

Sparkasse Heidelberg IBAN DE SWIFT-BIC SOLADES1HDB Steuernummer 32081/ , Finanzamt Heidelberg, VR

Sparkasse Heidelberg IBAN DE SWIFT-BIC SOLADES1HDB Steuernummer 32081/ , Finanzamt Heidelberg, VR 1 Heidelberg, den 24.05.2018 Datenschutzerklärung Die nachfolgende Datenschutzerklärung gilt für Mitglieder und Fördermitglieder des Zungenschlag e.v. Wir messen dem Datenschutz große Bedeutung bei. Die

Mehr

Information über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens

Information über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens Information über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens Der Schutz personenbezogener Daten ist der KROMI Logistik AG ein wichtiges Anliegen. Aufgrund

Mehr

Datenschutzerklärung der Firma Bell Flavors & Fragrances zu Bewerbungen

Datenschutzerklärung der Firma Bell Flavors & Fragrances zu Bewerbungen Datenschutzerklärung der Firma Bell Flavors & Fragrances zu Bewerbungen Datum des Inkrafttretens: 25. Mai 2018 Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie wir

Mehr

Anlage zum Personalbogen Kinder

Anlage zum Personalbogen Kinder Anlage zum Personalbogen Kinder (Bitte an die Landesfamilienkasse übersenden) Landesfamilienkasse Postfach 100264 95402 Bayreuth Angaben zum Beschäftigten Familienname Vorname wohnhaft in PLZ, Ort Straße

Mehr

Datenschutzinformationen für Bewerber/innen

Datenschutzinformationen für Bewerber/innen Datenschutzinformationen für Bewerber/innen Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte. Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung DSGVO. Wir freuen uns, dass Sie sich bei

Mehr

der Ottmar Buchberger GmbH zu Bewerbungen

der Ottmar Buchberger GmbH zu Bewerbungen Wir freuen uns, dass Sie sich bei der Firma Buchberger GmbH bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Bewerbung verarbeitet werden und halten weitere

Mehr

ETS Egger GmbH Vertreten durch Gerald Bacher, GF Trautenfelserstraße Irdning-Donnersbachtal. Mobil

ETS Egger GmbH Vertreten durch Gerald Bacher, GF Trautenfelserstraße Irdning-Donnersbachtal. Mobil Datenschutzerklärung Datenerhebung bei der betroffenen Person Die Firma ETS Egger GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zu den mit Ihnen vereinbarten Zwecken unter

Mehr

Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung

Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Antwort: BKK Rieker Ricosta Weisser Stockacher Str. 4-6 78532 Tuttlingen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Erstantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Änderung der Pflegestufe (Höherstufungsantrag)

Mehr

Landkreis Teltow-Fläming Jugendamt Am Nuthefließ 2, Luckenwalde

Landkreis Teltow-Fläming Jugendamt Am Nuthefließ 2, Luckenwalde , Dezernat II Ansprechpartner: Telefon: Stand: siehe unten 03371 608 3410 02/2019 Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben im Antragsverfahren und bei Maßnahmen zum Schutz von Kindern Mit diesem Informationsblatt

Mehr

ANTRAG AUF WEITERGEWÄHRUNG DER LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTES NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (SGB II)

ANTRAG AUF WEITERGEWÄHRUNG DER LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTES NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (SGB II) ANTRAG AUF WEITERGEWÄHRUNG DER LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTES NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (SGB II) - ARBEITSLOSENGELD II / SOZIALGELD - Tag der Antragstellung Antrag angenommen

Mehr

Datenschutzerklärung im Zusammenhang mit dem Erwerb der Genossenschaftsmitgliedschaft

Datenschutzerklärung im Zusammenhang mit dem Erwerb der Genossenschaftsmitgliedschaft Datenschutzerklärung im Zusammenhang mit dem Erwerb der Genossenschaftsmitgliedschaft 1 Allgemeine Hinweise Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen

Mehr

Datenschutzerklärung der Kanzlei Dr. Dimitrow GbR zu Bewerbungen

Datenschutzerklärung der Kanzlei Dr. Dimitrow GbR zu Bewerbungen Datenschutzerklärung der GbR Seite 01 Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Bewerbung verarbeiten und halten

Mehr

Geschäftsanweisung 03/2017

Geschäftsanweisung 03/2017 Geschäftsanweisung 03/2017 Beauftragter für den Datenschutz Jobcenter Osnabrück, Stadt Stand: 28.03.2017 Geschäftszeichen: II-4355 (Datenschutz) gültig ab: 01.04.2017 Inhalt 1. Vorbemerkung... 3 2. Aufgaben...

Mehr

25. SATZUNGSNACHTRAG BETRIEBSKRANKENKASSE B. BRAUN MELSUNGEN AG

25. SATZUNGSNACHTRAG BETRIEBSKRANKENKASSE B. BRAUN MELSUNGEN AG 25. SATZUNGSNACHTRAG BETRIEBSKRANKENKASSE B. BRAUN MELSUNGEN AG Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2015 beschlossen, die Satzung wie folgt zu ändern: Artikel I 1. 14 wird wie folgt

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Datenschutzrechte

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Datenschutzrechte Datenschutz im Jobcenter Ihre Datenschutzrechte Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern sollen.

Mehr

Verkündung Veröffentlicht am Donnerstag, 19. November 2015 BAnz AT 19.11.2015 V1 Seite 1 von 5

Verkündung Veröffentlicht am Donnerstag, 19. November 2015 BAnz AT 19.11.2015 V1 Seite 1 von 5 Seite 1 von 5 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Verordnung zur Durchführung einer befristeten Sonderbeihilfe im Tierhaltungssektor (Tiersonderbeihilfenverordnung TierSoBeihV) Vom 17. November

Mehr

isdacom GmbH Datenschutzhinweise für Bewerber/innen

isdacom GmbH Datenschutzhinweise für Bewerber/innen Datenschutzhinweise für Bewerber/innen Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns bewerben möchten beziehungsweise beworben haben. Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die

Mehr

DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER SPRINGER MASCHINENFABRIK GMBH ZU BEWERBUNGEN

DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER SPRINGER MASCHINENFABRIK GMBH ZU BEWERBUNGEN DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER SPRINGER MASCHINENFABRIK GMBH ZU BEWERBUNGEN Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer

Mehr

DATENSCHUTZ. Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten: Martinus van der Heijden. Anschrift: Martinus van der Heijden

DATENSCHUTZ. Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten: Martinus van der Heijden. Anschrift: Martinus van der Heijden DATENSCHUTZ Angaben nach Art. 13 der VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten,

Mehr

Hinweise zur Datenverarbeitung

Hinweise zur Datenverarbeitung Hinweise zur Datenverarbeitung 1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung

Mehr

Welche Pflichten treffen die datenverarbeitenden Stellen?

Welche Pflichten treffen die datenverarbeitenden Stellen? Datenschutz-Grundverordnung und die Rechte der Bürger Einleitung Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung

Mehr

Datenschutzerklärung für Bewerbungen

Datenschutzerklärung für Bewerbungen Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Bewerbung verarbeiten und halten weitere in diesem Zusammenhang relevante

Mehr

DATENSCHUTZERKLÄRUNG der Firma Chugai Pharma Germany GmbH zu Bewerbungen

DATENSCHUTZERKLÄRUNG der Firma Chugai Pharma Germany GmbH zu Bewerbungen Datenschutzerklärung Wir freuen uns, dass Sie sich bei der uns bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Bewerbung verarbeiten und halten weitere

Mehr

Fachliche Hinweise SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

Fachliche Hinweise SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA-Zentrale-PEG 21 Fachliche Hinweise 23 SGB II Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.12.2013 Gesetzestext:

Mehr

Datenschutzerklärung für Bewerber

Datenschutzerklärung für Bewerber Datenschutzerklärung für Bewerber Wir freuen uns, dass Sie sich bei der uns bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Bewerbung verarbeiten. 1. Wer

Mehr

Datenschutzerklärung und Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO

Datenschutzerklärung und Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO BAD DRIBURGER NATURPARKQUELLEN Gräfin-Margarete-Allee 1 33014 Bad Driburg Name: Thomas Dörpinghaus Abteilung: Geschäftsführung Telefon: 0 52 53.95 27-40 Telefax: 0 52 53.95 27-44 E-Mail: info@bad-driburger.de

Mehr

Datenschutzrechtliche Selbstauskunft nach DSGVO

Datenschutzrechtliche Selbstauskunft nach DSGVO Sehr geehrter Damen und Herren, hiermit erklären wir Ihnen, dass die Sat Internet Services GmbH personenbezogene Daten über Ihre Person speichert. 1. Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO der bei uns gespeicherten

Mehr

Datenschutzerklärung zu Bewerbungen der

Datenschutzerklärung zu Bewerbungen der Datenschutzerklärung zu Bewerbungen der Kessler & Comp. GmbH & co.kg Königswinterer Str. 11-21 53227 Bonn Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber, - im Folgenden wir bezeichnet wir freuen uns,

Mehr

Checkliste. Datenschutzrechtliche Aspekte im Rahmen von Verträgen nach 140a SGB V

Checkliste. Datenschutzrechtliche Aspekte im Rahmen von Verträgen nach 140a SGB V Checkliste Datenschutzrechtliche Aspekte im Rahmen von Verträgen nach 140a SGB V DATUM: 01. Oktober 2018 REFERAT: 215 AKTENZEICHEN: 215-400-2334/2018 Vorbemerkungen: Die nachfolgende Checkliste beinhaltet

Mehr

Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten der Finanzanlagenvermittler / Honorar-Finanzanlagenberater nach 34f GewO

Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten der Finanzanlagenvermittler / Honorar-Finanzanlagenberater nach 34f GewO Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten der Finanzanlagenvermittler / Honorar-Finanzanlagenberater nach 34f GewO Gemäß Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hat der Finanzanlagenvermittler

Mehr

Informationspflichten aus Art. 13 und 14 DS-GVO

Informationspflichten aus Art. 13 und 14 DS-GVO Informationspflichten aus Art. 13 und 14 DS-GVO Verantwortliche, also Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind verpflichtet, die von der Verarbeitung betroffenen Personen über die Verarbeitung

Mehr

Anlage VM. Team. Nummer der Bedarfsgemeinschaft. Familienname/ggf. Geburtsname, Vorname Geburtsdatum der Antragstellerin/des Antragstellers

Anlage VM. Team. Nummer der Bedarfsgemeinschaft. Familienname/ggf. Geburtsname, Vorname Geburtsdatum der Antragstellerin/des Antragstellers Anlage VM zur Feststellung der Vermögensverhältnisse der Antragstellerin/des Antragstellers und der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen (zu Abschnitt 5 des Hauptantrages) Hinweis: Die Daten unterliegen

Mehr

Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 zum Datenschutz Nr. 2016/679

Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 zum Datenschutz Nr. 2016/679 Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 zum Datenschutz Nr. 2016/679 1. Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Das Unternehmen Fleischmann Alois & Co OHG mit Sitz in 39020 Martell Gand Nr. 25

Mehr

Gesundheitsfragebogen zur Vorbereitung einer Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit

Gesundheitsfragebogen zur Vorbereitung einer Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit Gesundheitsfragebogen zur Vorbereitung einer Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Sie haben angegeben, gesundheitliche Einschränkungen

Mehr

Fördern - Unsere Leistungen

Fördern - Unsere Leistungen Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, dieses Informationsblatt gibt Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Förderangebote zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB

Mehr

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA Zentrale GR 11 Fachliche Weisungen 23 SGB II Wesentliche Änderungen Fassung

Mehr

Antrag auf Beratung und Unterstützung gemäß 18 SGB VIII Achtes Buch Sozialgesetzbuch - für minderjährige Kinder -

Antrag auf Beratung und Unterstützung gemäß 18 SGB VIII Achtes Buch Sozialgesetzbuch - für minderjährige Kinder - Antrag auf Beratung und Unterstützung gemäß 18 SGB VIII Achtes Buch Sozialgesetzbuch - für minderjährige Kinder - nur Unterhaltsberechnung, keine Aufforderung zur Aufnahme einer Verpflichtungsurkunde Unterhaltsberechnung

Mehr

Sollte Ihr minderjähriges Kind Wohngeld erhalten, so reichen Sie diesen Antrag bitte beim Amt für Teilhabe und Soziales der Stadt Oldenburg ein.

Sollte Ihr minderjähriges Kind Wohngeld erhalten, so reichen Sie diesen Antrag bitte beim Amt für Teilhabe und Soziales der Stadt Oldenburg ein. An das An die Jobcenter Oldenburg Stadt Oldenburg Team Bildung und Teilhabe Amt für Teilhabe und Soziales Stau 70 Besondere soziale Hilfen 26122 Oldenburg 26105 Oldenburg Fax: 0441-21970-2249 Fax: 0441-235-3205

Mehr

ANTRAG AUF UNTERSTÜTZUNG

ANTRAG AUF UNTERSTÜTZUNG ANTRAG AUF UNTERSTÜTZUNG Bitte füllen Sie den Antrag gut leserlich, am besten in Druckbuchstaben aus und vergessen Sie die Kontaktdaten und Unterschrift nicht! Sollten Sie Unterlagen beifügen, bitte immer

Mehr

I. Name und Anschrift der Verantwortlichen sowie des Datenschutzbeauftragen

I. Name und Anschrift der Verantwortlichen sowie des Datenschutzbeauftragen Datenschutzerklärung I. Name und Anschrift der Verantwortlichen sowie des Datenschutzbeauftragen Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der

Mehr

Remote Support Datenschutz-

Remote Support Datenschutz- Lenze Service & Support Remote Support Datenschutz- erklärung (DSE) 22.08.2016 Seite 1/5 Inhalt 1 Einleitung... 3 2 Nutzung von TeamViewer und Registrierung... 3 3 Erbringung der Remote-Leistungen... 4

Mehr

Information zur Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten

Information zur Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten Information zur Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Intelligente Sensorsysteme Dresden GmbH und die Ihnen nach dem

Mehr

EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Auskunftspflicht des Verantwortlichen

EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Auskunftspflicht des Verantwortlichen Home > Themen > Wirtschaftsrecht und Gewerberecht > Datenschutz > EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Auskunftspflicht des Verantwortlichen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Auskunftspflicht

Mehr

Hinweise zur Datenverarbeitung

Hinweise zur Datenverarbeitung Hinweise zur Datenverarbeitung 1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten Diese Datenschutzerklärung gilt für die Datenverarbeitung

Mehr

Bewilligungsbescheid. Antrag unterschreiben

Bewilligungsbescheid. Antrag unterschreiben In vier Schritten zu deinen Librileo Bücherboxen: Antrag ausfüllen Bitte fülle den Antrag vollständig aus. Bewilligungsbescheid Bitte füge eine Kopie deines aktuellen Bewilligungsbescheids hinzu. Antrag

Mehr

Anspruchsdauer. Erwerbsfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit; Hilfebedürftigkeit; Regelbedarf/Regelleistung; Bedarfsgemeinschaft

Anspruchsdauer. Erwerbsfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit; Hilfebedürftigkeit; Regelbedarf/Regelleistung; Bedarfsgemeinschaft Erwerbsfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit; Hilfebedürftigkeit; Regelbedarf/Regelleistung; Bedarfsgemeinschaft Anspruchsdauer Die Anspruchsdauer ist die Zeit, in der ein Leistungsberechtiger Leistungen nach dem

Mehr

Handakte. Dr. Roland Müller-Jena. Rechtsanwalt. Angaben des Auftraggebers

Handakte. Dr. Roland Müller-Jena. Rechtsanwalt. Angaben des Auftraggebers Rechtsanwalt Dr. Roland Müller-Jena Handakte Hohe Straße 15 40213 Düsseldorf Tel. 0211/322233 Fax 0211/322223 Angaben des Auftraggebers Name Vorname Straße/Haus-Nr. PLZ/Ort Telefon Mobiltelefon Fax E-Mail

Mehr

Antrag der/ des Personensorgeberechtigten auf Kostenübernahme der Betreuung in der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB)

Antrag der/ des Personensorgeberechtigten auf Kostenübernahme der Betreuung in der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) An den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main Sozialrathaus Antrag der/ des Personensorgeberechtigten auf Kostenübernahme der Betreuung in der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) Name der Schule Träger

Mehr

DATENSCHUTZERKLÄRUNG der Panini Verlags GmbH zu Bewerbungen. 1. Wer ist verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten?

DATENSCHUTZERKLÄRUNG der Panini Verlags GmbH zu Bewerbungen. 1. Wer ist verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten? DATENSCHUTZERKLÄRUNG der zu Bewerbungen 1. Wer ist verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten? Die,, 70178 Stuttgart (im Folgenden als wir bezeichnet, ist Verantwortlicher im Sinne

Mehr

Datenschutzerklärung der Lindenbaum GmbH

Datenschutzerklärung der Lindenbaum GmbH Lindenbaum GmbH Erbprinzenstr. 4 12, Eingang A 76133 Karlsruhe, Germany Tel +49 721 48 08 48-000 Fax +49 721 48 08 48-801 info@lindenbaum.eu www.lindenbaum.eu Datenschutzerklärung der Lindenbaum GmbH zu

Mehr