B r u n e c k II B r u n i c o II

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1 AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL Deutschsprachiger Schulsprengel PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Istituto comprensivo in lingua tedesca B r u n e c k II B r u n i c o II Bruneck/Brunico, Enrico-Fermi-Straße/Via Enrico Fermi ssp.bruneck2@schule.suedtirol.it - ssp.bruneck2@pec.prov.bz.it Steuer-Nr./Cod. Fisc.: Grundschule Schulordnung SSP Bruneck II Miteinander umgehen und erfolgreich lernen Disziplinarmaßnahmen Rekurse (gültig ab dem Schuljahr 2014/15)

2 Lebens- und Arbeitsraum Angestrebtes Verhalten Fehlverhalten Disziplinarordnung Erzieherische Maßnahmen Auf dem Schulweg: Jeder hat das Recht, sicher und angenehm in die Schule / nach Hause zu kommen. Wir stören oder bedrängen niemanden. Wir beschädigen keine Gegenstände. Wir haben den Mut, Störungen und Bedrohungen einer Vertrauenslehrperson zu melden. Im Schulgebäude: Wir kommen pünktlich an und verlassen das Gebäude nicht ohne Erlaubnis der Lehrperson. Auf Stiegen, Gängen und in der Klasse laufen und drängen wir nicht. Wir sprechen in angemessener Lautstärke. Arbeitsräume, Klassen, Gänge und Sanitäranlagen hinterlassen wir sauber. Jeder übernimmt Verantwortung, damit auch in Ablagefächern und in der Schultasche Ordnung herrscht. Mit sämtlichem Schulinventar (Mobiliar, Turngeräte, Musikinstrumente, Lehrmittel, Bücher, Computer) gehen wir schonend um. Wir bringen keine gefährlichen Gegenstände (Taschenmesser, Feuerzeug, Werkzeug, Knallkörper...) mit in die Schule. Handys schalten wir während der gesamten Unterrichtszeit und auch im Pausenhof aus. Miteinander umgehen: Wir respektieren unsere Mitschüler/innen und Lehrpersonen mit ihren Stärken, Schwächen und verschiedenen Meinungen. Wir grüßen einander und sprechen je nach Reifegrad und Klasse - Vorgesetzte mit Sie an. Wir gehen fair, verantwortungsvoll und hilfsbereit miteinander um. Wir setzen niemanden unter Druck und schließen Mitschüler nicht aus. Konflikte lösen wir friedlich. Wiederholtes Zuspätkommen Unerlaubtes Verlassen der Klasse, der Schule oder des Schulgeländes Mitnahme von schulfremden Gegenständen Mitnahme von gefährlichen Gegenständen Zerstören und Beschädigen von Lehrmaterial der Schule Beschädigung von Gegenständen der Mitschüler Beschädigen fremden Eigentums (z.b. Schaden am Schulgebäude) Aggressives Verhalten anderen gegenüber Körperliche Gewaltanwendung Mutwilliges Verletzen eines Schülers/einer Schülerin Gespräch in der Klasse Benachrichtigung der Eltern Gespräch mit der Schülerin / dem Schüler Benachrichtigung der Eltern (Appell an Verantwortung) Abnahme der schulfremden Gegenstände bis nach Unterrichtsende oder für mehrere Tage beim Auffinden gefährlicher Gegenstände schriftliche Mitteilung an die Eltern (Eltern holen den Gegenstand ab) Kontaktaufnahme mit dem Geschädigten Sich entschuldigen Mitteilung an die Eltern Wiedergutmachung des Schadens bzw. Ersetzen Eigentümer (z.b. Gemeinde) behält sich Schadenersatzforderung vor Gespräch mit dem Schüler / der Schülerin Gespräch in der Klasse Auszeit bei groben Verstößen Maßnahmen mit Klassenrat, Direktor, Eltern, ext. Experten Ausschluss im Sinne geltender gesetzlicher Bestimmungen

3 Lebens- und Arbeitsraum Angestrebtes Verhalten Fehlverhalten Disziplinarordnung Erzieherische Maßnahmen Gemeinsam erfolgreich lernen: Jeder hat das Recht, in der Schule voranzukommen und gute Leistungen zu erbringen. Wir verfolgen aufmerksam das Unterrichtsgeschehen und bringen uns aktiv ein. Wir halten Gesprächsregeln ein. Wir verwahren unsere persönlichen Schulsachen gewissenhaft, halten sie stets bereit und gehen mit Büchern und Heften sorgfältig um. Wir arbeiten sauber, überlegt und mit Fleiß. Bei Problemen fragen wir nach. Wir helfen einander und lassen uns helfen. Wir stören niemanden bei der Arbeit. Mündliche und schriftliche Hausaufgaben erledigen wir regelmäßig. Stören des Unterrichtsablaufs Wiederholtes Vergessen schulischer Aufgaben Gravierende Verweigerung schulischer Aufgaben Klärendes Gespräch mit Schüler / Schülerin Ausarbeitung eines kleinen Vertrags Verpflichtung vor der Klasse eingehen Auszeit - Nachdenkpause, versäumte Arbeiten zu Hause nachholen Mitteilung an die Eltern Aufgaben nachholen Aussprache mit den Eltern Abwesenheit vom Unterricht: Es ist erwünscht, dass Erziehungsberechtigte die Abwesenheit des Kindes telefonisch mitteilen Andernfalls bringen wir nach dem Fernbleiben eine schriftliche Erklärung. Rekurse Gegen Disziplinarmaßnahmen, die schulintern vergeben werden, können die Eltern oder Erziehungsberechtigten schriftlich Rekurs bei der schulinternen Schlichtungskommission einreichen. Zusammensetzung der Schlichtungskommission: 2 Elternvertreter/innen (je 1 pro Schulstufe) 2 Lehrpersonen (je 1 pro Schulstufe) Schuldirektor - Für jedes effektive Mitglied ist ein Ersatzmitglied der entsprechenden Kategorie und Schulstufe zu wählen. Lehrpersonen gelten als befangen, wenn sie dem Klassenrat der Klasse des Schülers angehören, den die Disziplinarmaßnahmen betrifft, sowie Elternvertreter, wenn sie der Klasse angehören oder Eltern eines Schülers sind, die der Rekurs betrifft. - Vorsitz hat ein Elternvertreter bzw. eine Elternvertreterin - Dauer : 3 Jahre Vorgehensweise bei Einreichung eines Rekurses 1. Bei Rekurs unternimmt die Schlichtungskommission einen verpflichtenden Schlichtungsversuch zwischen den Eltern des betroffenen Schülers einerseits und dem Klassenvorstand bzw. der Lehrperson, welche die Maßnahme verhängt hat andererseits. 2. Bei Einigung wird ein Protokoll verfasst, mit welchem das Verfahren endet. 3. Bei Misslingen entscheidet die Schlichtungskommission über den Rekurs. 4. Beschlussfähig ist die Kommission bei Anwesenheit von wenigstens drei Mitgliedern (Stimmenthaltung nicht möglich!). Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des / der Vorsitzenden. 5. Rekursfrist sind drei Tage nach Zustellung der Maßnahme (Brief mit Rückantwort). Der Vollzug der Disziplinarmaßnahme bleibt bis zum Ablauf der jeweiligen Rekursfrist ausgesetzt bzw. im Falle einer Rekurseinbringung bis zur Entscheidung der Schlichtungskommission.

4 Schulordnung Mittelschule Karl Meusburger Auf dem Schulweg und im Schulgebäude a) Auf dem Schulweg Jeder hat das Recht, sicher und angenehm in die Schule zu kommen, deshalb drängen wir im Bus oder Zug nicht beim Ein- und Aussteigen lassen wir Plätze frei halten wir den Bus/Zug sauber beschädigen wir nicht Dinge anderer haben wir den Mut, Störungen und Bedrohungen einer Vertrauenslehrperson zu melden b) Im Schulgebäude kommen wir pünktlich an. Die Schule ist auch unser Lebens- und Wohnraum, deshalb wollen wir uns hier wohl fühlen: - wir schreien nicht - wir halten alle Räume Klassen, Gänge und auch Toiletten - sauber - wir halten Ordnung, damit wir unsere Sachen wieder finden - wir übernehmen für die Ordnung in der Klasse auch die Verantwortung Damit wir einander nicht verletzen, laufen und drängen wir nicht auf den Stiegen und Gängen und in den Klassen, Gegenstände werfen wir nicht herum. c) Während der Pause und der Mittagspause wollen wir uns erholen, deshalb verhalten wir uns so, dass wir einander nicht gefährden (z. B. keine Steine und Schneebälle werfen) werfen wir Abfälle in den Mülleimer gehen wir nach dem Läuten ruhig und unverzüglich in die Klasse zurück betreten jene Schüler/innen, die während der Mittagspause nach Hause gehen, das Schulgebäude nicht vor 13:55 Uhr halten wir uns bei Regenwetter in den Gängen auf, nehmen dort unsere Jause/Mittagessen ein, schreien und laufen nicht herum und befolgen die Anweisungen der Lehrpersonen benutzen wir auch während der Mittagspause nicht das Handy

5 In der Klasse - miteinander umgehen und erfolgreich lernen a) Miteinander umgehen Wir wollen: unsere Mitschüler und Lehrer respektieren, - mit ihren Stärken, Schwächen und Meinungen fair, verantwortungsvoll und hilfsbereit sein, Konflikte friedlich lösen dass alle höflich miteinander umgehen, einander grüßen, niemand verspottet oder ausgeschlossen wird. b) Gemeinsam erfolgreich lernen Wir haben ein Recht in der Schule voranzukommen und gute Leistungen zu erbringen, deshalb: hören wir einander zu und halten Gesprächsregeln ein arbeiten wir im Unterricht und bei allen sonstigen schulischen Veranstaltungen einsatzfreudig mit fragen wir bei Problemen nach stören niemanden beim Arbeiten helfen wir einander und lassen uns helfen nehmen wir die nötigen Schulsachen immer mit, lassen aber schulfremde Dinge (Wertsachen, Geld, technische Geräte ) zu Hause machen wir Hausaufgaben regelmäßig arbeiten wir sauber und geordnet und gehen mit Büchern und Heften sorgfältig um bleiben Handys in der Schule abgeschaltet. c) Was tun bei Abwesenheit? o o Wir entfernen uns vom Schulgebäude nur mit der Genehmigung des Herrn Direktors und/oder mit der schriftlichen begründeten Erlaubnis der Eltern. Nach einer Abwesenheit bringen wir eine stichhaltige Begründung von den Eltern. Wir wissen, dass wir bei Verletzung der Schul- und Klassenordnung, aber auch bei Vernachlässigung unserer schulischen Pflichten die Folgen zu tragen haben.

6 Disziplinarverordnung Disziplinarmaßnahmen verfolgen einen erzieherischen Zweck und zielen darauf ab, das Verantwortungsbewusstsein der Schüler zu stärken. Disziplinarverstöße sind immer persönlich und sie dürfen die Leistungsbeurteilung nicht beeinflussen. Die verhängten Disziplinarmaßnahmen sind immer zeitlich begrenzt und hängen von der Tragweite des Verstoßes ab. Vor Verhängung der Disziplinarmaßnahme muss der Betroffene Gelegenheit erhalten, seine Gründe darzulegen. Verhaltensweisen, welche als Disziplinarverstöße gelten Erzieherische Maßnahmen (Reihenfolge) Zuständige Gremien Vorgangsweise bei Umsetzung bewusste Missachtung von organisatorischen Vereinbarungen (z.b. Schul- und Klassenordnung) ungebührliches Verhalten auf dem Schulweg bzw. im Pausenhof grobe, wiederholte Missachtung der Persönlichkeit von Mitgliedern der Schulgemeinschaft mutwillige Beschädigung von Einrichtung und fremden Eigentum 1. mündliche Ermahnungen 2. schriftlicher Verweis ins Klassenbuch und Benachrichtigung der Eltern 3. Ausschluss vom Unterricht 4. Ausschluss von der Schulgemeinschaft durch einen Klassenratsbeschluss 5. unbegrenzter Ausschluss aus der Schulgemeinschaft bei Straftaten oder wenn Gefahr für die Unversehrtheit von Personen besteht Lehrperson Lehrperson Direktor (bis zu 3 Tagen) Klassenrat (max. 15 Tage) Klassenrat persönliche Vorschläge zur Verhaltensänderung Tätigkeiten zugunsten der Schulgemeinschaft ausführen materiellen Schaden wieder gutmachen

7 Eintragung ins Klassenregister Die Eintragung ist von der betreffenden Lehrperson mit der schriftlichen Begründung im Sekretariat zu melden. Die Benachrichtigung der Eltern erfolgt über das Sekretariat. Ein Gespräch mit den Eltern soll vereinbart werden. Verbot von Mobiltelefonen: Wird ein Schüler bzw. eine Schülerin mit eingeschaltetem Mobiltelefon angetroffen, muss er oder sie das Handy im Sekretariat abgeben. Dort wird es in einem Umschlag verwahrt und kann nach 2 Tagen von den Eltern abgeholt werden. Rekurse Gegen Disziplinarmaßnahmen, die schulintern vergeben werden, können die Eltern/ oder die Erziehungsberechtigten Rekurs bei der schulinternen Schlichtungskommission einreichen. Zusammensetzung: Mitglieder der Schlichtungskommission (2013/2014 bis 2015/2016) Effektive Mitglieder: Martin Seeber (GS) Barbara Da Col (GS) Andreas Kronbichler (Eltern GS) Ersatzmitglieder: Silvia Peintner (GS) Ilga Valentin (Eltern GS) Hubert Durnwalder (MS) Martin Röck (MS) Richard Josef Aichner (Eltern MS) Helga Stimpfl (MS) Treyer Konstantin (MS) Heidrun Hellweger (Eltern MS) Dauer: 3 Jahre Vorgehensweise bei Einreichung eines Rekurses: 1. Bei Rekurs unternimmt die Schlichtungskommission einen verpflichtenden Schlichtungsversuch zwischen den Eltern des betroffenen Schülers einerseits und dem Klassenvorstand bzw. der Lehrperson, welche die Maßnahme verhängt hat andrerseits. 2. Bei Einigung wird ein Protokoll verfasst, mit welchem das Verfahren endet. 3. Bei Misslingen entscheidet die Schlichtungskommission über den Rekurs. 4. Beschlussfähig ist die Kommission bei Anwesenheit von wenigstens drei Mitgliedern (Stimmenthaltung nicht möglich!). Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/ der Vorsitzenden. 5. Rekursfrist sind drei Tage nach Zustellung der Maßnahme (Brief mit Rückantwort). Der Vollzug der Disziplinarmaßnahme bleibt bis zum Ablauf der jeweiligen Rekursfrist ausgesetzt bzw. im Fall einer Rekurseinbringung bis zur Entscheidung der Schlichtungskommission Verletzungen und Beschädigungen Wenn sich Schüler verletzen, meldet dies die zuständige Lehrperson umgehend persönlich im Sekretariat. Dasselbe gilt bei Beschädigungen von Einrichtungsgegenständen. Mutwillige Beschädigungen werden den Eltern der betreffenden Schüler finanziell angelastet.

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