Arbeitssicherheit. Gesundheitsschutz
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- Frieder Frei
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1 Konzept Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Genehmigung durch die Primarschulbehörde: / Stand: Version 1.0
2 Konzept Arbeitssicherheit Seite 2 von 11 Impressum Das vorliegende Dokument wurde auf der Basis Konzept Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Sekundarschulgemeinde Weinfelden erstellt. Inhaltliche Grundlagen bilden verschiedene Dokumentationen und Richtlinien der EKAS. Integrierende Literatur: Handbuch Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz an Schulen (Herausgeber VTGS 2008) Amlikon Bissegg, Mai 2013 Leitfaden Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für KMU-Betriebe des Dienstleistungssektors (Herausgeber EKAS 2007) Richtlinie Nr EKAS (ASA-Richtlinie, Dezember 2006) Wo in den Dokumenten nur die männliche Form verwendet wird, gilt dies auch immer für das weibliche Geschlecht. Begriffe: SiBe Sicherheitsbeauftragter BeSiBe Bereichs-Sicherheitsbeauftragter Behörde Primarschulbehörde Amlikon-Holzhäusern Mitarbeiter betrifft alle Arbeitnehmenden der Primarschulgemeinde ASA Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit AS Arbeitssicherheit GS Gesundheitsschutz
3 Konzept Arbeitssicherheit Seite 3 von 11 Inhaltsverzeichnis 1. Zielsetzung und Grundlagen Zielsetzung der Schulbehörden Gesetzliche Grundlagen EKAS-Richtlinien VTGS Handbuch Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Sicherheitsorganisation Organigramm Verantwortlichkeit und Zuständigkeiten Ausbildung, Instruktion, Information Grundwissen Aus- und Weiterbildung Instruktion und Information Sicherheitsregeln, Sicherheitsstandards Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung Systemorientierte Prävention Gefahrenermittlung Risikobeurteilung Massnahmenplanung und realisierung Umsetzung Massnahmenplan aus Gefahrenermittlung (E) Präventive Massnahmenplanung (TOP) Notfallorganisation Verhalten in Notsituationen Notfallkonzept Sicherstellung Notfallmassnahmen Mitwirkung...Fehler! Textmarke nicht definiert. 8.1 Grundsätze...Fehler! Textmarke nicht definiert. 9. Gesundheitsschutz Behörde-Unterstützung Verantwortung der Schulleitung Kontrolle, Audit Kontrollen Audit...11
4 Konzept Arbeitssicherheit Seite 4 von Zielsetzung und Grundlagen 1.1 Zielsetzung der Schulbehörden Gemäss Gesetz sind Arbeitgeber mit mehr als vier Beschäftigten oder einem Berufsunfallprämiensatz von mehr als 0,5% verpflichtet, die EKAS-Richtlinie 6508 umzusetzen. Die Primarschulgemeinde Amlikon-Holzhäusern zeigt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Arbeitnehmer verantwortlich. Sie räumt der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz die gebührende Beachtung ein. Die Schule gehört nach Selbsteinschätzung zu den Betrieben ohne besondere Gefahren. Sie regelt die Aufgaben und Abläufe betreffend der Arbeitssicherheit und kann auf den Beizug von Spezialisten verzichten. Für die Erreichung dieser Ziele wird ein pragmatisches und den Verhältnissen angepasstes Konzept für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erstellt. 1.2 Gesetzliche Grundlagen Die Pflichten des Arbeitgebers für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz leiten sich aus den folgenden gesetzlichen Bestimmungen und Grundsätzen ab: Artikel OR (Obligationenrecht) Artikel ArG (Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel) Artikel UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung) 1 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. 1.3 EKAS-Richtlinien Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS konkretisiert Bestimmungen, welche den Arbeitgeber nicht verpflichten, ihm aber bei Beachtung Gewissheit verschaffen, dass er die Sicherheitsanforderungen nach UVG und VUV erfüllt. EKAS-Richtlinie 6508 (in Kraft seit 1. Januar 1996) Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit Der Aufbau des vorliegenden Arbeitssicherheitskonzepts richtet sich nach den 10 Elementen des betrieblichen Sicherheitssystems der EKAS. 1.4 VTGS Handbuch Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Der Verband Thurgauer Schulgemeinden hat die HSG Facility Management AG, Schaffhausen beauftragt, einen praxisbezogenen Leitfaden zu erstellen, der die Schulgemeinden in der Umsetzung der Gesetze und beim Erlass von betriebseigenen Richtlinien unterstützen soll. Das Handbuch Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz an Schulen ist im September 2008 erschienen.
5 Konzept Arbeitssicherheit Seite 5 von Sicherheitsorganisation 2.1 Organigramm Behörde Baukommission Sicherheits-Beauftragter Liegenschaften-Beauftragter Primarschulhaus Amlikon Schulleiter (GS) Hauswart (AS) Schulbusbetrieb Ressort (AS) Primarschulhaus Holzhäusern Schulleiter (GS) Hauswart (AS) 2.2 Verantwortlichkeit und Zuständigkeiten Behörde trägt die Gesamtverantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz regelt die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten im Rahmen eines Konzeptes erstellt ein Organigramm für alle betroffenen Personen bewilligt die Notfallorganisation Sicherheitsbeauftragter Sicherheitsbeauftragter (SiBe) ist der Liegenschaften-Beauftragte. Er ist Anlauf- und Beratungsstelle für alle Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes sorgt für die Umsetzung und Aktualisierung des Konzepts AS+GS plant und führt die Gefährdungsermittlungen und Risikobeurteilungen durch (resp. lässt durchführen), dokumentiert die Ergebnisse und überprüft diese regelmässig plant, realisiert und dokumentiert Sicherheitsmassnahmen (resp. erteilt dazu den Auftrag) sorgt für situationsbezogene Notfallorganisationen zieht bei Bedarf Experten bei oder beauftragt Dritte für die Umsetzung des Konzepts wenn entsprechendes Spezialwissen oder Ressourcen fehlen stellt Antrag an die Schulbehörde bezüglich Regelung und Übertragen von Aufgaben in Bereich Gebäude/Arbeitsmittel und Schulverwaltung/Administration plant, bewilligt oder verordnet bedarfsgerechte Ausbildung Bereichs-Sicherheitsbeauftragte Als Bereichs-Sicherheitsbeauftragte (BeSiBe) auf Ebene Schulhaus werden eingesetzt: - der Schulleiter / die Schulleiterin (Bereich Gesundheitsschutz / Notfallorganisation / Arbeitsmittel und geräte schulische Belange) - der Hauswart (Bereich Gebäude / Arbeitsmittel und geräte / Arbeitssicherheit) - Ressortverantwortlicher Schulbusbetrieb beraten und unterstützen den Sicherheitsbeauftragten in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz instruieren und informieren die Mitarbeiter bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleisten die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung der Mitarbeiter erarbeiten eine Notfallorganisation in Zusammenarbeit mit dem SiBe und unter Mitwirkung der Mitarbeiter zu Händen der Schulbehörde und überprüfen diese regelmässig Stellen die Beschaffung der Notfallmaterialien und Einrichtungen sicher (Notfallkoffer, Feuerlöscher, Löschdecken, etc.) und sorgen für die periodische Überprüfung deren Tauglichkeit
6 Konzept Arbeitssicherheit Seite 6 von Ausbildung, Instruktion, Information 3.1 Grundwissen Das Grundwissen in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz muss im Betrieb vorhanden sein. 1 Das erforderliche Fachwissen von mit besonderen Aufgaben der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes betrauten Personen, namentlich SiBe und BeSiBe, entsprechen den Minimalanforderungen (Umsetzung der von ASA entwickelten Unterlagen, EKAS-Richtlinie 6508, Anhang 4). In begründeten Fällen kann eine entsprechende Fachperson beigezogen werden. Mitarbeiter, die zur sicheren Ausführung ihrer Arbeit besondere Kenntnisse benötigen (Chemie-, Werk-, Sportunterricht, Hauswart, Schulbusfahrer), verfügen über die entsprechende Ausbildung. 3.2 Aus- und Weiterbildung In begründeten Fällen werden fachspezifische Aus- und Weiterbildungen für SiBe und BeSiBe bewilligt oder angeordnet. Dabei wird vom Ausbildungsstand und den schulspezifischen Gefahren ausgegangen. Die Ausbildung der Mitarbeiter erfolgt durch die BeSiBe in regelmässigen und zweckdienlichen Zeitabständen (z.b. Samariterkurs, Notfallübungen) 3.3 Instruktion und Information Information und Instruktion zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins jedes Mitarbeiters sind permanente Prozesse während des ganzen Arbeitsverhältnisses. Sie werden durch die BeSiBe gewährleistet und finden insbesondere Anwendung bei Neueintritten, Übernahme neuer Aufgaben oder Arbeitsgeräten, erkannten Gefährdungen und Belastungen und im Verhalten bei Notfällen. 1 interaktives Schulungsprogramm online unter 4. Sicherheitsregeln, Sicherheitsstandards Die Behörde legt die folgenden Sicherheitsregeln und Standards fest: bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wird grössten Wert auf die Selbstverantwortung jedes einzelnen Mitarbeiters gelegt; bei der Ausübung seiner Arbeit und dem Beschaffen der notwendigen Informationen die Mitarbeiter sind für die Ordnung und Sauberkeit an ihrem Arbeitsplatz oder in ihrem Arbeitsbereich verantwortlich SiBe und BeSiBe orientieren laufend über bestehende und neue Sicherheitsvorschriften die Mitarbeiter sind aufgefordert, sicherheitswidrige Zustände oder Handlungen dem Vorgesetzten oder SiBe/BeSiBe zu melden in jedem Schulhaus existiert eine situationsgerechte Notfallorganisation und ein Evakuierungsplan Flucht- und Rettungswege sind ausnahmslos frei zu halten die Notfallorganisation ist periodisch mit entsprechenden Übungen zu prüfen: generelle Evakuierungsübungen alle 3 4 Jahre die Schulanlagen werden periodisch alle 7 Jahre bezüglich Gefahrenermittlung und Risikobeurteilung überprüft, unter dem Bekenntnis zur systemorientierten Prävention (Ziff. 5.1) Anlagen, Hausinstallationen, Geräte, Maschinen etc. mit Gefährdungspotential werden mittels geeigneten Wartungsverträgen periodisch überprüft der Einkauf von Maschinen, Fahrzeugen und Geräten erfolgt nach den einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Bestimmungen (Konformitätserklärung) für Tätigkeiten oder Arbeitsplätze mit erhöhtem Unfall- oder Gesundheitsrisiko sind entsprechende Reglemente oder Richtlinien vorhanden und setzen eine vertiefte Ausbildung voraus Mitarbeiter werden nicht gesundheitsschädigenden oder belastenden Arbeitsbedingungen und Arbeitsplatzverhältnissen ausgesetzt
7 Konzept Arbeitssicherheit Seite 7 von Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung 5.1 Systemorientierte Prävention Gefahren können nur bewältigt werden, wenn sie bekannt sind. Die konsequente und systematische Gefahrenermittlung und Risikobeurteilung gehören zu den zentralen Aufgaben der präventiven Sicherheitsarbeit im Betrieb und bilden die Grundlage für eine gezielte, wirksame und nachhaltige Massnahmenplanung. Systemorientierte Prävention geht über die Behebung eines einmal erkannten Mangels hinaus und hat zum Ziel, die Wiederholung oder Entstehung eines ähnlichen Mangels im gesamten Betrieb nachhaltig zu verhindern. Systemorientierte Massnahmen sind Voraussetzung für die stetige Entwicklung der schulbezogenen Sicherheitskultur. 5.2 Gefahrenermittlung Begriffsbestimmung und Umsetzung Bei der Gefahrenermittlung geht es um die Erhebung und Einschätzung der Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit von Personen am Arbeitsplatz. Sie erfolgt durch den SiBe, resp. durch eine von ihm beauftragte sachverständige Person oder Gruppe (Bsp. Mitglied Baukommission, Schulleiter, Hauswart). In die Ermittlung einbezogen werden sowohl unfallträchtige Gefährdungen wie auch potentiell gesundheitsschädigende Belastungen. Die Gefahrenermittlung wird im Bereich der Infrastruktur in periodischen Abständen von sieben Jahren wiederholt. 2 Bei relevanten betrieblichen Veränderungen oder Ereignissen sind zusätzliche Inspektionen vorzusehen. Im Bereich des Gesundheitsschutzes erfolgen die Bestandesaufnahmen nach Bedarf und im Ermessen des Bereichs-Sicherheitsbeauftragten Anerkannte Regeln der Technik Anordnungen für erforderliche Schutzmassnahmen werden anhand anerkannter Regeln der Technik getroffen. Darunter werden dokumentierte, allgemein akzeptierte, in der Praxis erprobte und bewährte Bestimmungen bezüglich Technik, Organisation und Verhalten verstanden, die auf einer risikoorientierten Betrachtungsweise basieren. Solche Regeln können sein: Normen, Merkblätter, Checklisten, Bedienungsanleitungen, Richtlinien, Weisungen, Reglemente, Stellen-/Aufgabenbeschriebe usw Checklisten / Hilfsformulare Als geeignetes Hilfsmittel für die Gefährdungsermittlung werden bedürfnisangepasste Formulare verwendet Prüfungsrelevante Bereiche Zu den prüfungsrelevanten Bereichen gehören: Schulareal (Pausenplatz, Spielplatz, Parkplatz, Zufahrten) Gebäude (Stolperstellen, Böden, Verglasungen, Fluchtwege/Notausgänge, Treppen) Spezialräume (Turnhallen, Werkräume, Labors) Arbeitsplatz (Bildschirmarbeitsplätze, Tische/Stühle, Gestelle, Beleuchtung) Hausinstallation (Beleuchtung, elektrische Installationen, Raumklima) Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Hilfsmittel (Rasentraktoren, -mäher, Steighilfen) menschliche Belastungen (bewegungsarme oder einsame Tätigkeit, Lasten, Konfrontation) Arbeitsorganisation (Arbeits-/Ruhezeiten, Stress, Burnout, Mobbing) risikobehaftete Berufsausübung (Sport-/Werk-/Chemieunterricht, Hauswartung) besondere Aktivitäten (Exkursionen, Schulreisen, Klassenlager, Sportanlässe, Veranstaltungen) Notfallorganisation 2 Anhang A ASTP_GK Umsetzungsplanung Gefahrenermittlung 3 Anhang B ASForm_GE/RB Gefahrenermittlung/Risikobeurteilung 5.3
8 Konzept Arbeitssicherheit Seite 8 von 11 Risikobeurteilung Die Gefahrenermittlung gilt als Grundlage der Risikoanalyse. Die Risikobeurteilung ist das Werkzeug, um Bestimmen der prüfungs-relevanten Bereiche Gefahrenermittlung Gefährdungen systematisch zu ermitteln, einzuschätzen und zu bewerten. Risikobeurteilung Bei der Risikobewertung geht es um den Vergleich zwischen dem vorhandenen, Risikobewertung effektiven Risiko und dem akzeptierbaren und verantwortbaren Risiko. Für die Risikobeurteilung /-bewertung stehen Ist das Arbeitssystem sicher? Ja In Ordnung bedürfnisangepasste Formulare Nein zur Verfügung. 3 Massnahmen zur Risikominderung 3 Anhang B ASForm_GE/RB Gefahrenermittlung/Risikobeurteilung 6. Massnahmenplanung und realisierung 6.1 Umsetzung Aufgrund der durchgeführten Gefahrenermittlung und Risikobeurteilung werden gezielte, wirksame und nachhaltige Massnahmen vorgeschlagen. Die vorhandenen Gefahren sind, wenn immer möglich, zu beseitigen oder auf ein für den Betrieb akzeptables und angemessenes Mass zu reduzieren. Latenten Gefahren der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes ist mittels präventiven Massnahmen vorzubeugen. Hierzu gehören insbesondere auch Ausbildung und Übungen im Bereich von Notfallsituationen. Die in Betracht zu ziehenden Massnahmen gehen von folgenden Umsetzungsschritten aus: Elimination / Ersatz Technische Massnahmen - von festgestellten Mängeln und Gefährdungen - von gefährlichen Arbeitsgeräten oder stoffen - durch outsourcen von gefährlichen Tätigkeiten - Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen an Anlagen - Fluchtweg-Signalisation und Gefahrenhinweise - Installation von technischen Einrichtungen
9 Konzept Arbeitssicherheit Seite 9 von 11 Organisatorische Massnahmen Personalbezogene Massnahmen - Instruktionen, Schulungen, Informationen, Übungen - Evakuierungspläne - Änderung Arbeitsorganisation - Erstellen von Arbeits- und Sicherheitsanweisungen - persönliche Qualifikation und Ausbildung - einsetzen von Bereichs-Sicherheitsbeauftragten Beim ersten Schritt (E) handelt es sich um die Behebung eines akuten, ersichtlichen Gefahrenpotentials an der Betriebs-Infrastruktur (Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Betriebsmittel etc.) oder der Arbeitsausführung. Die letzten drei Umsetzungsmassnahmen (TOP) beinhalten vornehmlich präventive Vorkehrungen. 6.2 Massnahmenplan aus Gefahrenermittlung (E) Die aus der Gefahrenermittlung (Ziff ) und Risikobeurteilung (Ziff. 5.3) rapportierten Mängel und Gefahrenpotentiale werden in einen Massnahmenplan 4 übertragen. Die entsprechende Realisierung der vorgeschlagenen Massnahmen erfolgt nach vorgängiger Besprechung (resp. Information) mit dem betroffenen Personenkreis in der Reihenfolge oder im Zeitraum der Priorisierung (empfohlene Dringlichkeit). Die ausgeführte Massnahme gilt erst als erledigt, wenn sie sich im Alltag bewährt hat und die gewünschte Wirkung langfristig absehbar ist. Periodische Inspektionen sind entsprechend vorzunehmen. 6.3 Präventive Massnahmenplanung (TOP) Die präventive Massnahmenplanung beinhaltet Vorkehrungen, welche Unfälle, Gefährdungen oder gesundheitliche Schäden vorbeugend verhindern oder in Notsituationen das richtige Verhalten gewährleisten sollen. Solche Vorkehrungen werden ebenfalls im Massnahmenplan 4 pro Schulzentrum geführt und deren Umsetzung in periodischen Intervallen überprüft Fluchtwege und Evakuierung Überall wo notwendig sind Fluchtwege zu markieren, funktionstüchtig und frei zu halten. Jede Schulanlage verfügt darüber hinaus über einen Evakuierungsplan, dessen Tauglichkeit in sinnvollen Intervallen (längstens vier Jahre) zu überprüfen ist. Falls notwendig sind Fachleute beizuziehen (z.b. Feuerwehrkommandant). Es ist zudem für eine ausreichende Ausbildung der Mitarbeiter zu sorgen (z.b. Samariterkurse für Erstversorgung) Wartungsverträge Service- oder Wartungsverträge gewährleisten eine störungsfreie Benützung und ein intakter Zustand von Anlagen und Arbeitsgeräten. Damit werden auch die Sicherheitsanforderungen in regelmässigen Abständen überprüft. Sämtliche Wartungsverträge werden in einer Liste pro Schulzentrum aufgeführt 5. Eine Überprüfung nach fehlenden oder nicht ausreichenden Wartungsverträgen erfolgt durch den BeSiBe laufend. Insbesondere kann es sich um folgende gefährdungsrelevante Bereiche handeln: Kontrolle der elektrischen Hausinstallationen (5 20 Jahre, gesetzlich geregelt) Haustechnik, Heizung/Lüftung/Klima/Wasseraufbereitung (1 2 Jahre) Feuerlöscher (2 Jahre) Aufzüge (6 x jährlich) Turngeräte (1-2 Jahre) Spielgeräte Aussenbereich Maschinen und Geräte Werkräume Spezialräume und risikobehaftete Tätigkeiten Verschiedene Tätigkeiten im Schulbetrieb sind einer risikoreicheren Kategorie zuzuordnen. Dazu gehören der Werk, Chemie- und Turn-/Sportunterricht, die Exkursionen, Schulreisen und Klassenlager sowie die Hauswartarbeit und der Schulbusbetrieb. Grösstmögliche Sicherheit wird in diesen Bereichen gewährleistet mit vorschriftgemässen Sicherheitseinrichtungen (Werkräume, Labors) mit der Sicherstellung von entsprechenden Lehrbefähigungen mit Merkblättern, Checklisten, Bedienungsanleitungen, Richtlinien, Reglementen 6 mit speziellen Arbeits- und Sicherheitsanweisungen 6 mit gezielten Aus- und Weiterbildungen bei Bedarf
10 Konzept Arbeitssicherheit Seite 10 von Gesundheitsschutz Für den Gesundheitsschutz zeichnet der BeSiBe verantwortlich. Es liegt in seinem Ermessen, Vorkehrungen und Massnahmen in Absprache zu treffen, welche zur Gesundheitsförderung oder erhaltung der Mitarbeiter beitragen. Allfällige finanzielle Auswirkungen bedürfen der Zustimmung des SiBe. 4 Anhang C ASForm_MP Massnahmenplan 5 Anhang D ASForm_WV Liste Wartungsverträge 6 Anhang E Merkblätter, Bedienungsanleitungen, Richtlinien, Reglemente, Arbeits- und Sicherheitsanweisungen 7. Notfallorganisation 7.1 Verhalten in Notsituationen Trotz Sicherheitsvorkehrungen werden Notsituationen vorkommen. In diesen Fällen ist eine rasche, jedoch besonnene und korrekte Verhaltensweise angezeigt. Schnelles und richtiges Handeln ist nur möglich, wenn jeder Mitarbeiter die schulhauseigene Notfallorganisation kennt und umsetzen kann. 7.2 Notfallkonzept Jedes Schulzentrum baut für seinen eigenen Bereich eine Organisation der Abläufe bei Notfällen auf. Grundlagen dafür bilden das Informations- und Notfallkonzept der Schulgemeinde 7 das Merkblatt Richtiges Verhalten im Notfall 8 beinhaltet Notfallnummern, Standort Sanitätsmaterial, Alarmauslösung intern und extern, Instruktionen Erste Hilfe, Brandfall und Evakuation (Sammelplatz) der Evakuationsplan 9 Jedes Schulzentrum erstellt ihr eigenes Merkblatt Richtiges Verhalten im Notfall (= Notfallorganisation, 1 A4-Blatt) und den Evakuationsplan. 7.3 Sicherstellung Notfallmassnahmen Damit die Umsetzung der Notfallorganisation gewährleistet ist, muss sichergestellt werden, dass jeder Mitarbeiter die Notfallorganisation kennt die Notfallnummern und Anlaufstellen kennt das Meldeverfahren bei schweren Ereignissen kennt die elementaren Massnahmen der Erste-Hilfe-Versorgung kennt den Sammelplatz kennt die Feuerlöscher richtig handhaben kann Diese Anforderungen verpflichten den BeSiBe (Schulleiter) zur Durchführung verschiedener Aktivitäten: Instruktion und Schulung der Mitarbeiter Abgabe der Notfallorganisation an alle Mitarbeiter Aushang der Notfallorganisation an den einschlägigen Orten regelmässige Durchführung von Erste-Hilfe-Kursen (alle 5 Jahre) Evakuationsübungen alle 3-4 Jahre, eventuell in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr regelmässige Übungen zur Brandbekämpfung (Feuerlöscher etc.) regelmässige Alarmübungen (Auslösen, Weiterleiten) Wichtige Telefonnummern Lebensrettende Telefonnummern können sein Den Mitarbeitern stehen in allen Fragen der AS und des GS ein Mitwirkungsrecht zu. Die Mitarbeiter sind aufgefordert, Mängel oder Schwachstellen, welche ein Sicherheitsrisiko resp. eine Gesundheitsgefährdung darstellen könnten, unverzüglich dem SiBe oder BeSiBe zu melden. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, die Vorgaben der AS und des GS in ihrem Einflussbereich umzusetzen und anzuwenden.
11 Konzept Arbeitssicherheit Seite 11 von 11 Die Mitarbeiter nehmen aktiv an den angekündigten Aus- und Weiterbildungen im Bereich AS und GS teil. 8. Gesundheitsschutz 8.1 Behörde-Unterstützung Die Behörde trifft Vorkehrungen, damit die Mitarbeiter nicht durch besondere Arbeitsbedingungen oder Arbeitsplatzverhältnisse belastet oder gefährdet werden. Sie sorgt für ergonomisch, hygienisch und klimatisch zumutbare Arbeitsbedingungen. Die aus der Gefahrenermittlung und Risikobeurteilung erfassten Unzulänglichkeiten werden den Möglichkeiten und Verhältnismässigkeiten entsprechend behoben. 8.2 Verantwortung der Schulleitung Der Schulleiter als zuständiger BeSiBe Gesundheitsschutz leistet im Rahmen der Personalführung einen bedeutenden Beitrag für das gesundheitliche Wohlbefinden seiner Mitarbeiter. Die Ursachen für häufige Absenzen und psychosomatische Krankheiten sind in vielen Fällen in einem beeinträchtigten Arbeitsklima, in nicht funktionierender Zusammenarbeit und Stress zu suchen. Dem Schulleiter stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, wie zum Beispiel Mitarbeitergespräche Teambildungsanlässe Schulberatung schulorganisatorische Massnahmen Projekte oder Weiterbildung im Bereich der Gesundheitsförderung usw. Es liegt im Ermessen des Schulleiters, die entsprechenden Massnahmen einzuleiten oder den Beizug von Fachpersonen und finanziellen Mitteln zu beantragen. 9. Kontrolle, Audit 9.1 Kontrollen Die Kontrollen beschränken sich auf die Umsetzung und Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen gemäss Massnahmenplan die Erfüllung der gesetzten Sicherheitsstandards (Kapitel 4) Überprüfung auf Aktualität der vorliegenden Dokumentationen 9.2 Audit Auf spezielles Verlangen oder aufgrund von Vorkommnissen oder Veränderungen können Selbst- Audits oder externe Audits durchgeführt werden.
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