Arbeitssicherheit und deren Konsequenzen. Daniel Ardüser / / PfäffikonSZ
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1 Arbeitssicherheit und deren Konsequenzen Daniel Ardüser / / PfäffikonSZ
2 Ziele der Präsentation Sie wissen: wann nach einem Arbeitsunfall ein strafrechtlich relevanter Tatbestand vorliegt wer vor dem Strafrichter in der Verantwortung steht, wenn Regeln der Sicherheit im Betrieb oder auf der Baustelle nicht beachtet wurden mit welchen Sanktionen zu rechnen ist Eine Anleitung mit juristischem Hintergrund für Sicherheitsfachleute und Führungskräfte. Seite 2
3 Der Moment der Wahrheit Seite 3
4 Gesetzliche Grundlage BV Gesetze Verordnungen Bundesverfassung Art. 110, Arbeit Art. 117, Kranken und Unfallversicherung Art. 118, Gesundheitsschutz Bundesgesetze ARG, Arbeitsgesetz UVG, Unfallversicherungsgesetz PrSG, Produktesicherheitsgesetz,... Verordnungen (VO) UVV, VO über die Unfallversicherung VUV, VO über die Verhütung von BU / BK ARG V3, VO über die Gesundheitsvorsorge Bauarbeiten-/ Kranverordnung Richtlinien, Merkblätter, Normen, Betriebsanleitungen, z. B. EKAS Richtlinien: (ASA-Beizug) (Arbeitsmittelrichtlinie) Seite 4
5 Pflichten des Arbeitgebers Gesetzliche Grundlage Art. 82 Abs. 1 UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung) / Art. 6 Abs. 1 Arbeitgeber ist verpflichtet zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten bzw. zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar, den gegebenen Verhältnissen angemessen sind Seite 5
6 Grundlagen Vorschriften Pflichten des Arbeitgebers Pflichten des Arbeitnehmers Seite 6
7 Pflichten des Arbeitgebers SBA 140 Welches sind Ihre Pflichten auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes? Seite 7
8 Pflichten des Arbeitgebers (1) Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen (Art. 3 VUV) Persönliche Schutzausrüstungen (Art. 5 VUV) Information und Anleitung der Arbeitnehmer inklusive Überwachung und Durchsetzung der Massnahmen (Art. 6 VUV) Anhörung der Arbeitnehmer (Art. 6a VUV) Übertragung von Aufgaben an Arbeitnehmer (Art. 7 VUV) Seite 8
9 Pflichten des Arbeitgebers (2) Vorkehren bei Arbeiten mit besonderen Gefahren (Art. 8 VUV) Zusammenwirken mehrerer Betriebe (Art. 9 VUV) Personalverleih (Art. 10 VUV) Seite 9
10 Pflichten des Arbeitnehmers Unfallversicherungsgesetz UVG (Bundesgesetzt) 82/3 -VUV 11 -ArG 6/3 Seite 10
11 Pflichten des Arbeitnehmers Weisungen des Arbeitgebers befolgen Sicherheitsregeln berücksichtigen Persönliche Schutzausrüstungen benutzen Wer Mängel feststellt, muss diese beheben (Arbeitssicherheit) Der Arbeitnehmer darf weder sich selber noch andere gefährden, z. B. kein Alkohol oder Rauschmittel einnehmen Seite 11
12 Verantwortung bei Arbeitsunfällen Daniel Ardüser / / PfäffikonSZ
13 Instruktion zur Präsentation Dauer der Präsentation inkl. Beantwortung von Fragen: 1 Std. Zielpublikum: Verantwortliche für Arbeitssicherheit in den Betrieben Vorbereitung und Hilfsmittel: Studium der Suva Broschüre «Die strafrechtliche Verantwortung bei Arbeitsunfällen im System der Arbeitssicherheit» unter Massgebende Gesetze: StGB (Strafgesetzbuch), ZGB (Zivilgesetzbuch) und OR (Obligationenrecht) Seite 13
14 Fallbeispiel Ein Dachdecker verunfallt schwer. Der Unfall hat sich in der Realität so ereignet. In zweiter Instanz hat das Kantonsgericht entschieden. (vgl. Seite 14
15 Folgen bei Arbeitsunfällen Mögliche Folgen eines Arbeitsunfalls: Strafrecht (StGB) Strafverfolgung von Amtes wegen Zivilrecht (OR / Haftpflichtrecht) Im Streitfall muss ein Privater Klage einreichen (vgl. Seite 15
16 Genereller Ablauf bei schweren Unfällen Suva Öffentliches Recht Fachtechn. Unterstützung Verfügung Bestätigung Ermahnungen Prämienerhöhung Zwangsmassnahmen Strafrecht Polizei/Staatsanwaltschaft Verfahren von Amtes wegen Einstellungsverf. Strafbefehl Anklage Richter Urteil Freispruch Verurteilung Privatrecht Haftpflichtansprüche / Regress UVG ArG StGB OR / Haftpflichtrecht Seite 16
17 Delikte bei Arbeitsunfällen Strafrechtlich relevant bei Arbeitsunfällen: fahrlässige Körperverletzung fahrlässige Tötung Seite 17
18 Urteil Der Fall kam vor das Kantonsgericht als 2. Instanz. Wer trägt die Schuld? Wie hoch ist das Strafmass? Seite 18
19 Begründung Der objektive und subjektive Tatbestand der schweren Körperverletzung sind erfüllt! Seite 19
20 Zivilrechtliche Folgen Haftpflichtrecht (OR) Vertragliche Haftung Kausalhaftung Haftung aus unerlaubter Handlung Seite 20
21 Fazit «Vorbeugen ist besser als heilen.» Die Arbeitssicherheit hat Priorität! Die Lebenswichtigen Regeln einhalten. Das Prinzip der «Sicherheits-Charta» lautet: «Stopp» bei Gefahr / Gefahr beheben / weiter arbeiten. Seite 21
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