Präventionskampagne manipulierte Schutzeinrichtungen

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1 Präventionskampagne manipulierte Schutzeinrichtungen 1

2 Inhalt Ist-Situation HVBG-Studie Gesetzliche Grundlagen Kampagne Nutzen Hausaufgaben 2

3 Manipulierte Schutzeinrichtungen Ausgangslage Wir stellen immer wieder fest: Schutzeinrichtungen an Maschinen / Anlagen werden: - demontiert - unwirksam gemacht / manipuliert Dies führt oft zu schweren oder tödlichen Unfällen. 3

4 Manipulierte Schutzeinrichtungen Ausgangslage Das Manipulieren von Schutzeinrichtungen ist: - Gesetzlich verboten - Ethisch nicht verantwortbar Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber und bei den Vorgesetzten. 4

5 Angetroffene Situationen Demontiertes Gegenstück in den Schalter gesteckt 5

6 Angetroffene Situationen Schlüsselschalter 6

7 Angetroffene Situation Schutzeinrichtung überbrückt 7

8 Fakten der HVBG- Studie (1/3) Quelle HVBG 1. Ca. 37% der Schutzeinrichtungen sind ständig oder vorübergehend manipuliert. 2. Bei der Hälfte davon kann es zu Unfällen kommen % der Unfälle an Maschinen sind auf das Bedienen und Steuern zurückzuführen. 4. Davon ist ein erheblicher Anteil durch Manipulationen an Schutzeinrichtungen verursacht. 8

9 HVBG (2/3) Die häufigsten Manipulationen Gegenstücke ausgebaut und in den Überwachungsschalter gesteckt Zweites Gegenstück in der Tasche des Mitarbeiters Schlüsselschalter zum Überbrücken der Schutzeinrichtungen Demontierte Überwachungsschalter Demontierte Schutzverdecke 9

10 HVBG (3/3) Weshalb wird manipuliert? Zeitgewinn (353) Bequemlichkeit (238) Zeit- / Leistungsdruck (226) Schlechte Ergonomie (177) Erleichterung bestimmter Betriebsarten (153) Vereinfachung / Erleichterung der Arbeit (122) Produktionssteigerung (118) Gefahrenunkenntnis (99) Risikounterschätzung / Ignoranz (80) Div. (39) Total Nennungen (1605) 10

11 Gesetzliche Grundlagen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind in der Pflicht: - UVG, Art VUV, Art. 3, Art. 11, Art. 28 UND! - OR, Art StGB, Art

12 OR, Art. 41 Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird zum Ersatz verpflichtet. 12

13 StGB, Art.230 Abs.1: Wer vorsätzlich an Maschinen eine zur Verhütung von Unfällen dienende Vorrichtung: beschädigt, zerstört, unbrauchbar macht, beseitigt, ausser Tätigkeit setzt oder vorschriftswidrig nicht anbringt und dadurch Leib und Leben von Mitmenschen gefährdet wird mit Gefängnis und mit Busse bestraft. 13

14 Zielsetzung der Kampagne - Management, Vorgesetzte und Mitarbeitende kennen die Thematik - Wo nötig, werden die entsprechenden Massnahmen umgesetzt - Keine manipulierten Schutzeinrichtungen 14

15 Strategie der Kampagne 1. Sensibilisieren: Manipulieren ist eine riskante und gesetzeswidrige Arbeitsmethode. 2. Informieren: Lösungsansätze aufzeigen, wie mit aktiver Schutzeinrichtung effizient gearbeitet werden kann. 3. Kontrolle: Wahrnehmen des gesetzlichen Auftrages 4. Vollzug: Verschärfter Vollzug bei Manipulationen 15

16 Massnahmen Pull Brief an die Betriebe Fachartikel in Verbandzeitschriften EKAS Mitteilungsblatt und Benefit der Suva Kleinplakate Checkliste Information der DO s Internetauftritt der Suva Branchenlösungen / Verbände 16

17 Massnahmen Push Vermehrte Kontrollen in allen Branchen Konsequenter Vollzug Ermahnung Verfügung mit Frist Verfügung zur Stillsetzung Strafanzeige 17

18 Zeithorizont Start der Kampagne (nach der Nullmessung) ist ca. Mitte 2007 Die Kampagne dauert ca. 3 bis 5 Jahre Mittels Kontrollen am Ende der Kampagne wird eine Erfolgskontrolle durchgeführt 18

19 Nutzen Reduktion der Unfälle und der Kosten Betrieb hält sich an die gesetzlichen Vorgaben Ethische Verantwortung wird wahrgenommen Vermeidung von juristischen Auseinandersetzungen bei einem Unfall 19

20 Hilfsmittel Suva-Checkliste: Manipulierte Schutzeinrichtungen an Maschinen Bestellnummer: d Suva-Homepage: => wird laufend ergänzt 20

21 Hausaufgabe für alle ERFA- Teilnehmer Informieren der Vorgesetzten und der Geschäftsleitung über die gesetzlichen Anforderungen an Betriebseinrichtungen. Kontrolle der Betriebseinrichtungen auf überbrückte Sicherheitseinrichtungen. Lösungen erarbeiten und Mängel beheben. Regelmässige Kontrollen gemäss Sicherheitskonzept durchführen. Vollzug im Auditbericht an die Trägerschaft der Branchenlösung bestätigen. 21

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