Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (AS + GS) Verantwortung / Pflichten Vorgesetzte

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1 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (AS + GS) Verantwortung / Pflichten Vorgesetzte SAQ-Meeting Sektion Zürich 18. Mai 2010 HRM Systems AG, Technikumstrasse 82, Postfach, CH-8401 Winterthur, Telefon ,

2 Agenda Ausgangslage erkennen Gesetzlicher Rahmen beachten Grundsätze der Haftung Massnahmen Diskussion HRM Systems AG 26. Mai

3 Problemstellung und Ziel Erkennen der Probleme Festlegen der Ziele HRM Systems AG 26. Mai

4 Kompetenzen Sozialkompetenz Führungskompetenz Methodenkompetenz Fachkompetenz HRM Systems AG 26. Mai

5 Recht auf sichere Arbeit Kosten- und Konkurrenzdruck Arbeitgeber ist verpflichtet, Gesetze umzusetzen HRM Systems AG 26. Mai

6 Gesetzliche Grundlagen Rangreihenfolge gesetzlicher Bestimmungen beachten HRM Systems AG 26. Mai

7 UVG Artikel 82 Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer 1 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die * nach der Erfahrung notwendig * nach dem Stand der Technik anwendbar und * den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. 2 Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer bei der Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zur Mitwirkung heranzuziehen. HRM Systems AG 26. Mai

8 Legal Compliance sicherstellen HRM Systems AG 26. Mai

9 Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben (Mitwirkungsgesetz, ) Artikel 10 Besondere Mitwirkungsrechte Der Arbeitnehmervertretung stehen in folgenden Angelegenheiten nach Massgabe der entsprechenden Gesetzgebung besondere Mitwirkungsrechte zu: a.in Fragen der Arbeitssicherheit im Sinne von Artikel 82 des Unfallversicherungsgesetzes vom 20. März 1981 sowie in Fragen des Arbeitnehmerschutzes im Sinne von Artikel 48 des Arbeitsgesetzes vom 13. März b.. c.. d.. HRM Systems AG 26. Mai

10 UVG Artikel 82 Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer 3 Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, den Arbeitgeber in der Durchführung der Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen. Sie müssen insbesondere * persönliche Schutzausrüstungen benützen * die Sicherheitseinrichtungen richtig gebrauchen und * dürfen diese ohne Erlaubnis des Arbeitgebers weder entfernen noch ändern. HRM Systems AG 26. Mai

11 VUV Artikel 6, Abs. 1 Information und Anleitung der Arbeitnehmer Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass alle in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, einschliesslich der dort tätigen Arbeitnehmer eines anderen Betriebes, über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren informiert und über die Massnahmen zu deren Verhütung angeleitet werden. Diese Information und Anleitung haben im Zeitpunkt des Stellenantritts und bei jeder wesentlichen Änderung der Arbeitsbedingungen zu erfolgen und sind nötigenfalls zu wiederholen. HRM Systems AG 26. Mai

12 VUV Artikel 6, Abs. 2-4 Information und Anleitung der Arbeitnehmer 2 Die Arbeitnehmer sind über die Aufgaben und die Funktion der in ihrem Betrieb tätigen Spezialisten der Arbeitssicherheit zu informieren. 3 Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass die Arbeitnehmer die Massnahmen der Arbeitssicherheit einhalten. 4 Die Information und die Anleitung müssen während der Arbeitszeit erfolgen und dürfen nicht zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. HRM Systems AG 26. Mai

13 Haftung des Arbeitnehmers aus Arbeitsvertrag OR Art Der Arbeitnehmer ist für den Schaden verantwortlich, den er absichtlich oder fahrlässig dem Arbeitgeber zufügt. 2 Das Mass der Sorgfalt, für die der Arbeitnehmer einzustehen hat, bestimmt sich nach dem einzelnen Arbeitsverhältnis, unter Berücksichtigung des Berufsrisikos, des Bildungsgrades oder der Fachkenntnisse, die zu der Arbeit verlangt werden, sowie der Fähigkeiten und Eigenschaften des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber gekannt hat oder hätte kennen sollen. HRM Systems AG 26. Mai

14 Ebene Führungsverantwortung auf allen Ebenen Verantwortungskaskade Linienfunktion Arbeitgeber, oberste Leitung Geschäftsgrundsätze Zielsetzungen Vorgaben Betriebssicherheit Arbeitssicherheit Grundkonzept Zielsetzungen Aufsicht Abteilungschef Produktion Ziele Vorgaben Gruppenchef Werkmeister Produktion Qualität Quantität Termine Produktion Werkpersonal Arbeitssicherheit Massnahmen Aufsicht Arbeitssicherheit Schutzmassnahmen Ausrüstung Instruktion Verantwortung / Pflichten AS + GS Aufgaben Kompetenzen Beratung Berichterstattung Stabsfunktion Beratung Kontrolle Beratung Kontrolle Beobachtung Beratung Kontrolle Sicherheitsbeauftragte Beratungsverantwortung als Fachinstanz

15 UVG Unfallversicherungsgesetz Verantwortung / Pflichten AS + GS Artikel 112 Vergehen wer als Arbeitgeber den Vorschriften über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt oder als Arbeitnehmer diesen Vorschriften vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt und dadurch andere ernstlich gefährdet, wird, sofern nicht ein mit einer höheren Strafe bedrohtes Verbrechen oder Vergehen des Schweizerischen Strafgesetzbuches vorliegt, mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Busse bestraft. HRM Systems AG 26. Mai

16 UVG Unfallversicherungsgesetz Artikel 113 Übertretungen Verantwortung / Pflichten AS + GS 1 wer als Arbeitnehmer den Vorschriften über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten zuwiderhandelt ohne dadurch andere zu gefährden, wird, wenn er vorsätzlich handelt, mit Haft oder Busse bestraft. 2 Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Busse. HRM Systems AG 26. Mai

17 Haftung und Verantwortlichkeit orientiert sich an: Arbeitsvertrag Stellenbeschreibung / Pflichtenheft Ausbildung HRM Systems AG 26. Mai

18 StGB Schweizerisches Strafgesetzbuch Artikel 230 Verantwortung / Pflichten AS + GS 1 Wer vorsätzlich in Fabriken oder in andern Betrieben oder an Maschinen eine zur Verhütung von Unfällen dienende Vorrichtung beschädigt, zerstört, beseitigt oder sonst unbrauchbar macht, oder ausser Tätigkeit setzt, wer vorsätzlich eine solche Vorrichtung vorschriftswidrig nicht anbringt, und dadurch wissentlich Leib und Leben von Mitmenschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Mit Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden. 2 Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. HRM Systems AG 26. Mai

19 Definition Vorsätzlich mit Wissen und Willen Voraussetzung vollständige Urteilsfähigkeit Vorsätzlich nimmt Eventualvorsätzlich in Kauf; Eventualvorsätzlich = das nehme ich in Kauf HRM Systems AG 26. Mai

20 Definition Grobfahrlässig handelt, wer unter Verletzung elementarster Vorsichts- Gebote das ausser Acht lässt, was jedem verständigen Menschen in gleicher Lage und unter gleichen Umständen hätte einleuchten müssen, um eine nach dem natürlichen Lauf der Dinge voraussehbare Schädigung zu vermeiden (Definition EVG). HRM Systems AG 26. Mai

21 Arbeitnehmer mit Vorgesetztenstellung müssen im Rahmen ihrer Zuständigkeit: Verantwortung / Pflichten AS + GS Arbeitnehmer der Ausbildung und Fähigkeit entsprechend einsetzen über Sicherheitsvorschriften informieren über Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsausrüstung informieren Kontrollen durchführen Sicherheitsvorschriften durchsetzen HRM Systems AG 26. Mai

22 Massnahmen zur Verminderung der straf- und zivilrechtlichen Risiken Sicherstellen, dass die Mitarbeitenden über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Entspricht die Ausbildung den Anforderungen? Dafür sorgen, dass das Sicherheitskonzept bzw. die Sicherheitsorganisation den gültigen Anforderungen entspricht. Kompetenzen und Verantwortlichkeit regeln. Informations- und Instruktionspflicht kompromisslos erfüllen. Sämtliche Informationen und Instruktionen dokumentieren! HRM Systems AG 26. Mai

23 Massnahmen zur Verminderung der zivilrechtlichen Risiken Überprüfen des Deckungsumfangs der Betriebshaftpflichtversicherung. Keine Versicherungsdeckung besteht in der Regel für strafrechtlichen Risiken. Auch bei Grobfahrlässigkeit oder Absicht können die Folgen in der Regel nicht versichert werden. HRM Systems AG 26. Mai

24 Massnahmen zur Verminderung der straf- und zivilrechtlichen Risiken Der beste und umfassendste Schutz wird aber durch die gewissenhafte Erfüllung der auferlegten Aufgaben und Pflichten erreicht! Eine Haftung des Sibe, die über seine beratende Funktion hinausgeht, ist abzulehnen. Dies setzt aber voraus, dass die Stellenbeschreibung entsprechend ausgestaltet ist. HRM Systems AG 26. Mai

25 Grundsatz Was der Vorgesetzte duldet, wird zur Norm HRM Systems AG 26. Mai

26 Vorbild Vorbild sein heisst......sich richtig verhalten!...hinsehen statt wegsehen! Ich mache meine Kolleginnen und Kollegen auf Gefahren aufmerksam! Wir alle verhalten uns ausnahmslos vorbildlich! HRM Systems AG 26. Mai

27 Generelle Hinweise Proaktiv handeln Beinahe-Unfälle nutzen Unfälle analysieren Entwicklungs-Projekte Sicherheit integriert Gefahrenanalyse / Risikoanalyse konsequent Legal Compliance sicherstellen TEG / PSA / SIDA Audit / Qualitätsmeldungen Konzernvorgaben / Kultur / Image Verhaltens- / Sensibilisierungsprozesse / Sicherheitsprogramme Sicherheitsbewusstsein aller MA Beteiligte zu Betroffenen machen KVP (Plan, Do, Check, Act) HRM Systems AG 26. Mai

28 Fazit Verantwortung / Pflichten AS + GS Wenige Mitarbeiter sorgen dafür, dass etwas geschieht, viele Mitarbeiter sorgen dafür, dass nichts geschieht, viele Mitarbeiter sehen zu, wie etwas geschieht, und die überwältigende Mehrheit hat keine Ahnung, was überhaupt geschehen ist. Am Schwarzen Brett der Frankfurter Börse In Ihren Firmen sorgen viele Vorgesetzte dafür, dass viel geschieht! HRM Systems AG 26. Mai

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