Ausgewählte Rechtsfragen der IT-Security

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1 Ausgewählte Rechtsfragen der IT-Security Steht man als Verantwortlicher für IT-Security bereits mit einem Bein im Gefängnis? Dr. Markus Junker, Rechtsanwalt HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbh

2 Agenda I. Wie groß ist das Bedrohungspotential für die IT-Security? II. III. IV. Wer ist für die IT-Security verantwortlich? Stehe ich als Verantwortlicher mit einem Bein im Gefängnis? Hafte ich als Verantwortlicher mit meinem Privatvermögen? V. Welche gesetzlichen Vorschriften muss ich als Verantwortlicher beachten? VI. Wer kontrolliert die Einhaltung dieser Gesetze? VII. Was kann ich als Verantwortlicher tun? HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 2

3 I. Bedrohungen Teleworker Daten von Kunden, Mandanten, Patienten etc. Daten von Mitarbeitern Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Unternehmen Öffentliche Netze Vertraulichkeit Verfügbarkeit Integrität und Authentizität HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 3

4 II. Verantwortliche Organe des Unternehmens - Geschäftsführer - Vorstand - Aufsichtsrat Leitende Angestellte - Prokurist - Generalbevollmächtigter - Leiter der IT-Abteilung Besondere Beauftragte - Betrieblicher Datenschutzbeauftragter - IT-Sicherheitsbeauftragter - Jugendschutzbeauftragter HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 4

5 III. Strafrecht HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbh StGB 203 StGB 44 BDSG 202a StGB 404 AktG 17 UWG 303a StGB 85 GmbHG 315 UmwG 333 HGB Beispiele: 1. Unbefugte Überwachungsmaßnahmen 2. Unbefugtes Löschen von Informationen 3. Offenbarung geheimer Informationen über Personen oder das Unternehmen - auch durch pflichtwidriges Unterlassen - aber nur vorsätzlich

6 IV. Zivilrecht Haftung bei (auch fahrlässiger) Verletzung einer Pflicht aus Vertrag oder Gesetz 347 HGB 44 GmbHG 43 GmbHG 116 AktG 93 AktG 94 AktG Maßstab: - Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns - Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 6

7 V. Gesetze IT-Verantwortliche StGB BDSG Vertrag BGB KonTraG AktG GmbHG HGB GewO KWG TKG u.a. Rechtliche Anforderungen an die Unternehmenssicherheit Finanzielle Anforderungen an die Unternehmenssicherheit (z.b. Basel II) HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 7

8 V. Gesetze HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 8 Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Fragen: - Geltung nicht nur für AGs, sondern auch für GmbHs? - Gegenstand der Prüfung des Jahresabschlusses durch Wirtschaftsprüfer? - Abgrenzung des KonTraG zu Sarbanes- Oxley-Act (USA)?

9 V. Gesetze (...) Stellen (...) haben die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind um die Ausführung des Bundesdatenschutzgesetzes (...) zu gewährleisten. Drei Säulen der IT-Sicherheit: - Technik - Organisation - Recht HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 9

10 VI. Kontrolleure Betroffener Konkurrenten Geschädigte Datenschutzaufsicht Gewerbeaufsicht Kammer/RegTP/BaFin Mitarbeitervertretung Investoren und Banken (Basel II) Staatsanwaltschaft Versicherung Wirtschaftsprüfer (KonTraG) HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 10

11 VII. Maßnahmen Die Existenz von technischen und rechtlichen Risiken ist objektiv gegeben. IT-Security ist daher Chefsache. Was Sie selbst tun können: 1. Informieren Sie sich über Rechtsfragen der IT-Security! 2. Initiieren Sie die erforderlichen Schritte! 3. Instruieren Sie Ihre Mitarbeiter! Was Juristen für Sie tun können - Beispiele: 1. Rechtsberatung der Unternehmensleitung zur IT-Security 2. Beratung des Datenschutz- und IT-Security-Beauftragten 3. Erstellung eines IT-Security-Konzepts HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 11

12 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? Rechtsanwalt Dr. Markus Junker Brienner Str. 9/Amiraplatz, D München Tel.: ; Fax: HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbh

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