Photovoltaikanlage auf dem Dach des neuen Feuerwehrgerätehauses Alzey-Land Süd

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1 gemeinde Alzey-Land und die Ortsgemeinden Albig, heim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdes- Freimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbands- Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebelnheim, Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder- Nr. 39 Donnerstag, den 24. September Jahrgang VG Alzey-Land: mögliche Telefonstörungen am Der Telefonanschluss der Verbandsgemeinde Alzey-Land muss umgestellt werden. Die notwendigen Arbeiten dazu finden am Freitag, ab 8 Uhr statt. Dabei sind kurzfristige Störungen oder eine Nichterreichbarkeit möglich. Wir empfehlen, wichtige und planbare Telefonate mit der Verbandsgemeindeverwaltung vorzuverlegen. Für mögliche Beeinträchtigungen der Kommunikation mit unserem Haus bitten wir bereits jetzt um Verständnis. Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Vortrag: Häusliche Gewalt im Leben alter Frauen Anforderungen an eine trauma sensible Altenarbeit Der Runde Tisch gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen des Landkreises Alzey- Worms lädt ein zum Fachvortrag Häusliche Gewalt im Leben alter Frauen am 5. Oktober um 18 Uhr im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36 in Alzey. Lesen Sie weiter auf Seite 17. Photovoltaikanlage auf dem Dach des neuen Feuerwehrgerätehauses Alzey-Land Süd Vor über einem Jahr sah man zwischen den Gemeinden Flomborn und Ober-Flörsheim entlang der B 271 noch viel landwirtschaftlich genutzte Fläche. Heute steht dort der Neubau des Feuerwehrgerätehauses für die fusionierte Wehr Alzey-Land Süd in voller Pracht. Nicht nur der Neubau selbst ist für die Gemeinden und die Wehr ein Highlight, sondern auch die klimafreundlichen Engergieanlagen sind besonders. Das Gerätehaus ist mit einer Wärmepumpenheizung und einer Photovoltaikanlage ausgestattet und nutzt so die Umweltenergie zur Versorgung. Die neu installierte PV-Anlage auf dem Dach misst eine Größe von 42,24 KWp und könnte rechnerisch die Stromversorgung von 10 Haushalten abdecken. Dieser Strom ist nicht nur sauber produziert, sondern führt auch zu einer CO -Ersparnis von 24 Tonnen im Jahr. Verantwortlich für dieses Euro teure Projekt ist die Energiegenossenschaft Alzeyer Land eg. Vorstandsmitglied Günter Brück betont, dass die Anlagen durch die immer weiter entwickelte Technik nicht auf direkte Sonneneinstrahlung angewiesen sind, sondern auch ein bewölkter Tag ausreicht, um die Anlage zu füttern. In enger Kooperation mit der Verbandsgemeinde Alzey-Land, der Stadt Alzey, v.l.n.r.: Bernd Schlamp (Bauamt), Erich Meitzler, Günter Brück, Torsten Kasper, VG-Bürgermeister Steffen Unger und Thomas Metz (Bauamt) e-rp Alzey, der Alzeyer Baugesellschaft und der Volksbank Alzey-Worms eg gelang es der Genossenschaft seit ihrer Gründung 2011, rund 34 Anlagen auf öffentlichen Gebäuden in der Verbandsgemeinde zu errichten. Die Anlagen befinden sich somit beispielsweise auf Kindertagesstätten, Gemeindehallen oder Feuerwehrgerätehäusern. Die größte Anlage schmückt die Petersberghalle in Gau-Odernheim. Der Vorstand, bestehend aus Herrn Günter Brück und Herrn Erich Meitzler, ist stolz darauf, bereits so viel grünen Strom aus erneuerbaren Energien in das Alzeyer Land einspeisen zu können. Die Genossenschaft gründet sich auf ehrenamtlichen Mitgliedern und feiert im nächsten Jahr ihr 10-jähriges Bestehen. Insgesamt wurden in dieser Zeit 2,6 Mio. Euro investiert, wovon 2,1 Mio. in Photovoltaikanalagen wie diese in Ober-Flörsheim flossen. Text/Foto: Li.B. Gau-Odernheim erhält Euro für Friedhofssanierung Bereits im April ging der Verbandsgemeinde der Zuwendungsbescheid zur Sanierung des Gau-Odernheimer Friedhofs zu. Da zu diesem Zeitpunkt die Corona-Pandemie allerdings noch zum allgemeinen Lockdown zwang, konnte der Bescheid nicht wie üblich offiziell an Orts- und Verbandsgemeinde übergeben und kommuniziert werden. Innenstaatssekretär Randolf Stich informierte sich nun beim Gau-Odernheimer Ortsbürgermeister Heiner Illing über den Stand der Maßnahme. Die Ortsgemeinde plant, den Friedhof komplett barrierefrei umzugestalten. Hierzu wird die Aussegnungshalle saniert, mit einer behindertengerechten Toilette versehen und die gesamte Tontechnik wird auf den neuesten Stand gebracht, damit auch hörgeschädigte Personen an Trauerfeierlichkeiten teilhaben können. Der Löwenanteil der Kosten wird aber durch den barrierefreien Komplettausbau der Wege und Zuwegung abgebildet. So ist auch geplant, dass von der Bahnstraße aus ein neuer repräsentativer Hauptzugang geschaffen wird. Alles in allem ein Projekt mit einem Planvolumen von , das vom Land über den Investitions-Stock mit und somit zu fast 50 % gefördert wird. Zum geplanten zeitlichen Ablauf: In der nächsten Gemeinderatssitzung sollen die Ingenieurleistungen vergeben werden und wir hoffen, das Projekt in einem Zeitraum von maximal 3 Jahren abschließen zu können. Ein Projekt, das ohne die Unterstützung des Landes nicht gestemmt werden könnte. Heiner Illing, Ortsbürgermeister (Text/Foto) Orgelkonzerte in Alzey Mit der Öffnung der Nikolaikirche bietet sich für die Ev. Kirchengemeinde Alzey wieder die Möglichkeit, unter den momentanen Bedingungen kirchenmusikalische Veranstaltungen anzubieten. Allerdings müssen die ursprünglich für August bis Anfang November geplanten Veranstaltungen leider ausfallen, weil sie momentan nicht zu realisieren sind. Sie werden teilweise im kommenden Jahr nachgeholt. Lesen Sie weiter auf Seite 16.

2 Notruf 110 Feuer 112 Rettungsdienst/Notarzt/Krankentransport Apothekennotdienst Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz plus Postleitzahl des Standortes Festnetz (0,14 Euro/Min.) Mobilfunknetz (max. 0,42 Euro/Min.) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr Ärztliche Bereitschaftspraxis Alzey DRK Krankenhaus Alzey, Kreuznacher Str. 7-9, Azey Fr Mo. 7 Uhr, Mi Do. 7 Uhr, Mo., Di., Do Uhr, an Feiertagen vom Vorabend 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr Zahnärztlicher Notfalldienst an Wochenenden, Feiertagen u. Mi.-0,12 EUR je angefangene Minute NOTDIENSTE Krankenhäuser DRK-Krankenhaus Alzey Rhh. Fachklinik Alzey Polizeiinspektion Alzey Kaiserstraße 32 Polizeiwache Wörrstadt Pariser Straße 76 Telefonseelsorge, Evang.-Kath rund um die Uhr gebührenfrei vertraulich und Erdgasversorgung/Stromversorgung EWR Netz GmbH, Alzey (während der üblichne Geschäftszeiten) bei Störfällen Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH Bodenheim und Guntersblum für die Gemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v.d.h. Biebelnheim, Bornheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Odernheim Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-Wiesen, Offenhein, Wahlheim bei Störfällen Wasserversorgung Zweckverband Seebachgebiet Osthofen für die Gemeinden Dintesheim, Eppelsheim, Flomborn, Gau-Heppenheim, Ober-Flörsheim bei Störfällen außerhalb der Geschäftszeit Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen Rufbereitschaft Mobil: Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Mobile Unterstützung und Begleitung von Familien mit einem lebensverkürzend erkrankten Kind oder Jugendlichen kinderhospiz@mainzer-hospiz.de Ambulanter Krankenpflegedienst e.v. Bornheim Bahnhofstraße 42, Bornheim Anonyme Alkoholiker (AA) Offenes Meeting jeden Dienstag, Uhr i. d. Räumen d. Oase, Schloßgasse 15, Alzey oder AWO Soziale Dienste Kreisverband Alzey-Worms e.v., Hellgasse 20, Alzey Betreuungsverein e.v. Gesetzliche Betreuung von alten, psychisch kranken und behinderten Menschen, Beratung zum Thema Betreuungsund Vorsorgevollmacht, Begleitung und Unterstützung ehrenamtlicher BetreuerInnen awo-btv-alzey@t-online.de Fax: Sozialstation Ambulante Alten- u. Krankenpflege, Mobiler Sozialer Hilfsdienst sowie Kleiderkammer sozialstation@awowoaz.de Fax: Berufsbegleitender Dienst Integrationsfachdienst, Verein für Integration und Teilhabe am Leben e.v. Psychosoziale Beratung f. schwerbehinderte und/oder psychisch kranke Menschen Termine nach Vereinbarung Bundesverband Impfschaden e.v. Hilfe und Beratung bei (vermuteten) Impfschäden bundeseinheitlich unter info@impfschutzverband.de, Fax: Caritaszentrum Alzey Beratung für Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen Am Obermarkt 25, Alzey Termine nach Vereinbarung Haus- und Familienpflege Dementenbetreuung Sonnenblume Niedergasse 2, Erbes-Büdesheim, Di. u. Do Uhr Deutsche Rheuma-Liga ÖAG Alzey Funktionstraining für alle Betroffenen von Rheuma, Arthrose, Osteoporose, Fibromyalgie usw. Info: B. Musseleck Diabetiker-Selbsthilfegruppe Alzey Treffen: Jeden 3. Montag im Monat Kontakte: Friedrich Heck Ellen Horn Mobil: Diakonisches Werk Rheinhessen Beratungszentrum Schloßgasse 14, Alzey, dw-alzey@diakonie-rheinhessen.de Fax: Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche, Suchtkranken-, Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung Familien- und Jugendhilfezentrum Schloßgasse 12, Alzey Ambulante und stationäre Jugendhilfeangebote Interventionsstelle häusliche Gewalt Freundeskreise Selbsthilfegruppen für Menschen mit Alkoholproblemen Betroffene: Mo Uhr, Angehörige: Jeden 1. u. 3. Mi., Uhr Männerrunde Gesprächskreis für Männer zu Partnerschaft, Familie und Beruf, Alltagssorgen, Lebens krisen; vierzehntägig Do Uhr DRK Kreisverband Alzey Mobiler Sozialdienst Menüservice Essen auf Rädern, Hausnotrufdienst, Behindertenfahrdienst, Beratung, Information Schuldnerberatung schuldnerberatung@kv-alzey.drk.de oder telefonisch: Mo. u. Di Uhr u. Fr Uhr Evang. Sozialstation Alzey Josselinstr und Fax: BÜRGERSERVICE Fibromyalgiegruppe Alzey und Umgebung Treffen: Jeden 1. Mi. im Monat Mittagsgruppe: Uhr, Abendgruppe: Uhr i.d. Ev. Sozialstation, Josselinstr. 3, Alzey (vor Erstbesuch unbedingt anmelden) Info: Daniela Destradi oder Marlene Rothenmeyer Fachdienst für Hörgeschädigte Integrationsdienst für hörgeschädigte Menschen, Beratung und Hilfe bei Problemen im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung Sprechstunde: Mi Uhr u. n. Vereinbarung Europaring 18, Frankenthal Fax: info@ifd-hörgeschädigte.de Frauenselbsthilfe nach Krebs e.v. Treffen: Jeden 1. Mittwoch im Monat um 18 Uhr im Mehrgenerationen-Haus/Haus der Familie Schloßgasse 13, Alzey Gesprächskreis für Trauernde Ev. Dekanat, Fischmarkt 3, Alzey Kontakt: Pfrin. Anja Krollmann Jeden 1. Do. im Monat von Uhr Hospizverein DASEIN e.v., Alzey Begleitung von Schwerstkranken, Sterbenden, und deren Angehörigen zuhause Sprechzeit der Hospiz-Schwester Hiltrud Regner und nach Vereinbarung im DRK-Krankenhaus Alzey, Kreuznacher Str. 7-9, Zimmer Gerda Pusch Mobil: hospiz@drk-kh-alzey.de HerzsportPlus e.v. Alzey Treffen: Di Uhr u. Fr Uhr in der Turnhalle des Elisabeth-Langgässer-Gymnasiums (hinter Rundsporthalle) Geschäftsstelle (Mohrengasse 18a, Alzey) Mobil: Herzsport-Alzey@web.de Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Mobiler Sozialer Dienst, Essen auf Rädern, Ausbildung, Behindertenfahrdienst K0,12 EUR je angef. Minute Jugend- und Drogenberatungsstelle Schloßgasse 11, Alzey Öffnungszeiten: Mo. - Mi Uhr, Fax: Do Uhr, Fr Uhr, geschl. jeweils Uhr, Termine n. Vereinbarung Krisentelefon: Für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige: Mo. - Fr Uhr, Sa., So. u. Feiertage Uhr (auch anonym) Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen in der Pfalz und in Rheinhessen Hilfe bei wirtschaftlichen und familiären Problemen Di Uhr, Mi. u. Do Uhr info@lfbk.de; Malteser Hilfsdienst e.v. Thorsten Simon Mobil: thorsten.simon@malteser.org Lebenshilfe Alzey-Donnersberg (ADL) für Menschen mit Behinderungen: Tagesförderstätte, Wohnstätte und Heilpädagogischer Kindergarten Gartenstraße 4a, Kirchheimbolanden Frau Kutschan Pflegestützpunkt Alzey Beratung und Hilfe rund um das Thema Pflege Carmen Eichert und Heike Selmikeit und -72 carmen.eichert@pflegestuetzpunkte.rlp.de Fax: heike.selmikeit@pflegestuetzpunkte.rlp.de Schaffhäuser Str. 45, Alzey Termine nach Vereinbarung Ruftaxi Linie 1 und 3: Linie 2 und Schlafapnoe Selbsthilfe Alzey und Umgebung e.v. c/o Toni Walk, Schwerbehindertenrecht Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Sprechtag: Jeden 1. Mittwoch in den Monaten Januar, April, Juli und Oktober von 9-12 Uhr in der VG Alzey-Land, Weinrufstraße 38 in Alzey Terminvereinbarung erforderlich: Andrea Sehr Selbsthilfegruppe für Aphasiker + Angehörige Sprachstörungen nach Schlaganfall, Tumor, Schädel-Hirn-Trauma Treffen: Jeden 2. Donnerstag Elsa-Brandström-Str. 53 a, Mainz-Gonsenheim Ansprechpartner: Selbsthilfegruppe für Angehörige v. psychisch erkrankten Menschen Treffen: Jeden 2. Montag im Monat um Uhr Kardinal-Volk-Haus, Kirchenplatz, Alzey (neben kath. Kirche) oder Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen Treffen: Jeden 2. u. 4. Dienstag im Monat von Uhr MehrGenerationen-Haus, Schlossgasse 13, Alzey Keine vorherige Anmeldung notwendig. Selbsthilfegruppe Freundeskreis in der Suchtkrankenhilfe Alzey e.v. Gruppenabende: Mo Uhr im Martin-Luther-Haus, Obermarkt, Alzey Klaus Bicking Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms, An der Hexenbleiche 34, Alzey Beratung/Betreuung psychisch kranker Menschen u. deren Kontaktpersonen Mo. - Fr Uhr (Terminvereinbarung) u Tagespflege Rheinhessen-Fachklinik Alzey Geriatrische Altentagesstätte Dautenheimer Landstraße 66, Alzey b.koch@rheinhessen-fachklinik-alzey.de Tagesstätte für psychisch beeinträchtigte Menschen Verein für Integration und Teilhabe am Leben e.v., Schloßgasse 15, Alzey Mo. - Fr Uhr Therapiezentrum für entwicklungsgestörte und behinderte Kinder Göllheim - H.T.K. - Jahnstr. 2, Außenstelle Weinrufstr. 9, Alzey VdK Kreisverband Alzey Hilfe in sozialen Fragen Spießgasse 77, Alzey Sprechstunden: Mo und 14-18, Do Uhr Fax: WEISSER RING e.v. Außenstelle Worms (Stadt)/Alzey-Worms weisser-ring.az-wo@hoeding.net Mobil: Wertstoffhöfe in der Verbandsgemeinde Öffnungszeiten: Eppelsheim März - Okt. Nov. - Feb. Sa. (ganzjährig) Di. u. Do Uhr Di. u. Do Uhr 9-13 Uhr Flonheim März - Okt. Nov. - Feb. Sa. (ganzjährig) Di. u. Do Uhr Di. u. Do Uhr Uhr Framersheim Mo. - Fr Uhr u Uhr Sa Uhr Gau-Odernheim April - Sept. Okt. - März Sa. (ganzjährig) Di. u. Do Uhr Di. u. Do Uhr Sa Uhr Sa Uhr Mauchenheim Di. u. Do Uhr Sa Uhr

3 Donnerstag, den 24. September 2020 Amtlicher Teil Seite 3 VG Alzey-Land Montag, Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Telefon info@alzey-land.de Uhr u Uhr 8-12 Uhr 8-12 Uhr u Uhr 8-12 Uhr Veröffentlichung von Geburtstagen und Ehejubiläen Ihr Jubiläum (Goldene Hochzeit, Diamantene Hochzeit, Eiserne Hochzeit usw. sowie Geburtstage ab 70 Jahre) veröffentlichen wir gerne auf Ihren Wunsch im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Alzey-Land, wenn Sie uns dies bis spätestens einen Monat vor dem Jubiläumstag schriftlich mitteilen an Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, Alzey Bürgerbüro: Montag 8-16 Uhr Dienstag 8-12 Uhr u Uhr Mittwoch 7-12 Uhr Donnerstag 8-12 Uhr u Uhr Freitag 8-12 Uhr Jeden 1. Sa. im Monat: Uhr (Seiteneingang Münch-Braun-Straße) Öffentliche Bekanntmachung Am Montag, dem 28. September 2020 um Uhr, findet im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung eine Sitzung des Hauptausschusses statt. Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheitsschutz aller Anwesenden die Besucherzahl begrenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte Anzahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Annahme von Spenden - Theatertage Alzeyer Land Lieferung eines Feuerwehrfahrzeuges MZF 1; Vergabe des Lieferauftrages 3. Lieferung von Kopiersystemen inkl. Mietvertrag mit Full-Service-Wartung 4. Neubau Grundschule Bechtolsheim 5. Anpassung der Elternbeiträge für die Mittagsverpflegung an den Schulen 6. Einführung eines grünen Budgets für die Schulen der Verbandsgemeinde 7. Förderantrag Klimaschutzmanager und Klimaschutzkonzept 8. Radwegekonzept der Verbandsgemeinde Alzey-Land 9. Barrierefreier Rad-Rundweg gemeinsam mit der Stadt Alzey 10. Baumkataster; Beauftragung zur Ausschreibung der Regelkontrollen in Form eines Rahmenvertrages 11. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil 12. Mitteilungen und Anfragen Alzey, den Steffen Unger Bürgermeister und Vorsitzender Geburtstage und Ehejubiläen Ich/Wir / (Vor-/Nachname) (geb. am) (Alter) (Wohnort) / (Vor-/Nachname) (geb. am) (Alter) (Straße) bitte/n, meinen Geburtstag / unser Ehejubiläum (Goldene Hochzeit, Diamantene Hochzeit, Eiserne Hochzeit) im Nachrichtenblatt zu veröffentlichen. Datum Eheschließung Ort, Datum Unterschrift Antragsteller Die Angabe meiner Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die im Rahmen der vorstehend genannten Zwecke erhobenen persönlichen Daten werden unter Beachtung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verarbeitet, genutzt und übermittelt. Mir ist bekannt, dass das Nachrichtenblatt auch als Online-Version auf Internetseiten veröffentlicht wird und die Jubiläumsdaten somit weltweit im Internet abrufbar und auffindbar sind, eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte nicht ausgeschlossen werden kann und keine vollständige Löschung im Internet möglich ist. Ich kann jederzeit ohne Angabe von Gründen von meinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Die Widerruferklärung kann postalisch, per Fax oder an die Verbandsgemeindeverwaltung übermittelt werden. Im Fall des Widerrufs werden mit dem Zugang meiner Widerruferklärung meine Daten gelöscht. Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über more-rubin1.de/ einsehbar. Ablesung der Strom- und Gaszähler Im Auftrag der EWR Netz GmbH werden ab 5. Oktober für die Jahresabrechnung in folgenden Gemeinden die Gaszähler abgelesen: Alzey und Stadtteile, Albig, Bechtolsheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Flomborn, Flonheim, Flonheim-Uffhofen, Framersheim, Gau-Köngernheim, Gau-Odernheim, Ober-Flörsheim, Offenheim. In Albig, Alzey und Stadtteilen, Bechenheim, Biebelnheim, Erbes-Büdesheim und Flonheim werden auch die Stromzähler abgelesen. Die Zählerstände können ab dem 1. Oktober per an ablesung-ewr@metering-msg.de oder telefonisch unter mitgeteilt werden. Als Ihr Energienetzbetreiber ist die EWR Netz GmbH zuständig für die Ablesung Ihrer Zähler unabhängig davon, von welchem Energielieferanten Sie Ihre Energie beziehen. Bitte ermöglichen Sie den problemlosen Zugang zum Zähler, die dafür eingesetzten Ableser(innen) können sich ausweisen. Um die berufstätigen Kunden anzutreffen, wird auch in den frühen Abendstunden sowie am Wochenende abgelesen. Sollten Kunden in der genannten Zeit verreist sein, bittet die EWR Netz GmbH um die Durchgabe der Zählerstände. Selbstverständlich können alle Kunden ihre Zähler selbst ablesen. Sollten die Zählerstände bis zum 4. November nicht vorliegen, werden diese von der EWR Netz GmbH geschätzt. Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) Energieprojekte Verbandsgemeinde Alzey-Land Öffentliche Bekanntmachung der Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) Energieprojekte Verbandsgemeinde Alzey-Land für das Wirtschaftsjahr 2019 Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 14. September 2020 den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 gemäß 37 Abs. 1 Eigenbetriebsund Anstaltsverordnung i. V. m. den 7 und 11 der Anstaltssatzung festgestellt und dem Vorstand und stellvertretenden Vorstand Entlastung erteilt. Gemäß 37 Abs. 2 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung i. V. m. 13 der Anstaltssatzung liegt der Jahresabschluss, der Anhang, der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk für das Wirtschaftsjahr 2019 in der Zeit vom bis bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, Alzey, Zimmer 111, während der Dienststunden öffentlich aus. Wir bitten um vorherige Terminabsprache. Alzey, 15. September 2020 Benedikt Jacobs Vorstand Bekanntmachung betriebsfertiger Abwasseranlagen Die Verbandsgemeinde Alzey-Land teilt unter Hinweis auf die 7 und 15 der Allgemeinen Entwässerungssatzung vom in der derzeit geltenden Fassung mit, dass für das nachstehend aufgeführte Baugebiet die Abwasseranlagen betriebsfertig hergestellt worden sind: Ortsgemeinde Gau-Heppenheim NBG Wiesengarten Alle Grundstücke in diesen Baugebieten, auf denen Abwasser anfällt oder anfallen kann, sind innerhalb von zwei Monaten nach dieser Bekanntmachung an die vorhandene Abwasserbeseitigung anzuschließen. Alzey, Herwig Lepherc Techn. Werkleiter

4 Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 24. September 2020 Bürgerbus VG Alzey-Land Ortsgemeinden: Bechenheim, Erbes-Büdesheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-Wiesen und Offenheim Anmeldung: Mo. + Mi., Uhr Tel buergerbus1@alzey-land.de Fahrtage: Di. + Do., 8 12 Uhr Uhr Bürgerbus VG Alzey-Land Ortsgemeinden: Albig, Bermersheim v.d.h., Bornheim, Flonheim und Lonsheim Anmeldung: Di. + Do., Uhr Tel buergerbus2@alzey-land.de Fahrtage: Mi. + Fr., 8 12 Uhr Uhr Bürgerbus VG Alzey-Land Ortsgemeinden: Bechtolsheim, Biebelnheim, Framersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim Anmeldung: Mo. Do., Uhr Tel buergerbus3@alzey-land.de Fahrtage: Di. + Do., 8 12 Uhr Uhr Bürgerbus VG Alzey-Land Ortsgemeinden: Dintesheim, Eppelsheim, Esselborn, Flomborn, Freimersheim, Kettenheim, Ober-Flörsheim, Wahlheim Anmeldung: Mo. Do., Uhr Tel buergerbus4@alzey-land.de Fahrtage: Mi. + Fr., 8 12 Uhr Uhr Herbstschule 2020 Ähnlich wie bereits schon in den Sommerferien bietet die Kreisverwaltung Alzey-Worms in Kooperation mit den Verbandsgemeinden Alzey-Land, Eich, Monsheim, Wöllstein, Wörrstadt und Wonnegau sowie der Stadt Alzey und dem Land Rheinland-Pfalz auch in den Herbstferien 2020 ein Ferienschulprogramm an. Dies richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1-8 und umfasst schwerpunktmäßig die Förderung der Grundkompetenzen in Deutsch und Mathematik in Form eines intensiven Nachhilfeunterrichts. Die Kurse finden grundsätzlich eine Woche statt. Bei ausreichenden Kapazitäten kann eine Anmeldung auch für beide Wochen erfolgen. Die Bestätigung des Zeitraums sowie alle weiteren Informationen erhalten Sie per Anschreiben nach Ablauf der Anmeldefrist. Bitte beachten Sie, dass wir nur beschränkte Kapazitäten zur Aufnahme Ihres Kindes haben. Die Annahme erfolgt nach Eingang der Anmeldung! Im Bereich der Verbandsgemeinde Alzey-Land stehen die Standorte Grundschule Flonheim und Grundschule Flomborn zur Verfügung. Anmeldung zur Herbstschule 2020 Veranstaltungsort 1. Woche ( ) 2. Woche ( ) nach Möglichkeit beide Wochen Name des Kindes Schule, die das Kind besucht Klasse Name der Eltern Adresse -Adresse Telefon Bitte senden Sie dieses Anmeldeformular ausgefüllt an den jeweiligen Ansprechpartner (siehe Übersicht) bis spätestens ! Sollten Sie Ihr Kind an einem anderen Standort anmelden wollen (Alzey, Monsheim, Osthofen, Wöllstein, Saulheim), setzen Sie sich bitte mit der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Frau Best (Tel.: , herbstschule@alzey-worms.de) in Verbindung. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter ferien.bildung-rp.de Anmeldung: Die verbindliche Anmeldung muss bis spätestens erfolgen. Die Anmeldung erfolgt über die von Ihrem Kind besuchte Schule oder bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land über die -Adresse: huebel.iris@ alzey-land.de. Als Ansprechpartnerin bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land steht Ihnen Frau Hübel zur Verfügung (Tel.: ; huebel.iris@alzey-land.de) Bitte nutzen Sie das abgedruckte Anmeldeformular! Dieses erhalten Sie entweder in Ihrer Schule oder auf unserer Homepage Als Ansprechpartner in allgemeinen Fragen zur Herbstschule stehen Ihnen Frau Best und Frau Berwig (Kreisverwaltung Alzey-Worms), Tel.: oder zur Verfügung. Auch per Mail können Sie sich unter herbstschule@alzey-land. de an die Kreisverwaltung Alzey-Worms wenden. Albig Ortsbürgermeister Wilfried Best Donnerstag von Uhr sowie von Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Langgasse 58 Telefon info@ortsgemeinde-albig.de Öffentliche Bekanntmachung Am Montag, dem 28. September 2020 um Uhr, findet in der Turnhalle der Ortsgemeinde Albig eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Albig statt. Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheitsschutz aller Anwesenden die Besucherzahl begrenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte Anzahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde 2. Bauantrag Nr. 246/2020 Mehrgenerationenplatz mit Spielfläche für Kinder und Boule-Spielfeld 3. Auftragsvergabe für die Lieferung von 12 Hainbuchen 4. Baumkataster; Ausschreibung und Vergabe von Baumpflegemaßnahmen 5. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil: 6. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 7. Grundstücksangelegenheiten 8. Mitteilungen und Anfragen Öffentlicher Teil: 9. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Albig, den Wilfried Best Ortsbürgermeister und Vorsitzender Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über more-rubin1.de/ einsehbar. Bechenheim Ortsbürgermeisterin Ute Stein Mittwoch Uhr und nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Kirchstraße 8 Telefon Mobil bm@utestein.de Bechtolsheim Ortsbürgermeister Dieter Mann Dienstag von Uhr und Freitag von Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Langgasse 44 Telefon Mobil info@gemeinde-bechtolsheim.de Bermersheim v. d. H. Ortsbürgermeisterin Ute Fillinger Dienstag von Uhr und nach Vereinbarung Gemeindebüro, An der Turnhalle 4 Telefon info@bermersheim-vdh.de Öffentliche Bekanntmachung Am Dienstag, dem 29. September 2020 um Uhr, findet in der Gemeindehalle der Ortsgemeinde Bermersheim v. d. H. eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Bermersheim v. d. H. statt. Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheitsschutz aller Anwesenden die Besucherzahl begrenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte Anzahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht. Tagesordnung: 1. Einwohnerfragestunde 2. Neue Organisation im Forstamt Rheinhessen; Zustimmung der Kommunen bei der Neubildung und Neuabgrenzung der Forstreviere Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für das Kapitel Siedlungsentwicklung und -struktur sowie für das Kapitel Rohstoffsicherung; Drittes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren nach 10 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPIG) Rheinland-Pfalz 4. ZukunftsDORF; Festlegung einer Prioritätenliste 5. Annahme von Spenden 6. Mitteilungen und Anfragen

5 Donnerstag, den 24. September 2020 Amtlicher Teil Seite 5 Bermersheim v. d. H., den Ute Fillinger Ortsbürgermeisterin und Vorsitzende Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über more-rubin1.de/ einsehbar. Biebelnheim Ortsbürgermeisterin Petra Bade Donnerstag von Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hauptstraße 11 Telefon post@biebelnheim.info Öffentliche Bekanntmachung Am Mittwoch, dem 30. September 2020 um Uhr, findet im Rathaus der Ortsgemeinde Biebelnheim eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Ortsgemeinde Biebelnheim statt. Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheitsschutz aller Anwesenden die Besucherzahl begrenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte Anzahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Gemeindehalle Biebelnheim; Entgeltordnung Biebelnheim, den In Vertretung Katrin Mattes Beigeordnete Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über more-rubin1.de/ einsehbar. Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte in der Gemeinde Biebelnheim in der Verbandsgemeinde Alzey-Land vom Auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII Kinder- und Jugendhilfe vom (BGBl. I S. 1166) und des Kindertagesstättengesetzes (KitaG) für Rheinland-Pfalz vom (GVBl. S. 79) sowie des Landesgesetzes über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kita-Zukunftsgesetz) vom und des 24 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom (GVBl. S. 153), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Biebelnheim in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Inhaltsverzeichnis 1 Träger 2 Aufgabe 3 Aufnahme 4 Besuch der Einrichtung, Öffnungs- und Schließzeiten 5 Aufsichtspflicht 6 Krankheitsfälle, Medikamentenabgabe 7 Versicherung 8 Abmeldung, Ausschluss 9 Elternbeitrag 10 Beginn und Ende der Zahlungspflicht 11 Elternbeirat 12 Sonstiges 13 Datenschutz 14 Inkrafttreten 1 Träger (1) Die Ortsgemeinde Biebelnheim unterhält für die Kinder ihrer Einwohner sowie für Kinder aus dem zugeordneten Einzugsbereich gemäß Kindertagesstättenbedarfsplanung eine Kindertagesstätte als öffentliche Einrichtung. (2) Mit dem Betrieb der Einrichtung werden ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke nach 51 ff. der Abgabenordnung verfolgt. 2 Aufgabe (1) Die Einrichtung hat die Aufgabe, die Erziehung der Kinder in der Familie zu ergänzen und zu unterstützen. Durch Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangebote in der Einrichtung fördert sie die körperliche, geistige und seelische Entwicklung der Kinder. (2) Zur Erfüllung des Förderauftrags orientieren sich die pädagogisch tätigen Betreuungskräfte an den durch Aus- und Fortbildung vermittelten wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie an ihren Erfahrungen aus der praktischen Arbeit in der Tageseinrichtung. Die Kinder lernen dort frühzeitig den gruppenbezogenen Umgang miteinander und werden zu partnerschaftlichem Verhalten angeleitet. (3) Die Förderung in der Einrichtung nimmt auf die durch die Herkunft der Kinder bedingten unterschiedlichen sozialen, weltanschaulichen und religiösen Gegebenheiten Rücksicht. (4) In Bezug auf die in Abs. 1 näher bezeichneten Aufgabenfelder wurde für die Kindertagesstätte eine Einrichtungskonzeption erstellt, die in der Einrichtung erhältlich ist und auf die an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen wird. 3 Aufnahme (1) In die Einrichtung werden Kinder im Rechtsanspruchsalter bis zum Beginn der Schulpflicht aufgenommen. (2) Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können die Einrichtung besuchen, wenn ihren besonderen Bedürfnissen innerhalb der räumlichen, sachlichen und personellen Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden kann. (3) Aufnahmeberechtigt sind Kinder, deren Eltern bzw. sonstigen Sorgeberechtigten im Einzugsbereich der Einrichtung mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. (4) Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes trifft der Träger der Einrichtung im Benehmen mit der Einrichtungsleitung. (5) Die Aufnahme des Kindes erfolgt nach Unterzeichnung des Aufnahmeerhebungsbogens. Sie wird von der Vorlage folgender Unterlagen abhängig gemacht, welche in schriftlicher Form von beiden Sorgeberechtigten bis zum Tag der Aufnahme vorzulegen sind: Erklärung, von wem das Kind abgeholt werden darf bzw. ob es den Weg von und zur Kindertagesstätte alleine zurücklegen darf. Die abholenden Personen müssen für diese Aufgabe geeignet sein. Die Erklärung kann widerrufen werden. Erklärung, wonach das Kind an Unternehmungen außerhalb der Einrichtung teilnehmen darf. Ärztliche Bescheinigung, wonach das Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist und keine Einwände gegen den Besuch der Tagesstätte bestehen. Die Bescheinigung darf bei der Aufnahme höchstens zwei Wochen alt sein. Des Weiteren muss ein Nachweis über eine Impfbelehrung vorgelegt werden. Schriftliche Anerkennung der Einrichtungskonzeption im Aufnahmeerhebungsbogen. (6) Es wird empfohlen, von den nach dem SGB V vorgesehenen kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder von Versicherten Gebrauch zu machen und vor der Aufnahme des Kindes in die Einrichtung die empfohlenen Schutzimpfungen der STIKO (ständigen Impfkommission) vornehmen zu lassen. Ab März 2020 erfolgt eine Aufnahme erst dann, wenn der Einrichtungsleitung nachgewiesen wurde, dass ein ausreichender Impfschutz gegen Masern vorliegt. Der Nachweis wird durch den Impfpass erbracht. Als gesetzliche Grundlage gilt das Infektionsschutzgesetz sowie das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz). (7) Die Belegzahl der Kindertagesstätte ist in der Regel beschränkt auf die in der Betriebserlaubnis gemäß 45 SGB VIII festgelegte maximale Anzahl und Art der Betreuungsplätze. Liegen mehr Anmeldungen vor, als freie Plätze vorhanden sind, erfolgt die Aufnahme der angemeldeten Kinder nach den Grundsätzen der sozialen und pädagogischen Dringlichkeit im Einzelfall, insbesondere unter Beachtung der folgenden Prioritätskriterien: a) bei Teilzeitplätzen 1. Kinder aus dem der Einrichtung gemäß Kindertagesstättenbedarfsplanung zugeordneten Einzugsbereich 2. Lebensalter der Kinder 3. Alleinerziehendenstatus bzw. Berufstätigkeit/ Ausbildung beider Elternteile (Alt.: Personensorgeberechtigten) 4. besonderer familienergänzender Erziehungsund Förderbedarf der Kinder 5. Besuch der Einrichtung durch Geschwisterkinder 6. Datum der Anmeldung b) bei Ganztagsplätzen 1. Kinder aus dem der Einrichtung gemäß Kindertagesstättenbedarfsplanung zugeordneten Einzugsbereich 2. Kinder von allein Erziehenden, die entweder vollzeiterwerbstätig sind, eine Ausbildung absolvieren oder sich in Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt im Sinne des SGB II befinden 3. besonderer familienergänzender Erziehungsund Förderbedarf des Kindes 4. Datum der Anmeldung des Bedarfs Die Platzvergabe und die einzelnen Kriterien werden überprüft und sind in geeigneter Form (z. B. mittels amtlicher Bescheinigungen, Kopien des Arbeitsvertrages usw.) jährlich nachzuweisen. Veränderungen des Arbeitsverhältnisses und des Bedarfs sind unverzüglich zu melden. 4 Besuch der Einrichtung, Öffnungs- und Schließzeiten (1) Die Einrichtung ist regelmäßig von Montag bis Freitag, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage und der einrichtungsinternen Schließzeiten, geöffnet. Die regelmäßigen täglichen Öffnungszeiten und die Schließzeiten werden durch Aushang oder in der Kita-Ordnung in der Einrichtung bekannt gegeben. (2) Muss die Einrichtung oder eine Gruppe aus besonderem Anlass (z. B. wegen Erkrankung, dienstlicher Verhinderung, zur Vermeidung der Übertragung ansteckender Krankheiten, betrieblicher Mängel oder Streik) geschlossen bleiben, werden die Personensorgeberechtigten hiervon unverzüglich unterrichtet. (3) Es wird gebeten, die Kinder innerhalb der einrichtungsinternen Bring- und Abholzeiten, jedoch keinesfalls vor der Öffnung zu bringen und pünktlich mit Ende der Öffnungszeiten abzuholen. (4) Fehlt ein Kind, ist die Gruppen- oder Einrichtungsleitung unverzüglich zu benachrichtigen. (5) Für Kinder in der Eingewöhnungszeit gelten besondere Absprachen. 5 Aufsichtspflicht (1) Während der Öffnungszeiten der Einrichtung sind grundsätzlich die pädagogisch tätigen Betreuungskräfte für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. Die Aufsichtspflicht erstreckt sich auf die Zeit des Aufenthalts der Kinder in der Tagesstätte einschließlich der Ausflüge, Spaziergänge, Veranstaltungen und Ähnliches. (2) Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des Kindes durch die Betreuungskräfte in der Einrichtung und endet mit der Übergabe des Kindes in die Obhut eines Personensorgeberechtigten. Haben die Personensorgeberechtigten schriftlich erklärt, dass das Kind den Weg zur Einrichtung und nach Hause alleine zurücklegen darf, beginnt bzw. endet die Aufsichtspflicht mit Betreten bzw. Verlassen der Tagesstätte. (3) Auf dem Weg zur Einrichtung sowie auf dem Heimweg obliegt die Aufsichtspflicht alleine den Personensorgeberechtigten. Dem ordnungsgemäßen Übergang in den jeweils anderen Aufsichtspflichtbereich ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. (4) Bei gemeinsamen Veranstaltungen (z. B. Feste o. Ä.) sind die Personensorgeberechtigten aufsichtspflichtig. 6 Krankheitsfälle, Medikamentenabgabe (1) Bei Erkrankung eines Kindes oder eines Familienmitgliedes an einer Krankheit im Sinne des 34 Infektionsschutzgesetz muss der Leitung sofort Mitteilung gemacht werden, spätestens an dem der Erkrankung folgenden Tag. Ein Merkblatt hierzu wird bei der Aufnahme ausgehändigt. Der Besuch der Einrichtung ist in diesem Falle ausgeschlossen. (2) Bevor das Kind nach einer ansteckenden Krankheit auch in der Familie die Einrichtung wieder besuchen kann, ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß den Empfehlungen des RKI (Robert-Koch-Institut) vorzulegen.

6 Seite 6 Amtlicher Teil Donnerstag, den 24. September 2020 (3) Medikamente werden in der Einrichtung grundsätzlich nicht verabreicht. Im Einzelfall können Notfallmedikamente mit ärztlicher Bescheinigung, unter Angabe der Dauer und der genauen Dosierung verabreicht werden. Eine schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. der Personensorgeberechtigten muss vorliegen. (4) Bei Erkältungskrankheiten, Auftreten von Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall oder Fieber ist ein Kita-Besuch nicht möglich. (5) In schwerwiegenden Fällen kann die Leitung im Einvernehmen mit dem Träger den Besuch eines kranken Kindes untersagen. 7 Versicherung (1) Die Kinder sind nach 2 Abs. 1 Nr. 8 a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch gesetzlich gegen Unfall versichert auf dem direkten Hin- und Rückweg von der Wohnung zur Einrichtung oder dem Ort, an dem eine Veranstaltung der Einrichtung stattfindet, während des Besuchs der Einrichtung, bei Ausflügen und Besichtigungen sowie bei Veranstaltungen, die von der Einrichtung organisiert sind. (2) Die Leistungen der Unfallversicherung beziehen sich nur auf Personenschäden, nicht auf Sachschäden oder Schmerzensgeld. (3) Alle Unfälle, die auf dem Weg zur und von der Einrichtung eintreten, müssen der Leitung der Einrichtung unverzüglich gemeldet werden. (4) Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechselung persönlicher Gegenstände des Kindes, wie z. B. Kleider, Brillen, Spiel- und Wertgegenstände, wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, die Sachen mit dem Namen des Kindes zu versehen. (5) Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter Umständen die Eltern. Es wird deshalb empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. 8 Abmeldung, Ausschluss (1) Die Abmeldung ist grundsätzlich nur mit einer vierwöchigen Frist zum Monatsende möglich, d. h., die Kündigung muss spätestens am 1. Werktag eines Monats vorliegen, wenn zum Monatsende gekündigt werden soll. Sie ist schriftlich, von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben und der Leitung der Einrichtung zu übergeben. Dies gilt auch für den Wechsel in der Betreuungsart in der Einrichtung. (2) Für Kinder, die in die Schule aufgenommen werden und bis zum Ende des Kindertagesstättenjahres die Einrichtung besuchen, erübrigt sich eine schriftliche Abmeldung. (3) Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Kindertagesstätte mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende insbesondere ausgeschlossen werden, wenn das Kind die Einrichtung über einen zusammenhängenden Zeitraum von länger als vier Wochen unentschuldigt nicht mehr besucht hat und der Platz dringend benötigt wird, das Kind besonderer Hilfe bedarf, die von der Einrichtung trotz erheblicher Bemühungen nicht geleistet werden kann, das Kind Verhaltensmuster einer massiven Selbstoder Fremdgefährdung zeigt, die unter Ausschöpfung der pädagogischen Möglichkeiten der Einrichtung nicht abgestellt werden können, der zu entrichtende Elternbeitrag für drei aufeinanderfolgende Monate nicht bezahlt wurde (gilt für Krippen- und Essensbeiträge), mangelnde Bereitschaft zur Zusammenarbeit besteht, die Personensorgeberechtigten die in dieser Satzung aufgeführten Pflichten wiederholt nicht beachten, erhebliche, nicht ausräumbare Auffassungsunterschiede über das Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungskonzept zwischen Personensorgeberechtigten, Träger und Leitung bestehen, so dass eine angemessene Förderung der Gesamtentwicklung des Kindes trotz mehrfacher Einigungsbemühungen nicht mehr möglich und die Fortsetzung des Benutzungsverhältnisses dem Träger nicht zumutbar ist, eine Impfung des Kindes lt. Masernschutz- und Infektionsschutzgesetz nicht nachgewiesen wird. die Einrichtung geschlossen wird. 9 Elternbeitrag (1) Für den Besuch der Kindertagesstätten werden gemäß 13 KitaG zur anteiligen Deckung der Personalkosten Elternbeiträge (gilt für Krippen- und Hortbeiträge) erhoben. (2) Elternbeiträge sind grundsätzlich in vollen Monatsbeiträgen auch während urlaubs- und betriebsbedingter Schließtage der Einrichtung, Schließzeiten aus besonderem Anlass (z. B. wegen höherer Gewalt oder Streik) sowie für Fehltage der Kinder zu entrichten. (3) Vom Elternbeitrag in der Kindertagesstätte befreit sind gemäß 13 Abs. 3 KitaG alle Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr. Die Beitragsbefreiung gilt grundsätzlich auch, wenn ein Kind dieser Altersgruppe eine Kinderkrippe besucht. (4) Für Kinder unter zwei Jahren, die eine Kindertagesstätte besuchen, ist ein Elternbeitrag (Krippenbeitrag) zu entrichten, der vom Einkommen der Eltern abhängig ist und vom Jugendhilfeausschuss in Form einer Elternbeitragstabelle differenziert nach Teilzeitund Ganztagsbetreuung festgesetzt wird. (5) Zusätzlich zum Elternbeitrag wird gemäß 13 Abs. 1 Satz 2 KitaG für die Mittagsverpflegung der Kinder eine monatliche Verpflegungspauschale erhoben. Der Jahresbeitrag ist auf 12 Monate verteilt. Eine Abmeldung kann immer nur zum Ende des jeweiligen Monats erfolgen; siehe 8 Abs.1 gilt sinngemäß. Die Verpflegungspauschale ist auch für elternbeitragsfreie Kinder zu entrichten. (6) Die Verpflegungspauschale wird grundsätzlich als voller Monatsbeitrag erhoben. (7) Die Verpflegungspauschale wird durch die Ortsgemeinde Biebelnheim festgelegt und wird für die Tage erhoben, an denen das Kind angemeldet ist. (8) Für die Festsetzung und Erhebung der Elternbeiträge gem. 13 KitaG gelten die Richtlinien des Landkreises Alzey-Worms über die Festsetzung und Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagesstätten in der jeweils gültigen Fassung. Es gelten insbesondere folgende Regelungen: Auf Antrag wird der Elternbeitrag für Kindertagesstätten unter Berücksichtigung des nachzuweisenden Einkommens der Sorgeberechtigten festgesetzt. Das maßgebende Elterneinkommen wird gestaffelt nach dem bereinigten Nettoeinkommen ermittelt. Maßgeblich ist das monatliche Einkommen der Eltern einschließlich Kindergeld und Unterhaltszahlungen. Berechnungsgrundlage sind regelmäßig die Einkünfte der letzten drei Monate vor der Festsetzung. Einmalige Einnahmen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden dabei nicht berücksichtigt. Auf das Einkommen entrichtete Steuern und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung werden vom Bruttoeinkommen in Abzug gebracht. Ebenso können Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind, sowie die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Ausgaben abgesetzt werden. Die Eltern sind verpflichtet, wesentliche Einkommensveränderungen (Abweichungen von mehr als 15 % im Quartal) der Verbandsgemeinde Alzey-Land mitzuteilen und nachzuweisen. Ebenso ist die Verbandsgemeinde Alzey-Land berechtigt, jährlich die Einkommensnachweise zu überprüfen und eine Neufestsetzung ab dem Zeitpunkt der Veränderung des Einkommens zu treffen. Erhebliche Änderungen, die nach der Festsetzung des Elternbeitrages eintreten, können während des Festsetzungszeitraumes nur berücksichtigt werden, wenn eine Änderung im Sinne des 48 SGB X vorliegt. Ändert sich während des Festsetzungszeitraumes die Art des Kindertagesstättenplatzes (z. B. Änderung der Betreuungsform) oder die Anzahl der Kinder in der Familie, wird der Elternbeitrag ohne weitere Einkommensprüfung neu festgesetzt. Stellen die Sorgeberechtigten keinen Antrag auf Festsetzung des Elternbeitrages oder legen sie innerhalb einer durch gesonderte Aufforderung gesetzten angemessenen Frist keine geeigneten Unterlagen vor, wird der jeweils geltende Höchstbetrag fällig. (9) Die Eltern- und Verpflegungsbeiträge werden durch schriftlichen Bescheid der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land festgesetzt. Sie sind zum Fälligkeitstermin an die Verbandsgemeindekasse Alzey-Land zu entrichten. Die Zahlungen können mittels a) Überweisung an die Verbandsgemeindekasse erfolgen, oder b) per SEPA-Basislastschrift von der Verbandsgemeindekasse abgebucht werden. Voraussetzung hierzu ist, dass der Verbandsgemeindekasse vorher ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde. 10 Beginn und Ende der Zahlungspflicht (1) Die Elternbeiträge und die Verpflegungspauschalen sind zum 15. des laufenden Monats fällig, frühestens jedoch nach Zugang des entsprechenden Bescheides. (2) Die Zahlungspflicht beginnt mit der Aufnahme des Kindes in die Kindertagesstätte und endet mit Ablauf des Monats, in dem das Kind abgemeldet oder beitragsfrei bzw. vom Besuch der Kindertagesstätte ausgeschlossen wird. (3) Für Kinder, die nach über vier Wochen Abwesenheit weder entschuldigt noch abgemeldet werden, bleibt die Zahlungspflicht noch für den laufenden Monat bestehen. (4) Zur Zahlung verpflichtet sind die Eltern oder andere Unterhaltsverpflichtete, auf deren Antrag ein Kind in die kommunale Kindertagesstätte aufgenommen wird. 11 Elternbeirat Die Elternvertretung richtet sich nach dem jeweils gültigen Kindertagesstättengesetz und den zu ihm ergangenen Verordnungen und Richtlinien, die auf Wunsch bei der Einrichtungsleitung eingesehen werden können. 12 Sonstiges (1) Spezielle Dinge, wie Frühstück, Malkleidung etc., werden einrichtungsintern geregelt. (2) Die Kinder sollen für den Besuch der Einrichtung kindgemäße Kleidung tragen und feste Schuhe, die zum Spielen im Innen- und Außengelände geeignet sind. (3) Bei Kleinkindern ist es notwendig, dass die Personensorgeberechtigten ausreichend Wechselwäsche für ihr Kind in der Einrichtung hinterlegen. Pflegemittel, wie Windeln, Öl oder Creme, sind von den Personensorgeberechtigten in ausreichender Menge selbst bereitzustellen. (4) Zur Darstellung der pädagogischen Arbeit werden Fotos, Video- und Tonaufnahmen angefertigt. Die Einverständniserklärung hierfür ist Bestandteil der Aufnahmeunterlagen. 13 Datenschutz (1) Für die Bearbeitung und Verwaltung sowie für die Erhebung der Beiträge werden folgende personenbezogene Daten in automatisierten Dateien gespeichert. Namen und Anschrift der Erziehungsberechtigten, Geburtsdaten aller Kinder sowie weitere zur kassenmäßigen Abwicklung erforderliche Daten, Antragsdaten für eventuelle Gebührenermäßigungen. (2) Die Kindertagesstätte ist verpflichtet, folgende personenbezogene Informationen weiterzuleiten: an das Gesundheitsamt gem. 34 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz bei meldepflichtigen Krankheiten und 10a Infektionsschutzgesetz wegen Impfberatung an die Unfallkasse gem. 193 SGB VII bei Unfällen des Kindes während der Betreuung und bei Wegeunfällen an das Jugendamt gem. Vereinbarung nach 8a Abs 4 SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung (3) Personenbezogene Daten werden in der Kindertagestätte gelöscht, wenn sie für die Erfüllung der Aufgabe nicht mehr benötigt werden. Für die Kindertagesstätte gibt es keine generellen Löschungsfristen. Personenbezogene Daten werden i. d. R. nicht mehr benötigt, wenn das Kind die Einrichtung verlässt. Adressdaten (Notfalladressen) oder die Listen mit Abholpersonen werden nicht mehr benötigt und werden vernichtet. Portfolios werden dem Kind oder den Eltern beim Abschied ausgehändigt oder, wenn kein Wert darauf gelegt wird, gelöscht bzw. geschreddert.

7 Donnerstag, den 24. September 2020 Amtlicher Teil Seite 7 Für die Abrechnung von Elternbeiträgen, Essenbeiträgen oder anderen Kosten geführte Listen werden so lange aufbewahrt, bis eventuelle Rückforderungsansprüche verjährt sind. Hier besteht eine 4-jährige Löschungsfrist. (4) Tägliche Anwesenheitslisten sind erforderlich, solange das Kind in der Einrichtung ist, sowie für die Dokumentation des Handlungsplans. 14 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom außer Kraft. Biebelnheim, den Petra Bade Ortsbürgermeisterin Bornheim Ortsbürgermeisterin Renate Steingaß Donnerstag von Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hindenburgring 24 Telefon Fax buergermeister@bornheim-rheinhessen.de Dintesheim Ortsbürgermeister Frank Altendorf Dienstag von Uhr und nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 9 Telefon gemeinde.dintesheim@gmx.de Eppelsheim Ortsbürgermeisterin Ute Klenk-Kaufmann Mittwoch von Uhr Gemeindeverwaltung, Zwerchgasse 17 Telefon gemeinde@eppelsheim.de Erbes-Büdesheim Ortsbürgermeister Dr. Karlheinz Tovar Montag von Uhr und Donnerstag von Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hauptstraße 30 Telefon erbes-buedesheim@t-online.de Esselborn Ortsbürgermeister Jan Weindorf Donnerstag von Uhr Gemeindeverwaltung, Obergasse 11 Telefon (Rufumleitung eingerichtet) Mobil kontakt@gemeinde-esselborn.de Flomborn Ortsbürgermeisterin Sabine Kröhle Dienstag von Uhr und nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Langgasse 28 Telefon (Rufumleitung ist eingerichtet) rathaus@flomborn.de Öffentliche Bekanntmachung Am Donnerstag, dem 1. Oktober 2020 um Uhr, findet in der Gemeindehalle der Ortsgemeinde Flomborn eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Flomborn statt. Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheitsschutz aller Anwesenden die Besucherzahl begrenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte Anzahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse 2. Bauvoranfrage Nr. 257/2020 Nutzungsänderung der Scheunen in gewerbliche Nutzung (Dienstleistung) 3. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil 4. Mitteilungen und Anfragen Flomborn, den Sabine Kröhle Ortsbürgermeisterin und Vorsitzende Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über more-rubin1.de/ einsehbar. Flonheim Ortsbürgermeisterin Ute Beiser-Hübner Öffnung der Verwaltung: Montag von Uhr Donnerstag von Uhr Rathaus, Marktplatz 12 Telefon Fax info@flonheim.de Kindertagesstätte: kita-flonheim@web.de Infothek/Ortsmuseum: infothek@flonheim.de Framersheim Ortsbürgermeister Felix Schmidt Sprechstunde: Dienstag von Uhr Donnerstag von Uhr und nach Vereinbarung Öffnungszeiten der Verwaltung: Dienstag: Uhr Donnerstag: Uhr und Uhr Rathaus, Schloßstraße 1 Telefon kontakt@framersheim.de Freimersheim Ortsbürgermeister Jacques Garrido Sprechstunde: Mittwoch von Uhr im Bürgerhaus, Flomborner Weg 20 Telefon (Bürgerhaus) Rathaus, Hauptstraße 7 Telefon Mobil info@freimersheim-rheinhessen.de Gau-Heppenheim Ortsbürgermeister Peter Moritz Montag von Uhr Gemeindeverwaltung, Schloßgasse 3 Telefon Fax Mobil gau-heppenheim@ewr-internett.de Gau-Odernheim Ortsbürgermeister Heiner Illing Sprechstunde: Montag von Uhr oder nach Vereinbarung Rathaus, Obermarkt 6 Öffnungszeiten Rathaus: Montag von Uhr Mittwoch und Freitag von Uhr Telefon Fax rathaus@gau-odernheim.de Kindertagesstätte: Kindergarten: Sprechstunden des Bürgermeisters Aufgrund der weiterhin geltenden Corona-Verordnungen kann die Sprechstunde des Bürgermeisters nach wie vor nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter besucht werden. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, per buergermeister@gau-odernheim.de oder Skype: mdl.heiner-illing@hotmail.com in Verbindung zu treten. Bitte achten Sie beim Betreten des Rathauses auf die Hygienevorschriften bleiben Sie gesund! Heiner Illing Ortsbürgermeister Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Gau-Odernheim in der Verbandsgemeinde Alzey-Land vom Auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII Kinder- und Jugendhilfe vom (BGBl. I S. 1166) und des Kindertagesstättengesetzes (KitaG) für Rheinland-Pfalz vom (GVBl. S. 79) sowie des Landesgesetzes über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kita-Zukunftsgesetz) vom und des 24 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom (GVBl. S. 153), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Gau-Odernheim in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Inhaltsverzeichnis 1 Träger 2 Aufgabe 3 Aufnahme 4 Besuch der Einrichtung, Öffnungs- und Schließzeiten 5 Aufsichtspflicht 6 Krankheitsfälle, Medikamentenabgabe 7 Versicherung 8 Abmeldung, Ausschluss 9 Elternbeitrag 10 Beginn und Ende der Zahlungspflicht 11 Elternbeirat 12 Sonstiges 13 Datenschutz 14 Inkrafttreten 1 Träger (1) Die Ortsgemeinde Gau-Odernheim unterhält für die Kinder ihrer Einwohner sowie für Kinder aus dem zugeordneten Einzugsbereich gemäß Kindertagesstättenbedarfsplanung zwei Kindertagesstätten als öffentliche Einrichtungen. (2) Mit dem Betrieb der Einrichtungen werden ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke nach 51 ff. der Abgabenordnung verfolgt. 2 Aufgabe (1) Die Einrichtungen haben die Aufgabe, die Erziehung der Kinder in der Familie zu ergänzen und

8 Seite 8 Amtlicher Teil Donnerstag, den 24. September 2020 zu unterstützen. Durch Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangebote in den Einrichtungen fördert sie die körperliche, geistige und seelische Entwicklung der Kinder. (2) Zur Erfüllung des Förderauftrags orientieren sich die pädagogisch tätigen Betreuungskräfte an den durch Aus- und Fortbildung vermittelten wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie an ihren Erfahrungen aus der praktischen Arbeit in der Tageseinrichtung. Die Kinder lernen dort frühzeitig den gruppenbezogenen Umgang miteinander und werden zu partnerschaftlichem Verhalten angeleitet. (3) Die Förderung in den Einrichtungen nimmt auf die durch die Herkunft der Kinder bedingten unterschiedlichen sozialen, weltanschaulichen und religiösen Gegebenheiten Rücksicht. (4) In Bezug auf die in Abs. 1 näher bezeichneten Aufgabenfelder wurde für die Kindertagesstätten eine Einrichtungskonzeption erstellt, die in den Einrichtungen erhältlich ist und auf die an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen wird. 3 Aufnahme (1) In den Einrichtungen werden Kinder im Rechtsanspruchsalter bis zum Beginn der Schulpflicht aufgenommen. (2) Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können die Einrichtungen besuchen, wenn ihren besonderen Bedürfnissen innerhalb der räumlichen, sachlichen und personellen Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden kann. (3) Aufnahmeberechtigt sind Kinder, deren Eltern bzw. sonstigen Sorgeberechtigten im Einzugsbereich der Einrichtungen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. (4) Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes trifft der Träger der Einrichtung im Benehmen mit der Einrichtungsleitung. (5) Die Aufnahme des Kindes erfolgt nach Unterzeichnung des Aufnahmeerhebungsbogens. Sie wird von der Vorlage folgender Unterlagen abhängig gemacht, welche in schriftlicher Form von beiden Sorgeberechtigten bis zum Tag der Aufnahme vorzulegen sind: Erklärung, von wem das Kind abgeholt werden darf bzw. ob es den Weg von und zur Kindertagesstätte alleine zurücklegen darf. Die abholenden Personen müssen für diese Aufgabe geeignet sein. Die Erklärung kann widerrufen werden. Erklärung, wonach das Kind an Unternehmungen außerhalb der Einrichtung teilnehmen darf. Ärztliche Bescheinigung, wonach das Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist und keine Einwände gegen den Besuch der Tagesstätte bestehen. Die Bescheinigung darf bei der Aufnahme höchstens zwei Wochen alt sein. Des Weiteren muss ein Nachweis über eine Impfbelehrung vorgelegt werden. Schriftliche Anerkennung der Einrichtungskonzeption im Aufnahmeerhebungsbogen. (6) Es wird empfohlen, von den nach dem SGB V vorgesehenen kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder von Versicherten Gebrauch zu machen und vor der Aufnahme des Kindes in die Einrichtung die empfohlenen Schutzimpfungen der STIKO (ständigen Impfkommission) vornehmen zu lassen. Ab März 2020 erfolgt eine Aufnahme erst dann, wenn der Einrichtungsleitung nachgewiesen wurde, dass ein ausreichender Impfschutz gegen Masern vorliegt. Der Nachweis wird durch den Impfpass erbracht. Als gesetzliche Grundlage gilt das Infektionsschutzgesetz sowie das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz). (7) Die Belegzahl der Kindertagesstätten ist in der Regel beschränkt auf die in der Betriebserlaubnis gemäß 45 SGB VIII festgelegte maximale Anzahl und Art der Betreuungsplätze. Liegen mehr Anmeldungen vor, als freie Plätze vorhanden sind, erfolgt die Aufnahme der angemeldeten Kinder nach den Grundsätzen der sozialen und pädagogischen Dringlichkeit im Einzelfall, insbesondere unter Beachtung der folgenden Prioritätskriterien: a) bei Teilzeitplätzen 1. Kinder aus dem der Einrichtung gemäß Kindertagesstättenbedarfsplanung zugeordneten Einzugsbereich 2. Lebensalter der Kinder 3. Alleinerziehendenstatus bzw. Berufstätigkeit/ Ausbildung beider Elternteile (Alt.: Personensorgeberechtigten) 4. besonderer familienergänzender Erziehungsund Förderbedarf der Kinder 5. Besuch der Einrichtung durch Geschwisterkinder 6. Datum der Anmeldung b) bei Ganztagsplätzen 1. Kinder aus dem der Einrichtung gemäß Kindertagesstättenbedarfsplanung zugeordneten Einzugsbereich 2. Kinder von allein Erziehenden, die entweder vollzeiterwerbstätig sind, eine Ausbildung absolvieren oder sich in Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt im Sinne des SGB II befinden 3. besonderer familienergänzender Erziehungsund Förderbedarf des Kindes 4. Datum der Anmeldung des Bedarfs Die Platzvergabe und die einzelnen Kriterien werden überprüft und sind in geeigneter Form (z. B. mittels amtlicher Bescheinigungen, Kopien des Arbeitsvertrages usw.) jährlich nachzuweisen. Veränderungen des Arbeitsverhältnisses und des Bedarfs sind unverzüglich zu melden. 4 Besuch der Einrichtungen, Öffnungs- und Schließzeiten (1) Die Einrichtungen sind regelmäßig von Montag bis Freitag, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage und der einrichtungsinternen Schließzeiten, geöffnet. Die regelmäßigen täglichen Öffnungszeiten und die Schließzeiten werden durch Aushang oder in der Kita-Ordnung in der Einrichtung bekannt gegeben. (2) Muss die Einrichtung oder eine Gruppe aus besonderem Anlass (z. B. wegen Erkrankung, dienstlicher Verhinderung, zur Vermeidung der Übertragung ansteckender Krankheiten, betrieblicher Mängel oder Streik) geschlossen bleiben, werden die Personensorgeberechtigten hiervon unverzüglich unterrichtet. (3) Es wird gebeten, die Kinder innerhalb der einrichtungsinternen Bring- und Abholzeiten, jedoch keinesfalls vor der Öffnung zu bringen und pünktlich mit Ende der Öffnungszeiten abzuholen. (4) Fehlt ein Kind, ist die Gruppen- oder Einrichtungsleitung unverzüglich zu benachrichtigen. (5) Für Kinder in der Eingewöhnungszeit gelten besondere Absprachen. 5 Aufsichtspflicht (1) Während der Öffnungszeiten der Einrichtungen sind grundsätzlich die pädagogisch tätigen Betreuungskräfte für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. Die Aufsichtspflicht erstreckt sich auf die Zeit des Aufenthalts der Kinder in der Tagesstätte einschließlich der Ausflüge, Spaziergänge, Veranstaltungen und Ähnliches. (2) Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des Kindes durch die Betreuungskräfte in der Einrichtung und endet mit der Übergabe des Kindes in die Obhut eines Personensorgeberechtigten. Haben die Personensorgeberechtigten schriftlich erklärt, dass das Kind den Weg zur Einrichtung und nach Hause alleine zurücklegen darf, beginnt bzw. endet die Aufsichtspflicht mit Betreten bzw. Verlassen der Tagesstätte. (3) Auf dem Weg zur Einrichtung sowie auf dem Heimweg obliegt die Aufsichtspflicht alleine den Personensorgeberechtigten. Dem ordnungsgemäßen Übergang in den jeweils anderen Aufsichtspflichtbereich ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. (4) Bei gemeinsamen Veranstaltungen (z. B. Feste o. Ä.) sind die Personensorgeberechtigten aufsichtspflichtig. 6 Krankheitsfälle, Medikamentenabgabe (1) Bei Erkrankung eines Kindes oder eines Familienmitgliedes an einer Krankheit im Sinne des 34 Infektionsschutzgesetz muss der Leitung sofort Mitteilung gemacht werden, spätestens an dem der Erkrankung folgenden Tag. Ein Merkblatt hierzu wird bei der Aufnahme ausgehändigt. Der Besuch der Einrichtung ist in diesem Falle ausgeschlossen. (2) Bevor das Kind nach einer ansteckenden Krankheit auch in der Familie die Einrichtung wieder besuchen kann, ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß den Empfehlungen des RKI (Robert-Koch-Institut) vorzulegen. (3) Medikamente werden in der Einrichtung grundsätzlich nicht verabreicht. Im Einzelfall können Notfallmedikamente mit ärztlicher Bescheinigung, unter Angabe der Dauer und der genauen Dosierung verabreicht werden. Eine schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. der Personensorgeberechtigten muss vorliegen. (4) Bei Erkältungskrankheiten, Auftreten von Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall oder Fieber ist ein Kita-Besuch nicht möglich. (5) In schwerwiegenden Fällen kann die Leitung im Einvernehmen mit dem Träger den Besuch eines kranken Kindes untersagen. 7 Versicherung (1) Die Kinder sind nach 2 Abs. 1 Nr. 8 a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch gesetzlich gegen Unfall versichert auf dem direkten Hin- und Rückweg von der Wohnung zur Einrichtung oder dem Ort, an dem eine Veranstaltung der Einrichtung stattfindet, während des Besuchs der Einrichtung, bei Ausflügen und Besichtigungen sowie bei Veranstaltungen, die von der Einrichtung organisiert sind. (2) Die Leistungen der Unfallversicherung beziehen sich nur auf Personenschäden, nicht auf Sachschäden oder Schmerzensgeld. (3) Alle Unfälle, die auf dem Weg zur und von der Einrichtung eintreten, müssen der Leitung der Einrichtung unverzüglich gemeldet werden. (4) Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechselung persönlicher Gegenstände des Kindes, wie z. B. Kleider, Brillen, Spiel- und Wertgegenstände, wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, die Sachen mit dem Namen des Kindes zu versehen. (5) Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter Umständen die Eltern. Es wird deshalb empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. 8 Abmeldung, Ausschluss (1) Die Abmeldung ist grundsätzlich nur mit einer vierwöchigen Frist zum Monatsende möglich, d. h., die Kündigung muss spätestens am 1. Werktag eines Monats vorliegen, wenn zum Monatsende gekündigt werden soll. Sie ist schriftlich, von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben und der Leitung der Einrichtung zu übergeben. Dies gilt auch für den Wechsel in der Betreuungsart in der Einrichtung. (2) Für Kinder, die in die Schule aufgenommen werden und bis zum Ende des Kindertagesstättenjahres die Einrichtung besuchen, erübrigt sich eine schriftliche Abmeldung. (3) Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Kindertagesstätte mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende insbesondere ausgeschlossen werden, wenn das Kind die Einrichtung über einen zusammenhängenden Zeitraum von länger als vier Wochen unentschuldigt nicht mehr besucht hat und der Platz dringend benötigt wird, das Kind besonderer Hilfe bedarf, die von der Einrichtung trotz erheblicher Bemühungen nicht geleistet werden kann, das Kind Verhaltensmuster einer massiven Selbstoder Fremdgefährdung zeigt, die unter Ausschöpfung der pädagogischen Möglichkeiten der Einrichtung nicht abgestellt werden können, der zu entrichtende Elternbeitrag für drei aufeinanderfolgende Monate nicht bezahlt wurde (gilt für Krippen- und Essensbeiträge), mangelnde Bereitschaft zur Zusammenarbeit besteht, die Personensorgeberechtigten die in dieser Satzung aufgeführten Pflichten wiederholt nicht beachten, erhebliche, nicht ausräumbare Auffassungsunterschiede über das Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungskonzept zwischen Personensorgeberechtigten, Träger und Leitung bestehen, so dass eine angemessene Förderung der Gesamtentwicklung des Kindes trotz mehrfacher Einigungsbemühungen nicht mehr möglich und die Fortsetzung des Benutzungsverhältnisses dem Träger nicht zumutbar ist, eine Impfung des Kindes lt. Masernschutz- und Infektionsschutzgesetz nicht nachgewiesen wird. die Einrichtung geschlossen wird. 9 Elternbeitrag (1) Für den Besuch der Kindertagesstätten werden gemäß 13 KitaG zur anteiligen Deckung der Personalkosten Elternbeiträge (gilt für Krippen- und Hort-

9 Donnerstag, den 24. September 2020 Amtlicher Teil Seite 9 beiträge) erhoben. (2) Elternbeiträge sind grundsätzlich in vollen Monatsbeiträgen auch während urlaubs- und betriebsbedingter Schließtage der Einrichtung, Schließzeiten aus besonderem Anlass (z. B. wegen höherer Gewalt oder Streik) sowie für Fehltage der Kinder zu entrichten. (3) Vom Elternbeitrag in der Kindertagesstätte befreit sind gemäß 13 Abs. 3 KitaG alle Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr. Die Beitragsbefreiung gilt grundsätzlich auch, wenn ein Kind dieser Altersgruppe eine Kinderkrippe besucht. (4) Für Kinder unter zwei Jahren, die eine Kindertagesstätte besuchen, ist ein Elternbeitrag (Krippenbeitrag) zu entrichten, der vom Einkommen der Eltern abhängig ist und vom Jugendhilfeausschuss in Form einer Elternbeitragstabelle differenziert nach Teilzeitund Ganztagsbetreuung festgesetzt wird. (5) Zusätzlich zum Elternbeitrag wird gemäß 13 Abs. 1 Satz 2 KitaG für die Mittagsverpflegung der Kinder eine monatliche Verpflegungspauschale erhoben. Der Jahresbeitrag ist auf 12 Monate verteilt. Eine Abmeldung kann immer nur zum Ende des jeweiligen Monats erfolgen; siehe 8 Abs.1 gilt sinngemäß. Die Verpflegungspauschale ist auch für elternbeitragsfreie Kinder zu entrichten. (6) Die Verpflegungspauschale wird grundsätzlich als voller Monatsbeitrag erhoben. (7) Die Verpflegungspauschale wird durch die Ortsgemeinde Gau-Odernheim festgelegt und wird für die Tage erhoben, an denen das Kind angemeldet ist. (8) Für die Festsetzung und Erhebung der Elternbeiträge gem. 13 KitaG gelten die Richtlinien des Landkreises Alzey-Worms über die Festsetzung und Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagesstätten in der jeweils gültigen Fassung. Es gelten insbesondere folgende Regelungen: Auf Antrag wird der Elternbeitrag für Kindertagesstätten unter Berücksichtigung des nachzuweisenden Einkommens der Sorgeberechtigten festgesetzt. Das maßgebende Elterneinkommen wird gestaffelt nach dem bereinigten Nettoeinkommen ermittelt. Maßgeblich ist das monatliche Einkommen der Eltern einschließlich Kindergeld und Unterhaltszahlungen. Berechnungsgrundlage sind regelmäßig die Einkünfte der letzten drei Monate vor der Festsetzung. Einmalige Einnahmen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden dabei nicht berücksichtigt. Auf das Einkommen entrichtete Steuern und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung werden vom Bruttoeinkommen in Abzug gebracht. Ebenso können Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind, sowie die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Ausgaben abgesetzt werden. Die Eltern sind verpflichtet, wesentliche Einkommensveränderungen (Abweichungen von mehr als 15 % im Quartal) der Verbandsgemeinde Alzey-Land mitzuteilen und nachzuweisen. Ebenso ist die Verbandsgemeinde Alzey-Land berechtigt, jährlich die Einkommensnachweise zu überprüfen und eine Neufestsetzung ab dem Zeitpunkt der Veränderung des Einkommens zu treffen. Erhebliche Änderungen, die nach der Festsetzung des Elternbeitrages eintreten, können während des Festsetzungszeitraumes nur berücksichtigt werden, wenn eine Änderung im Sinne des 48 SGB X vorliegt. Ändert sich während des Festsetzungszeitraumes die Art des Kindertagesstättenplatzes (z. B. Änderung der Betreuungsform) oder die Anzahl der Kinder in der Familie, wird der Elternbeitrag ohne weitere Einkommensprüfung neu festgesetzt. Stellen die Sorgeberechtigten keinen Antrag auf Festsetzung des Elternbeitrages oder legen sie innerhalb einer durch gesonderte Aufforderung gesetzten angemessenen Frist keine geeigneten Unterlagen vor, wird der jeweils geltende Höchstbetrag fällig. (9) Die Eltern- und Verpflegungsbeiträge werden durch schriftlichen Bescheid der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land festgesetzt. Sie sind zum Fälligkeitstermin an die Verbandsgemeindekasse Alzey-Land zu entrichten. Die Zahlungen können mittels a) Überweisung an die Verbandsgemeindekasse erfolgen, oder b) per SEPA-Basislastschrift von der Verbandsgemeindekasse abgebucht werden. Voraussetzung hierzu ist, dass der Verbandsgemeindekasse vorher ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde. 10 Beginn und Ende der Zahlungspflicht (1) Die Elternbeiträge und die Verpflegungspauschalen sind zum 15. des laufenden Monats fällig, frühestens jedoch nach Zugang des entsprechenden Bescheides. (2) Die Zahlungspflicht beginnt mit der Aufnahme des Kindes in die Kindertagesstätte und endet mit Ablauf des Monats, in dem das Kind abgemeldet oder beitragsfrei bzw. vom Besuch der Kindertagesstätte ausgeschlossen wird. (3) Für Kinder, die nach über vier Wochen Abwesenheit weder entschuldigt noch abgemeldet werden, bleibt die Zahlungspflicht noch für den laufenden Monat bestehen. (4) Zur Zahlung verpflichtet sind die Eltern oder andere Unterhaltsverpflichtete, auf deren Antrag ein Kind in die kommunale Kindertagesstätte aufgenommen wird. 11 Elternbeirat Die Elternvertretung richtet sich nach dem jeweils gültigen Kindertagesstättengesetz und den zu ihm ergangenen Verordnungen und Richtlinien, die auf Wunsch bei der Einrichtungsleitung eingesehen werden können. 12 Sonstiges (1) Spezielle Dinge, wie Frühstück, Malkleidung etc., werden einrichtungsintern geregelt. (2) Die Kinder sollen für den Besuch der Einrichtung kindgemäße Kleidung tragen und feste Schuhe, die zum Spielen im Innen- und Außengelände geeignet sind. (3) Bei Kleinkindern ist es notwendig, dass die Personensorgeberechtigten ausreichend Wechselwäsche für ihr Kind in der Einrichtung hinterlegen. Pflegemittel, wie Windeln, Öl oder Creme, sind von den Personensorgeberechtigten in ausreichender Menge selbst bereitzustellen. (4) Zur Darstellung der pädagogischen Arbeit werden Fotos, Video- und Tonaufnahmen angefertigt. Die Einverständniserklärung hierfür ist Bestandteil der Aufnahmeunterlagen. 13 Datenschutz (1) Für die Bearbeitung und Verwaltung sowie für die Erhebung der Beiträge werden folgende personenbezogene Daten in automatisierten Dateien gespeichert. Namen und Anschrift der Erziehungsberechtigten, Geburtsdaten aller Kinder sowie weitere zur kassenmäßigen Abwicklung erforderliche Daten, Antragsdaten für eventuelle Gebührenermäßigungen. (2) Die Kindertagesstätten sind verpflichtet, folgende personenbezogene Informationen weiterzuleiten: an das Gesundheitsamt gem. 34 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz bei meldepflichtigen Krankheiten und 10a Infektionsschutzgesetz wegen Impfberatung an die Unfallkasse gem. 193 SGB VII bei Unfällen des Kindes während der Betreuung und bei Wegeunfällen an das Jugendamt gem. Vereinbarung nach 8a Abs 4 SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung (3) Personenbezogene Daten werden in den Kindertagestätten gelöscht, wenn sie für die Erfüllung der Aufgabe nicht mehr benötigt werden. Für die Kindertagesstätten gibt es keine generellen Löschungsfristen. Personenbezogene Daten werden i. d. R. nicht mehr benötigt, wenn das Kind die Einrichtung verlässt. Adressdaten (Notfalladressen) oder die Listen mit Abholpersonen werden nicht mehr benötigt und werden vernichtet. Portfolios werden dem Kind oder den Eltern beim Abschied ausgehändigt oder, wenn kein Wert darauf gelegt wird, gelöscht bzw. geschreddert. Für die Abrechnung von Elternbeiträgen, Essenbeiträgen oder anderen Kosten geführte Listen werden so lange aufbewahrt, bis eventuelle Rückforderungsansprüche verjährt sind. Hier besteht eine 4-jährige Löschungsfrist. (4) Tägliche Anwesenheitslisten sind erforderlich, solange das Kind in der Einrichtung ist, sowie für die Dokumentation des Handlungsplans. 14 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom außer Kraft. Gau-Odernheim, den Heiner Illing Ortsbürgermeister Kettenheim Ortsbürgermeister Wilfried Busch Dienstag von Uhr Rathaus, Alzeyer Straße 10 Telefon Prüfungsmitteilung liegt aus Hiermit wird öffentlich bekanntgemacht, dass die Prüfungsmitteilung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms zur überörtlichen Prüfung (Haushaltsjahre 2015 bis 2020) der Ortsgemeinde Kettenheim vom 25. September 2020 bis 5. Oktober 2020 zur Einsichtnahme in Zimmer 113 der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, Alzey, während der Öffnungszeiten (um Beachtung der Zugangsregelungen wird gebeten) ausliegt. Alzey, 18. September 2020 Verbandsgemeindeverwaltung Steffen Unger Bürgermeister Lonsheim Ortsbürgermeister Harald Denne Dienstag von Uhr Gemeindeverwaltung, Weihergasse 5 Telefon buergermeister@lonsheim.net Mauchenheim Ortsbürgermeister Udo Arm Sprechstunde in der Kita, An der Mühlwiese 10: Donnerstag von Uhr und nach Vereinbarung Telefon (Kita) Telefon (Gemeindebüro) Mobil buergermeister@mauchenheim-online.de Nack Ortsbürgermeister Frank Jakoby-Marouelli Donnerstag von Uhr und nach Vereinbarung Hauptstraße 65, Nack Telefon (Gemeindebüro) Telefon info@ortsgemeinde-nack.de Nieder-Wiesen Ortsbürgermeister Holger Waldschmidt Dienstag von Uhr Gemeindeverwaltung, Marktplatz 3 Telefon rathaus@nieder-wiesen.de

10 Seite 10 Amtlicher Teil Donnerstag, den 24. September 2020 Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte in der Gemeinde Nieder-Wiesen in der Verbandsgemeinde Alzey-Land vom Auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII Kinder- und Jugendhilfe vom (BGBl. I S. 1166) und des Kindertagesstättengesetzes (KitaG) für Rheinland-Pfalz vom (GVBl. S. 79) sowie des Landesgesetzes über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kita-Zukunftsgesetz) vom und des 24 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom (GVBl. S. 153), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Nieder-Wiesen in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Inhaltsverzeichnis 1 Träger 2 Aufgabe 3 Aufnahme 4 Besuch der Einrichtung, Öffnungs- und Schließzeiten 5 Aufsichtspflicht 6 Krankheitsfälle, Medikamentenabgabe 7 Versicherung 8 Abmeldung, Ausschluss 9 Elternbeitrag 10 Beginn und Ende der Zahlungspflicht 11 Elternbeirat 12 Sonstiges 13 Datenschutz 14 Inkrafttreten 1 Träger (1) Die Ortsgemeinde Nieder-Wiesen unterhält für die Kinder ihrer Einwohner sowie für Kinder aus dem zugeordneten Einzugsbereich gemäß Kindertagesstättenbedarfsplanung eine Kindertagesstätte als öffentliche Einrichtung. (2) Mit dem Betrieb der Einrichtung werden ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke nach 51 ff. der Abgabenordnung verfolgt. 2 Aufgabe (1) Die Einrichtung hat die Aufgabe, die Erziehung der Kinder in der Familie zu ergänzen und zu unterstützen. Durch Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangebote in der Einrichtung fördert sie die körperliche, geistige und seelische Entwicklung der Kinder. (2) Zur Erfüllung des Förderauftrags orientieren sich die pädagogisch tätigen Betreuungskräfte an den durch Aus- und Fortbildung vermittelten wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie an ihren Erfahrungen aus der praktischen Arbeit in der Tageseinrichtung. Die Kinder lernen dort frühzeitig den gruppenbezogenen Umgang miteinander und werden zu partnerschaftlichem Verhalten angeleitet. (3) Die Förderung in der Einrichtung nimmt auf die durch die Herkunft der Kinder bedingten unterschiedlichen sozialen, weltanschaulichen und religiösen Gegebenheiten Rücksicht. (4) In Bezug auf die in Abs. 1 näher bezeichneten Aufgabenfelder wurde für die Kindertagesstätte eine Einrichtungskonzeption erstellt, die in der Einrichtung erhältlich ist und auf die an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen wird. 3 Aufnahme (1) In die Einrichtung werden Kinder im Rechtsanspruchsalter bis zum Beginn der Schulpflicht aufgenommen. (2) Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können die Einrichtung besuchen, wenn ihren besonderen Bedürfnissen innerhalb der räumlichen, sachlichen und personellen Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden kann. (3) Aufnahmeberechtigt sind Kinder, deren Eltern bzw. sonstigen Sorgeberechtigten im Einzugsbereich der Einrichtung mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. (4) Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes trifft der Träger der Einrichtung im Benehmen mit der Einrichtungsleitung. (5) Die Aufnahme des Kindes erfolgt nach Unterzeichnung des Aufnahmeerhebungsbogens. Sie wird von der Vorlage folgender Unterlagen abhängig gemacht, welche in schriftlicher Form von beiden Sorgeberechtigten bis zum Tag der Aufnahme vorzulegen sind: Erklärung, von wem das Kind abgeholt werden darf bzw. ob es den Weg von und zur Kindertagesstätte alleine zurücklegen darf. Die abholenden Personen müssen für diese Aufgabe geeignet sein. Die Erklärung kann widerrufen werden. Erklärung, wonach das Kind an Unternehmungen außerhalb der Einrichtung teilnehmen darf. Ärztliche Bescheinigung, wonach das Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist und keine Einwände gegen den Besuch der Tagesstätte bestehen. Die Bescheinigung darf bei der Aufnahme höchstens zwei Wochen alt sein. Des Weiteren muss ein Nachweis über eine Impfbelehrung vorgelegt werden. Schriftliche Anerkennung der Einrichtungskonzeption im Aufnahmeerhebungsbogen. (6) Es wird empfohlen, von den nach dem SGB V vorgesehenen kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder von Versicherten Gebrauch zu machen und vor der Aufnahme des Kindes in die Einrichtung die empfohlenen Schutzimpfungen der STIKO (ständigen Impfkommission) vornehmen zu lassen. Ab März 2020 erfolgt eine Aufnahme erst dann, wenn der Einrichtungsleitung nachgewiesen wurde, dass ein ausreichender Impfschutz gegen Masern vorliegt. Der Nachweis wird in geeigneter Form erbracht. Als gesetzliche Grundlage gilt das Infektionsschutzgesetz sowie das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz). (7) Die Belegzahl der Kindertagesstätte ist in der Regel beschränkt auf die in der Betriebserlaubnis gemäß 45 SGB VIII festgelegte maximale Anzahl und Art der Betreuungsplätze. Liegen mehr Anmeldungen vor, als freie Plätze vorhanden sind, erfolgt die Aufnahme der angemeldeten Kinder nach den Grundsätzen der sozialen und pädagogischen Dringlichkeit im Einzelfall, insbesondere unter Beachtung der folgenden Prioritätskriterien: Vorrangig sind Kinder aufzunehmen, deren Wohnort zum Zeitpunkt der Aufnahme Nieder-Wiesen ist und die das 3. Lebensjahr vollendet haben. Sollte es mehr Anfragen zur Aufnahme als vorhandene Plätze geben, sind die folgenden Kriterien in der entsprechenden Reihenfolge zu beachten: - Soziale Gründe (Hinweise des Jugendamtes) - Alleinerziehend und berufstätig - Beide Elternteile sind berufstätig - Anmeldedatum - Alter des Kindes - Ein Geschwisterkind besucht die Kita - Alleinerziehend und nicht berufstätig - Ein Elternteil ist nicht berufstätig Die Platzvergabe und die einzelnen Kriterien werden überprüft und sind in geeigneter Form (z. B. mittels amtlicher Bescheinigungen, Kopien des Arbeitsvertrages usw.) jährlich nachzuweisen. Veränderungen des Arbeitsverhältnisses und des Bedarfs sind unverzüglich zu melden. 4 Besuch der Einrichtung, Öffnungs- und Schließzeiten (1) Die Einrichtung ist regelmäßig von Montag bis Freitag, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage und der einrichtungsinternen Schließzeiten, geöffnet. Die regelmäßigen täglichen Öffnungszeiten und die Schließzeiten werden durch Aushang oder in der Kita-Ordnung in der Einrichtung bekannt gegeben. (2) Muss die Einrichtung oder eine Gruppe aus besonderem Anlass (z. B. wegen Erkrankung, dienstlicher Verhinderung, zur Vermeidung der Übertragung ansteckender Krankheiten, betrieblicher Mängel oder Streik) geschlossen bleiben, werden die Personensorgeberechtigten hiervon durch Aushang an der Kita unterrichtet. (3) Es wird gebeten, die Kinder innerhalb der einrichtungsinternen Bring- und Abholzeiten, jedoch keinesfalls vor der Öffnung zu bringen und pünktlich mit Ende der Öffnungszeiten abzuholen. (4) Fehlt ein Kind, ist die Gruppen- oder Einrichtungsleitung unverzüglich zu benachrichtigen. (5) Für Kinder in der Eingewöhnungszeit gelten besondere Absprachen. 5 Aufsichtspflicht (1) Während der Öffnungszeiten der Einrichtung sind grundsätzlich die pädagogisch tätigen Betreuungskräfte für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. Die Aufsichtspflicht erstreckt sich auf die Zeit des Aufenthalts der Kinder in der Tagesstätte einschließlich der Ausflüge, Spaziergänge, Veranstaltungen und Ähnliches. (2) Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des Kindes durch die Betreuungskräfte in der Einrichtung und endet mit der Übergabe des Kindes in die Obhut eines Personensorgeberechtigten. Haben die Personensorgeberechtigten schriftlich erklärt, dass das Kind den Weg zur Einrichtung und nach Hause alleine zurücklegen darf, beginnt bzw. endet die Aufsichtspflicht mit Betreten bzw. Verlassen der Tagesstätte. (3) Auf dem Weg zur Einrichtung sowie auf dem Heimweg obliegt die Aufsichtspflicht alleine den Personensorgeberechtigten. Dem ordnungsgemäßen Übergang in den jeweils anderen Aufsichtspflichtbereich ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. (4) Bei gemeinsamen Veranstaltungen (z. B. Feste o. Ä.) sind die Personensorgeberechtigten aufsichtspflichtig. 6 Krankheitsfälle, Medikamentenabgabe (1) Bei Erkrankung eines Kindes oder eines Familienmitgliedes an einer Krankheit im Sinne des 34 Infektionsschutzgesetz muss der Leitung sofort Mitteilung gemacht werden, spätestens an dem der Erkrankung folgenden Tag. Ein Merkblatt hierzu wird bei der Aufnahme ausgehändigt. Der Besuch der Einrichtung ist in diesem Falle ausgeschlossen. (2) Bevor das Kind nach einer ansteckenden Krankheit auch in der Familie die Einrichtung wieder besuchen kann, ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß den Empfehlungen des RKI (Robert-Koch-Institut) vorzulegen. (3) Medikamente werden in der Einrichtung grundsätzlich nicht verabreicht. Im Einzelfall können Notfallmedikamente mit ärztlicher Bescheinigung, unter Angabe der Dauer und der genauen Dosierung verabreicht werden. Eine schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. der Personensorgeberechtigten muss vorliegen. (4) Bei Erkältungskrankheiten, Auftreten von Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall oder Fieber ist ein Kita-Besuch nicht möglich. (5) In schwerwiegenden Fällen kann die Leitung im Einvernehmen mit dem Träger den Besuch eines kranken Kindes untersagen. 7 Versicherung (1) Die Kinder sind nach 2 Abs. 1 Nr. 8 a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch gesetzlich gegen Unfall versichert auf dem direkten Hin- und Rückweg von der Wohnung zur Einrichtung oder dem Ort, an dem eine Veranstaltung der Einrichtung stattfindet, während des Besuchs der Einrichtung, bei Ausflügen und Besichtigungen sowie bei Veranstaltungen, die von der Einrichtung organisiert sind. (2) Die Leistungen der Unfallversicherung beziehen sich nur auf Personenschäden, nicht auf Sachschäden oder Schmerzensgeld. (3) Alle Unfälle, die auf dem Weg zur und von der Einrichtung eintreten, müssen der Leitung der Einrichtung unverzüglich gemeldet werden. (4) Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechselung persönlicher Gegenstände des Kindes, wie z. B. Kleider, Brillen, Spiel- und Wertgegenstände, wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, die Sachen mit dem Namen des Kindes zu versehen. (5) Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter Umständen die Eltern. Es wird deshalb empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. 8 Abmeldung, Ausschluss (1) Die Abmeldung ist grundsätzlich nur mit einer vierwöchigen Frist zum Monatsende möglich, d. h., die Kündigung muss spätestens am 1. Werktag eines Monats vorliegen, wenn zum Monatsende gekündigt werden soll. Sie ist schriftlich, von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben und der Leitung der Einrichtung zu übergeben. Dies gilt auch für den Wechsel in der Betreuungsart in der Einrichtung. (2) Für Kinder, die in die Schule aufgenommen werden und bis zum Ende des Kindertagesstättenjahres die Einrichtung besuchen, erübrigt sich eine schriftli-

11 Donnerstag, den 24. September 2020 Amtlicher Teil Seite 11 che Abmeldung. (3) Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Kindertagesstätte mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende insbesondere ausgeschlossen werden, wenn das Kind die Einrichtung über einen zusammenhängenden Zeitraum von länger als vier Wochen unentschuldigt nicht mehr besucht hat und der Platz dringend benötigt wird, das Kind besonderer Hilfe bedarf, die von der Einrichtung trotz erheblicher Bemühungen nicht geleistet werden kann, das Kind Verhaltensmuster einer massiven Selbstoder Fremdgefährdung zeigt, die unter Ausschöpfung der pädagogischen Möglichkeiten der Einrichtung nicht abgestellt werden können, der zu entrichtende Elternbeitrag für drei aufeinanderfolgende Monate nicht bezahlt wurde (gilt für Krippen- und Essensbeiträge), mangelnde Bereitschaft zur Zusammenarbeit besteht, die Personensorgeberechtigten die in dieser Satzung aufgeführten Pflichten wiederholt nicht beachten, erhebliche, nicht ausräumbare Auffassungsunterschiede über das Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungskonzept zwischen Personensorgeberechtigten, Träger und Leitung bestehen, so dass eine angemessene Förderung der Gesamtentwicklung des Kindes trotz mehrfacher Einigungsbemühungen nicht mehr möglich und die Fortsetzung des Benutzungsverhältnisses dem Träger nicht zumutbar ist, eine Impfung des Kindes lt. Masernschutz- und Infektionsschutzgesetz nicht nachgewiesen wird, die Abholzeiten wiederholt nicht eingehalten werden, die Einrichtung geschlossen wird. 9 Elternbeitrag (1) Für den Besuch der Kindertagesstätten werden gemäß 13 KitaG zur anteiligen Deckung der Personalkosten Elternbeiträge (gilt für Krippen- und Hortbeiträge) erhoben. (2) Elternbeiträge sind grundsätzlich in vollen Monatsbeiträgen auch während urlaubs- und betriebsbedingter Schließtage der Einrichtung, Schließzeiten aus besonderem Anlass (z. B. wegen höherer Gewalt oder Streik) sowie für Fehltage der Kinder zu entrichten. (3) Vom Elternbeitrag in der Kindertagesstätte befreit sind gemäß 13 Abs. 3 KitaG alle Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr. Die Beitragsbefreiung gilt grundsätzlich auch, wenn ein Kind dieser Altersgruppe eine Kinderkrippe besucht. (4) Für Kinder unter zwei Jahren, die eine Kindertagesstätte besuchen, ist ein Elternbeitrag (Krippenbeitrag) zu entrichten, der vom Einkommen der Eltern abhängig ist und vom Jugendhilfeausschuss in Form einer Elternbeitragstabelle differenziert nach Teilzeitund Ganztagsbetreuung festgesetzt wird. (5) Zusätzlich zum Elternbeitrag wird gemäß 13 Abs. 1 Satz 2 KitaG für die Mittagsverpflegung der Kinder eine monatliche Verpflegungspauschale erhoben. Der Jahresbeitrag ist auf 12 Monate verteilt. Eine Abmeldung kann immer nur zum Ende des jeweiligen Monats erfolgen; siehe 8 Abs.1 gilt sinngemäß. Die Verpflegungspauschale ist auch für elternbeitragsfreie Kinder zu entrichten. (6) Die Verpflegungspauschale wird grundsätzlich als voller Monatsbeitrag erhoben. (7) Die Verpflegungspauschale wird durch die Ortsgemeinde Nieder-Wiesen festgelegt und wird für die Tage erhoben, an denen das Kind angemeldet ist. (8) Für die Festsetzung und Erhebung der Elternbeiträge gem. 13 KitaG gelten die Richtlinien des Landkreises Alzey-Worms über die Festsetzung und Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagesstätten in der jeweils gültigen Fassung. Es gelten insbesondere folgende Regelungen: Auf Antrag wird der Elternbeitrag für Kindertagesstätten unter Berücksichtigung des nachzuweisenden Einkommens der Sorgeberechtigten festgesetzt. Das maßgebende Elterneinkommen wird gestaffelt nach dem bereinigten Nettoeinkommen ermittelt. Maßgeblich ist das monatliche Einkommen der Eltern einschließlich Kindergeld und Unterhaltszahlungen. Berechnungsgrundlage sind regelmäßig die Einkünfte der letzten drei Monate vor der Festsetzung. Einmalige Einnahmen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden dabei nicht berücksichtigt. Auf das Einkommen entrichtete Steuern und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung werden vom Bruttoeinkommen in Abzug gebracht. Ebenso können Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind, sowie die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Ausgaben abgesetzt werden. Die Eltern sind verpflichtet, wesentliche Einkommensveränderungen (Abweichungen von mehr als 15 % im Quartal) der Verbandsgemeinde Alzey-Land mitzuteilen und nachzuweisen. Ebenso ist die Verbandsgemeinde Alzey-Land berechtigt, jährlich die Einkommensnachweise zu überprüfen und eine Neufestsetzung ab dem Zeitpunkt der Veränderung des Einkommens zu treffen. Erhebliche Änderungen, die nach der Festsetzung des Elternbeitrages eintreten, können während des Festsetzungszeitraumes nur berücksichtigt werden, wenn eine Änderung im Sinne des 48 SGB X vorliegt. Ändert sich während des Festsetzungszeitraumes die Art des Kindertagesstättenplatzes (z. B. Änderung der Betreuungsform) oder die Anzahl der Kinder in der Familie, wird der Elternbeitrag ohne weitere Einkommensprüfung neu festgesetzt. Stellen die Sorgeberechtigten keinen Antrag auf Festsetzung des Elternbeitrages oder legen sie innerhalb einer durch gesonderte Aufforderung gesetzten angemessenen Frist keine geeigneten Unterlagen vor, wird der jeweils geltende Höchstbetrag fällig. (9) Die Eltern- und Verpflegungsbeiträge werden durch schriftlichen Bescheid der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land festgesetzt. Sie sind zum Fälligkeitstermin an die Verbandsgemeindekasse Alzey-Land zu entrichten. Die Zahlungen können mittels a) Überweisung an die Verbandsgemeindekasse erfolgen, oder b) per SEPA-Basislastschrift von der Verbandsgemeindekasse abgebucht werden. Voraussetzung hierzu ist, dass der Verbandsgemeindekasse vorher ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde. 10 Beginn und Ende der Zahlungspflicht (1) Die Elternbeiträge und die Verpflegungspauschalen sind zum 15. des laufenden Monats fällig, frühestens jedoch nach Zugang des entsprechenden Bescheides. (2) Die Zahlungspflicht beginnt mit der Aufnahme des Kindes in die Kindertagesstätte und endet mit Ablauf des Monats, in dem das Kind abgemeldet oder beitragsfrei bzw. vom Besuch der Kindertagesstätte ausgeschlossen wird. (3) Für Kinder, die nach über vier Wochen Abwesenheit weder entschuldigt noch abgemeldet werden, bleibt die Zahlungspflicht noch für den laufenden Monat bestehen. (4) Zur Zahlung verpflichtet sind die Eltern oder andere Unterhaltsverpflichtete, auf deren Antrag ein Kind in die kommunale Kindertagesstätte aufgenommen wird. 11 Elternbeirat Die Elternvertretung richtet sich nach dem jeweils gültigen Kindertagesstättengesetz und den zu ihm ergangenen Verordnungen und Richtlinien, die auf Wunsch bei der Einrichtungsleitung eingesehen werden können. 12 Sonstiges (1) Spezielle Dinge, wie Frühstück, Malkleidung etc., werden einrichtungsintern geregelt. (2) Die Kinder sollen für den Besuch der Einrichtung kindgemäße Kleidung tragen und feste Schuhe, die zum Spielen im Innen- und Außengelände geeignet sind. (3) Bei Kleinkindern ist es notwendig, dass die Personensorgeberechtigten ausreichend Wechselwäsche für ihr Kind in der Einrichtung hinterlegen. Pflegemittel, wie Windeln, Öl oder Creme, sind von den Personensorgeberechtigten in ausreichender Menge selbst bereitzustellen. (4) Zur Darstellung der pädagogischen Arbeit werden Fotos, Video- und Tonaufnahmen angefertigt. Die Einverständniserklärung hierfür ist Bestandteil der Aufnahmeunterlagen. 13 Datenschutz (1) Für die Bearbeitung und Verwaltung sowie für die Erhebung der Beiträge werden folgende personenbezogene Daten in automatisierten Dateien gespeichert. Namen und Anschrift der Erziehungsberechtigten, Geburtsdaten aller Kinder sowie weitere zur kassenmäßigen Abwicklung erforderliche Daten, Antragsdaten für eventuelle Gebührenermäßigungen. (2) Die Kindertagesstätte ist verpflichtet, folgende personenbezogene Informationen weiterzuleiten: an das Gesundheitsamt gem. 34 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz bei meldepflichtigen Krankheiten und 10a Infektionsschutzgesetz wegen Impfberatung an die Unfallkasse gem. 193 SGB VII bei Unfällen des Kindes während der Betreuung und bei Wegeunfällen an das Jugendamt gem. Vereinbarung nach 8a Abs 4 SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung (3) Personenbezogene Daten werden in der Kindertagestätte gelöscht, wenn sie für die Erfüllung der Aufgabe nicht mehr benötigt werden. Für die Kindertagesstätte gibt es keine generellen Löschungsfristen. Personenbezogene Daten werden i. d. R. nicht mehr benötigt, wenn das Kind die Einrichtung verlässt. Adressdaten (Notfalladressen) oder die Listen mit Abholpersonen werden nicht mehr benötigt und werden vernichtet. Portfolios werden dem Kind oder den Eltern beim Abschied ausgehändigt oder, wenn kein Wert darauf gelegt wird, gelöscht bzw. geschreddert. Für die Abrechnung von Elternbeiträgen, Essenbeiträgen oder anderen Kosten geführte Listen werden so lange aufbewahrt, bis eventuelle Rückforderungsansprüche verjährt sind. Hier besteht eine 4-jährige Löschungsfrist. (4) Tägliche Anwesenheitslisten sind erforderlich, solange das Kind in der Einrichtung ist, sowie für die Dokumentation des Handlungsplans. 14 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom außer Kraft. Nieder-Wiesen, den Holger Waldschmidt Ortsbürgermeister Ober-Flörsheim Ortsbürgermeister Sascha Leonhardt Mittwoch von Uhr und nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Walterplatz 1 Telefon Mobil Fax rathaus@ober-floersheim.de HINWEIS: Die Amtsstunde findet bis auf Weiteres in der Gaststätte im EG der alten Gemeindehalle in der Turnhallenstraße statt. Zur Einhaltung der bestehenden Hygienevorschriften und um Wartezeiten zu vermeiden, wird nach Möglichkeit um vorherige Anmeldung gebeten. Öffentliche Bekanntmachung Am Donnerstag, dem 24. September 2020 um Uhr, findet in der Blücherhalle der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim statt. Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheitsschutz aller Anwesenden die Besucherzahl begrenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte Anzahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht.

12 Seite 12 Amtlicher Teil Donnerstag, den 24. September 2020 Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe für das Kapitel Siedlungsentwicklung und -struktur sowie für das Kapitel Rohstoffsicherung; Drittes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren nach 10 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPIG) Rheinland-Pfalz 3. Bauantrag Nr. 240/2020 Planänderungen (Tektur) für die Umnutzung einer Scheune zu 3 Wohneinheiten 4. Bauantrag Nr. 242/2020 Umbau einer Scheune (Dacherneuerung nach Unwetter) 5. Bauantrag Nr. 245/2020 Neubau eines Einfamilienwohnhauses 6. Straßensanierung in verschiedenen Straßen Vergabe von Pflasterarbeiten 7. Neue Organisation im Forstamt Rheinhessen; Zustimmung der Kommunen bei der Neubildung und Neuabgrenzung der Forstreviere 8. Anschaffung eines Gerätes zur Unkrautbekämpfung 9. Haushalt Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil 11. Vermietung von Gemeindeflächen 12. Mitteilungen und Anfragen Ober-Flörsheim, den Sascha Leonhardt Ortsbürgermeister und Vorsitzender Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über more-rubin1.de/ einsehbar. Offenheim Ortsbürgermeister Peter Odermann Mittwoch von Uhr oder nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Bechenheimer Straße 4 Telefon Mobil info@offenheim.de Wahlheim Ortsbürgermeister Ralph Fuchs Montag von Uhr oder nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Kelleracker 1 Telefon Mobil gemeinde-wahlheim@outlook.de Ende Amtlicher Teil Herzlich willkommen beim Oppenheimer Druckhaus Erfahren Sie die neuesten Infos aus Ihren Verbandsgemeinden Unser neuer Internetauftritt Jetzt mit Vorlesefunktion Olivier Le Moal - Fotolia.com

13 Donnerstag, den 24. September 2020 Nichtamtlicher Teil Seite 13 ANichtamtlicher Teil ktuelles aus den Gemeinden Kultur - Sport - Vereinsleben Kirchengemeinden Gottesdienste Zeichenerklärung: AM = Abendmahl; BG = Beichtgelegenheit; BS = Bibelstunde; EuA = Eucharistische Anbetung; EUF = Eucharistiefeier; FamGD = Familiengottesdienst; GD = Gottesdienst; GDA = Gottesdienst mit Abendmahl; GH = Gemeindehaus; GZ = Gemeindezentrum; HA = Hochamt; Hl.M = Heilige Messe; KiGD = Kindergottesdienst; KK = Krankenkommunion; MF = Messfeier; RK = Rosenkranz; VAM = Vorabendmesse Informationen der Kirchengemeinden sind evtl. auch unter den einzelnen Ortsrubriken zu finden sowie bei den jeweiligen Gemeindebüros. Katholisch: Bechtolsheim: So., 10 Uhr, Erstkommunion. Mi., 18 Uhr, RK; Uhr, Hl.M. Biebelnheim: Di., 18 Uhr, RK; Uhr, Hl.M. Erbes-Büdesheim: So., Uhr, EUF. Gau-Odernheim: Do. (24.09.), Uhr, Hl.M. Sa., Uhr, VAM. Do. (01.10.), 9 Uhr, Hl.M. Offenheim: So., Uhr, EuA. Heimersheim: Sa., 18 Uhr, EUF. Evangelisch: Bechenheim: So., 10 Uhr, GD. Bornheim: So., Uhr, Konfirmation der Bornheimer Konfirmanden, ev. Kirche Flonheim (s. auch unter Bornheim im nichtamtlichen Teil). Flonheim: Sa., Uhr, Trauung. Framersheim: So., 9 Uhr, GD (mit Anmeldung). Gau-Odernheim: So., 10 Uhr, GD. Lonsheim: So., 10 Uhr, GD (Schmuck-Schätzel). Nieder-Wiesen: So., 8.45 Uhr, GD; 11 Uhr, KiGD. Offenheim: So., 18 Uhr, Licht & Klang (Dzijak). Ev. Chrischona-Gemeinde Am Kreuz : So., 10 Uhr, GD, alle 2 Wo. mit KiGD. Aufgrund der Corona-Hygiene-Richtlinien bitten wir um Anmeldung bei Hildegard Jähde: h.jaehde@t-online.de oder Tel Weitere Veranstaltungen: Fr., 15 Uhr, Seniorentreff (14-tägig; in ungeraden Wochen). Kleingruppen/ Hauskreise in Partenheim, Udenheim und Essenheim. Infos: Gemeinschaftspastor Tobias Lehr, Tel , tobias.lehr@chrischona.de, GZ Am Kreuz : Osterstraße 32, Udenheim Stadtmission Alzey: Schloßgasse 41, Alzey. Neuapostolische Kirche Alzey: Wormser Str. 81, Alzey. Ev. Freikirchliche Gemeinde am Schillerplatz Alzey (Baptisten): Schillerplatz 4, Alzey; Gemeindebüro: Tel , buero@gemeinde-schillerplatz.de, Unsere -Adresse für Ihre redaktionellen Textbeiträge: redaktion@nachrichtenblatt-alzey-land.de Albig Volontäre für Albig Auch an der Kerb wird gearbeitet Auch am Kerbedienstag ruhten die Volontäre nicht und stellen ihr Engagement in den Dienst der Allgemeinheit. Auf dem Friedhof wurden Pflegearbeiten erledigt, die Sanierungsarbeiten am Friedhofstor wurden weitergeführt und am Bürgertreff ging die Arbeit an der Terrassenerneuerung weiter. Die Volontäre pflegen nicht nur regelmäßig Bäume in der Gemarkung, sondern ernten auch im Interesse der Unterstützung von nicht so gut gestellten Mitmenschen die Früchte der Bäume und liefern das Obst, einen Zentner Zwetschen und sieben Eimer gefüllt mit Äpfeln, bei der Alzeyer Tafel ab. Im Anschluss an das stolze Arbeitspensum trafen sich die Mitglieder der Ehrenamtsgruppe zum Kerbefrühschoppen am Bürgertreff. G.T. Gründung Team Rasenplatzpflege TV Albig Erste Bemühungen zur Umgestaltung des 1978 errichteten Fußball-Hartplatzes in einen Naturrasenplatz gab es beim Turnverein Albig bereits seit sehr vielen Jahren. In diesem Jahr, dem Jahr des 125-jährigen Vereinsjubiläums, ist dieser Wunsch endlich in Erfüllung gegangen. Der von der Gemeinde Albig mit finanzieller Unterstützung durch das Land Rheinland-Pfalz, dem Turnverein 1895 Albig e.v. und dem Förderverein Rasenplatz Albig e.v. in diesem Jahr neu errichtete Rasenplatz ist soweit fertiggestellt. Die ersten Pflegearbeiten sind noch mit Bestandteil der Leistungen der Firma, die den Rasenplatz im Auftrag der Ortsgemeinde errichtet hat. Um den neuen Rasenplatz in einem guten Zustand zu erhalten und eine optimale Rasenpflege zu gewährleisten, soll, analog den Volontären für Albig, ein Team zur Rasenplatzpflege gegründet werden. Hierzu laden wir interessierte Mitglieder des Turnvereins Albig und Albiger Bürger zu einem ersten Treffen am Mittwoch, 30. September um 19 Uhr in das TV-Sportheim, Langgasse 93 ein. Text/Foto: K.-P.N. Bechenheim Kindergottesdienst Siehe unter Nieder-Wiesen. Bechtolsheim Kartoffeln statt Kerb! Liebe Beelsemer und Beelsemerinnen, als kleiner Ersatz zur ausgefallenen Kerb wird es am Wochenende auf dem Parkplatz des SVB ein Kartoffelfest geben. Kartoffeln, die im Mai 2020 gesetzt wurden, können dann erworben werden. Hierzu bitte entsprechende Behältnisse mitbringen. Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Für unsere kleinen Mitbürger wird ein Karussell aufgebaut. Um die Hygienevorschriften einzuhalten, Mundschutz nicht vergessen! Dieter Mann, Ortsbürgermeister Seite an Seite auf der Freilichtbühne Seite an Seite unter diesem Motto stellt sich am Sonntag, den 27. September um 10 Uhr der Konfirmationsjahrgang 2020 der Kirchengemeinden Bechtolsheim, Biebelnheim, Ensheim und Spiesheim den Gemeinden vor. Die 16 Konfirmandinnen und Konfirmanden haben sich rund ein Jahr lang auf die Konfirmation vorbereitet: Die Feier und selbstständige Vorbereitung des Gottesdienstes mit eigener Predigt, Musik und Gebeten und Feier stellt den Abschluss der Vorbereitungszeit dar. Ursprünglich geplant waren Vorstellung und Konfirmation für den Mai - und dann kam Corona. Deshalb findet der Gottesdienst jetzt auf dem Gelände der Freilichtbühne des TCVB am Schützenhaus Bechtolsheim statt. Draußen und mit Abstand kann im Gottesdienst gesungen werden, aber auch hier sind die Plätze begrenzt. Wir bitten deshalb um vorherige Anmeldung unter pfarramt@e-bbes.de oder telefonisch unter (auch AB) oder schriftlich im Pfarramt/Gemeindebüro. Bitte nennen Sie die Namen, Anschriften und Telefonnummern aller Teilnehmenden. (Bis zu 10 Personen, bzw. zwei Haushalte, die sich zusammen anmelden, dürfen auch zusammen sitzen.) Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist möglich. Die üblichen Hygieneregeln sind zu beachten, Masken sind verpflichtend, am Platz können sie abgenommen werden. Die Konfirmationen finden dann am 4. Oktober in der Simultankirche im kleinen Kreis der engeren Angehörigen statt, da die Plätze in der Kirche begrenzt sind. Weitere Informationen unter Pfr.M.K. Bermersheim v.d.h. Arbeitseinsatz Der nächste Arbeitseinsatz findet am Donnerstag 1. Oktober statt. Wir treffen uns mit entsprechender Abstandhaltung um 9 Uhr am Eingang zum Friedhof. Es werden Arbeitshandschuhe und Schneidwerkzeug benötigt für verschiedene Rückschnittarbeiten sowie Kleidung, die Farbspritzer vertragen können. Wir werden uns dann entsprechend aufteilen, damit die Abstandsregeln problemlos eingehalten werden können. Unsere Helfertruppe ist keine ausschließliche Rentnertruppe. Bei uns kann jeder mitmachen, der Zeit, Lust und Laune hat. Es sind alle Helfer gerne gesehen. Wir arbeiten 2 bis 3 Stunden - jeder so wie er/sie kann - und anschließend sitzen wir noch gemütlich zusammen. Da gibt es dann etwas zu trinken und zu essen. Auch das werden wir in einer neuen Corona bedingten Form durchführen. Ein wenig Spaß daran, für unsere Gemeinde etwas zu tun, das alleine reicht schon aus, um mit dabei zu sein. Ich freue mich auf viele Helfer. Ute Fillinger, Ortsbürgermeisterin

14 Seite 14 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 24. September 2020 Verloren/Gefunden In der Gemarkung Framersheim wurde eine Sporttasche gefunden. Der Eigentümer wird gebeten, sich mit dem Fundbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Bürgerbüro, unter Tel in Verbindung zu setzen. Bornheim Ev. Gottesdienst Die Ev. Kirchengemeinden Armsheim und Bornheim bitten darum, dass ein geordneter Ein- und Ausgang mit Abstandsregeln und Händedesinfektion berücksichtigt wird und Maskenpflicht besteht. Während des Gottesdienstes darf nicht gesungen werden. Die Besucher werden namentlich erfasst zur Verfolgung von Infektionsketten. Die Daten werden vier Wochen im Gemeindebüro verwahrt und danach vernichtet. Es wird darum gebeten, nur dann am Gottesdienst teilzunehmen, wenn man sich gesund fühlt. E.Ben. Ev. Kindertagesstätte Kunterbunt Frieda, die Feldmaus Am starteten die Wackelzahnkinder der ev. Kindertagesstätte Kunterbunt mit Sack und Pack nach Flonheim. Dort angekommen haben wir ein schönes Picknick auf dem Dinospielplatz gemacht. Gestärkt erkundeten die Kinder mit viel Freude den Spielplatz. Kein Spielgerät war vor unseren Wackelzähnen sicher. Anschließend liefen wir gemeinsam in die Grundschule. Vor dem Schulgebäude zogen wir alle unseren Mundschutz auf. Wie die großen liefen unsere Wackelzähne stolz über den Schulhof. Anschließend nahmen wir für das Theater der Mainzer Polizeipuppenbühne in der Turnhalle Platz. Den Kindern wurden kindgerecht die Verkehrsregeln im Straßenverkehr nähergebracht. Mit einem Spruch haben sie sich gemerkt, wie mach richtig über die Straße geht. Ganz besonders wichtig ist es immer, den Eltern Bescheid zu sagen, wo man hingeht. Auch das haben unsere Vorschulkinder an diesem Tag gelernt. Eine Premiere für alle war die 1. Busfahrt mit dem Schulbus zurück nach Bornheim. Text/Foto: Ka.F. Erbes-Büdesheim Tischtennis Siehe unter Offenheim. Virtuose und besinnliche Musik Am Sonntag, 27. September findet um 18 Uhr in der ev. Kirche Erbes-Büdesheim, Hauptstraße 8 ein Konzert mit virtuoser und besinnlicher Musik statt. Es konzertiert das tamigu-trio. Neben Werken von Johann Sebastian Bach für Violine und Orgel wird auch ein Werk des italienischen Barockmeisters Alessandro Marcello zu hören sein. Von dem 1956 in Hattingen geborenen Komponisten Günther Wiesemann wird eine Triokomposition angeboten, die meditativ Klangerfahrungen und -verwandlungen aufnimmt. Ein zweites Werk greift Nachklänge zu Johann Sebastian Bach auf. Das tamigu-trio spielt in der Besetzung Tamara Buslova (Orgel und Schlaginstrumente), Michael Nachbar (Violine) sowie Günther Wiesemann (Orgel, Sprecher und Schlaginstrumente). Der Eintritt ist frei, um eine Kollekte wird gebeten. Pfr.E.B. Mitgliederversammlung des Landfrauenvereins Der Ersatztermin für die im März ausgefallene Mitgliederversammlung war am 11. September. Mit passend ausgewählten dichterischen Texten umrahmte die erste Vorsitzende Felicitas Sailler deren Ablauf. Sie bedankte sich bei allen Aktiven herzlich für die im Jahr 2019 geleistete Arbeit freute sich über die derzeit wieder möglichen Aktivitäten. Sieglinde Mathes verlas eine Zusammenstellung und die Besucherzahlen aller Aktivitäten im vergangenen Geschäftsjahr und Ana Roß beeindruckte mit den vielfältigen Aktionen der Jungen Landfrauen. Auch die Kassiererin Ursula Comont konnte mit ihrem Kassenbericht überzeugen, sodass der Antrag von Kassenprüferin Christine Müller auf Entlastung des Vorstands bei Enthaltung der Betroffenen einstimmig erfolgte. Für die turnusgemäß ausscheidende Ellen Kloh wurde Elli Swidersky zur zweiten Kassenprüferin gewählt. In Anbetracht des großen Anteils Junger Landfrauen, die 2019 dem Verein beigetreten sind, hatte der Vorstand beschlossen, den bisher sechsköpfigen Vorstand um zwei weitere Junge Landfrauen zu erweitern. Die Versammlung billigte die Erweiterung und wählte zusätzlich zu Ana Roß Christine Müller und Daniela Müller zu weiteren Vorstandsmitgliedern. R.W.-H. Flomborn Mitgliederversammlung des Flomborner Fassenachts Club e.v. Am Freitag, dem 5. September fand in der Gemeindehalle in Flomborn die Mitgliederversammlung des FFC statt. Zur Eröffnung informierte der 1. Vorsitzende, Jörg Schwabe, die Mitglieder über die geltenden Regeln und Vorschriften aufgrund der Corona-Pandemie während der Veranstaltung. Zu Beginn des Jahresberichtes bedankte sich der Vorsitzende bei seinen Vorstandskollegen und den Tanztrainern/innen sowie allen Aktiven und Helfern für ihr ehrenamtliches Engagement und den Einsatz für den Verein. Der Vorsitzende berichtete anschließend über die Vereinsaktivitäten seit der letzten Mitgliederversammlung, aber auch über die vielen abgesagten Veranstaltungen, bei denen der Verein und die Gruppen in den letzten Jahren immer aktiv dabei waren. Anschließend wurde das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung durch den Schriftführer Axel Baro verlesen. Danach trug der Kassenwart Alexander Hahn-Düna den Kassenbericht des Jahres 2019 vor. Nach der Entlastung des Vorstandes standen die Änderung der Satzung sowie die Neuwahl des Vorstandes auf der Tagesordnung. Die vom Vorstand vorgeschlagenen Satzungsänderungen wurden in der Mitgliederversammlung eingehend diskutiert und anschließend angenommen. Für die Wahl des ersten Vorsitzende übernahm die Ortsbürgermeisterin Sabine Kröhle die Wahlleitung. Gemäß den Wahlstatuten wurde die Wahl der Vorstandsmitglieder nacheinander durchgeführt. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen. 1. Vorsitzender Jörg Schwabe, 2. Vorsitzender Rainer Thomas, Kassierer Alexander Hahn-Düna, Schriftführer Axel Baro, Jugendsprecher Joachim Hofmann, Organisatorin Viona Schwabe-Pfaff, Beisitzer Andreas Hauck, Christine Gerdon und Jenifer Schuff. Auf eigenen Wunsch schied die Beisitzerin Regina Gärtner nach 18 Jahren aus Vorstand aus. Der neue und alte Vorsitzende bedankte sich bei Regina Gärtner für die geleistete Arbeit und überreichte Ihr ein kleines Präsent. Die Mitgliederversammlung beschloss die geplanten Aktivitäten aufgrund Corona weitestgehend zurückzuzufahren. Nach eingehenden Beratungen über die kommende Fastnachtskampagne und der Suche nach Lösungen, hat die Mitgliederversammlung schweren Herzens beschlossen die Sitzungen abzusagen. Zum Schluss der Versammlung bedankte sich der Vorsitzende bei allen Anwesenden für die konstruktive Mitarbeit, aber auch für die vorbildliche Einhaltung der Corona-Regeln und gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass sich im Laufe des nächsten Jahres wieder Normalität im Alltags- und somit auch im Vereinsleben einstellen kann. Der Vorstand A.Ba. Flonheim Herbstferienspiele der Ortsgemeinde geplant vom Liebe Eltern, liebe Kinder, wir bedauern sehr, die Durchführung der geplanten Ferienspiele für die Herbstferien absagen zu müssen. Aufgrund der weiterhin bestehenden Corona-Pandemie ist eine Durchführung leider nicht möglich. Wir hoffen hier auf Ihr Verständnis. Mit guter Hoffnung sehen wir in das Jahr 2021 und hoffen, die Ferienspiele Kunst/ Kultur Verbandsgemeinde Alzey-Land Alzey Tourist Information Alzeyer Land und Rheinhessische Schweiz , 17 Uhr Gästeführung Das Schönste von Alzey Dauer: ca. 1,5 Std. Treffpunkt: Eingang Tourist Info/ Museum, Antoniterstr. 41 Infos unter Tel und Teilnahmegebühr , 11 Uhr Stadtrundgang Alzey & der Wein inkl. Umtrunk Dauer: ca. 1,5 Std. Treffpunkt: Eingang Tourist Info/ Museum, Antoniterstr. 41 Anmeldung unter Tel oder touristinfo@alzey.de Teilnahmegebühr , 11 Uhr Museumsführung 30 Millionen Jahre 3 Stockwerke Dauer: ca. 1 Std. Treffpunkt: im Museum, Antoniterstr. 41 Anmeldung unter Tel oder touristinfo@alzey.de Teilnahmegebühr Veranstaltungen der Kultur- & Weinbotschafter/innen finden Sie unter Kultur im Weinland- Veranstaltungskalender für den Kreis Alzey-Worms unter wieder in gewohnter Weise anbieten und durchführen zu können. Ute Beiser-Hübner, Ortsbürgermeisterin Framersheim Bestellungen für den Backtag Am Samstag den 26. September 2020 steht der nächste Backtag der Backesgrumbeerbäcker im Kalender. Wie gewohnt heizen wir ab 8 Uhr den Holzbackofen an, um die bestellten Brote zu backen. Bestellungen sind möglich während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung unter oder Mobil unter , oder per an deichergeorg@gmail. com. Wir bitten nach wie vor die Bestellungen bis Freitag bis 20 Uhr zu tätigen, da zur Zeit keine Bestellungen am Backtag möglich sind. Das Abholen der Brote erfolgt in einem Zeitfenster von bis 17 Uhr. Ferner bitten wir die geltenden Hygienevorschriften zu beachten. G.Dei. Gau-Odernheim Gottesdienst am Sonntag Der Gottesdienst am Sonntag, 27. September findet nicht in der ev. Kirche statt, sondern auf dem Naturschutzplatz in Gau-Odernheim (Nähe Peters-

15 Donnerstag, den 24. September 2020 Nichtamtlicher Teil Seite 15 Veranstaltungen Verbandsgemeinde Alzey-Land Eppelsheim , 19 Uhr Landfrauenverein Eppelsheim Jahreshauptversammlung Bürgersaal Ober-Flörsheim , 20 Uhr Kath. Musikverein Ober-Flörsheim Generalversammlung Blücherhalle berghalle). Er beginnt um 10 Uhr. In diesem Gottesdienst werden die Konfirmanden des Jahrgangs 2020/21 eingeführt. Bei Regen entfällt der Gottesdienst. Anmeldungen per oder telefonisch im Pfarramt. I.Sch. Ausgrabungen im geplanten Neubaugebiet Ihnen ist sicher nicht entgangen, dass im geplanten Neubaugebiet Grüner Weg II Ausgrabungen im Gange sind. Um Spekulationen vorzubeugen, möchte ich hier kurz erläutern, um was es hierbei geht. Zunächst fanden auf dem Gelände geomagnetische Untersuchungen statt. Grund hierfür war, dass zum einen mittlerweile grundsätzlich eine Kampfmitteluntersuchung stattfinden muss (die aber keine Befunde erbrachte), und zum anderen im Selztal um Gau-Köngermheim eine römische Palastvilla vermutet wird. Außerdem waren unsere Gemarkungen keltisches und fränkisches Siedlungsgebiet. Die Generaldirektion kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) wurde deshalb beauftragt dieses Gebiet vor Baubeginn zu untersuchen. Dabei sind nun Stellen mit Befunden aufgetreten. Das GDKE vermutet aber nur normale Siedlungsreste. Bisher fand man eine spätsteinzeitliche Lager- und Feuerstelle. Dies ist aber Laut GDKE nichts Überraschendes und wird, sofern ausschließlich Feuer und Knochenreste gefunden werden, nur dokumentiert und kartografiert. Die gesamten Arbeiten werden noch bis Mitte nächsten Jahres andauern. Sollte tatsächlich etwas wissenschaftlich Interessantes gefunden werden, werde ich natürlich an dieser Stelle informieren. Heiner Illing, Ortsbürgermeister Bauschutt in Wirtschaftswegen Oktober 2020 GÄSTEFÜHRUNGEN UND GEFÜHRTE WANDERUNGEN Sa , Uhr: Gästeführung Das Schönste von Alzey, Preis: 5 Fr , Uhr: Gästeführung Das Schönste von Alzey, Preis: 5 Sa , Themenführung Rundgang Rheinhessen Fachklinik Alzey, Preis: 5,00 / So , Uhr: Themenführung Reilchen, Kräuter und Wein in Albig, Preis: 5,00 /Pers., Sa , Uhr: Gästeführung Das Schönste von Alzey, So , Uhr: Themenführung Wie wird man Millionär? - Erfolgsgeschichte von Karl-Heinz Kipp, So , Uhr: Themenführung Nachtwächter, Fr , Uhr: Gästeführung Das Schönste von Alzey, Preis: 5 Sa , Uhr: Themenführung Landpartie durch den Urrhein und das Urmeer bis zum Zeugenberg, So , Uhr: Themenführung Rundgang Alzeyer Friedhof, Fr , Themenführung Unterwegs auf den Spuren der Alzeyer Bier-Brauer, Preis: Sa , Uhr: Gästeführung Das Schönste von Alzey, Bei allen Führungen gelten die allgemeinen Abstands- und Hygiene vorschriften. Des Weiteren werden aufgrund der aktuellen Verordnung die Kontaktdaten aufgenommen. Anmeldungen Weitere Informationen unter In letzter Zeit macht sich wieder verstärkt die Unsitte breit, Wirtschaftswege mit Bauschutt und anderen Materialien in Eigenregie auszubessern. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich hierbei um illegale Müllentsorgung handelt, die bei entsprechender Anzeige eine empfindliche Geldstrafe nach sich zieht. Bis zu einem Kubikmeter Bauschutt kann man 3 x pro Woche im Wertstoffhof abgeben und dort gehört er auch hin! Wenn Wege ausbesserungswürdig sind, bitte Info an die Gemeindeverwaltung - der Landwirtschaftsausschuss nimmt sich dann der Sache an. Heiner Illing, Ortsbürgermeister Mauchenheim Kein Schlachtfest des Musikvereins Mauchenheim Leider muss der Musikverein 1964 Mauchenheim e.v. sein traditionelles Schlachtfest (geplant für den ) aus den bekannten Gründen absagen. A.V. Absage der Fastnacht Die Verantwortlichen der MFG Mauchenheim (Mauchenheimer Fastnachtsgemeinschaft) haben sich dazu entschlossen die Kampange 2020/21 abzusagen. Wir bedauern dies sehr und hoffen, dass wir 2021/22 wieder richtig loslegen können. A.V. Nack Kindergottesdienst Siehe unter Nieder-Wiesen. Nieder-Wiesen Kindergottesdienst in Nieder-Wiesen Am Sonntag, 27. September sind alle Kinder der Ev. Pfarrei Nieder-Wiesen mit Bechenheim und Nack nach langer Zeit wieder zu einem Kindergottesdienst eingeladen. Dieser beginnt um 11 Uhr in der Kirche in Nieder-Wiesen und dauert ca. 30 Minuten. Auch Erwachsene dürfen gerne dabei bleiben. Beim Betreten und Verlassen der Kirche ist eine Maske zu tragen, der Sitzabstand beträgt 1,5 m. Auf Basteln, Malen oder Spielen muss aufgrund Corona-Schutzbestimmungen vorerst noch verzichtet werden. Pfr.T.K. Abteilung Tischtennis Erste Mannschaft gewinnt Spitzenspiel Im ersten Heimspiel der Saison zeigte unsere erste Mannschaft vor großer Kulisse gegen den bisherigen Tabellenführer GW Borussia Eckelsheim II in der Kreisklasse IV / Alzey eine überragende Leistung. In einer teilweise hitzigen Atmosphäre lieferte man dem Gegner einen großen Kampf. Im vorderen Paarkreuz konnte Ansgar Reichert mit 2 Einzelsiegen überzeugen, Dr. Hakan Karadar dagegen war chancenlos gegen die Gegner und verlor zweimal. Dirk Eisen und Sven Glinka, der den weiterhin verletzten Norbert Schmittel ersetzte, lieferten im hinteren Paarkreuz eine ebenfalls bemerkenswerte Leistung,und konnten mit 3:1-Siegen maßgeblich zum 5:3-Heimsieg beitragen. Dirk Eisen gewann ein Spiel und musste sich im zweiten Spiel knapp nach 5 Sätzen geschlagen geben während Sven Glinka nach 2 Einzelsiegen weiterhin ohne Satzverlust ungeschlagen bleibt. Somit rangiert man mit 4:0-Punkten in der Tabelle auf Rang 3. Die nächsten schweren Spiele werden zeigen, ob unser Team oben dran bleibt. Hier die Vorschau auf die nächsten Spiele: Auswärtsspiel der Ersten am bei Flonheim/Dautenheim III und Heimspiel am gegen Vendersheim/Gau-Weinheim II sowie Auswärtsspiel der Zweiten am bei der SG Frei-Laubersheim/Hackenheim/Winzenheim VI. A.Rei. Foto: inspektour GmbH, Sarah Staub / Bildrechte: Tourist Information Alzeyer Land & Rheinhessische Schweiz

16 Seite 16 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 24. September 2020 Schlossstraße 21 am Parkplatz (Montag Ruhetag) im FOTO-EXPRESS Kirchheimbolanden auch das 2. Herrendoppel mit Borisov und Jannick Setter konnten die Gastgeber für sich entscheiden. Und auch die anschließenden Einzel von Jule Petrikowski, Yasen Borisov und Robert Stabel gewannen die Offenheimer deutlich. Und so konnten die SVO ler die Niederlagen von Brauns im Herreneinzel und vom Familienmixed Louisa und Sebastian Züfle verschmerzen und die Partie am Ende mit 6:2 für sich entscheiden. Text/Foto: A.Br. Impressum für die Verbandsgemeinde Alzey-Land Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Alzey-Land und der Ortsgemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebelnheim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Flom born, Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Ketten heim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim. Offenheim Virtuose und besinnliche Musik Siehe unter Erbes-Büdesheim. Ruhebank auf dem Kirchenvorplatz Den Beitrag im letzten Nachrichtenblatt zur neuen Sitzbank für den Kirchenvorplatz möchte Ortsbürgermeister Odermann nutzen, um den drei Offenheimer Gemeindearbeitern ein Dankeschön auszusprechen. Für ihren Einsatz für die Allgemeinheit auch über die vergütete Arbeitszeit hinaus. Beispielhaft dafür ist die Montage und Aufstellung der 3-sitzigen Bank. Neben deren Beschaffung die Ortsgemeinde Offenheim auch die Hälfte der Kosten übernahm. Text: P.O./Foto. Ed.S. Traditionelle Herbstwanderung des SV Offenheim Der Sportverein Offenheim lädt am Samstag, 3. Oktober zu seiner traditionellen Herbstwanderung ein. Treffpunkt ist um 10 Uhr auf dem Hallennebenplatz. Man wird diesmal in der Nähe bleiben und zur Kneippanlage an der Sioner Mauer (Mauchenheim) wandern. Dort wird zu Weck, Worscht und Woi eingeladen, natürlich alles nach den aktuellen Hygieneregeln. Nach einer geselligen Rast geht es wieder zurück nach Offenheim zum Abschluss an die Gut Stub. Es wird weitgehend auf befestigten Wirtschaftswegen und Radwegen gewandert. Teilnehmen kann jeder, eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich. Festes Schuhwerk sollte schon dabei sein. Eine Voranmeldung ist nicht nötig. Bei ganz schlechtem Wetter fällt die Wanderung aus. Dies wird vom Sportverein wohl die einzige Veranstaltung in diesem Jahr sein, da vermutlich die Jahresabschlussfeier wegen Corona ausfallen muss. D.S. Tischtennis Fast durchweg knappe Spielergebnisse gab es in der Woche für die Herrenteams der Tischtennis SG Offenheim/ Erbes-Büdesheim. So siegten die Herren I mit 7:5, die Herren II holten wieder einen Punkt und die Herren IV gewannen 5:3. Team III und V verloren ihre Partien. Unerwartet sehr spannend verlief das Spiel der Herren I gegen Offstein/Wachenheim. Einen sicher überraschenden Punktgewinn holten die Herren II mit dem 6:6 beim bisher verlustpunktfreien SV Bechtolsheim. Die Mannschaft von Ernst Eckert zeigte Moral und holte einen 2:5-Rückstand auf und hatte am Ende sogar noch Chancen auf einen Sieg. Die Punkte verteilen sich gleichmäßig auf die Mannschaft mit Ernst Eckert, Andy Hirschel, Hartmut Kail, Volker Krämer, Thomas Sauer und Ersatzmann Siamak Roushanai. Die erste Niederlage gab es für die Herren III beim 3:5 gegen die SG Schornsheim/Udenheim. Samuel Roushanai war top, Siamak war gut im vorderen Paarkreuz und Boris Eckert und ich haben mitgespielt, so bilanzierte Jürgen Michel kurz die Partie. Weiter an der Spitze der 3. Kreisklasse stehen die Herren IV die erstmals auch kämpfen mussten ehe der 5:3- Erfolg in Gau-Odernheim feststand. Stefan Rieck und Stefan Bösel waren mit je zwei Erfolgen die Garanten des Teams. Mario Malkmus gewann einmal. Die Herren V unterlagen erneut recht deutlich. Gegen die SG Neu-Bamberg/ Siefersheim II gab es ein 1:7 wobei eine leichte Steigerung dennoch zu erkennen war. Beim erneut mit Ersatz spieleden Team konnte Detlef Sommer den Ehrenpunkt holen. D.S. Badmintonmannschaft mit Heimsieg zum Saisonauftakt hinten: v.l.n.r. Andreas Brauns, Robert Stabel, Yasen Borisov, Sebastian Züfle; vorne: v.l.n.r. Louisa Züfle, Jule Petrikowski, Jannick Setter Nachdem eine Woche zuvor das Auswärtsspiel kurzfristig abgesagt wurde startete das Badmintonteam des SV Offenheim am vergangenen Samstag mit ihrem Heimspiel gegen die Spielgemeinschaft TGM Gonsenheim / HSV Mainz in die neue Saison. Dabei erwischte das Team um Mannschaftsführer Andreas Brauns einen Traumstart: Sowohl das 1. Herrendoppel mit Brauns und Stabel, das Damendoppel Petrikowski und Züfle als Fußball Fußball Spiele um Pokal und Punkte Gau-Odernheimer Hit Der Gau-Odernheimer schlägt den Ball aus der Drehung weg. Die Fußballfreunde in der Region sind schon seit Wochenbeginn auf den Pokal-Hit in Gau-Odernheim fokussiert. Als das Schlagerspiel gegen den FV Dudenhofen am Mittwoch, , angepfiffen wurde, war das vorliegende Nachrichten-Blatt bereits gedruckt. Wie es wohl im Bitburger-Verbandspokal gelaufen ist? Nun ist der Blick jedoch nach vorne gerichtet, der TSV Gau-Odernheim will am im Verbandsliga-Duell in Zeiskam bestehen. Und nun zu den zwei C-Klassen. In der Gruppe II geht s mit SG Nieder-Wiesen/ Erbes-Büdesheim II gegen Dorn-Dürkheim II am Samstag (15 Uhr) los. Am nächsten Tag, , ragt der Knaller Eckelsheim - Bechtolsheim (13 Uhr) heraus. In den Spielen Bechenheim - Flonheim II und Biebelnheim - Dautenheim II sind die Platzherren leicht favorisiert. In der Gruppe III sind die vier Teams aus der VG Alzey-Land am Sonntag unter sich. Beide Spiele, Flomborn - Mauchenheim II und Eppelsheim - SG Lonsheim/Nack, beginnen um 15 Uhr. Die Gastgeber scheinen jeweils die besseren Karten zu haben. Text/Foto: H.Hi. Alzey - Stadt Fortsetzung der Titelseite Orgelkonzerte in Alzey Kantor Hartmut Müller bietet aber Ersatz an: Zunächst steht die im Rahmen der Kirchenrenovierung gereinigte und überarbeitete Beckerath-Orgel der Nikolaikirche im Mittelpunkt. In zwei Konzerten stellt Kantor Hartmut Müller ihre klanglichen Möglichkeiten vor: Am Sonntag, 27. September um 17 Uhr erklingen Perlen der französischen Orgelromantik. Zu hören sein werden u.a. die Suite gothique von Léon Boellmann, der Choral Nr. 3 a-moll von César Franck und die berühmte Toccata von Charles Marie Widor. Am Sonntag, 11. Oktober um 17 Uhr heißt es: Böhm Bach Buxtehude. Auf dem Programm mit barocken Orgelwerken steht u.a. die Toccata in d von Johann Auflage Verantwortlich für den amtlichen Teil Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land Bürgermeister Steffen Unger Weinrufstraße 38, Alzey (Zugleich ladungsfähige Anschrift für die Verantwortlichen des amtlichen Teils) Telefon Fax info@alzey-land.de Herausgeber-Verlag Oppenheimer Druckhaus GmbH Ober-Saulheimer Straße 5, Wörrstadt AG Mainz HRB USt-IdNr. DE Steuer-Nr (Zugleich ladungsfähige Anschrift für alle im Impressum genannten Verlagsverantwortlichen) Gesellschafter/Geschäftsführer: Hans Kerz Verlagsleitung: Claudia Nitsche Telefon Fax verlag@oppenheimer-druckhaus.de Nichtamtlicher redaktioneller Teil V.i.S.d. 55 Abs. 2 RStV: Tanja Braun Anzeigenteil Claudia Nitsche (verantwortlich) Druck VRM Druck GmbH & Co. KG Alexander-Fleming-Ring Rüsselsheim Anzeigenannahme im Verlag Telefon Telefax anzeigen@oppenheimer-druckhaus.de Öffnungszeiten im Verlag Mo., Di., Do., Fr. von Uhr Mi. geschlossen Anzeigenannahmeschluss: Rahmenanzeigen Freitag, Uhr Kleinanzeigen Montag, Uhr Redaktionsschluss: Montag, Uhr Gültige Mediadaten: Stand Juli 2020 Redaktion Telefon Telefax redaktion@nachrichtenblatt-alzey-land.de Das Nachrichtenblatt erscheint wö chent lich donnerstags und wird kostenlos an alle Haushalte in der VG zugestellt. Falls das Nachrichtenblatt nicht erscheint (z.b. zwischen Weihnachten und Neujahr), wird dies rechtzeitig angekündigt. Bei Erstattung der Portokosten und der Bearbeitungsgebühr können Einzelstücke über die Anzeigenannahme angefordert werden. Bei Satzfehlern besteht in keinem Fall Anspruch auf Schadensersatz; es kann nur die Auf nahme einer Ersatzanzeige verlangt werden. Für telefonisch aufgegebene Anzeigen und Texte sowie unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder wird keine Haftung übernommen. Es be steht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücksendung einge gangener Un ter la gen. Ange sichts der Fülle von Einsendungen be halten wir uns in jedem Fall das Recht der Kürzung vor. Für die Richtigkeit von Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen (Copyright). Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Die im nichtamtlichen Teil mit Kennzeichnung veröffentlichten Artikel stellen stets die Meinung des jeweiligen Verfassers dar. Die Verantwortlichkeit liegt beim Verfasser. Schadensansprüche an den Verlag sind ausgeschlossen. Der Nachdruck von redaktionellen Beiträgen ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags gestattet. 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17 Donnerstag, den 24. September 2020 Nichtamtlicher Teil Seite 17 Sebastian Bach BWV 565, das wohl bekannteste Orgelstück überhaupt. Am Sonntag, 8. November um 17 Uhr gibt es Musik zum Ende des Kirchenjahres. Marianne Steinmetz (Sopran), Michèle Müller (Violine) und Hartmut Müller (Orgel) bringen Werke von Telemann, Gernsheim, Hindemith u.a. zu Gehör. Über die kirchenmusikalischen Veranstaltungen während der Advents- und Weihnachtszeit wird zu einem späteren Zeitpunkt informiert. Der Eintritt zu den Konzerten ist frei, um eine Kollekte für die kirchenmusikalische Arbeit wird am Ausgang gebeten. Es gelten dieselben Hygienevorschriften wie für Gottesdienste. Eine Anmeldung mit der Angabe von Name, Adresse, Telefonnummer und Personenzahl per an hartmut. ist wegen der begrenzten Platzzahl sinnvoll. H.M. Offene Sprechstunde: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung Der Betreuungsverein im Diak. Werk Rheinhessen bietet im Mehrgenerationenhaus, Schloßgasse 13 in Alzey wieder regelmäßig eine Sprechstunde an, in der sich Interessierte im persönlichen Gespräch zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kostenlos informieren können. Die nächste Beratung findet am Mittwoch, , von Uhr statt. Um telefonische Anmeldung unter (AB) wird gebeten. Die Teilnahme ist kostenfrei. Ein barrierefreier Zugang und ein Behinderten-WC sind vorhanden. Weitere Infos unter Tel , oder an S.Kör. KVHS: Kleine Rechtskunde In einer kleinen Rechtskunde erhält man ab Donnerstag, 1. Oktober von Uhr Einblicke in das Strafund Zivilrecht. In dem zwei Abende umfassenden Kurs werden folgende Themen behandelt: Der Weg von der Tat zum Richter, der Weg der Privatklage, Recht im Straßenverkehr, Klage gegen die Entscheidung des Finanzamtes. Weitere Infos und Anmeldung. Geschäftsstelle der KVHS, Tel M.Zu. Musikalische Lesung der St. Jakobus-Gesellschaft Die Regionalgruppe Rheinhessen der St. Jakobus-Gesellschaft Rheinland- Pfalz-Saarland e.v. lädt für Sonntag, 4. Oktober um 18 Uhr zu einer musikalischen Lesung in die Rochuskapelle in Bingen ein. Die Autorin Monika Beer liest aus ihrem Pilgerroman Die Schwestern, der Weg und das Meer, musikalisch begleitet wird sie vom Trio Evergreens. Fotos vom Camino del Norte, dem Jakobsweg entlang der spanischen Atlantikküste, vermitteln einen Eindruck des Weges, den die Autorin gepilgert ist. Gleichzeitig ist dieser Pilgerweg auch ein wichtiger Teil der spannenden Geschichte um die ungleichen Schwestern Sophie und Manu. Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl und zur Beachtung der Corona-Vorschriften ist eine Anmeldung unbedingt erforderlich per an oder Tel Der Eintritt ist frei, Spenden werden erbeten. Weitere Infos unter www. jakobusgesellschaft.eu. A.-K.H. Fortsetzung der Titelseite Vortrag: Häusliche Gewalt im Leben alter Frauen Anforderungen an eine traumasensible Altenarbeit Einer Studie zufolge haben ca. 22 % aller Frauen geschlechtsbezogene Gewalt in einer Ausprägung erlitten, die ihre Gesundheit beeinträchtigt. Dies gilt natürlich auch für die heute älteren Frauen. Die Referentin Martina Böhmer von der Beratungsstelle Paula e.v. in Köln, wird in ihrem Vortrag auf die Auswirkungen von Gewalterfahrungen im Leben alter Frauen eingehen und aufzeigen, wie sich diese Erfahrungen in der Pflege, Begleitung und Therapie von alten Frauen äußern können. Im Anschluss an den Vortrag werden von Seiten des Pflegestützpunktes Alzey-Worms und den Gemeindeschwestern Plus Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten zum Thema Pflege vorgestellt. Anmeldung bitte bis in der Gleichstellungsstelle/Frauenbüro des Landkreises Alzey-Worms per an frauenbuero@alzey-worms.de. Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt. S.St. Diak. Werk Rheinhessen Beratungskreis junger oder werdender Mütter in Alzey Im Mehrgenerationenhaus des Diak. Werks Rheinhessen, Schlossgasse 13 in Alzey wird ab 7. Oktober jeden Mittwoch von Uhr im Rahmen der Frühen Hilfen ein Beratungskreis für junge und werdende Mütter angeboten. Frauen können sich rund um die Themen, Stillen, Ernährung und Babykost informieren und sich mit anderen Müttern austauschen. Neben der klassischen Stillberatung wird der Schwerpunkt auf Ernährung gelegt. Die Ernährungsberatung umfasst die Schwangerschaft, den Ernährungsbedarf von stillenden Frauen und Kindern von Geburt bis ins Jugendalter. Neben Beratung und Information steht der Austausch der Frauen und ihre persönlichen Fragestellungen im Vordergrund. Aufgrund der Covid-19-bedingten Vorschriften ist eine Anmeldung erforderlich. Es können max. 5-6 Frauen pro Beratungsstunde teilnehmen. Anmeldung: Diak. Werk Rheinhessen, Tel oder Das Angebot ist kostenfrei. Cl.Ko. Der MSC-ler Julian Bucher belegte den 3. Platz Der dritte Lauf zum ADAC-Kart-Slalom Cup fand am beim AMC Birkenfeld statt. Bei idealem Wetter wurde auf dem Festparkplatz in Birkenfeld ein enger und anspruchsvoller Parcours gestellt. Der MSC Alzey war mit insgesamt 3 Fahrern am Start, sie belegten folgende Platzierungen: In der K 3 fuhr Julian Bucher (Alzey) auf das Podium und wurde 3.ter, er hatte zwei sehr schnelle Läufe, im zweiten unterlief ihm leider ein Pylonenfehler, was ihm leider eine bessere Platzierung kostete. Ebenfalls am Start war Dennis Hageloch, er belegte den 14. Platz bei 15 Startern. In der K 5 startete Alina Bucher (Alzey). Sie leistet sich leider ein paar Fehler und belegte den 8. Platz. Von Platz 1-5 wurden Pokale vergeben und jeder Teilnehmer erhielt eine Urkunde. In zwei Woche geht es zum Endlauf nach Simmern zum HAC wo dann der endgültige ADAC-Kart-Slalom Cup 2020 Sieger von den beiden Region A+B ermittelt wird. K.B. Sonstiges - ANZEIGE - Führungen im Ruhewald Rheinhessische Schweiz Am Samstag, 3. Oktober findet um 14 Uhr eine kostenlose Führung in der einzigartigen rheinhessischen Waldbegräbnisstätte in Stein-Bockenheim statt. Anmeldungen per Telefon unter oder Anmeldung/Anfahrtsskizze im Internet unter Individuelle Führungen können auf Anfrage vereinbart werden. Rü.B. (kostenpflicht. Text) Heizungsbeihilfe jetzt beantragen Die Sozialabteilung der Kreisverwaltung Alzey-Worms weist darauf hin, dass ab sofort Anträge auf Gewährung einer Heizungsbeihilfe gestellt werden können. Die Beihilfesätze wurden für die aktuelle Heizperiode festgesetzt. Damit sich eventuell wieder ansteigende Energiepreise nicht nachteilig auswirken, wird eine kurzfristige Bearbeitung zugesichert. Die Anträge sollten daher umgehend gestellt werden. Anspruch auf Beihilfe haben grundsätzlich alle Haushalte, deren Einkommen und Vermögen unter der im Einzelfall festzusetzenden Bedarfsgrenze liegt. Überschreitet das Einkommen /Vermögen die Bedarfsgrenze, können gekürzte Beihilfen gewährt werden. Grundsätzlich können jedoch nur solche Personen Heizungsbeihilfe erhalten, die ihre Brennstoffe wie z.b. Briketts, Heizöl oder Flüssiggas selbst beschaffen und bevorraten. Wer laufende Abschlagszahlungen für die Heizung leistet, kann unterstützt werden, wenn am Ende des Abrechnungszeitraumes eine Nachzahlung zu leisten ist. Personen, die das 65. Lebensjahr bereits vollendet haben oder dauerhaft erwerbsunfähig sind können die Heizkostenbeihilfe bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Str. 36, Alzey beantragen. Erwerbsfähige Personen können den erforderlichen Antrag bei dem Jobcenter für Arbeitsmarktintegration, Galgenwiesenweg 27, Alzey bzw. bei der Außenstelle des Jobcenters, Liebenauer Straße 15, Worms stellen. S.St. Ende Nichtamtlicher Teil Wichtige Mitteilung an alle Textverfasser! Um in der Redaktion eine korrekte Bearbeitung der -Eingänge zu gewährleisten ist es unbedingt erforderlich, einige wichtige Vorgaben zu beachten. Senden Sie uns bitte zu jedem Artikel eine separate . Bitte keine Dokumente/Bilder zu verschiedenen Anlässen in nur einer übermitteln. Im Betreff der ist immer der Ort und Anlass zu nennen. Das Gleiche gilt für jede Art von Anhang. Hier ist jedes Dokument oder Bild zu benennen. Beispiel 1: Sie senden uns das Programm zu einem Weinfest - Dokument benennen: Ortsname. Weinfest. Programm. Beispiel 2: Sie senden uns 2 Bilder zum Fest - Bilder benennen: Ortsname.Bild1.Weinfest., Ortsname.Bild2.Weinfest. Beispiel 3: Sie senden uns Ihre Vereinsnachricht - Dokument benennen: Ortsname.Vereinsname. Vergessen Sie nicht die presserechtlichen Vorgaben wie den Namen des Textverfassers und des Fotografen. Bsp.: Text: Martin Mustermann, Foto: Karin Mustermann oder Fotos: Archiv.!Verein.Ortsname. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Bemühungen. Oppenheimer Druckhaus GmbH Redaktion Nachrichten-Blatt

18 Seite 18 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 24. September 2020 Jede Woche kostenlos in über Haushalten im Herzen Rheinhessens die Nachrichten-Blätter der Verbandsgemeinden Wörrstadt, Nieder-Olm und Alzey Land Nieder-Wiesen Nack Bechenheim Gau-Weinheim Flonheim Uffhofen Erbes-Büdesheim Wallertheim Offenheim Mauchenheim Vendersheim Schimsheim Armsheim Bornheim Lonsheim Jugenheim Partenheim Sulzheim Wahlheim Freimersheim Ensheim Elsheim Wörrstadt Rommersheim Bermersheim v. d. H Alzey Spiesheim Albig Kettenheim Esselborn Stadecken Saulheim Flomborn Essenheim Biebelnheim Dintesheim Framersheim Ober-Flörsheim Nieder-Olm Sörgenloch Udenheim Schornsheim Gabsheim Ober-Olm Eppelsheim Bechtolsheim Gau-Odernheim Klein-Winternheim Gau-Köngernheim Zornheim Gau-Heppenheim Nachrichten-Blatt VG Nieder-Olm Elsheim 960 Essenheim Jugenheim 680 Klein-Winternheim Nieder-Olm Ober-Olm Sörgenloch 610 Stadecken Zornheim Nachrichten-Blatt VG Wörrstadt Armsheim 580 Ensheim 210 Gabsheim 340 Gau-Weinheim 290 Nieder-Saulheim Ober-Saulheim Partenheim 840 Rommersheim 300 Sulzheim 550 Schimsheim 490 Schornsheim 790 Spiesheim 440 Udenheim 590 Vendersheim 280 Wallertheim 830 Wörrstadt Nachrichten-Blatt VG Alzey-Land Albig 740 Bechenheim 210 Bechtolsheim 760 Bermersheim 180 Biebelnheim 300 Bornheim 340 Dintesheim 70 Eppelsheim 520 Erbes-Büdesheim 600 Esselborn 160 Flomborn 440 Flonheim 920 Uffhofen 270 Framersheim 680 Freimersheim 270 Gau-Heppenheim 250 Gau-Odernheim Gau-Köngernheim 200 Kettenheim 150 Lonsheim 270 Mauchenheim 400 Nack 280 Nieder-Wiesen 290 Ober-Flörsheim 550 Offenheim 290 Wahlheim Stand Juli 2020 Ober-Saulheimer Straße Wörrstadt Telefon: Fax: anzeigen@oppenheimer-druckhaus.de

19 Donnerstag, den 24. Oktober 2020 Anzeigenteil Seite 19 AUTO- HERBST trendobjects nejron_clipdealer Winter-Check: Mobil durch die kalte Jahreszeit Foto: flaimirages-fotolia Der Winter stellt jedes Fahrzeug vor besondere Anforderungen. Zur optimalen Vorbereitung auf die kalte Jahreszeit gehört darum mehr als nur die Reifen zu wechseln. Damit das Auto den Bedingungen auf winterlichen Straßen standhält, sollte es jetzt gründlich durchgecheckt werden. Die KFZ-Fachbetriebe helfen, das Auto winterfest zu machen. KAROSSERIE- UND LACKIERZENTRUM GUNDLACH GMBH Gerade im Winter ist es wichtig, dass das Auto topfit ist. Um Gefahrensituationen auf winterlichen Straßen so gut wie möglich vorzubeugen, empfehlen die Fachbetriebe, das Fahrzeug zu Beginn des Winters sorgfältig auf eventuelle Schwachstellen überprüfen zu lassen. In vielen Werkstätten werden dafür spezielle Winter-Checks angeboten. Fachwerkstatt für historische Fahrzeuge Kfz-Meisterbetrieb mit über 35-jähriger Werkstatterfahrung Service an allen Marken Reifenservice Bremsen-Auspuff- und Stoßdämpfer-Service Unfallinstandsetzung HU und AU im Haus Restauration von Old- und Youngtimern Auto & Service Im Kühlen Grund UG Wormser Str Alzey / o Autoundservice-az@web.de Zum Winter-Check gehören eine Vielzahl technischer Kontrollen. Überprüft werden etwa das Frostschutzmittel in der Kühlmittelanlage des Motors und in der Scheibenwaschanlage. Außerdem werden die Bremsen, Beleuchtungsanlage, Stoßdämpfer und Abgasanlage einer Sichtprüfung unterzogen. Gerne kann der Service in Verbindung mit dem Reifenwechsel erfolgen. Mit dem Wechsel auf die Winterreifen sollte man nicht warten, bis der Winter die Straßen wieder fest im Griff hat. Im Oktober ist der richtige Zeitpunkt das Fahrzeug umzurüsten. Vor dem Wechsel ist das Rest-Profil der Reifen zu beachten. Hier sollte man auf Nummer Sicher gehen, wobei die Meinungen von Gesetzgeber und Polizei nicht einheitlich sind. Die gesetzliche Profiltiefe für Winterreifen liegt laut Gesetz bei nur 1,6 mm. Die Polizei und auch Kfz-Experten empfehlen aber, die Reifen schon bei einer Profiltiefe von 4 mm auszutauschen. Wer wenig fährt und die Reifen dementsprechend langsamer abgenutzt werden, muss auf das Alter der Reifen achten. Winterreifen sollten nicht älter als sechs Jahre werden. Nach einer gewissen Zeit wird die Gummimischung hart und der Grip geht verloren. A.Grieser GUTE FAHRT!

20 Seite 20 Anzeigenteil Donnerstag, den 24. Oktober 2020 Autoherbst Sicherheitsschuhe fürs Auto Winterreifen rechtzeitig wechseln und regelmäßig kontrollieren Alle zwei Wochen am kalten Reifen messen. Auch bei Autos mit Reifendruckkontrollsystemen macht es Sinn: Sie können zulässige Toleranzen in der Anzeige haben. Original Reifen und Kompletträder inklusive kostenloser Reifengarantie für 36 Monate Kommen Sie zum AAG-Boxenstopp vom bis Kostenloser Winter-Check 4 Kompletträder ab- und anmontieren P 18,99 Winterreifen 205/55/R16 91 H Bridgestone Blizzak LM001EvoMO P 89,00* Winterreifen 205/60/R16 92 H Bridgestone Blizzak LM32MO P 81,00* Winterreifen 225/50/R17 94 H Bridgestone Blizzak LM 32 MO P 104,00* Winterreifen 235/65/R16C 118/116R Conti Vanco Winter 2 P 159,00* A-Klasse (W 177) u. B-Klasse (W 247) Pirelli Alu-Komplettrad mit RDK ab P 269,00* GLA (X 156) Conti Alu-Komplettrad mit RDK ab P 329,00* C-Klasse (W 205) Bridgestone Blizzak LM32MO mit RDK ab P 249,00* E-Klasse (W/S 213) Michelin Alu-Komplettrad mit RDK ab P 299,00* GLC-Klasse (X 253) Michelin Alu-Komplettrad mit RDK ab P 349,00* Vito (W447) Conti Alu Komplettrad mit RDK ab P 369,00* Viele weitere Angebote auf Anfrage! KBM Motorfahrzeuge GmbH & Co. KG Autorisierter Mercedes-Benz Verkauf und Service Kölner Straße Andernach Tel.: PolcherAlzeyer Straße Automobil Mayen Tel.: GmbH Sandkaulerweg Sinzig Tel.: Breslauer Straße Wormser Straße Neuwied Tel.: Alzey Sebastianstr. Tel.: Bad Neuenahr-Ahrweiler g T l Autorisierter Mercedes-Benz Service und Vermittlung Für die Zeit von Oktober bis Ostern werden Winterreifen empfohlen, da sie für niedrige Temperaturen optimiert sind. Foto: djd/kfzgewerbe (djd). Von Oktober bis Ostern - so lautet die Faustregel für das Aufziehen der Winterreifen, die man sich leicht merken kann. Winterreifen sind nicht nur bei Schnee und Eis die besseren Schuhe fürs Auto, sondern bereits bei Temperaturen unter zehn Grad. Die Gründe dafür liegen im unterschiedlichen Profil und in den Gummimischungen der Reifenhersteller: Winterreifen sind für niedrige Temperaturen optimiert. Egal, ob neue Winterreifen angeschafft oder bereits vorhandene aufgezogen werden sollen, in jedem Fall lohnt sich dafür ein Termin in der Kfz-Meisterwerkstatt. Bei neuen Reifen kann die Werkstatt beraten und verschiedene Angebote unterbreiten. Adressen von Kfz-Werkstätten gibt es beispielsweise unter www. kfz-meister-finden.de. Bei vorhandenen Rädern prüft die Werkstatt, ob es Schäden oder Verschleiß gibt, oder ob die Reifen eventuell schon zu alt sind. Nach dem Räderwechsel denken viele Autobesitzer, dass jetzt Ruhe bis zum nächsten Umstieg auf Sommerreifen ist. Nur wer sich regelmäßig um die strapazierten Winterspezialisten kümmert, bleibt bei Kälte, Eis und Schnee nicht auf der Strecke, warnt jedoch Ulrich Köster vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe. Seine Tipps: Reifen auf Schäden prüfen Beim Tankstopp Sichtkontrolle machen. Wenn Beulen, Risse oder eingefahrene Fremdkörper wie Glas oder Nägel unbemerkt bleiben, können sie Ursache für größere Schäden werden. Rund drei Millionen Fahrzeuge bleiben laut ADAC jedes Jahr mit Reifenpannen liegen. Luftdruck regelmäßig prüfen Ein korrekter Fülldruck in den Reifen sorgt für Fahrstabilität, gute Lenkreaktion, kurze Bremswege und schützt im schlimmsten Fall vor Reifenplatzern. Der Reifen verschleißt langsamer, das Kfz verbraucht weniger Kraftstoff. Faustregel: DENKEN SIE RECHTZEITIG AN IHRE WINTERREIFEN! Taugliches Reserverad an Bord Auch das fünfte Rad am Wagen hält nicht ewig - egal, ob es als Ersatzrad, Notrad oder Pannenset dabei ist. Eine regelmäßige Kontrolle der Haltbarkeit, bei Ersatz- oder Noträdern zusätzlich des Luftdrucks, ist daher wichtig. Werkzeug für einen Radwechsel nicht vergessen: Wagenheber und Schraubenschlüssel oder Radkreuz. Profiltiefe messen Mindestens 1,6 Millimeter schreibt der Gesetzgeber in Deutschland vor. Ist sie unterschritten, drohen 60 Euro Bußgeld plus ein Punkt in Flensburg. Experten empfehlen vier Millimeter Mindestprofiltiefe im Winter. Aus gutem Grund: Bei 1,6 Millimetern lässt die Haftung auf Schnee und Eis bereits deutlich nach und Bremswege verlängern sich. REIFEN@ALZEY.NET KARL-HEINZ-KIPP STR. 12 t / ALZEY

21 Donnerstag, den 24. Oktober 2020 Anzeigenteil Seite 21 Autoherbst Autolicht in dunkler Zeit Herbst und Winter bringen es mit sich, dass Autofahrer vermehrt bei Dämmerung und im Dunkeln unterwegs sind. Obwohl das Verkehrsaufkommen nachts geringer ist, gibt es mehr Unfälle. Der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) rät, rechtzeitig das Licht einzuschalten. Autofahrer riskieren sonst nicht nur ihren Versicherungsschutz, sondern auch ein Bußgeld ab 25 Euro und einen Punkt in Flensburg. Der Gesetzgeber verlangt, dass die Fahrzeugbeleuchtung jederzeit vollständig funktioniert. Neben der Ausleuchtung der Fahrbahn dienen Scheinwerfer und Leuchten auch dazu, das sogenannte Signalbild des Fahrzeugs zu erzeugen. So lässt sich auch im Dunkeln erkennen, ob ein Auto oder Motorrad unterwegs ist. Daher sollte man sicherstellen, dass das Licht am Fahrzeug einwandfrei funktioniert. Die Hauswand als Testfeld reicht bei modernen Lichtsystemen nicht mehr aus. Wer noch nicht beim Licht-Test war, sollte den Check jetzt in einem Kfz-Meisterbetrieb unbedingt nachholen. Viele moderne Autos haben heute intelligente Lichtsysteme, die sich automatisch bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen einschalten. Bei Xenon oder LED-Scheinwerfern darf nur die Werkstatt ran, weil es um Systeme gibt, die teilweise Hochspannung führen. Xenon-Lampen können ein ganzes Autoleben halten. Das gilt auch für LED-Rückleuchten und Scheinwerfer. Einzelne LED können jedoch nicht ersetzt werden. Bei einem Defekt wird deshalb eine komplette Einheit fällig. Mit gutem Licht steht einer sicheren Autofahrt bei Dämmerung und Dunkelheit nichts mehr entgegen. (wwp/pm) MIT WEITBLICK SICHER ANKOMMEN. Autohaus Bayer GmbH Weinheimer Landstr Alzey Telefon 06731/ Kommen Sie vom 1. bis 31. Oktober zum KOSTENLOSEN Licht-Test 2020 in unser Autohaus! Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.v.

22 Seite 22 Anzeigenteil Donnerstag, den 24. Oktober 2020 Autoherbst Nach Steinschlag schnell handeln GUTE FAHRT! Unfall oder Glasschaden? Wir bieten Ihnen: Unfallreparaturen an allen Fabrikaten Autoglas-Soforteinbau Verbundglaszuschnitte Steinschlagreparaturen Autoglas-Tönungen Oldtimer-Restauration Scheinwerfer-Aufbereitung Autoglas + Karosseriebau Gewerbegebiet Albiger Straße Alzey Steinschlag in der Windschutzscheibe? Wenn die Stelle sich nicht im Sichtbereich des Fahrers befindet und gegen Schmutz und Feuchtigkeit abgesichert wird, erhöhen sich die Chancen für eine erfolgreiche Reparatur. Die Kosten übernimmt die Teilkaskoversicherung. Foto: Sylv1rob1/123rf/Itzehoer txn. Eben noch gemütlich im Auto unterwegs und plötzlich knallt es. In der Windschutzscheibe klafft ein kleiner Krater Steinschlag! Der Schaden in der Frontscheibe ist aber nicht nur ein Schönheitsmakel, denn durch den Steinschlag verliert die Windschutzscheibe an Stabilität, kann weiter reißen und sich zu einem Sicherheitsrisiko entwickeln. Deswegen ist es wichtig, sich möglichst unverzüglich um die Reparatur zu kümmern. Glasschäden übernimmt die Teilkaskoversicherung, so Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. Hierzu zählen auch Schiebe- und Panoramadächer, Spiegel, Scheinwerfer sowie in der Scheibe befindliche Sensoren oder andere Technik. Reparieren ist möglich, wenn der Steinschlag kleiner als eine Zwei-Euro-Münze ist, sich mindestens zehn Zentimeter vom Rand der Windschutzscheibe entfernt befindet und nicht im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrers liegt. Wichtig für eine erfolgreiche Reparatur ist auch, den Schaden gegen Schmutz und Feuchtigkeit abzusichern. Dafür zuerst die beschädigte Stelle vorsichtig säubern, dann mit einem transparenten Klebestreifen abdichten und mit gemäßigtem Tempo in die Werkstatt fahren. Ist eine Reparatur nicht möglich, bleibt nur der Austausch der kompletten Scheibe. Ein nicht reparierter Autoglasschaden im Sichtfeld wird mit einem Bußgeld von bis zu 90 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Kfz-Spot Sachverständigenbüro Berliner Straße 20, Alzey Kostenlose Hotline: Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Alzey Viele haben es schon erlebt: Es hat gerumst, weil einem jemand ins Auto gefahren ist. Dann ist guter Rat eines Fachmanns teuer. Der richtige Ansprechpartner in solchen Fällen ist Firat Divrak, der Kfz-Sachverständige für das komplette Rhein-Main-Gebiet. Der heute 30-Jährige ist Kfz-Technikermeister und hat in verschiedenen Firmen, unter anderem bei Automobilherstellern, viel Berufserfahrung und Knowhow gesammelt, um in seiner jetzigen Laufbahn seine Dienste zu 100 % zu leisten. An Schulungen und Weiterbildungen nehmen der Kfz-Sachverständige Firat Divrak und sein Team teil, um auf dem aktuellsten Stand (Foto: Firmengründer Firat Divrak ) der Technik zu bleiben. Unter anderem hat Kfz-Spot nicht nur seinen Hauptsitz in Alzey, sondern ebenso weitere Niederlassungen, die in Nordrhein-Westfalen, im Rhein- Neckar-Kreis und im Rheinhessen-Gebiet aktiv sind. Das Unternehmen Kfz-Spot expandiert zwar in ganz Deutschland, jedoch bietet der Firmengründer Firat Divrak weiterhin seine Leistungen in seinem Umkreis in Alzey-Land an, um den guten Service für seine Kunden beizubehalten. Kfz-Spot bietet Unfallgeschädigten einen Rundum-Service. Standard ist die Bewertung eines Unfallschadens: Schadensumfang und -höhe sowie Reparaturaufwand. Ebenso geht es um den Restwert eines Fahrzeugs, um den Wiederbe- eventuelle Wertminderung als Folge eines Unfallschadens. Bei der Abwicklung eines Unfallschadens gibt es oft Probleme. Viele wissen nicht, dass sie bei einem unverschuldeten Unfall ein Recht auf einen ausgewählten Sachverständigen haben. Ebenso hat man das Recht auf freie Wahl einer Reparaturwerkstatt sowie auf Nutzungsentschädigung bzw. auf einen Leihwagen und ebenso das Anrecht auf die vom Sachverständigen festgestellte Wertminderung des Fahrzeugs. Lassen Sie sich ein Gutachten als Beweissicherungsmaterial von Kfz- Spot erstellen. Auf Wunsch übernimmt Firat Divrak die komplette Abwicklung eines Schadensfalls und arbeitet gegebenenfalls mit Fachanwälten, Reparaturbetrieben, Auto- zusammen.

23 Donnerstag, den 24. Oktober 2020 Anzeigenteil Seite 23 Expertentipp vom Fahrzeuglackierer: Lackschäden schnell beheben xn-p. Ob Parkrempler oder Auffahrunfall: Wenn es im Straßenverkehr kracht, sind oft nur ein paar Kratzer im Lack die Folge. Doch auch die sind ärgerlich und sollten schnell ausgebessert werden. Denn unbehandelte Schrammen oder auch Steinschläge können leicht Rost ansetzen, der dann unter den Lack weiterwandert. Für die professionelle Ausbesserung der Schadstellen sind Fahrzeuglackierer (m/w) zuständig. Zunächst begutachten sie die Art und das Ausmaß der Beschädigung, bevor sie die erforderlichen Reparaturmaßnahmen einleiten. Je nach Schaden demontieren sie Fahrzeugverkleidungen, Verglasungen, Dichtungen oder Stoßstangen. Kleinere Dellen werden ausgebeult, schadhafte Stellen entrostet und Altlackierungen angeschliffen. Das erfordert nicht nur Sorgfalt und handwerkliches Geschick, sondern auch Kenntnis über die fahrzeugtechnischen Konstruktionsmerkmale. Bevor die eigentliche Lackierarbeit beginnt, muss der Fachmann den exakt passenden Farbton zusammenmischen, der die behandelte Stelle verbirgt. Dafür ist ein überdurchschnittlich gutes Farbgespür notwendig. In vielen Lackierereien werden verstärkt moderne Nano-Lacke eingesetzt, die mit mikroskopisch feinen Keramiksplittern versetzt sind. Sie sind besonders widerstandsfähig und bilden die oberste Schicht der Lackierung. Die dreijährige duale Ausbildung findet sowohl in der Schule als auch im Betrieb statt, berichtet Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad. Dort lernen die angehenden Fahrzeuglackierer (m/w), wie der Untergrund vorbehandelt und der Beschichtungsstoff gemischt werden muss, was bei der Montagearbeit an Fahrzeugen zu beachten ist und wie künstlerische Elemente entstehen. Ihren Arbeitsplatz finden sie später in Fachwerkstätten für Fahrzeuglackierungen, in Unternehmen des Fahrzeugbaus oder auch in Werkslackierereien des Maschinen- und Anlagenbaus. Darüber hinaus können sie im Boots- und Yachtbau oder in der Lackiererei von Schienenfahrzeugen tätig werden. KEVIN MAHRHOLD SMARTREPAIR & FAHRZEUGPFLEGE / Carl-Benz-Str. 1a Wörrstadt GUTE FAHRT! Autoherbst Autoscheibe defekt? Kein Problem - wir helfen weiter AUTOGLAS ALZEY Weinheimer Landstraße 8 Tel / txn-p. Nach einem Blechschaden besteht Handlungsbedarf: Eine professionelle Autolackierung durch den Fahrzeuglackierer sieht nicht nur gut aus, sondern erhält auch den Wert des Fahrzeugs. Foto: kelly marken/fotolia/randstad Herbtsangebot: Komplettreinigung Fahrzeugaufbereitung I Nanoversiegelung Spot-Lack-Repair I Innenreinigung ab 99,-

24 Seite 24 Anzeigenteil Donnerstag, den 24. September 2020 K L E I N A N Z E I G E N M A R K T Telefon Fax Kleinanzeigen@oppenheimer-druckhaus.de Baumarbeiten mit SeilKletterTechnik/Hebebühne European Tree Worker: Baumpflege, -Sicherung, -Kontrolle, -Sanierung, Fällung, Rodung info@baumpflege-nieder-olm.de (gew.) Biete Alltagsunterstützung für Senioren Betreuung, Aktivierung, Transport (Einkäufe und Arztbesuche), Mahlzeiten (gew.) Erfolgreiche Nachhilfe in allen Klassen und Fächern Wir bieten kompetenten, effektiven und zuverlässigen Unterricht, Vorbereitung auf Prüfungen und Klassenarbeiten sowie Vermittlung von Lerntechniken. Lerncenter Wörrstadt (gew.) Firma Bayram Fliesen, Estrich, Trockenbau, Verputz- und Silikonarbeiten, Rollladenservice aller Art (gew.) Kundendienst - Verkauf - Elektro Elektro-Hausgeräte, Installationen Fernseh-, Hifi-, Sat- und Kabelempfang Schrauth Haustechnik Wörrstadt (gew.) Le Petit und Farbforum in Wörrstadt haben vom bis einschließlich geschlossen. 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Mo-Sa bis 22 Uhr Wir wollen nach Flonheim! Junge Familie sucht Haus: bestenfalls zum Kauf, notfalls zur Miete. Ab 120 m² Wfl., mit Garten (Lager-)Fläche in Wörrstadt Neunröhrenplatz zu vermieten. Ca. 120 m², z. T. Lagerregale, EC, gepflegt, trocken, sicher abschließbar ZKB Alzey EBK und Bad neu, 79 m², Erstbezug nach Renovierung, 520,- KM + Garage 45,- + NK + 2 MM KT, Alleinerziehende Mama sucht dringend eine 2-ZKB-Wohnung, EBK, Keller, evtl. Balkon/Terrasse. Warmmiete: ,-, m² in Saulheim, Nieder- Olm oder Umgebung mit Bus/ Zugverbindung. Bitte nur ernsthafte Wohnungsangebote Erstbezug - 2-Zi.-Whg. in Sulzheim, barrierefreie helle EG-Whg. Wohnfläche: 86,33 m², hochwertige Innenausstattung, Abstellr., TL-Bad, große Terrasse, moderne EBK, Fahrstuhl/ Tiefgarage, Kellerraum, PKW-Stellp. ab zu vermieten, Mietpreis VB + NK + KT Familie sucht Haus oder 4-Zi.-Whg. zur Miete in Sörgenloch oder Nieder-Olm. 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26 Seite 26 Anzeigenteil Donnerstag, den 24. September 2020 Nächste Informationsführung am Sonntag, 4. Oktober 2020 um Uhr. Treffpunkt ist an der Informationstafel auf dem angrenzenden Parkplatz. Telefon und TOTER SUCHT ANGEHÖRIGEN Volksbund Deutsche Kriegs gräber fürsorge e. V. Telefon: Mailen Sie Ihre Anzeige an: Muamu - Fotolia.com Wir liefern prompt, zuverlässig und natürlich auch samstags Öffentliche Waage WÖRRSTADT Telefon / Fax /

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