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1 Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) der Firma Werbedruck OHZ 1. Allgemeines (1) Unseren Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Mit der Auftragserteilung gelten diese automatisch als anerkannt. (2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, insbesondere abweichende Einkaufsbedingungen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von uns ausdrücklich bestätigt wird. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 2. Muster/Unterlagen (1) Muster und Auswahlsendungen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Diese werden zu Einzelpreisen berechnet und an Neukunden per Nachnahme versendet. (2) Bei Auftragerteilung für die bemusterten Artikel und einem Netto-Auftragsvolumen von mindestens EUR 500,00 erfolgt eine Gutschrift für die Muster. (3) Eine Rückgabe/Umtausch der Muster ist aus hygienischen Gründen grundsätzlich nicht möglich. Wir behalten uns vor, Muster in der Größe unserer Wahl zu versenden. (4) Abweichungen der gelieferten Ware in Farbe, Fläche und Festigkeit zum vorgelegten Muster können vom Kunden nur gerügt werden, wenn die Abweichung im Verkehr als wesentlich anzusehen ist. Rohstoffbedingte Abweichungen in Farbe oder Fläche oder Festigkeit sind ausdrücklich vorbehalten. (5) Wir übernehmen keine Haftung für Beschädigungen oder Verlust der uns zur Verfügung gestellten Originale, Vorlagen, Filme, Dias, Fotos, Skizzen, etc. In jedem Fall ist die Haftung bzw. Gewährleistung auf den tatsächlichen Materialwert der Vorlagen bzw. des überlassenden Materials beschränkt. 3. Angebote (1) Angebote sind nach Mängel, Preis und Lieferzeit freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich zugesichert wird. (2) Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler und ähnliche Irrtümer sind nicht bindend. 4. Aufträge (1) Bestellungen gelten als Kaufvertrag im Sinne des BGB. (2) Vom Kunden erteilte Aufträge sind für den Verkäufer nur bindend, soweit er diese innerhalb von 60 Tagen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung annimmt. Danach gilt der Auftrag als abgelehnt.

2 (3) Bestellungen verpflichten zur rechtzeitigen Abnahme der Ware. Versäumt der Besteller die rechtzeitige Abnahme der Ware, so hat der Verkäufer das Recht, nach setzten einer Nachfrist von sieben Tagen, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. (4) Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen des Gesamt- oder eines Teilbetrages nach eigenem Ermessen zu verlangen. (5) Sind Teile der Bestellung von uns nicht lieferbar, so beschränkt sich der Auftrag auf die verbleibenden Teillieferungen. Ein Rücktritt des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für ihn nicht von Interesse ist und er dieses vorher schriftlich bekannt gegeben hat. 5. Lieferung (1) Wir sind stets bemüht, so schnell wie möglich zu liefern. Angegebene Lieferzeiten sind freibleibend. Die Lieferfristen erfolgen nach den Möglichkeiten der Vorlieferanten. (2) Wird der von Werbedruck OHZ schriftlich bestätigte Liefertermin nicht eingehalten, so kann ein Rücktritt vom Auftrag seitens des Bestellers erst dann erfolgen, wenn eine von ihm schriftlich gesetzte Nachfrist von 21 Tagen erfolglos verstreicht. Im Falle eines Rücktritts steht dem Auftraggeber nur in den Fällen des Vorsatzes oder einer groben Fahrlässigkeit ein Schadensanspruch zu. Die Lieferfrist beginnt erst nach vollständiger Klärung aller einer Bestellung betreffende Fragen. (3) Bestellungen des Auftraggebers mit Fixtermin sind für uns nur dann bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Lieferung zum vereinbarten Termin versandbereit ist, bzw. an den Spediteur übergeben wurde, soweit der Spediteur von uns zu beauftragen ist. Die Haftung des Spediteurs wird dann auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. (4) Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 4% der Gesamtbestellmenge müssen insbesondere bei Veredelungsaufträgen akzeptiert werden und sind kein Grund für Nachlieferungen. (5) Wir behalten uns vor, minimale Rückstände ohne weitere Informationen an den Auftraggeber zu stornieren. (6) Lieferungen, die aus Gründen unterbleiben, die in der Person des Bestellers liegen, sind von uns nicht zu vertreten. 6. Versand / Gefahrenübergang (1) Der Versand der Ware erfolgt ab Lager Osterholz-Scharmbeck per Post, Paketdienst oder Spedition. (2) Die Versandkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers. Kosten für besondere Versendungsformen (Express, Eilzustellung o.ä.) werden dem Auftraggeber weiterberechnet. Wir behalten uns Teillieferungen vor. Auch Teillieferungen werden frachtgemäß abgerechnet. Eine Verantwortung für billigste und schnellste Verfrachtung wird ausgeschlossen.

3 (3) Mit dem Verlassen des Lagers bzw. Werkes gehen sämtliche Gefahren und Risiken, die mit dem Versand zusammenhängen, zu Lasten des Auftraggebers. Das bedeutet, dass das Risiko für Verzögerungen bei den erwarteten Transportzeiten und für den Verlust der Ware beim Auftraggeber liegt. Mit der Bereitstellung der Ware durch Werbedruck-OHZ erfolgt der Gefahrenübergang zum Auftraggeber. Werbedruck-OHZ haftet als Versender nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. (4) Unsere Ware ist sorgfältig verpackt. Beschädigte Ware ist sofort beim Frachtführer zu reklamieren, da hierfür von uns keine Haftung übernommen wird. Darüber hinaus ist eine solche Reklamation uns sofort schriftlich anzuzeigen. (5) Wird die Versendung auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. 7. Preise (1) Änderungen der Preislisten sind aufgrund von Währungsschwankungen oder durch Preisänderungen der Vorlieferanten jederzeit möglich. Soweit nicht anders angegeben ist, verstehen sich alle Preise ab Werk bzw. Lager Osterholz-Scharmbeck in EUR ohne Mehrwertsteuer und ohne Verpackung. Die Rechnung wird unter dem Datum des Absendetag der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt. Wird nach Fertigstellung der versandfertigen Ware vom Besteller ein späterer Liefertermin gewünscht, so wird die Rechnung unter dem Datum der Bereitstellung der Ware ausgestellt. (2) Rabatte werden nur nach Absprache und nur auf rabattfähige Artikel gewährt. Der Anspruch auf Rabatte und Sonderpreisvereinbarungen wird mit der ersten Mahnung unwirksam. Der Differenzbetrag wird in diesem Fall entsprechend der gültigen Verkaufspreise lt. Preisliste dem Auftraggeber nachberechnet. (3) Für Druckfehler oder Irrtümer in den jeweiligen Preislisten oder Angeboten übernehmen wir keine Haftung. 8. Rechnungen / Zahlungskonditionen (1) Rechnungen sind für uns kostenfrei zu zahlen und soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde sofort bei Lieferung / Abholung ohne Abzug zahlbar. Skontoabzüge gewähren wir grundsätzlich nicht. Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Zahlungsbedingungenen. Wechselzahlungen werden von uns nicht akzeptiert. (2) An uns unbekannte Firmen, Personen und Neukunden liefern wir ausschließlich per Vorkasse oder Nachnahme oder auf Rechnung gegen Bankbürgschaft. Weiterhin behalten wir uns Anzahlung bei Auftragserteilung vor. (3) Nicht angenommene Nachnahmesendungen sind kostenpflichtig und werden zusätzlich zu den Versandkosten mit EUR 10,00 berechnet.

4 (4) Von uns vorgenommene und berechnete Teillieferungen sind im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zu regulieren. 9. Zahlungsverzug (1) Ist ein fixer Zahlungstermin vereinbart, befindet sich der Schuldner nach Ablauf des Zahlungstermins ohne weitere Mahnung im Verzug. (2) Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von EUR 15,00 berechnet. (3) Bei nicht pünktlicher, bedingungsgemäßer Zahlung jeder einzelnen Lieferung bzw. Teillieferung kann die weitere Lieferung laufender Aufträge nur gegen Vorauszahlung durch den Auftraggeber ausgeführt werden. Noch nicht ausgelieferte Waren können ohne Rücksicht auf evtl. vereinbarte Lieferfristen zurückbehalten werden. Zahlungsverzug unterbricht die Lieferverpflichtung und Fristen. (4) Werbedruck-OHZ ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. (5) Werden Schecks, Lastschriften oder Abbuchungen wegen Widerspruchs oder Mangels Deckung zurückgegeben, so werden die zusätzlichen Kosten in Höhe von EUR 20,00 nachberechnet. Diese Kosten sind sofort zur Zahlung fällig. (6) Eventuelle Gewährleistungsansprüche berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des Kaufpreises oder Teilen davon. Der Auftragnehmer kann die Bearbeitung solcher Ansprüche von der Zahlung des vollständigen Kaufpreises abhängig machen. (7) Wird uns eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt oder gerät dieser mit einer Zahlung in Verzug, so sind sämtliche Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. (8) Bei Zahlungsverzug kann Werbedruck-OHZ, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Herausgabe der gelieferten Ware verlangen. Eine Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt vorbehalten. 10. Mängelrügen (1) Der Auftraggeber ist verpflichtet die Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Ware gegenüber dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Tagen nach Feststellung, spätestens aber zum Ablauf von 6 Monaten nach Lieferung anzuzeigen. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheiten schließt jedwede Ansprüche gegen Werbedruck- OHZ aus. (2) Die Ware entspricht handelsüblicher Qualität. Handelsübliche und/oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen bei der gelieferten Ware, wie z.b. Farbe, Größenauswahl, Design, Breite, Gewicht und der Ausrüstung dürfen nicht beanstandet werden. Alle Maße und Gewichte in Prospekten, Katalogen und Preislisten sind Zirka Angaben. Bei Ware, deren Preis so bemessen ist, dass es sich um Preiswert und nicht um Konfektionsware handelt, insbesondere bei T-Shirts, müssen

5 kleine Fehler durch den Auftraggeber in Kauf genommen werden. Eine Mängelrüge ist hier ausgeschlossen. (3) Im Falle berechtigter Beanstandung haben wir nach unserer Wahl das Recht auf Wandlung (Ersatzlieferung) oder Minderung. Das Recht auf Schadenersatz wird ausgeschlossen. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigt nicht zu Beanstandungen der Gesamtlieferung. Wandlung erfolgt unverzüglich innerhalb der Mindestfrist. Die Mindestfrist beträgt vier Wochen, auch wenn der Fristablauf dann nach dem letzten vereinbarten Liefertag liegen sollte. (4) Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Bei Wandlung erhält der Kunde zusammen mit der neuen Ware für das verauslagte Porto eine Warengutschrift. Eine Barerstattung ist ausgeschlossen. Sämtliche reklamierte Ware ist Werbedruck-OHZ zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Mängelrügen sind nicht mehr zulässig, wenn Werbedruck-OHZ eine Nachprüfung der Beanstandung nicht mehr möglich ist. (5) Technische Änderungen bzw. Vorlieferantenwechsel, die der Weiterentwicklung unsrer Produkte dienen, behalten wir uns vor. (6) Wir weisen darauf hin, dass bereits veredelte Ware von uns grundsätzlich nicht als Reklamation zurückgenommen werden kann. Der Käufer verpflichtet sich daher die Textilien vor dem Drucken auf etwaige Mängel zu untersuchen. (7) Für selbstmitgebrachte Textlien übernehmen wir keine Haftung beim Textildruck-Verfahren. Das Material wird nicht ersetzt, sollte das Textil verfärbt oder der Aufdruck nicht exakt an der Stelle plaziert sein, wo der Kunde es sich vorgestellt hat. Auch haften wir nicht bei eventuellen Farbveränderungen der Vorlage. 11. Veredelungsaufträge (1) Bei Lohnarbeiten (z. B. Druck auf vom Kunden gestellte Waren) übernehmen wir keinerlei Haftung für das Material und die Verträglichkeit mit dem Stoff (siehe auch Punkt 10 (7)). Gerne führen wir, bei Wunsch des Kunden, einen Probedruck an seinem Material gegen Entgelt (je nach Aufwand und Größe) durch. (2) Bei Lieferung von Produkten mit Veredelung wie z. B. Werbeanbringung sind Mehr- oder Minderlieferungen oder Mängel von bis zu 5% technisch bedingt und zulässig. Der Gesamtpreis ändert sich mengenabhängig. (3) Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt angelieferter Druckvorlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Desgleichen haftet er dafür, dass solche Druckvorlagen nicht Urheber-, Patent-, Marken- oder anderen Rechten Dritter unterliegen. In allen Fällen stellt uns der Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt auch, wenn Werbedruck-OHZ zur grafischen und/oder technischen Gestaltung/ Ausarbeitung von Kunden konsultiert wurde. (4) Die dem Auftraggeber für die Erstellung von Druckvorlagen (z.b. Vektoren, Logo s, Motive, Bild/Wortmarken) oder Computerdateien ( z.b. Digitaldruck ) berechneten Kosten stellen immer nur einen Anteil an den tatsächlichen Kosten dar. Ein Anrecht auf die Herausgabe dieser Vorlagen,

6 Dateien oder Programme wird generell ausgeschlossen, wenn keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Ebenso verbleibt uns das alleinige Urheber- oder sonstige Schutzrecht an von uns gefertigten, gestalteten oder umgestalteten Motiven. (5) Reklamationen müssen innerhalb von 3 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Sie können nur anerkannt werden, wenn uns die vollständige Lieferung für eine Prüfung frachtfrei zur Verfügung gestellt wird. (6) Wird bei Veredelungsaufträgen die Übersendung eines Korrekturabzugs bzw. Andruckmusters nicht ausdrücklich verlangt, so beschränkt sich unsere Haftung auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden. Handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen von Farben, Beschaffenheit, Maßen, Mustern etc. berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Gewährleistungsansprüche aufgrund von Mängeln, die sich aus einer Nichtbeachtung der, der Ware beigegebenen oder aus den Etiketten ersichtlichen Gebrauchs- oder Waschanleitung ergeben, sind ausgeschlossen. (7) Da es sich bei Veredelungsaufträgen immer um Sonderanfertigungen handelt, ist eine Rückgabe wegen Nichtgefallen ausgeschlossen. (8) Veredelte Waren und Abbildungen können zum Zweck der Eigenwerbung von uns verwendet werden, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 12. Eigentumsvorbehalt (1) Die von uns geliefert Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der bestehenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Wird die Ware vor der Bezahlung weiterveräußert, so geht der dadurch erzielte Erlös bzw. die durch die Weiterveräußerung entstandene Forderung in unser Eigentum über. (2) Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Ware einem Dritten weder verpfänden, noch sicherheitshalber übereignen. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder gerichtlicher Pfändung durch Dritte hat uns der Käufer sofort fernschriftlich zu verständigen. (3) Falls der Käufer vor erfolgter Bezahlung seine Zahlungen einstellt, haben wir die in 46 KO aufgeführten Rechte auf Absonderung der Ware bzw. Abtretung der Rechte auf Gegenleistung. Von uns zurückgeforderte Ware wird in der Höhe gutgeschrieben, in der sie weiterverkäuflich ist, höchstens jedoch zu den vereinbarten Listenpreisen. 13. Rücksendungen (1) Rücksendungen müssen an uns schriftlich (per Post ) zusammen mit der jeweiligen Auftragsnummer oder einer Rechnungskopie avisiert und von Werbedruck-OHZ gegenbestätigt werden.

7 (2) Alle Rücksendungen an uns werden nur angenommen, wenn sie frei Haus und in einem einwandfreien und unbenutzten Zustand erfolgen. Veredelte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. (3) Dem Auftraggeber werden für Rücksendungen 15 % des Netto-Auftragswertes, mindestens jedoch EUR 10,00 als Wiedereinlagerungsgebühr berechnet. Dieses ist sofort fällig. (4) Die Kosten für unfreie und nicht angenommene Sendungen trägt der Absender. Ebenso die Kosten für die Lagerung bzw. Abholung von ungenehmigt zurückgesandter bzw. nicht einwandfreier Ware. 14. Geschäftsverkehr mit dem Ausland (1) Die Durchführung des Vertrages unterliegt grundsätzlich deutschem Recht. Dies gilt auch für Auslandsgeschäfte. (2) Lieferungen ins Ausland müssen einen Netto-Auftragswert von mindestens EUR 200,00 haben und erfolgen nur gegen Vorkasse. 15. Haftungsbeschränkung (1) Werbedruck-OHZ haftet nicht für fehlerhafte Angaben in Prospekten, Katalogen und Preislisten der Vorlieferanten. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Werbedruck-OHZ, als auch gegen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. 16. Datenschutz (1) Der Käufer erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten (Name, Firma, Ansprechpartner, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, adressen) sowie alle das Geschäftsverhältnis betreffende Daten ( Auftrags-, Rechnungsdaten, etc. ) auf elektronischen Medien gespeichert werden. Das Adressmaterial kann zur Erstellung von Kundenanschreiben verwendet werden. (2)Der Verkäufer sichert die Einhaltung des Bundes-Datenschutzgesetzes zu. 17. Salvatorische Klausel (1) Klauseln, die nur unter Kaufleuten rechtlich möglich sind, finden auch nur bei Kaufleuten Ihre Anwendung.

8 (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen und unwirksam sein, so werden sie durch eine Bestimmung ersetzt, die geeignet ist, den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung zu verwirklichen. (3) Soweit dies nicht erfolgt oder rechtlich nicht möglich ist, gelten gesetzliche Bestimmungen. (4) Die Nichtigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 18. Erfüllungsort und Gerichtsstand (1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Osterholz-Scharmbeck.

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