Leitfaden für die Wiederaufnahme des Schießsports nach den Regeln des BDS. Handlungsempfehlungen zur Hygiene und dem Verhalten beim Trainingsbetrieb.
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- Daniel Steinmann
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1 Leitfaden für die Wiederaufnahme des Schießsports nach den Regeln des BDS Handlungsempfehlungen zur Hygiene und dem Verhalten beim Trainingsbetrieb. Allgemeine Vorbemerkung: Die nachfolgenden Ausführungen stellen lediglich Hinweise dar. Es sind immer vorrangig den bekannten Vorschriften- und Regelwerken des Waffenrechts zu beachten. Außerdem die für den Hygieneschutz und die Distanzregeln aufgrund der Pandemie geltenden lokalen Vorgaben insbesondere die jeweils aktuelle Corona-Verordnung Baden-Württemberg. Diese Handlungsempfehlung stellt nur einen groben Abriss, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und absolute Richtigkeit dar. Sie ist immer den individuellen Gegebenheiten anzupassen, gesetzliche und behördliche Regelungen gehen immer vor. Inhalt 1. Allgemeine Vorgaben für den Vereinsbetrieb/Schießstandbetrieb Verantwortlichkeiten im Verein und am/im Schießstand: Allgemeine Regelungen/Vorgaben für den Vereinsbetrieb: Verhalten am Schießstand/Schützenhaus: Auflagen aus den Fragen und Antworten der Landesregierung zu den Lockerungen ab Spezielle/lokale Vorgaben für den Vereinsbetrieb/Schießstandbetrieb auf der Schießanlage - Dienstanweisung für die Standaufsichtspersonen: Allgemeine Vorgaben für den Vereinsbetrieb/Schießstandbetrieb Leitplanken für den Sport herausgegeben vom Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB): Grundlage und generelle Handlungsanweisung auch für den Schießsport sollten die Leitplanken für den Sport sein, die der DOSB am 14. April für den Breitensport aufgestellt hat. Diese lauten: a) Abstandsregeln einhalten (siehe Vorgaben Corona-Verordnung) b) Körperkontakte auf das Minimum reduzieren c) Freiluftaktivitäten präferieren d) Hygieneregeln einhalten e) Umkleiden und duschen nur zuhause f) Fahrgemeinschaften sind vorübergehend auszusetzen g) Veranstaltungen, wie Mitgliederversammlungen und Feste unterlassen Seite 1 von 6
2 h) Trainingsgruppen verkleinern i) Angehörige von Risikogruppen besonders schützen j) Risiken in allen Bereichen minimieren 2. Verantwortlichkeiten im Verein und am/im Schießstand: Jeder Verein und auch jeder Betreiber eines Schießstands ist dafür verantwortlich, den Vereinsbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu organisieren und abzuwickeln. Die Organisationsverantwortung liegt hier beim jeweiligen Vorstand/Vorsitzenden und denjenigen Personen bzw. den vom Vorstand Beauftragten, welche im Rahmen der Organisationsstruktur des Vereines Verantwortung für spezielle Aufgabenbereiche tragen. Bei Vermietungen auch in der Verantwortung des eingemieteten Vereins. In den nachfolgenden Übersichten sind Stichpunkte aufgeführt, die dazu dienen können/ sollen, das Organisations-und Handlungskonzept im Blick auf die speziellen Erfordernisse der Corona-Situation im Verein zu überprüfen und dementsprechend anzulegen bzw. anzupassen. 3. Allgemeine Regelungen/Vorgaben für den Vereinsbetrieb: a) Keine Fahrgemeinschaften zum und im Vereinsbetrieb außer von im gleichen Haushalt wohnenden Personen. b) Einweisung aller Vereinsmitglieder in die Verhaltensregelungen und Organisationsabläufe, insbesondere die Corona-spezifischen Regelungen c) Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände/Distanzregelungen d) Einhaltung der maximalen Anzahl an Beteiligten (gemäß der jeweils gültigen Gesetzeslage) e) Einhaltung der Hygienevorschriften: Sicherstellung ausreichender Waschgelegenheiten und Desinfektionsmöglichkeiten, Bereitstellung ausreichendes Desinfektionsmittel f) Forderung bzw. Bereithaltung von Mund-/Nasenschutz g) Keine Vereinsversammlungen, kein Gastronomiebetrieb/Vereinsgaststätte h) Kein Unterricht/keine Schulung im Verein z.b. Waffensachkunde, IPSC Sicherheits- und Regeltests usw. i) Werkstatt-/Renovierungsarbeit nur in Kleinstgruppen (ggf. Maskenpflicht und Abstandsregel) 4. Verhalten am Schießstand/Schützenhaus: a) Selbstüberprüfung aller Teilnehmer vor der Teilnahme am Schießtraining (bereits zuhause): Fieber, Krankheitsanzeichen (Husten, Schnupfen etc.)? Keine Teilnahme am Training bei Anzeichen für eventuelle Erkrankung/ Erkältung, um nicht andere anzustecken. b) Organisation des Betriebes am Schießstand durch Vereinsvorstand Organisations- und Betriebskonzept Anweisungen, Regelungen für den Betrieb Seite 2 von 6
3 c) Nur eine Standaufsicht pro Stand gemäß Vorgaben des WaffG d) Beschränkung der am Schießbetrieb anwesenden Personen und Teilnehmer auf ein Mindestmaß. Ggf. zeitliche Staffelung planen. e) Verbot der Teilnahme von Nichtmitgliedern am Schießbetrieb (Ausnahmen: Familienangehörige) f) Einweisung der am Schießbetrieb teilnehmenden / am Schießstand anwesenden Vereinsmitglieder ( und/oder vor Ort: ausreichend Abstände, nur Kleingruppen, Abstandsregeln) g) Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände (Abstandsregeln) h) Einhaltung der Hygienevorschriften: Sicherstellung ausreichender Waschgelegenheiten und Desinfektionsmöglichkeiten/Desinfektionsmittel. i) Das Training ist so zu organisieren, dass Abstandsregeln eingehalten werden und Zusammenkünfte nur unter Beachtung dieser Regelungen durchgeführt werden. Ggf. zeitliche Staffelung planen. j) Oberflächen, Türklinken und sonstige Kontaktflächen sind nach jeglicher Nutzung, mindestens aber am Ende jedes Trainings zu desinfizieren. k) Im Schießstand sind nur Personen zugelassen, die unmittelbar und zwingend für das Training erforderlich sind. Der Aufenthalt auf dem Schießstandgelände darf nur dem Training dienen, nicht dem allgemeinem Zeitvertreib oder der reinen Freizeitbeschäftigung. l) Öffentlicher Publikumsverkehr findet nicht statt (keine Gäste, Dritte, Nichtmitglieder, Publikum). m) Kein Gastronomiebetrieb, Vereinsgaststätte geschlossen n) Besucherräume, Terrassen, Spielplätze, Sitzecken, Vereinsgaststätten sind gesperrt bzw. sichtbar zu sperren. 5. Auflagen aus den Fragen und Antworten der Landesregierung zu den Lockerungen ab ( aktuelle-infos-zu-corona/faq-lockerungen-11-mai/) a) Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden; b) ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt. c) Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen; bei größeren Trainingsflächen wie etwa Fußballfeldern, Golfplätzen oder Leichtathletikanlagen ist jeweils eine Trainings- und Übungsgruppe von maximal fünf Personen pro Trainingsfläche von 1000 Quadratmetern zulässig. d) Die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden. e) Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens eineinhalb Metern zu gewährleisten; falls Toiletten die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands nicht zulassen, sind siezeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen. f) Die Sportlerinnen und Sportler müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen; Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben mit Ausnahme der Toiletten geschlossen. Seite 3 von 6
4 g) In den Toiletten ist ein Hinweis auf gründliches Händewaschen anzubringen; es ist darauf zu achten, dass ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher zu Verfügung stehen; sofern diese nicht gewährleistet sind, müssen Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden; h) Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der genannten Auflagen verantwortlich ist. Die Namen aller Trainings- bzw. Übungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren. i) Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen. Schießsport ist nur auf Außenanlagen erlaubt. Die Öffnung von Indoor-Schießanlagen und Schützenhäusern ist erst in einem zweiten Schritt geplant. Der genaue Zeitpunkt ist abhängig von der Entwicklung des Infektionsgeschehens. Bereitgestellt: GSVBW LV7 des BDS Seite 4 von 6
5 6. Spezielle/lokale Vorgaben für den Vereinsbetrieb/Schießstandbetrieb auf der Schießanlage Anweisung für die Schützen/-innen und Standaufsicht: Neben den o.g. Maßnahmen gelten die folgenden Regelungen und Anweisungen speziell für die Schießanlage des KKS Külsheim, Am Heidberg, Külsheim: 1. Der Kurzwaffenstand wird baulich in zwei Stände getrennt (KW links / KW rechts). Auf dem Schießstand sind auf den KW Bahnen links, bzw. rechts nur jeweils max. 3 am Training teilnehmende Schützen/Schützinnen + eine Aufsicht zulässig. Der Zugang ist jeweils nur über die entsprechende Türe erlaubt. Beim statischen Schießen der 25m Disziplinen sind die Bahnen 2 & 4 gesperrt. 2. Auf dem Schießstand sind auf den LW Bahnen nur max. 3 am Training teilnehmende Schützen/Schützinnen + eine Aufsicht zulässig. Die Bahnen 2 & 4 sind gesperrt. 3. Die Teilnahme am Training ist über den Buchungskalender auf der Vereinswebseite im Voraus zu buchen. Ist die max. Belegung an der jeweiligen Trainingseinheit erreicht, ist keine Buchung einer weiteren Person zulässig! Ein Aufenthalt auf dem gesamten Schießstands-Gelände ohne Terminbuchung inkl. Terminbestätigung ist nicht gestattet! 4. Öffentlicher Publikumsverkehr findet nicht statt (keine Gäste, Dritte, Nichtmitglieder, Publikum). 5. Die Aufsichten sind Erfüllungsgehilfen des Vorstands zur Umsetzung des Vereinskonzepts auf Basis der Siebten Verordnung des Landes Baden-Württemberg zur Corona- Eindämmung. 6. In dieser Funktion sind sie den anwesenden Personen weisungsbefugt und berechtigt Teilnehmer, die sich nicht an die Landesverordnung halten, des Standes zu verweisen. 7. Bei An- bzw. Abfahrt, sind schon auf dem Parkplatz die Mindestabstände einzuhalten. Fahrgemeinschaften sind zu vermeiden. 8. Zusätzlich zu den üblichen Angaben in der Schiesskladde, werden die An- bzw. Abreiseuhrzeit festgehalten. (Auf Grund der Vorgaben durch die Corona VO ist durch den Verein bzw. durch den Mieter eine Anwesenheitsliste zu führen. Diese ist 3 Monate vom Verein bzw. Mieter aufzubewahren zur Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten). 9. Beim Einnehmen der Stände, und evtl. Scheibenwechsel bzw. Abkleben, bitte ich alle, besonders auf den Mindestabstand von 1,5 m zu achten. 10. Wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, muss ein geeigneter Mund- und Nasenschutz getragen werden. 11. Das Vereinslokal bleibt weiterhin geschlossen, Toiletten sind natürlich zur Nutzung frei. 12. Die Benutzung der Toilette ist jeweils immer nur für eine Person zur selben Zeit gestattet. 13. Alle Schützen verlassen nach Beendigung ihres Trainingszeitraumes unverzüglich die Anlage. 14. Es ist nur eigenes Equipment zugelassen (eigener Gehörschutz, Brille, Waffe, Liegendmatte usw.). Leihwaffen werden aktuell für das Training nicht ausgegeben. Seite 5 von 6
6 15. Nach Beendigung des Trainings sind folgende Gegenstände/Objekte des Schießstands zu desinfizieren: - Türklinken 16. Sollte jemand sich schon krank fühlen, und/ oder fiebrige Symptome haben, bitte ich im Interesse aller, dem Training fern zu bleiben. Robert Kuhn, Oberschützenmeister Seite 6 von 6
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