Leitfaden für die Wiederaufnahme des Schießsports nach den Regeln des BDS. Handlungsempfehlungen zur Hygiene und dem Verhalten beim Trainingsbetrieb.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Leitfaden für die Wiederaufnahme des Schießsports nach den Regeln des BDS. Handlungsempfehlungen zur Hygiene und dem Verhalten beim Trainingsbetrieb."

Transkript

1 Leitfaden für die Wiederaufnahme des Schießsports nach den Regeln des BDS Handlungsempfehlungen zur Hygiene und dem Verhalten beim Trainingsbetrieb. Allgemeine Vorbemerkung: Die nachfolgenden Ausführungen stellen lediglich Hinweise dar. Es sind immer vorrangig den bekannten Vorschriften- und Regelwerken des Waffenrechts zu beachten. Außerdem die für den Hygieneschutz und die Distanzregeln aufgrund der Pandemie geltenden lokalen Vorgaben insbesondere die jeweils aktuelle Corona-Verordnung Baden-Württemberg. Diese Handlungsempfehlung stellt nur einen groben Abriss, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und absolute Richtigkeit dar. Sie ist immer den individuellen Gegebenheiten anzupassen, gesetzliche und behördliche Regelungen gehen immer vor. Inhalt 1. Allgemeine Vorgaben für den Vereinsbetrieb/Schießstandbetrieb Verantwortlichkeiten im Verein und am/im Schießstand: Allgemeine Regelungen/Vorgaben für den Vereinsbetrieb: Verhalten am Schießstand/Schützenhaus: Auflagen aus den Fragen und Antworten der Landesregierung zu den Lockerungen ab Spezielle/lokale Vorgaben für den Vereinsbetrieb/Schießstandbetrieb auf der Schießanlage - Dienstanweisung für die Standaufsichtspersonen: Allgemeine Vorgaben für den Vereinsbetrieb/Schießstandbetrieb Leitplanken für den Sport herausgegeben vom Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB): Grundlage und generelle Handlungsanweisung auch für den Schießsport sollten die Leitplanken für den Sport sein, die der DOSB am 14. April für den Breitensport aufgestellt hat. Diese lauten: a) Abstandsregeln einhalten (siehe Vorgaben Corona-Verordnung) b) Körperkontakte auf das Minimum reduzieren c) Freiluftaktivitäten präferieren d) Hygieneregeln einhalten e) Umkleiden und duschen nur zuhause f) Fahrgemeinschaften sind vorübergehend auszusetzen g) Veranstaltungen, wie Mitgliederversammlungen und Feste unterlassen Seite 1 von 6

2 h) Trainingsgruppen verkleinern i) Angehörige von Risikogruppen besonders schützen j) Risiken in allen Bereichen minimieren 2. Verantwortlichkeiten im Verein und am/im Schießstand: Jeder Verein und auch jeder Betreiber eines Schießstands ist dafür verantwortlich, den Vereinsbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu organisieren und abzuwickeln. Die Organisationsverantwortung liegt hier beim jeweiligen Vorstand/Vorsitzenden und denjenigen Personen bzw. den vom Vorstand Beauftragten, welche im Rahmen der Organisationsstruktur des Vereines Verantwortung für spezielle Aufgabenbereiche tragen. Bei Vermietungen auch in der Verantwortung des eingemieteten Vereins. In den nachfolgenden Übersichten sind Stichpunkte aufgeführt, die dazu dienen können/ sollen, das Organisations-und Handlungskonzept im Blick auf die speziellen Erfordernisse der Corona-Situation im Verein zu überprüfen und dementsprechend anzulegen bzw. anzupassen. 3. Allgemeine Regelungen/Vorgaben für den Vereinsbetrieb: a) Keine Fahrgemeinschaften zum und im Vereinsbetrieb außer von im gleichen Haushalt wohnenden Personen. b) Einweisung aller Vereinsmitglieder in die Verhaltensregelungen und Organisationsabläufe, insbesondere die Corona-spezifischen Regelungen c) Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände/Distanzregelungen d) Einhaltung der maximalen Anzahl an Beteiligten (gemäß der jeweils gültigen Gesetzeslage) e) Einhaltung der Hygienevorschriften: Sicherstellung ausreichender Waschgelegenheiten und Desinfektionsmöglichkeiten, Bereitstellung ausreichendes Desinfektionsmittel f) Forderung bzw. Bereithaltung von Mund-/Nasenschutz g) Keine Vereinsversammlungen, kein Gastronomiebetrieb/Vereinsgaststätte h) Kein Unterricht/keine Schulung im Verein z.b. Waffensachkunde, IPSC Sicherheits- und Regeltests usw. i) Werkstatt-/Renovierungsarbeit nur in Kleinstgruppen (ggf. Maskenpflicht und Abstandsregel) 4. Verhalten am Schießstand/Schützenhaus: a) Selbstüberprüfung aller Teilnehmer vor der Teilnahme am Schießtraining (bereits zuhause): Fieber, Krankheitsanzeichen (Husten, Schnupfen etc.)? Keine Teilnahme am Training bei Anzeichen für eventuelle Erkrankung/ Erkältung, um nicht andere anzustecken. b) Organisation des Betriebes am Schießstand durch Vereinsvorstand Organisations- und Betriebskonzept Anweisungen, Regelungen für den Betrieb Seite 2 von 6

3 c) Nur eine Standaufsicht pro Stand gemäß Vorgaben des WaffG d) Beschränkung der am Schießbetrieb anwesenden Personen und Teilnehmer auf ein Mindestmaß. Ggf. zeitliche Staffelung planen. e) Verbot der Teilnahme von Nichtmitgliedern am Schießbetrieb (Ausnahmen: Familienangehörige) f) Einweisung der am Schießbetrieb teilnehmenden / am Schießstand anwesenden Vereinsmitglieder ( und/oder vor Ort: ausreichend Abstände, nur Kleingruppen, Abstandsregeln) g) Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände (Abstandsregeln) h) Einhaltung der Hygienevorschriften: Sicherstellung ausreichender Waschgelegenheiten und Desinfektionsmöglichkeiten/Desinfektionsmittel. i) Das Training ist so zu organisieren, dass Abstandsregeln eingehalten werden und Zusammenkünfte nur unter Beachtung dieser Regelungen durchgeführt werden. Ggf. zeitliche Staffelung planen. j) Oberflächen, Türklinken und sonstige Kontaktflächen sind nach jeglicher Nutzung, mindestens aber am Ende jedes Trainings zu desinfizieren. k) Im Schießstand sind nur Personen zugelassen, die unmittelbar und zwingend für das Training erforderlich sind. Der Aufenthalt auf dem Schießstandgelände darf nur dem Training dienen, nicht dem allgemeinem Zeitvertreib oder der reinen Freizeitbeschäftigung. l) Öffentlicher Publikumsverkehr findet nicht statt (keine Gäste, Dritte, Nichtmitglieder, Publikum). m) Kein Gastronomiebetrieb, Vereinsgaststätte geschlossen n) Besucherräume, Terrassen, Spielplätze, Sitzecken, Vereinsgaststätten sind gesperrt bzw. sichtbar zu sperren. 5. Auflagen aus den Fragen und Antworten der Landesregierung zu den Lockerungen ab ( aktuelle-infos-zu-corona/faq-lockerungen-11-mai/) a) Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden; b) ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt. c) Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen; bei größeren Trainingsflächen wie etwa Fußballfeldern, Golfplätzen oder Leichtathletikanlagen ist jeweils eine Trainings- und Übungsgruppe von maximal fünf Personen pro Trainingsfläche von 1000 Quadratmetern zulässig. d) Die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden. e) Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens eineinhalb Metern zu gewährleisten; falls Toiletten die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands nicht zulassen, sind siezeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen. f) Die Sportlerinnen und Sportler müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen; Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben mit Ausnahme der Toiletten geschlossen. Seite 3 von 6

4 g) In den Toiletten ist ein Hinweis auf gründliches Händewaschen anzubringen; es ist darauf zu achten, dass ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher zu Verfügung stehen; sofern diese nicht gewährleistet sind, müssen Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden; h) Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der genannten Auflagen verantwortlich ist. Die Namen aller Trainings- bzw. Übungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren. i) Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen. Schießsport ist nur auf Außenanlagen erlaubt. Die Öffnung von Indoor-Schießanlagen und Schützenhäusern ist erst in einem zweiten Schritt geplant. Der genaue Zeitpunkt ist abhängig von der Entwicklung des Infektionsgeschehens. Bereitgestellt: GSVBW LV7 des BDS Seite 4 von 6

5 6. Spezielle/lokale Vorgaben für den Vereinsbetrieb/Schießstandbetrieb auf der Schießanlage Anweisung für die Schützen/-innen und Standaufsicht: Neben den o.g. Maßnahmen gelten die folgenden Regelungen und Anweisungen speziell für die Schießanlage des KKS Külsheim, Am Heidberg, Külsheim: 1. Der Kurzwaffenstand wird baulich in zwei Stände getrennt (KW links / KW rechts). Auf dem Schießstand sind auf den KW Bahnen links, bzw. rechts nur jeweils max. 3 am Training teilnehmende Schützen/Schützinnen + eine Aufsicht zulässig. Der Zugang ist jeweils nur über die entsprechende Türe erlaubt. Beim statischen Schießen der 25m Disziplinen sind die Bahnen 2 & 4 gesperrt. 2. Auf dem Schießstand sind auf den LW Bahnen nur max. 3 am Training teilnehmende Schützen/Schützinnen + eine Aufsicht zulässig. Die Bahnen 2 & 4 sind gesperrt. 3. Die Teilnahme am Training ist über den Buchungskalender auf der Vereinswebseite im Voraus zu buchen. Ist die max. Belegung an der jeweiligen Trainingseinheit erreicht, ist keine Buchung einer weiteren Person zulässig! Ein Aufenthalt auf dem gesamten Schießstands-Gelände ohne Terminbuchung inkl. Terminbestätigung ist nicht gestattet! 4. Öffentlicher Publikumsverkehr findet nicht statt (keine Gäste, Dritte, Nichtmitglieder, Publikum). 5. Die Aufsichten sind Erfüllungsgehilfen des Vorstands zur Umsetzung des Vereinskonzepts auf Basis der Siebten Verordnung des Landes Baden-Württemberg zur Corona- Eindämmung. 6. In dieser Funktion sind sie den anwesenden Personen weisungsbefugt und berechtigt Teilnehmer, die sich nicht an die Landesverordnung halten, des Standes zu verweisen. 7. Bei An- bzw. Abfahrt, sind schon auf dem Parkplatz die Mindestabstände einzuhalten. Fahrgemeinschaften sind zu vermeiden. 8. Zusätzlich zu den üblichen Angaben in der Schiesskladde, werden die An- bzw. Abreiseuhrzeit festgehalten. (Auf Grund der Vorgaben durch die Corona VO ist durch den Verein bzw. durch den Mieter eine Anwesenheitsliste zu führen. Diese ist 3 Monate vom Verein bzw. Mieter aufzubewahren zur Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten). 9. Beim Einnehmen der Stände, und evtl. Scheibenwechsel bzw. Abkleben, bitte ich alle, besonders auf den Mindestabstand von 1,5 m zu achten. 10. Wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, muss ein geeigneter Mund- und Nasenschutz getragen werden. 11. Das Vereinslokal bleibt weiterhin geschlossen, Toiletten sind natürlich zur Nutzung frei. 12. Die Benutzung der Toilette ist jeweils immer nur für eine Person zur selben Zeit gestattet. 13. Alle Schützen verlassen nach Beendigung ihres Trainingszeitraumes unverzüglich die Anlage. 14. Es ist nur eigenes Equipment zugelassen (eigener Gehörschutz, Brille, Waffe, Liegendmatte usw.). Leihwaffen werden aktuell für das Training nicht ausgegeben. Seite 5 von 6

6 15. Nach Beendigung des Trainings sind folgende Gegenstände/Objekte des Schießstands zu desinfizieren: - Türklinken 16. Sollte jemand sich schon krank fühlen, und/ oder fiebrige Symptome haben, bitte ich im Interesse aller, dem Training fern zu bleiben. Robert Kuhn, Oberschützenmeister Seite 6 von 6

Freibad Markt Erkheim e.v.

Freibad Markt Erkheim e.v. Haus-Ordnung Freibad Markt Erkheim Die Hausordnung des Freibades Erkheim regelt nachstehend aufgeführte Punkte im Einzelnen. Die Hausordnung ist für alle Vereinsmitglieder verbindlich. Bei Zuwiderhandlungen

Mehr

S.V. Germania Schale 63 -Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: )

S.V. Germania Schale 63 -Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: ) -Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: 04.11.2015) Seite 1 von 8 Grundsätzliches Für das Vereinsheim und die dazugehörenden Außenanlagen des gilt folgende Nutzungsordnung,

Mehr

Schießordnung Bogensportclub Rheinberg 2001 e.v.

Schießordnung Bogensportclub Rheinberg 2001 e.v. Schießordnung Bogensportclub Rheinberg 2001 e.v. Fassung 11.2015 Vorbemerkung: Aus Gründen der Lesbarkeit sind im Text durchgängig alle Personen, Funktionen und Amtsträgerbezeichnungen in der männlichen

Mehr

"Empfehlungen zum Verhalten im Verdachts- und Krankheitsfall"

Empfehlungen zum Verhalten im Verdachts- und Krankheitsfall Bürgerinformation zu Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe): "Empfehlungen zum Verhalten im Verdachts- und Krankheitsfall" Köln (30. Juli 2009) - Angesichts der weiteren Verbreitung der Influenza A/H1N1 (so

Mehr

Veteranen- und Reservistenkameradschaft Schwabmünchen e.v Schießsportordnung. der RAG - Schwaben Mitte. Schwabmünchen

Veteranen- und Reservistenkameradschaft Schwabmünchen e.v Schießsportordnung. der RAG - Schwaben Mitte. Schwabmünchen Schießsportordnung der RAG - Schwaben Mitte Schwabmünchen Überarbeitet Version Stand 01.01.2019 Seite 1 von 8 Stand 01.01.2019 allgemeine Regeln 101. Durch die Teilnahme an den schießsportlichen Veranstaltungen

Mehr

Ordnung. für die Benutzung des Bürgerhauses. der Ortsgemeinde Heßheim. vom

Ordnung. für die Benutzung des Bürgerhauses. der Ortsgemeinde Heßheim. vom 8.280 Ordnung für die Benutzung des Bürgerhauses der Ortsgemeinde Heßheim vom 25.10.1978 1 Das Bürgerhaus der Ortsgemeinde Heßheim dient als öffentliche Einrichtung gemeinnützigen Zwecken, insbesondere

Mehr

BUND BAYERISCHER SCHÜTZEN E.V.

BUND BAYERISCHER SCHÜTZEN E.V. BUND BAYERISCHER SCHÜTZEN E.V. Verband für sportliches Großkaliberschießen Mitglied im Bund Deutscher Sportschützen e.v. (BDS) BDS-3-Gun Parcours Ausschreibung / Matchinformation Ort und Datum: am Samstag

Mehr

G r u p p e n o r d n u n g

G r u p p e n o r d n u n g Königlich priv rivilegierte ilegierte Schützengesellschaft 1870 Neu-Ulm SLG II Gruppe für dynamisches Sportschießen Mitglied im BSSB e.v. Mitglied im Bund Deutscher Sportschützen e.v. (BDS) LV7 G r u p

Mehr

Nutzungsordnung "TuS Treff Liesertal (TTL)" des TuS 05 Daun e.v.

Nutzungsordnung TuS Treff Liesertal (TTL) des TuS 05 Daun e.v. Stand Juli 2013 Nutzungsordnung "TuS Treff Liesertal (TTL)" des TuS 05 Daun e.v. 1 Allgemeines Ziel dieser Nutzungsordnung ist es, die zukünftige Nutzung des Gebäudes festzulegen, sowie die pflegliche

Mehr

Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.v. Reservistenarbeitsgemeinschaft Schießsport Mittelfranken-Ost / Großgeschaidt.

Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.v. Reservistenarbeitsgemeinschaft Schießsport Mittelfranken-Ost / Großgeschaidt. Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.v. Reservistenarbeitsgemeinschaft Schießsport Mittelfranken-Ost / Großgeschaidt Satzung 1 Name, Rechtsform, Zweck 1. Die Reservistenarbeitsgemeinschaft

Mehr

B E N U T Z U N G S O R D N U N G für die Grillhütte der Gemeinde Bobenheim-Roxheim

B E N U T Z U N G S O R D N U N G für die Grillhütte der Gemeinde Bobenheim-Roxheim B E N U T Z U N G S O R D N U N G für die Grillhütte der Gemeinde Bobenheim-Roxheim 1. Allgemeines Die gemeindeeigene Grillhütte auf dem Gondelfestplatz am Altrhein mit Toilettenanlage steht Jedermann

Mehr

Anweisung. Hülsen aufsammeln / aufkehren und in den Hülseneimer entsorgen. Plastik und Papierverpackungen in den Wertstoffeimer entsorgen

Anweisung. Hülsen aufsammeln / aufkehren und in den Hülseneimer entsorgen. Plastik und Papierverpackungen in den Wertstoffeimer entsorgen Anweisung Jeder Schütze hat seinen Schießstand nach Beendigung des Schießens sauber zu verlassen Hülsen aufsammeln / aufkehren und in den Hülseneimer entsorgen Plastik und Papierverpackungen in den Wertstoffeimer

Mehr

Anlage 1. GEMEINDE KIRCHBERG AN DER ILLER Landkreis Biberach. Aufgrund von 28 Wassergesetz für Baden-Württemberg wird folgendes verordnet:

Anlage 1. GEMEINDE KIRCHBERG AN DER ILLER Landkreis Biberach. Aufgrund von 28 Wassergesetz für Baden-Württemberg wird folgendes verordnet: Anlage 1 GEMEINDE KIRCHBERG AN DER ILLER Landkreis Biberach VERORDNUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DES BADESEE SINNINGEN Aufgrund von 28 Wassergesetz für Baden-Württemberg wird folgendes verordnet: 1 Geltungsbereich

Mehr

Bewegt GESUND bleiben in NRW! Versicherungsrechtliche Aspekte bei der Arbeit in Herzsportgruppen

Bewegt GESUND bleiben in NRW! Versicherungsrechtliche Aspekte bei der Arbeit in Herzsportgruppen Bewegt GESUND bleiben in NRW! Versicherungsrechtliche Aspekte bei der Arbeit in Herzsportgruppen Spor t bew egt www.lsb-nrw.de NrW! 2 Herausgeber: Verantwortlich: Redaktion: Text: Gestaltung: Fotos: LandesSportBund

Mehr

Benützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen

Benützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen Benützungsreglement Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen Inhaltsverzeichnis Art. 1 Allgemeine Bestimmungen Art. 2 Zweck Art. 3 Aufsicht und Mithilfe des Hauswart Art. 4 Weisungen Hauswart Art.

Mehr

Bedingungen für die Überlassung städtischer Sportanlagen

Bedingungen für die Überlassung städtischer Sportanlagen Bedingungen für die Überlassung städtischer Sportanlagen In der Fassung vom: 06.09.1974 Zuletzt geändert am: - Bekannt gemacht am: - Inkrafttreten letzte Änderung: 01.10.1974 Die städtischen Sportanlagen

Mehr

vom 01. Dezember 2015 (Mitteilungsblatt vom 09. Dezember 2015)

vom 01. Dezember 2015 (Mitteilungsblatt vom 09. Dezember 2015) STADT GEISINGEN Landkreis Tuttlingen S A T Z U N G über die Benutzung der gemeindlichen Schlachträume (Schlachthausbenutzungs- und -gebührenordnung) vom 01. Dezember 2015 (Mitteilungsblatt vom 09. Dezember

Mehr

Kreisstadt Mettmann Ortsrecht Obdachlosensatzung

Kreisstadt Mettmann Ortsrecht Obdachlosensatzung Satzung der Stadt Mettmann über die vorübergehende Unterbringung von obdachlosen Personen in städtischen Obdachlosenunterkünften () vom 28. November 1972, in der Fassung der 15. Änderung vom 19.12.2017,

Mehr

BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp

BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2003 (GVOBl. S.-H. 2003,

Mehr

Seeordnung der Stadt Ratingen für den Erholungspark Volkardey (VolkardeySeeOR) Inhaltsverzeichnis

Seeordnung der Stadt Ratingen für den Erholungspark Volkardey (VolkardeySeeOR) Inhaltsverzeichnis Seeordnung der Stadt Ratingen für den Erholungspark Volkardey (VolkardeySeeOR) in der Fassung vom 13. Juli 2010 Ordnung Datum In Kraft getreten vom 28.06.1983 01.07.1983 I. Nachtrag vom 19.06.1984 20.06.1984

Mehr

Sportordnung. Sportordnung Rev. 03 Seite 1 von 7

Sportordnung. Sportordnung Rev. 03 Seite 1 von 7 Sportordnung Sportordnung Rev. 03 Seite 1 von 7 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 3 2 Benutzerkreis 3 2.1 Mitglieder 3 2.2 Gastschützen 3 2.3 Besucher 3 2.4 Allgemeine Regelungen 3 3 Schießregeln 4

Mehr

Zusätzlich stehen hier noch ein 25m Kurzwaffenstand und 10 Bahnen für das Luftgewehrschiessen zur Verfügung.

Zusätzlich stehen hier noch ein 25m Kurzwaffenstand und 10 Bahnen für das Luftgewehrschiessen zur Verfügung. Der Landesverband 4 NRW hat für das Sportjahr 2014 wieder drei Termine für die BDS- Schiessleiterausbildung festgelegt. Diese Lehrgänge sind in der Regel mit ca. 20 Teilnehmern belegt. Auch in diesem Jahr

Mehr

Mietvertrag für Sportpistolenstand

Mietvertrag für Sportpistolenstand Mietvertrag für Sportpistolenstand Thomas-Schützen Haunstetten e.v. Sportplatzstraße 4 86179 Augsburg Fassung vom August 2004 Inhaltsverzeichnis 1 Vertragspartner 2 2 Vertragsgegenstand 2 2.1 Mietzeiten.............................

Mehr

REGLEMENT. über die Benützung des Hallenbades Triesen

REGLEMENT. über die Benützung des Hallenbades Triesen REGLEMENT über die Benützung des Hallenbades Triesen Nr. 18 Stand: 28.04.2009 REGLEMENT über die Benützung des Hallenbades Triesen Das Hallenbad ist Eigentum der Gemeinde Triesen. 1. Eigentum / Zweck Die

Mehr

Sicherheitsbelehrung gemäß aktueller Schießsportordung von

Sicherheitsbelehrung gemäß aktueller Schießsportordung von Sicherheitsbelehrung gemäß aktueller Schießsportordung von 10.07.2012 RAG Schießsport 6630 Inntal Ich habe Kapitel 3 (Standordnung und Sicherheit) und Kapitel 4 (Funktionspersonal), gemäß Schießsportordungvom

Mehr

Gemeinde Schwaderloch

Gemeinde Schwaderloch Benützungsreglement der Gemeinde Schwaderloch 1 Gemeinde Schwaderloch Reglement über die Benützung der Schulanlage (Benützungsreglement) ( 37, lit. f des Gesetzes über die Einwohnergemeinden vom 19. Dezember

Mehr

Benutzungsordnung. für das "Haus der Jugend" der Stadt Oberursel in Oberursel (Taunus), Hohemarkstr. 15

Benutzungsordnung. für das Haus der Jugend der Stadt Oberursel in Oberursel (Taunus), Hohemarkstr. 15 Benutzungsordnung für das "Haus der Jugend" der Stadt Oberursel in Oberursel (Taunus), Hohemarkstr. 15 Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 22.01.1981 hat der Magistrat in seiner

Mehr

Vereinsordnung. der Schützengilde Wannweil e.v. - gegründet

Vereinsordnung. der Schützengilde Wannweil e.v. - gegründet Vereinsordnung der Schützengilde Wannweil e.v. - gegründet 1906 - (beschlossen in der Mitgliederversammlung am 06. Februar 2004) 1 Aufgaben und Organisation des Schützenmeisteramtes Dem Schützenmeisteramt

Mehr

Fortbildung Standaufsicht,SSL

Fortbildung Standaufsicht,SSL Fortbildung Standaufsicht,SSL Inhalte Neuerungen Waffengesetz Verwaltungsvorschrift Aufgaben der Aufsicht Schießen mit fremden Personen Schießen mit Minderjährigen Notstand, Notwehr Waffengesetz Waffenunterbringung

Mehr

d. Besucher Besucher ist jede natürliche Person, welche an einer von der Betreiberin organisierten und/oder durchgeführten Veranstaltung teilnimmt.

d. Besucher Besucher ist jede natürliche Person, welche an einer von der Betreiberin organisierten und/oder durchgeführten Veranstaltung teilnimmt. AGB I. GRUNDSATZ ART. 1 BEGRIFFE a. Online-Portal www.terrazzza.com (nachfolgend «Online-Portal») ist ein Informations- und Dienstleistungsangebot im Internet. b. Betreiberin Betreiberin des Online-Portals

Mehr

Schulordnung der Grundschule am Tegelschen Ort

Schulordnung der Grundschule am Tegelschen Ort Schulordnung der Grundschule am Tegelschen Ort Unsere Schule soll ein Erfahrungs- und Lernort mit einer freundlichen Atmosphäre des gegenseitigen Respekts und des fairen Umgangs miteinander sein. Um dieses

Mehr

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur. Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AGGlüStV)

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur. Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AGGlüStV) Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AGGlüStV) A) Problem Das Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages

Mehr

Satzung Benutzungsbedingungen für Sportstätten (Bezirkssportanlagen, Schulsportanlagen und Turn- und Sporthallen) vom 4.

Satzung Benutzungsbedingungen für Sportstätten (Bezirkssportanlagen, Schulsportanlagen und Turn- und Sporthallen) vom 4. Satzung Benutzungsbedingungen für Sportstätten (Bezirkssportanlagen, Schulsportanlagen und Turn- und Sporthallen) vom 4. Juni 1980¹ Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 12.05.1980 aufgrund des 4

Mehr

Einbau und Bedingungen für den Betrieb von Eigengewinnungsanlagen für den Bereich des Wasserwerkes Bobingen

Einbau und Bedingungen für den Betrieb von Eigengewinnungsanlagen für den Bereich des Wasserwerkes Bobingen Einbau und Bedingungen für den Betrieb von Eigengewinnungsanlagen für den Bereich des Wasserwerkes Bobingen Nach der derzeit gültigen Wasserabgabesatzung (WAS) der Stadt Bobingen kann für bestimmte Verbrauchszwecke

Mehr

Ordnung für die Benutzung der Ernst-Rodiek-Halle der Gemeinde Lemwerder

Ordnung für die Benutzung der Ernst-Rodiek-Halle der Gemeinde Lemwerder Ordnung für die Benutzung der Ernst-Rodiek-Halle der Gemeinde Lemwerder A. Allgemeines 1. Die Ernst-Rodiek-Halle ist eine Sport- und Veranstaltungsstätte der Gemeinde Lemwerder. 2. Die Aufsicht und somit

Mehr

Landesmeisterschaft Schießsport 2012

Landesmeisterschaft Schießsport 2012 Landesmeisterschaft Schießsport 2012 am 14. Juli 2012 auf der Standortschießanlage KÜLSHEIM AUSSCHREIBUNG 1. Durchführung a. Leitung: Mathias Bräuning, Beauftragter Schießsport der im b. Durchführung:

Mehr

Bogensportabteilung FSC-Hart 1964 e.v.

Bogensportabteilung FSC-Hart 1964 e.v. Bogensportabteilung FSC-Hart 1964 e.v. 1. Gebot ist die Sicherheit, zur Wahrung der Gesundheit unserer Mitmenschen! Dieses Regelwerk ist nach den Regeln Deutscher Feldbogen Sportverband e.v. (DFBV) und

Mehr

Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz

Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz zwischen Hener & Hener Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, handelnd durch Herrn Jochen Hener und Frau Betina Hener, Am Winterhafen 7, 55131

Mehr

Erarbeitung einer Checkliste Hygiene im Lebensmittelbereich in Kinder- & Jugendeinrichtungen

Erarbeitung einer Checkliste Hygiene im Lebensmittelbereich in Kinder- & Jugendeinrichtungen Erarbeitung einer Checkliste Hygiene im Lebensmittelbereich in Kinder- & Jugendeinrichtungen B A D GmbH, Stand 01.2009 Allgemein - Personalhygiene Beschaffenheit & Sauberkeit der Arbeits-/Schutzkleidung

Mehr

Abfall-Entlad bei der KVA Linth Version: 1.0 Gültig ab:

Abfall-Entlad bei der KVA Linth Version: 1.0 Gültig ab: Abfall-Entlad bei der KVA Linth Version: 1.0 Gültig ab: 01.11.2015 1 Grundlage Die SUVA, das ASI-VBSA (Arbeitssicherheit der Betriebsgruppenlösung des Verbands der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen)

Mehr

Bauantrag / Antrag auf Nutzungserlaubnis

Bauantrag / Antrag auf Nutzungserlaubnis Bauantrag / Antrag auf Nutzungserlaubnis An den Vorstand des Kleingärtnervereins: nicht zutreffendes durchstreichen Bauherr Vornae, Nae Antragsdatu: Eingangsvererk: Straße, Haus Nr. PLZ, Ort Telefon Entsprechend

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Häuser der Kultur in Halver. Inhaltsverzeichnis

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Häuser der Kultur in Halver. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1... 1 2... 2 3... 2 4... 2 5... 3 6... 3 7... 3 Anlage 1 - Raumplan... 4 Anlage 2... 6 Der Rat der Stadt Halver hat in seiner Sitzung am 24.11.2014 folgende Benutzungsund Entgeltordnung

Mehr

Benutzungsordnung für den Jugendtreff der Gemeinde Wenzenbach

Benutzungsordnung für den Jugendtreff der Gemeinde Wenzenbach GEMEINDE WENZENBACH Benutzungsordnung für den Jugendtreff der Gemeinde Wenzenbach Die Gemeinde Wenzenbach erlässt auf Grundlage von Art. 21 der Gemeindeordnung (GO) mit Gemeinderatsbeschluss vom 10. Februar

Mehr

BUND DER MILITÄR- UND POLIZEISCHÜTZEN e. V.

BUND DER MILITÄR- UND POLIZEISCHÜTZEN e. V. SATZUNG 1 - Rechtsform Die Schießleistungsgruppe ist ein Zusammenschluss von Freunden des Schießsports im Rahmen der Untergliederung des Bundes der Militär- und Polizeischützen e.v. (BDMP e.v.). Sie hat

Mehr

Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.v. RAG Schießsport Limesschützen

Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.v. RAG Schießsport Limesschützen Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.v. Reservistenarbeitsgemeinschaft Schießsport Limesschützen - Geschäftsordnung 1 Name, Rechtsform, Zweck 1. Die Reservistenarbeitsgemeinschaft (RAG -

Mehr

Weisungen für die Durchführung von Dopingkontrollen im Rahmen von Schiessanlässen des SSV

Weisungen für die Durchführung von Dopingkontrollen im Rahmen von Schiessanlässen des SSV Weisungen für die Durchführung von Dopingkontrollen im Rahmen von Schiessanlässen des SSV Ausgabe 2012 - Seite 1 Der Schweizer Schiesssportverband (SSV) erlässt aufgrund der Artikel 29 und 41 seiner Statuten

Mehr

Benützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen

Benützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen Benützungsreglement Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen Inhaltsverzeichnis Art. 1 Allgemeine Bestimmungen Art. 2 Zweck Art. 3 Aufsicht und Mithilfe des Hauswart Art. 4 Weisungen Hauswart Art.

Mehr

Benutzungsordnung für die Gymnastikhalle in Schönmünzach

Benutzungsordnung für die Gymnastikhalle in Schönmünzach GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT Benutzungsordnung für die Gymnastikhalle in Schönmünzach Vorwort Die Benutzungsordnung soll einen reibungslosen Ablauf des Sportbetriebes in der Gymnastikhalle

Mehr

Benutzungsordnung für Boulehalle/Boulegelände

Benutzungsordnung für Boulehalle/Boulegelände Benutzungsordnung für Boulehalle/Boulegelände vom 18.11.2010 1 Allgemeines (1) Die o.g. Anlagen sind im Besitz des TSV Hütschenhausen e.v. Sie stehen nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung den sberechtigten

Mehr

Anordnung. über die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs. am Emssee (Emssee-Anordnung) vom 27. April 1977

Anordnung. über die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs. am Emssee (Emssee-Anordnung) vom 27. April 1977 Anordnung über die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs am Emssee (Emssee-Anordnung) vom 27. April 1977 Auf Grund des 32 des Landeswassergesetzes vom 22.5.1962 (GV. NW. S. 235/SGV NW 77) und des

Mehr

Benutzungsreglement Mehrzweckhalle Stetten

Benutzungsreglement Mehrzweckhalle Stetten Benutzungsreglement Mehrzweckhalle Stetten Stetten, den 26.02.2019 gültig ab: 27.02.2019 1 Allgemeine Bestimmungen 1. Allgemeines Der Gemeinderat von Stetten erlässt gemäss Art. 52 Abs. 1 und Abs. 4 des

Mehr

Haus- und Badeordnung. für das Hafen-Bad der Gemeinde Barßel. Inhaltsübersich

Haus- und Badeordnung. für das Hafen-Bad der Gemeinde Barßel. Inhaltsübersich !! Haus- und Badeordnung für das Hafen-Bad der Gemeinde Barßel Inhaltsübersich 1. Allgemeines 1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in dem Bad. 2. Die Haus- und Badeordnung

Mehr

Reglement über die Nutzung der Schulanlagen

Reglement über die Nutzung der Schulanlagen Reglement über die Nutzung der Schulanlagen 410.531 Reglement über die Nutzung der Schulanlagen vom 29. April 1996 1 Die Schulbehörde und der Gemeinderat gestützt auf Art. 25 des Kantonalen Schulgesetzes

Mehr

Nutzungsvereinbarung

Nutzungsvereinbarung Zwischen der Ortsgemeinde Selzen, vertreten durch Frau Ortsbürgermeisterin Monja Seidel, - nachstehend "Eigentümerin" genannt - und Herrn/Frau wohnhaft in - nachstehend "Nutzer" genannt - wird folgende

Mehr

Sportanlageordnung der Sportanlage Hüssenbüel

Sportanlageordnung der Sportanlage Hüssenbüel Sportanlageordnung der Sportanlage Hüssenbüel vom Gemeinderat genehmigt am 11. Juli 2012 1. Gültigkeit 1 Diese Sportanlageordnung gilt für die Sportanlage Hüssenbüel. 2 Die Verwaltung der Sportanlage Hüssenbüel

Mehr

Compliance Richtlinie. RAM Engineering + Anlagenbau GmbH

Compliance Richtlinie. RAM Engineering + Anlagenbau GmbH Compliance Richtlinie RAM Engineering + Anlagenbau GmbH Vorwort... 3 1. Grundlegendes... 4 2. Überblick Verhaltensanforderungen... 4 3. Antidiskriminierung & Gleichbehandlung... 4 4. Arbeitssicherheit...

Mehr

Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr RAG Gröbenzell / Amper-Würm

Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr RAG Gröbenzell / Amper-Würm Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr RAG Gröbenzell / Amper-Würm Geschäftsordnung Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.v. Reservistenarbeitsgemeinschaft Schießsport (RAG) Geschäftsordnung

Mehr

Sportstätte Walke. Clubhaus-Restaurant (Version 2012) Benützungsreglement Mietvertrag. FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 1

Sportstätte Walke. Clubhaus-Restaurant (Version 2012) Benützungsreglement Mietvertrag. FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 1 Sportstätte Walke Clubhaus-Restaurant (Version 2012) Benützungsreglement Mietvertrag FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 1 1) Zweck Das Clubhaus-Restaurant des FC Kölliken (ink. Terrasse und Festzelt)

Mehr

Mietvertrag Veranstaltungsraum Studio Benz

Mietvertrag Veranstaltungsraum Studio Benz Betreff: Mietvertrag Veranstaltungsraum Studio Benz Nutzungsbedingungen: Maximale Belegung: 200 Personen Belegungszeit: 10 Uhr bis 9 Uhr / Folgetag bzw. nach Absprache; wird der Raum bereits am Vortag

Mehr

TRINKWASSERHYGIENE SICHER PLANEN

TRINKWASSERHYGIENE SICHER PLANEN Die Haustechnik SICHER PLANEN www.rehau.de Bau Automotive Industrie Die Haustechnik Bitte beachten Sie: Stand der nachfolgenden Dokumentation / Präsentation: 31.01.2014 Nachfolgende Dokumentation / Präsentation

Mehr

Schiessverordnung der Bogenschützen Winterthur

Schiessverordnung der Bogenschützen Winterthur Schiessverordnung der Bogenschützen Winterthur 30. Januar 2011 (Stand am 30. Januar 2011) Schiessverordnung der Bogenschützen Winterthur (SV BS-Winterthur) Vom 30. Januar 2011 (Stand am 30. Januar 2011)

Mehr

5/17. Gemeinde Baiersbronn Landkreis Freudenstadt. Benutzungsordnung für die Sporthallen der Wilhelm-Münster-Grundschule. Vorwort

5/17. Gemeinde Baiersbronn Landkreis Freudenstadt. Benutzungsordnung für die Sporthallen der Wilhelm-Münster-Grundschule. Vorwort Gemeinde Baiersbronn Landkreis Freudenstadt Benutzungsordnung für die Sporthallen der Wilhelm-Münster-Grundschule Vorwort Die Benutzungsordnung soll einen reibungslosen Ablauf des Sportbetriebes in den

Mehr

Schulordnung. Friedrich-Silcher-Grundschule Böblingen. I. Allgemeines. Gliederung:

Schulordnung. Friedrich-Silcher-Grundschule Böblingen. I. Allgemeines. Gliederung: Friedrich-Silcher-Grundschule Böblingen Schulordnung Gliederung: I. Allgemeines II. Leitgedanke III. Schulordnung IV. Umgang mit Regelverstößen V. Vertrag I. Allgemeines Friedrich-Silcher-Grundschule Böblingen

Mehr

Spiel-, Platz- und Hallenordnung

Spiel-, Platz- und Hallenordnung Spiel-, Platz- und Hallenordnung Stand: April 20105 Bankverbindung: Kreissparkasse Bankverbindung: Göppingen Kontonr. Kreissparkasse 1810 Göppingen BLZ 61050000 Kontonr. 1810 BLZ 61050000 1. Vorsitzender:

Mehr

Häufig gestellte Fragen und Antworten aus dem Bereich Gastronomie, Vereins-, Gemeinschaftsund Mehrzweckräumlichkeiten

Häufig gestellte Fragen und Antworten aus dem Bereich Gastronomie, Vereins-, Gemeinschaftsund Mehrzweckräumlichkeiten Informationen zum schleswig-holsteinischen Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Fassung vom 29. Mai 2009. Häufig gestellte Fragen und Antworten aus dem Bereich Gastronomie, Vereins-,

Mehr

Benutzungsordnung für das Naturerlebnisbad Niestetal (Schwimmteich) der Gemeinde Niestetal

Benutzungsordnung für das Naturerlebnisbad Niestetal (Schwimmteich) der Gemeinde Niestetal Benutzungsordnung für das Naturerlebnisbad Niestetal (Schwimmteich) der Gemeinde Niestetal Die Benutzungsordnung für das Naturerlebnisbad Niestetal (Schwimmteich) der Gemeinde Niestetal wurde am 31.05.2001

Mehr

Richtlinie. Richtlinie über die Benützung und den Betrieb der Sportanlage Feldheim. vom 19. Juni

Richtlinie. Richtlinie über die Benützung und den Betrieb der Sportanlage Feldheim. vom 19. Juni Richtlinie Richtlinie über die Benützung und den Betrieb der Sportanlage Feldheim vom 9. Juni 07 46.3 Richtlinie über die Benützung und den Betrieb der Sportanlage Feldheim vom 9. Juni 07 Der Gemeinderat

Mehr

Sicherheitshinweise für IT-Benutzer. - Beispiel -

Sicherheitshinweise für IT-Benutzer. - Beispiel - Sicherheitshinweise für IT-Benutzer - Beispiel - Stand: Juni 2004 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG...2 2 VERANTWORTUNG...2 3 ALLGEMEINE REGELUNGEN...2 4 ZUTRITT UND ZUGANG...3 4.1 ALLGEMEINE ZUTRITTS- UND

Mehr

Sportstätten sind auch Versammlungsstätten: Betreiber stehen in der Pflicht

Sportstätten sind auch Versammlungsstätten: Betreiber stehen in der Pflicht Sportstätten sind auch Versammlungsstätten: Betreiber stehen in der Pflicht Die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) ist in Bayern zum 1.Januar 2008 in Kraft getreten. Schutzziel dieser Verordnung ist

Mehr

Stadt Rastatt. Benutzungsordnung für die Sammelstelle für Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Stadt Rastatt. Benutzungsordnung für die Sammelstelle für Elektro- und Elektronik-Altgeräte Stadt Rastatt Benutzungsordnung für die Sammelstelle für Elektro- und Elektronik-Altgeräte 1 Allgemeines 1. Die Stadt Rastatt betreibt eine Sammelstelle für die kostenlose Rückgabe von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Mehr

Überlassungs- und Benutzerordnung. für Schulräume sowie für Kultur- und Sport- einrichtungen der Stadt Teltow

Überlassungs- und Benutzerordnung. für Schulräume sowie für Kultur- und Sport- einrichtungen der Stadt Teltow Überlassungs- und Benutzerordnung für Schulräume sowie für Kultur- und Sport- einrichtungen der Stadt Teltow Überlassungs- und Benutzungsordnung für Schulräume sowie für Kultur- und Sporteinrichtungen

Mehr

a) Bei den sportlichen Aktivitäten steht der Wassersport im Vordergrund.

a) Bei den sportlichen Aktivitäten steht der Wassersport im Vordergrund. KSV Radevormwald/Remscheid Bootshausordnung Allgemeines Unser Vereinsleben besteht im Wesentlichen aus: a) Sportlichen Aktivitäten b) Allgemeinem Vereinsleben c) Persönliche, private Nutzung der Möglichkeiten

Mehr

Wir stellen uns vor. Schieß- und Trainingszeiten: Montag (Training) 18:30 bis 20:00 Uhr Donnerstag (Jahresprogramm) 18:30 bis 22:00 Uhr

Wir stellen uns vor. Schieß- und Trainingszeiten: Montag (Training) 18:30 bis 20:00 Uhr Donnerstag (Jahresprogramm) 18:30 bis 22:00 Uhr Wir stellen uns vor Schieß- und Trainingszeiten: Montag (Training) 18:30 bis 20:00 Uhr Donnerstag (Jahresprogramm) 18:30 bis 22:00 Uhr Ansprechpartner: 1. Vorstand 1. Schützenmeister Thomas Höflich Karl-Heinz

Mehr

Badeordnung Seite BADEORDNUNG FÜR DAS STÄDTISCHE HALLENBAD - SPORT- UND FREIZEITBAD - UND FÜR DAS STÄDTISCHE FREIBAD WEINGARTEN

Badeordnung Seite BADEORDNUNG FÜR DAS STÄDTISCHE HALLENBAD - SPORT- UND FREIZEITBAD - UND FÜR DAS STÄDTISCHE FREIBAD WEINGARTEN 572.41 Badeordnung Seite - 1 - BADEORDNUNG FÜR DAS STÄDTISCHE HALLENBAD - SPORT- UND FREIZEITBAD - UND FÜR DAS STÄDTISCHE FREIBAD WEINGARTEN 1 Zweckbestimmung (1) Das Hallenbad und Freibad sind öffentliche

Mehr

REGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15

REGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15 REGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15 Artikel 1 Zweck Die Räumlichkeiten des TriffAltdorf dienen Vereinen, Organisationen und Privatpersonen von Altdorf (Benützende)

Mehr

Parkordnung für das Gelände der Universität Greifswald

Parkordnung für das Gelände der Universität Greifswald Parkordnung für das Gelände der Universität Greifswald Vom 18. Juni 2018 Zur Gewährleistung eines geordneten Universitätsbetriebes erlässt die Rektorin aufgrund von 84 Abs. 6 LHG M-V vom 25. Januar 2011

Mehr

Vorbeugender Brandschutz Feuerwehr Allersberg

Vorbeugender Brandschutz Feuerwehr Allersberg Allgemeine Maßnahmen der Brandverhütung Offenes Feuer und Kerzen (z. B. Adventszeit) sind verboten Rauchen ist nur in dafür zugelassenen Bereichen erlaubt Aschenbecher benutzen und Inhalte nur in nicht

Mehr

Geschäftsordnung für den Schützenverein Oranienburg e. V.

Geschäftsordnung für den Schützenverein Oranienburg e. V. Geschäftsordnung für den Schützenverein Oranienburg e. V. Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt der Geschäftsordnung 2 2 Gliederung des Schützenvereins 2 3 Aufgaben 2 4 Jugendgruppe 3 5 Schiessbetrieb 3 6 Gastschützen

Mehr

BETREUUNGS- UND BENUTZUNGSVERTRAG zwischen der Gemeinde Gärtringen und den im Arbeitskreis Jugendcafe vertretenen Vereinen und Organisationen

BETREUUNGS- UND BENUTZUNGSVERTRAG zwischen der Gemeinde Gärtringen und den im Arbeitskreis Jugendcafe vertretenen Vereinen und Organisationen S e i t e 1 BETREUUNGS- UND BENUTZUNGSVERTRAG zwischen der Gemeinde Gärtringen und den im Arbeitskreis Jugendcafe vertretenen Vereinen und Organisationen Diese sind: TSV - RV - SV Rohrau - Harmonika Spielring

Mehr

Benutzungsordnung für den Freizeitsee in Alpen, Menzelen-Ost vom

Benutzungsordnung für den Freizeitsee in Alpen, Menzelen-Ost vom Benutzungsordnung für den Freizeitsee in Alpen, Menzelen-Ost vom 30.04.1999 Allgemeines Der Freizeitsee und dessen nähere Umgebung sollen als ein Ort von besonderem Wert für Natur und Landschaft geschützt,

Mehr

Verordnung über die Benützung der Sportanlage Muttli

Verordnung über die Benützung der Sportanlage Muttli Verordnung über die Benützung der Sportanlage Muttli vom. November 08 Der Gemeinderat der, gestützt auf Artikel Absatz des Organisationsreglements vom 7. Mai 00, beschliesst:. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Pf er de. Grundsätzliches

Pf er de. Grundsätzliches Freizeithof Paulshof Pf er de & mehr HAUSORDNUNG Grundsätzliches Diese Hausordnung gilt für alle Personen die das Privatgrundstück des Freizeithofes Paulshof betreten. Der Aufenthalt auf dem Grundstück

Mehr

STADT PEINE Satzung über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte SATZUNG

STADT PEINE Satzung über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte SATZUNG Seite 1 von 5 SATZUNG über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte in der Fassung vom. (siehe Chronologie) Der Rat der Stadt Peine hat aufgrund der 4, 10 und 58 des Niedersächsischen

Mehr

Benutzungsordnung für den Vereins- und Bürgersaal, Hausener Str. 10. Vom 29. September

Benutzungsordnung für den Vereins- und Bürgersaal, Hausener Str. 10. Vom 29. September GEMEINDE GEMMINGEN Landkreis Heilbronn Benutzungsordnung Vom 29. September 1978 1-9 Anlage: Hausordnung für den Vereins- und Bürgersaal, Hausener Str. 10 GEMEINDE GEMMINGEN Landkreis Heilbronn Die Benutzungsordnung

Mehr

Platz- und Spielordnung

Platz- und Spielordnung 20. Juni 2017 Platz- und Spielordnung Allgemeines Die Platz- und Spielordnung soll allen Mitgliedern des Tennisclubs einen geordneten Spielbetrieb ermöglichen. Alle Clubmitglieder sind verpflichtet, diese

Mehr

Reglement für die Benützung der Schiessanlage Ochsenweid

Reglement für die Benützung der Schiessanlage Ochsenweid vertreten durch; Gerhard Stucki, Präsident, Vogelherdstrasse 16a, 9016 St. Gallen Tel: 071 288 00 10 / E-Mail: gerhard-stucki@bluewin.ch / www.polizeischuetzen-sg.ch Reglement für die Benützung der Schiessanlage

Mehr

FLUGPLATZORDNUNG SCHÖNBÜHL (Modellflug ohne Verbrennungsmotoren)

FLUGPLATZORDNUNG SCHÖNBÜHL (Modellflug ohne Verbrennungsmotoren) FLUGPLATZORDNUNG SCHÖNBÜHL (Modellflug ohne Verbrennungsmotoren) Version März 2013 1. ZIEL 1.1. Erlaubte Modelle 2. ORDNUNG 2.1. Parkordnung (Beilage 1) 2.2. Platzeinteilung (Beilage 2,3) 2.2.1. Start-

Mehr

2. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen/Spielgruppen der Stadt Renningen

2. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen/Spielgruppen der Stadt Renningen Stadt Renningen Kreis Böblingen 2. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen/Spielgruppen der Stadt Renningen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Haftungsproblematik im Badbetrieb von Prof. Dr. Carsten Sonnenberg

Haftungsproblematik im Badbetrieb von Prof. Dr. Carsten Sonnenberg Haftungsproblematik im Badbetrieb von Prof. Dr. Carsten Sonnenberg Gliederung Verkehrssicherungspflicht Schwimmbecken Betriebsaufsicht Wasseraufsicht Organisationsverschulden Verkehrssicherungspflicht

Mehr

Satzung der Stadt Ratingen über die Benutzung der Wohnheime für Obdachlose (ObWoBSR) Inhaltsverzeichnis

Satzung der Stadt Ratingen über die Benutzung der Wohnheime für Obdachlose (ObWoBSR) Inhaltsverzeichnis Satzung der Stadt Ratingen über die Benutzung der Wohnheime für Obdachlose (ObWoBSR) in der Fassung vom 11. März 2010 Satzung Datum Fundstelle In Kraft getreten vom 15.12.1982 Amtsblatt Ratingen 1982,

Mehr

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der DIE LINKE.-Landtagsfraktion. Artikel 1

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der DIE LINKE.-Landtagsfraktion. Artikel 1 LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/297 10.01.2013 GESETZENTWURF der DIE LINKE.-Landtagsfraktion betr.: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens

Mehr

Auflagen zur Teilnahme am Rosenmontagszug in Salmünster am

Auflagen zur Teilnahme am Rosenmontagszug in Salmünster am Auflagen zur Teilnahme am Rosenmontagszug in Salmünster am 16.02.2015 Der Umzug startet um 14.11 Uhr. Alle angemeldeten Motivwagen und Gruppen haben spätestens um 13.30 Uhr ihre zugewiesenen Startplätze

Mehr

Hausordnung wohnen Buchthalerstrasse

Hausordnung wohnen Buchthalerstrasse Hausordnung wohnen Buchthalerstrasse Wo072B.anw / 11.09.17 / ZM/SA wohnen Seite 1 von 7 INHALT 1. Allgemeines... 3 1.1 Adressen... 3 1.2 Betreuung... 3 1.3 Teilnahme an Versammlungen... 3 1.4 Sauberkeit

Mehr

KRONENBURGER SEE BESUCHER UND BENUTZERORDNUNG

KRONENBURGER SEE BESUCHER UND BENUTZERORDNUNG KRONENBURGER SEE BESUCHER UND BENUTZERORDNUNG Die Zweckverbandsversammlung Kronenburger See hat in der Zweckverbandsversammlung vom 22. Dezember 2011 nachstehende Besucher- und Benutzerordnung für den

Mehr

Haus- und Benutzungsordnung

Haus- und Benutzungsordnung Haus- und Benutzungsordnung Die katholische Kirchengemeinde gestattet für kulturelle und gesellige Veranstaltungen die Benutzung ihrer Räumlichkeiten im Pfarrheim / Haus nach folgender Ordnung. 1 Die Räumlichkeiten

Mehr

Schul-Knigge der Siebengebirgsschule Bonn

Schul-Knigge der Siebengebirgsschule Bonn SCHUL-KNIGGE Ich bin Vorbild Verhaltensvereinbarungen an der Siebengebirgsschule Diese Werte sind uns wichtig Respekt höflich, rücksichtsvoll, wertschätzend Aufrichtigkeit Ehrlichkeit, verantwortungsbewusst

Mehr

S A T Z U N G über die Benutzung der Tiefgarage im Ortszentrum

S A T Z U N G über die Benutzung der Tiefgarage im Ortszentrum der Tiefgarage im Ortszentrum Seite 1 Gemeinde Eningen u.a. Landkreis Reutlingen S A T Z U N G über die Benutzung der Tiefgarage im Ortszentrum Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr