Amtsblatt FÜR DEN. Nr. 15 Regen,
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- Johannes Ziegler
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1 132 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS REGEN Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 Nr. 15 Regen, Inhalt: Ehrungsrichtlinien für langjährige, besondere und hervorragende Verdienste und Leistungen auf dem Gebiet des Sports Vollzug der Satzung über Auszeichnungen der Stadt Regen; Ehrenbriefverleihung an Herrn Monsignore Franz Schmid Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Errichtung einer Tier- bzw. Fischaufstiegshilfe bei der Wasserkraftanlage am Schwarzen Regen durch das Emmer Wasserkraftwerk Teisnach GbR Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Errichtung einer Tier- bzw. Fischaufstiegshilfe bei der Wasserkraftanlage Unteres Werk an der Flanitz durch Herrn Josef Fürst, Frauenau Haushaltssatzung des Zweckverbandes Volkshochschule für den Landkreis Regen; Haushaltsjahr 2007 Kriegsgräber Aufruf zur Haus- und Straßensammlung vom 22. Oktober bis 01. November 2007 Aufgebote von Sparkassenbüchern
2 133 Landratsamt Regen -Hauptamt- Auf Grund der Beschlussfassung des Kreisausschusses in seiner Sitzung am erlässt der Landkreis Regen folgende Ehrungsrichtlinien für langjährige, besondere und hervorragende Verdienste und Leistungen auf dem Gebiet des Sports Der Landkreis Regen zeichnet verdiente Mitglieder von Sport- und Schützenvereinen des Landkreises für langjährige, erfolgreiche und ehrenamtliche Tätigkeit im Verein, aktive Sportlerinnen und Sportler der Sport- und Schützenvereine für sportliche Erfolge, Persönlichkeiten und Institutionen, die sich um die Förderung des Sports oder der Sport- und Schützenvereine im Landkreis besondere Verdienste erworben haben mit Ehrungen aus. Es werden folgende Ehrungen verliehen: Ehrenamtliche Mitarbeit Ehrennadel in Bronze mit Urkunde Für mindestens 15-jährige ehrenamtliche Tätigkeit an führender Stelle im Verein, oder sonstiger verdienstvoller, ehrenamtlicher Tätigkeit über diesen Zeitraum in einer Funktion im Verein Ehrennadel in Silber mit Urkunde Für mindestens 20-jährige ehrenamtliche Tätigkeit an führender Stelle im Verein oder sonstiger verdienstvoller, ehrenamtlicher Tätigkeit in diesem Zeitraum in einer Funktion im Verein Ehrennadel in Silber mit Gold Für mindestens 25-jährige ehrenamtliche Tätigkeit an führender Stelle im Verein oder sonstiger verdienstvoller, ehrenamtlicher Tätigkeit in diesem Zeitraum in einer Funktion im Verein
3 134 Ehrennadel in Gold Für mindestens 30-jährige ehrenamtliche Tätigkeit an führender Stelle im Verein oder sonstiger verdienstvoller, ehrenamtlicher Tätigkeit in diesem Zeitraum in einer Funktion im Verein Ehrennadel in Gold mit großem Kranz Für mindestens 40-jährige ehrenamtliche Tätigkeit an führender Stelle im Verein oder sonstiger verdienstvoller, ehrenamtlicher Tätigkeit in diesem Zeitraum in einer Funktion im Verein Ehrungen für aktive Sportlerinnen und Sportler Auszeichnung in Bronze Aktive für einen 2. Platz bei einer Bayer. Meisterschaft oder 3. Platz bei einer Süddeutschen Meisterschaft oder für einen 4./5. Platz bei einer Deutschen Meisterschaft Auszeichnung in Silber Aktive für einen 1. Platz bei einer Bayer. Meisterschaft oder einen 1. oder 2. Platz bei einer Süddeutschen Meisterschaft oder für einen 3. Platz bei einer Deutschen Meisterschaft Auszeichnung in Gold Aktive für einen 1. oder 2. Platz bei einer Deutschen Meisterschaft oder für die Teilnahme an Europameisterschaften, Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen. Die Meisterschaft muss von einem dem Deutschen Olympischen Sportbund/Deutschen Schützenbund angeschlossenen Fachverband oder nachgeordneter Untergliederung oder einer internationalen Dachorganisation ausgeschrieben sein. Die zu ehrenden Aktiven müssen bei der Meisterschaft als Mitglied eines Sportvereins des Landkreises gestartet sein oder ihren Wohnsitz im Landkreis Regen haben. Für die Ehrung werden nur Meisterschaften der Fachverbände berücksichtigt. Den Meisterschaften gleichzusetzen sind Cup- bzw. Pokalmeisterschaften, sowie Welt-, Europa-, Deutsche- und Bayerische Rekorde. Aktive oder Mannschaften, die jahrelang hervorragende sportliche Leistungen erzielt haben, ohne jedoch zu Erfolgen, wie vorstehend beschrieben gekommen zu sein, können eine Ehrung erhalten. Das Vorschlagsrecht und Art der Ehrung obliegt beim Landrat und dem Sportbeirat. Dem Antrag auf Ehrung ist ein Nachweis der Leistung beizufügen, z.b. Urkunde, Ergebnisliste o.a.
4 135 Ehrung für Persönlichkeiten und Institutionen Die sich im besonderem Maße über den Verein hinaus um die Förderung des Sports im Landkreis verdient gemacht haben, werden in Absprache des Landrats mit dem Sportbeirat in geeigneter Weise geehrt. Der Antrag für alle Ehrungen ist bis zum 30. September mit Formular beim Landratsamt oder dem Kreissportbeauftragten einzureichen. Über die Ehrungen entscheiden der Landrat und der Sportbeirat. Die Ehrungsrichtlinien treten mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Regen in Kraft. Gleichzeitig werden die seit dem geltenden Ehrungsrichtlinien aufgehoben. Regen, gez. Weghofer Oberverwaltungsrat
5 136 1/10.1/Gü Stadt Regen Bekanntmachung gemäß 4 Abs. 7 der Satzung über Auszeichnungen der Stadt Regen Herrn Monsignore Franz Schmid, wohnhaft Bodenmaiser Str. 4, Regen, ist in Würdigung und Anerkennung seiner besonderen Verdienste um die Stadt Regen, insbesondere durch rege Teilnahme und Mitwirkung am gesellschaftlichen Leben in verschiedenen Bereichen, steten Einsatz für die soziale Situation der Arbeitnehmer, geistliche und seelsorgerische Betreuung des KAB-Ortsverbandes Regen als Präses seit der Gründung im Jahr 1963, sein mit besonderer Hingabe und persönlicher Leidenschaft ausgefülltes priesterliches Amt und die einfühlsame seelsorgerische Begleitung der Regener Bürger, auf Grund des Beschlusses des Stadtrates Regen vom der Ehrenbrief der Stadt Regen verliehen worden. Stadt Regen, den gez. Ilse Oswald 1. Bürgermeisterin
6 137 Landratsamt Regen -Umweltfragen u. Wasserrecht- Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -Feststellung der UVP-Pflicht- Bekanntgabe gem. 3 a Satz 2, zweiter Halbsatz UVPG des Ergebnisses der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles nach 3 d UVPG Das Emmer Wasserkraftwerk Teisnach GbR, vertr. d. Herrn Hans Emmer, Husarenweg 12, Garmisch-Patenkirchen beantragt bei der Wasserkraftanlage am Schwarzen Regen, Gemeinde Teisnach die wasserrechtliche Gestattung zur Errichtung einer Tier- bzw. Fischaufstiegshilfe. Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG fällt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gemäß 3 d UVPG i.v.m. Art. 83 Abs 3 Bayerischen Wassergesetz (BayWG) und Nr der Anlage II, Teil I zum BayWG durchgeführt. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage II, Teil II Nr. 2 zum BayWG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge zu berücksichtigen wären. Gemäß 3 a Satz 3 UVPG i. V. m. Art. 83 Abs. 3 Satz 3 BayWG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes beim Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, Regen, Zimmer 012 zugänglich. Regen, den gez. K r a u s Regierungsrat
7 138 Landratsamt Regen Umweltfragen u. Wasserrecht- Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -Feststellung der UVP-Pflicht- Bekanntgabe gem. 3 a Satz 2, zweiter Halbsatz UVPG des Ergebnisses der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles nach 3 d UVPG Herr Josef Fürst, Zwieselau 15 a, Frauenau beantragt bei der Wasserkraftanlage Unteres Werk an der Flanitz, Gemeinde Frauenau die wasserrechtliche Gestattung zur Errichtung einer Tier- bzw. Fischaufstiegshilfe. Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG fällt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gemäß 3 d UVPG i.v.m. Art. 83 Abs 3 Bayerischen Wassergesetz (BayWG) und Nr der Anlage II, Teil I zum BayWG durchgeführt. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage II, Teil II Nr. 2 zum BayWG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge zu berücksichtigen wären. Gemäß 3 a Satz 3 UVPG i. V. m. Art. 83 Abs. 3 Satz 3 BayWG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes beim Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, Regen, Zimmer 012 zugänglich. Regen, den gez. K r a u s Regierungsrat
8 139 Haushaltssatzung des Zweckverbandes Volkshochschule für den Landkreis Regen für das Haushaltsjahr 2007 Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in Verbindung mit Art. 26 Abs. 1, Art. 40 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (KommZG) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Volkshochschule für den Landkreis Regen am 26. April 2007 folgende Haushaltssatzung erlassen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 GO i. V. m. Art. 25 Abs. 1 KommZG bekanntgemacht wird: 1 Der Haushaltsplan für das Jahr 2007 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf ,00 EUR ,00 EUR festgesetzt. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 2 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 3
9 140 4 Die Umlage der Verbandsmitglieder wird gem. Art. 43 KommZG in Verbindung mit 18 (2) der Satzung auf der Grundlage der Einwohnerzahl am wie folgt festgelegt: Arnbruck: x 0,64 EUR = 1.303,68 EUR Bay. Eisenstein: x 0,64 EUR = 787,84 EUR Bischofsmais: x 0,64 EUR = 2.081,92 EUR Bodenmais: x 0,64 EUR = 2.136,32 EUR Böbrach: x 0,64 EUR = 1.023,36 EUR Frauenau: x 0,64 EUR = 1.860,48 EUR Geiersthal: x 0,64 EUR = 1.484,16 EUR Kirchberg: x 0,64 EUR = 2.773,76 EUR Kirchdorf: x 0,64 EUR = 1.383,04 EUR Lindberg: x 0,64 EUR = 1.537,92 EUR Regen: x 0,64 EUR = 7.821,44 EUR Rinchnach: x 0,64 EUR = 2.129,28 EUR Viechtach: x 0,64 EUR = 5.452,80 EUR Zwiesel: x 0,64 EUR = 6.481,92 EUR Landkreis Regen (Verrechnung Miete): insgesamt ,24 EUR ,16 EUR 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistungen von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 EUR festgesetzt.
10 141 6 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2007 in Kraft. II. Die von der Verbandsversammlung am 26. April 2007 erlassene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan hat die Volkshochschule für den Landkreis Regen am 16. August 2007 der Regierung von Niederbayern in Landshut vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. III. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2007 liegen eine Woche lang, gerechnet vom Tage des Erscheinens dieses Amtsblattes, in der Volkshochschule für den Landkreis Regen, Zimmer 118, I. Stock, während der Dienststunden öffentlich aus. Regen, 27. September 2007 VOLKSHOCHSCHULE FÜR DEN LANDKREIS REGEN gez. Heinz Wölfl Landrat Verbandsvorsitzender
11 142 Der Landesverband Bayern des VOLKSBUNDES DEUTSCHE KRIEGSGRÄBER- FÜRSORGE e. V. führt vom 22. Oktober bis zum 1. November seine Haus- und Straßensammlung 2007 durch. Die Spenden unterstützen die Instandhaltung und den Bau der 827 deutschen Soldatenfriedhöfe mit etwa zwei Millionen Toten. Bedeutende Kriegsgräberstätten in Italien, Frankreich und Großbritannien existieren bereits seit 40 Jahren. Im Osten sucht der Volksbund auch künftig nach deutschen Kriegstoten und bestattet sie auf neu angelegten Friedhöfen. Die Konzentration liegt in den kommenden Jahren auf den Umbettungsarbeiten von noch auffindbaren Gebeinen der über drei Millionen Kriegstoten in Osteuropa. Im vergangenen Jahr war einer der Höhepunkte die Einweihung der Namenwürfel mit über Namen von Vermissten der Schlacht von Stalingrad. Neben zahlreichen anderen Bauprojekten sind die Bauarbeiten auf dem Sammelfriedhof Apscheronsk im Kaukasusgebiet kontinuierlich fortgeführt worden. Ehemalige Gebirgsjäger aus Baden-Württemberg und vor allem Bayern, die an den Kämpfen im Kaukasus im Zweiten Weltkrieg teilnahmen, haben dort den Tod gefunden. Die Umfassungsmauer aus Natursteinen und die Wege innerhalb der weitläufigen Anlage sind im Rohbau weitgehend fertig gestellt. Das Fundament für das zentrale Hochkreuz wurde bereits gegossen und die Zufahrt zum Friedhof im Sommer von einer Gruppe des Technischen Hilfswerkes aus Bayern und Baden-Württemberg angelegt. Seit 2001 sind Mitarbeiter des Umbettungsdienstes im Kaukasus tätig und haben bisher Hunderte von Grabanlagen aufgespürt. Über Gefallene sind bereits eingebettet worden. Im Einzugsbereich des Friedhofes Apscheronsk rechnet der Volksbund mit Gefallenen, deren Gebeine jedoch nicht mehr alle aufzufinden sein werden. Die Einweihung des Sammelfriedhofes für die Gefallenen des Zweiten Weltkrieges im Kaukasusgebiet und dem ehemaligen Kubanbrückenkopf ist für das Jahr 2008 geplant. Für seine Arbeit, die mit hohen Kosten verbunden ist, braucht der Volksbund dringlich Geld. Viele Vorhaben müssen zurückgestellt werden, weil die Mittel fehlen. Bitte helfen Sie uns auch in diesem Jahr mit Ihrer Spende. Wir danken Ihnen dafür. gez. Dr. Gerhard Ludwig Müller + Wilhelm Schraml Dr. Walter Zitzelsberger Bischof von Regensburg Bischof von Passau Regierungspräsident a. D. 1. Bezirksvorsitzender
12 143 Aufgebot von Sparkassenbüchern Das/die Sparkassenbuch/Sparkassenbücher der Sparkasse Regen-Viechtach ist/sind in Verlust geraten. Es/sie wird/werden hiermit aufgeboten. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, unter Vorlage des Sparkassenbuches binnen 3 Monaten (vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet) seine Rechte anzumelden; andernfalls wird/werden das/die Sparkassenbuch/Sparkassenbücher für kraftlos erklärt. Sparkassenbuch-Nr.: Mitteilungsdatum: gez.: Probst H., Hentschel Probst H., Hentschel Probst H., Hentschel Sparkasse Regen-Viechtach
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