Otto-Friedrich-Universität Bamberg

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1 Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Prüfungsordnung für die Modulprüfungen im Rahmen der Ersten Lehramtsprüfung an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom (Fundstelle: 1

2 INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich...6 (1) Lehramt an Grundschulen...6 (2) Lehramt an Hauptschulen...7 (3) Lehramt an Realschulen...8 (4) Lehramt an Gymnasien Studienbeginn Prüfungsmodalitäten, Vergabe von Leistungspunkten Fachstudienberatung Studienbegleitende Praktika...12 II. Besondere Bestimmungen für die einzelnen Fächer...13 A. Erziehungswissenschaftliches Studium, Basisqualifikationen und Schulpraktikum Erziehungswissenschaftliches Studium für alle Lehramtsstudiengänge...13 (1) Fachnotenbildung...13 (2) Allgemeine Pädagogik...13 (3) Schulpädagogik...13 (4) Psychologie...14 (5) Weitere Pflicht- bzw. Wahlpflichtleistungen in den Lehramtsstudiengängen Grundund Hauptschule...14 (6) Weitere Wahlpflichtleistungen im Lehramtsstudiengang Realschule...14 (7) Gesellschaftswissenschaften...14 (8) Theologie/Philosophie...15 (9) Basisqualifikationen...16 (10) Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (alle Lehramtsstudiengänge)...16 B. Studium der Didaktik der Grundschule Didaktik der Grundschule...16 (1) Fachnotenberechnung...16 (2) Grundschulpädagogik und didaktik...16 (3) Didaktiken der Fächer Biologie Chemie Deutsch Geographie Geschichte Kunst Mathematik Musik Physik Evangelische Religionslehre Katholische Religionslehre Sozialkunde Sport...20 C. Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule...21 (1) Fachnotenberechnung...21 (2) Hauptschulpädagogik und -didaktik

3 (3) Didaktiken der Fächer Arbeitslehre Biologie Chemie Deutsch Englisch Geographie Geschichte Kunst Mathematik Musik Physik Evangelische Religionslehre Katholische Religionslehre Sozialkunde Sport...25 D. Studium der Unterrichtsfächer für die Lehrämter der Grundschule, Hauptschule und Realschule Arbeitslehre Deutsch Englisch Französisch Geographie Geschichte Kunst Musik Evangelische Religionslehre: Katholische Religionslehre Sozialkunde...43 E. Vertieftes Studium der Fächer für das Lehramt an Gymnasien Deutsch Englisch Französisch Geographie Geschichte Griechisch Italienisch Latein Katholische Religionslehre Russisch Sozialkunde

4 32 Spanisch...56 F. Vertieftes Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt...57 G. Studium für die Qualifikation als Beratungslehrkraft Beratungslehrkraft...57 III. Übergangs- und Schlussbestimmungen In-Kraft-Treten

5 Abkürzungsverzeichnis EWS = Erziehungswissenschaften LP = Leistungspunkt LPO I = Lehramtsprüfungsordnung I P = Pflichtmodul WP = Wahlpflicht 5

6 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 58 Abs.1 und Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Otto-Friedrich-Universität Bamberg folgende Studien- und Prüfungsordnung: I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 1 Diese Studien- und Prüfungsordnung regelt das Studium und die in nachfolgend genannten Lehramtsstudiengängen der Otto-Friedrich-Universität Bamberg im Rahmen der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Erste Lehramtsprüfung) studienbegleitend abzulegenden Prüfungen aus den Studienmodulen (Modulprüfungen) gemäß Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008 (GVBl 2008 S. 180). 2 Hinsichtlich der Verfahrensbestimmungen gilt die Allgemeine Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Fakultäten Katholische Theologie, Geistes- und Kulturwissenschaften sowie Humanwissenschaften und für Modulprüfungen im Rahmen der Ersten Lehramtsprüfung an der Otto-Friedrich- Universität Bamberg vom (Fundstelle: _veroeffentlichungen/2008/ pdf) (APO). (1) Lehramt an Grundschulen 1. Das Studium für das Lehramt an Grundschulen (211 bzw. 21) 1 umfasst: a) das erziehungswissenschaftliche Studium (4), b) das Studium der Didaktik der Grundschule (7) 2, c) das Studium eines Unterrichtsfaches (62 bzw. 6) 1 d) den Erwerb von Basisqualifikationen in zwei Fächern () e) das Ableisten von zwei studienbegleitenden Praktika und eines (1) f) das Anfertigen einer Abschlussarbeit (schriftliche Hausarbeit) (1). 2. Das Studium der Didaktik der Grundschule kann an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg mit dem Studium eines der folgenden Unterrichtsfächer verbunden werden: a) Deutsch b) Englisch c) Geographie d) Geschichte e) Kunst f) Musik 1 Im Fach Geographie sind 6 zu erwerben, so dass die Gesamtpunktzahl im Studiengang in Fächerkombinationen mit Geographie 211 LP beträgt. 2 Tritt das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt anstelle eines Unterrichtsfaches, sind im Fach Didaktik der Grundschule nur 70 LP zu erwerben. 6

7 g) Evangelische Religionslehre h) Katholische Religionslehre i) Sozialkunde. 3. Das Studium für das Lehramt an Grundschulen kann an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg erweitert werden durch: a) ein Studium, das zu der pädagogischen Qualifikation als Beratungslehrkraft führt, b) das Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule, c) das Studium eines weiteren Unterrichtsfaches nach Nr. 2 oder der Ethik, d) das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (14), das - außer im Fall der nachträglichen Erweiterung gemäß Art. 23 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG) - an die Stelle des Studiums eines Unterrichtsfaches im Sinne der Nr. 2 tritt. 4. Eine nachträgliche Erweiterung gemäß Art. 23 BayLBG in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 1995 (GVBl 1996, S. 16) ist darüber hinaus durch das Studium einer fremdsprachlichen Qualifikation gemäß 113 Abs.1 Satz O I in folgenden Sprachen möglich: - Englisch - Französisch - Italienisch - Russisch - Spanisch. (2) Lehramt an Hauptschulen 1. Das Studium für das Lehramt an Hauptschulen (210 21) 1 umfasst: a) das erziehungswissenschaftliche Studium (43 47 LP) 2, b) das Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule einschließlich der fachwissenschaftlichen Grundlagen (70 7), c) das Studium eines Unterrichtsfaches (66 67 LP) d) den Erwerb der Basisqualifikation Sport (entfällt bei Belegung von Sportdidaktik) () e) das Ableisten von zwei studienbegleitenden Praktika und eines Schulpraktikums (1) f) das Anfertigen einer Abschlussarbeit (schriftliche Hausarbeit) (1). 2. Das Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschulen kann an der Otto-Friedrich- Universität Bamberg mit dem Studium eines der folgenden Unterrichtsfächer verbunden werden: a) Arbeitslehre b) Deutsch 1 Die Gesamtpunktzahl ist von der belegten Fächerkombination abhängig. Die in den einzelnen Fächern zu erbringenden Leistungspunkte sind in den Besonderen Bestimmungen festgelegt. 2 In Fächerkombinationen ohne Didaktik des Fachs Sport sind 4 erforderlich; bei Belegung der Didaktik des Fach Sport sind gemäß 6 Abs. 5 Satz 4 entweder 46 oder 47 LP zu erbringen. 7

8 c) Englisch d) Geographie e) Geschichte f) Kunst g) Musik h) Evangelische Religionslehre i) Katholische Religionslehre j) Sozialkunde. 3. Das Studium für das Lehramt an Hauptschulen kann an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg erweitert werden durch: a) ein Studium, das zu der pädagogischen Qualifikation als Beratungslehrkraft führt, b) das Studium der Didaktik der Grundschule, c) das Studium eines weiteren Unterrichtsfaches nach Nr. 2 oder der Ethik, d) das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (14), das außer im Fall der nachträglichen Erweiterung gemäß Art. 23 BayLBG an die Stelle des Studiums eines Unterrichtsfaches im Sinne der Nr. 2 tritt, 4. Eine nachträgliche Erweiterung gemäß Art. 23 BayLBG in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 1995 (GVBl 1996, S. 16) ist darüber hinaus durch das Studium einer fremdsprachlichen Qualifikation gemäß 113 Abs. 1 Satz O I in folgenden Sprachen möglich: - Englisch - Französisch - Italienisch - Russisch - Spanisch. (3) Lehramt an Realschulen 1. Das Studium für das Lehramt an Realschulen (210-21) 1 umfasst: a) das erziehungswissenschaftliche Studium (35-4), b) das Studium von zwei Unterrichtsfächern (jeweils LP) c) das Ableisten eines studienbegleitenden Praktikums und eines pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums (11 LP) d) das Anfertigen einer Abschlussarbeit (schriftliche Hausarbeit) (1). 1 Die Gesamtpunktzahl ist von der belegten Fächerkombination abhängig. Die in den einzelnen Fächern zu erbringenden Leistungspunkte sind in den Besonderen Bestimmungen festgelegt. 8

9 2. Das Studium für das Lehramt an Realschulen ist an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg in folgenden Fächerverbindungen möglich: a) Deutsch, Englisch Deutsch, Französisch Deutsch, Geographie Deutsch, Geschichte Deutsch, Kunst Deutsch, Musik Deutsch, Evangelische Religionslehre Deutsch, Katholische Religionslehre b) Englisch, Französisch Englisch, Geographie Englisch, Geschichte Englisch, Kunst Englisch, Musik Englisch, Evangelische Religionslehre Englisch, Katholische Religionslehre c) Französisch, Geographie d) Musik, Evangelische Religionslehre Musik, Katholische Religionslehre. 3. Das Studium für das Lehramt an Realschulen kann an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg erweitert werden durch: a) das Studium eines dritten Faches der unter Nr. 2 aufgeführten Fächer oder durch das Studium der Ethik, b) das Studium, das zu der pädagogischen Qualifikation als Beratungslehrkraft führt, c) das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (14), das außer im Fall der nachträglichen Erweiterung gemäß Art. 23 BayLBG in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 1995 (GVBl 1996, S. 16) - an die Stelle des zweiten Faches tritt in den in Nr. 2 Buchst. b genannten Fächerverbindungen. 4. Eine nachträgliche Erweiterung gemäß Art. 23 BayLBG ist darüber hinaus durch das Studium einer fremdsprachlichen Qualifikation gemäß 113 Abs. 1 Satz O I in folgenden Sprachen möglich: - Englisch - Französisch - Italienisch - Russisch - Spanisch. 9

10 (4) Lehramt an Gymnasien 1. Das Studium für das Lehramt an Gymnasien (271-27) 1 umfasst: a) das erziehungswissenschaftliche Studium (3) b) das vertiefte Studium von zwei Fächern (jeweils 105 bis 11) 1 c) das Ableisten eines studienbegleitenden Praktikums und eines pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums (11 LP) d) das Anfertigen einer Abschlussarbeit (schriftliche Hausarbeit) (1). 2. Das Studium für das Lehramt an Gymnasien ist an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg in folgenden Fächerverbindungen möglich: a) Deutsch, Englisch Deutsch, Französisch Deutsch, Geographie Deutsch, Geschichte Deutsch, Latein Deutsch, Katholische Religionslehre Deutsch, Sozialkunde b) Englisch, Französisch Englisch, Geographie Englisch, Geschichte Englisch, Italienisch Englisch, Latein Englisch, Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt Englisch, Katholische Religionslehre Englisch, Russisch Englisch, Sozialkunde Englisch, Spanisch c) Französisch, Geschichte Französisch, Latein Französisch, Spanisch d) Griechisch, Latein e) Latein, Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt Latein, Katholische Religionslehre. 1 Die Gesamtpunktzahl ist von der belegten Fächerkombination abhängig. Die in den einzelnen Fächern zu erbringenden Leistungspunkte sind in den Besonderen Bestimmungen festgelegt. In den Fächerverbindungen mit Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (14) beträgt die Gesamtpunktzahl im Studiengang 3 bzw

11 3. Das Studium für das Lehramt an Gymnasien kann an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg erweitert werden durch: a) das vertiefte Studium eines dritten Faches, wobei nur eines der in Nr. 2 genannten Fächer oder Philosophie/Ethik gewählt werden kann, b) das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt, soweit dieses Studium nicht schon im Rahmen der Fächerverbindung gewählt worden ist, c) das Studium, das zu der pädagogischen Qualifikation als Beratungslehrkraft führt. 4. Eine nachträgliche Erweiterung gemäß Art. 23 BayLBG in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 1995 (GVBl 1996, S. 16) ist darüber hinaus durch das Studium einer fremdsprachlichen Qualifikation gemäß 113 Abs. 1 Satz O I in folgenden Sprachen möglich: - Englisch - Französisch - Italienisch - Russisch - Spanisch. 2 Studienbeginn 1 Das Studium in Lehramtsstudiengängen kann in der Regel sowohl im Sommersemester als auch im Wintersemester begonnen werden. 2 Es wird empfohlen, das Studium im Wintersemester aufzunehmen. 3 Soweit für Studiengänge oder Fächer Zulassungsbeschränkungen bestehen, ist ein Studienbeginn im Sommersemester nur dann möglich, wenn gemäß Zulassungszahlsatzung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg in der geltenden Fassung Studienplätze vergeben werden können. 3 Prüfungsmodalitäten, Vergabe von Leistungspunkten (1) 1 Soweit in den Besonderen Bestimmungen des Abschnitts II die Prüfungsmodalitäten nicht abschließend oder nicht hinreichend bestimmt festgelegt sind, werden hierzu verbindliche Regelungen im Modulhandbuch für Lehramtsstudiengänge gemäß 8 Abs. 3 Satz 4 APO getroffen. 2 Dabei wird insbesondere festgelegt - Zweck, Gegenstand und Anforderung einer Prüfung, - die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung und für den Erwerb der Zulassungsvoraussetzungen, - die Dauer mündlicher Prüfungen und die Bearbeitungszeit schriftlicher Prüfungen, - der zeitliche Umfang bei Exkursionen und Praktika. 3 Sofern die Besonderen Bestimmungen des Abschnitt II vorsehen, dass Prüfungsleistungen auf unterschiedliche Weise erbracht werden können, ist im Modulhandbuch für Lehramtsstudiengänge 11

12 verbindlich festzulegen, welche der zur Auswahl gestellten Prüfungsleistungen zu erbringen ist. 4 Eventuell bestehende Wahlmöglichkeiten der Studierenden sind konkret zu benennen. (2) 1 Das Modulhandbuch für Lehramtsstudiengänge wird spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit eines jeden Semesters hochschulöffentlich bekannt gegeben. 2 Wesentliche Änderungen der Prüfungsmodalitäten in einzelnen Modulen können vorbehaltlich übergeordneter Bestimmungen grundsätzlich nur für diejenigen Studierenden wirksam werden, die nach Bekanntgabe des geänderten Modulhandbuchs das Studium des jeweiligen Moduls beginnen. (3) 1 Soweit die Belegung von Lehrveranstaltungen für die Vergabe von Leistungspunkten oder für die Zulassung zu Modulprüfungen vorausgesetzt wird, ist die regelmäßige Teilnahme an diesen Lehrveranstaltungen erforderlich. 2 Einzelheiten werden vom Prüfungsausschuss für Lehramtsstudiengänge hochschulöffentlich bekannt gegeben. 4 Fachstudienberatung 1 Die an den Lehramtsstudiengängen beteiligten Fächer bieten eine Fachstudienberatung an. 2 Eine entsprechende Beratung wird empfohlen: 1. bei Aufnahme des Studiums, 2. für den Fall, dass fachspezifische Studienvoraussetzungen bestehen (z.b. Erfordernis von Lateinkenntnissen), die bei Studienbeginn noch nicht nachgewiesen werden können, 3. in allen Fragen der Studienplanung, 4. nach nicht bestandenen Prüfungen, 5. im Fall von Studienfach- bzw. Studiengang- oder Hochschulwechsel. 5 Studienbegleitende Praktika (1) 1 Im Studiengang Lehramt an Grundschulen sind die beiden studienbegleitenden Praktika gemäß 36 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 38 Abs. 1 Nr. 3 und 34 Abs. 1 Nr. O I in unterschiedlichen Fächern abzuleisten. 2 Bei Belegung von Evangelischer oder Katholischer Religionslehre als Unterrichtsfach oder als Didaktik eines Unterrichtsfachs ist ein studienbegleitendes Praktikum in diesem Unterrichtsfach bzw. in dieser Didaktik eines Unterrichtsfachs abzuleisten. 3 Im Übrigen bestehen Wahlmöglichkeiten nach Maßgabe der Besonderen Bestimmungen. (2) 1 Im Studiengang Lehramt an Hauptschulen sind die beiden studienbegleitenden Praktika gemäß 36 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 38 Abs. 1 Nr. 3 und 34 Abs. 1 Nr. O I in unterschiedlichen Fächern abzuleisten. 2 Bei Belegung von Deutsch als Didaktik eines Unterrichtsfachs ist ein Praktikum in dieser Didaktik abzuleisten. 3 Bei Belegung von Evangelischer oder Katholischer Religionslehre als Unterrichtsfach oder als Didaktik eines Unterrichtsfachs ist ein studienbegleitendes Praktikum in diesem Unterrichtsfach bzw. in dieser 12

13 Didaktik eines Unterrichtsfachs abzuleisten. 4 Tritt das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt anstelle eines Unterrichtsfaches, kann das schulpsychologische Praktikum gemäß 33 Nr. 16 als zusätzliches studienbegleitendes Praktikum angerechnet werden. 5 Im Übrigen bestehen Wahlmöglichkeiten nach Maßgabe der Besonderen Bestimmungen. (3) 1 Im Studiengang Lehramt an Realschulen ist das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum gemäß 34 Abs. 1 Nr. O I bei Belegung der Fächer Evangelischer oder Katholischer Religionslehre in diesen Fächern abzuleisten. 2 Im Übrigen bestehen Wahlmöglichkeiten nach Maßgabe der Besonderen Bestimmungen. (4) 1 Im Studiengang Lehramt an Gymnasien ist das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum gemäß 34 Abs. 1 Nr. O I bei Belegung des Fachs Katholischer Religionslehre in diesem Fach abzuleisten. 2 Im Übrigen bestehen Wahlmöglichkeiten nach Maßgabe der Besonderen Bestimmungen. II. Besondere Bestimmungen für die einzelnen Fächer A. Erziehungswissenschaftliches Studium, Basisqualifikationen und Schulpraktikum 6 Erziehungswissenschaftliches Studium für alle Lehramtsstudiengänge (1) Fachnotenbildung 1 Die Note im Fach wird wie folgt gebildet: Im Teilgebiet Schulpädagogik wird aus den nach Leistungspunkten gewichteten Modulnoten ein Durchschnittswert gebildet. 2 Dabei zählen die Modulnoten Schulpädagogik I und II je zweifach und die Modulnote Schulpädagogik III einfach. 3 Die so ermittelte Note wird nach den Leistungspunkten des Teilgebiets Schulpädagogik gewichtet und mit den anderen nach Leistungspunkten gewichteten Noten des Fachs verrechnet. (2) Allgemeine Pädagogik Ein Pflichtmodul. (3) Schulpädagogik 1 : 1. Schulpädagogik I 2. Schulpädagogik II 3. Schulpädagogik III b. Wiederholungspflicht bei Nichtbestehen: 13

14 1 Im Falle des Nichtbestehens sind in den Modulen der Schulpädagogik die schriftlichen Teilprüfungen zu wiederholen; die entsprechenden Lehrveranstaltungen sind neu zu belegen. 2 Eine zweite Wiederholung ist zulässig. (4) Psychologie 1 Ein Pflichtmodul Wiederholungspflicht bei Nichtbestehen: 1 Im Falle eines Nichtbestehens ist die schriftliche Modulprüfung zu wiederholen. 2 Eine zweite Wiederholung ist nur zulässig, wenn die Modulabschlussprüfungen der anderen beiden EWS-Module mindestens mit der Durchschnittsnote befriedigend bestanden wurden. (5) Weitere Pflicht- bzw. Wahlpflichtleistungen in den Lehramtsstudiengängen Grund- und Hauptschule 1 In den Studiengängen Lehramt an Grundschulen und Lehramt an Hauptschulen sind zusätzlich zu den Modulen gemäß Abs 2 bis 4 weitere Module aus den Bereichen Gesellschaftswissenschaften und Theologie/Philosophie im Umfang von zu absolvieren, davon in Theologie/Philosophie und und in Gesellschaftswissenschaften. 2 Wird Katholische oder Evangelische Religionslehre als Unterrichtsfach oder im Rahmen der Didaktik der Grundschule oder der Didaktik einer Fächergruppe der Hauptschule gewählt, sind 3 LP in Gesellschaftswissenschaften und in evangelischer bzw. katholischer Theologie zu erwerben. 3 Bei Belegung des Fachs Sozialkunde sind politikwissenschaftliche Module gemäß Abs. 7 Nr. 1 nicht wählbar. 4 Im Studiengang Lehramt an Hauptschulen ist bei Wahl von Sport als Didaktik einer Fächergruppe der Hauptschule zusätzlich entweder das Modul Europäische Ethnologie II () oder die Veranstaltung Einführung in die Politische Systeme () aus dem Modul Politikwissenschaft nachzuweisen. 5 Tritt das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt anstelle des Unterrichtsfachs sind in Gesellschaftswissenschaften und in Theologie/Philosophie zu erwerben, die als Nachweise gemäß 33 Nr. 17 und 18 angerechnet werden. (6) Weitere Wahlpflichtleistungen im Lehramtsstudiengang Realschule 1 Im Studiengang Lehramt an Realschulen sind zusätzlich zu den Modulen gemäß Abs 2 bis 4 zwei weitere Module aus den Bereichen Gesellschaftswissenschaften und Theologie/Philosophie im Umfang von zu absolvieren. 2 Das Modul bzw. eines der beiden Module oder beide Module aus den Bereichen Gesellschaftswissenschaften und Theologie/Philosophie können nach Maßgabe der Besonderen Bestimmungen durch zusätzliche Wahlpflichtmodule der belegten Fächer ersetzt werden. (7) Gesellschaftswissenschaften 1. Politikwissenschaft 4 bzw. a. Wahlpflichtmodule (Wird Sozialkunde als Unterrichtsfach studiert, sind die Module nicht wählbar). - Politische Theorie - Politische Systeme (nur im Studiengang Lehramt an Hauptschulen wählbar) 2. Soziologie 14

15 a. Wahlpflichtmodul: Bildung, Familie und Beruf im Lebenslauf 3. Volkskunde 3 bzw. a. Wahlpflichtmodule: - Europäische Ethnologie I - Europäische Ethnologie II Wiederholungspflicht bei Nichtbestehen: 1 Im Falle des Nichtbestehens sind die schriftlichen Teilprüfungen zu wiederholen; die entsprechenden Lehrveranstaltungen sind neu zu belegen. 2 Eine zweite Wiederholung ist zulässig. (8) Theologie/Philosophie 1. Evangelische Religionslehre 3 bzw. a. Wahlpflichtmodule: EWS Modul 1 Evangelische Religionslehre EWS Modul 2 Evangelische Religionslehre 2. Katholische Theologie 3 bzw. a. Wahlpflichtmodule Theologie in Gesellschaftswissenschaften Theologie in Gesellschaftswissenschaften Dogmatik/Fundamentaltheologie Erweiterungsmodul II 3. Philosophie Grundlagen der praktischen Philosophie (EWS) Wiederholungspflicht bei Nichtbestehen: 1 Im Falle des Nichtbestehens ist die mündliche Prüfung zu wiederholen. 2 Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen. 15

16 (9) Basisqualifikationen 1 Im Rahmen der Didaktik der Grundschule sind zwei Basisqualifikationen in Fächern nachzuweisen, die nicht als Unterrichts- oder Didaktikfach belegt werden. 2 Im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule ist die Basisqualifikation im Fach Sport nachzuweisen, wenn Sport nicht im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe gewählt wurde. 1. Kunst Basisqualifikation Kunst 2. Musik Basisqualifikation Musik: Praxis des Musikunterrichts in der Grundschule 3. Sport Basisqualifikation Sport (10) Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (alle Lehramtsstudiengänge) Pflichtmodul: Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum Wiederholungspflicht bei Nichtbestehen: 1 Im Falle des Nichtbestehens einer Pflichtleistung ist diese Leistung zu wiederholen; die entsprechende Lehrveranstaltung ist neu zu belegen. 2 Eine zweite Wiederholung ist zulässig. B. Studium der Didaktik der Grundschule 8 Didaktik der Grundschule (1) Fachnotenberechnung Bei der Berechnung der Gesamtnote im Fach Didaktik der Grundschule wird aus den nach Leistungspunkten gewichteten Noten aus dem Bereich Grundschulpädagogik und der drei Didaktikfächer jeweils eine Gesamtnote gebildet; die Gesamtnote des Bereichs Grundschulpädagogik wird zweifach und die Gesamtnoten der drei Didaktikfächer werden je einfach gewertet (Teiler 5). (2) Grundschulpädagogik und didaktik 34 bzw Grundschulpädagogik 16

17 Grundschulpädagogik I (tritt das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt anstelle eines Unterrichtsfachs, ist anstelle dieses Moduls das Pflichtmodul Grundschulpädagogik II zu belegen) Grundschulpädagogik II (- nur für Studierende mit Psychologie mit Schwerpunkt Schulpsychologie -) b. Wahlpflichtmodule Eines der Module Grundschulpädagogik III oder Grundschulpädagogik IV muss gewählt werden. Grundschulpädagogik III Grundschulpädagogik IV 2. Didaktik des Schriftspracherwerbs Didaktik des Schriftspracherwerbs 3. Didaktik des Sachunterrichts Didaktik des Sachunterrichts (3) Didaktiken der Fächer 1. Biologie 1 Biologie Lehren und Lernen in der Grundschule 1 b. Wahlpflichtmodul Theorie-/Praxismodul Didaktik Biologie Das Modul ist zu belegen, wenn eines der beiden studienbegleitenden Praktika in diesem Fach abgeleistet wird. 2. Chemie 1 Chemie Lehren und Lernen in der Grundschule 1 b. Wahlpflichtmodul Theorie-/Praxismodul Didaktik Chemie (Das Modul ist zu belegen, wenn eines der beiden studienbegleitenden Praktika in diesem Fach abgeleistet wird). 17

18 3. Deutsch 1 Grundlagenmodul Deutschdidaktik Vertiefungsmodul Deutschdidaktik 7 LP b. Wahlpflichtmodul: Theorie-/Praxismodul Didaktik Deutsch (Das Modul ist zu belegen, wenn eines der beiden studienbegleitenden Praktika in diesem Fach abgeleistet wird.) 4. Geographie 1 Einführung in das Fach Geographie Grundlagen und Bedeutung geographischer Bildungsarbeit Wiederholungspflicht bei Nichtbestehen: 1 Im Falle des Nichtbestehens einer Modulabschlussklausur dieses Fachs ist diese zu wiederholen. 2 Wiederholungsprüfungen sind vor Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters abzulegen. 3 Eine zweite Wiederholung ist nicht zulässig. Geographiedidaktik in Vertiefung und Anwendung (zu besuchen ist eine Veranstaltung aus dem Modulangebot) b. Wahlpflichtmodul: Theorie-/Praxismodul Didaktik Geographie (Das Modul ist zu belegen, wenn eines der beiden studienbegleitenden Praktika in diesem Fach abgeleistet wird.) 5. Geschichte 1 Basismodul Didaktik der Geschichte Lehramtsergänzungsmodul Didaktik der Geschichte für Grund- und Hauptschulen b. Wahlpflichtmodul Theorie-/Praxismodul Didaktik Geschichte (Das Modul ist zu belegen, wenn eines der beiden studienbegleitenden Praktika in diesem Fach abgeleistet wird). 6. Kunst 1 Basis Künstlerische Praxis I 18

19 Basis Künstlerische Praxis II Basis Kunstwissenschaft / Kunstdidaktik I 7. Mathematik 1 Mathematik Lehren und Lernen in der Grundschule 1 b. Wahlpflichtmodul Theorie-/Praxismodul Didaktik Mathematik (Das Modul ist zu belegen, wenn eines der beiden studienbegleitenden Praktika in diesem Fach abgeleistet wird.) 8. Musik 1 1. Studienvoraussetzungen: 1 Die Studentinnen und Studenten sollten über musiktheoretische Grundkenntnisse, durchschnittliche Fertigkeiten im Instrumentalspiel, eine entwicklungsfähige Singstimme sowie über ein sensibles musikalisches Gehör verfügen. 2 Eine Eignungsprüfung ist nicht abzulegen. 2. Studium : Musikpraxis Grundkurs (A) Musikpraxis Aufbaukurs (A) Musiktheoretische und musikwissenschaftliche Grundlagen Grundlagen der Musikpädagogik und Musikdidaktik (A) Musikpraktisch orientierte Vermittlungsbereiche Vertiefte fachliche Orientierung (A) 1 LP b. Wahlpflichtmodul: Theorie-/Praxismodul Didaktik Musik (Das Modul ist zu belegen, wenn eines der beiden studienbegleitenden Praktika in diesem Fach abgeleistet wird.) 9. Physik 1 Physik Lehren und Lernen in der Grundschule 1 b. Wahlpflichtmodul Theorie-/Praxismodul Didaktik Physik (Das Modul ist zu belegen, wenn eines der beiden studienbegleitenden Praktika in diesem Fach abgeleistet wird.) 19

20 10. Evangelische Religionslehre 1 (+ Pflichtpraktikum) : Grundkurs Evangelische Religionslehre Grundmodul Fachdidaktik 7 LP b. Wahlpflichtmodul Theorie-/Praxismodul Fachdidaktik Evangelische Religionslehre 11. Katholische Religionslehre 1 (+ Pflichtpraktikum) Einführung in die Theologie: Basismodul Theorie-/Praxismodul Didaktik Katholische Religionslehre b. Wahlpflichtmodule Religionsdidaktik: Eines der Grundlagenmodule ist abzulegen. Religionsdidaktik: Grundlagenmodul I Religionsdidaktik: Grundlagenmodul II 7 LP 7 LP c. Wiederholungsprüfungen In allen Modulen des Faches sind im Falle des Nichtbestehens die schriftlichen Teilprüfungen zu wiederholen. 12. Sozialkunde 1 : Basismodul Fachdidaktik Sozialkunde Aufbaumodul Fachdidaktik Sozialkunde Vertiefungsmodul Fachdidaktik Sozialkunde b. Wiederholungsregelungen 1 Im Falle des Nichtbestehens sind die schriftlichen Prüfungen zu wiederholen. 2 Eine zweite Wiederholung möglich. 13. Sport 1 Modul I Angewandte Sportdidaktik Modul II Sportwissenschaftliche Didaktik (Benotungsgewichtung x 2) b. Wahlpflichtmodul Theorie Praxis-Modul Didaktik Sport (Das Modul ist zu belegen, wenn eines der beiden studienbegleitenden Praktika in diesem Fach abgeleistet wird.) 20

21 C. Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule 9 Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule (1) Fachnotenberechnung Bei der Ermittlung der Gesamtnote im Fach Didaktik einer Fächergruppe der Hauptschule wird aus den nach Leistungspunkten gewichteten Noten aus dem Bereich Hauptschulpädagogik und der drei Didaktikfächer jeweils eine Gesamtnote gebildet; die Gesamtnote des Bereichs Hauptschulpädagogik wird einfach und die Gesamtnoten der drei Didaktikfächer werden je dreifach gewertet (Teiler 10). (2) Hauptschulpädagogik und -didaktik : Didaktik und Pädagogik der Hauptschule 1 Im Falle des Nichtbestehens einer Pflichtleistung ist diese Leistung zu wiederholen; die entsprechende Lehrveranstaltung ist neu zu belegen. 2 Eine zweite Wiederholung ist zulässig. (3) Didaktiken der Fächer 1. Arbeitslehre 2 : Basismodul: Einführung in die Didaktik des Lernbereichs Arbeit Wirtschaft Technik Vertiefungsmodul 1: Didaktik der Berufsorientierung und der ökonomischen Bildung Vertiefungsmodul 2: Arbeitswissenschaftliche Grundlagen und Didaktik der technischen Grundbildung Ergänzungsmodul: Kooperationspartner und außerschulische Lernorte der Arbeitslehre Technikmodul in der Virtuellen Hochschule b. Wahlpflichtmodule: Eines der beiden folgenden Module ist abzuleisten: Universitätsspezifisches Profilbildendes Modul Interdisziplinäres Modul: Kompetenzorientierte Vernetzung von AWT und Sport Theorie-/Praxismodul Didaktik Arbeitslehre (Das Modul ist zu belegen, wenn eines der beiden studienbegleitenden Praktika in diesem Fach abgeleistet wird.) 2. Biologie 2 Biologie Lehren und Lernen in der Hauptschule I Biologie Lehren und Lernen in der Hauptschule II 1 b. Wahlpflichtmodule 21

22 Theorie-/Praxismodul Didaktik Biologie (Das Modul ist zu belegen, wenn eines der beiden studienbegleitenden Praktika in diesem Fach abgeleistet wird). 3. Chemie 2 Chemie Lehren und Lernen in der Hauptschule I Chemie Lehren und Lernen in der Hauptschule II 1 10LP b. Wahlpflichtmodule: Theorie-/Praxismodul Didaktik Chemie (Das Modul ist zu belegen, wenn eines der beiden studienbegleitenden Praktika in diesem Fach abgeleistet wird). 4. Deutsch 2 Grundlagenmodul Deutschdidaktik Fachwissenschaftliche Grundlagen der Deutschdidaktik Theorie-/Praxismodul Deutschdidaktik Vertiefungs-Modul Deutschdidaktik 7 LP 5. Englisch 2 : Basismodul Englisch als Didaktikfach Hauptschule Theorie-/Praxismodul Englischdidaktik A Vertiefungsmodul Englisch als Didaktikfach Hauptschule b. Wahlpflichtmodul: (Das Modul ist zu belegen, wenn eines der beiden studienbegleitenden Praktika in diesem Fach abgeleistet wird). - Theorie-/Praxismodul Englischdidaktik B 6. Geographie 2 Einführung in das Fach Geographie, Teil 1 Einführung in das Fach Geographie, Teil 2 Grundlagen und Bedeutung geographischer Bildungsarbeit Konzeption und Gestaltung von Geographieunterricht Wiederholungspflicht bei Nichtbestehen: 22

23 1 Im Falle des Nichtbestehens einer Modulabschlussklausur dieses Faches ist diese zu wiederholen. 2 Wiederholungsprüfungen sind vor Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters abzulegen. 3 Eine zweite Wiederholung ist nicht zulässig. Geographiedidaktik in Vertiefung und Anwendung b. Wahlpflichtmodul: Theorie-/Praxismodul Didaktik Geographie Das Modul ist zu belegen, wenn eines der beiden studienbegleitenden Praktika in diesem Fach abgeleistet wird. 7. Geschichte 21 LP Basismodul Didaktik der Geschichte Lehramtsergänzungsmodul Didaktik der Geschichte für Hauptschulen Lehramtsergänzungsmodul Hauptschullehramt b.) Wahlpflichtmodul Theorie-/Praxismodul Didaktik der Geschichte 9 LP (Das Modul ist zu belegen, wenn eines der beiden studienbegleitenden Praktika in diesem Fach abgeleistet wird). 8. Kunst 2 Basis Künstlerische Praxis I Basis Künstlerische Praxis II Basis Künstlerische Praxis III Basis Kunstwissenschaft / Kunstdidaktik I Basis Kunstwissenschaft / Kunstdidaktik II Block 9. Mathematik 2 Arithmetik und Algebra Lehren und Lernen in der Hauptschule Geometrie Lehren und Lernen in der Hauptschule 1 b. Wahlpflichtmodul Theorie-/Praxismodul Didaktik Mathematik (Das Modul ist zu belegen, wenn eines der beiden studienbegleitenden Praktika in diesem Fach abgeleistet wird). 10. Musik 2 1. Studienvoraussetzungen: 1 Die Studentinnen und Studenten sollten über musiktheoretische Grundkenntnisse, durchschnittliche Fertigkeiten im Instrumentalspiel, eine entwicklungsfähige Singstimme sowie über ein sensibles musikalisches Gehör verfügen. 2 Eine Eignungsprüfung ist nicht abzulegen. 23

24 2. Studium : Musikpraxis Grundkurs (B) Musikpraxis Aufbaukurs (B) Musiktheoretische und musikwissenschaftliche Grundlagen Pop-/Rockarrangement Grundlagen der Musikpädagogik und Musikdidaktik (B) Musikpraktisch orientierte Vermittlungsbereiche Vermittlung der Pop-/Rockmusik Vertiefte fachliche Orientierung (B) b. Wahlpflichtmodul: Theorie-/Praxismodul Didaktik Musik (Das Modul ist zu belegen, wenn eines der beiden studienbegleitenden Praktika in diesem Fach abgeleistet wird). 11. Physik 2 Physik Lehren und Lernen in der Hauptschule I Physik Lehren und Lernen in der Hauptschule II 1 b. Wahlpflichtmodule Theorie-/Praxismodul Didaktik Physik (Das Modul ist zu belegen, wenn eines der beiden studienbegleitenden Praktika in diesem Fach abgeleistet wird). 12. Evangelische Religionslehre 20 LP (+ Pflichtpraktikum) : Grundkurs Evangelische Religionslehre Grundmodul Fachdidaktik Aufbaumodul Fachdidaktik Theorie-/Praxismodul Fachdidaktik Evangelische Religionslehre 7 LP 13. Katholische Religionslehre 2 (+ Pflichtpraktikum) 1. Einführung in die Theologie Einführung in die Theologie: Basismodul 2. Biblische Theologie Bibelwissenschaften: Grundlagenmodul 3. Systematische Theologie Dogmatik/Fundamentaltheologie: Grundlagenmodul I 24

25 4. Theorie-/Praxismodul Didaktik Katholische Religionslehre 5. Religionsdidaktik: a. Wahlpflichtmodule Eines der beiden Grundlagenmodule ist abzuleisten: Religionsdidaktik: Grundlagenmodul I Religionsdidaktik: Grundlagenmodul II 7 LP 7 LP 6. Wiederholungsprüfungen In allen Modulen des Faches sind im Falle des Nichtbestehens die schriftlichen und mündlichen Teilprüfungen zu wiederholen. 14. Sozialkunde 2 : Basismodul Didaktik der Sozialkunde Aufbaumodul Didaktik der Sozialkunde Vertiefungsmodul 1 1 Im Falle des Nichtbestehens sind die schriftlichen Teilprüfungen zu wiederholen. 2 Eine zweite Wiederholung ist möglich. 15. Sport 2 : Modul I Angewandte Sportdidaktik (Mannschaftssportarten) Modul II Angewandte Sportdidaktik (Individualsportarten) Modul III Angewandte Sportdidaktik (Kompositorische, ästhetische und bewegungszentrierte Sportarten) Modul IV Sportwissenschaftliche Didaktik (Benotungsgewichtung x 3) b. Wahlpflichtmodul: Theorie Praxis-Modul Didaktik Sport (Das Modul ist zu belegen, wenn eines der beiden studienbegleitenden Praktika in diesem Fach abgeleistet wird). D. Studium der Unterrichtsfächer für die Lehrämter der Grundschule, Hauptschule und Realschule 10 Arbeitslehre 66 bzw. 67 LP 1. Arbeit 25

26 Wissenschaftliche Grundlagen der Arbeit Ergonomische Grundlagen Arbeitsanalyse und Arbeitsgestaltung 2. Beruf Beruf und Arbeitsmarkt Berufswahl und berufliche Entwicklung Berufsbildung und Bildungsinstitutionen 3. Wirtschaft Ökonomisches Handeln und ökonomische Theorie Ökonomisches Handeln in Haushalten und Unternehmen Ökonomisches Handeln in Volks- und Weltwirtschaft 4. Technik Grundlagen der Technik Effektive Nutzung der Technik Anwendungsfelder der Technik 5. Fachdidaktik Basismodul: Einführung in die Didaktik des Lernbereichs Arbeit Wirtschaft Technik Vertiefungsmodul 1: Didaktik der Berufsorientierung und der ökonomischen Bildung Vertiefungsmodul 2: Arbeitswissenschaftliche Grundlagen und Didaktik der technischen Grundbildung Ergänzungsmodul: Kooperationspartner und außerschulische Lernorte der Arbeitslehre b. Wahlpflichtmodule (zwei der drei folgenden Module sind abzuleisten) Universitätsspezifisches Profilbildendes Modul Interdisziplinäres Modul: Kompetenzorientierte Vernetzung von AWT und Sport Technikmodul in der Virtuellen Hochschule Theorie-/Praxismodul Didaktik Arbeitslehre (Das Modul ist zu belegen, wenn eines der beiden studienbegleitenden Praktika in diesem Fach abgeleistet wird). 11 Deutsch (1) Grund- und Hauptschule 6 1. Sprachwissenschaft Basismodul: Sprachwissenschaft Aufbaumodul: Sprachwissenschaft 1 26

27 2. Neuere deutsche Literaturwissenschaft Basismodul: Grundlagen der Neueren deutschen Literaturwissenschaft Aufbaumodul: Neuere deutsche Literaturgeschichte 1 3. Ältere deutsche Literaturwissenschaft Basismodul Ältere deutsche Literaturwissenschaft Aufbaumodul Ältere deutsche Literaturwissenschaft 4. Fachdidaktik Grundlagen Deutschdidaktik Vertiefung Deutschdidaktik 7 LP b. Wahlpflichtmodul Theorie-/Praxismodul Deutschdidaktik (Das Modul ist zu belegen, wenn eines der beiden studienbegleitenden Praktika in diesem Fach abgeleistet wird). (2) Realschule 7 1 Es sind sämtliche Pflichtmodule gemäß Abs. 1 (Grund- und Hauptschule) als Pflichtmodule zu absolvieren. 2 Das Wahlpflichtmodul Theorie-Praxis Deutschdidaktik gemäß Abs. 1 ist in der Kombination mit dem Fach Kunst verpflichtend zu belegen. 3 In der Kombination mit den Fächern Evangelischer oder Katholischer Religionslehre ist dieses Modul nicht wählbar. 4 In anderen Fächerkombinationen ist es zu belegen, wenn das studienbegleitende Praktikum im Fach Deutsch abgeleistet wird. 5 Darüber hinaus ist folgendes Modul zu absolvieren: 1. Sprachwissenschaft a. Wahlpflichtmodul Examensmodul: Sprachwissenschaft (Optional kann das Examensmodul Neuere deutsche Literaturwissenschaft oder Ältere deutsche Literaturwissenschaft belegt werden). 2. Neuere deutsche Literaturwissenschaft a. Wahlpflicht Examensmodul Neuere deutsche Literaturwissenschaft (Optional kann das Examensmodul Sprachwissenschaft oder Ältere deutsche Literaturwissenschaft belegt werden). 27

28 3. Ältere deutsche Literaturwissenschaft a. Wahlpflichtmodul Examensmodul Ältere deutsche Literaturwissenschaft (Optional kann das Examensmodul Sprachwissenschaft oder Neuere deutsche Literaturwissenschaft belegt werden.) 12 Englisch (1) Grund- und Hauptschule 6 1. Literaturwissenschaft a. Wahlpflichtmodul Studierende, die den schriftlichen Teil der Ersten Staatsprüfung in der Literaturwissenschaft ablegen wollen, wählen das Basismodul Englische und Amerikanische Literaturwissenschaft b in Kombination mit dem Basismodul Englische Sprachwissenschaft b, diejenigen, die den schriftlichen Teil der Ersten Staatsprüfung in der Sprachwissenschaft ablegen wollen, wählen das Basismodul Englische Sprachwissenschaft a in Kombination mit dem Basismodul Englische und Amerikanische Literaturwissenschaft a. Basismodul Englische und Amerikanische Literaturwissenschaft a Basismodul Englische und Amerikanische Literaturwissenschaft b 1 2. Sprachwissenschaft a. Wahlpflichtmodule Studierende, die den schriftlichen Teil der Ersten Staatsprüfung in der Sprachwissenschaft ablegen wollen, wählen das Basismodul Englische Sprachwissenschaft a in Kombination mit dem Basismodul Englische und Amerikanische Literaturwissenschaft a, diejenigen, die den schriftlichen Teil der Ersten Staatsprüfung in der Literaturwissenschaft ablegen wollen, wählen das Basismodul Englische und Amerikanische Literaturwissenschaft b in Kombination mit dem Basismodul Englische Sprachwissenschaft b. Basismodul Englische Sprachwissenschaft a Basismodul Englische Sprachwissenschaft b 1 3. Landeskunde / Kulturwissenschaft Basismodul Landeskunde / Kulturwissenschaft 1 Im Falle des Nichtbestehens sind die nicht bestandenen Teilprüfungen zu wiederholen. 2 Eine zweite Wiederholung ist zulässig. 4. Sprachpraxis 28

29 Basismodul Englische Sprachpraxis Aufbaumodul Englische Sprachpraxis Vertiefungsmodul Englische Sprachpraxis 9 LP 9 LP 1 Im Falle des Nichtbestehens sind die nicht bestandenen Teilprüfungen zu wiederholen. 2 Eine zweite Wiederholung ist zulässig. 5. Fachdidaktik : Basismodul Englischdidaktik Theorie-/Praxismodul A Englischdidaktik A Vertiefungsmodul Englischdidaktik b. Wahlpflichtmodul: Theorie-/Praxismodul Englischdidaktik B (Das Modul ist zu belegen, wenn eines der beiden studienbegleitenden Praktika in diesem Fach abgeleistet wird) (2) Realschule 7 1. Literaturwissenschaft Englische und Amerikanische Literaturwissenschaft 1 2. Sprachwissenschaft Basismodul Englische Sprachwissenschaft 1 3. Kulturwissenschaft Im Lehrbereich Kulturwissenschaft ist das Pflichtmodul gemäß Absatz 1 Nr. 3 (Grund- und Hauptschule) zu absolvieren. Darüber hinaus ist folgendes Modul zu belegen: Aufbaumodul Landeskunde 4. Sprachpraxis 2 Im Lehrbereich Sprachpraxis sind sämtliche Module gemäß Absatz 1 Nr. 4 (Grund- und Hauptschule) als Pflichtmodule zu absolvieren. 29

30 5. Fachdidaktik 1 : Im Lehrbereich Fachdidaktik sind sämtliche Pflichtmodule gemäß Absatz 1 Nr. 5 (Grund- und Hauptschule) zu absolvieren. b. Wahlpflichtmodul Theorie-/Praxis-Modul Englischdidaktik B 1 In der Kombination mit dem Fach Kunst ist dieses Modul verpflichtend zu belegen. 2 In der Kombination mit den Fächern Evangelischer oder Katholischer Religionslehre ist dieses Modul nicht wählbar. 3 In anderen Fächerkombinationen ist es zu belegen, wenn das studienbegleitende Praktikum im Fach Englisch abgeleistet wird. 6. Wahlpflichtmodule Zwei der folgenden Wahlpflichtmodule können gemäß 6 Abs. 6 anstelle von Modulen im Fach Erziehungswissenschaften, Bereiche Gesellschaftswissenschaften und Theologie/Philosophie belegt werden: Wahlpflichtmodul Britische Kulturwissenschaft Wahlpflichtmodul Englische Sprachwissenschaft Wahlpflichtmodul Englischdidaktik Wahlpflichtmodul Landeskunde Wahlpflichtmodul Englische und Amerikanische Literaturwissenschaft 13 Französisch 77 LP (1) Realschule 1. Literatur-, Sprach- und Kulturwissenschaft : Basismodul Romanische Literaturwissenschaft (Französisch) Basismodul Romanische Sprachwissenschaft (Französisch) b. Wahlpflichtmodule: 1 Insgesamt müssen zwei der drei Aufbaumodule Romanische Literatur-, Sprach- und Kulturwissenschaft (Französisch) und eines der drei Vertiefungsmodule Romanische Literatur-, Sprach- und Kulturwissenschaft (Französisch) erfolgreich absolviert werden. 2 Ein weiteres Aufbaumodul kann gemäß 6 Abs. 6 anstelle von Modulen im Fach Erziehungswissenschaften, Bereiche Gesellschaftswissenschaften und Theologie/Philosophie belegt werden. Aufbaumodul Romanische Literaturwissenschaft (Französisch) Aufbaumodul Romanische Sprachwissenschaft (Französisch) Aufbaumodul Romanische Kulturwissenschaft (Französisch) Vertiefungsmodul Romanische Literaturwissenschaft (Französisch) Vertiefungsmodul Romanische Sprachwissenschaft (Französisch) Vertiefungsmodul Romanische Kulturwissenschaft (Französisch) 30

31 2. Didaktik Französisch : Basismodul Fachdidaktik Französisch Aufbaumodul Fachdidaktik Französisch Vertiefungsmodul Fachdidaktik Französisch b. Wahlpflichtmodul: - Theorie-/Praxismodul Fachdidaktik Französisch (Das Modul ist zu belegen, wenn das studienbegleitende Praktikum in diesem Fach abgeleistet wird.) 3. Sprachpraxis Französisch Basismodul Sprachpraxis Französisch Aufbaumodul Sprachpraxis Französisch Vertiefungsmodul Sprachpraxis Französisch 14 Geographie (1) Grund- und Hauptschule 62 bzw. 67 LP 1. Physische Geographie Einführung in die Physische Geographie Wiederholungspflicht bei Nichtbestehen: 1 Im Falle des Nichtbestehens des Moduls sind die nicht bestandenen Leistungsnachweise zu wiederholen. 2 Eine zweite Wiederholung ist zulässig. b. Wahlpflichtmodul (für Lehramt Hauptschule) Anstelle dieses Moduls kann das Wahlpflichtmodul Humangeographie: Ausgewählte Themen belegt werden. Physische Geographie: Bodengeographie und physisch-geographische Übungen Wiederholungspflicht bei Nichtbestehen: 1 Im Falle des Nichtbestehens des Moduls sind die nicht bestandenen Teilprüfungen zu wiederholen. 2 Eine zweite Wiederholung ist zulässig. 2. Humangeographie Einführung in die Humangeographie Wiederholungspflicht bei Nichtbestehen: 31

32 1 Im Falle des Nichtbestehens des Moduls sind die nicht bestandenen Leistungsnachweise zu wiederholen. 2 Eine zweite Wiederholung ist zulässig. b. Wahlpflichtmodul (für Lehramt Hauptschule) Anstelle dieses Moduls kann das Wahlpflichtmodul Bodengeographie und physisch-geographische Übungen belegt werden. Humangeographie: Ausgewählte Themen Wiederholungspflicht bei Nichtbestehen: 1 Im Falle des Nichtbestehens ist der Leistungsnachweis zu wiederholen. 2 Eine zweite Wiederholung ist zulässig. 3. Regionale Geographie Regionale Geographie 1 Wiederholungspflicht bei Nichtbestehen: 1 Im Falle des Nichtbestehens sind die Teilprüfungen zu wiederholen. 2 Eine zweite Wiederholung ist zulässig. 4. Fachmethodik Fachmethodik I Wiederholungspflicht bei Nichtbestehen: 1 Im Falle des Nichtbestehens sind die Teilprüfungen zu wiederholen. 2 Eine zweite Wiederholung ist zulässig. 5. Geländeübungen Geländeübungen Wiederholungspflicht bei Nichtbestehen: 1 Im Falle des Nichtbestehens sind die Teilprüfungen zu wiederholen. 2 Eine zweite Wiederholung ist nicht zulässig. 6. Fachdidaktik Grundlagen und Bedeutung geographischer Bildungsarbeit Wiederholungspflicht bei Nichtbestehen: 32

33 1 Im Falle des Nichtbestehens der Modulabschlussklausur ist diese zu wiederholen. 2 Wiederholungsprüfungen sind vor Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters abzulegen. 3 Eine zweite Wiederholung ist nicht zulässig. Konzeption und Gestaltung von Geographieunterricht Wiederholungspflicht bei Nichtbestehen: 1 Im Falle des Nichtbestehens der Modulabschlussklausur ist diese zu wiederholen. 2 Wiederholungsprüfungen sind vor Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters abzulegen. 3 Eine zweite Wiederholung ist nicht zulässig. Geographiedidaktik in Vertiefung und Anwendung b. Wahlpflichtmodul: Theorie-/Praxismodul Didaktik Geographie (Das Modul ist zu belegen, wenn eines der beiden studienbegleitenden Praktika in diesem Fach abgeleistet wird). (2) Realschule 7 1. Physische Geographie Im Lehrbereich Physische Geographie ist das Pflichtmodul gemäß Absatz 1 Nr. 1 (Grund- und Hauptschule) zu absolvieren. b. Wahlpflichtmodul Das Modul kann gemäß 6 Abs. 6 anstelle eines Moduls im Fach Erziehungswissenschaften, Bereiche Gesellschaftswissenschaften und Theologie/Philosophie belegt werden. Bodengeographie und physisch-geographische Übungen Wiederholungspflicht bei Nichtbestehen: 1 Im Falle des Nichtbestehens des Moduls sind die nicht bestandenen Teilprüfungen zu wiederholen. 2 Eine zweite Wiederholung ist zulässig. 2. Humangeographie Humangeographie I Wiederholungspflicht bei Nichtbestehen: 1 Im Falle des Nichtbestehens sind die Teilprüfungen zu wiederholen. 2 Eine zweite Wiederholung ist zulässig. Humangeographie II 33

34 Wiederholungspflicht bei Nichtbestehen: 1 Im Falle des Nichtbestehens sind die Teilprüfungen zu wiederholen. 2 Eine zweite Wiederholung ist zulässig. 3. Regionale Geographie: Im Lehrbereich Regionale Geographie ist das Pflichtmodul gemäß Absatz 1 Nr. 3 (Grund- und Hauptschule) zu absolvieren. 4. Fachmethodik: Im Lehrbereich Fachmethodik ist das Pflichtmodul gemäß Absatz 1 Nr. 4 (Grund- und Hauptschule) zu absolvieren. 5. Geländeübungen: Im Lehrbereich Geländeübungen ist das Pflichtmodul gemäß Absatz 1 Nr. 5 (Grund- und Hauptschule) zu absolvieren. 6. Fachdidaktik 1 Im Lehrbereich Fachdidaktik sind die Pflichtmodule gemäß Absatz 1 Nr. 6a (Grund- und Hauptschule) zu absolvieren. 2 Das Wahlpflichtmodul gemäß Absatz 1 Nr. 6b ist zu absolvieren, wenn das studienbegleitende Praktikum in diesem Fach abgeleistet wird. 15 Geschichte (1) Grund- und Hauptschule 6 1 Leistungsnachweise aus inhaltlich und methodisch geeigneten Lehrveranstaltungen der Wirtschafts- und Innovationsgeschichte und den Historischen Hilfswissenschaften können mit Zustimmung der zuständigen Fachvertreterin bzw. des zuständigen Fachvertreters der Alten, der Mittelalterlichen bzw. der Neueren oder Neuesten Geschichte als Leistungsnachweise in demjenigen Modul angerechnet werden, in das ihr zeitlicher Schwerpunkt fällt. 2 Leistungspunkte in Landesgeschichte können in entsprechend gekennzeichneten Lehrveranstaltungen der Module der Mittelalterlichen, der Neueren und der Neuesten Geschichte erworben werden. 3 Leistungspunkte in Theorien und Methoden der Geschichte können in entsprechend gekennzeichneten Lehrveranstaltungen der Alten, der Mittelalterlichen, der Neueren und der Neuesten Geschichte erworben werden. 4 Die Abschlussarbeit (schriftliche Hausarbeit gemäß 29 LPO I) kann im Rahmen des Lehramtsstudiums für Grund- oder Hauptschule nur in der Didaktik der Geschichte verfasst werden. 1. Alte Geschichte Basismodul Alte Geschichte 34

35 2. Mittelalterliche Geschichte Basismodul Mittelalterliche Geschichte 3. Neuere Geschichte a. Wahlpflichtmodule Basismodul Neuere Geschichte (Optional ist das Basismodul Neueste Geschichte zu belegen.) Aufbaumodul Neuere Geschichte (Optional ist das Aufbaumodul Neueste Geschichte zu belegen) Neueste Geschichte a. Wahlpflichtmodule Basismodul Neueste Geschichte (Optional ist das Aufbaumodul Neuere Geschichte zu belegen). Aufbaumodul Neueste Geschichte (Optional ist das Aufbaumodul Neuere Geschichte zu belegen) Lehramtsergänzungsmodul Lehramtsergänzungsmodul Grund- und Hauptschullehramt 9 LP 6. Fachdidaktik Basismodul Didaktik der Geschichte Lehramtsergänzungsmodul Didaktik der Geschichte für Grund- und Hauptschulen b. Wahlpflichtmodul Theorie-/Praxismodul Didaktik der Geschichte (Das Modul ist zu belegen, wenn eines der beiden studienbegleitenden Praktika in der Didaktik der Geschichte abgeleistet wird.) (2) Realschule 77 LP 1. Pflicht- bzw. Wahlpflichtmodule 1 Es sind sämtliche Module gemäß Absatz 1 mit Ausnahme der Lehramtsergänzungsmodule für Grund- und Hauptschule als Pflicht- bzw. Wahlpflichtmodule nachzuweisen. 2 Das Theorie-/ Praxismodul Didaktik der Geschichte ist zu absolvieren, wenn das studienbegleitende Praktikum im Fach Geschichte abgeleistet wird. 35

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