SOZIALES WIRTSCHAFT WOHNEN BILDUNG. Pflegekarenz und Pflegeteilzeit JUGEND. Wenn Angehörige Pflege brauchen KONSUMENT. Wir sind für Sie da
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- Heidi Bretz
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1 ARBEIT SOZIALES WIRTSCHAFT WOHNEN BILDUNG JUGEND Pflegekarenz und Pflegeteilzeit Wenn Angehörige Pflege brauchen KONSUMENT Wir sind für Sie da
2 PFLEGEKARENZ UND PFLEGETEILZEIT Wird ein Angehöriger pflegebedürftig, fällt die bisherige Betreuungsperson aus, oder ändert sich ein Pflegebedarf durch Verschlechterung des Gesundheitszustandes, stellt dieser Übergang Berufstätige vor besondere Herausforderungen. Um den Einstieg in die neue Situation zu erleichtern, gibt es seit die Möglichkeit, für einen befristeten Zeitraum Pflegekarenz und Pflegeteilzeit zu vereinbaren. Wie und unter welcher Voraussetzung kann ich Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit vereinbaren? Die Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit muss schriftlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Vor Abschluss der Vereinbarung muss das Arbeitsverhältnis bereits ununterbrochen drei Monate gedauert haben. Für Arbeitnehmer, die ein befristetes Arbeitsverhältnis in einem Saisonbetrieb ( 53 Abs 6 ArbVG) haben, ist die Anforderung an erforderliche Vordienstzeiten geringer. Für welche Angehörigen kann ich Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit beanspruchen? Eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit kann zum Zwecke der Organisation der Pflege oder Betreuung eines nahen Angehörigen ab der Pflegestufe 3 nach 5 BPGG oder eines demenziell erkrankten oder minderjährigen nahen Angehörigen ab Pflegestufe 1 vereinbart werden. Zum Zeitpunkt des Antritts der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit muss das Pflegegeld mit Bescheid zuerkannt sein. Ist der Bescheid noch nicht da, können Sie auf ein beschleunigtes Verfahren drängen.
3 Als nahe Angehörige gelten die Ehegatten und deren Kinder, Eltern, Großeltern, Adoptiv- und Pflegeeltern, Kinder, Enkelkinder, Stiefkinder, Adoptiv- und Pflegekinder. Aber auch Lebensgefährten und deren Kinder, eingetragene Partner und deren Kinder, Geschwister, Schwiegereltern und Schwiegerkinder. Ein gemeinsamer Haushalt mit den nahen Angehörigen ist nicht erforderlich. Wie oft kann ich Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit in Anspruch nehmen? Die Vereinbarung kann grundsätzlich nur einmal pro Angehörigem getroffen werden. Im Fall einer wesentlichen Erhöhung des Pflegebedarfs zumindest um eine Pflegegeldstufe ( 9 Abs. 4 BPGG) ist jedoch einmalig eine neuerliche Vereinbarung der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit zulässig. Für eine zu pflegende oder zu betreuende Person können mehrere Arbeitnehmer Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit vereinbaren (z. B. Geschwister jeweils 3 Monate in unterschiedlichen Zeiträumen für denselben Elternteil). Mit welcher Dauer ist die Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit begrenzt? Da die Pflegekarenz und Pflegeteilzeit nur zur Überbrückung dient, ist sie mit 1 bis maximal 3 Monate beschränkt. Die in der Pflegeteilzeit vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit darf zehn Stunden nicht unterschreiten. Welche Rolle hat dabei mein Betriebsrat? In Betrieben, in denen ein zuständiger Betriebsrat errichtet ist, ist dieser auf Verlangen der Arbeitnehmer den Verhandlungen beizuziehen.
4 Welche finanzielle Unterstützung gibt es? Pflegekarenzgeld ist grundsätzlich auf 3 Monate beschränkt, bei einer Erhöhung der Pflegegeldstufe ist aber ein erneuter Bezug des Pflegekarenzgelds möglich. Nehmen zumindest zwei Personen Pflegefreistellung oder Pflegeteilzeit für einen Angehörigen in Anspruch, kann Pflegekarenzgeld für bis zu 6 Monate bezogen werden. Wer kann Pflegekarenzgeld beziehen? Pflegekarenzgeld können beziehen Arbeitnehmer, die eine Pflegekarenz/ Pflegeteilzeit gem. 14c bzw. 14d AVG vereinbart haben. Personen, die eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit nach bundes- und landesgesetzlichen Regelungen vereinbart haben. Personen, die sich vom Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe zum Zweck der Inanspruchnahme der Pflegekarenz abgemeldet haben ( 32 Abs 1 Z 3 AlVG). Personen, die eine Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen. Wie hoch ist das Pflegekarenzgeld? Bei Pflegekarenz gebührt ein Pflegekarenzgeld in derselben Höhe wie das Arbeitslosengeld (55 % des täglichen Nettoeinkommens) zuzüglich allfälliger Kinderzuschläge. Bei Pflegeteilzeit gebührt das Pflegekarenzgeld aliquot.
5 Wo kann ich um Pflegekarenzgeld ansuchen? Über die Gewährung, Entziehung oder Neubemessung eines Pflegekarenzgeldes entscheidet das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ( Bin ich während des Bezugs von Pflegekarenzgeld versichert? Während des Pflegekarenzgeldbezugs werden Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge durch den Bund übernommen. Arbeitnehmer erwerben in dieser Zeit auch einen Abfertigungsanspruch. Wichtige Info In diesem Faltprospekt können wir nur die allgemeinen Bestimmungen erklären die konkrete Rechtslage in Ihrem Fall kann Ihnen verlässlich nur in einem Beratungsgespräch erläutert werden. Besuchen Sie uns auch auf: Alle aktuellen AK Broschüren finden Sie im Internet zum Bestellen und als Download. Kontakt Arbeiterkammer Tirol Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck Tel. 0800/ und DW 1616
6 Arbeiterkammer Tirol Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck AK Tirol in den Bezirken: Imst, Rathausstraße 1, 6460 Imst Kitzbühel, Rennfeld 13, 6370 Kitzbühel Kufstein, Arkadenplatz 2, 6330 Kufstein Landeck, Malserstraße 11, 6500 Landeck Lienz, Beda-Weber-Gasse 22, 9900 Lienz Reutte, Mühler Straße 22, 6600 Reutte Schwaz, Münchner Straße 20, 6130 Schwaz Telfs, Moritzenstraße 1, 6410 Telfs kostenlose AK Servicenummer: Tel. 0800/ Impressum Medieninhaber und Verleger: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck Verfasser: AK Wien, Foto: absolut/fotolia.com Stand: Februar 2014
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