SOZIALES WIRTSCHAFT WOHNEN BILDUNG. Pflegekarenz und Pflegeteilzeit JUGEND. Wenn Angehörige Pflege brauchen KONSUMENT. Wir sind für Sie da

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "SOZIALES WIRTSCHAFT WOHNEN BILDUNG. Pflegekarenz und Pflegeteilzeit JUGEND. Wenn Angehörige Pflege brauchen KONSUMENT. Wir sind für Sie da"

Transkript

1 ARBEIT SOZIALES WIRTSCHAFT WOHNEN BILDUNG JUGEND Pflegekarenz und Pflegeteilzeit Wenn Angehörige Pflege brauchen KONSUMENT Wir sind für Sie da

2 PFLEGEKARENZ UND PFLEGETEILZEIT Wird ein Angehöriger pflegebedürftig, fällt die bisherige Betreuungsperson aus, oder ändert sich ein Pflegebedarf durch Verschlechterung des Gesundheitszustandes, stellt dieser Übergang Berufstätige vor besondere Herausforderungen. Um den Einstieg in die neue Situation zu erleichtern, gibt es seit die Möglichkeit, für einen befristeten Zeitraum Pflegekarenz und Pflegeteilzeit zu vereinbaren. Wie und unter welcher Voraussetzung kann ich Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit vereinbaren? Die Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit muss schriftlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Vor Abschluss der Vereinbarung muss das Arbeitsverhältnis bereits ununterbrochen drei Monate gedauert haben. Für Arbeitnehmer, die ein befristetes Arbeitsverhältnis in einem Saisonbetrieb ( 53 Abs 6 ArbVG) haben, ist die Anforderung an erforderliche Vordienstzeiten geringer. Für welche Angehörigen kann ich Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit beanspruchen? Eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit kann zum Zwecke der Organisation der Pflege oder Betreuung eines nahen Angehörigen ab der Pflegestufe 3 nach 5 BPGG oder eines demenziell erkrankten oder minderjährigen nahen Angehörigen ab Pflegestufe 1 vereinbart werden. Zum Zeitpunkt des Antritts der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit muss das Pflegegeld mit Bescheid zuerkannt sein. Ist der Bescheid noch nicht da, können Sie auf ein beschleunigtes Verfahren drängen.

3 Als nahe Angehörige gelten die Ehegatten und deren Kinder, Eltern, Großeltern, Adoptiv- und Pflegeeltern, Kinder, Enkelkinder, Stiefkinder, Adoptiv- und Pflegekinder. Aber auch Lebensgefährten und deren Kinder, eingetragene Partner und deren Kinder, Geschwister, Schwiegereltern und Schwiegerkinder. Ein gemeinsamer Haushalt mit den nahen Angehörigen ist nicht erforderlich. Wie oft kann ich Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit in Anspruch nehmen? Die Vereinbarung kann grundsätzlich nur einmal pro Angehörigem getroffen werden. Im Fall einer wesentlichen Erhöhung des Pflegebedarfs zumindest um eine Pflegegeldstufe ( 9 Abs. 4 BPGG) ist jedoch einmalig eine neuerliche Vereinbarung der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit zulässig. Für eine zu pflegende oder zu betreuende Person können mehrere Arbeitnehmer Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit vereinbaren (z. B. Geschwister jeweils 3 Monate in unterschiedlichen Zeiträumen für denselben Elternteil). Mit welcher Dauer ist die Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit begrenzt? Da die Pflegekarenz und Pflegeteilzeit nur zur Überbrückung dient, ist sie mit 1 bis maximal 3 Monate beschränkt. Die in der Pflegeteilzeit vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit darf zehn Stunden nicht unterschreiten. Welche Rolle hat dabei mein Betriebsrat? In Betrieben, in denen ein zuständiger Betriebsrat errichtet ist, ist dieser auf Verlangen der Arbeitnehmer den Verhandlungen beizuziehen.

4 Welche finanzielle Unterstützung gibt es? Pflegekarenzgeld ist grundsätzlich auf 3 Monate beschränkt, bei einer Erhöhung der Pflegegeldstufe ist aber ein erneuter Bezug des Pflegekarenzgelds möglich. Nehmen zumindest zwei Personen Pflegefreistellung oder Pflegeteilzeit für einen Angehörigen in Anspruch, kann Pflegekarenzgeld für bis zu 6 Monate bezogen werden. Wer kann Pflegekarenzgeld beziehen? Pflegekarenzgeld können beziehen Arbeitnehmer, die eine Pflegekarenz/ Pflegeteilzeit gem. 14c bzw. 14d AVG vereinbart haben. Personen, die eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit nach bundes- und landesgesetzlichen Regelungen vereinbart haben. Personen, die sich vom Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe zum Zweck der Inanspruchnahme der Pflegekarenz abgemeldet haben ( 32 Abs 1 Z 3 AlVG). Personen, die eine Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen. Wie hoch ist das Pflegekarenzgeld? Bei Pflegekarenz gebührt ein Pflegekarenzgeld in derselben Höhe wie das Arbeitslosengeld (55 % des täglichen Nettoeinkommens) zuzüglich allfälliger Kinderzuschläge. Bei Pflegeteilzeit gebührt das Pflegekarenzgeld aliquot.

5 Wo kann ich um Pflegekarenzgeld ansuchen? Über die Gewährung, Entziehung oder Neubemessung eines Pflegekarenzgeldes entscheidet das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ( Bin ich während des Bezugs von Pflegekarenzgeld versichert? Während des Pflegekarenzgeldbezugs werden Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge durch den Bund übernommen. Arbeitnehmer erwerben in dieser Zeit auch einen Abfertigungsanspruch. Wichtige Info In diesem Faltprospekt können wir nur die allgemeinen Bestimmungen erklären die konkrete Rechtslage in Ihrem Fall kann Ihnen verlässlich nur in einem Beratungsgespräch erläutert werden. Besuchen Sie uns auch auf: Alle aktuellen AK Broschüren finden Sie im Internet zum Bestellen und als Download. Kontakt Arbeiterkammer Tirol Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck Tel. 0800/ und DW 1616

6 Arbeiterkammer Tirol Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck AK Tirol in den Bezirken: Imst, Rathausstraße 1, 6460 Imst Kitzbühel, Rennfeld 13, 6370 Kitzbühel Kufstein, Arkadenplatz 2, 6330 Kufstein Landeck, Malserstraße 11, 6500 Landeck Lienz, Beda-Weber-Gasse 22, 9900 Lienz Reutte, Mühler Straße 22, 6600 Reutte Schwaz, Münchner Straße 20, 6130 Schwaz Telfs, Moritzenstraße 1, 6410 Telfs kostenlose AK Servicenummer: Tel. 0800/ Impressum Medieninhaber und Verleger: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck Verfasser: AK Wien, Foto: absolut/fotolia.com Stand: Februar 2014

Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Pflegekarenz und Pflegeteilzeit Pflegekarenz und Pflegeteilzeit wenn Angehörige Pflege brauchen Gerechtigkeit muss sein Bin ich während des Bezugs von Pflegekarenzgeld versichert? Während des Pflegekarenzgeldbezugs werden Krankenund

Mehr

PFLEGEKARENZ PFLEGETEILZEIT

PFLEGEKARENZ PFLEGETEILZEIT PFLEGEKARENZ PFLEGETEILZEIT WENN SIE FÜR ANGEHÖRIGE DIE PFLEGE ORGANISIEREN MÜSSEN GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Was tun, wenn ein Pflegebedarf in der Familie auftritt? Wenn sich eine Angehöriger bzw. ein Angehöriger

Mehr

PFLEGEKARENZ PFLEGETEILZEIT WENN SIE FÜR ANGEHÖRIGE DIE PFLEGE ORGANISIEREN MÜSSEN

PFLEGEKARENZ PFLEGETEILZEIT WENN SIE FÜR ANGEHÖRIGE DIE PFLEGE ORGANISIEREN MÜSSEN PFLEGEKARENZ PFLEGETEILZEIT WENN SIE FÜR ANGEHÖRIGE DIE PFLEGE ORGANISIEREN MÜSSEN Was tun, wenn ein Pflegebedarf in der Familie auftritt? Wenn sich eine Angehöriger bzw. ein Angehöriger plötzlich nicht

Mehr

PFLEGEKARENZ PFLEGETEILZEIT

PFLEGEKARENZ PFLEGETEILZEIT PFLEGEKARENZ PFLEGETEILZEIT WENN SIE FÜR ANGEHÖRIGE DIE PFLEGE ORGANISIEREN MÜSSEN AK INFORMIERT ermöglicht durch den gesetzlichen AK Mitgliedsbeitrag Was tun, wenn ein Pflegebedarf in der Familie auftritt?

Mehr

Pflege und Betreuung von Angehörigen arbeitsrechtliche Möglichkeiten

Pflege und Betreuung von Angehörigen arbeitsrechtliche Möglichkeiten Pflege und Betreuung von Angehörigen arbeitsrechtliche Möglichkeiten Stabstelle Arbeitsrecht: Mag. Ute Koch 18.9.2013 Arbeitsrechtliche Möglichkeiten Dienstverhinderung Pflegefreistellung Familienhospizkarenz

Mehr

Soziales DAS PFLEGEKARENZGELD

Soziales DAS PFLEGEKARENZGELD Soziales DAS PFLEGEKARENZGELD Stand: Juni 2015 ALLGEMEINES Zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf haben pflegende und betreuende Angehörige seit Jänner 2014 im Falle der neu eingeführten Pflegekarenz

Mehr

Jahreskonferenz IG pflegender Angehöriger, Wien am Das Pflegekarenzgeld Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Jahreskonferenz IG pflegender Angehöriger, Wien am Das Pflegekarenzgeld Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf , Wien am 10.04.2014 Das Pflegekarenzgeld Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Entstehung Empfehlung der Reformarbeitsgruppe Pflege (19.12.2012) Vorgeschlagene Maßnahme: Eine Pflegekarenz soll für

Mehr

> ARBEIT. Pflegefreistellung. Pflegefreistellung und Dienstverhinderungen Wann dürfen Sie der Arbeit fernbleiben? WIR SIND FÜR SIE DA!

> ARBEIT. Pflegefreistellung. Pflegefreistellung und Dienstverhinderungen Wann dürfen Sie der Arbeit fernbleiben? WIR SIND FÜR SIE DA! > ARBEIT Pflegefreistellung Pflegefreistellung und Dienstverhinderungen Wann dürfen Sie der Arbeit fernbleiben? WIR SIND FÜR SIE DA! Wann dürfen Sie der Arbeit fernbleiben? Erkranken nahe Angehörige oder

Mehr

ARBEITSRECHT KOMPAKT ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN 2019 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

ARBEITSRECHT KOMPAKT ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN 2019 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN ARBEITSRECHT KOMPAKT ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN 2019 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN AK Infoservice Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ACH TUNG Seit 1.7.2018 gibt es für Krankenstände, die in Arbeitsjahre

Mehr

> ARBEIT. Betriebsübergang. Ihr Recht, wenn die Firma verkauft oder verpachtet wird WIR SIND FÜR SIE DA!

> ARBEIT. Betriebsübergang. Ihr Recht, wenn die Firma verkauft oder verpachtet wird WIR SIND FÜR SIE DA! > ARBEIT Betriebsübergang Ihr Recht, wenn die Firma verkauft oder verpachtet wird WIR SIND FÜR SIE DA! Was müssen Sie bei einem Betriebsübergang beachten? Wird die Firma verkauft, verpachtet u.s.w., hat

Mehr

ARBEITSRECHT KOMPAKT ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN 2017 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

ARBEITSRECHT KOMPAKT ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN 2017 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN ARBEITSRECHT KOMPAKT ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN 2017 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Anspruch für Angestellte: unter 5 Dienstjahren: 6 Wochen voll, 4 Wochen halb 6. bis

Mehr

Ab 1. Jänner 2014 www.proge-frauen.at

Ab 1. Jänner 2014 www.proge-frauen.at Pflegekarenz und Pflegeteilzeit Ab 1. Jänner 2014 www.proge-frauen.at Inhalt I. Allgemeines...3 II. Voraussetzungen ( 14c und 14d AVRAG):...3 III. Rahmenbedingungen...3 IV. Motivkündigungsschutz und Kündigungsentschädigung,

Mehr

Pflegekarenzgeld Erich Ostermeyer

Pflegekarenzgeld Erich Ostermeyer Pflegekarenzgeld Das Pflegekarenzgeld Mit 01.01.2014: Þ Arbeitsrechtlich Das Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 - Schaffung der Möglichkeit einer Pflegekarenz und Pflegeteilzeit - Für berufstätige und

Mehr

> ARBEIT. Arbeitspapiere. Von Lohnzettel bis Arbeitszeugnis: Die wichtigsten Bestätigungen für Arbeitnehmer WIR SIND FÜR SIE DA!

> ARBEIT. Arbeitspapiere. Von Lohnzettel bis Arbeitszeugnis: Die wichtigsten Bestätigungen für Arbeitnehmer WIR SIND FÜR SIE DA! > ARBEIT Arbeitspapiere Von Lohnzettel bis Arbeitszeugnis: Die wichtigsten Bestätigungen für Arbeitnehmer WIR SIND FÜR SIE DA! Welche Arbeitspapiere stehen Ihnen zu? In diesem Folder finden Sie einen Überblick

Mehr

Dienstverhinderung. PFLEGE, HOCHZEIT, Behördenwege MÜSSEN. Gerechtigkeit muss sein

Dienstverhinderung. PFLEGE, HOCHZEIT, Behördenwege MÜSSEN. Gerechtigkeit muss sein Dienstverhinderung PFLEGE, HOCHZEIT, Behördenwege WOFÜR SIE VON DER FIRMA FREIGESTELLT WERDEN MÜSSEN Gerechtigkeit muss sein DIENSTVERHINDERUNG Erkranken nahe Angehörige oder liegen andere vom Gesetz anerkannte

Mehr

PFLEGEKARENZ / PFLEGETEILZEIT

PFLEGEKARENZ / PFLEGETEILZEIT An das Bundessozialamt Landesstelle Steiermark Babenbergerstraße 35 8021 Graz Eingangsstempel PFLEGEKARENZ / PFLEGETEILZEIT Antrag auf Pflegekarenzgeld ( 21c Abs.1 des Bundespflegegeldgesetzes) Bitte in

Mehr

Arbeitszeit und Ruhezeit

Arbeitszeit und Ruhezeit > ARBEIT Arbeitszeit und Ruhezeit Was Ihnen bei Mehrarbeit zusteht WIR SIND FÜR SIE DA! Wie sind Arbeitszeit und Ruhezeit geregelt? Die Arbeitszeit sowie die Ruhezeiten sind gesetzlich geregelt, damit

Mehr

Betrifft: Ansuchen für die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger ( 21a des Bundespflegegeldgesetzes)

Betrifft: Ansuchen für die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger ( 21a des Bundespflegegeldgesetzes) An das Bundessozialamt Landesstelle Eingangsstempel Betrifft: Ansuchen für die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger ( 21a des Bundespflegegeldgesetzes) 1) Zuwendungswerber

Mehr

Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe

Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe > JUGEND Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe Tipps für dein Praktikum Wir sind für Sie da »Falls es Probleme gibt, die AK hilft.«ak Präsident Erwin Zangerl PFLICHTPRAKTIKUM IM HOTEL- UND GASTGEWERBE

Mehr

PFLEGE VON ANGEHÖRIGEN MIT DEM BERUF VEREINBAREN. Einfacher geht s mit Pflege-/Hospizkarenz und -teilzeit. ooe.arbeiterkammer.at. Stand: Jänner 2018

PFLEGE VON ANGEHÖRIGEN MIT DEM BERUF VEREINBAREN. Einfacher geht s mit Pflege-/Hospizkarenz und -teilzeit. ooe.arbeiterkammer.at. Stand: Jänner 2018 PFLEGE VON ANGEHÖRIGEN MIT DEM BERUF VEREINBAREN Einfacher geht s mit Pflege-/Hospizkarenz und -teilzeit Stand: Jänner 2018 ooe.arbeiterkammer.at PFLEGENDE ANGEHÖRIGE VERSICHERUNG FAMILIENHOSPIZKARENZ

Mehr

Pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige Arbeit und Recht SEITE 1 Pflegende Angehörige Versicherung, Familienhospizkarenz und -teilzeit Pflegekarenz und Pflegeteilzeit www.ak-vorarlberg.at Job & Kind 2008 SEITE 2 Pflegende Angehörige SEITE 3

Mehr

Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Pflegekarenz und Pflegeteilzeit Pflegekarenz und Pflegeteilzeit GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Die Arbeiterkammer Kärnten berät und informiert ihre Mitglieder in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechtes, des Konsumentenschutzes, der Aus-

Mehr

> ARBEIT. Lohnpfändung. Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution. Wir sind für Sie da

> ARBEIT. Lohnpfändung. Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution. Wir sind für Sie da > ARBEIT Lohnpfändung Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution Wir sind für Sie da DIE LOHNEXEKUTION Durch die in der Exekutionsordnung vorgesehene jährliche Angleichung des Existenzminimums an den

Mehr

PFLEGENDE ANGEHÖRIGE. Versicherung Familienhospizkarenz und -teilzeit Pflegekarenz und -teilzeit

PFLEGENDE ANGEHÖRIGE. Versicherung Familienhospizkarenz und -teilzeit Pflegekarenz und -teilzeit PFLEGENDE ANGEHÖRIGE Versicherung Familienhospizkarenz und -teilzeit Pflegekarenz und -teilzeit 1 Ein Pflegefall in der Familie wirft für Angehörige viele Fragen auf. Wir informieren mit dieser Broschüre

Mehr

Unterstützungsleistungen bei Pflegebedürftigkeit

Unterstützungsleistungen bei Pflegebedürftigkeit Unterstützungsleistungen bei Pflegebedürftigkeit Salzburg, 1.6.2017 Übersicht Welche Leistungen gibt es für zu Pflegende? Pflegegeld Welche Leistungen gibt es für pflegende Angehörige? Begünstigte Versicherungsmöglichkeiten

Mehr

Im Mittelpunkt stehst du mit deiner Familie. Information zur Pflege und Betreuung von Familienangehörigen.

Im Mittelpunkt stehst du mit deiner Familie. Information zur Pflege und Betreuung von Familienangehörigen. Im Mittelpunkt stehst du mit deiner Familie. Information zur Pflege und Betreuung von Familienangehörigen. Stand: Mai 2015 2 Damit Sie die Möglichkeit haben, für Ihre Familie da zu sein! Liebe Mitarbeiter!

Mehr

E n t wurf. Inhaltsverzeichnis

E n t wurf. Inhaltsverzeichnis 1 von 13 E n t wurf Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984,

Mehr

Arbeiten in den Ferien

Arbeiten in den Ferien > JUGEND Arbeiten in den Ferien Überblick über die wichtigsten Regelungen zu Ferialjob und Pflichtpraktikum WIR SIND FÜR SIE DA! »Das Wichtigste zum Ferialjob«AK Präsident Erwin Zangerl Wir, die Jugendabteilung

Mehr

PFLEGENDE ANGEHÖRIGE

PFLEGENDE ANGEHÖRIGE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE VERSICHERUNG FAMILIENHOSPIZKARENZ UND -TEILZEIT PFLEGEKARENZ UND -TEILZEIT WERTE 2015 AK Infoservice 1 EIN RATGEBER FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE Die Absicherung von Pflegebedürftigen und

Mehr

Dienstverhinderung/ Pflegefreistellung

Dienstverhinderung/ Pflegefreistellung Dienstverhinderung/ Pflegefreistellung HOCHZEIT, Behördenwege, erkrankte Angehörige WOFÜR SIE VON DER FIRMA FREIGESTELLT WERDEN MÜSSEN. Gerechtigkeit muss sein DIENSTVERHINDERUNG Erkranken nahe Angehörige

Mehr

arbeitspapiere Abfertigung Neu und Alt von lohnzettel bis arbeitszeugnis: die wichtigsten bestätigungen für arbeitnehmer

arbeitspapiere Abfertigung Neu und Alt von lohnzettel bis arbeitszeugnis: die wichtigsten bestätigungen für arbeitnehmer arbeitspapiere von lohnzettel bis arbeitszeugnis: die wichtigsten bestätigungen für arbeitnehmer ARBEIT SOZIALES WIRTSCHAFT WOHNEN BILDUNG Abfertigung Neu und Alt Was bei Kündigung, Jobwechsel und Pensionsantritt

Mehr

> ARBEIT. Urlaub. Urlaubsausmaß, Verbrauch, Ersatzleistung: Die wichtigsten Details. Wir sind für Sie da

> ARBEIT. Urlaub. Urlaubsausmaß, Verbrauch, Ersatzleistung: Die wichtigsten Details. Wir sind für Sie da > ARBEIT Urlaub Urlaubsausmaß, Verbrauch, Ersatzleistung: Die wichtigsten Details Wir sind für Sie da »Alles rund um Ihren Urlaubsanspruch«AK Präsident Erwin Zangerl INHALT Urlaubsausmaß 5 Verbrauch von

Mehr

Pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige Arbeit und Recht Pflegende Angehörige Versicherung, Familienhospizkarenz und -teilzeit Pflegekarenz und Pflegeteilzeit Stark für Sie. AK Vorarlberg 1 www.ak-vorarlberg.at 2 AK Infoservice EINLEITUNG Zur

Mehr

FAMILIENHOSPIZKARENZ. An das Bundessozialamt Landesstelle Steiermark Babenbergerstraße Graz. Eingangsstempel

FAMILIENHOSPIZKARENZ. An das Bundessozialamt Landesstelle Steiermark Babenbergerstraße Graz. Eingangsstempel An das Bundessozialamt Landesstelle Steiermark Babenbergerstraße 35 8021 Graz Eingangsstempel FAMILIENHOSPIZKARENZ Antrag auf Pflegekarenzgeld ( 21c Abs.3 des Bundespflegegeldgesetzes) Ansuchen um Familienhospizkarenz-Härteausgleich

Mehr

FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! DIENST- VERHINDERUNGEN. Pflegefreistellung, Hospizkarenz, sonstige Dienstverhinderungen. ooe.arbeiterkammer.

FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! DIENST- VERHINDERUNGEN. Pflegefreistellung, Hospizkarenz, sonstige Dienstverhinderungen. ooe.arbeiterkammer. FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! DIENST- VERHINDERUNGEN Pflegefreistellung, Hospizkarenz, sonstige Dienstverhinderungen ooe.arbeiterkammer.at Dr. Johann Kalliauer AK-PRÄSIDENT AK RINGT UM FAIRNESS: 85 MILLIONEN

Mehr

> ARBEIT. Leiharbeit. Schutzbestimmungen für Leiharbeiter WIR SIND FÜR SIE DA!

> ARBEIT. Leiharbeit. Schutzbestimmungen für Leiharbeiter WIR SIND FÜR SIE DA! > ARBEIT Leiharbeit Schutzbestimmungen für Leiharbeiter WIR SIND FÜR SIE DA! »Wichtige Informationen für Leiharbeiter«AK Präsident Erwin Zangerl Welchen Schutz und welche Rechte habe ich bei Leiharbeit?

Mehr

Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Pflegekarenz und Pflegeteilzeit Pflegekarenz und Pflegeteilzeit Die Lebenserwartung der Menschen steigt stetig und damit erhöht sich auch der Bedarf an Pflege. Der Gesetzgeber hat diese geänderten Rahmenbedingungen erkannt und eine neue

Mehr

PFLEGENDE ANGEHÖRIGE

PFLEGENDE ANGEHÖRIGE Arbeit und Recht PFLEGENDE ANGEHÖRIGE VERSICHERUNG, FAMILIENHOSPIZKARENZ, PFLEGEKARENZ Stark für Sie. AK Vorarlberg 1 2 AK Infoservice PFLEGENDE ANGEHÖRIGE VERSICHERUNG FAMILIENHOSPIZKARENZ UND -TEILZEIT

Mehr

TAG DER PFLEGENDEN ANGEHÖRIGEN MAG HERMIN KAROUT /

TAG DER PFLEGENDEN ANGEHÖRIGEN MAG HERMIN KAROUT / TAG DER PFLEGENDEN ANGEHÖRIGEN MAG HERMIN KAROUT / 19.01.2018 FAMILIENHOSPIZKARENZ Die seit 01.07.2002 bestehende Regelung ist ein wesentlicher Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Mehr

RICHTLINIEN 1. FÖRDERUNGSZWECK/PERSONENKREIS. für die Gewährung von Zuwendungen. zur Unterstützung pflegender Angehöriger

RICHTLINIEN 1. FÖRDERUNGSZWECK/PERSONENKREIS. für die Gewährung von Zuwendungen. zur Unterstützung pflegender Angehöriger RICHTLINIEN für die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger 1. FÖRDERUNGSZWECK/PERSONENKREIS Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung können nach

Mehr

Wichtige sozialrechtliche Bestimmungen 2016

Wichtige sozialrechtliche Bestimmungen 2016 Wichtige sozialrechtliche Bestimmungen 2016 1. Pensionserhöhung Die Pensionserhöhung 2016 beträgt für alle Pensionen einheitlich 1,2 %. 2. Familienbeihilfe Die Höhe der Familienbeihilfe ist abhängig vom

Mehr

> ARBEIT. Urlaub. Urlaubsausmaß, Verbrauch, Ersatzleistung: Die wichtigsten Details WIR SIND FÜR SIE DA!

> ARBEIT. Urlaub. Urlaubsausmaß, Verbrauch, Ersatzleistung: Die wichtigsten Details WIR SIND FÜR SIE DA! > ARBEIT Urlaub Urlaubsausmaß, Verbrauch, Ersatzleistung: Die wichtigsten Details WIR SIND FÜR SIE DA! »Alles rund um Ihren Urlaubsanspruch«AK Präsident Erwin Zangerl Soweit personenbezogene Bezeichnungen

Mehr

Arbeitszeit und Ruhezeit

Arbeitszeit und Ruhezeit > ARBEIT Arbeitszeit und Ruhezeit Was Ihnen bei Mehrarbeit zusteht WIR SIND FÜR SIE DA! »Ihre Gesundheit ist uns wichtig. Deshalb achten Sie auf Ihre Arbeits- und Ruhezeiten.«AK Präsident Erwin Zangerl

Mehr

PFLEGE UNTERSTÜTZUNGEN

PFLEGE UNTERSTÜTZUNGEN Sozialministeriumservice PFLEGE UNTERSTÜTZUNGEN Stand: April 2015 24-Stunden-Betreuung Eine Förderung ist möglich, wenn ein Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 nach dem Bundespfleggeldgesetz

Mehr

Beitragsfreie Pensions- und Krankenversicherung von pflegenden Angehörigen. Ansprechpartner/Herausgeber Stand: 2014-07

Beitragsfreie Pensions- und Krankenversicherung von pflegenden Angehörigen. Ansprechpartner/Herausgeber Stand: 2014-07 Beitragsfreie Pensions- und Krankenversicherung von pflegenden Angehörigen Ansprechpartner/Herausgeber Stand: 2014-07 PENSIONSVERSICHERUNG Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 30. Juli 2013 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 30. Juli 2013 Teil I 1 von 21 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2013 Ausgegeben am 30. Juli 2013 Teil I 138. Bundesgesetz: Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 ARÄG 2013 (NR: GP XXIV RV 2407 AB 2504 S. 215.

Mehr

Arbeitsvertrag. Die unterschiedlichen Regelungen für. PraktikantInnen. Gerechtigkeit muss sein

Arbeitsvertrag. Die unterschiedlichen Regelungen für. PraktikantInnen. Gerechtigkeit muss sein Arbeitsvertrag Die unterschiedlichen Regelungen für Unselbstständige, Freie DIENSTNEHMER, PraktikantInnen Gerechtigkeit muss sein DER ARBEITSVERTRAG und ähnliche Vertragsverhältnisse Sogenannte atypische

Mehr

Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe

Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe > JUGEND Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe Tipps für dein Praktikum WIR SIND FÜR SIE DA! »Falls es Probleme gibt, die AK hilft.«ak Präsident Erwin Zangerl PFLICHTPRAKTIKUM IM HOTEL- UND GASTGEWERBE

Mehr

GUT BETREUT NEU: DAS WICHTIGSTE ZUR PFLEGE IM ÜBERBLICK

GUT BETREUT NEU: DAS WICHTIGSTE ZUR PFLEGE IM ÜBERBLICK GUT BETREUT NEU: DAS WICHTIGSTE ZUR PFLEGE IM ÜBERBLICK Bis ins hohe Alter gesund und fit bleiben das ist jedem zu wünschen! Auch wenn Sie sich noch mitten im Berufsleben stehend bester Gesundheit erfreuen:

Mehr

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Landesamtsdirektion - Abt. Personalangelegenheiten A. Hoher Landtag!

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Landesamtsdirektion - Abt. Personalangelegenheiten A. Hoher Landtag! AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Landesamtsdirektion - Abt. Personalangelegenheiten A Kennzeichen Frist DVR: 0059986 LAD2-GV-38/156-2014 Bezug Bearbeiter (0 27 42) 9005 Durchwahl Datum

Mehr

Hilfe für die Helfenden

Hilfe für die Helfenden Erklärung: Ich erkläre, dass ich Hauptpflegende/r des/der angeführten Gepflegten seit bin. Unterschrift: VERS. NR. GEB. DATUM PFLEGESTUFE NAME (GEPFLEGTE PERSON) 24-STUNDENBETREUUNG JA NEIN Gepflegte/r

Mehr

Das Pensionskonto. So kommen Sie schnell und einfach zum vollständigen Pensionskonto. Gerechtigkeit muss sein

Das Pensionskonto. So kommen Sie schnell und einfach zum vollständigen Pensionskonto. Gerechtigkeit muss sein Das Pensionskonto So kommen Sie schnell und einfach zum vollständigen Pensionskonto Gerechtigkeit muss sein Das Pensionskonto bringt Klarheit und Transparenz Jede und jeder Beschäftigte in Österreich kann

Mehr

Sabine SMODE Mag. Bruno Zinkanell. Fachabteilung für Sozialentschädigungsleistungen und Pflegeangelegenheiten

Sabine SMODE Mag. Bruno Zinkanell. Fachabteilung für Sozialentschädigungsleistungen und Pflegeangelegenheiten Sabine SMODE Mag. Bruno Zinkanell Fachabteilung für Sozialentschädigungsleistungen und Pflegeangelegenheiten 1 Zuwendung für pflegende Angehörige 24-Stunden-Betreuung Pflegekarenzgeld 2 Zuwendung für pflegende

Mehr

Inhalt. Wir sind für Sie da

Inhalt. Wir sind für Sie da Junge Konsumenten 1 Inhalt Arbeiterkammer Tirol AK Tirol... 5 Wer ist ein Konsument?... 6 Konsumentenschutz Was ist das?... 8 Vorbeugen ist besser als heilen!...10 Junge Menschen sind besonders geschützt!...12

Mehr

UND FAMILIENHOSPIZKARENZ/FAMILIENHOSPIZTEILZEIT

UND FAMILIENHOSPIZKARENZ/FAMILIENHOSPIZTEILZEIT LLEICHT- LESEN Soziales PFLEGEKARENZ/PFLEGETEILZEIT UND FAMILIENHOSPIZKARENZ/FAMILIENHOSPIZTEILZEIT Ein Überblick IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Mehr

Arbeiten in den Ferien

Arbeiten in den Ferien > JUGEND Arbeiten in den Ferien Überblick über die wichtigsten Regelungen zu Ferialjob und Pflichtpraktikum WIR SIND FÜR SIE DA! »Das Wichtigste zum Ferialjob«AK Präsident Erwin Zangerl Soweit personenbezogene

Mehr

Soziales PFLEGEKARENZ/PFLEGETEILZEIT UND FAMILIENHOSPIZKARENZ/FAMILIENHOSPIZTEILZEIT. Ein Überblick

Soziales PFLEGEKARENZ/PFLEGETEILZEIT UND FAMILIENHOSPIZKARENZ/FAMILIENHOSPIZTEILZEIT. Ein Überblick Soziales PFLEGEKARENZ/PFLEGETEILZEIT UND FAMILIENHOSPIZKARENZ/FAMILIENHOSPIZTEILZEIT Ein Überblick IMPRESSUM: Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz,

Mehr

GUT BETREUT DAS WICHTIGSTE FÜR BERUFSTÄTIGE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

GUT BETREUT DAS WICHTIGSTE FÜR BERUFSTÄTIGE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE GERECHTIGKEIT MUSS SEIN GUT BETREUT DAS WICHTIGSTE FÜR BERUFSTÄTIGE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Bis ins hohe Alter gesund und fit bleiben das ist uns allen zu wünschen! Auch wenn Sie sich noch mitten im Berufsleben

Mehr

Artikel 1 Änderung des Arbeitsvertragsrecht-Anpassunggesetz

Artikel 1 Änderung des Arbeitsvertragsrecht-Anpassunggesetz Textgegenüberstellung www.parlament.gv.at Artikel 1 Änderung des Arbeitsvertragsrecht-Anpassunggesetz 1. (1) bis (3) 14. (1) bis (3) (4) Auf Arbeitsverhältnisse, für die das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz

Mehr

> BILDUNG. AK Bibliothek Tirol So nutze ich das kostenlose Medienangebot WIR SIND FÜR SIE DA!

> BILDUNG. AK Bibliothek Tirol So nutze ich das kostenlose Medienangebot WIR SIND FÜR SIE DA! > BILDUNG AK Bibliothek Tirol So nutze ich das kostenlose Medienangebot WIR SIND FÜR SIE DA! »Lesen liegt voll im Trend. Nutzen Sie unser tolles Angebot, auch digital.«ak Präsident Erwin Zangerl AK BIBLIOTHEK

Mehr

Wichtige sozialrechtliche Bestimmungen 2019

Wichtige sozialrechtliche Bestimmungen 2019 Wichtige sozialrechtliche Bestimmungen 2019 Unser soziales Netz hilft Arbeitnehmer- Familien in Zeiten von Umbrüchen oder schwierigen Lebenslagen. AK Präsident Erwin Zangerl 1. Pensionserhöhung Die Pensionserhöhung

Mehr

SOZIALES. Familienhospizkarenz. Möglichkeiten der Inanspruchnahme. Wir sind für Sie da

SOZIALES. Familienhospizkarenz. Möglichkeiten der Inanspruchnahme. Wir sind für Sie da > SOZIALES Familienhospizkarenz Möglichkeiten der Inanspruchnahme Wir sind für Sie da 1. Allgemeines 4 2. Sterbebegleitung 4 2.1. Grundsätzliches 4 2.2. Maßnahmen der Sterbebegleitung 5 2.3. Dauer der

Mehr

R e g i e r u n g s v o r l a g e

R e g i e r u n g s v o r l a g e 1 von 16 R e g i e r u n g s v o r l a g e Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Betriebspensionsgesetz, das

Mehr

PFLEGE-/HOSPIZKARENZ PFLEGE-/HOSPIZTEILZEIT

PFLEGE-/HOSPIZKARENZ PFLEGE-/HOSPIZTEILZEIT FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! PFLEGE-/HOSPIZKARENZ PFLEGE-/HOSPIZTEILZEIT Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege Angehöriger ooe.arbeiterkammer.at Dr. Johann Kalliauer AK-PRÄSIDENT AK RINGT UM FAIRNESS:

Mehr

ARBEITSZEIT/RUHEZEIT. WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT. Gerechtigkeit muss sein

ARBEITSZEIT/RUHEZEIT. WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT. Gerechtigkeit muss sein ARBEITSZEIT/RUHEZEIT WIE LANGE SIE ARBEITEN MÜSSEN UND WAS IHNEN bei MEHRARBEIT ZUSTEHT Gerechtigkeit muss sein ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT Das Arbeitszeitrecht wurde entwickelt, um den Arbeitnehmer vor gesundheitlichen

Mehr

Krankenstände, Pflegefreistellungen, Pflegekarenz, Pflegeteilzeit, Familienhospiz

Krankenstände, Pflegefreistellungen, Pflegekarenz, Pflegeteilzeit, Familienhospiz Öffentliche Pflichtschulen ERLASS 1.15 vom 01.12.2015 Krankenstände, Pflegefreistellungen, Pflegekarenz, Pflegeteilzeit, Familienhospiz und Kuraufenthalte (Rechtsgrundlagen: 35, 46a, 58c, 59, 59d und 60

Mehr

Entwurf. Gesetz. vom..., mit dem die Salzburger Landarbeitsordnung 1995 geändert wird

Entwurf. Gesetz. vom..., mit dem die Salzburger Landarbeitsordnung 1995 geändert wird Entwurf Gesetz vom..., mit dem die Salzburger Landarbeitsordnung 1995 geändert wird Der Salzburger Landtag hat beschlossen: Die Salzburger Landarbeitsordnung 1995, LGBl Nr 7/1996, zuletzt geändert durch

Mehr

Die Höhe der versorgungsrechtlichen Höchstgrenze bestimmt sich nach dem Grund Ihres Ruhestandseintrittes bzw. Ihrer Ruhestandsversetzung.

Die Höhe der versorgungsrechtlichen Höchstgrenze bestimmt sich nach dem Grund Ihres Ruhestandseintrittes bzw. Ihrer Ruhestandsversetzung. Versorgungsrechtliche Auswirkungen der Aufnahme einer nichtselbständigen befristeten Tätigkeit beim Freistaat Sachsen zur Unterstützung bei der Erstaufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern 1. Allgemeine

Mehr

Neue Regeln für die Pflegezeit und Familienpflegezeit. nach dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Neue Regeln für die Pflegezeit und Familienpflegezeit. nach dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Neue Regeln für die Pflegezeit und Familienpflegezeit nach dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Neues Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Am 1.

Mehr

Wichtige sozialrechtliche Bestimmungen 2017

Wichtige sozialrechtliche Bestimmungen 2017 Wichtige sozialrechtliche Bestimmungen 2017 1. Pensionserhöhung Die Pensionserhöhung 2017 beträgt für alle Pensionen einheitlich 0,8 %. 2. Familienbeihilfe Die Höhe der Familienbeihilfe ist abhängig vom

Mehr

Wichtige sozialrechtliche Bestimmungen 2018

Wichtige sozialrechtliche Bestimmungen 2018 Wichtige sozialrechtliche Bestimmungen 2018 1. Pensionserhöhung Die Pensionserhöhung richtet sich nach dem Gesamtpensionseinkommen (GPE). Beträgt das GPE einer Person Nicht mehr als 1.500,00 monatlich...

Mehr

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Mutterschutzgesetzes 1979

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Mutterschutzgesetzes 1979 1 von 8 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des Mutterschutzgesetzes 1979 1. (1) bis 4 1. (1) bis 4 10. (1) 10. (1) (2) bis (7) (2) bis (7) 12. (1) Dienstnehmerinnen können während der Schwangerschaft

Mehr

> ARBEIT. Familienzuwachs Ihre Ansprüche aus der Kranken-, Pensionsund Arbeitslosenversicherung WIR SIND FÜR SIE DA!

> ARBEIT. Familienzuwachs Ihre Ansprüche aus der Kranken-, Pensionsund Arbeitslosenversicherung WIR SIND FÜR SIE DA! > ARBEIT Familienzuwachs Ihre Ansprüche aus der Kranken-, Pensionsund Arbeitslosenversicherung WIR SIND FÜR SIE DA! »Hier erfahren Sie, welche Regeln vor und nach der Geburt gelten. Gleichzeitig wünschen

Mehr

Richtlinien. Präambel. Ein großer Teil der pflegebedürftigen Menschen wird von Angehörigen zu Hause gepflegt.

Richtlinien. Präambel. Ein großer Teil der pflegebedürftigen Menschen wird von Angehörigen zu Hause gepflegt. Richtlinien für die Abwicklung der Pflegeförderung Präambel Ein großer Teil der pflegebedürftigen Menschen wird von Angehörigen zu Hause gepflegt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die überwiegend von der Familie

Mehr

Geringfügige Beschäftigung

Geringfügige Beschäftigung > ARBEIT CM PA RA WW > SOZIALES CM PA RA WW > WIRTSCHAFT CM PA RA WW > WOHNEN CM PA RA WW Geringfügige Beschäftigung > BILDUNG Alle wichtigen arbeits-, sozialund steuerrechtlichen Bestimmungen > JUGEND

Mehr

AKDÖ. 15. 17. April 2013 Götzis

AKDÖ. 15. 17. April 2013 Götzis AKDÖ 15. 17. April 2013 Götzis BMSVG Abfertigung neu Vollübertritt aus System Abfertigung alt ist auch über den 31.12.2012 hinaus möglich 2 ALVG Altersteilzeit Kontinuierliche ATZ-Vereinbarung: ATZ-Geld

Mehr

Begünstigungen für pflegende Angehörige

Begünstigungen für pflegende Angehörige Begünstigungen für pflegende Angehörige Eine Information über Leistungen anderer Institutionen Folgende Maßnahmen in der Pensionsversicherung und der Krankenversicherung dienen der sozialversicherungsrechtlichen

Mehr

April 2008. Pflegereform 2008. Pflege. Die Pflegezeit

April 2008. Pflegereform 2008. Pflege. Die Pflegezeit April 2008 Pflegereform 2008 Die Pflegezeit Am 1. Juli 2008 tritt das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) in Kraft. Teil der damit verabschiedeten

Mehr

Arbeitszeit und Ruhezeit

Arbeitszeit und Ruhezeit > ARBEIT Arbeitszeit und Ruhezeit Was Ihnen bei Mehrarbeit zusteht WIR SIND FÜR SIE DA! »Ihre Gesundheit ist uns wichtig. Deshalb achten Sie auf Ihre Arbeits- und Ruhezeiten.«AK Präsident Erwin Zangerl

Mehr

Kurzinformation Karenz des Betriebsrates der Musikschule Wien

Kurzinformation Karenz des Betriebsrates der Musikschule Wien betriebsrat musikschule wien Wilhelmstraße 64 * 1120 Wien www.betriebsrat-mla.at info@betriebsrat-mla.at Kurzinformation Karenz des Betriebsrates der Musikschule Wien Allgemein: Die Anträge müssen meist

Mehr

Abwesenheitsbroschüre Stand 05/2014. Fotolia

Abwesenheitsbroschüre Stand 05/2014. Fotolia Abwesenheitsbroschüre Stand 05/2014 Fotolia Vorwort Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die JKU ist eine besonders familienfreundliche Hochschule. Sie hat das Grundzertifikat Audit hochschuleundfamilie

Mehr

berechtigter vorzeitiger Austritt des/der ArbeitnehmersIn, Zeitablauf (Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses),

berechtigter vorzeitiger Austritt des/der ArbeitnehmersIn, Zeitablauf (Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses), Abfertigung alt 1 Wann gebührt eine Abfertigung? Die Abfertigung ist ein außerordentliches Entgelt, das bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses zusteht, sobald dieses mindestens 3 Jahre gedauert hat. Die

Mehr

Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Kurzzeit- und Verhinderungspflege Kurzzeit- und Verhinderungspflege Mein sicheres Zuhause. Neue Energie auftanken Wir sind für Sie da Kursana bietet Pflegebedürftigen auch für kurze Zeiträume eine sichere und geborgene Wohnatmosphäre.

Mehr

Das Pflege- Tagebuch! Der Weg zum Pflegegeld und zur richtigen Einstufung. Wir sind für Sie da

Das Pflege- Tagebuch! Der Weg zum Pflegegeld und zur richtigen Einstufung. Wir sind für Sie da Das Pflege- Tagebuch! Der Weg zum Pflegegeld und zur richtigen Einstufung Wir sind für Sie da VORWORT Die neue AK Broschüre bietet eine praktische Hilfestellung zur Erlangung des Pflegegeldes und der richtigen

Mehr

Erläuternde Bemerkungen. Allgemeiner Teil

Erläuternde Bemerkungen. Allgemeiner Teil 517ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Erläuterungen_ARÄG_2013 1 von 10 1 von 10 Erläuternde Bemerkungen Allgemeiner Teil Hauptgesichtspunkte des Entwurfs: Entsprechend dem Regierungsprogramm für die XXIV.

Mehr

Wichtig Ihre Informationspflichten PFLEGE- FREISTELLUNG Bezahlung während der

Wichtig Ihre Informationspflichten PFLEGE- FREISTELLUNG Bezahlung während der PFLEGE- FREISTELLUNG UND ANDERE DIENSTVERHINDERUNGEN WIE BEHÖRDENWEGE, HOCHZEIT & CO AK INFORMIERT ermöglicht durch den gesetzlichen AK Mitgliedsbeitrag Wann dürfen Sie der Arbeit fernbleiben? Erkranken

Mehr

PFLEGE- FREISTELLUNG UND ANDERE DIENSTVERHINDERUNGEN WIE BEHÖRDENWEGE, HOCHZEIT & CO

PFLEGE- FREISTELLUNG UND ANDERE DIENSTVERHINDERUNGEN WIE BEHÖRDENWEGE, HOCHZEIT & CO PFLEGE- FREISTELLUNG UND ANDERE DIENSTVERHINDERUNGEN WIE BEHÖRDENWEGE, HOCHZEIT & CO Wann dürfen Sie der Arbeit fernbleiben? Erkranken nahe Angehörige oder liegen andere wichtige und vom Gesetz anerkannte

Mehr

Wann gilt ein Beschäftigungsverhältnis

Wann gilt ein Beschäftigungsverhältnis Kap 2 Wann gilt ein Beschäftigungsverhältnis als geringfügig? 2.1 Geringfügigkeitsgrenzen (Werte 2015) Tägliche Geringfügigkeitsgrenze gem 5 Abs 2 Z 1 ASVG: Monatliche Geringfügigkeitsgrenze gem 5 Abs

Mehr