Im Mittelpunkt stehst du mit deiner Familie. Information zur Pflege und Betreuung von Familienangehörigen.

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1 Im Mittelpunkt stehst du mit deiner Familie. Information zur Pflege und Betreuung von Familienangehörigen. Stand: Mai 2015

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3 Damit Sie die Möglichkeit haben, für Ihre Familie da zu sein! Liebe Mitarbeiter! Sie und Ihre Familie stehen im Mittelpunkt, denn bei BILLA liegt uns die Zufriedenheit und Gesundheit aller Mitarbeiter am Herzen. Daher möchten wir Sie bestmöglich dabei unterstützen, Ihr Privat- und Berufsleben optimal zu vereinbaren. audit berufundfamilie 2012 wurde BILLA mit dem staatlichen Gütezeichen für eine familienbewusste Personalpolitik ausgezeichnet. Damit verpflichtet sich BILLA freiwillig, konkrete Maßnahmen für eine verbesserte Vereinbarkeit umzusetzen. Geschafft wurde hier in den letzten beiden Jahren schon sehr viel: Flexiblere Arbeitszeiten, umfassende Infopakete zu Schwangerschaft, Karenz und Wiedereinstieg und unsere BILLA Feriencamps. Und es geht weiter... Das Thema Pflege ist in Politik, Medien und Gesellschaft ein viel diskutiertes Thema. Durch den demografischen Wandel steigt der Bedarf nach Pflegepersonal rasant. So stehen immer mehr Berufstätige vor der Herausforderung die Pflege bzw. Betreuung ihrer älter werdenden oder kranken Angehörigen zu bewältigen. Viele von uns wird dies betreffen und darum ist es unser klares Ziel, diese wachsende Herausforderung gemeinsam gut zu bewältigen! Wie kann diese Broschüre Ihnen dabei helfen? Genau das haben wir uns während der Entstehung der folgenden Seiten immer wieder gefragt. Einerseits mit der Zusammenfassung der wichtigsten Informationen. Andererseits mit einer übersichtlichen Checkliste (Was muss ich wann tun?) und einer Aufstellung Ihrer Ansprechpartner für die verschiedenen Themen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Broschüre im Bedarfsfall eine hilfreiche Unterstützung ist, und wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute. Volker Hornsteiner Vorstandssprecher Josef Siess Vorstand Alfred Greis Vorsitzender des Betriebsrates 3

4 Inhaltsverzeichnis Damit Sie die Möglichkeit haben, für Ihre Familie da zu sein! Das Wichtigste zuerst Welche Möglichkeit ist die für mich Richtige? Wer kann mir helfen? Kurzfristige Freistellungen Pflegefreistellung ( 16 UrlG) Begleitungsfreistellung ( 16 Abs 1 Z 3 UrlG) Betreuungsfreistellung ( 16 Abs 1 Z 2 UrlG) Pflegekarenz und Pflegeteilzeit Pflegekarenz ( 14c AVRAG) Pflegeteilzeit ( 14d AVRAG) Betreuungsteilzeit ( 14 Abs 2 Z 2 AVRAG) Familienhospiz ( 14a AVRAG, 14b AVRAG) Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes ( 12 AVRAG) Checkliste: Ihre 3 Schritte zu Pflegekarenz/Teilzeit etc FAQS und die Antworten darauf, die Ihnen helfen werden Wichtige Adressen, Ansprechpartner & Links Behörden und offizielle Institutionen Hilfsorganisationen und Vereine Alle im Folder vorkommenden personenbezogenen Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung im selben Maße für Mitarbeiter beiderlei Geschlechts, aller Nationalitäten und unabhängig von persönlichen Merkmalen.

5 1. Das Wichtigste zuerst Wenn Sie die Informationen dieser Broschüre aktuell betreffen, dann können Sie sicherlich jede Unterstützung brauchen. Daher finden Sie hier sofort die Antworten auf folgende Fragen: Welche Variante der Freistellung/Karenzierung ist die Richtige für mich? Wer kann mir helfen? So finden Sie sicherlich eine Möglichkeit, um sowohl Ihren familiären Verpflichtungen, als auch Ihren beruflichen Wünschen gerecht zu werden Welche Möglichkeit ist die für mich Richtige? Meine Mutter liegt im Spital und wird danach nicht mehr ohne Pflege bleiben können. Pflegeteilzeit Mein Vater ist sterbenskrank. Familienhospiz Ich möchte meine Eltern die letzten Jahre über selbst pflegen. 14 AVRAG Herabsetzung der Arbeitszeit aufgrund Betreuung naher Angehöriger (nachfolgend»betreuungsteilzeit«genannt) Mein Mann hatte einen Herzinfarkt und liegt im Krankenhaus. In diesem Fall ist keine Freistellung möglich. Ihr Mann ist im Krankhaus und wird dort bestmöglich betreut. Meine Frau kommt aus dem Krankenhaus nach Hause und kann sich nicht allein versorgen. Für einige Tage nehmen Sie bitte die Pflegefreistellung in Anspruch. Über längeren Zeitraum wäre eine Pflegekarenz oder -teilzeit (mindestens 1 Monat) sinnvoll. Mein Lebensgefährte liegt im Sterben. Familienhospiz Mein Partner hat eine starke Grippe und braucht Unterstützung. Pflegefreistellung Mein Kind ist schwerstkrank. Familienhospiz (Karenzierung oder Stundenreduktion möglich) Mein Kind liegt eine Woche im Spital. Begleitungsfreistellung Mein Kind wird aus dem Spital entlassen, benötigt aber noch Betreuung. Pflegefreistellung Ich will einen nahen Angehörigen (24 Stunden) alleine pflegen. Pflegekarenz bzw. Betreuungsteilzeit oder 12 AVRAG. 5

6 1. 2. Wer kann mir helfen? Personalabteilung Was muss ich wo beantragen? Wen muss ich informieren? Unsere Profis aus der BILLA Personalabteilung helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns bitte an: 02236/ Für Sie ist es einfacher, uns vom Filial-PC aus eine Filialpost zu schicken? Dann tun Sie das bitte! Unter»MitteilungenNachricht sendenadressbuch«wählen Sie bitte die für Sie zuständige Gruppe (Anfangsbuchstabe Familienname) aus. Weitere externe Ansprechpartner & Links etc. zum Thema finden Sie in dieser Broschüre auf Seite 18. Pflege-Hotline des BILLA-Betriebsrates: Sie sind unsicher, welche Möglichkeiten Sie haben? Sie brauchen Unterstützung oder möchten einfach mit jemandem reden? Ihre Ansprechpartner des BILLA Betriebsrates sind telefonisch oder persönlich gerne für Sie da: Martha Böck Tel.: 02236/ Mobil: 0664/ Werner Hackl 02236/ Mobil: 0664/

7 Sie sind Teil der BILLA-Familie! Wir helfen zusammen und finden gemeinsam die passende Lösung für Sie. Das Expertenteam vom Betriebsrat hilft Ihnen! Mitarbeiter Vorgesetzter Bitte wenden Sie sich zu aller erst an Ihren Vorgesetzten! Was möchten Sie? Sie und Ihre Familie stehen im Mittelpunkt! Personalabteilung Welche Möglichkeiten habe ich als BILLA Mitarbeiter? 7

8 2. Kurzfristige Freistellungen Sie müssen einen erkrankten Angehörigen unterstützen oder haben ein krankes Kind zu betreuen? Was Sie jetzt brauchen ist eine kurzfristige Lösung zur Pflege oder Betreuung? In diesem Fall können Sie rasch und ohne vorherigen Antrag eine Pflegefreistellung (auch bekannt unter»pflegeurlaub«) in Anspruch nehmen. Ausmaß der Freistellung für Krankheit und Pflege von Angehörigen: Jeder Mitarbeiter hat pro Arbeitsjahr rechtlichen Anspruch auf Pflege-, Begleitungs- oder Betreuungsfreistellung im Ausmaß seiner regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. (z.b.: 38,5 h pro Jahr) Diesen Anspruch hat jeder Dienstnehmer pro Arbeitsjahr noch einmal bei neuerlicher Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren. Sie haben Ihren jährlichen Anspruch bereits aufgebraucht? Dann können Sie bei Bedarf ohne vorherige Vereinbarung für die Dauer der notwendigen Pflege jederzeit Urlaub antreten. In Ausnahmefällen sind auch noch weitere Möglichkeiten vorhanden, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Betriebsrat. Wie nehme ich eine Pflege-, Begleitungs- oder Betreuungsfreistellung in Anspruch? Es ist keine Vereinbarung oder Genehmigung erforderlich. Wie bei eigener Erkrankung ist aber eine ärztliche Bestätigung (des Pflegebedarfs der von Ihnen betreuten Person) erforderlich. Diese erhalten Sie vom behandelnden Arzt. Bitte übergeben Sie diese möglichst zeitnah an Ihren Vorgesetzten (siehe BILLA Kodex für Mitarbeiter - A4). Bitte beachten Sie: Während einer Pflege-, Begleitungs- oder Betreuungsfreistellung besteht kein Kündigungsschutz. Sie erhalten Ihr Entgelt weiterbezahlt. Bitte übergeben Sie in allen Fällen zum Nachweis eine ärztliche Bestätigung an Ihren Vorgesetzten. Immer mehr Ärzte verrechnen die Ausstellung einer Pflegefreistellung. BILLA übernimmt Ihre Kosten dafür. Bitte übermitteln Sie diese Rechnung an die Personalabteilung. 8

9 2.1. Pflegefreistellung ( 16 UrlG) Zweck Für die notwendige Pflege eines erkrankten Angehörigen. Beispiel: Ihr Kind erkrankt und kann nicht zur Schule gehen. Eine Pflegefreistellung (oft auch Pflegeurlaub genannt) ist möglich für: Leibliche Kinder (auch außerhalb des gemeinsamen Haushalts) Im gemeinsamen Haushalt lebende Stiefkinder Im gemeinsamen Haushalt lebende nahe Angehörige wie Ehepartner, Lebensgefährten, eingetragene Partner (bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen), Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Enkel, Urenkel 2.2. Begleitungsfreistellung ( 16 Abs 1 Z 3 UrlG) Zweck Begleitung eines Kindes unter 10 Jahren bei einem stationären Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt. Beispiel: Ihr 5-jähriges Kind wird operiert und Sie bleiben bei Ihrem Kind im Krankenhaus. Eine Begleitungsfreistellung ist möglich für: Leibliche Kinder (auch außerhalb des gemeinsamen Haushalts) Im gemeinsamen Haushalt lebende Stiefkinder 2.3. Betreuungsfreistellung ( 16 Abs 1 Z 2 UrlG) Zweck Die notwendige Betreuung des Kindes bei Ausfall der Betreuungsperson. Beispiel: Die Tagesmutter Ihres Kindes hatte einen Unfall und ist im Krankenhaus. Eine Betreuungsfreistellung ist nur möglich, wenn die übliche Betreuungsperson (z.b.: Großmutter, Tagesmutter) aus folgenden Gründen verhindert ist: Tod Krankenhausaufenthalt Verbüßung einer Haftstrafe Schwere Erkrankung 9

10 3. Pflegekarenz und Pflegeteilzeit Wenn Angehörige plötzlich pflegebedürftig werden, die bisherige Betreuungsperson ausfällt oder sich der Pflegebedarf aufgrund einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes verändert, dann müssen wichtige Entscheidungen getroffen und mittel- oder langfristige Lösungen gefunden werden. Seit Jänner 2014 haben berufstätige Familienmitglieder nun die Möglichkeit für 1 oder max. 3 Monate Pflegekarenz/ teilzeit zu vereinbaren, um eine passende Pflege zu organisieren oder für diesem Zeitraum selbst die Betreuung zu übernehmen Pflegekarenz ( 14c AVRAG) Zweck Zur Unterstützung von pflegenden und betreuenden Arbeitnehmern bei plötzlichem Pflegebedarf zur Organisation der Pflegesituation Beispiel: Ihre Mutter hatte einen Schlaganfall und kommt im Moment ganz alleine nicht mehr zurecht. Sie gehen 2 Monate in Pflegekarenz, um sie bei ihrer Genesung zu unterstützen und die weitere Pflege zu organisieren. Wann kann ich in Pflegekarenz gehen? Vor Antritt der Karenz muss ein ununterbrochenes 3-monatiges, vollversichertes Arbeitsverhältnis bestanden haben. Für die Pflege naher Angehörigen ab Pflegestufe 3 (Bescheid) Für demenziell erkrankte oder minderjährige Angehörige ab Pflegestufe 1 (Bescheid) Wie lange kann ich in Pflegekarenz gehen? Im ersten Schritt ist eine Pflegekarenz für mind. 1 bis max. 3 Monate zu vereinbaren. Bei einer Erhöhung der Pflegestufe ist eine Verlängerung um weitere 3 Monate möglich. Finanzielles Sie erhalten einkommensabhängiges Pflegekarenzgeld. Dies müssen Sie beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) beantragen. Nähere Informationen zum Pflegekarenzgeld finden Sie auf Seite

11 3.2. Pflegeteilzeit ( 14d AVRAG) Zweck Zur Unterstützung von pflegenden und betreuenden Arbeitnehmern bei plötzlichem Pflegebedarf zur Organisation der Pflegesituation. Beispiel: Ihr Vater hatte einen Herzinfarkt. Um die Pflege zu übernehmen, beantragen Sie Pflegeteilzeit und reduzieren von 38,5 auf 20 Stunden. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein: Vor Antritt der Karenz muss ein ununterbrochenes 3-monatiges, vollversichertes Arbeitsverhältnis bestanden haben. Für die Pflege naher Angehöriger ab Pflegestufe 3 (Bescheid) Für demenziell erkrankte oder minderjährige Angehörige ab Pflegestufe 1 (Bescheid) Die wöchentliche Arbeitszeit darf nach der Reduktion nicht unter 10 Stunden liegen. Wie lange kann ich in Pflegeteilzeit gehen? Im ersten Schritt ist eine Pflegeteilzeit für mind. 1 und max. 3 Monate zu vereinbaren. Bei einer Erhöhung der Pflegestufe ist eine Verlängerung um weitere 3 Monate möglich. Finanzielles Sie erhalten einkommensabhängiges Pflegekarenzgeld. Dies müssen Sie beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) beantragen. Nähere Informationen zum Pflegekarenzgeld finden Sie auf Seite

12 4. Betreuungsteilzeit ( 14 Abs 2 Z 2 AVRAG) Sie möchten Ihre Stunden reduzieren, um langfristig die Pflege eines Familienmitglieds zu übernehmen? Die 3 (bzw. 6) Monate Pflegeteilzeit helfen Ihnen nur bedingt weiter? Sie brauchen mehr Zeit? 14 AVRAG ermöglicht eine»herabsetzung der Normalarbeitszeit zur Betreuung eines nahen Angehörigen«wir bei BILLA nennen es»betreuungsteilzeit«: Zweck Eine dauerhafte Herabsetzung der Normalarbeitszeit, um nahe Angehörige zu betreuen. Beispiel: Ihr Kind ist schwer krank und nur 3 Tage die Woche versorgt. Sie möchten Teilzeit arbeiten, um es die restlichen Tage pflegen zu können. Wie bei Pflegekarenz und -teilzeit besteht auch auf eine Betreuungsteilzeit kein Rechtsanspruch. Auch hier wird eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffen. (siehe Checkliste Seite 14.) Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein: Es muss sich um eine nicht vorübergehende Betreuungspflicht gegenüber einem nahen Angehörigen handeln (gemeinsamer Haushalt ist nicht erforderlich). Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Bitte beachten Sie: Vorteil zu einer normalen Reduzierung besteht hier, dass Sie Ihre Stunden bei Bedarf wieder aufstocken können, wenn die Betreuung wegfällt! 12

13 5. Familienhospiz ( 14a AVRAG, 14b AVRAG) Zweck Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen oder Begleitung und Betreuung eines schwersterkrankten Kindes. bei Kindern: max. 5 Monate bzw. mit Verlängerung max. 9 Monate Dienstverhältnis voll karenzieren bei Erwachsenen: max. 3 Monate bzw. mit einmaliger Verlängerung max. 6 Monate Beispiel Ihre Mutter liegt im Sterben. Sie reduzieren auf 20 Stunden, um sie zu betreuen. oder Arbeitszeit herabsetzen oder Lage der Arbeitszeit fix bestimmen Beispiel Sie begleiten Ihr Kind 3 Tage die Woche zur Therapie ins Krankenhaus. Daher arbeiten Sie fix immer Dienstag und Donnerstag. Voraussetzungen: Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen oder Begleitung von im gemeinsamen Haushalt lebenden schwersterkrankten Kindern. Ende der Familienhospizkarenz Grundsätzlich endet die Familienhospizkarenz mit der bekannt gegebenen (vereinbarten) Dauer oder nach Ablauf der Verlängerung. Bitte informieren Sie die Personalabteilung umgehend: beim Tod Ihres Angehörigen. bei der vorzeitigen Genesung Ihres Kindes. bei der Veränderung der Betreuungssituation. Innerhalb von 2 Wochen ist bei einer vorzeitigen Beendigung die Rückkehr zum vorherigen Arbeitsplatz zu organisieren. Ausnahme: Sie haben berechtigte Interessen, warum Sie länger zu Hause bleiben möchten. Finanzielles Nach einer Vereinbarung von Familienhospiz mit Ihrem Arbeitgeber BILLA können Sie beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) Pflegekarenzgeld beantragen. Nähere Informationen zum Pflegekarenzgeld finden Sie auf Seite

14 6. Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes ( 12 AVRAG) Zweck Karenzierung für z.b.: Pflege, Auszeit. Beispiel: Sie befinden sich in einer (privaten) Ausnahmesituation und/oder brauchen eine Auszeit. Voraussetzungen: Zustimmung vom und schriftliche Vereinbarung mit dem Dienstgeber. Der Arbeitgeber muss eine Ersatzkraft einstellen. Dauer der»auszeit«: Mindestens 6 Monate und maximal 1 Jahr. Finanzielles Sie können während Ihrer Auszeit beim AMS Weiterbildungsgeld beantragen. 14

15 7. Checkliste: Ihre 3 Schritte zu Pflegekarenz/Teilzeit etc. In der Theorie ist ja alles schön und gut. Und wie genau funktioniert das nun für mich persönlich? Zur besseren Übersicht halten Sie sich bitte an die folgende Checkliste. Das passt für mich! Gemeinsam mit den Experten des BILLA Betriebsrats und Ihrem Vorgesetzten finden Sie die für Sie passende Lösung. Eine Vereinbarung wird getroffen Bitte informieren Sie, gemeinsam mit Ihrem Vorgesetzten, die Personalabteilung.. Diese setzt eine entsprechende Vereinbarung auf und sendet sie per an Ihren Vorgesetzten. Sie und Ihr Vorgesetzter unterzeichnen die Vereinbarung in 2-facher Ausfertigung! 1 Exemplar bleibt bei Ihnen. (Sie brauchen dieses für Ihren Antrag ans Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice)), 1 Exemplar senden Sie an die Personalabteilung retour. r. 1 2 Antrag Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen Zusätzlich zur Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber BILLA, können Sie beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) einen Antrag stellen, um Pflegekarenzgeld zu beziehen. Nähere Informationen zum Pflegekarenzgeld finden Sie auf Seite

16 8. FAQS und die Antworten darauf, die Ihnen helfen werden Bei den Voraussetzungen steht immer»nahe Angehörige«. Wer fällt darunter? Ehegatte oder Ehegattin und dessen oder deren Kinder Eltern, Großeltern, Adoptiv- und Pflegeeltern Kinder, Enkelkinder, Stiefkinder, Adoptiv- und Pflegekinder Lebensgefährte oder Lebensgefährtin und dessen oder deren Kinder eingetragener Partner oder eingetragene Partnerin und dessen oder deren Kinder Geschwister Schwiegereltern und Schwiegerkinder Wen muss ich wann informieren? Informieren Sie bitte jedenfalls Ihren Vorgesetzten. Die Personalabteilung und der Betriebsrat stehen Ihnen jederzeit beratend zur Verfügung. Sobald Sie eine Entscheidung getroffen haben, informieren Sie bitte Ihren Vorgesetzten. Muss ich einen Antrag für eine Pflegekarenz/Familienhospiz stellen? Nein es reicht, wenn Sie Ihre Entscheidung dem Vorgesetzten mitteilen, er gibt dies in der Personalabteilung bekannt. Die Personalabteilung setzt eine entsprechende Vereinbarung auf. Wie kann ich mich finanziell absichern, wenn ich für eine gewisse Zeit gar nicht/weniger arbeite? 1. Pflegekarenzgeld Arbeitnehmer, die Pflegekarenz, -teilzeit oder Familienhospizkarenz beantragen, haben grundsätzlich auch Anspruch auf Pflegekarenzgeld. Das Pflegekarenzgeld ist einkommensabhängig und entspricht in der Höhe ca. dem Arbeitslosengeld (55% des täglichen Nettoeinkommens, Berechnung anhand des durchschnittlichen Bruttoentgelts). Sie erhalten jedoch mindestens Pflegekarenzgeld in Höhe der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze. Für unterhaltsberechtigte Kinder gibt es Zuschläge. Während des Pflegekarenzgeldbezugs werden Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge durch den Bund übernommen. Über die Gewährung, Entziehung oder Neubemessung des Pflegekarenzgeldes entscheidet das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice). 2. Härteausgleichsfond (Zuschuss zum Pflegekarenzgeld) Wenn das Haushaltseinkommen (inkl. Pflegekarenzgeld) einen bestimmten Grenzwert nicht übersteigt, gibt es die Möglichkeit, einen Zuschuss zu erhalten. Damit soll erreicht werden, dass im Einzelfall das Einkommen pro Person auf EUR 700,- monatlich angehoben wird. Informationen zum Familienhospizkarenz-Härteausgleich erhalten Sie beim Familienservice unter der Telefonnummer 0800/ (kostenlos aus ganz Österreich). 16

17 3. Förderung der 24-Stunden-Betreuung Sie haben Anspruch auf eine Förderung wenn: die betreuungsbedürftige Person rund um die Uhr betreut werden muss, die von Ihnen betreute Person Pflegegeld ab Stufe 3 bezieht und ihr monatliches Nettoeinkommen EUR 2.500,- nicht übersteigt. Wann bin ich wo versichert und warum ist das wichtig? Solange Sie Pflegekarenzgeld beziehen, sind Sie über dieses versichert. Sollten Sie kein Pflegekarenzgeld beziehen, sind Sie nicht versichert. Sie müssen sich entweder bei Ihrem Mann/Ihrer Frau bzw. Lebensgefährten mitversichern oder selbst versichern. Sollten Sie nicht versichert sein, können Sie keine Leistungen beim Arzt (oder auch Krankenhäusern) in Anspruch nehmen bzw. müssen dafür selbst zahlen! Was passiert mit meinem Dienstverhältnis während dieser Zeit? Während der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit besteht kein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz für den Dienstnehmer. Sie haben jedoch Motivkündigungsschutz (d.h. Sie können nicht wegen der Inanspruchnahme der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit gekündigt werden). Bei einer Familienhospizkarenz haben Sie einen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Die Zeit der Unterbrechung wird auf das bestehende Dienstverhältnis hinsichtlich dienstzeitabhängiger Ansprüche nicht angerechnet. Sonderzahlungen werden anteilig ausgezahlt. Was kann man für die pflegebedürftige Person machen? Abhängig von der Pflegestufe können Sie Pflegegeld beantragen. Je nach Einzelfall gibt es auch Alternativen, zb: erhöhte Familienbeihilfe bei dauerhafter Behinderung Möglichkeiten Kosten steuerlich abzusetzen (außergewöhnliche Belastungen) Ermäßigungen etc Detailinformationen dazu finden Sie im BR-Folder»Rechte & Pflichten«. Dieser sollte in jeder BILLA Filiale zur Verfügung stehen bzw. kann via Telefon unter angefordert werden. 17

18 9. Wichtige Adressen, Ansprechpartner & Links 9.1. Behörden und offizielle Institutionen Info vom Sozialministerium Alle Informationen zu Pflegegeld, Pflege von Angehörigen übersichtlich zusammengefasst: Österreichisches Pflegetelefon (0800/ ) Österreichweite, gebührenfreie Hotline für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörige. Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr, Freitag von 8 13 Uhr Schriftliche Anfragen können Sie gerne per Fax unter 0800/ oder per an pflegetelefon@sozialministerium.at richten. Plattform für pflegende Angehörige Von häufig gestellten Fragen bis hin zu Adressen von Selbsthilfegruppen. Hier finden Sie alles, was Ihnen als Pflegender Unterstützung bietet. AMS Info zu»weiterbildungsgeld«bei 12 AVRAG Formulare & Anträge Hier finden Sie alle Anträge, Informationen zu den Formularen und praktische Ausfüllhilfen. help.gv.at 18

19 9.2. Hilfsorganisationen und Vereine CARITAS Pflege Das Caritas-Online-Portal zum Thema Pflegeeinrichtungen und Betreuung. HILFSWERK Österreichweites Netzwerk zu Pflege, Betreuung & Kinder Aufstellung aller Landesstellen. Tel. 01/ LEBENSHILFE Interessenvertretung für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung in Österreich. Tel.: 01/ Dachverband HOSPIZ Österreich (DVHÖ) Informationen zu Voraussetzungen, Antrag und Dauer der Familienhospizkarenz. Tel.: +43 (0)

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