Tel. : Mobil: Fax: Mitglied bei: DPVKOM seit: Nr.: bestätigt durch Mitgliedsgewerkschaft

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Tel. : Mobil: Fax: Mitglied bei: DPVKOM seit: Nr.: bestätigt durch Mitgliedsgewerkschaft"

Transkript

1 Rechtsschutzantrag DBB Dienstleistungszentrum Süd-West Kaiserring Mannheim Telefon: 0621 / Telefax: 0621 / Name/Vorname: geb.: Anschrift: Tel. : Mobil: Fax: Mitglied bei: DPVKOM seit: Nr.: bestätigt durch Mitgliedsgewerkschaft Unterschrift Angestellte/r oder Bedienstete/r bei: Angestellte/r * Arbeiter/in * Beamte/r * Rentner/in oder Pensionär/in * Vollzeit * Teilzeit * Bitte Anzahl der Wochenstunden angeben: *(bitte Zutreffendes ankreuzen) in der Sache (Beschreibung des Sachverhalts; Unterlagen sind in Kopie beizufügen: Mit der Weitergabe des Schriftverkehrs, der im Rahmen der Rechtsschutzgewährung anfällt, an meine Mitgliedsgewerkschaft bzw. an den zuständigen Landesbund bin ich entsprechend 8 Abs der Rahmenrechtsschutzordnung für den Deutschen Beamtenbund und seine Mitgliedsgewerkschaften einverstanden. Die Rechtsschutzordnung der DPVKOM habe ich erhalten und erkläre ausdrücklich, dass ich mit den Bedingungen einverstanden bin. Ich bin auch einverstanden mit der Speicherung und Verarbeitung meiner Daten im Rahmen der Bearbeitung des Rechtsschutzfalles. Ort, Datum und Unterschrift des Einzelmitgliedes Rechtsschutz gewährt von einer Mitgliedsgewerkschaft des DBB gem. 4 der DBB Satzung und weitergeleitet an das Dienstleistungszentrum Süd-West Datum, Stempel und Unterschrift

2 Rechtsschutzordnung für die Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) 1 Geltungsbereich Diese Rechtsschutzordnung gilt für die DPVKOM und ihre Landes- und Regionalverbände mit Ausnahme der DPVKOM Bayern. 2 Begriff des Rechtsschutzes (1) Rechtsschutz im Sinne dieser Rechtsschutzordnung ist die Rechtsberatung und der Verfahrensrechtsschutz. (2) Rechtsberatung beinhaltet die schriftliche oder mündliche Erteilung oder Vermittlung eines Rates oder einer Auskunft oder die Erstellung eines Rechtsgutachtens. (3) Verfahrensrechtsschutz beinhaltet die rechtliche Vertretung des Einzelmitglieds in einem gerichtlichen Verfahren oder die diesem Verfahren vorausgehenden Tätigkeiten. 3 Umfang des Rechtsschutzes Die Kommunikationsgewerkschaft DPV gewährt ihren Mitgliedern Rechtsschutz grundsätzlich nur für solche Fälle, die - aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, - aus der Tätigkeit für die DPVKOM erwachsen oder - der Wahrung von Rechten dienen, die arbeits-, sozial- oder beamtenrechtlich verankert sind. Rechtsschutz kann dabei nur im Zusammenhang mit branchenspezifischen Beschäftigungsverhältnissen gewährt werden. Fördernde Mitglieder haben keinen Anspruch auf Rechtsschutz. 4 Rechtsschutzvoraussetzungen (1) Für die Gewährung des erstinstanzlichen Rechtsschutzes in allen Disziplinar-, Sozial-, Verwaltungs- und Arbeitsgerichtsverfahren sind die Regional- und Landesverbände zuständig. Über die Gewährung von Rechtsschutz in Berufungs- und Revisionsverfahren entscheidet der Bundesvorstand.

3 - 2 - (2) Die Gewährung von Rechtsschutz erfolgt grundsätzlich nur für Fälle, die nach Beginn der Mitgliedschaft entstanden sind. (3) In Disziplinar-, Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren wird nur dann Verfahrensrechtsschutz gewährt, wenn kein vorsätzlich begangenes Delikt gegeben ist. (4) Der Verfahrensrechtsschutz wird nur dann gewährt, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichend Aussicht auf Erfolg hat. Die Erfolgsaussichten werden von den rechtsschutzgewährenden Stellen - ggf. unter Beteiligung des Bundesvorstandes - geprüft. Besteht keine Aussicht auf Erfolg, kann der Rechtsschutz versagt werden. Die endgültige Entscheidung trifft der Bundesvorstand. Wird trotz mangelnder Erfolgsaussichten ausnahmsweise dennoch Rechtsschutz gewährt, kann das Mitglied an den anfallenden Rechtsschutzkosten beteiligt werden. Die endgültige Entscheidung trifft der Bundesvorstand. (5) Rechtsschutz wird nicht gewährt, wenn die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung den gewerkschaftlichen Bestrebungen zuwiderläuft. (6) Soweit eine Rechtsschutzgewährung im Sinne der 2 und 4 durch Dritte erfolgt oder erfolgen könnte, entfällt eine Rechtsschutzgewährung nach dieser Rechtsschutzordnung. 5 Anspruch auf Rechtsschutz; Haftung Ein Rechtsanspruch auf Rechtsschutzgewährung besteht nicht. Eine Haftung im Bereich des Rechtsschutzes ist ausgeschlossen. 6 Verfahren bei der Rechtsschutzgewährung (1) Rechtsschutz wird nur auf schriftlichen, an die für die Gewährung des Rechtsschutzes zuständige Stelle gerichteten Antrag gewährt. (2) Zuständig für die Rechtsschutzgewährung ist der Regional- bzw. Landesverband in dem der Antragsteller Mitglied ist. Bei Streitigkeiten über die Gewährung von Rechtsschutz ist der Justitiar der DPVKOM einzubinden. Das Letztentscheidungsrecht obliegt dem Bundesvorstand.

4 - 3 - (3) Dem Antrag auf Rechtsschutz sind eine eingehende Darstellung des Sachverhaltes sowie alle Unterlagen beizufügen. (4) Der Verfahrensrechtsschutz ist für jede Instanz gesondert zu beantragen. Legt der Gegner des Rechtsschutzsuchenden nach Abschluss einer Instanz ein Rechtsmittel ein, so bedarf es für die Rechtsmittelinstanz keines besonderen Antrages. (4) Bei Gewährung von Verfahrensrechtsschutz wird ein Prozessbevollmächtigter von der rechtsschutzgewährenden Stelle bestimmt. Regelmäßig sollen die in den Dienstleistungszentren des dbb beamtenbund und tarifunion tätigen Rechtsanwälte als Prozessbevollmächtigte benannt werden. Die Beauftragung von externen Rechtsanwälten bedarf der Zustimmung des Bundesvorstandes. (5) Der Bundesvorstand ist auf Verlangen über den Stand der Verfahren zu unterrichten. (6) Vergleiche bedürfen der Zustimmung der rechtsschutzgewährenden Stelle; in Zweifelsfällen ist der Justiziar der DPVKOM einzuschalten. Kann die Rücksprache nicht rechtzeitig erfolgen, sind Vergleiche unter dem Vorbehalt des Widerrufs abzuschließen. (7) Die DPVKOM ist berechtigt, das in dem Verfahren gewonnenen Material zu verwerten, insbesondere zu veröffentlichen. Dies darf nicht zum Nachteil des betreffenden Einzelmitglieds geschehen. 7 Rechtsschutzkosten (1) Die Rechtsberatung und der Verfahrensrechtsschutz erfolgen grundsätzlich kostenlos. (2) Wird ein Verfahren ohne Zustimmung der rechtsschutzgewährenden Stelle eingeleitet oder über die bewilligte Instanz hinaus weitergeführt, so erfolgt keine Kostenerstattung. (3) Honorarvereinbarungen mit Dritten können nur im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand getroffen werden.

5 - 4 - (4) Wenn der Antragsteller den Rechtsstreit gewinnt, so hat er die Ansprüche auf Kostenerstattung aus der Entscheidung gegen den Unterlegenen in Höhe der entstandenen Rechtsschutzkosten an die DPVKOM abzutreten. (5) Die Kosten des Verfahrensrechtsschutzes sind von dem Mitglied zu erstatten, wenn es innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Rechtsstreites aus der DPVKOM ausscheidet. 8 Entzug des Rechtsschutzes (1) Der Rechtsschutz kann entzogen werden, wenn die Gewährung auf unzutreffenden Angaben beruht, wenn der Antragsteller die notwendige Zusammenarbeit bei der Aufklärung vermissen läßt oder wenn ein Verstoß gegen diese Rechtsschutzordnung vorliegt. Bereits gezahlte Vorschüsse sind in solchen Fällen an die DPVKOM zurückzuzahlen. (2) Das gleiche gilt, wenn das Mitglied während des Verfahrens aus der DPVKOM ausscheidet. (3) Wird die Rechtsverfolgung während des Verfahrens aussichtslos, so kann die rechtsschutzgewährende Stelle den Rechtsschutz für die Zukunft entziehen. 9 Sonderregelungen Die Gewährung von Rechtsschutz für Kraftfahrer und die Erstattung von Kosten der RV/LV werden in besonderen Richtlinien geregelt. 10 Inkrafttreten Diese Rechtsschutzordnung tritt am in Kraft.

Rechtsschutz. Der Rechtsschutz gehört zu denjenigen Serviceangeboten, die eine leistungsfähige Gewerkschaft ausmachen.

Rechtsschutz. Der Rechtsschutz gehört zu denjenigen Serviceangeboten, die eine leistungsfähige Gewerkschaft ausmachen. Rechtsschutz Der Rechtsschutz gehört zu denjenigen Serviceangeboten, die eine leistungsfähige Gewerkschaft ausmachen. Deshalb unterstützt der DBB seine mitgliedsgewerkschaften darin, für ihre Mitglieder

Mehr

Mitglieder des vbob erhalten bei Streitigkeiten in beruflichen und gewerkschaftlichen Angelegenheiten Rechtsschutz durch

Mitglieder des vbob erhalten bei Streitigkeiten in beruflichen und gewerkschaftlichen Angelegenheiten Rechtsschutz durch Rechtsschutz im vbob Mitglieder des vbob erhalten bei Streitigkeiten in beruflichen und gewerkschaftlichen Angelegenheiten Rechtsschutz durch Rechtsberatung Gewährung von Verfahrensrechtsschutz Rechtsschutz

Mehr

Recht schutz im VBOB. Nähe ist unsere Stärke. Rechtsschutz im VBOB. Gewährung von Verfahrensrechtsschutz. Rechtsberatung

Recht schutz im VBOB. Nähe ist unsere Stärke. Rechtsschutz im VBOB. Gewährung von Verfahrensrechtsschutz. Rechtsberatung Rechts sc hutz Rechtsschutz im VBOB Mitglieder des VBOB erhalten bei Streitigkeiten in beruflichen und gewerkschaftlichen Angelegenheiten Rechtsschutz durch XX Rechtsberatung XX Gewährung von Verfahrensrechtsschutz

Mehr

Rechtsschutzordnung. 1 Grundsätze des Rechtsschutzes

Rechtsschutzordnung. 1 Grundsätze des Rechtsschutzes Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe Rechtsschutzordnung über die Gewährung von Rechtsschutz und Rechtsbeistand gem. 11 Ziffer 3 der Satzung des Verbandes Kirchlicher

Mehr

RECHTSSCHUTZORDNUNG der DEUTSCHEN POLIZEIGEWERKSCHAFT Hamburg im dbb - DPolG Hamburg -

RECHTSSCHUTZORDNUNG der DEUTSCHEN POLIZEIGEWERKSCHAFT Hamburg im dbb - DPolG Hamburg - RECHTSSCHUTZORDNUNG der DEUTSCHEN POLIZEIGEWERKSCHAFT Hamburg im dbb - DPolG Hamburg - Stand: 07.09.2017 Die nachfolgenden Bestimmungen regeln das Verfahren bezüglich der Gewährung von Rechtsschutz durch

Mehr

Nähe ist unsere Stärke. Rechtsschutz im VBOB. Gewährung von Verfahrensrechtsschutz. Rechtsberatung

Nähe ist unsere Stärke. Rechtsschutz im VBOB. Gewährung von Verfahrensrechtsschutz. Rechtsberatung Recht sschut z Rechtsschutz im VBOB Mitglieder des VBOB erhalten bei Streitigkeiten in beruflichen und gewerkschaftlichen Angelegenheiten Rechtsschutz durch Rechtsberatung Gewährung von Verfahrensrechtsschutz

Mehr

Bayerische Justiz-Gewerkschaft e.v. Mitglied des BBB, des DBB und der DBB-Tarifunion

Bayerische Justiz-Gewerkschaft e.v. Mitglied des BBB, des DBB und der DBB-Tarifunion Bayerische Justiz-Gewerkschaft e.v. Mitglied des BBB, des DBB und der DBB-Tarifunion Bayerische Justiz-Gewerkschaft Kempten Allgäu Residenzplatz 4-6 87435 Kempten Bernd Hiltensberger stv. Landesvorsitzender

Mehr

des Bayerischen Journalisten-Verbandes (BJV)

des Bayerischen Journalisten-Verbandes (BJV) Rechtsschutzordnung des Bayerischen Journalisten-Verbandes (BJV) entsprechend der einheitlichen Rechtsschutzordnung des DJV, vom Gesamtvorstand am 23. September 2003 empfohlen, und von der BJV-Mitgliederversammlung

Mehr

VI. Gewerkschaftstag 2013 des SBB

VI. Gewerkschaftstag 2013 des SBB SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen VI. Gewerkschaftstag 2013 des SBB Rechtsschutzordnung 1 Geltungsbereich (1) Der SBB- Beamtenbund und Tarifunion Sachsen gewährt nach Maßgabe der nachstehenden Rechtsschutzordnung

Mehr

Rechtsschutzordnung der Gewerkschaft der Polizei Bezirk Bundespolizei

Rechtsschutzordnung der Gewerkschaft der Polizei Bezirk Bundespolizei Rechtsschutzordnung der Gewerkschaft der Polizei Bezirk Bundespolizei 1 (1) Gemäß 3 der Satzung der GdP gewährt die Gewerkschaft ihren Mitgliedern Rechtsschutz. Die Gewährung des Rechtsschutzes im Sinne

Mehr

Präambel. 1 Gegenstand der Richtlinie

Präambel. 1 Gegenstand der Richtlinie Präambel Diese Richtlinie beschreibt Art und Umfang des Rechtsschutzes für Mitglieder der DPolG Bundespolizeigewerkschaft. Um den Mitgliedern der DPolG Bundespolizeigewerkschaft einen umfangreichen, abgestimmten

Mehr

Rechtsschutzordnung des BLLV in der Fassung vom 09.05.2012

Rechtsschutzordnung des BLLV in der Fassung vom 09.05.2012 Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband e. V. Rechtsabteilung Postfach 15 02 09 80042 München Bavariaring 37 80336 München Tel. 089 721001-42 Fax 089 721001-33 www.bllv.de Rechtsschutzordnung des BLLV

Mehr

Straf- Disziplinar- Verwaltungs- Zivil- Renten- Arbeits- Sozialgerichtsverfahren

Straf- Disziplinar- Verwaltungs- Zivil- Renten- Arbeits- Sozialgerichtsverfahren ANTRAG GEWÄHRUNG VON RECHTSSCHUTZ PERSÖNLICHE DATEN: PLZ, Wohnort: Mobil: E-Mail: Geburtsdatum: DATEN ZUM ARBEITSVERHÄLTNIS: Beruf, Eingruppierung: Tarifkraft Rentner Unternehmen/Betrieb: Postanschrift:

Mehr

Rechtsschutzordnung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) im DBB Landesverbandes Brandenburg e.v.

Rechtsschutzordnung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) im DBB Landesverbandes Brandenburg e.v. Rechtsschutzordnung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) im DBB Landesverbandes Brandenburg e.v. Geltungsbereich / Grundlage 1 (1) Diese Rechtsschutzordnung gilt für den Landesverband Brandenburg

Mehr

Rechtsschutzordnung für den Sächsischen Lehrerverband e.v. (SLV) Mitgliedsgewerkschaft im dbb - beamtenbund und tarifunion

Rechtsschutzordnung für den Sächsischen Lehrerverband e.v. (SLV) Mitgliedsgewerkschaft im dbb - beamtenbund und tarifunion 1 Rechtsschutzordnung für den Sächsischen Lehrerverband e.v. (SLV) Mitgliedsgewerkschaft im dbb - beamtenbund und tarifunion 1 Geltungsbereich (1) Diese Rechtsschutzordnung gilt für den SLV als Mitglied

Mehr

Bund Deutscher Kriminalbeamter

Bund Deutscher Kriminalbeamter Rechtsschutzordnung des Bund Deutscher Kriminalbeamter in der Fassung vom 26.03.2009 Präambel Die nachfolgenden Bestimmungen regeln das Verfahren bei der Rechtsschutzgewährung. Der Anspruch auf Rechtsschutz

Mehr

Rechtsschutzordnung der komba gewerkschaft nrw

Rechtsschutzordnung der komba gewerkschaft nrw Rechtsschutzordnung der komba gewerkschaft nrw beschlossen vom Landesvorstand am 20. April 2018 1 Geltungsbereich Diese Rechtsschutzordnung gilt für die Mitglieder der komba gewerkschaft nrw. Den Hinterbliebenen

Mehr

Rechtsschutzordnung des DBB NRW in der vom Hauptvorstand am 23. November 2009 beschlossenen Fassung

Rechtsschutzordnung des DBB NRW in der vom Hauptvorstand am 23. November 2009 beschlossenen Fassung Rechtsschutzordnung des DBB NRW in der vom Hauptvorstand am 23. November 2009 beschlossenen Fassung PRÄAMBEL Der Rechtschutz des DBB NRW ist für seine Einzelmitglieder anders als eine private Rechtsschutzversicherung

Mehr

Rahmenrechtsschutzordnung

Rahmenrechtsschutzordnung Rahmenrechtsschutzordnung In der Fassung des Bundeshauptvorstandsbeschlusses vom 16.06.2009 Präambel Die DBB-Landesbünde und DBB-Mitgliedsgewerkschaften können gemäß der Satzung des DBB Beamtenbund und

Mehr

Rechtsschutzordnung der komba gewerkschaft saarland

Rechtsschutzordnung der komba gewerkschaft saarland Rechtsschutzordnung der komba gewerkschaft saarland 1 Geltungsbereich Diese Rechtsschutzordnung gilt für die Mitglieder der komba gewerkschaft saarland. Den Hinterbliebenen solcher Mitglieder, die bei

Mehr

Der dbb hat deshalb die Grundzüge der Rechtschutzgewährung in dem in der Anlage beigefügten Schreiben zusammengefasst.

Der dbb hat deshalb die Grundzüge der Rechtschutzgewährung in dem in der Anlage beigefügten Schreiben zusammengefasst. An die Mitgliedsverbände der Deutschen SteuerGewerkschaft 12. Mai 2005 InfoNr. 38/2005 dbb Rahmenrechtschutzordnung Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die BuHaVoKommission für Organisationsfragen und

Mehr

Rechtsschutzordnung der BTBkomba Gewerkschaft für öffentliche Dienstleistungen, Technik und Naturwissenschaften Baden-Württemberg e. V.

Rechtsschutzordnung der BTBkomba Gewerkschaft für öffentliche Dienstleistungen, Technik und Naturwissenschaften Baden-Württemberg e. V. Rechtsschutzordnung der BTBkomba Gewerkschaft für öffentliche Dienstleistungen, Technik und Naturwissenschaften Baden-Württemberg e. V. 1 Geltungsbereich Diese Rechtsschutzordnung gilt für die Mitglieder

Mehr

Rechtsschutzordnung des BBW - Beamtenbund Tarifunion

Rechtsschutzordnung des BBW - Beamtenbund Tarifunion Rechtsschutzordnung des BBW - Beamtenbund Tarifunion in der vom Landeshauptvorstand am 18.11.2009 beschlossenen Fassung 1 Personenkreis (1) Der BBW - Beamtenbund Tarifunion (BBW) gewährt entsprechend 3

Mehr

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter)

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter) IHK Nordschwarzwald Recht / Steuern Dr.-Brandenburg-Str. 6 75173 Pforzheim Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten

Mehr

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter)

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter) Ihr Firmenname Straße und Hausnummer PLZ Ort IHK Bodensee-Oberschwaben Finanzanlagenvermittler Lindenstr. 2 88250 Weingarten Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (bei

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Die mit * gekennzeichneten Felder können Sie freiwillig ausfüllen Sie ermöglichen eine schnellere

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Ausbildung Tel.: 0651 207-265 Fax: 0651 207-215 E-Mail: jrauschenbach@hwk-trier.de Stand: 09/14 Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG).

Mehr

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für Honorar-Finanzanlagenberater

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für Honorar-Finanzanlagenberater IHK Heilbronn-Franken Finanzanlagenvermittler Ferdinand-Braun-Str. 20 74074 Heilbronn Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für Honorar-Finanzanlagenberater Antragsteller: juristische Person

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Unterstützung ehrenamtlicher Willkommensinitiativen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Unterstützung ehrenamtlicher Willkommensinitiativen Landesamt für Soziales und Versorgung Dezernat 53 Lipezker Straße 45, Haus 5 03048 Cottbus Gesch-Z.: Datum: (vom LASV auszufüllen) Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Unterstützung ehrenamtlicher

Mehr

Markensatzung für die Gestattung der Nutzung der regionalen Dachmarke Spreewald (Kollektivmarke)

Markensatzung für die Gestattung der Nutzung der regionalen Dachmarke Spreewald (Kollektivmarke) Markensatzung für die Gestattung der Nutzung der regionalen Dachmarke Spreewald (Kollektivmarke) 1 Trägerschaft Der Verein, der zur Gestattung der Nutzung der regionalen Dachmarke Spreewald als Markeninhaber

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Die mit * gekennzeichneten Felder können Sie freiwillig ausfüllen sie ermöglichen eine schnellere

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Freyburg (Unstrut)

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Freyburg (Unstrut) Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Freyburg (Unstrut) Gemäß 35 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) vom 17.06.2014

Mehr

Antrag auf Zusicherung zur Übernahme der Mietkaution nach 22 Abs. 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)

Antrag auf Zusicherung zur Übernahme der Mietkaution nach 22 Abs. 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) Antrag auf Zusicherung zur Übernahme der Mietkaution nach 22 Abs. 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) Dienststelle Tag der Antragstellung Team Eingangsstempel Nummer der Bedarfsgemeinschaft

Mehr

Interesse an einer Ausbildung zum Meister des Handwerks

Interesse an einer Ausbildung zum Meister des Handwerks Interesse an einer Ausbildung zum Meister des Handwerks Ich habe Interesse an den Vorbereitungslehrgängen zur Meisterprüfung im... -Handwerk für die Teile: I II III IV Name, Vorname Geburtsname Geburtsdatum/-ort

Mehr

Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft - AG

Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft - AG Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft - AG Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen; besondere Bemerkungen auf gesondertem Blatt. Rechtsanwaltskammer Celle Bahnhofstraße 5 29221 Celle Antrag

Mehr

Satzung der Gemeinde Jade. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. in der Gemeinde Jade

Satzung der Gemeinde Jade. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. in der Gemeinde Jade Satzung der Gemeinde Jade über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Jade Veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Wesermarsch Nr.34 vom 23.12.2011, in Kraft getreten am 01.11.2011

Mehr

Textilreinigungsgewerbe TARIFVERTRAG ÜBER VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN

Textilreinigungsgewerbe TARIFVERTRAG ÜBER VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 00 702 077 603 00 Bundesrepublik Deutschland - West Branche: Arbeiter, Angestellte und Auszubildende Textilreinigungsgewerbe Abschluss: 06.10.2003 gültig ab: 01.06.2003

Mehr

Einspruchs- und Beschwerdeverfahren

Einspruchs- und Beschwerdeverfahren AL-06/VA-04 Einspruchs- und Beschwerdeverfahren Seite 1 von 5 6.1 Zweck Einspruchs- und Beschwerdeverfahren Diese VA regelt die Vorgehensweise der Bearbeitung von Einsprüchen, Beschwerden, Streitfällen

Mehr

Wie weit geht der Rechtsschutz und wer bekommt ihn?

Wie weit geht der Rechtsschutz und wer bekommt ihn? Wie weit geht der Rechtsschutz und wer bekommt ihn? Rechtsschutz können wir nur in den Fällen gewähren, die im Zusammenhang mit Ihrer derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit

Mehr

Schlichtungsantrag. Vollmacht (Bei Vertretung ausfüllen)

Schlichtungsantrag. Vollmacht (Bei Vertretung ausfüllen) Absender (nur angeben, wenn abweichend von Patientendaten) Telefon An die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Hans-Böckler-Allee 3 D-30173 Hannover Schlichtungsantrag

Mehr

Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft mbh

Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen; besondere Bemerkungen auf gesondertem Blatt. Rechtsanwaltskammer Bockenheimer Anlage 36 60322 Frankfurt

Mehr

Zusatzbestimmungen zur Rechtsschutzordnung:

Zusatzbestimmungen zur Rechtsschutzordnung: Nach 16 der Rechtsschutzordnung gibt sich die Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Baden-Württemberg e.v., nachfolgende Zusatzbestimmungen zur Rechtsschutzordnung: Zu 1: Die Rechtsschutzkommission setzt

Mehr

DIRO-Strafrechtstag 2016 in Hagen

DIRO-Strafrechtstag 2016 in Hagen DIRO-Strafrechtstag 2016 in Hagen Kostentragungspflicht im Strafverfahren bei Freisprüchen und Einstellungen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Ingo E. Fromm caspers mock Anwälte Koblenz

Mehr

Fragebogen. im Falle von unberechtigten Negativeinträgen im Datenbestand einer Wirtschaftsauskunftei

Fragebogen. im Falle von unberechtigten Negativeinträgen im Datenbestand einer Wirtschaftsauskunftei Fragebogen im Falle von unberechtigten Negativeinträgen im Datenbestand einer Wirtschaftsauskunftei Bitte mit der Originalvollmacht und den übrigen Unterlagen senden an: ilex Rechtsanwälte, Voltaireweg

Mehr

Mediationsordnung. für Wirtschaftskonflikte. der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf

Mediationsordnung. für Wirtschaftskonflikte. der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf - 2 - MEDIATIONSORDNUNG FÜR WIRTSCHAFTSKONFLIKTE der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf vom 19. Mai 2003,

Mehr

1 Anwendungsbereich. 2 Bürgervorsteherin oder Bürgervorsteher

1 Anwendungsbereich. 2 Bürgervorsteherin oder Bürgervorsteher Satzung der über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) unter Berücksichtigung der 1. Nachtragssatzung vom 23.02.06, der 2. Nachtragssatzung vom 13.06.07,

Mehr

Hochschullehrerbund Bundesvereinigung e. V. Rechtsschutzsatzung

Hochschullehrerbund Bundesvereinigung e. V. Rechtsschutzsatzung Rechtsschutzsatzung beschlossen von der Bundesdelegiertenversammlung des Hochschullehrerbundes Bundesvereinigung e. V. am 4. Mai 2013. 1 Geltungsbereich Die Rechtsschutzsatzung beschreibt Rechtsdienstleistungen

Mehr

E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g der Stadt Ahrensburg

E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g der Stadt Ahrensburg E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g der Stadt Ahrensburg 1. Änderungssatzung vom 29.08.2005 (in Kraft seit dem 01.09.2005) *1) 2. Änderungssatzung vom 19.11.2007 (in Kraft seit dem 01.01.2008) *2)

Mehr

Antrag. auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft

Antrag. auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft Rechtsanwaltskammer Nürnberg Fürther Straße 115 90429 Nürnberg Anlagen: 1. beglaubigte Ablichtung der aktuellen Teilhaberliste nach 8 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG

Mehr

1 Bürgervorsteherin, Bürgervorsteher

1 Bürgervorsteherin, Bürgervorsteher Satzung über die Entschädigung der in der Stadt Fehmarn tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) Aufgrund der 4 und 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen - Merkblatt -

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen - Merkblatt - Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen - Merkblatt - A. Bestellungsgrundlage Die Industrie- und Handelskammer bestellt gemäß 36 Gewerbeordnung auf Antrag Sachverständige für bestimmte

Mehr

Anmeldung Zertifikatslehrgang Hybrid-OP-Techniker

Anmeldung Zertifikatslehrgang Hybrid-OP-Techniker Anmeldung Zertifikatslehrgang Hybrid-OP-Techniker Für die Anmeldung schicken Sie bitte das ausgefüllte Anmeldeformular per Email, Fax oder Post an eine der unten angegebenen Adressen. Sie erhalten dann

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach 34i Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach 34i Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) Absender Postleitzahl, Ort Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach 34i Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) 1. Antragsteller/in: Juristische Person (z.b.gmbh, AG) IHK Ident-Nr.

Mehr

Schnuppermitgliedschaft Segelfliegen AUSBILDUNGSVERTRAG. Zwischen dem. Flugsportverein Gießen e.v. nachstehend Luftfahrerschule genannt -

Schnuppermitgliedschaft Segelfliegen AUSBILDUNGSVERTRAG. Zwischen dem. Flugsportverein Gießen e.v. nachstehend Luftfahrerschule genannt - Flugsportverein ießen e.v. Flugsportverein Gießen e.v. Postfach 110 343 35348 Gießen T +49 641 52 026 I www.fsv-giessen.de E mail@fsv-giessen.de Schnuppermitgliedschaft Segelfliegen AUSBILDUNGSVERTRAG

Mehr

Feuerwehr-Entschädigungssatzung 1.06

Feuerwehr-Entschädigungssatzung 1.06 Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Teltow (Feuerwehr-Entschädigungssatzung FwEntschS) - Lesefassung - 1 Geltungsbereich Diese Satzung

Mehr

Antrag auf Erteilung des Siegels nach DS-BvD-GDD-01

Antrag auf Erteilung des Siegels nach DS-BvD-GDD-01 Antragsnummer: Antragseingang: (wird von der Zertifizierungsstelle ausgefüllt) DSZ Datenschutz Zertifizierungsgesellschaft mbh Heinrich-Böll-Ring 10 53119 Bonn Antrag auf Erteilung des Siegels nach DS-BvD-GDD-01

Mehr

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den AMTSBLATT für die Stadt Templin 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den 13.04.2010 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung Hinweis der verbandsangehörigen Gemeinde Stadt Templin 1 des Abwasserzweckverbandes

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bretnig-Hauswalde

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bretnig-Hauswalde Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bretnig-Hauswalde Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und 3 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über kommunale

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Handwerkstraße 5 07545 Gera Postfach 1251, 07502 Gera Telefon: 0365 / 82 25-0 Telefax: 0365 / 82 25-199 Internet: www.hwk-gera.de E-Mail: info@hwk-gera.de Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung (wird

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG) (Absender) Verbandsgemeindeverwaltung Konz -Gewerbeamt- Am Markt 11 54329 Konz Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG)

Mehr

Aufgaben und Befugnisse des Verwalters bei Rechtsstreitigkeiten der Wohnungseigentümer, insbesondere bei Beschlussanfechtung

Aufgaben und Befugnisse des Verwalters bei Rechtsstreitigkeiten der Wohnungseigentümer, insbesondere bei Beschlussanfechtung Aufgaben und Befugnisse des Verwalters bei Rechtsstreitigkeiten der Wohnungseigentümer, insbesondere bei Beschlussanfechtung Horst Müller Kanzlei Müller & Hillmayer www.mueller-hillmayer.de 1 27 WEG: Aufgaben

Mehr

Satzung der Stadt Reinbek über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)

Satzung der Stadt Reinbek über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) Satzung der Stadt Reinbek über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) Aufgrund der 4 und 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung

Mehr

Haftung des Vorstandes

Haftung des Vorstandes Haftung des Vorstandes Tobias Schmelz, Leiter Abteilung Recht des HTSV 15. November 2009, T. Schmelz 1 A. Einführung: Die Mitglieder des Vorstandes haften dem Verein, den Mitgliedern und Dritten nach:

Mehr

Antrag auf Anerkennung als Fachzahnärztin/Fachzahnarzt für Kieferorthopädie bzw. Kieferorthopädin/Kieferorthopäde

Antrag auf Anerkennung als Fachzahnärztin/Fachzahnarzt für Kieferorthopädie bzw. Kieferorthopädin/Kieferorthopäde Zahnärztekammer Berlin Stallstraße 1 10585 Berlin Antrag auf Anerkennung als Fachzahnärztin/Fachzahnarzt für Kieferorthopädie bzw. Kieferorthopädin/Kieferorthopäde Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort:

Mehr

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Berufsrechtsschutz der GEW

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Berufsrechtsschutz der GEW Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Berufsrechtsschutz der GEW 1. Wer erhält Rechtsschutz von der GEW? Der nachfolgende Text ist in 5 Bereiche eingeteilt: 1. Wer erhält Rechtsschutz? S. 1 2. In welchen

Mehr

Antrag -1- Eingangsstempel. Landesamt für Soziales - Integrationsamt Postfach 10 32 52 66032 Saarbrücken

Antrag -1- Eingangsstempel. Landesamt für Soziales - Integrationsamt Postfach 10 32 52 66032 Saarbrücken -1- Eingangsstempel Landesamt für Soziales - Integrationsamt Postfach 10 32 52 66032 Saarbrücken Az. Integrationsamt: C 2. Antrag auf Gewährung von nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Hinweise

Mehr

Dieser Formularsatz enthält alle Formulare, die rund um die Abschlussarbeit benötigt werden: Antrag auf Ausgabe der Abschlussarbeit

Dieser Formularsatz enthält alle Formulare, die rund um die Abschlussarbeit benötigt werden: Antrag auf Ausgabe der Abschlussarbeit Formularsatz zur Abschlussarbeit Dieser Formularsatz enthält alle Formulare, die rund um die Abschlussarbeit benötigt werden: Formular A Antrag auf Ausgabe der Abschlussarbeit Nach Festlegung von Thema,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 13. Juni 2006. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 13. Juni 2006. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 44/04 BESCHLUSS vom 13. Juni 2006 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 Die Beauftragung eines am Sitz des Insolvenzverwalters

Mehr

Antrag auf Eintragung

Antrag auf Eintragung Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle, in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und in das Verzeichnis der Inhaber handwerksähnlicher Gewerbe Verwaltung: Dagobertstraße 2 55116 Mainz Tel.

Mehr

Die Beratungshilfe. Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen

Die Beratungshilfe. Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen Die Beratungshilfe. Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen www.justiz.nrw Bürgerinnen und Bürger, die die Kosten einer Rechtsberatung und/oder -vertretung außerhalb von gerichtlichen

Mehr

Z e i c h n u n g s s c h e i n

Z e i c h n u n g s s c h e i n ABAKUS Xpansion 2013 G e n u s s r e c h t e Zeichnungsschein ABAKUS Xpansion 2013 Genussrechte ABAKUS Managementholding KG Gartenstrasse 40 88212 Ravensburg Telefon +49 (0) 751 977 197-0 Telefax +49 (0)

Mehr

Neufassung der Satzung der Stadt Eckernförde über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern

Neufassung der Satzung der Stadt Eckernförde über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern Neufassung der Satzung der Stadt Eckernförde über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in Verbindung mit 24 GO und der Landesverordnung

Mehr

BOGDANOW & KOLLEGEN. Hamburg - München - Berlin - Heidelberg - Verl. Fragebogen Kapitalanlagen- PROKON

BOGDANOW & KOLLEGEN. Hamburg - München - Berlin - Heidelberg - Verl. Fragebogen Kapitalanlagen- PROKON BOGDANOW & KOLLEGEN Hamburg - München - Berlin - Heidelberg - Verl Fragebogen Kapitalanlagen- PROKON Bitte zurück an Bogdanow & Kollegen (gerne auch per Telefax): Bogdanow & Kollegen Hansastraße 9 20149

Mehr

Merkblatt über das Verfahren zur Restschuldbefreiung

Merkblatt über das Verfahren zur Restschuldbefreiung Merkblatt über das Verfahren zur Restschuldbefreiung 1. Voraussetzungen Voraussetzung für die Erteilung der Restschuldbefreiung ist, dass der Schuldner a. einen eigenen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Mehr

DIENSTLEISTUNGEN FÜR SELBSTSTÄNDIGE UND UNTERNEHMER RUND UMS RECHT

DIENSTLEISTUNGEN FÜR SELBSTSTÄNDIGE UND UNTERNEHMER RUND UMS RECHT DIENSTLEISTUNGEN FÜR SELBSTSTÄNDIGE UND UNTERNEHMER RUND UMS RECHT D.A.S. SCHUTZ RUND UMS RECHT Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bieten wir mit unseren Rechtsschutzprodukten

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, einerseits. und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für die Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen des Bundes (KraftfahrerTV Bund) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten

Mehr

Patentanwalts- Kanzlei Klemm z.hd. Herrn PA. Rolf Klemm Baierbrunner Str. 25

Patentanwalts- Kanzlei Klemm z.hd. Herrn PA. Rolf Klemm Baierbrunner Str. 25 Rückantwortschreiben Zu senden an: ---------------------------------------------------------- Patentanwalts- Kanzlei Klemm z.hd. Herrn PA. Rolf Klemm Baierbrunner Str. 25 D-81379 München Absender: Antragsteller/

Mehr

Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen 53221 Bonn

Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen 53221 Bonn Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen 53221 Bonn Antrag nach der Richtlinie der Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 W 227/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 005 10 O 634/05 Landgericht Potsdam (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Rechtsstreit Versicherung AG, vertreten

Mehr

Satzung der Großen Kreisstadt Riesa über die Verwendung des Stadtwappens und der Stadtflagge. - Stadtwappensatzung - LESEFASSUNG

Satzung der Großen Kreisstadt Riesa über die Verwendung des Stadtwappens und der Stadtflagge. - Stadtwappensatzung - LESEFASSUNG Satzung der Großen Kreisstadt Riesa über die Verwendung des Stadtwappens und der Stadtflagge - Stadtwappensatzung - LESEFASSUNG 1 Führung und Verwendung des Stadtwappens, der Flagge und des Dienstsiegels

Mehr

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 34i Abs. 8, 11a Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO)

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 34i Abs. 8, 11a Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO) (Absender) (PLZ) (Ort) Handelskammer Hamburg GI/3 Adolphsplatz 1 20457 Hamburg ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34i Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO) IM REGELVERFAHREN ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS

Mehr

FRAGEBOGEN Beschäftigter -

FRAGEBOGEN Beschäftigter - FRAGEBOGEN Beschäftigter - zum Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung Az. des Integrationsamtes: Name und Anschrift des Arbeitgebers: I. Angaben zur Person Name, Vorname Anschrift Geburtsdatum:

Mehr

Antrag auf Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft

Antrag auf Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft Antrag auf Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft An den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern Arsenalstraße 9 19053 Schwerin Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft

Mehr

Antrag auf Anerkennung als sachverständige Prüfstelle. durch die EuroPriSe GmbH

Antrag auf Anerkennung als sachverständige Prüfstelle. durch die EuroPriSe GmbH Antrag auf Anerkennung als sachverständige Prüfstelle durch die EuroPriSe GmbH gemäß 3 Verfahrensordnung zur Erteilung des Gütesiegels Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern 1. Angaben zur Prüfstelle 1.1 Name/Bezeichnung

Mehr

Angebotsvergleich Risikolebensversicherung l Auftrag mit Einzugsermächtigung

Angebotsvergleich Risikolebensversicherung l Auftrag mit Einzugsermächtigung Angebotsvergleich Risikolebensversicherung l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Fragebogen vollständig aus und senden Sie ihn mit der unterzeichneten Einzugsermächtigung (am Ende des

Mehr

Förderverein Bücherei der Gemeinde Jork

Förderverein Bücherei der Gemeinde Jork Förderverein Bücherei der Gemeinde Jork 1 Name und Sitz (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein Bücherei der Gemeinde Jork. (2) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und erhält dann den

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Billigkeitsentschädigung für Opfer extremistischer Übergriffe

Antrag auf Gewährung einer Billigkeitsentschädigung für Opfer extremistischer Übergriffe Bundesamt für Justiz Referat III 2 53094 Bonn Antrag auf Gewährung einer Billigkeitsentschädigung für Opfer extremistischer Übergriffe Ich bin Opfer eines rechtsextremistischen antisemitischen linksextremistischen

Mehr

Antrag Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B.

Antrag Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. (IHK) Industrie- und Handelskammer zu Kiel Bergstraße 2 24103 Kiel Antrag Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG)

Mehr

Zulassungsordnung für Börsenhändler an der Tradegate Exchange

Zulassungsordnung für Börsenhändler an der Tradegate Exchange Zulassungsordnung für Börsenhändler an der Tradegate Exchange erlassen vom Börsenrat am 1. Dezember 2009 veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 56/2009 am 11. Dezember 2009 Erster Abschnitt: Zulassung

Mehr

Industrie- und Handelskammer Fulda Hermann Vogt Heinrichstraße Fulda

Industrie- und Handelskammer Fulda Hermann Vogt Heinrichstraße Fulda (Absender) PLZ Ort Industrie- und Handelskammer Fulda Hermann Vogt Heinrichstraße 8 36037 Fulda ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) Vereinfachtes Verfahren

Mehr

Stadt Husum Der Bürgermeister

Stadt Husum Der Bürgermeister Stadt Husum Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung Satzung der Stadt Husum über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern in der Stadt Husum vom 21.03. 2013 Aufgrund der 4 und 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen Landesverband Niedersachsen VLWN

Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen Landesverband Niedersachsen VLWN Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen Landesverband Niedersachsen VLWN Inhalt Anzahl Seiten Diensthaftpflicht-Versicherung S 1 4 Die dbb- und VLWN-Rechtsschutzordnung S 1 9 Selbstdarstellung

Mehr

Änderungsmitteilung zum Eintrag in das Berufsregister sowie zu freiwilligen Angaben

Änderungsmitteilung zum Eintrag in das Berufsregister sowie zu freiwilligen Angaben Rauchstraße 26 10787 Berlin Telefon 0 30/72 61 61-0 Telefax 0 30/72 61 61-212 E-Mail berufsregister@wpk.de www.wpk.de Änderungsmitteilung zum Eintrag in das Berufsregister sowie zu freiwilligen Angaben

Mehr

Delegation des Sachkundenachweises durch Benennung von Aufsichtspersonen gemäß 34 d Abs. 2 Nr. 4 GewO

Delegation des Sachkundenachweises durch Benennung von Aufsichtspersonen gemäß 34 d Abs. 2 Nr. 4 GewO Firmenname Straße und Hausnummer IHK Ulm Recht I Fair Play (VVR) Olgastr. 97-101 89073 Ulm IHK Mitgliedsnummer PLZ Ort Delegation des Sachkundenachweises durch Benennung von Aufsichtspersonen gemäß 34

Mehr