R A H M E N V E R T R A G über die Beratung der Abteilung II. des Bundesministeriums für Wirtschaft. und Energie (BMWi)
|
|
- Paul Huber
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ENTWURF Stand: 29. Februar 2016 R A H M E N V E R T R A G über die Beratung der Abteilung II des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) Zwischen der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) - Auftraggeber - (im Folgenden BMWi genannt) und [ ] vertreten durch [ ] - Auftragnehmer - (im Folgenden Auftragnehmer oder AN genannt) wird folgender Rahmenvertrag geschlossen:
2 ENTWURF Stand: 29. Februar 2016 Gliederung 1. Vertragsgegenstand Vertragsbestandteile Leistungspflichten des Auftragnehmers Einräumung von Nutzungs- und Änderungsrechten Beauftragung von Subunternehmern Vergütung des AN Rechnungsstellung und Zahlung Gewährleistung Haftung Vertraulichkeit Vertragslaufzeit und Kündigungsrecht Schriftformklausel Schlussbestimmungen Salvatorische Klausel Ausfertigung... 7 Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) Seite 2 von 7
3 1. Vertragsgegenstand 1.1. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind Beratungsdienstleistungen zur Unterstützung der energiepolitischen Arbeit der Abteilung II des BMWi, sowie ergänzende Dienstleistungen, die damit im Zusammenhang stehen Ein Anspruch auf die Erteilung von Einzelaufträgen (Leistungsabrufe) durch das BMWi aufgrund dieser Rahmenvereinbarung besteht nicht. Die Ausübung des Rahmenvertrags ist begrenzt auf ein maximales Volumen von fünf Millionen Euro pro Kalenderjahr. 2. Vertragsbestandteile Dieser Vertrag hat die folgenden Bestandteile, wobei die Reihenfolge gleich der Rangfolge für Anwendung und Auslegung bei ggf. auftretenden Widersprüchen der Vertragsbestandteile untereinander ist: 2.1. Die Bestimmungen dieses Vertragstextes Die Leistungsbeschreibung (Anlage 1) Das Preisblatt (Anlage 2) Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Das Angebot des AN vom [ ] (Anlage 3). 3. Leistungspflichten des Auftragnehmers 3.1. Die vom AN zu erbringenden Leistungspflichten, sowie die vom AN bei der Leistungserbringung zu beachtenden Ausführungsbedingungen, ergeben sich im Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) und, ggf. ergänzend, dem Angebot des AN vom [ ] Im Rahmen des Vertrages führt der AN sämtliche Aufgaben in enger Abstimmung mit dem BMWi selbstständig und eigenverantwortlich nach Maßgabe der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) festgelegten Ausführungsbedingungen durch Der AN hat organisatorische, redaktionelle und technische Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass Aufträge nach Zugang des Leistungsabrufs durch das Referat IC4 in Textform ( genügt) unverzüglich begonnen und auf qualitativ höchstem Niveau sowie innerhalb kurzer Reaktionszeiten erledigt werden. Insbesondere hat der AN dafür zu sorgen, dass hierfür jederzeit fachkundiges Personal in ausreichender Anzahl auch bei kurzfristigen Auftragsspitzen zur Verfügung steht Der AN führt die ihm nach diesem Vertrag übertragenen Aufgaben mit höchster fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt aus. Der AN ist verpflichtet, auch alle von ihm beauftragen Dritten (Subunternehmer) zu dieser Sorgfalt zu verpflichten; 278 BGB bleibt unberührt. Beim Einsatz von Subunternehmern prüft der AN jeweils, welcher seiner Subunternehmer für den konkreten Leistungsabruf die jeweils beste Expertise aufweisen und weist die Arbeit diesem zu Auftragserteilungen durch andere Referate als IC4 im Benehmen mit IIC3 sind nicht abrechnungsfähig und begründen keinen Vergütungsanspruch des AN. Leistungsabrufe nach diesem Rahmenvertrag sind zudem nur bis zu einem maximalen Volumen von fünf Millionen Euro Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) Seite 3 von 7
4 pro Kalenderjahr möglich; auch der AN prüft, ob ein Leistungsabruf diese Grenze überschreiten würde und weist BMWi gegebenenfalls vor Beginn der Auftragsbearbeitung darauf hin. 4. Einräumung von Nutzungs- und Änderungsrechten 4.1. Der AN räumt dem BMWi unter Ausschluss der Vorbehalte des 37 UrhG ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare und alle Nutzungsarten umfassende Nutzungsrechte an sämtlichen auf der Grundlage dieses Vertrages entstandenen Werken und Geschmacksmustern ein und willigt in die Bearbeitung und Änderung, sowie Veröffentlichung und Verwertung, auch der bearbeiteten und geänderten Werke und Geschmacksmuster durch das BMWi oder durch vom BMWi hierzu beauftragte Dritte ein. Die Ausübung des Rückrufrechts nach 41 UrhG wird für die Dauer von 5 Jahren ausgeschlossen Der AN verzichtet auf das Namensnennungsrecht gemäß 13 UrhG, stimmt aber der Nennung zu, soweit dadurch nicht seine berechtigten Interessen beeinträchtigt werden Für den Fall, dass vom AN Dritte zur Auftragserfüllung hinzugezogen werden, verpflichtet sich der AN, sich von diesen entsprechende, ausschließliche Rechte einräumen zu lassen und diese auf das BMWi zu übertragen. Der AN sichert zu, dass eingesetztes Material frei von Rechten Dritter ist bzw. verpflichtet sich, sich von Dritten entsprechende Rechte einräumen zu lassen und diese auf das BMWi zu übertragen. Der AN stellt das BMWi von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen das BMWi aufgrund einer Verletzung gewerblicher oder sonstiger Schutzrechte durch die Nutzung oder Änderung der vom AN aufgrund dieses Vertrages erstellten Werke oder Geschmacksmuster, bzw. von Teilen der Werke oder Geschmacksmuster, erhoben werden Der AN hat im Hinblick auf diese Verpflichtungen in den Verträgen mit seinen Mitarbeitern sicherzustellen, dass die Rechte an den von diesen erbrachten Arbeitsergebnisse auf den AN übergehen. 5. Beauftragung von Subunternehmern 5.1. Sofern der AN zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber BMWi einen anderen als einen der im Vergabeverfahren ggf. benannten Subunternehmer einsetzen will, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung des BMWi ( genügt). BMWi darf seine Zustimmung zur Einsetzung eines Subunternehmers verweigern, wenn sachliche Gründe gegen die vom AN getroffene Wahl des Subunternehmers bestehen. Sofern es sich um den Austausch eines Subunternehmers handelt, geht die Einarbeitung des neuen Subunternehmers zu Lasten des AN, Mehrkosten und anfangs für die Erfüllung von Aufträgen zusätzlich benötigte Arbeitsstunden können vom AN nicht abgerechnet werden Bei der Auswahl anderer als der im Vergabeverfahren bereits benannten Subunternehmer ist der AN verpflichtet, a) nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, b) dem Subunternehmer den Auftraggeber zu benennen, c) bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) Seite 4 von 7
5 5.3. Bei der Einschaltung von Subunternehmern haftet der AN vollumfänglich für die ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrags auch durch den Subunternehmer; auf 278 BGB wird hingewiesen Die Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi. 6. Vergütung des AN 6.1. Die auf der Grundlage dieses Rahmenvertrags vom AN erbrachten Leistungen werden nach Maßgabe des Preisblattes (Anlage 2) vergütet. Die dort genannten Preise sind Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung für die Erfüllung eines Leistungsabrufs ist dabei begrenzt auf maximal die Höhe des zuvor vom AN erstellten Angebotes. Zusätzlicher Aufwand, z.b. aufgrund auftretender besonderer Schwierigkeiten, ist nur im Rahmen eines vor Überschreitung des Angebotspreises erfolgten, ergänzenden Leistungsabrufes vergütungsfähig Für die Auftragserledigung zwingend notwendige Reisezeiten werden erst ab einer Reisezeit von 4 Stunden pro Tag und Mitarbeiter in Höhe von 50% des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Für die Auftragserledigung zwingend notwendige Reisekosten werden gegen Nachweise in entsprechender Anwendung des Bundesreisekostengesetzes erstattet. 7. Rechnungsstellung und Zahlung 7.1. Der AN kann zum Ende eines jeden Monats die bis dahin erbrachten und abgenommenen Leistungen in Rechnung stellen; eine frühere oder spätere Abrechnung von Leistungen kann zwischen den Vertragsparteien im Einzelfall vereinbart werden. Die Rechnungen sind projektbezogen zu gliedern, müssen eine Übersicht zu den aufgewandten Stunden in den jeweiligen Leistungskategorien pro Projekt und einen Vergleich der zum Projekt abgerechneten Kosten zum jeweiligen Angebotspreis des Projektes enthalten, sowie für jedes Projekt dasjenige Referat des BMWi benennen, dessen fachlicher Bedarf bedient wurde. Auf Wunsch sind für einzelne Projekte separate Rechnungen zu erstellen, ggf. in Abhängigkeit der jeweils zur Finanzierung genutzten Haushaltstitel, nach Weisung des BMWi. Der Abrechnung sind jeweils aussagefähige und lückenlose Nachweise beizufügen Zur Zahlung fällig werden die vom AN in Rechnung gestellten Beträge jeweils erst einen Monat nach Zugang einer vollständigen, inhaltlich richtigen und prüffähigen Rechnung mit einem differenzierten Stundennachweis, einschließlich einer Tätigkeitsbeschreibung für abgerechnete Stunden. Bei einer unvollständigen, inhaltlich unrichtigen oder wegen inhaltlicher Unklarheiten nicht prüffähigen Rechnung ist für den Fristbeginn der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Rechnung vervollständigt oder berichtigt wurde bzw. zu dem bestehende Unklarheiten zur Rechnung aufgeklärt worden sind. 8. Gewährleistung Der AN gewährleistet, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Die Rechte des BMWi bei Mängeln der Leistung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) Seite 5 von 7
6 9. Haftung 9.1. BMWi haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; dies gilt nicht im Falle von Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen Der AN hat eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR je Schadensereignis abgeschlossen. Ein Nachweis hierüber ist dem BMWi nach Vertragsschluss vorzulegen Werden zur Bearbeitung übergebene Datenträger des BMWi aufgrund eines Verschuldens des AN beschädigt, zerstört oder gehen verloren, ist der AN zum Ersatz der Datenträger und zur Übernahme der Kosten für die Wiederbeschaffung der Daten verpflichtet; ggf. noch weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. 10. Vertraulichkeit Der AN verpflichtet sich, Informationen und Unterlagen, die er aufgrund seiner Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrages erhält, unbefristet vertraulich zu behandeln und geheim zu halten und sie soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten oder gesetzlich vorgeschrieben weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten Der AN ist verpflichtet, durch geeignete vertragliche Abreden und organisatorische Vorkehrungen dafür sorge zu tragen, dass diese Verpflichtung auch für die für den AN tätigen Arbeitnehmer und für die vom AN beauftragten Dritten gilt und die tatsächliche Einhaltung dieser Verpflichtung auch sichergestellt ist Der AN verpflichtet sich, im Zusammenhang mit diesem Vertrag von Dritten weder Zuwendungen noch sonstige Vorteile zu beanspruchen oder zu empfangen. 11. Vertragslaufzeit und Kündigungsrecht Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten; diese beginnt am [ ] und endet am [ ]. Der Vertrag kann vom BMWi zweimal verlängert werden, um jeweils bis zu maximal 12 Monate. Die Ausübung dieser Optionen muss vom BMWi mindestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit erklärt werden, es sei denn, der AN verzichtet auf diese Vorfrist. Der AN hat auf Wunsch des BMWi Leistungen auch noch nach Vertragsbeendigung fertig zu stellen, wenn sie noch während der Vertragslaufzeit beauftragt wurden BMWi hat einseitig das Recht zur jederzeitigen, ordentlichen Kündigung des Vertrages mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten Im Übrigen wird das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen; das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt Bei Beendigung des Vertrages stellt der AN dem BMWi und/oder einem vom BMWi benannten Dritten eine Kopie der nach Maßgabe von Ziff. 2.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) erstellten Datenbank in einem geeigneten elektronischen Format zur Verfügung. Unmittelbar nach Erfüllung dieser Verpflichtung hat der AN alle Informationen und Unterlagen die er aufgrund seiner Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrages erhalten oder erstellt hat, mit Ausnahme der Rechnungsunterlagen und derjenigen Unterlagen, für die gesetzliche Aufbewahrungspflichten Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) Seite 6 von 7
7 bestehen, zu löschen bzw. zu vernichten; bei Papier ist dabei mindestens die Sicherheitsstufe 3 nach DIN einzuhalten. 12. Schriftformklausel Mündliche Vereinbarungen außerhalb dieses Vertrages wurden nicht getroffen Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 13. Schlussbestimmungen Abweichende Geschäftsbedingungen, branchenübliche Arbeitsbedingungen oder sonstige, einseitige Bedingungen werden ausdrücklich ausgeschlossen Dritten gegenüber wird BMWi durch diesen Vertrag weder verpflichtet, noch darf BMWi aufgrund dieses Vertrages Dritten gegenüber verpflichtet werden Für diesen Vertrag wird die Geltung materiellen deutschen Rechts vereinbart Gerichtsstand ist Berlin. 14. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die - soweit rechtlich möglich - dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten. 15. Ausfertigung Dieser Vertrag wird 2-fach ausgefertigt. Je eine Ausfertigung erhalten BMWi und der AN. Bonn, den [ ] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [ ], den [ ] [ ] Im Auftrag Dr. Mathias Bruch Referatsleiter IC4 N.N. Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) Seite 7 von 7
3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt
Allgemeine Geschäftsbedingungen Marketingagentur ZOOM 1. Allgemeines Für alle Leistungen der Marketingagentur ZOOM, sowie durch diese zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gebuchten Unternehmen, zwischen
MehrFoto-Lizenzvertrag (Online-Lizenz)
Foto-Lizenzvertrag (Online-Lizenz) Zwischen (nachfolgend Rechteinhaber ) und (nachfolgend Lizenznehmer ) wird folgendes vereinbart: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Lizenznehmer beabsichtigt, die Fotostrecke
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Sachverständigen Adam Bublik
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Sachverständigen Adam Bublik 1 Vertragsgegenstand 1. Gegenstand des Vertrags ist die im Sachverständigenvertrag dargelegte Aufgabe der Gutachtenserstattung. 2.
MehrRahmenvertrag zur Ersatzbeschaffung von Bürodrehstühlen
Az: ZVS-2016/17 - Anlage 2 - Rahmenvertrag zur Ersatzbeschaffung von Bürodrehstühlen zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales, Regionalstelle Schwaben, Morellstraße
MehrVertrag über Wartungs- und Serviceleistungen zur IT-Infrastruktur
Vertrag über Wartungs- und Serviceleistungen zur IT-Infrastruktur zwischen Deutscher Volkshochschul-Verband e.v., Obere Wilhelmstraße 32, 53225 Bonn - nachfolgend Auftraggeber genannt und - nachfolgend
MehrVertrag über die Pflege von Standardsoftware
EVB-IT Pflegevertrag S Seite 1 von 9 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Vertrag über die Pflege von Standardsoftware Zwischen - im Folgenden Auftraggeber genannt -
Mehr-------------------------------------------------------------------------------------------------------- - im folgenden Text: Auftraggeber genannt -
Reinigungsvertrag Zwischen - im folgenden Text: Auftraggeber genannt - und - im folgenden Text: Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen : 1 Gegenstand des Vertrages in genaue Bezeichnung
MehrBeratervertrag. IUP GmbH. Zwischen. vertreten durch. im folgenden Auftraggeber" genannt, und. Dielmannstraße 65 D Offenbach am Main
Zwischen vertreten durch im folgenden Auftraggeber" genannt, und Dielmannstraße 65 D 63069 Offenbach am Main Amtsgericht Offenbach am Main vertreten durch im folgenden Berater genannt, wird folgender Beratervertrag
MehrVertrag(sentwurf) Durchführung eines Regionalmanagements für die LEADER-Region Roede. LAG Roede. Gemeinde Moormerland
Vertrags-Nr.: Aktenzeichen: Projektbezeichnung Durchführung eines Regionalmanagements für die LEADER-Region Roede Zwischen LAG Roede vertreten durch Gemeinde Moormerland in [Straße, Ort] Theodor-Heuss-Straße
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIENSTLEISTUNGSVERTRAG. für Dienstleistungen der Firma MAGNESSA REINIGUNGSSERVICE KG, TRIESTER STRAßE 263, 1230 WIEN
STAND: 15.01.2012 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIENSTLEISTUNGSVERTRAG für Dienstleistungen der Firma MAGNESSA REINIGUNGSSERVICE KG, TRIESTER STRAßE 263, 1230 WIEN 1. Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Neitzel Werbeagentur GbR Inhaber: Jessica und Sabrina Neitzel Hansstraße 17 68519 Viernheim Tel.: 06204-980 305 9 Mail.: hallo@neitzel-werbeagentur.com web.: www.neitzel-werbeagentur..com
MehrAnlage 1.3.1 zu 8.5 Stand: Juli 2016
Anlage 1.3.1 zu 8.5 Stand: Juli 2016 Bundesinstitut für Berufsbildung Der Präsident Allgemeine Vertragsbedingungen für Verträge über die Durchführung von Aufträgen durch Dritte 1 Geltung der Allgemeinen
MehrMuster eines Werkvertrages mit Erfolgsbeteiligung (Tantiemeregelung) WERKVERTRAG
Muster eines Werkvertrages mit Erfolgsbeteiligung (Tantiemeregelung) WERKVERTRAG zwischen dem Landwirt als Auftraggeber (im folgenden AG genannt) und dem Landwirt als Auftragnehmer (im folgenden AN genannt)
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Geltungsbereich 1.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen der Rw bauphysik ingenieurgesellschaft mbh & Co. KG und ihren Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen
MehrEVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Langfassung mit Pflege) Seite 1 von 7 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer
EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Langfassung mit Pflege) Seite 1 von 7 Inhaltsangabe Vertrag über die Überlassung von Standardsoftware* auf Dauer inklusive Vertrag über Pflegeleistungen für Standardsoftware*
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen 3D-Viz.com
Allgemeine Geschäftsbedingungen 3D-Viz.com 1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB ) regeln das allgemeine Geschäftsverhältnis
MehrGuave Studios GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive
Guave Studios GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive A. Allgemeine Bestimmungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten für sämtliche gegenwärtigen
MehrGESELLSCHAFTSVERTRAG
14X0660A.doc GESELLSCHAFTSVERTRAG (1) Die Firma der Gesellschaft lautet (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bonn. 1 Firma und Sitz Solarparc GmbH (1) Gegenstand des Unternehmens sind 2 Gegenstand des
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen (1) Homag Group AG, Homagstraße 3-5, 72296 Schopfloch, vertreten durch den Vorstand, und - nachfolgend "Organträgerin" genannt - (2) Brandt Kantentechnik
MehrBegleitender Praxisvertrag
Begleitender Praxisvertrag zwischen Gesellschaft: Einrichtung: AWOSANA Gesellschaft für psychische Gesundheit mbh vertreten durch: in: als begleitende Praxisstelle zur schulischen Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger/in
MehrGARANTIEBEREITSTELLUNGSVERTRAG ZUR VERBRIEFUNGSGARANTIE VOM *** DN ***/MFA ***/*** DOKUMENT **
GBV GARANTIEBEREITSTELLUNGSVERTRAG ZUR VERBRIEFUNGSGARANTIE VOM *** DN ***/MFA ***/*** DOKUMENT ** 1. Vertragsgegenstand Die Bundesrepublik Deutschland (Bund), vertreten durch das Bundesministerium für
MehrVertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur Westerwaldbahn
Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Westerwaldbahn die: Westerwaldbahn des Kreises Altenkirchen GmbH Rosenheimer Str. 1 57520 Steinebach-Bindweide nachfolgend WEBA genannt und die:
MehrVertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V)
Vertrag über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen vertreten durch den Vorstand (nachstehend KV
MehrZwischen. der Stadt Zweibrücken Schulverwaltungs- und Sportamt Schillerstr. 2-4 66482 Zweibrücken vertreten durch den Oberbürgermeister Kurt Pirmann
Seite 1 von 7 Zwischen der Stadt Zweibrücken Schulverwaltungs- und Sportamt Schillerstr. 2-4 66482 Zweibrücken vertreten durch den Oberbürgermeister Kurt Pirmann - nachstehend Auftraggeber genannt und
MehrKaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.
Protect & Cover Ltd. & Co. KG Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel (1) Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden
MehrDie von vivify gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen sind in einem separaten Vertrag zu regeln und näher zu spezifizieren.
Dr. Christina Schmickl Am Mühlkanal 25 60599 Frankfurt am Main Phone +49 (0)69.26 49 46 14 Fax +49 (0)69.26 49 46 15 Mobile +49 (0)151.55 10 38 48 Allgemeine Geschäftsbedingungen von vivify consulting
MehrALLGEMEINE ANZEIGENBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE ANZEIGENBEDINGUNGEN der Konradin Mediengruppe (Stand 07/2014) 1. Anwendungsbereich, Abwehrklausel 1.1. Unsere Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern ( 14 BGB), juristischen Personen des
Mehrfür den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung von Wärmeenergie aus dem Fernwärmenetz des Wärmeverbunds Spiez
Wärmeliefervertrag zwischen XXX (nachstehend Kunde genannt) und WEV Spiez AG, Thunstrasse 34, 3700 Spiez (nachstehend WEV Spiez AG genannt) für den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung von
MehrPraktikumsvertrag. wohnhaft - nachfolgend Praktikant/-in genannt - 1 Vertragsdauer
Praktikumsvertrag Diese Vorlage ist sowohl für ein Pflichtpraktikum ("echtes Praktikum") als auch für freiwilliges Praktikum ("unechtes Praktikum") geeignet. Beim freiwilligen Praktikum gelten Arbeitnehmergesetze
Mehr(2) In keinem Fall bietet AZ/IC Leistungen der Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung
AGB AZ International & IC Industrial Contracting GmbH I. Allgemeine Vorschriften, Geltung (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich zwischen AZ International bzw. der IC Industrial
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1 Leistungsgegenstand 1.1 Vera Sebold Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen und KFZ-Reparaturbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen und KFZ-Reparaturbedingungen I. Allgemeines / Anwendungsbereich 1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa.
MehrVertrag. zwischen den für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten Hospizdienste maßgeblichen Spitzenorganisationen
Stand: 23.01.2015 Vertrag zwischen den für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten Hospizdienste maßgeblichen Spitzenorganisationen - dem Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V., Berlin - dem Bundesverband
MehrUnterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung Gas durch die Netze Duisburg GmbH
Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung Gas durch die Netze Duisburg GmbH 1. Die Netze Duisburg GmbH (Netzbetreiber) nimmt eine Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Bock Coaching Akademie
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Bock Coaching Akademie 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Dr. Bock Coaching Akademie, Dr. Petra Bock, (nachfolgend
MehrGipsformen-Katalog 08/2015
Gipsformen-Katalog 08/2015 Carl Jäger Tonindustriebedarf GmbH In den Erlen 4 D- 56269 Hilgert Telefon: +49 2624 94169 0 Telefax: +49 2624 94169 29 info@carl-jaeger.de Seite 1 August 2015 Seite 2 August
MehrStraße PLZ Ort. Telefon / Fax. e-mail. Homepage. Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über die von uns zur Verfügung gestellten Leistungen.
Servicevertrag zwischen Firma HSS Vermietung & Haustechnik Jens Schnabel Lütt Slurpad 12 26474 Spiekeroog und Objektadresse Name Straße PLZ Ort. Telefon / Fax. e-mail. Homepage. Präambel Im Folgenden geben
Mehr2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
AGBs Gültigkeit: seit 12.03.2009 Nachfolgende Bedingungen gelten, soweit keine davon abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Allgemeine Verkaufsbedingungen Gültig ab 1. Jänner 2008 / Preise in EURO
MehrFRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER
Die Bundesrepublik Deutschland- vertreten dmch das Bundesministerium der Finanzen - Auftraggeber und. FRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER Auftragne-hmer schließen folgenden Vertrag über ein Beratungsvorhaben:
Mehrfür den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung von Wärmeenergie aus dem Fernwärmenetz des Wärmeverbunds Spiez
Wärmeliefervertrag zwischen Muster AG (nachstehend Kunde genannt) und BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3000 Bern 25 (nachstehend BKW Energie AG genannt) für den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung
MehrVertrag. über das Bedrucken von Ehrenurkunden für Arbeitsjubilare
Vertrag über das Bedrucken von Ehrenurkunden für Arbeitsjubilare zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, letzteres
MehrRahmenvertragsentwurf (Anlage 4)
Rahmenvertragsentwurf (Anlage 4) Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.v. Markgrafenstraße 66 10969 Berlin - Auftraggeber (AG) und - Auftragnehmer (AN) schließen unter dem Aktenzeichen 2018-042 folgenden
MehrRahmenvertrag Grafikagentur-Dienstleistungen. Nummer 18692h
Rahmenvertrag Grafikagentur-Dienstleistungen Nummer 18692h zwischen Hochschule Heilbronn Max-Planck-Straße 39 74081 Heilbronn - nachfolgend Auftraggeber genannt- und dem Auftragnehmer Seite 1 von 5 1.
MehrCopyright by it-basixs
! ENTWURF EDV Anlagen Wartungsvertrag ENTWURF! 1 Gegenstand des Vertrages zwischen it basixs Mönchstr. 42 18439 Stralsund als Anbieter und der Kunde, Anschrift, PLZ und Ort als Auftraggeber wird folgender
Mehr2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Jens Könen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON: UNGESTRICHEN Büro für Kommunikationsdesign Jens Könen Diplom-Designer (FH) 1. GELTUNGSBEREICH 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen
MehrAnlage 3 zu den erläuternden Unterl. Ausschreibung Veranstaltungsmanagement 2013 ff. VERTRAG. Zwischen. und
Anlage 3 zu den erläuternden Unterl. Ausschreibung Veranstaltungsmanagement 2013 ff. AZ: KS3-15190-13 VERTRAG Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit,
MehrSportlermanagementvertrag
Sportlermanagementvertrag Zwischen und Frau/Herrn, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg, Ludwigstr. 2, 86152 Augsburg, - nachstehend Sportler genannt -, Herrn/Frau - nachstehend
MehrVertrag 01/ zwischen. dem Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick, vertreten durch den Geschäftsführer, Groß-Berliner Damm 73 A-E, Berlin
Vertrag 01/ 2016 zwischen dem Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick, vertreten durch den Geschäftsführer, Groß-Berliner Damm 73 A-E, 12487 Berlin - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer
MehrArbeitsvermittlungsvertrag
Arbeitsvermittlungsvertrag Für die Arbeitsvermittler Zwischen Rekrutier Service Deutschland Inhaber: Marco Westenberger Tiburtiusstrasse 13, D-12524 Berlin (im Folgenden: Arbeitsvermittler) als Arbeitsvermittler
MehrMustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP
Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP zwischen dem Praxisinhaber, Frau/Herrn Anschrift - im folgenden der Auftraggeber genannt - und Frau/Herrn - im folgenden
MehrAGB der ALS Consulting Services GmbH. Inhalt:
AGB der ALS Consulting Services GmbH Inhalt: 1 Geltung 2 Leistungen 3 Beauftragung/Vertragsschluss 4 Unzulässige Anfragen 5 Leistungspreise 6 Rechnung/Zahlung 7 Subunternehmen 8 Mitwirkungspflichten 9
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Webdesign der Firma Knechtweb Ramstein (netz-modell.de)
Die Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenbedingungen für alle mit der Firma Knechtweb Ramstein Jürgen Knecht, Friedenstraße 13, 66877 Ramstein-Miesenbach (im Folgenden Firma Knechtweb Ramstein ) und dem
MehrVertrag über eine Dienstleistung
Vertrag über eine Dienstleistung Dienstleistungsvertrag.doc Seite 1 von 7 Vertrag über eine Dienstleistung Zwischen...... (Auftraggeber) und...... (Auftragnehmer) wird folgender Dienstleistungsvertrag
MehrSaarbrücker Str. 20 66265 Heusweiler t: 06806/6461 / f: 06806/952224 e: foto-hirsch@web.de
Foto Hirsch GmbH / Privacy Policy Saarbrücker Str. 20 66265 Heusweiler t: 06806/6461 / f: 06806/952224 e: foto-hirsch@web.de I. Allgemeines 1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten
Mehr1. Anwendungsbereich. 2. Leistungen von IMPLIUS. 3. Voraussetzungen. 4. Pflichten des Mitglieds
Anlage zum IMPLIUS Mitgliedsvertrag Allgemeine Mitgliedsbedingungen ( AMB ) der IMPLIUS AG, Industriestr. 161, D-50999 Köln ("IMPLIUS") Stand: März 2012 1. Anwendungsbereich Diese AMB gelten für die Teilnahme
Mehr1. Allgemeines. Seite 1 von 5
1. Allgemeines Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) mit gesetzlichen Informationen für den Kauf von Mietvertragsformularen als Download über Haus und Grund Osnabrück (Stand: 13.06.2014) Die nachstehenden
MehrVertraulichkeitserklärung / Non Disclosure Agreement - zwischen:
Präambel Die jeweiligen Vertragspartner haben die Absicht, auf dem Gebiet Suchmaschinenoptimierung/ Online-Marketing/Programmierung zusammenzuarbeiten. Im Vorfeld der Aufnahme geschäftlicher Beziehungen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Landhaus Franziskus Geltungsbereich
Allgemeine Geschäftsbedingungen Landhaus Franziskus Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für
MehrKooperationsvereinbarung
Kooperationsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts Elsenheimerstraße 39, 80687 München - vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes - (nachstehend
Mehr2d Consulting Services d Angelo Personalberatung. Allgemeine Geschäftsbedingungen
2d Consulting Services d Angelo Personalberatung Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 2d Consulting Services d Angelo Personalberatung erbringt Leistungen (Vermittlung qualifizierter Fach- und Führungskräfte,
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Celesio AG, Neckartalstraße 155, 70376 Stuttgart eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart (HRB 9517) (Celesio) und der Dragonfly
Mehr2 API und Fahrplandaten der VBB GmbH
NUTZUNGSVEREINBARUNG zwischen der VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH vertreten durch die Geschäftsführerin Susanne Henckel Hardenbergplatz 2 10623 Berlin und der - nachfolgend VBB GmbH - Lizenznehmer/Firma
MehrFenster-Wartungsvertrag
Fenster-Wartungsvertrag Zwischen der Firma Schreinerei Franz Studnicka Vater-Klein-Straße 20 86356 Neusäß Tel. 0821 / 46 66 56 Fax 0821 / 45 18 49 e-mail: info@schreinerei-studnicka.de und wird für die/das
MehrSTUDIEN- UND PRAXISVERTRAG. Bachelor of Science
STUDIEN- UND PRAXISVERTRAG Bachelor of Science Zwischen dem Betrieb (Praxisträger) und dem Studierenden wird folgender Studien- und Praxisvertrag zum Bachelor of Science nach dem Studienplan der Berufsakademie
MehrLeistungsbeschreibung. für die Beschaffungsmaßnahme
Leistungsbeschreibung für die Beschaffungsmaßnahme Lagerung, Verwaltung, Bestellabwicklung und Versand von Service- und Werbemitteln sowie Durchführung von Mailings Vergabenummer 01/2015NIV Leistungsbeschreibung
MehrHandy Services ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Gültig ab 18.04.2016
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Gültig ab 18.04.2016 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DIENSTLEISTUNGSBEREICHE HANDY SERVICES Gültig ab 18.04.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 2 2 Vertragsverhältnis...
MehrLizenzvertrag - Design Partner
Lizenzvertrag - Design Partner 1. Präambel Dieser Lizenzvertrag wird zwischen der Pattern Design GmbH (nachstehend Pattern Design) und dem werbenden Designer (nachstehend Design Partner) geschlossen. Im
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem designbüro ORANGE, Daniela Hoffmann und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen
MehrDienstleistungsvertrag. zwischen
Dienstleistungsvertrag zwischen der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha- von- Suttner- Straße 5, 19061 Schwerin, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Hans- Werner Reimers und - Auftragnehmerin
Mehrsportlich spaßig - sensationell
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MindAdventure Veranstaltungen 1 Vertragsschluss 1. Für Verträge mit MindAdventure Veranstaltungen (nachfolgend MA genannt) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.
MehrNorddeutscher Rundfunk. Besondere Vertragsbedingungen zur Vergabe von Drucksachen für den NDR
Norddeutscher Rundfunk Besondere Vertragsbedingungen zur Vergabe von Drucksachen für den NDR Stand: 31.08.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand... 1 2 Leistungen des Auftraggebers... 1 3 Vertragsbestandteile
MehrEVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 6
EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 6 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber V1.8-O1105-461. Vertrag über die Beschaffung von IT-DienstleistungenII Zwischen Freistaat Bayern, vertreten durch Akademie für Lehrerfortbildung
MehrKONSIGNATIONSLAGER- VEREINBARUNG
KONSIGNATIONSLAGER- VEREINBARUNG ZWISCHEN:, Wildbichler Straße 2e, 6341 Ebbs/Österreich, Handelsregister Innsbruck FN 49553y im Folgenden kurz exceet electronics genannt UND: **Firmenname**, Strasse PLZ
Mehr2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form
I. Allgemeines Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma "DC Mediengestaltung UG (haftungsbeschränkt)" (folgend "DC Mediengestaltung") und aller daraus
MehrSeminare und Lehrgänge 2012
Seminare und Lehrgänge 2012 UmweltArbeitsschutzArbeitssicherheitEnergieGesundheitPersonal Geahrstoffe Gewässerschutz Gefahrgut Entsorgung Termine: 12. 14. September 2012, Bonn SCC Dokument für operativ
MehrVertrag für Immobilienverwalter (Miet)
TS Immobilienmanagement Mustervertrag Miet-Verwaltung Vertrag für Immobilienverwalter (Miet) Zwischen Herrn/Frau - nachfolgend Auftraggeber genannt und TS Immobilienmanagement, Tanja Schmid Wolfgangstr.
MehrWeidevertrag. Vorname, Zuname:... Beruf:... Geburtsdatum:... Adresse:... Telefon:... Vorname, Zuname:... Beruf:... Geburtsdatum:... Adresse:...
abgeschlossen zwischen (- Einsteller/in -) Weidevertrag Vorname, Zuname:... Beruf:... Geburtsdatum:... Adresse:... Telefon:... und (- Weideinhaber/in -) Vorname, Zuname:... Beruf:... Geburtsdatum:... Adresse:...
MehrAGB Private Kinderbetreuung
AGB Private Kinderbetreuung 1. Allgemeines Das Angebot der Wertheim Boarding House GmbH (im folgenden 'Wertheim') beinhaltet den Service einer privaten Einrichtung zur Betreuung von Kindern. Betreiber
MehrArbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer
Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Schriftform Zwar ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer nicht zwingend schriftlich vorgeschrieben. Nach den Bestimmungen
MehrWebdesign & FiBu, Schmiedestr. 21f, 45991 Gelsenkirchen
Provider- & Domain-Beschaffungs-Vertrag Zwischen Webdesign & FiBu, Schmiedestr 21f, 45991 Gelsenkirchen im folgenden Anbieter genannt und im folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen:
MehrS O F T W A R E Ü B E R L A S S U N G S - B E D I N G U N G E N
S O F T W A R E Ü B E R L A S S U N G S - B E D I N G U N G E N der Moser GmbH & Co. KG, Hauptstraße 50, 52146 Würselen bei Aachen Stand 01.03.2004 1. Anwendungsbereich 1.1 Der Erwerb von umseitig benannten
Mehr1. Geltungsbereich, Registrierung und Nutzung von
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung von Helpling Die Helpling GmbH (haftungsbeschränkt), Johannisstraße 20, 10117 Berlin ( Helpling ) betreibt die Vermittlungsplattform www.helpling.de. ( Plattform
MehrGeheimhaltungsvereinbarung
Geheimhaltungsvereinbarung zwischen ZF Friedrichshafen AG, Graf-von-Soden-Platz 1, 88046 Friedrichshafen, Deutschland und - nachfolgend ZF genannt - - nachfolgend genannt - Seite 2 von 5 Präambel ZF ist
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für die Tätigkeit der Thüringer Agentur Für Fachkräftegewinnung (ThAFF)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Tätigkeit der Thüringer Agentur Für Fachkräftegewinnung (ThAFF) -Stand 02/05/2016- Die Thüringer Agentur Für Fachkräftegewinnung (ThAFF) ist ein Projekt der LEG
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen om-ecommerce
Allgemeine Geschäftsbedingungen om-ecommerce 1. Allgemeines 1.1. Allen Verträgen, Erklärungen und sonstigen Leistungen werden die folgenden Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Version zu Grunde
MehrMuster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.
Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter
MehrAllgemeine Lieferungs- und Leistungsbedingungen der Open Grid Europe GmbH
Allgemeine Lieferungs- und Leistungsbedingungen der Open Grid Europe GmbH Stand: Januar 2015 Wichtig:!!!Ziffer 19 enthält eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten!!! 1. Geltungsbereich
MehrRahmenvertrag. für die Druckaufträge des StMAS für die Jahre 2016 bis 2019
S5/0271.01-1/142 Anlage 4 Rahmenvertrag für die Druckaufträge des StMAS für die Jahre 2016 bis 2019 zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales,
MehrArbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten)
Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten) (Anschrift) wird
MehrFälligkeit von Abschlagszahlungen
chender Regelungen im VOB-Bauvertrag war die VOB/B nicht mehr als Ganzes vereinbart. Daraus folgt, dass die Fälligkeitsregelung des 16 Nr. 3 Absatz 1 VOB/B der AGBrechtlichen Inhaltskontrolle nach den
MehrSatzung. Alumniverein Chemie der Universität Regensburg e.v.
Alumniverein Chemie der Universität Regensburg e.v. in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.5.2011 1 1 Name und Sitz I. Der Verein führt den Namen Alumniverein Chemie der Universität Regensburg e.v. kurz
MehrVertraulichkeitsvereinbarung
Vertraulichkeitsvereinbarung Zwischen teamtechnik Maschinen und Anlagen GmbH Planckstraße 40 D-71691 Freiberg - nachfolgend "teamtechnik" und - nachfolgend - teamtechnik und nachfolgend die Vertragsparteien
MehrErgänzende Vergabebedingung
Dienststelle AEV Schwarze Elster Hüttenstr. 1c 01979 Lauchhammer Geschäftszeichen / Vergabenummer AEV-16-132 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots unter Geltung des Bbg Vergabegesetzes Ergänzende
Mehr2014/15 TUI Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen
EVB-IT Dienstvertrag Seite 1von6 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 2014/15 TUI 2014-3513-01 Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen Zwischen Freie Hansestadt
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Vorliegen von AGB I 1. Vorhandensein von AGB 305 I BGB 2. Umgehungstat- Bestände 306 a BGB 3. Erweiterung gemäß 310 III Nr. 1, Nr. 2 II. Einbeziehung der Klausel Regel
MehrAnlage: Vertragsbedingungen für Markt- und Meinungsforschungsprojekte
Anlage: Vertragsbedingungen für Markt- und Meinungsforschungsprojekte 1. Geltung 1.1 Diese Vertragsbedingungen für Markt- und Meinungsforschungsprojekte ("AGB") sind Teil des Vertrags (der "Vertrag") über
MehrRahmenvereinbarung Public Relations-Dienstleistungen zur Markteinführung des Radwegenetzes Inn-Salzach
Rahmenvereinbarung Public Relations-Dienstleistungen zur Markteinführung des Radwegenetzes Inn-Salzach Zwischen dem Tourismusverband Inn-Salzach Bahnhofstraße 13 D - 84503 Altötting im Folgenden: Der AG
MehrZuordnungsvereinbarung Strom
Zuordnungsvereinbarung Strom zwischen Westnetz GmbH Florianstraße 15-21 D-44139 Dortmund - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet
Mehr