Muster eines Werkvertrages mit Erfolgsbeteiligung (Tantiemeregelung) WERKVERTRAG

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1 Muster eines Werkvertrages mit Erfolgsbeteiligung (Tantiemeregelung) WERKVERTRAG zwischen dem Landwirt als Auftraggeber (im folgenden AG genannt) und dem Landwirt als Auftragnehmer (im folgenden AN genannt) wird nachfolgender Werkvertrag gemäß den Vorschriften der BGB geschlossen. 1 Gegenstand und Auftragsumfang 1. Der AG beauftragt den AN, die Bodenbearbeitung, Bestellung, Mineraldüngung, den Pflanzenschutz, die Pflege, sowie Zu- und Abtransporte auf den in Anlage 1 dieses Vertrages bezeichneten Flächen durchzuführen. 2. Der AN verpflichtet sich, die in Absatz 1 benannten Arbeiten auf den Vertragsgegenstand liehen Flächen (Anlage 1) sachgerecht und nach den Regeln ordnungsgemäßer Landbewirtschaftung mit eigenen Arbeitskräften und eigenen Maschinen durchzuführen. 3. Der AN unterliegt bei der Ausführung der Arbeiten sowie bei der Auswahl der Betriebsmittel den Weisungen des AG. 2 Bewirtschaftungsplanung 1. Der AG informiert den AN mindestens drei Monate vor Beginn der Herbstbestellung schriftlich, welche Fruchtarten auf den bezeichneten Flächen angebaut werden sollen. 2. Die benötigten Betriebsmittel (Saatgut, Dünge- und Pflanzenschutzmittel) werden vom AG auf seinen Namen und Rechnung bestellt und dem AN rechtzeitig zur Verfügung gestellt. 3. Die Kosten der Betriebsmittel (incl. Transport bis Feld bzw. Zwischenlager) hat der AG zu tragen.

2 3 Haftung des Auftragnehmers 1. Der AN haftet für die ordnungsgemäße und sachgerechte Ausführung der übertragenen Arbeiten (= Erfüllungsanspruch des Bestellers gemäß 631 Abs. 1, 633 BGB). 2. Er verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. 3. Wird erkennbar, dass die Arbeiten nicht ordnungsgemäß erledigt wurden, so hat der AG dem AN eine Frist von... Tagen zur Nachbesserung zu setzen. Erfolgt diese nicht innerhalb der gesetzten Frist oder schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der AG berechtigt, Minderung der Vergütung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen ( 633, 634, 635 BGB). 4 Pflichten des Auftraggebers 1. Der AG ist verpflichtet, vor Durchführung der Arbeiten des AN die zu bearbeitenden Flächen vorzubereiten, insbesondere von Fremdkörpern und anderen offensichtlichen Gefahrenquellen freizuhalten bzw. den AN rechtzeitig und in eindeutiger Weise auf erkennbare Erschwernisse hinzuweisen, die die Durchführung des Auftrages behindern oder Schäden an Gegenständen des AN verursachen könnten. 2. Der AG verpflichtet sich, auf den vertragsgegenständlichen Flächen alle drei Jahre Bodenproben zu entnehmen und bei der LUFA auf seine Kosten untersuchen zu lassen. 3. Der AG versichert seine Ernte gegen Hagelschaden. Im Schadensfall von der Versicherungsgesellschaft erstattete Leistungen stehen den Partnern in dem in 6 vereinbarten Verhältnis zu. 5 Vertragsdauer, Kündigung Dieser Vertrag tritt am... in Kraft und hat eine Laufzeit von... Jahren. Danach verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf des Vertrages die Kündigung (durch eingeschriebenen Brief) erfolgt. Das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 6 Vergütung 1. Die Vergütung des AN besteht aus einer Kombination von Sockelbetrag und einem erfolgsabhängigen monetären Überschuss-Anteil gemäß Anlage 2 dieses Vertrages. 2. Der Sockelbetrag wird auf der Basis der ortsüblichen Maschinenring-Sätze für den geleisteten Tätigkeitsumfang ermittelt. 3. Die Abrechnung erfolgt zum....

3 4. Der AN erhält vom AG eine monatliche Vorabzahlung von..., fällig jeweils am letzten Werktag des Monats auf das benannte Konto. 5. Die It. Anlage 2 ermittelte Restzahlung ist bis spätestens zwei Wochen nach dem Abrechnungsdatum fällig. 6. Soweit der AN auf ausdrücklichen Wunsch des AG weitere als die in 1 dieses Vertrages genannten Arbeiten verrichtet, werden ihm diese nach den jeweils geltenden ortsüblichen Maschinenringssätzen unmittelbar vergütet. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber auf Wunsch des Auftragnehmers in Arbeitsspitzen diesem Teile seiner vertragsverpflichteten Arbeiten verrichtet. 7 Schlussbestimmungen 1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit ebenfalls der Schriftform. 2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke. 3. Soweit nicht gesondert oder abweichend geregelt, gelten die Bestimmungen der 631 ff BGB über den Werkvertrag. 8 Schiedsregelung Alle etwaigen sich aus diesem Vertrag ergebenden Meinungsverschiedenheiten werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges durch ein Schiedsgericht entschieden (It. Schiedsver-trag in Anlage 3). Ort, Datum Auftraggeber Auftragnehmer

4 Anlage 1: Zum Werkvertrag zwischen... und... vom Flurbezeichnung Größe (ha)

5 Anlage 2: Zum Werkvertrag zwischen... und... vom Ergebnis-Aufteilung Gesamtfläche (ha) Erlös ( ) Prämien ( ) 1) Marktleistung ( ).... Kosten ( _gesamt): Saatgut Dünger Pflanzenschutz Sonst. Spezialaufwand Bewirtschaft.-Pauschale (nach MR-Sätzen) Lohnunternehmer (Drusch) Anteilige Festkosten Fremd pachten... Auftraggeber Auftragnehmer Summe Kosten ( ) Überschuss ( ) (Marktleistung./. Kosten) Überschuss-Verteilung Aufwandsleistungen ( ) Pachtansatz Eigentums- Fläche ( ha x /ha) Management-Bonus Summe ( ) Überschuss-Anteil (%) Überschuss-Anteil ( ) 1) Prämien aller Art (Flächenprämien, Versicherungsleistungen, Erschwernis- und Entschädigungsleistungen)

6 Anlage 3: Zum Werkvertrag zwischen... und... vom SCHIEDSVERTRAG Bei etwaigen Meinungsverschiedenheiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, wird zunächst das... zur Beratung angerufen. Wird bei der Güteverhandlung keine Einigung erzielt, so wird der Streit unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges durch ein Schiedsgericht entschieden, das sich aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern zusammensetzt. Der Vorsitzende des Schiedsgerichts wird vom... bestimmt. Die Beisitzer, die beide Landwirte sein müssen, werden von den beiden Parteien benannt. Beide Parteien haben dem Vorsitzenden des Schiedsgerichtes auf dessen schriftliche Aufforderung jeweils einen Beisitzer schriftlich innerhalb von 10 Tagen zu benennen. Nach Ablauf dieser Nennungsfrist werden die beiden Beisitzer vom Vorsitzenden des Schiedsgerichts benannt. Ort und Zeit der Schiedsgerichtssitzung bestimmt der Vorsitzende. Die Einberufung des Schiedsgerichts erfolgt ebenfalls durch den Vorsitzenden. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Zivilprozessordnung ( 1025 ff ZPO) über das schiedsrichterliche Verfahren., den Unterschrift der Vertragspartner

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