ABN. Vertrag. Vertrag. Vertragsgegenstand. Summenaufstellung je Vertragszeitraum. zwischen GEMA. Koordination Außendienst

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1 Vertrag ABN Ihre Vertrag zwischen Kundennummer Ihre Vertragsnummer Postfach München nachstehend "" genannt und Dummy Partner VGG e.v. Rosenheimer Str. 11 nachstehend "Vertragspartner" genannt. Vertragsgegenstand Dieser Vertrag regelt den Vergütungsanspruch gemäß Paragr. 27 Abs. 1 UrhG für Vermietung von Bildtonträgern zum persönlichen Gebrauch. Der Anspruch wird für folgende Verwertungsgesellschaften geltend gemacht:, VG-WORT vereinigt mit WISSENSCHAFT, BILDKUNST, GÜFA, GWFF, VGF, GVL. Berechnungsgrundlage der Pauschalvergütung lt. Detailaufstellung ist der Gesamtbestand der zur Vermietung bereitgehaltenen Bildtonträger. Soweit die Pauschalvergütung lt. Detailaufstellung im Einzelfall 3,63% ggf. abzüglich des Gesamtvertragsnachlasses, der im Rahmen einer ordentlichen Buchführung nachgewiesenen Umsatzerlöse ohne Umsatzsteuer eines jeweiligen Abrechnungszeitraumes übersteigt, kann der Vertragspartner binnen acht Wochen ab Fälligkeit der Pauschalvergütung, d. h. bis spätestens zum Ablauf des Folgemonats, die entsprechende Herabsetzung der geschuldeten Pauschalvergütung verlangen. Der Nachweis der Umsatzerlöse erfolgt grundsätzlich durch Vorlage der Umsatzsteuererklärung oder einer Bestätigung des Steuerberaters. Bei prozentualer Abrechnung entfällt der 10%-ige Vertragsnachlass. Summenaufstellung je Vertragszeitraum Die nachfolgende Aufstellung zeigt den Betrag, den Sie im Vertragszeitraum, in Ihrem Fall monatlich, an die zu bezahlen haben. Anschließend zeigt die dazugehörige Detailaufstellung die einzelnen Nutzungen, die diesem Betrag zugrunde liegen. Seite 1 von 2 USt-ID-Nr.: DE

2 Ihre Vertragsnummer Ihre Kundennummer Detailaufstellung je Vertragszeitraum Datum / Zeitraum Anzahl Bezeichnung Tarif-Merkmale Gesellschaft Betrag netto in - Vertragsangebotstext 9, Foyer / Lobby (nicht bewirtschaftet), V-BT 1. Vermietung / Verleih von Bildtonträgern, Bildtonträger (Anzahl) 499 Dummy 1 VGG, Rosenheimer Str. 11, 79,00 Summe 79,00 Summe Detailaufstellung 79,00 Umsatzsteuer 7,00 % 5,53 Gesamtbetrag brutto je Vertragszeitraum 84,53 Vertragszeitraum und Zahlungsmodalitäten Der Vertrag wird zunächst für die Zeit vom bis geschlossen. Er verlängert sich jeweils um einen Monat, falls nicht einen Monat vor Ende des Vertragszeitraumes eine schriftliche Kündigung erfolgt. Sofern der Vertrag nicht gekündigt wird, ist jeweils am Monatsersten des Vertragszeitraums der Gesamtbetrag brutto im Voraus fällig. Derzeit beträgt der Gesamtbetrag brutto 84,53 EUR. Davon sind jeweils monatlich 84,53 EUR zu zahlen. Die Zusammensetzung dieses Betrags entnehmen Sie bitte der Summen- bzw. Detailaufstellung. Die nachfolgenden Bedingungen (Version V4), gültig seit , werden Bestandteil dieses Vertrags. München, Unterschrift des Vertragspartners Unterschrift i.v. Seite 2 von 2 USt-ID-Nr.: DE

3 Allgemeine Bedingungen Version V4, gültig seit A B C E F G H I Eine Änderung der Vergütungs- oder Umsatzsteuersätze hat eine entsprechende Änderung des vereinbarten Pauschalbetrages zur Folge. Wird die Schiedsstelle von einem Gesamtvertragspartner gemäß 14 Abs.1 Ziffer 1 Buchstabe c) UrhWG wegen des Abschlusses oder der Änderung eines Gesamtvertrages ( 12 UrhWG) angerufen, so gelten die vertraglichen Zahlungen als Akontozahlungen, bis das Verfahren beendet ist. Sofern der in diesem Vertrag vereinbarte Pauschalbetrag aufgrund der Mitgliedschaft des Vertragspartners in der in diesem Vertrag angegebenen Organisation unter Einräumung eines Gesamtvertragsnachlasses berechnet ist, gilt diese Berechnung nur für die Dauer seiner Mitgliedschaft mit der Organisation. Die Zahlung der Vergütung hat unabhängig davon zu erfolgen, ob andere Berechtigte dem Vertragspartner die zur Verwendung von Musikwerken etwa notwendige Einwilligung erteilen. Die weist den Vertragspartner darauf hin, dass zur Verwendung von Musikwerken auch die Einwilligung anderer Berechtigter erforderlich sein kann. Der Vertrag endet nicht durch Einstellung der mit diesem Vertrag geregelten Nutzungen. Der vereinbarte Pauschalbetrag ist auch dann zu zahlen, wenn von den vertraglich eingeräumten Nutzungsrechten nicht oder nur noch teilweise Gebrauch gemacht wird. Die vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nicht auf Dritte übertragbar und gelten nicht für Nutzungen, die räumlich, zeitlich, inhaltlich anderer Art sind als in diesem Vertrag geregelt. Für solche außervertraglichen Nutzungen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Kommt eine Vertragspartei ihren Verpflichtungen nicht vertragsgemäß nach, ist die jeweils andere Vertragspartei abweichend von der vereinbarten Kündigungsfrist berechtigt, nach fruchtloser Mahnung den Vertrag vorzeitig zum jeweils nächsten Monatsende zu kündigen. Vertraglich geregelte Veranstaltungen und Konzerte sind der Bezirksdirektion mit allen relevanten Daten bis spätestens 7 Tage vor deren Stattfinden schriftlich zu melden. Andernfalls behält sich die die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (Normaltarif zzgl. 100% Kontrollkostenzuschlag) vor. Abweichende Vereinbarungen sind nur rechtswirksam, wenn sie von der schriftlich bestätigt werden.

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5 Vertrag ABN Ihre Vertrag zwischen Kundennummer Ihre Vertragsnummer Postfach München nachstehend "" genannt und Dummy Partner VGG e.v. Rosenheimer Str. 11 nachstehend "Vertragspartner" genannt. Vertragsgegenstand Dieser Vertrag regelt den Vergütungsanspruch gemäß Paragr. 27 Abs. 1 UrhG für Vermietung von Bildtonträgern zum persönlichen Gebrauch. Der Anspruch wird für folgende Verwertungsgesellschaften geltend gemacht:, VG-WORT vereinigt mit WISSENSCHAFT, BILDKUNST, GÜFA, GWFF, VGF, GVL. Berechnungsgrundlage der Pauschalvergütung lt. Detailaufstellung ist der Gesamtbestand der zur Vermietung bereitgehaltenen Bildtonträger. Soweit die Pauschalvergütung lt. Detailaufstellung im Einzelfall 3,63% ggf. abzüglich des Gesamtvertragsnachlasses, der im Rahmen einer ordentlichen Buchführung nachgewiesenen Umsatzerlöse ohne Umsatzsteuer eines jeweiligen Abrechnungszeitraumes übersteigt, kann der Vertragspartner binnen acht Wochen ab Fälligkeit der Pauschalvergütung, d. h. bis spätestens zum Ablauf des Folgemonats, die entsprechende Herabsetzung der geschuldeten Pauschalvergütung verlangen. Der Nachweis der Umsatzerlöse erfolgt grundsätzlich durch Vorlage der Umsatzsteuererklärung oder einer Bestätigung des Steuerberaters. Bei prozentualer Abrechnung entfällt der 10%-ige Vertragsnachlass. Summenaufstellung je Vertragszeitraum Die nachfolgende Aufstellung zeigt den Betrag, den Sie im Vertragszeitraum, in Ihrem Fall monatlich, an die zu bezahlen haben. Anschließend zeigt die dazugehörige Detailaufstellung die einzelnen Nutzungen, die diesem Betrag zugrunde liegen. Seite 1 von 2 USt-ID-Nr.: DE

6 Ihre Vertragsnummer Ihre Kundennummer Detailaufstellung je Vertragszeitraum Datum / Zeitraum Anzahl Bezeichnung Tarif-Merkmale Gesellschaft Betrag netto in - Vertragsangebotstext 9, Foyer / Lobby (nicht bewirtschaftet), V-BT 1. Vermietung / Verleih von Bildtonträgern, Bildtonträger (Anzahl) 499 Dummy 1 VGG, Rosenheimer Str. 11, 79,00 Summe 79,00 Summe Detailaufstellung 79,00 Umsatzsteuer 7,00 % 5,53 Gesamtbetrag brutto je Vertragszeitraum 84,53 Vertragszeitraum und Zahlungsmodalitäten Der Vertrag wird zunächst für die Zeit vom bis geschlossen. Er verlängert sich jeweils um einen Monat, falls nicht einen Monat vor Ende des Vertragszeitraumes eine schriftliche Kündigung erfolgt. Sofern der Vertrag nicht gekündigt wird, ist jeweils am Monatsersten des Vertragszeitraums der Gesamtbetrag brutto im Voraus fällig. Derzeit beträgt der Gesamtbetrag brutto 84,53 EUR. Davon sind jeweils monatlich 84,53 EUR zu zahlen. Die Zusammensetzung dieses Betrags entnehmen Sie bitte der Summen- bzw. Detailaufstellung. Die nachfolgenden Bedingungen (Version V4), gültig seit , werden Bestandteil dieses Vertrags. München, Unterschrift des Vertragspartners Unterschrift i.v. Seite 2 von 2 USt-ID-Nr.: DE

7 Allgemeine Bedingungen Version V4, gültig seit A B C E F G H I Eine Änderung der Vergütungs- oder Umsatzsteuersätze hat eine entsprechende Änderung des vereinbarten Pauschalbetrages zur Folge. Wird die Schiedsstelle von einem Gesamtvertragspartner gemäß 14 Abs.1 Ziffer 1 Buchstabe c) UrhWG wegen des Abschlusses oder der Änderung eines Gesamtvertrages ( 12 UrhWG) angerufen, so gelten die vertraglichen Zahlungen als Akontozahlungen, bis das Verfahren beendet ist. Sofern der in diesem Vertrag vereinbarte Pauschalbetrag aufgrund der Mitgliedschaft des Vertragspartners in der in diesem Vertrag angegebenen Organisation unter Einräumung eines Gesamtvertragsnachlasses berechnet ist, gilt diese Berechnung nur für die Dauer seiner Mitgliedschaft mit der Organisation. Die Zahlung der Vergütung hat unabhängig davon zu erfolgen, ob andere Berechtigte dem Vertragspartner die zur Verwendung von Musikwerken etwa notwendige Einwilligung erteilen. Die weist den Vertragspartner darauf hin, dass zur Verwendung von Musikwerken auch die Einwilligung anderer Berechtigter erforderlich sein kann. Der Vertrag endet nicht durch Einstellung der mit diesem Vertrag geregelten Nutzungen. Der vereinbarte Pauschalbetrag ist auch dann zu zahlen, wenn von den vertraglich eingeräumten Nutzungsrechten nicht oder nur noch teilweise Gebrauch gemacht wird. Die vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nicht auf Dritte übertragbar und gelten nicht für Nutzungen, die räumlich, zeitlich, inhaltlich anderer Art sind als in diesem Vertrag geregelt. Für solche außervertraglichen Nutzungen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Kommt eine Vertragspartei ihren Verpflichtungen nicht vertragsgemäß nach, ist die jeweils andere Vertragspartei abweichend von der vereinbarten Kündigungsfrist berechtigt, nach fruchtloser Mahnung den Vertrag vorzeitig zum jeweils nächsten Monatsende zu kündigen. Vertraglich geregelte Veranstaltungen und Konzerte sind der Bezirksdirektion mit allen relevanten Daten bis spätestens 7 Tage vor deren Stattfinden schriftlich zu melden. Andernfalls behält sich die die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (Normaltarif zzgl. 100% Kontrollkostenzuschlag) vor. Abweichende Vereinbarungen sind nur rechtswirksam, wenn sie von der schriftlich bestätigt werden.

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