Aufbau Staat BDR. Staat. Länder. Kommunen und Kreise

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1 Aufbau Staat BDR Staat Länder Kommunen und Kreise

2 Gesetze Staat (übergreifende Gesetzgebung, z.b. alle Sozialgesetzbücher; KJHG) Länder (Bildungsgesetzgebung z.b. SchulG, Landesausführungsgesetze z.b. SächsKitaG) Kommunen und Kreise (Verordnungen, kommunale Ausführungsbestimmungen)

3 Geschichtlicher Exkurs Mittelalterliche Armenfürsorge durch die Familie, Kirche, Klöster und Gemeinden Entstehung lokaler Vereine und Stiftungen zur Hilfe Bedürftiger / Gründung von Einrichtungen ca. ab dem 17. Jahrhundert (z.b. Franckesche Stiftungen) Entstehung der Wohlfahrtsverbände ab 1848 (Innere Mission) Staatliche Ordnung dessen durch die Sozialgesetzgebung (für die Jugendhilfe RJWG ab 1924)

4 Trägerschaften in der Jugendhilfe Freie und öffentliche Träger in der Jugendhilfe Freie Träger sind die Wohlfahrtsverbände (Diakonie, Caritas, AWO, DRK, Paritätischer Wohlfahrtsverband) und kleinere lokale Vereine (z.b. Selbsthilfegruppen) Öffentliche Träger sind die Kommunen

5 Subsidiarität Freie und öffentliche Träger Trägerpluralität mit unterschiedlichen Wertorientierungen, Inhalten, Methoden und Arbeitsprinzipien Leistungen werden von freien und öffentlichen Trägern der Wohlfahrtspflege erbracht, Leistungsanspruch besteht nur gegenüber der öffentlichen Jugendhilfe Zusammenarbeit der freien und öffentlichen Träger (Subsidiarität) Partnerschaftliche Zusammenarbeit, die öffentlichen Träger haben die freien Träger in ihren Aufgaben zu unterstützen Vorrang von freien Trägern bei der Schaffung von Angeboten Förderung der freien Jugendhilfe und der Selbsthilfe

6 Anerkannte Träger der freien Wohlfahrtspflege Diakonie (gegründet 1848 von J.H. Wichern) Wohlfahrtsorganisation der Evangelischen Kirche Deutschlands

7 Caritas (gegründet 1897) Wohlfahrtsverband der Katholischen Kirche

8 Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (gegründet 1917)

9 Arbeiterwohlfahrtsverband (AWO, gegründet 1919) Wohlfahrtsverband in der Nähe der SPD

10 Paritätischer Wohlfahrtsverband (gegründet nach dem 1. WK, 1925 Umbenennung in 5. Wohlfahrtsverband)

11 Deutsches Rotes Kreuz (international; gegründet als Hilfsorganisation 1859)

12 Freier Träger 75 KJHG Anerkennung, wenn man auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig ist Gemeinnützige Ziele verfolgt Beitrag zur Aufgabenerfüllung in der Jugendhilfe Arbeit muss grundgestzkonform sein

13 Öffentliche Träger Jugendamt Landesjugendamt Tragen die Gesamtverantwortung für die Jugendhilfe (Sicherstellung von Angeboten, staatshochheitliche Aufgaben, z. B. Kontrolle der elterlichen Sorge - Vormundschaftsgericht)

14 Jugendhilfeausschuss 70 KJHG (Aufgabenwahrnehmung durch Jugendhilfeausschuss und Verwaltung JA) ist politisches Entscheidungsgremium öffentliche Träger 3/5 freie Träger 2/5

15 Arbeitsgemeinschaften Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen ( 78 KJHG)

16 Schulen in Deutschland Bildung ist Angelegenheit der Länder Bildung ist landesgesetzlich geregelt jedes Bundesland hat sein eigenes Bildungsgesetz, eigene Lehrpläne übergeordnete Instanz ist die Kultusministerkonferenz (KMK) auf kommunaler Ebene gibt es Schulämter

17 Schulpflicht Anmeldung der Kinder in ein allgemeinoder berufsbildende Schule allgemeinbildenden Schule über die Eltern berufsbildende Schule über den Ausbildungsbetrieb (Besonderheit SP) in Sachsen 9 Jahre Schulpflicht und Berufsschulpflicht bis zum 18. Lebensjahr

18 Schulträger öffentlichen (staatliche) und freie Schulträger Sicherstellung des Bildungsauftrages (genügende Anzahl von Schulen) je nach Bundesland gibt es eigene Gesetze zur Gründung von freien Schulen Kontrolle der Schulen

19 Schulämter Bestandsaufnahme von Schülerzahlen Schulzuordnung regionale Schulverwaltung (Regionalschulamt, übergeordnete Aufgaben) sind den Kommunen und Kreisen untergeordnet (Schulamt)

20 Zusammenfassung Jugendhilfe Schule Ergänzung und Zusammenarbeit von freien und öffentlichen Trägern Förderung der freien Jugendhilfe Dominanz der öffentlichen Schulträger Kontrolle der freien Schulträger

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