Rechtliche Grundlagen des freiwilligen Engagements Dr. Heinz Trompisch. 13. September 2012

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechtliche Grundlagen des freiwilligen Engagements Dr. Heinz Trompisch. 13. September 2012"

Transkript

1 Rechtliche Grundlagen des freiwilligen Engagements Dr. Heinz Trompisch 13. September 2012 Dr. Heinz Trompisch Rechtliche Grundlagen des freiwilligen Engagements 1

2 Häufig gestellte Fragen 1. Welche Informationen sollte eine Vereinbarung mit Freiwilligen mindestens enthalten? Jede Vereinbarung zur Freiwilligenarbeit ist eine frei gestaltbare private Vereinbarung. Inhalt einer solchen Vereinbarung soll zumindest sein: - Stellenbeschreibung / Aufgabenbeschreibung - Einarbeitung und Probezeit - Zeitaufwand für den freiwillig Arbeitenden - Begleitung der Freiwilligen - Verantwortung und Mitbestimmung - Schweigepflicht / Verschwiegenheit - Kostenerstattung / Spesen / Aufwandsentschädigung - Versicherung / Haftpflicht / Unfall - Fort- und Weiterbildung - Dauer der Vereinbarung - Ausstieg / Auflösung der Vereinbarung - Nachweise - Anerkennung 2. Was darf darin möglichst nicht vorkommen, um nicht Gefahr zu laufen, eine Art Beschäftigungsverhältnis damit zu schaffen und auf entsprechende Leistungen geklagt zu werden? Es dürfen keine Elemente / Formulierungen enthalten sein, die das Bestehen eines arbeitsrechtlichen Dienstverhältnisses mit den daraus resultierenden gegenseitigen Verpflichtungen vermuten lassen können, z.b. - Verpflichtung zur Anwesenheit in bestimmten Zeiträumen - Vereinbarung eines Entgeltes jenseits einer Aufwandsentschädigung Welche Formulierungen sollten unbedingt vermieden werden? Zum Beispiel: Ihre verpflichtende Arbeitszeit ist täglich von 8:00 16:00 Uhr Sie haben eine 40-Stunden Woche Ihr Urlaubsanspruch erlischt nach drei Jahren Dr. Heinz Trompisch Rechtliche Grundlagen des freiwilligen Engagements 2

3 4. Gibt es etwas, worauf Freiwillige aufgrund einer abgeschlossenen Beschäftigungs-Vereinbarung (inkl. Aufgabenprofil) mit einer Organisation rechtlich Anspruch haben? Grundsätzlich NEIN ausgenommen bei bestehenden gesetzlichen Regelungen, etwa für das Freiwillige Sozialjahr lt. Österr. Freiwilligengesetz ( 8, Abs. 4 FWG), z.b. monatliches Taschengeld, Sicherstellung der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung, Ausstellung eines Zertifikates, etc. Anders in anderen Ländern, z.b. Deutschland: Anspruch auf Sonderurlaub für Jugendarbeit unterschiedlich je nach Bundesland). 5. Dürfen Personen, die beim AMS gemeldet und arbeitssuchend sind, freiwillig tätig sein? Unter welchen Bedingungen? VwGH: Volontariat ist zulässig wesentlich ist die zeitliche Verfügbarkeit der arbeitslosen Person gilt m.e. natürlich auf für freiwillige Tätigkeit, die ja definitorisch keine zeitliche Verbindlichkeit enthalten kann. 6. Was gilt als Aufwandsentschädigung und ab welcher Höhe oder unter welchen Bedingungen könnte eine Aufwandsentschädigung als Gehalt betrachtet werden und negative rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen? Welche Konsequenzen wären das? Bedeutsam in Richtung - Bestehen eines Dienstvertrages oder Werkvertrages - Erwachsen einer Einkommenssteuerpflicht i.s. 3, Abs. 1, Z. 16c EStG) - Vereinsrichtlinien Rz 774, 774a (Sportvereine), 775, 776 (Sozialdienst) - unangemessen niedriges Entgelt dzt. 376,26 pro Monat Gesetzliche Regelungen, etwa für Bewährungshilfe, ehrenamtliche SachwalterInnen (jeweils 64 pro Monat und Fall) 7. Was sollte eine Datenschutz-Erklärung beinhalten und was ist der Unterschied zur Verschwiegenheitspflicht? Der Datenschutz gründet sich auf die Bestimmungen des DSG 2000 i.d.g.f. (Datenschutzgesetz) 1: Jedermann hat, insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines Privat- und Familienlebens, Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Dr. Heinz Trompisch Rechtliche Grundlagen des freiwilligen Engagements 3

4 Interesse daran besteht.. Bezieht sich auch auf die Verwendung sensibler Daten Schwerpunkt für den Bereich der Datenverarbeitung. Verschwiegenheitsverpflichtung: Bezieht sich auf alle sonstigen Daten, die personenbezogen und sensibel sind. 8. Welche rechtlichen Informationen gibt es die Haftungsfrage betreffend? Vereinsrecht: Eigene Regelungen grundsätzlich haftet der Verein mit seinem Vermögen, wenn keines mehr vorhanden ist der Vorsitzende/Präsident mit seinem Privatvermögen. Persönliche Haftung der Vereinsorgane für verwaltungsstrafrechtliche Tatbestände. Grundsätzlich ist jede/r, der einen Schaden verschuldet zu dessen Ersatz verpflichtet. 9. Wie sieht es mit der Aufsichtspflicht aus? Unterschiede indoor und outdoor? Ersetzt die mangelnde Einsichtsfähigkeit bestimmter Personen, wie etwa Kinder oder Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung und hat die Aufgabe, diese Personen für Schaden zu bewahren bzw. Schäden durch diese Personen zu vermeiden. Sie ist immer an den tatsächlichen Fähigkeiten der betreffenden Person zu messen und danach zu dimensionieren. Ob die Aufsichtspflicht in Räumen oder außerhalb wahrgenommen wird, ist egal. Wesentlich ist die Dimensionierung der Aufsichtspflicht nach den tatsächlich erforderlichen Notwendigkeiten. 10. Gibt es Formalitäten, die zu berücksichtigen sind, wenn es um die Betreuung von Kindern, alten Menschen, Behinderten, geht? Wie viel und welche Absicherung sollte vorgesehen werden? Grundsätzlich sind keine besonderen Formalitäten erforderlich. Notwendig ist allerdings, dass die die Aufsicht habende Person in der Lage ist, die Aufsichtspflicht wahr zu nehmen (z.b. bei Volltrunkenheit). Allfällige gesetzliche Grenzen sind zu beachten, z.b. Verbot von pflegerischen Leistungen nach dem GuKG (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz), die ausdrücklich bestimmten Personenkreisen vorbehalten sind. Als Absicherung empfiehlt sich für alle Fälle der Abschluss einer entsprechenden (Haftpflicht-)Versicherung. Dr. Heinz Trompisch Rechtliche Grundlagen des freiwilligen Engagements 4

5 11. Dürfen Asylwerber freiwillig tätig sein? Was könnte passieren, wenn eine Organisation gegen die gesetzliche Regelung verstößt? AsylwerberInnen ( 52 AsylG 2005) erhalten eine Karte für subsidiär Schutzberechtigte benötigen keine Beschäftigungsbewilligung und können daher m.e. auch freiwillig tätig sein. Asylberechtigte und anerkannte Konventionsflüchtlinge sind auf dem Arbeitsmarkt gleichgestellt und daher m.e. auch im Bereich der Freiwilligenarbeit. AsylwerberInnen als EhegattInnen und Kinder unter 18 Jahren haben seit 1. Jänner 2006 keinen freien Zugang zum Arbeitsmarkt. 12. Besteht bezüglich freiwilliger MitarbeiterInnen irgendeine Form von Meldepflicht bei irgendeiner offiziellen Einrichtung (z.b. BMASK)? Meines Erachtens besteht keine Meldepflicht irgendwem gegenüber. Dr. Heinz Trompisch Rechtliche Grundlagen des freiwilligen Engagements 5

Die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale ( 3 Nr. 26, 3 Nr. 26a EStG)

Die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale ( 3 Nr. 26, 3 Nr. 26a EStG) Die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale ( 3 Nr. 26, 3 Nr. 26a EStG) Eisenach, 17.09.2009 Rechtsanwältin Ulla Engler DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVERBAND e. V., Oranienburger

Mehr

Vorabkontrolle nach LDSG - rechtliche und technische Prüfschritte. Dr. Thomas Probst

Vorabkontrolle nach LDSG - rechtliche und technische Prüfschritte. Dr. Thomas Probst nach LDSG - rechtliche und technische Prüfschritte Dr. Thomas Probst Gliederung LDSG Abschnitt 1: Allgemeine Grundsätze Abschnitt 2: Zulässigkeit der Datenverarbeitung Abschnitt 3: Besondere Formen der

Mehr

Haftung des Vorstandes

Haftung des Vorstandes Haftung des Vorstandes Tobias Schmelz, Leiter Abteilung Recht des HTSV 15. November 2009, T. Schmelz 1 A. Einführung: Die Mitglieder des Vorstandes haften dem Verein, den Mitgliedern und Dritten nach:

Mehr

Merkblatt für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Taschengeldbörse

Merkblatt für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Taschengeldbörse Merkblatt für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Taschengeldbörse Bitte beachten Sie, dass dieses Merkblatt keine Rechtsberatung darstellt. Alle Angaben sind ausschließlich als Information und Orientierungshilfe

Mehr

Werde ich für die Übernahme eines Ehrenamts von meiner Tätigkeit bei Volkswagen freigestellt?

Werde ich für die Übernahme eines Ehrenamts von meiner Tätigkeit bei Volkswagen freigestellt? Volkswagen pro Ehrenamt Seilerstraße 22 38440 Wolfsburg ehrenamt@volkswagen.de Häufig gestellte Fragen zu Volkswagen pro Ehrenamt. Warum initiiert Volkswagen dieses Projekt? Wird die ehrenamtliche Tätigkeit

Mehr

Rund ums Ehrenamt. Fragen und Antworten

Rund ums Ehrenamt. Fragen und Antworten Rund ums Ehrenamt Fragen und Antworten Stand: 10.5.2016 Inhaltsverzeichnis Haftung des Vereins... 3 Vereinsvermögen und Zahlungs(un)fähigkeit... 3 Haftung eines Vorstandsmitglieds gegenüber einem außenstehenden

Mehr

AGB Private Kinderbetreuung

AGB Private Kinderbetreuung AGB Private Kinderbetreuung 1. Allgemeines Das Angebot der Wertheim Boarding House GmbH (im folgenden 'Wertheim') beinhaltet den Service einer privaten Einrichtung zur Betreuung von Kindern. Betreiber

Mehr

Fachoberschule Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik - Praktikumsvertrag. zwischen. (Praktikumseinrichtung, Stempel)

Fachoberschule Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik - Praktikumsvertrag. zwischen. (Praktikumseinrichtung, Stempel) H-FOS-01 Seite 1 von 5 Fachoberschule Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik - Praktikumsvertrag zwischen (Praktikumseinrichtung, Stempel) (begleitende sozialpädagogische Fachkraft) (PLZ,

Mehr

Christina Klein. Alles zur Altersteilzeit. interna. Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. Alles zur Altersteilzeit. interna. Ihr persönlicher Experte Christina Klein Alles zur Altersteilzeit interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung... 5 2. Rechtliche Grundlagen... 6 2.1 1 AltTZG... 6 2.2 2 AltTZG... 6 2.3 3 AltTZG... 7 2.4 4 AltTZG... 7

Mehr

Satzung der Gemeinde Jade. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. in der Gemeinde Jade

Satzung der Gemeinde Jade. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. in der Gemeinde Jade Satzung der Gemeinde Jade über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Jade Veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Wesermarsch Nr.34 vom 23.12.2011, in Kraft getreten am 01.11.2011

Mehr

Datenschutzrechtliche Neuerungen für AMS Partnerinstitutionen. DI Robert Hörmann 7. Mai 2018

Datenschutzrechtliche Neuerungen für AMS Partnerinstitutionen. DI Robert Hörmann 7. Mai 2018 Datenschutzrechtliche Neuerungen für AMS Partnerinstitutionen DI Robert Hörmann 7. Mai 2018 Inhalt Wozu das alles, in Zeiten von Facebook & Co? Was sind die neuen gesetzlichen Grundlagen? Was sind die

Mehr

Arbeitsvertrag. Die unterschiedlichen Regelungen für. PraktikantInnen. Gerechtigkeit muss sein

Arbeitsvertrag. Die unterschiedlichen Regelungen für. PraktikantInnen. Gerechtigkeit muss sein Arbeitsvertrag Die unterschiedlichen Regelungen für Unselbstständige, Freie DIENSTNEHMER, PraktikantInnen Gerechtigkeit muss sein DER ARBEITSVERTRAG und ähnliche Vertragsverhältnisse Sogenannte atypische

Mehr

Arbeitsrechtsregelung zur Änderung des BAT-KF. vom 16. Dezember 2015. 1 Änderung des BAT-KF

Arbeitsrechtsregelung zur Änderung des BAT-KF. vom 16. Dezember 2015. 1 Änderung des BAT-KF Arbeitsrechtsregelung zur Änderung des BAT-KF vom 16. Dezember 2015 1 Änderung des BAT-KF Der Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF), der zuletzt durch Arbeitsrechtsregelung vom

Mehr

Vereinbarung zur ehrenamtlichen Mitarbeit

Vereinbarung zur ehrenamtlichen Mitarbeit Vereinbarung zur ehrenamtlichen Mitarbeit zwischen der Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd, Amt für Familie und Soziales und Frau/ Herr Vorname/ Nachname 1. Präambel Im Rahmen des Seniorennetzwerkes Schwäbisch

Mehr

FRAGEBOGEN Beschäftigter -

FRAGEBOGEN Beschäftigter - FRAGEBOGEN Beschäftigter - zum Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung Az. des Integrationsamtes: Name und Anschrift des Arbeitgebers: I. Angaben zur Person Name, Vorname Anschrift Geburtsdatum:

Mehr

Das Neue Vereinsgesetz 2002. Informationsveranstaltung 26. Jänner 2005

Das Neue Vereinsgesetz 2002. Informationsveranstaltung 26. Jänner 2005 Das Neue Vereinsgesetz 2002 Informationsveranstaltung 26. Jänner 2005 Das Neue Vereinsgesetz 2002 Die österreichische Verfassung garantiert allen Menschen das Recht, sich mit anderen zusammenzuschließen,

Mehr

Informationsveranstaltung zu Pauschalen Fahrt- und. Reiseaufwandsentschädigungen

Informationsveranstaltung zu Pauschalen Fahrt- und. Reiseaufwandsentschädigungen Informationsveranstaltung zu Pauschalen Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigungen Hermann Gugler Steuerberater Wien, am 26. Februar 2010 - Regelung NEU zu steuerfreien, pauschalen Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigungen:

Mehr

Rechtliche Fragen klären

Rechtliche Fragen klären Welche Tätigkeiten unterliegen der Gewerbeordnung? Voraussetzungen, um einen Gewerbeschein zu bekommen allgemeine Voraussetzungen 1/3 Voraussetzungen, um einen Gewerbeschein zu bekommen besondere Voraussetzungen

Mehr

I. Nachtrag zur. E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g. der Stadt Lorsch

I. Nachtrag zur. E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g. der Stadt Lorsch I. Nachtrag zur E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g der Stadt Lorsch ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund

Mehr

Freiwillige Arbeit von Flüchtlingen. Dr. Helmut Blum Rechtsanwalt

Freiwillige Arbeit von Flüchtlingen. Dr. Helmut Blum Rechtsanwalt Freiwillige Arbeit von Flüchtlingen Dr. Helmut Blum Rechtsanwalt 05.10.2016 Begriffsbestimmungen(1) Flüchtling : wer sich aus wohlbegründeter Furcht, aus Gründen der Rasse, der Religion, Nationalität,

Mehr

Malteser Freiwilligendienste. Malteser Freiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr Bundesfreiwilligendienst in Nürnberg

Malteser Freiwilligendienste. Malteser Freiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr Bundesfreiwilligendienst in Nürnberg Malteser Freiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr Bundesfreiwilligendienst in Nürnberg Mich freiwillig engagieren? Warum sollte ich das tun? Mit den Malteser Freiwilligendiensten können Sie... Wartezeiten

Mehr

Haftung in Vereinen. Stellung des Vereines Organe des Vereins Haftung. - intern (Organe gegenüber Verein) - extern (Verein gegenüber Dritten)

Haftung in Vereinen. Stellung des Vereines Organe des Vereins Haftung. - intern (Organe gegenüber Verein) - extern (Verein gegenüber Dritten) Haftung in Vereinen Stellung des Vereines Organe des Vereins Haftung - intern (Organe gegenüber Verein) - extern (Verein gegenüber Dritten) 29.01.2008 1 Verein Freiwilliger, auf Dauer angelegter, aufgrund

Mehr

Landratsamt Böblingen. Satzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Landratsamt Böblingen. Satzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Landratsamt Böblingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Landkreis Böblingen S a t z u n g über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 19. November 1984 in der Fassung

Mehr

Satzung der Stadt Penig über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung)

Satzung der Stadt Penig über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) Stadt Penig Landkreis Mittelsachsen Satzung der Stadt Penig über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom 14.01.2011 Auf der Grundlage 1. des 4 in Verbindung mit 21 Abs.

Mehr

Zum Recht des Vormieters gegen den Vermieter auf Herausgabe der Kontaktdaten des Nachmieters

Zum Recht des Vormieters gegen den Vermieter auf Herausgabe der Kontaktdaten des Nachmieters Zum Recht des Vormieters gegen den Vermieter auf Herausgabe der Kontaktdaten des Nachmieters 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Zum Recht des Vormieters gegen den Vermieter auf Herausgabe der Kontaktdaten

Mehr

Datenschutz im Betrieb Gelebte Praxis oder heiße Luft? Forderungen für einen verstärkten Schutz von ArbeitnehmerInnendaten

Datenschutz im Betrieb Gelebte Praxis oder heiße Luft? Forderungen für einen verstärkten Schutz von ArbeitnehmerInnendaten Datenschutz im Betrieb Gelebte Praxis oder heiße Luft? Forderungen für einen verstärkten Schutz von ArbeitnehmerInnendaten Gerda Heilegger AK Wien, Abt Sozialpolitik Datenschutz im Betrieb - die besondere

Mehr

Fragebogen für Vereine und Organisationen

Fragebogen für Vereine und Organisationen 1 Fragebogen für Vereine und Organisationen 1. Zur Einrichtung Die mit * versehenen Felder bitte unbedingt ausfüllen! Name des Vereins/Organisation:* Träger:* Welchen rechtlichen Status hat Ihre Organisation?*

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Sachverständigen Adam Bublik

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Sachverständigen Adam Bublik Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Sachverständigen Adam Bublik 1 Vertragsgegenstand 1. Gegenstand des Vertrags ist die im Sachverständigenvertrag dargelegte Aufgabe der Gutachtenserstattung. 2.

Mehr

S a t z u n g. der Gemeinde Ralbitz Rosenthal über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

S a t z u n g. der Gemeinde Ralbitz Rosenthal über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit S a t z u n g der Gemeinde Ralbitz Rosenthal über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Aufgrund von 4 in Verbindung mit 21 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung

Mehr

Wir haben folgende Kinder: a) im Haushalt lebend, b) außerhalb des Haushaltes lebend

Wir haben folgende Kinder: a) im Haushalt lebend, b) außerhalb des Haushaltes lebend Antrag auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis gem. 43 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfe Aufnahme in den Vermittlungsdienst von Tagespflegekindern Familien- und Kinderservicebüro im

Mehr

Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO)

Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO) Altersteilzeitordnung ATZO 6.220 Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO) Vom 29. September 2010 (Beschluss Nr. 144) (GVM 2010 Nr.

Mehr

Satzung der Stadt Hünfeld über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung der Stadt Hünfeld über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Satzung der Stadt Hünfeld über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit 1.1.2 in der Fassung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 1 Verdienstausfall (1) Stadtverordnete,

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Unternehmensberater. Ausgabe 2004

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Unternehmensberater. Ausgabe 2004 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Unternehmensberater Ausgabe 2004 Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie Wiedner Hauptstraße 63 A-1045 Wien T: +43-(0)-590900-3760 F: +43-(0)-590900-285

Mehr

Freiwilliges Sozialjahr. Anton Hörting Berlin, Wien,

Freiwilliges Sozialjahr. Anton Hörting Berlin, Wien, Freiwilliges Sozialjahr Berlin, Wien, 8.6.2018 Freiwilligengesetz (2012) Definition FWE u. Freiwilligenorganisationen, Fördermöglichkeit Freiwilligenbericht, -web und -pass Freiwilliges Soziales Jahr Freiwilliges

Mehr

Satzung über die Entschädigung Ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung Ehrenamtliche Tätigkeit Satzung über die Entschädigung Ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Gemeinde Grünbach hat am 04.08.1994 aufgrund des Paragraphen 4 in Verbindung mit Paragraph 21 der Gemeindeordnung für den Freistaat

Mehr

Parlamentarisches Fragerecht und Datenschutz

Parlamentarisches Fragerecht und Datenschutz Parlamentarisches Fragerecht und Datenschutz - Ausarbeitung - 2007 Deutscher Bundestag WD 3-335/07 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Parlamentarisches Fragerecht und Datenschutz

Mehr

Vorübergehenden Personalbedarf decken - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Vorübergehenden Personalbedarf decken - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Vorübergehenden Personalbedarf decken - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Vorübergehenden Personalbedarf decken durch: Arbeitnehmerüberlassung Werkverträge Dienstverträge Arbeitnehmerüberlassung geschuldet:

Mehr

Betreuungsvertrag. Zwischen. vertreten durch: als Bevollmächtigte(r) oder gesetzliche(r) Betreuer(in)

Betreuungsvertrag. Zwischen. vertreten durch: als Bevollmächtigte(r) oder gesetzliche(r) Betreuer(in) Betreuungsvertrag über ambulante Eingliederungshilfe zum selbstständigen Wohnen (Ambulant Betreutes Wohnen) im Sinne der 53,54 SGB XII i.v.m. 55 SGB IX Zwischen Name: Anschrift: geboren am: vertreten durch:

Mehr

Absender Versicherungsnummer. Die haushaltsführende Person ist/war Mitglied oder mitversichert und kann den Haushalt nicht weiterführen.

Absender Versicherungsnummer. Die haushaltsführende Person ist/war Mitglied oder mitversichert und kann den Haushalt nicht weiterführen. L 554 Absender Versicherungsnummer Postbeamtenkrankenkasse 70467 Stuttgart Mitglied (, ) Datum Telefon Erklärung zur Familien- und Haushaltshilfe Anlage zum Leistungsantrag 1. Angaben zur haushaltsführenden

Mehr

Das neue steuerliche Reisekostenrecht

Das neue steuerliche Reisekostenrecht Das neue steuerliche Reisekostenrecht Am 1.1.2014 tritt die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts in Kraft. Mittlerweile liegen dazu auch umfängliche Anweisungen des Bundesfinanzministeriums vor (BMF,

Mehr

Biobanking: Rechtliche Vorgaben

Biobanking: Rechtliche Vorgaben Biobanking: Rechtliche Vorgaben Prof. Dr. Jochen Taupitz www.imgb.de Zentrale Legitimationsgrundlage: Einwilligung der Spender Gewinnung der Materialien: Allg. Persönlichkeitsrecht, ggf. Recht auf körperliche

Mehr

Personalvereinbarung KiBiz

Personalvereinbarung KiBiz Personalvereinbarung KiBiz Wer ist Fachkraft? Klärung häufig gestellter Fragen Wer gilt das Fachkraft? (1) Sozialpädagogische Fachkräfte sind staatlich anerkannte ErzieherInnen, und staatlich anerkannte

Mehr

Novellierung Bayerisches Feuerwehrgesetz - Rechtsstellung Kreisbrandrat - 5. März 2016

Novellierung Bayerisches Feuerwehrgesetz - Rechtsstellung Kreisbrandrat - 5. März 2016 Novellierung Bayerisches Feuerwehrgesetz - Rechtsstellung Kreisbrandrat - 5. März 2016 Änderungen Bayerisches Feuerwehrgesetz Art. 6 Abs. 2 Altersgrenze Die gesetzliche Altersgrenze soll aus Sicht des

Mehr

Satzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 17. Dezember 1999 rechtskräftig ab 01. Januar 2000 geändert am 20.04.2009 rechtskräftig ab 01.07.2009 SATZUNG über die Entschädigung für ehrenamtliche

Mehr

Mindestlohn im Sportverein. Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer 26.03.2015

Mindestlohn im Sportverein. Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer 26.03.2015 Mindestlohn im Sportverein Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer 26.03.2015 1 Zur Person Daniel Fischer Berufsleben: 2001 Abitur 2005 Steuerfachangestellter 2009 Diplom-Kaufmann (FH) 2012 Steuerberater, eigene

Mehr

Arbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Arbeitnehmer 303. Informationen und Tipps. Logo

Arbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Arbeitnehmer 303. Informationen und Tipps. Logo Arbeitnehmer 303 Arbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld Informationen und Tipps Logo Die wichtigsten Infos auf einen Blick Sie sind arbeitslos und suchen eine Beschäftigung, haben aber keinen Anspruch

Mehr

Datenschutz bei Nebentätigkeiten von Mitarbeitern der Bundesbehörden

Datenschutz bei Nebentätigkeiten von Mitarbeitern der Bundesbehörden Datenschutz bei Nebentätigkeiten von Mitarbeitern der Bundesbehörden - Ausarbeitung - 2008 Deutscher Bundestag WD 3 3000-219/08 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Datenschutz

Mehr

FAQ-Liste zum 72a Abs. 3 und 4 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), Stand: 30.05.2016

FAQ-Liste zum 72a Abs. 3 und 4 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), Stand: 30.05.2016 FAQ-Liste zum 72a Abs. 3 und 4 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), Stand: 30.05.2016 Die folgende FAQ-Liste ist ergänzend zur Arbeitshilfe zur Umsetzung des 72a Abs. 3 und 4 SGB VIII zu verstehen. Sie enthält

Mehr

Satzung der Stadt Rastatt. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung der Stadt Rastatt. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Stand: 01.11.2015 Satzung der Stadt Rastatt über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Aufgrund von 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Neufassung vom 22.12.1975

Mehr

Statuten des Tennisclub Schmitten

Statuten des Tennisclub Schmitten Statuten des Tennisclub Schmitten I. NAME UND SITZ Artikel 1 Unter dem Namen "Tennisclub Schmitten" (nachstehend TC Schmitten genannt) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person.

Mehr

Das chronisch kranke Kind in der Kindertagesstätte

Das chronisch kranke Kind in der Kindertagesstätte Das chronisch kranke Kind in der Kindertagesstätte tte Zahlen, Fakten Unterstützungsm tzungsmöglichkeitenglichkeiten häufige chronischen Krankheiten im Kindes- und Jugendalter I Neurodermitis 15% Obstruktive

Mehr

Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)

Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) Bundesrat Drucksache 592/09 BRFuss 19.06.09 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R - Wi Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) Der Deutsche Bundestag hat in seiner 227. Sitzung

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Freyburg (Unstrut)

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Freyburg (Unstrut) Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Freyburg (Unstrut) Gemäß 35 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) vom 17.06.2014

Mehr

Broschüre Freiwilligenarbeit RKK BS Stand: Oktober 2014, Erstellt durch: Matthias Schmitz 1

Broschüre Freiwilligenarbeit RKK BS Stand: Oktober 2014, Erstellt durch: Matthias Schmitz 1 Informationen, Checkliste und Vereinbarungsvorlage zum Einsatz von ehrenamtlich tätigen Personen in der Römisch- Katholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt. Stand: Oktober 2014, Erstellt durch: Matthias

Mehr

Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP

Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP zwischen dem Praxisinhaber, Frau/Herrn Anschrift - im folgenden der Auftraggeber genannt - und Frau/Herrn - im folgenden

Mehr

Bezirksregierung Düsseldorf, den 15.11.2006 Bearbeiter: Herr Holtermann Dezernat 47 Tel.: 5457

Bezirksregierung Düsseldorf, den 15.11.2006 Bearbeiter: Herr Holtermann Dezernat 47 Tel.: 5457 Bezirksregierung Düsseldorf, den 15.11.2006 Düsseldorf Bearbeiter: Herr Holtermann Dezernat 47 Tel.: 5457 Informationsblatt zur Ausübung von Nebentätigkeiten durch angestellte Lehrkräfte (Stand 01. November

Mehr

Welche Versicherung braucht das Ehrenamt?

Welche Versicherung braucht das Ehrenamt? Welche Versicherung braucht das? Agenda xx 1 Agenda In Deutschland sind ca. 23 Millionen Menschen in ihrer Freizeit ehrenamtlich aktiv. Das Engagement der ehrenamtlichen Helfer ist breit gefächert z.b.

Mehr

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt Landesamt für Umwelt, Gesheit Verbraucherschutz Abt. Gesheit Referat akademische Heilberufe Gesheitsfachberufe Hinweise zur Erteilung der Approbation als Zahnärztin Zahnarzt Nachfolgend werden Sie über

Mehr

Checkliste für Mitarbeiter-Recruiting in der Gastronomie

Checkliste für Mitarbeiter-Recruiting in der Gastronomie Checkliste für Mitarbeiter-Recruiting in der Gastronomie Die Mitarbeiter gelten als das Aushängeschild eines jeden Restaurants. Qualifiziertes und motiviertes Personal ist daher unerlässlich für den Erfolg.

Mehr

VORLAGE: VEREINBARUNG ÜBER EHRENAMTLICHE MITARBEIT

VORLAGE: VEREINBARUNG ÜBER EHRENAMTLICHE MITARBEIT VORLAGE: VEREINBARUNG ÜBER EHRENAMTLICHE MITARBEIT Vor Beginn eines Ehrenamts wird ein Gespräch geführt, in dem die Eckpunkte des Engagements besprochen und Vereinbarungen getroffen werden. Folgende Themen

Mehr

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für. die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für. die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können Impressum Angaben gemäß 5 TMG KimBo 38640 Goslar Vertreten durch: KimBo HAFTUNGSAUSSCHLUSS: HAFTUNG FÜR INHALTE Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit

Mehr

Dienstvertrag, Rechte und Pflichten

Dienstvertrag, Rechte und Pflichten Dienstvertrag, Rechte und Pflichten Die Zahl der freien Dienstnehmer ist seit den 90er-Jahren stark angestiegen. Ähnlich wie bei den Teilzeitjobs ist die Mehrzahl der freien Stellen nach einer vom Bundesministerium

Mehr

Zusammenarbeit mit einer ergänzenden Vertretungs-Kindertagespflegeperson Modell 2

Zusammenarbeit mit einer ergänzenden Vertretungs-Kindertagespflegeperson Modell 2 Zusammenarbeit mit einer ergänzenden Vertretungs-Kindertagespflegeperson Modell 2 Voraussetzungen/Rahmenbedingungen Konzept Verfahren Erklärung 1. Voraussetzungen/Rahmenbedingungen Die Person, die die

Mehr

Arbeitslosengeld II. Antrag. Hilfestellung bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II. Antrag. Hilfestellung bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II Antrag Hilfestellung bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II Wechsel von der Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II Bis 31.12.04 Anspruch auf Arbeitslosenhilfe für alle Bedürftigen, im Anschluss

Mehr

STIFTUNGSURKUNDE. Stiftung...

STIFTUNGSURKUNDE. Stiftung... STIFTUNGSURKUNDE Stiftung... 2 Vor dem unterzeichneten Notar..., mit Amtssitz in..., sind heute zum Zwecke der Errichtung einer Stiftung erschienen: - Herr... und - Frau... Diese haben dem unterzeichneten

Mehr

STATUTEN. des Vereins. ART-PUBLIC Chur

STATUTEN. des Vereins. ART-PUBLIC Chur STATUTEN des Vereins ART-PUBLIC Chur I. Namen und Sitz Unter dem Namen ART-PUBLIC, Chur besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Chur. II. Zweck Der Verein bezweckt die Förderung und

Mehr

Newsletter Arbeitsrecht 06/2008- Schwerpunkt Zeitarbeit

Newsletter Arbeitsrecht 06/2008- Schwerpunkt Zeitarbeit Newsletter Arbeitsrecht 06/2008- Schwerpunkt Zeitarbeit Liebe Leserin, lieber Leser, viele von Ihnen haben schon von Zeitarbeit gehört, einige von Ihnen haben damit zu tun. Die Beschäftigungszahlen der

Mehr

Schutz vor Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Schutz vor Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Schutz vor Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Was ist Mobbing? Von Mobbing wird gesprochen, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter ständig und über einen längeren Zeitraum hinweg schikaniert

Mehr

Fachgruppe Wien der Gewerblichen Dienstleister. Berufsgruppe Sicherheitsfachkräfte

Fachgruppe Wien der Gewerblichen Dienstleister. Berufsgruppe Sicherheitsfachkräfte Fachgruppe Wien der Gewerblichen Dienstleister Berufsgruppe Sicherheitsfachkräfte Werkvertrag vs Dienstvertrag Gewerbliche Sicherheitsfachkraft, ein Berufsstand vor dem Aus? Mag. Heinrich Schmid BVwG-Urteil

Mehr

Satzung des Musikverein Brandis e.v. August 2008

Satzung des Musikverein Brandis e.v. August 2008 Satzung des Musikverein Brandis e.v. August 2008 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Musikverein Brandis e.v.. Er ist in das Vereinsregister eingetragen. Der Sitz des Vereins ist Brandis.

Mehr

1 Name, Sitz und Zweck

1 Name, Sitz und Zweck Satzung des 1. Snooker-Club Mayen-Koblenz 1 Name, Sitz und Zweck Der am 13.06.2012 in Vallendar gegründete Verein führt den Namen " 1. Snooker-Club Mayen-Koblenz ". Er ist Mitglied des Sportbundes Rheinland

Mehr

Ausfüllhilfe zur Online Beantragung des. Voraussetzungen für die Beantragung des. Sachkundenachweises im Pflanzenschutz

Ausfüllhilfe zur Online Beantragung des. Voraussetzungen für die Beantragung des. Sachkundenachweises im Pflanzenschutz 1 Ausfüllhilfe zur Online Beantragung des Sachkundenachweises im Pflanzenschutz Diese Ausfüllhilfe gliedert sich in 2 Textabschnitte: Im Teil 1 werden die rechtlichen und formalen Voraussetzungen für den

Mehr

Gemeinnützigkeit Vorteile für den Verein

Gemeinnützigkeit Vorteile für den Verein Vorteile für den Verein! Steuerbefreiung (Ausnahme: wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb)! Körperschaftsteuer! Gewerbesteuer! Erbschaft-/Schenkungsteuer! Kapitalertragsteuer! Steuerfreie Aufwandsentschädigungen

Mehr

Satzung über den Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall sowie die Gewährung von Aufwandsentschädigungen (Auslagensatzung) der Gemeinde Auetal

Satzung über den Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall sowie die Gewährung von Aufwandsentschädigungen (Auslagensatzung) der Gemeinde Auetal Satzung über den Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall sowie die Gewährung von Aufwandsentschädigungen (Auslagensatzung) der Gemeinde Auetal Satzung Beschluss: 13.11.2000 Amtsblatt: 06.12.2000 1. Änderung

Mehr

die Zeit DEINES Lebens!

die Zeit DEINES Lebens! ... und erlebe die Zeit DEINES Lebens! (FSJD) Freiwilliges Deinen Schulabschluss hast du hinter dir und du weißt noch nicht so genau, was du danach machen möchtest? Du überlegst, eine Ausbildung im Sozialbereich

Mehr

E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g der Stadt Ahrensburg

E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g der Stadt Ahrensburg E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g der Stadt Ahrensburg 1. Änderungssatzung vom 29.08.2005 (in Kraft seit dem 01.09.2005) *1) 2. Änderungssatzung vom 19.11.2007 (in Kraft seit dem 01.01.2008) *2)

Mehr

Arbeitsrechtliche Regelung zur Altersteilzeit (Altersteilzeitordnung AtzO)

Arbeitsrechtliche Regelung zur Altersteilzeit (Altersteilzeitordnung AtzO) Altersteilzeitordnung AtzO 7.512 MP Arbeitsrechtliche Regelung zur Altersteilzeit (Altersteilzeitordnung AtzO) Vom 22. November 2012 (KABl. 2013 S. 70) 21.05.2013 Nordkirche 1 7.512 MP AtzO Altersteilzeitordnung

Mehr

Konzept. - Businessplan -

Konzept. - Businessplan - Konzept zur Existenzgründung - Businessplan - Haushaltsservice Gründung am: Datum einsetzen erstellt am Datum einsetzen Vorname, Nachname Straße, Nr PLZ Hier Ort einsetzen Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung

Mehr

Konzept zum Umgang mit Hausaufgaben an der Peter-Härtling-Schule

Konzept zum Umgang mit Hausaufgaben an der Peter-Härtling-Schule Konzept zum Umgang mit Hausaufgaben an der Peter-Härtling-Schule 1. Rechtliche Vorgaben Sinn und Zweck Hausaufgaben sollen den Unterricht ergänzen und den Lernprozess der Schüler unterstützen. Sie dienen

Mehr

Fragebogen: Tätigkeitsprofile für Freiwillige

Fragebogen: Tätigkeitsprofile für Freiwillige Freiwilligen Agentur Hameln-Pyrmont Osterstraße 46 31785 Hameln Telefon: 05151 / 576 127 www.freiwilligenagentur-hameln.de Datum: Fragebogen: Tätigkeitsprofile für Freiwillige A) Informationen über Ihre

Mehr

Gymnasium Tostedt. Im Folgenden sind die wichtigsten Informationen zum Betriebspraktikum zusammengefasst.

Gymnasium Tostedt. Im Folgenden sind die wichtigsten Informationen zum Betriebspraktikum zusammengefasst. Mitteilungen an die Eltern und Schüler der 8. Klassen Betr.: Betriebspraktikum In der Zeit vom 26.01. 13.02.2015 findet für die Schülerinnen und Schüler der jetzigen 8. Klassen unserer Schule ein Betriebspraktikum

Mehr

1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten

1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten Neuregelung der Auswärtstätigkeiten 1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten Die Reisekosten sind mit Wirkung vom 1.1.2014 zwar neu geregelt worden. Aber nicht alles hat sich geändert. Es kommt nach wie vor

Mehr

Vertrag(sentwurf) Durchführung eines Regionalmanagements für die LEADER-Region Roede. LAG Roede. Gemeinde Moormerland

Vertrag(sentwurf) Durchführung eines Regionalmanagements für die LEADER-Region Roede. LAG Roede. Gemeinde Moormerland Vertrags-Nr.: Aktenzeichen: Projektbezeichnung Durchführung eines Regionalmanagements für die LEADER-Region Roede Zwischen LAG Roede vertreten durch Gemeinde Moormerland in [Straße, Ort] Theodor-Heuss-Straße

Mehr

GRUNDFÄHIGKEITS VERSICHERUNG GÜNSTIGER RISIKOSCHUTZ FÜR JEDEN

GRUNDFÄHIGKEITS VERSICHERUNG GÜNSTIGER RISIKOSCHUTZ FÜR JEDEN GRUNDFÄHIGKEITS VERSICHERUNG GÜNSTIGER RISIKOSCHUTZ FÜR JEDEN JEDER KANN UND SOLLTE SIE SICH LEISTEN: DIE GRUNDFÄHIGKEITSVERSICHERUNG Ob Angestellter, Selbstständiger oder Freiberufler die private Risikovorsorge

Mehr

Kompetente pflegerische Versorgung sowie sozialpädagogische Betreuung und Begleitung im Alltag das ist, was wir für Sie tun können. Dabei steht für uns der Mensch im Mittelpunkt. Grützmacherweg 18 13599

Mehr

Projekt Zuverdienst. Arbeit und Beschäftigung im Rahmen des SGB XII in Stuttgart

Projekt Zuverdienst. Arbeit und Beschäftigung im Rahmen des SGB XII in Stuttgart Projekt Zuverdienst Arbeit und Beschäftigung im Rahmen des SGB XII in Stuttgart Ausgangssituation Problemanzeige auf verschiedenen Ebenen: Initiativkreis Arbeit und Beschäftigung für psychisch kranke Menschen

Mehr

SELBSTÄNDIGKEIT IN DER INSOLVENZ

SELBSTÄNDIGKEIT IN DER INSOLVENZ SELBSTÄNDIGKEIT IN DER INSOLVENZ Dipl. Ing. Dipl. Betriebswirt Reinhard Nocke, Tel. 03375/520 95 00 E-Mail: reinhard@nocke-consulting.de www.nocke-consulting.de BV INSO - Bundesverband Menschen in Insolvenz

Mehr

Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie der ehrenamtlich Tätigen in der Stadt Laatzen

Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie der ehrenamtlich Tätigen in der Stadt Laatzen Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie der ehrenamtlich Tätigen in der Stadt Laatzen Aufgrund der 10, 44, 54, 55, 58 und 91 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Sie brauchen Unterstützung und Entlastung bei einfachen, ungefährlichen Arbeiten in Haus, Wohnung, Garten oder im Alltag

Sie brauchen Unterstützung und Entlastung bei einfachen, ungefährlichen Arbeiten in Haus, Wohnung, Garten oder im Alltag Hilfe für Senioren Jobs für Jugendliche Die Taschengeldbörse Oberasbach Für Senioren: Älter werden Wohnen bleiben in Oberasbach Sie brauchen Unterstützung und Entlastung bei einfachen, ungefährlichen Arbeiten

Mehr

Satzung des Theatervereins Tribüne Berlin e. V.

Satzung des Theatervereins Tribüne Berlin e. V. Satzung des Theatervereins Tribüne Berlin e. V. 1 Name, Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Tribüne Berlin e. V. 2. Sitz des Vereins ist Berlin. 3. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Mehr

Informationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015

Informationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015 Informationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015 Allgemein Für welche Arbeitnehmer gilt der Mindestlohn? Welche Branchen sind nicht von der Mindestlohnregelung betroffen?

Mehr

Welcher Stellenwert hat die Gleichberechtigung von Frau und Mann in Ihrer politischen Arbeit?

Welcher Stellenwert hat die Gleichberechtigung von Frau und Mann in Ihrer politischen Arbeit? Eidgenössische Wahlen 2015 Befragung der Kandidierenden zum Thema Gleichberechtigung von Frau und Mann Publikation auf www.gleichberechtigung.ch Nationalratswahlen vom 18.10.2015 Kanton: ZH Liste: 01 Schweizerische

Mehr

Wenn Ideen scheitern - Krisenmanagement

Wenn Ideen scheitern - Krisenmanagement Auslöser von Krisen Warnsignale von Krisen Gerichtliches Verfahren zur Krisenbewältigung Arten von Forderungen im Insolvenzverfahren Aussonderungsansprüche (z. B. Firmen-PKW, der unter Eigentumsvorbehalt

Mehr

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Apothekerin oder Apotheker

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Apothekerin oder Apotheker Landesamt für Umwelt, Gesheit Verbraucherschutz Abt. Gesheit Referat akademische Heilberufe Gesheitsfachberufe Hinweise zur Erteilung der Approbation als Apothekerin Apotheker Nachfolgend werden Sie über

Mehr

Mindestsicherung in Österreich - ein Bundesländervergleich

Mindestsicherung in Österreich - ein Bundesländervergleich Mindestsicherung in Österreich - ein Bundesländervergleich Simone Leitgeb / Verein DOWAS Innsbruck Bundestagung obds; Juni 2012 Bestimmungen zur Mindestsicherung sind geregelt im: jeweiligen LANDESGESETZ

Mehr

Rückstellungen. Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher

Rückstellungen. Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Buchhalterische Vorwegnahme zukünftiger Risiken. Gewinnmindernde Einbuchung in HB/StB auf der Passivseite der Bilanz. Bildung von Rückstellungen

Mehr

Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten

Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten CONTAX HANNOVER Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft mbb Dr. Horst Garbe Christina Haß Gerhard Kühl Hans-Böckler-Allee 26 30173 Hannover Telefon

Mehr

Ansprüche 1: Vertragliche Ansprüche (I)

Ansprüche 1: Vertragliche Ansprüche (I) Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 15.11.2007 Ansprüche 1: Vertragliche Ansprüche (I) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943 Überblick

Mehr

Lead. Was ist eine Überstunde?

Lead. Was ist eine Überstunde? Lead Was ist eine Überstunde? Überstunden sind die positive zeitliche Differenz zwischen der geleisteten und der normalen Arbeitszeit. Die normale Arbeitszeit bestimmt sich nach Art. 321c Abs. 1 OR nach

Mehr