Die Endlagerung radioaktiver Abfälle im Spannungsfeld. aktueller Diskussionen um die Kernenergie

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1 1 Ringvorlesung TU Braunschweig, Die Endlagerung radioaktiver Abfälle im Spannungsfeld aktueller Diskussionen um die Kernenergie Dipl. Ing. Wolfram König Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Salzgitter das ist schon mehr als 30 Jahre her - war ein wichtiges Jahr für die Entsorgung radioaktiver Abfälle. Damals hat der Gesetzgeber die besondere Verantwortung der öffentlichen Hand bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle auf Grund des hohen Gefährdungspotentials und der Langlebigkeit der radioaktiven Stoffe unterstrichen. Abweichend vom Verursacherprinzip ist seither die Endlagerung radioaktiver Abfälle keine Aufgabe der Betreiber von Kernkraftwerken und anderen Erzeugern solcher Abfälle, sondern eine Aufgabe des Bundes. In diesem Zusammenhang wurde der Begriff der Endlagerung als eine Aufgabe "mit säkularer Dimension" geprägt, die allein dem Staat obliegen kann, da nur dieser eine Gewähr für die langfristige Existenz bietet. Der Gesetzgeber hat die Errichtung und den Betrieb von Anlagen des Bundes zur Endlagerung radioaktiver Abfälle im Atomgesetz zunächst der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Braunschweig und ab dem Bundesamt für Strahlenschutz übertragen. Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle deren letzter Schritt die Endlagerung ist bildet einen Kern des gesellschaftlichen Konflikts um die friedliche Nutzung der Atomenergie, der auch schon mehr als 30 Jahre andauert. Die Lösung der Endlagerfrage ist derzeit, wie schon häufig in den vergangenen 3 Jahrzehnten ein politisch heftig umstrittenes Thema. CDU/CSU und FDP drängen wie die Kernkraftwerksbetreiber auf eine sofortige Fortsetzung der weiteren Erkundung des Salzstockes Gorleben und fordern eine Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke, während nicht nur der Bundesumweltminister ein kriteriengesteuertes Auswahlverfahren zur Findung des bestmöglichen Endlagerstandortes fordert und eine Laufzeitverlängerung ablehnt. Es wird deutlich, dass die Frage der Endlagerung eng gekoppelt ist an die Diskussion um die

2 2 friedliche Nutzung der Kernenergie. Es gibt jedoch jenseits aller politischen Differenzen bislang einen Konsens dahingehend, dass die Endlagerung in tiefen geologischen Formationen eine nationale Aufgabe ist und von der Generation zu lösen ist, die den Nutzen aus der Kernenergie gezogen hat. Diese Grundposition ist nach meiner Auffassung alternativlos. Da der Blick zurück zumindest helfen kann, die Wege, die nach vorn weisen sollen, besser hinsichtlich ihrer Chancen und Risiken einzuschätzen, möchte ich einen kurzen Blick auf die Entwicklung der deutschen Endlagerdiskussion werfen. Dabei werde ich wegen der besonderen Bedeutung insbesondere auf die Standortfindung für ein Endlager für wärmeentwickelnde Abfälle, d. h. im Wesentlichen abgebrannte Brennelemente aus deutschen Kernkraftwerken eingehen. Hintergrund dieses Schwerpunktes ist, dass diese Abfälle hinsichtlich ihrer hohen Radioaktivität ein wesentlich höheres Gefährdungspotenzial darstellen, als dies bei den schwach- und mittelradioaktiven Abfällen der Fall ist. Nach den aktuellen Prognosen für 2040 werden die wärmeentwickelnden Abfälle einen Anteil von 99,9 % an der gesamten einzulagernden Radioaktivitätsmenge haben, obwohl ihr Volumenanteil weniger als 10 % beträgt. Oder anders: Die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle besitzen einen Volumenanteil von ca. 90 %, ihr Anteil an der Gesamtaktivität fällt mit weniger als 0,1 % extrem gering aus. Daher werde ich hierzu nur auf den aktuellen Stand bestehender Projekte eingehen. Historie der Standortfindung und entscheidung In Deutschland ging 1957 der erste Forschungsreaktor in Betrieb, 1961 das erste Versuchsatomkraftwerk in Kahl am Main und 1989 der letzte Leistungsreaktor. Von den seitdem insgesamt 42 in Betrieb gegangenen Reaktoren zur Stromerzeugung (36 Bundesrepublik, 6 ehemalige DDR) sind 2006 noch 17 in Betrieb. Radioaktive Abfälle fallen vor allem beim Betrieb und der Stilllegung der Reaktoren sowie bei der Forschung an. Ausgehend davon, wurde die Notwendigkeit

3 3 einer eigenständigen, von konventionellen Abfällen unabhängigen Entsorgung radioaktiver Abfälle bereits in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts erkannt, in ihrer Bedeutung aber lange unterschätzt. So schrieb Carl Friedrich von Weizsäcker noch 1969: Dieses ist, soweit ich sehen kann, wenn man es ernstlich behandeln will, überhaupt kein Problem Ich habe mir in Karlsruhe sagen lassen, dass der gesamte Atommüll, der in der Bundesrepublik im Jahr 2000 vorhanden sein wird, in einen Kasten hineinginge, der ein Kubus von 20 m Seitenlänge ist. Wenn man das gut versiegelt und verschließt und in ein Bergwerk steckt, dann wird man hoffen können, dass man damit dieses Problem gelöst hat. Ab Anfang der 60er Jahre wurden in der Bundesrepublik Deutschland und in der ehemaligen DDR Schritte zur Realisierung von Endlagern für radioaktive Abfälle im tiefen geologischen Untergrund eingeleitet. In der ehemaligen DDR wurde nach einer vergleichenden Bewertung von 10 Salzbergwerken ab 1969 das Endlager in Morsleben für schwach- und mittelaktive Abfälle eingerichtet. Mit der Wiedervereinigung ging aufgrund des Einigungsvertrages die Betriebsführung des Endlagers Morsleben auf das BfS über. Teil des Einigungsvertrages war auch, dass die Betriebsgenehmigung von Morsleben bis 2000 erlischt, es sei denn, ein erneutes Planfeststellungsverfahren würde den Standort bestätigen. Eine solche Bestätigung hat es nie gegeben. Die Einlagerung endete 1998 durch Gerichtsbeschluss. Seither betreibt das BfS die Stilllegung des Endlagers Morsleben bei gleichzeitigem Offenhaltungsbetrieb des ehemaligen Endlagers. Nur dies ist nach 57a AtomG noch erlaubt, nicht aber mehr die Endlagerung von radioaktiven Abfällen. In der Bundesrepublik empfahl 1963 der Präsident der Bundesanstalt für Bodenforschung (BfB) (heute: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) die Endlagerung in Steinsalzformationen schlug die BfB im Rahmen des von der Europäischen Atomgemeinschaft EURATOM geförderten Kavernenprojektes zur Untersuchung von Endlagertechniken für schwach- bis mittelradioaktiven Abfall vier Standorte vor. Erste Wahl für das Kavernenprojekt war der Salzstock Bunde/Jemgum in Niedersachsen wurden die Aktivitäten am Standort Bunde aufgegeben, weil es nicht zur Einigung mit dem Sohn des Bundestagsabgeordneten und Grundstücksbesitzers Enno Conring kam und der Kreistag Leer das Projekt

4 4 einstimmig ablehnte. Auf Grund der Grenznähe zu den Niederlanden kamen damals auch immer wieder Gerüchte auf, dass nicht nur Abfälle aus Deutschland in der Kaverne endgelagert werden sollten. Der als Ausweichstandort benannte Salzstock Oldenswort (Schleswig-Holstein) scheiterte an der ablehnenden Haltung der Bevölkerung. Die Bemühungen um das Kavernenprojekt mündeten letztlich in den Erwerb des ehemaligen Salzbergwerkes Asse. Es wurde 1965 von der Gesellschaft für Strahlenund Umweltforschung (GSF) im Auftrag des Bundes gekauft und als sogenanntes Versuchsendlager von 1967 bis 1978 betrieben. Ein Weiterbetrieb der Asse als Endlager des Bundes wurde in den 80er Jahren zwar erwogen, aber letztlich verworfen. Im Übrigen kämpft die Asse seit Jahren mit Stabilitätsproblemen in der Südflanke erfolgte ein erneuter Anlauf zur Suche eines Endlagers. Im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung und Technologie begann eine deutschlandweite Suche nach einem Standort für ein von der Bundesregierung befürwortetes Nukleares Entsorgungszentrum (NEZ). Im Jahr 1974 wurde von der Bundesregierung das Konzept des Nuklearen Entsorgungszentrums vorgestellt. An e i n e m Ort sollten die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente, Brennelementfabriken, Konditionierungsanlagen und ein Endlager konzentriert sein. In mehreren Auswahlverfahren wurden unter Zugrundelegung - nach heutigen Maßstäben - sehr einfacher Kriterien verschiedene Standorte geprüft. Die Standortauswahl bezog sich dabei nicht allein auf ein Endlager, sondern auf ein Gelände für das geplante Nationale Entsorgungszentrum mit einer Größe von ca. 12 qkm. Im Jahr 1976 schlug der Bund vor, die Standorte Lutterloh, Lichtenhorst und Wahn (alle in Niedersachsen) im Auftrag des Bundes gleichzeitig und gleichrangig zu untersuchen. Vorgesehen war die vergleichende Erkundung aller drei Standorte ein, so meine ich, schon damals wie heute richtiger wissenschaftlicher Ansatz im Hinblick auf die Komplexität der zu lösenden Probleme. Am Standort des Salzstockes Wahn wurde zuerst mit umfangreichen Untersuchungen begonnen. Eine Landwirtin, die sich über den Hintergrund der

5 5 Bohrungen getäuscht fühlte, trat mit ihrem Protest eine Lawine los. Die Proteste an allen drei Standorten für das NEZ wurden zu Kristalisationspunkten der Anti-AKW- Bewegung. Wunder Punkt in der Entsorgungspolitik des Bundes und damit Schwachpunkt in der Nutzung der Kernenergie war, dass bei der Genehmigung von Kernkraftwerken vor 1980 zwar auf die Bedeutung einer von Öllieferungen unabhängigen Energieversorgung hingewiesen wurde, dass aber die Entsorgungsvorsorge nicht Genehmigungsvoraussetzung für den Betrieb von Kernkraftwerken war. Auf Grund der Bürgerproteste an den drei vom Bund ausgewählten und von mir bereits genannten Standorten kamen 1976 der Bundesforschungsminister Hans Matthöfer (SPD) und der niedersächsische Finanz- und Wirtschaftsminister Walter Leisler Kiep (CDU) überein, die Erkundungsarbeiten einzustellen, allerdings vor dem Hintergrund der von Ministerpräsident Alfred Kubel (SPD) 1975 gegebenen Zusage, dass ein Nukleares Entsorgungszentrum in Niedersachsen realisiert werden kann. Niedersachsen benannte dafür später den Standort Gorleben, nachdem eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des niedersächsischen Wirtschaftsministerium für die Standortauswahl eingesetzt worden war und Gorleben als Standort ausgewählt hatte. In einer Notiz zur Pressekonferenz von Ministerpräsident Albrecht im Februar 1977 wird die Entscheidung zu Gorleben erläutert. Hier werden explizit strukturpolitische Gründe (sozio-ökonomische Kriterien) genannt. Außerdem wurde gesagt, dass eine Genehmigung nur erteilt würde, wenn folgende zwei Voraussetzungen erfüllt seien: 1. Man müsse die absolute Überzeugung gewonnen haben, dass mit dem Bau und dem Betrieb der Anlage keinerlei Gefährdung der Umwelt und der dort lebenden Menschen verbunden sei. 2. Die Genehmigung werde nur erteilt, wenn keine befriedigenden Alternativen für eine Endlagerung gefunden seien.

6 6 Geologische Überlegungen standen bei der damaligen Standortauswahl nicht im Vordergrund. Überrascht von der Entscheidung sprachen sich die Samtgemeinden Gartow und Lüchow am Standort des Salzstockes Gorleben gegen das Nukleare Entsorgungszentrum aus. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg organisierte Großdemonstrationen gegen die Standortentscheidung. Trotzdem akzeptierte die Bundesregierung den Standort Gorleben im Juli Seither hält die Auseinandersetzung um Gorleben an. Im Jahr 1977 stellte die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) die Vorgängereinrichtung des BfS insbesondere in Endlagerfragen - den Antrag auf Einleitung eines atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens für ein Endlager für alle Arten radioaktiver Abfälle ( Ein-Endlager-Konzept ) im Rahmen des geplanten Nuklearen Entsorgungszentrums in Gorleben beim damals zuständigen Niedersächsischen Sozialministerium. Im Frühjahr 1979 veranstaltete die Niedersächsische Landesregierung ein Symposium zur grundsätzlichen sicherheitstechnischen Realisierbarkeit eines NEZ (Rede-Gegenrede). Nach Abschluss des Symposiums und Bewertung der erzielten Ergebnisse stellte der damalige niedersächsische Ministerpräsident Ernst Albrecht fest, dass das Kernstück des Nationalen Entsorgungszentrums die Wiederaufarbeitungsanlage - zwar sicherheitstechnisch realisierbar, aber politisch nicht durchsetzbar sei. Die Umorientierung führt zum sog. Integrierten Entsorgungskonzept, mit räumlich voneinander getrennten Anlagen. Aber auch dieses Konzept, das Grundlage für den viel zitierten 1979er Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern war, ist gescheitert. Alle wesentlichen Elemente wurden weder an e i n e m noch an mehreren Standorten verwirklicht. Der sog. Kernbrennstoffkreislauf wurde nie realisiert. Der Schnelle Brüter in Kalkar, die Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf waren trotz Bundesregierungen, die hinter diesen Projekten standen, letztlich milliardenschwere Fehlinvestitionen.

7 7 In Gorleben begann 1979 die zunächst übertägige und später untertägige Standorterkundung für ein Endlager, die im Oktober 2000 aufgrund eines zwischen den Energieversorgungsunternehmen und der Bundesregierung im Juni 2000 vereinbarten Moratoriums unterbrochen wurde. Parallel liefen von 1975 bis 1982 in der Schachtanlage Konrad geowissenschaftliche Untersuchungen mit dem Ziel, die grundsätzliche geologische Eignung als Endlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung festzustellen. Im August 1982 wurde von der PTB beim Land Niedersachsen nach positivem Abschluss der Eignungsuntersuchung das atomrechtliche Planfeststellungsverfahren für ein Endlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung eingeleitet. Im Jahr 2002 erging der Planfeststellungsbeschluss. Vorausgegangen war dem u. a. ein öffentlicher Erörterungstermin mit der Rekorddauer von 75 Tagen. Während die Standortentscheidungen für die Schachtanlagen Asse und Konrad ohne Betrachtung von Standortalternativen getroffen wurden, liefen den Entscheidungen für Gorleben und Morsleben Betrachtungen von Standortalternativen voraus, die allerdings im Hinblick auf die Betroffenen und die Öffentlichkeit nicht transparent waren, sich auf nur wenige sicherheitsbezogener Kriterien stützten und nicht systematisch auf Grundlage von vorher festgelegten Auswahl- und Sicherheitskriterien erfolgten. Beim Standortauswahlverfahren Gorleben kommt hinzu, dass nicht allein ein Standort für ein Endlager gesucht wurde, sondern wie schon erwähnt - in erster Linie ein Standort für das damals geplante Nukleare Entsorgungszentrum mit einer Wiederaufbereitungsanlage für abgebrannte Brennelemente mit einem Flächenbedarf von 12 qkm. Dies erklärt auch die Auswahl von dünn besiedelten Standortregionen sowohl durch den Bund als auch durch das Land Niedersachsen. Die heutige Situation der ehemaligen Endlager Asse und Morsleben ist sicherheitstechnisch bedenklich. Schon jetzt müssen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr mit dem Ziel der Sicherung der Grubenstabilität ergriffen werden. Dies unterstreicht die Bedeutung vorlaufender sicherheitsgerichteter

8 8 Standortauswahlverfahren, um den dann bestmöglichen Endlagerstandort festlegen zu können. Die Auswahl der Schachtanlage Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle kann insoweit nicht als Beispiel für den Verzicht auf ein Standortauswahlverfahren dienen. Hier wurde das radioaktive Abfallinventar aufgrund der Langzeitsicherheitsanalyse erheblich beschränkt und somit auf die Eigenschaften des Endlagerstandortes Konrad abgestimmt. Eine solche Vorgehensweise setzt voraus, dass eine bessere Alternative zur Entsorgung des für Konrad nicht zugelassenen Abfallinventars gefunden wird. Eine wesentliche Zäsur bei der Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung bildet sicher das Jahr 1998, als späte Konsequenz der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl entschied die damalige Bundesregierung von SPD und Grünen, die Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung geordnet zu beenden. Damit wurde vor allem der Anfall wärmeentwickelnder Abfälle beschränkt und planbar. Sie vereinbarte im Juni 2000 mit den Energieversorgungsunternehmen - wie bereits erwähnt - u. a., die Erkundung des Salzstockes in Gorleben für bis zu 10 Jahre zu unterbrechen (sog. Moratorium), da seine weitere Erkundung nichts zur Klärung noch zu untersuchender konzeptioneller und sicherheitstechnischer Fragen beitragen kann. Die Bundesregierung hat die Vereinbarung vom Juni 2000 mit der Atomgesetznovelle 2002 in geltendes Recht umgesetzt. Seitdem ist durchaus eine weitgehende Befriedung des bisherigen gesellschaftlichen Dauerkonflikts um die Nutzung der Kernenergie festzustellen. Die Vereinbarung vom Juni 2000 wird hinsichtlich der Endlagerfrage unterschiedlich ausgelegt, so dass diesbezüglich kein Konsens besteht. Dies ist bedauerlich wurden die durch den vom BMU eingesetzten Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) erarbeiteten Verfahrensvorschläge für ein Standortauswahlverfahren vorgestellt. Diese führten zu einem vom BMU erarbeiteten Entwurf eines Gesetzes für ein Standortauswahlverfahren, auf das sich jedoch die damalige Bundesregierung nicht mehr einigen konnte.

9 9 Das Bundesamt für Strahlenschutz hat als e i n Ergebnis der Abarbeitung der konzeptionellen sicherheitstechnischen Einzelfragen in Umsetzung der Vereinbarung vom Juni 2000 beim Vergleich von Wirtsgesteinen (Salz, Ton, Granit) 2005 festgestellt, dass Vorteile e i n e s Wirtsgesteins für ein Endlager nur über einen Standortvergleich ermittelt werden können. Grundsätzlich können für die drei in Frage kommenden Wirtsgesteine in Deutschland angepasste Endlagerkonzepte entwickelt werden. Aus Sicht des BfS und des Bundesumweltministeriums ist ein Standortvergleich zur Ermittlung des bestmöglichen Standortes für ein Endlager unerlässlicher Bestandteil einer Neukonzeption der Endlagerung wärmeentwickelnder Abfälle. Ein derartiger Vergleich zur Ermittlung eines dann bestmöglichen Standortes ist auch deshalb notwendig, um einen dauerhaften, parteiübergreifenden Konsens in der Endlagerfrage zu erreichen. Diese Position wird derzeit insbesondere von den Energieversorgungsunternehmen in Zweifel gezogen und mit der Diskussion um längere Kraftwerkslaufzeiten verknüpft. Die Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und SPD von 2005 sagt aus, dass die vertraglichen Regelungen und das darauf basierende Atomgesetz nicht verändert werden sollen und in dieser Legislaturperiode die Endlagerfrage einer Lösung zugeführt werden soll. Bundesumweltminister Gabriel hat hierzu einen Vorschlag in die Diskussion gebracht, der eine gute Basis für einen Konsens darstellen könnte. Ich werde hierauf noch zurückkommen. Aus der rückwirkenden Betrachtung wird deutlich, dass die Endlagerung radioaktiver Abfälle - neben einer technischen und wissenschaftlichen - stets eine hochpolitische Frage war und ist. Wo stehen wir bei der Endlagerung heute? In Deutschland gibt es praktische Erfahrungen mit der Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle in Bergwerken. Allerdings sind diese Beispiele nur wenig geeignet, um als Verfahrensmuster für neue Endlagerprojekte dienen zu können. In beiden Fällen (Asse und Morsleben) wurden bestehende Altbergwerke in Salzstöcken wegen ihrer Verfügbarkeit zur Endlagerung genutzt. Sicherheitskriterien und die Option einer Suche nach dem bestmöglichen Endlagerstandort spielten bei der Standortfindung keine Rolle.

10 10 In das Forschungsbergwerk Asse sind zwischen 1967 und 1978 ca m³ schwach- und mittelradioaktive Abfällen mit einer Gesamtaktivität von Becquerel eingelagert worden. Es handelte sich hierbei um die Versuchseinlagerung von Fässern mit schwachradioaktiven Abfällen und Fässern mit mittelradioaktiven Abfällen. Der Begriff der "Versuchseinlagerung" darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach den Genehmigungen für die Asse eine Endlagerung der Abfälle das Ziel war. Eine Rückholung war nicht vorgesehen. Da es als Forschungsbergwerk und nicht als Endlager im Sinne des 9a Atomgesetz betrieben wurde, liegt die Zuständigkeit für die Asse nicht beim BfS, sondern bei der GSF im Geschäftsbereich des Bundesforschungsministeriums. Das Stilllegungsverfahren wird allein bergrechtlich und nicht atomrechtlich durchgeführt. Seit etwa 20 Jahren hat die Asse einen Zufluss über die Südflanke aus dem Nebengebirge in der derzeitigen Größenordnung von ca. 12 m³ pro Tag. Ursache des Zuflusses ist u. a. der hohe Durchbauungsgrad der Südflanke und die starken Verformungen der Südflanke. Die Stabilität des Grubengebäudes kann nach Aussagen der GSF nur für einen Zeitraum von 6-10 Jahren garantiert werden. Der gewählte Blasversatz mit Salzgrus kann keinen Beitrag zur Stützwirkung entfalten. Damit wird der Zeithorizont für sichernde Maßnahmen und zu einer langzeitsicheren Stilllegung des Bergwerkes stark eingeengt. Ob der GSF ein Langzeitsicherheitsnachweis gelingt, ist ohne eine vertiefte Prüfung der Nachweisunterlagen nicht zu beantworten. In den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurde die Asse noch als sicher für die Endlagerung eingestuft. Heute ist die Asse letztlich wie auch Morsleben - eine Altlast. Das bisher einzige in Deutschland betriebene Endlager in Morsleben (ERAM/Sachsen-Anhalt) wurde vom Staatlichen Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz (SAAS), der zentralen Strahlenschutzbehörde der damaligen DDR im Rahmen einer Dauerbetriebsgenehmigung vom April 1986 genehmigt. Erste Einlagerungen fanden bereits 1971 statt. Das ERAM wurde ebenfalls in einem ehemaligen Salzbergwerk im Allertal eingerichtet, das durch einen Vergleich von 10 Schachtanlagen ausgewählt wurde. Nach der Wiedervereinigung ging es aufgrund

11 11 des Einigungsvertrages auf das BfS über und wurde zwischen 1994 und 1998 noch zur Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle aus ganz Deutschland genutzt. Insgesamt wurden über m³ Abfälle mit einer Gesamtaktivität von Becquerel eingelagert. In dem nach Atomrecht betriebenen Endlager Morsleben lagern also Abfälle mit einer um den Faktor 10 geringeren Aktivität als im Forschungsbergwerk Asse. Weiterhin führte die Beschränkung der Alpha-Aktivität dazu, dass das radioaktive Inventar des ERAM wenig langlebig ist. Auch beim ERAM handelt es sich um eine für ein Endlager nicht günstige Situation in einem stark durchbauten Salzbergwerk, in dem zwischen 1912 und 1970 mit 5,8 Mio. cbm. ein Hohlraumvolumen von der 2-fachen Größe der Cheopspyramide aufgefahren wurde. Bedingt durch die Konvergenz (d. h. dem Fließen des Salzes unter dem Gebirgsdruck) traten auch hier Entfestigungen des Grubenbaues und Firstbrüche (sog. Löser) auf. Um die Stabilität des Bergwerkes möglichst lange sicherzustellen und damit eine ordnungsgemäße Stilllegung zu ermöglichen, wurde 2002 durch das BfS mit bergbaulichen Gefahrenabwehrmaßnahmen begonnen. Dabei werden die für die Stabilität besonders kritischen Kammern im Zentralteil des ERAM, in dem nicht endgelagert wurde, mit einem Salzbeton verfüllt, der schon nach kurzer Zeit nachweislich seine Stützwirkung entfalten kann. Inzwischen sind über cbm und damit mehr als die Hälfte verfüllt. Im Rahmen der Stilllegung werden nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses insgesamt 4 Mio. cbm. Hohlraumvolumen zu verfüllen sein. Die notwendigen Planfeststellungsunterlagen zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden vom BfS im September 2005 beim für die atomrechtliche Planfeststellung zuständigen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt eingereicht. Dabei wurde aus Sicht des BfS auch nachgewiesen, dass die Langzeitsicherheit gewährleistet ist und die Schutzziele für Mensch und Umwelt eingehalten werden. Das ehemalige Eisenerzbergwerk Schacht Konrad (Salzgitter) ist zwar auch ein Altbergwerk, in dem zwischen 1960 und 1976 rund 6,7 Mio. t Eisenerz abgebaut wurden. Die sicherheitstechnischen Voraussetzungen sind jedoch wegen der besseren gebirgsmechanischen Eigenschaften und der besonderen

12 12 hydrogeologischen Situation überhaupt nicht mit den zuvor genannten Projekten vergleichbar. Die Grube ist außergewöhnlich trocken, da mehrere 100 m mächtige Ton- und Mergelsteine eine natürliche Barriere oberhalb der Erzlagerstätte bilden. Diese besondere Situation führte zur Planfeststellung der Grube als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Im Übrigen müssen in Konrad die Endlagerhohlräume noch hergestellt werden. Es werden also anders als in der Asse und im ERAM keine vorhandenen Hohlräume zur Endlagerung genutzt. Das im August 1982 eingeleitete atomrechtliche Planfeststellungsverfahren wurde am mit der Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses durch das Niedersächsische Umweltministerium (NMU) beendet. Während die Planungen, noch von einem einlagerbaren Abfallgebindevolumen von m³ ausgingen, wurde das einlagerbare Abfallgebindevolumen im Planfeststellungsbeschluss auf m³ ausschließlich für den nationalen Bedarf begrenzt. Der Bundesumweltminister hat die Mengenbegrenzung und die Beschränkung auf die in Deutschland anfallenden Abfälle im Planfeststellungsbeschluss unterstützt. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat den Antrag auf Sofortvollzug zurückgenommen, wie dies in der Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen festgelegt wurde. Durch drei Kommunen und zwei Privatpersonen eingereichte Klagen hatten damit für den Vollzug der Genehmigung eine "aufschiebende Wirkung". Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit der Entscheidung vom die Klagen abgewiesen und eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Das Bundesamt für Strahlenschutz wird ohne Rechtskraft der Gerichtsentscheidungen keine vorbereitenden Arbeiten zur Einlagerung beginnen. Der Respekt vor den Klägern gebietet es, keine Fakten zu schaffen, solange die Rechtskraft nicht erlangt ist. Die Kläger haben vor dem Bundesverwaltungsgericht Nichtzulassungsbeschwerde erhoben. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird im Frühjahr 2007 erwartet. Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Nichtzulassungsbeschwerden abweisen, könnte der Planfeststellungsbeschluss vollzogen und mit der Umrüstung begonnen werden.

13 13 Mit einer solchen Entscheidung wäre jedoch das Problem der Endlagerung wärmeentwickelnder hochradioaktiver Abfälle noch nicht gelöst. Wohin mit den wärmeentwickelnden Abfällen? Wir befinden uns in der Frage der Endlagerung insbesondere wärmeentwickelnder hochradioaktiver Abfälle vor einer entscheidenden Weichenstellung. Alle Parteien und sonst Verantwortlichen bekennen sich zumindest verbal zur Verantwortung für eine sichere Entsorgung hochradioaktiver Abfälle. Ein Weg ist dabei die ausschließliche Verfolgung des Endlagerprojekts Gorleben ohne Berücksichtigung der grundlegenden Kritik an der Auswahl und Umsetzung des Projekts. Der andere Weg der Öffnung der Standortsuche macht dagegen den Versuch, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und reflektiert den Stand der internationalen Diskussion aus naturwissenschaftlicher und gesellschaftspolitischer Sicht. Aus naturwissenschaftlicher Sicht ist zu beachten, inwieweit Wissenschaft überhaupt Aussagen zur Sicherheit über Zeiträume von 1 Mio. Jahre treffen kann, ob dazu nicht wenigstens vergleichende Untersuchungen notwendig sind und wie groß der gesellschaftliche und politische Anteil an der Entscheidung sein muss. Eine Erfolgsgarantie gibt es bei keinem der beiden Wege. Vor dem Hintergrund der internationalen Erfahrungen und den m. E. selbstverständlichen Grundprinzipien einer demokratischen Gesellschaft sollte der zweite Weg beschritten werden. Festzuhalten ist, dass es hinsichtlich einiger grundlegender Punkte einen breiten gesellschaftlichen Konsens gibt: 1. Die Endlagerung soll in tiefen geologischen Formationen stattfinden, weil dies nach unserem Kenntnisstand die beste Gewähr bietet, die radioaktiven Stoffe von der Biosphäre fernzuhalten. 2. Der sichere Abschluss der radioaktiven Stoffe von der Biosphäre muss mindestens für 1 Mio. Jahre gewährleistet sein. Darüber hinaus liefern bisherige Prognoseinstrumente keine Aussage. 3. Die Endlagerung ist eine nationale Aufgabe, weil dies dem Verursacherprinzip entspricht.

14 14 4. Die Endlagerung ist von den Generationen zu realisieren, die den Nutzen aus der Kernenergie gezogen haben. Lassen Sie mich zum Schluss einen Blick über die nationalen Grenzen hinaus werfen. Für die Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen und ausgedienten Brennelementen, die nicht wiederaufgearbeitet, sondern direkt endgelagert werden sollen, liegen bisher weltweit nur Planungsarbeiten in verschiedenen Stadien (konzeptionelle Überlegungen bis konkrete Planungen) vor. Ein betriebsbereites Endlager für diese Abfälle existiert bisher weltweit noch nicht. Der gegenwärtige Stand soll nachfolgend für einige Länder aufgezeigt werden. USA Für die Endlagerung von abgebrannten Brennelementen ist bisher der Standort Yucca Mountain in Nevada/USA am umfassendsten untersucht und konkret durchgeplant worden. Der Benennung dieses Standortes ging der 1982 erlassene Nuclear Waste Policy Act voraus. Nach diesem Gesetz waren mehrere Standorte detailliert zu untersuchen, um eine Basis für die endgültige Standortauswahl zu schaffen. Aufgrund technischer und rechtlicher Schwierigkeiten sowie heftiger Opposition der betroffenen Bevölkerung wurde dieses Gesetz 1987 dahingehend geändert, dass nur noch der Standort Yucca Mountain zu untersuchen ist. Insofern basiert die Auswahl dieses Standortes auf einer rein politischen, nicht aber wissenschaftlich-technischen Festlegung. Diese Festlegung ohne Alternativenbetrachtung führte dazu, dass während der Standorterkundung und Endlagerplanung Anpassungen der Kriterien und des Endlagerkonzeptes erforderlich wurden. Finnland In Finnland ist die rechtliche Grundlage für die Behandlung und Endlagerung radioaktiver Abfälle das Kernenergiegesetz von 1983 mit seiner Novelle von 1994.

15 15 Nach Festlegung regionaler Untersuchungsbereiche und der Durchführung von vorläufigen Untersuchungen an verschiedenen Standorten wurden schließlich vier Standorte unter Einschluss von Umweltverträglichkeitsprüfungen detailliert im Zeitraum von 1993 bis 2000 untersucht. Mit Zustimmung der Standortgemeinde Eurajoki, mit der wirtschaftliche Kompensationen in Höhe von etwa 11 Mio. EUR vereinbart wurden, wurde der Standort Olkiluoto ausgewählt. In unmittelbarer Nähe zu den dortigen Kernkraftwerken soll das Endlager für abgebrannte Brennelemente in einer kristallinen Gesteinsformation in einer Teufe von etwa 400 m bis 700 m errichtet werden. Die Inbetriebnahme des Endlagers ist für das Jahr 2020 vorgesehen. Schweden Im Einklang mit dem schwedischen Kernenergiegesetz muss die für die Entsorgung radioaktiver Abfälle zuständige SKB alle drei Jahre ein fortgeschriebenes Programm für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die Verpackung von abgebrannten Brennelementen und ihre geologische Endlagerung vorlegen. Im Zeitraum von 1993 bis 2001 wurden Machbarkeitsstudien für acht Standorte durchgeführt. Unter Verwendung der dabei erzielten Ergebnisse hat SKB einen Vorschlag zur Auswahl von drei Standorten und für ein Endlagerkonzept vorgelegt. Ende 2001 stimmte die schwedische Regierung zu. Daraufhin begannen standortspezifische Untersuchungen in den Gemeinden Östhammar und Oskarshamn im Frühjahr Sie sollen 2007 abgeschlossen werden. Nach Festlegung des endgültigen Standortes soll das schwedische Endlager für wärmeentwickelnde Abfälle errichtet werden und seinen Betrieb etwa im Jahr 2015 aufnehmen. Japan In Japan wurde die gesetzliche Grundlage für die Endlagerung wärmeentwickelnder Abfälle und abgebrannter Brennelemente in tiefen geologischen Formationen im Juni 2000 geschaffen. Zentrale Elemente dieses Gesetzes sind die Gründung einer für die Endlagerung dieser Abfälle zuständigen Institution, der Nuclear Waste Management Organization of Japan (NUMO, die

16 16 Schaffung eines Fonds zu ihrer Finanzierung und die Durchführung eines dreistufigen Standortauswahlprozesses. Im Oktober 2001 präsentierte NUMO eine generelle Vorgehensweise und Kriterien für die Auswahl von vorläufigen Untersuchungsbereichen, wobei um freiwillige Standortkandidaten geworben wird. Die vorläufigen Untersuchungsbereiche sollen etwa zwischen 2008 und 2013 und der endgültige Endlagerstandort etwa zwischen 2023 und 2028 festgelegt werden. Der Betrieb des Endlagers soll im Zeitraum zwischen 2033 und 2038 aufgenommen werden. Großbritannien In Großbritannien hat die Regierung im Oktober 2006 beschlossen, der Empfehlung des Committee on Radioactive Waste Management (CoRWM) zu folgen, die das Komitee nach zweijähriger Beratung unter Beteiligung der Öffentlichkeit am 31. Juli 2006 veröffentlichte. Die wesentlichen Elemente der Empfehlung sind: - Langfristige Entsorgung hochradioaktiver Abfälle in einem Endlager in tiefen geologischen Formationen - Entwicklung des Endlagerkonzeptes und der Standortfestlegung in einem schrittweisen Verfahren - Einrichtung einer starken und effizienten Antragstellerorganisation - Einrichtung einer starken unabhängigen Regulierungsbehörde - Unabhängige Prüfung des Antragstellers und Beratung der Regierung - Freiwillige Partnerschaft der Standortgemeinden Frankreich In Frankreich werden folgende drei sich ergänzende Entsorgungsoptionen verfolgt: - Machbarkeitsstudie zur Abtrennung und Umwandlung langlebiger Radionuklide im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Kernkraftwerke bis zum Jahr 2012

17 17 - Durchführung von Studien und Festlegung eines Standortes zur Endlagerung mit Rückholbarkeit, so dass die Errichtung des Endlagers im Jahr 2025 beauftragt werden kann. - Schaffung neuer oberirdischer Lagerkapazitäten bis zum Jahr 2015 Die Durchführung eines transparenten Standortauswahlverfahrens mit vorher festgelegten Kriterien und Beteiligung der Öffentlichkeit wurde darüber hinaus in Kanada und der Schweiz beschlossen auf das Schweizer Vorgehen gehe ich noch ein. Häufig wird eine internationale Endlagerlösung in die Diskussion eingebracht. Wer aber über Internationalisierung redet, vergisst, dass dies nicht nur Export, sondern auch den Import von Abfällen bedeuten kann. Ich habe erhebliche Zweifel, ob mit der Öffnung der Grenzen für radioaktive Abfälle in großem Stil nicht die Akzeptanz für jedes Endlager in Europa zunichte gemacht wird. Es gibt eine Reihe europäischer Staaten, die nur auf ein Endlager in Frankreich oder Deutschland warten, um die eigenen Probleme zu vermeiden bzw. zu lösen. Sollte demnach z. B. das geplante Endlager Konrad für andere Länder geöffnet werden, um ein Endlager für wärmeentwickelnde Abfälle in Deutschland zu vermeiden? Ich halte dies für kein akzeptanzfähiges Szenario. Daher sollte an dem Prinzip der nationalen Entsorgung unbedingt festgehalten werden. Ein gutes Beispiel zur Vorgehensweise liefert die Schweiz. Noch 2002 beantragte die Schweizer Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (NAGRA) im Rahmen des Entsorgungsnachweises die Fokussierung der zukünftigen Untersuchungen zur Endlagerung auf das Zürcher Weinland. Vorausgegangen waren auch dort umfangreiche Untersuchungen, wenn auch nicht mit dem Tiefgang wie in Gorleben. Im Jahr 2004 richteten die betroffenen deutschen Landkreise und Bundesländer Forderungen an die Schweiz nach ergebnisoffener Untersuchung alternativer Endlagerstandorte mit Hilfe nachvollziehbarer Eignungskriterien. Nach dem Scheitern der bisherigen Schweizer Projekte ist seit Februar 2005 die Standortauswahl in einem Sachplanverfahren nach Raumplanungsrecht in der Kernenergieverordnung festgeschrieben und wird nunmehr auch mit deutscher

18 18 Beteiligung durchgeführt. Ich finde es bemerkenswert, wenn Baden-Württemberg sich wegen der direkten Betroffenheit für ein Standortauswahlverfahren in der Schweiz ausspricht, sich aber gegen ein solches Verfahren in Deutschland wendet, weil möglicherweise Standorte in Baden-Württemberg in die Auswahl kommen könnten. Nach objektiven Beweggründen kann man da sicher lange suchen. Mit dem Weg einer vergleichenden Untersuchung von Standorten, wie er z. B. in der Schweiz aber nicht nur dort - gegangen wird, ist ein internationaler Standard gesetzt, hinter den Deutschland bei der Lösung der Entsorgungsfrage nicht zurückfallen kann und darf. Der Schutz vor den Gefahren der Atomenergie wird in Deutschland durch den das gesamte Atomrecht tragenden Grundsatz der Schadensvorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik geprägt. Das Gesetz legt damit die Exekutive auf den Grundsatz der bestmöglichen Gefahrenabwehr und Risikovorsorge fest, welcher eine laufende Anpassung der für eine Risikobeurteilung maßgeblichen Umstände an den jeweils neuesten Erkenntnisstand erfordert. Hieraus folgt, dass nur durch die Untersuchung und den Vergleich alternativer Endlagerstandorte festgestellt werden kann, an welchem Standort die nach dem Ergebnis der Untersuchungen dann bestmögliche Sicherheit gegeben ist. Die Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung in Deutschland müssen dem international anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Maßgeblich hierfür sind die neuen Empfehlungen der IAEA (Safety Requirements 2006), die den sicherheitlichen Mindestrahmen vorgeben. Wesentliche Anforderungen sind: - Die Forderung nach einem schrittweisen und nachvollziehbaren Vorgehen bei Planung, Errichtung und Sicherheitsbewertung. - Die Schaffung eines Systems gestaffelter Abwehrmaßnahmen zur Beherrschung von Störfällen während des Betriebs. - Die Errichtung eines robusten Mehrbarrierensystems für die Phase nach Verschluss sowie

19 19 - Die Wartungsfreiheit des Endlagersystems nach Verschluss und - Den Wissenserhalt über das verschlossene Endlager. Die Einhaltung dieser Anforderungen soll gewährleisten, dass ein Endlager so lokalisiert, ausgelegt, errichtet, betrieben, verschlossen und dokumentiert wird, dass insbesondere der Schutz in der Phase nach Verschluss unter Beachtung gesellschaftlicher und ökonomischer Faktoren optimiert ist und langzeitig Risiken oder Dosisbelastungen mit angemessener Gewissheit nicht überschritten werden. Die Empfehlungen der IAEA repräsentieren den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik bzgl. des Sicherheitsnachweises für ein Endlager. Dabei wird insbesondere in den neuen IAEA Empfehlungen deutlich, dass bei der Endlagerplanung und Sicherheitsbewertung zunehmend Wert auf eine schrittweise Vorgehensweise mit festgelegten Verfahrensschritten und nachvollziehbar dokumentierten Entscheidungen gelegt wird. Analog hierzu werden die deutschen Sicherheitsanforderungen ähnliche bzw. konkretisierende Kriterien festlegen, die bei Standortauswahl und -festlegung zu Grunde zu legen sind. Wie könnte es in Deutschland weitergehen? Für die Erkundung des Standortes in Gorleben und die Errichtung des Erkundungsbergwerkes wurden bisher 1,4 Milliarden Euro investiert. Die bisherigen Erkundungsergebnisse sprechen nicht grundsätzlich gegen eine Eignung des Salzstocks Gorleben. Insofern ist die Ausgangssituation in Deutschland eine andere als in anderen Ländern, z. B. der Schweiz, die die Standortsuche nach dem Scheitern an einem Standort ohne so stark vorprägende Fakten beginnen konnten. Bundesumweltminister Gabriel hat deshalb unter Mitwirkung des BfS eine gestufte Vorgehensweise für die Prüfung weiterer Endlagerstandorte in Deutschland vorgeschlagen.

20 20 Nach Festlegung der Sicherheitsanforderungen sollen in einer ersten Phase alle aussichtsreichen Optionen für die Realisierung eines Endlagers mit bestmöglicher Sicherheit in Deutschland erfasst und in einem Optionenbericht zusammengefasst werden. In dieser ersten Phase finden keine Erkundungen statt, sondern bestehende Datenbestände werden ausgewertet. Der Bundestag entscheidet nach dem Optionenbericht, der nach max. 4 Jahren vorgelegt wird, ob eine weitere Erkundung (ober- oder unterirdisch) nur noch in Gorleben oder an mehreren Standorten durchgeführt wird. Die Auswahl kann dann anhand von vergleichenden Sicherheitsanalysen zum Standort mit dem bestmöglichen Sicherheitsniveau führen. Dieses Verfahren bietet die notwendige Transparenz und eine echte Entscheidungsgrundlage, an welchem Standort die Langzeitsicherheit am besten gewährleistet ist. Mit einem solchen Verfahren könnte endlich auch der erforderliche Konsens zur Lösung dieser Generationenfrage erzielt werden. Wir müssen mit guten Argumenten, Verfahrensgerechtigkeit und Transparenz auf Akzeptanz auch bei den Betroffenen hinarbeiten. Wesentlich wird dabei die Sicherheit sein, dass die Abfälle mengenmäßig begrenzt bleiben und ein Endlager nicht in den Verdacht gerät, vor allem dem Weiterbetrieb der Kernkraftwerke oder einer internationalen Entsorgung für unbegrenzte Zeiträume zu dienen. Gegen die Bevölkerung wird ein Endlager oder gar mehrere an keinem Standort durchzusetzen sein. Wir dürfen nicht der Versuchung erliegen, die Lösung der Endlagerung der radioaktiven Abfälle nachfolgenden Generationen zu überlassen oder ins Ausland zu verschieben. Die Generation, die die radioaktiven Abfälle zu verantworten hat und die den Nutzen aus der Kernenergie gezogen hat, ist in der Pflicht, ihn möglichst schadlos endzulagern. Die ethische Bedeutung der Endlagerfrage verbietet es, sie im Wechsel der politischen Mehrheiten einzelner Legislaturperioden zu beantworten. Angesichts des Betrachtungszeitraumes von 1 Million Jahren gilt es, Antworten zu finden, die auch nach den nächsten Wahlen noch gültig sind. Dazu ist es notwendig, einen möglichst breiten Konsens zu erreichen zwischen Wissenschaftlern unterschiedlicher

21 21 Fachrichtungen, Politikern unterschiedlicher Parteien und unterschiedlicher Ebenen in Bund, Ländern und Kommunen, den Abfallerzeugern und den Bürgerinnen und Bürgern unabhängig davon, ob sie als mögliche Anlieger eines Endlagers oder nur als Stromkunden betroffen sind. Lassen Sie uns diese Chance nicht leichtfertig vertun! Meine Damen und Herren, ich habe versucht, in der Kürze der Zeit einen Überblick über den Stand und die Perspektiven der Endlagerung radioaktiver Abfälle in Deutschland zu geben und dabei insbesondere auch das Spannungsfeld darzustellen, in dem die Arbeit des Bundesamtes für Strahlenschutz stattfindet. Ich möchte es zum Abschluss nicht versäumen auf eine internationale Konferenz zum Thema Endlagerung radioaktiver Abfälle hinzuweisen. Diese Konferenz wird im November dieses Jahres vom Bundesamt für Strahlenschutz und der Braunschweiger Außenstelle der GRS veranstaltet. Sie steht im Zusammenhang mit der Ideenküche zur Stadt der Wissenschaft 2007 und ist ein weiteres Zeugnis für die Bedeutung der Wissenschaftsregion Braunschweig. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf eine rege Diskussion.

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