Praktische Beispiele zur Gestaltung einer gerichtsfesten Organisation bei der DBE-Gorleben. Themen
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- Melanie Abel
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1 Praktische Beispiele zur Gestaltung einer gerichtsfesten Organisation bei der DBE-Gorleben Themen DBE Pflichten des Unternehmers Beispiele von Systemelementen bei der DBE in Gorleben Rahmenrichtlinie für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsschutzbuch Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (SGD) Ergebnisse des systematischen Vorgehens
2 Standorte Peine Gorleben Salzgitter Morsleben DBE Zentrale Bergwerk zur Erkundung des Salzstockes Gorleben Schachtanlage Konrad Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM)
3 Wenn man getroffen wird, hat man Pech gehabt und muss die Folgen tragen. Dafür bekommt man ja schließlich sein Geld.
4 Methode: Hoffen, dass nichts passiert schlaflosen Nächte
5 Was ist alles Notwendige?
6 Der Unternehmer ist für das Arbeitsergebnis und die Sicherheit verantwortlich. Das gilt nicht nur für die Führungskräfte, sondern für alle Stufen der Hierarchie. Jede Führungskraft ist in die Unternehmerverantwortung eingebunden und muss sich bei einem Unfall rechtfertigen. Führungskraft ist, wer Weisungen erteilt!
7 Welche Aufgaben hat der Unternehmer in Bezug auf die Arbeitssicherheit zu erfüllen?
8 Grundlegende Aufgaben (Fürsorgepflichten): Auswahl richtiger Mann am richtigen Platz Organisation sagen, wo es langgeht Kontrolle/Aufsicht sich überzeugen, ob (mit Dokumentation) Meldepflicht nach oben, wenn man nicht mehr weiterkommt
9 Neben den Grundpflichten gibt es noch eine Reihe weiterer Pflichten, die es zu erfüllen gilt: Arbeitsmedizinischer Dienst (AMD) Erste Hilfe Vorgehen bei Unfällen Sicherheitsbeauftragte Arbeitssicherheitlicher Dienst (ASD) Betriebsrat Aus- und Weiterbildung Arbeitsschutzausschuss Unterweisung Sicherheitslenkungsausschuss Fremdfirmenmanagement
10 Wesentliche Elemente des Systems: Organisationshandbuch Stellenbeschreibung und bergrechtliche Bestellung Rahmenrichtlinie für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebsanweisungen Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (SGD) Arbeitsschutzbuch Quartalsunterweisung für Aufsichten
11 Organisationshandbuch Um alle Führungskräfte und Mitarbeiter im Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen, muss jeder im Unternehmen wissen, an welcher Stelle er steht und für was er verantwortlich ist. Das Organisationshandbuch definiert den organisatorischen Aufbau der DBE und die den einzelnen Fachbereichen zugeordneten Aufgaben und Kompetenzen.
12 Stellenbeschreibung und bergrechtliche Bestellung
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15 Rahmenrichtlinie für den Arbeits- und Gesundheitsschutz
16 Rahmenrichtlinie für den Arbeits- und Gesundheitsschutz
17 Rahmenrichtlinie für den Arbeits- und Gesundheitsschutz
18 Auszüge Rahmenrichtlinie (Leitlinien) - Produktivität und Wirtschaftlichkeit dürfen nicht zu Lasten der Arbeitsicherheit gehen; im Zweifel muss sich der Vorgesetzte für die Sicherheit entscheiden. - Arbeits- und Gesundheitsschutz ist Führungsaufgabe. - Führung, Aufsicht, Kontrolle und Disziplinarmaßnahmen sind auch im Arbeits- und Gesundheitsschutz die geeigneten Maßnahmen, um gesetzte Ziele zu erreichen.
19 Auszüge Rahmenrichtlinie (Vorgesetzter) Vorgesetzter ist, wer gegenüber den ihm unterstellten Mitarbeitern weisungsbefugt ist. Die Unterstellung von Mitarbeitern ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, der Stellenbeschreibung, der bergrechtlichen Bestellung, sonstigen genehmigungsrechtlichen Festlegungen oder aus temporärer Übertragung von Weisungsbefugnissen.
20 Rahmenrichtlinie (Kontrolle) Der Schlüssel für die Umsetzung der Rahmenrichtlinie liegt in der regelmäßigen Kontrolle. Für alle Ebenen der Hierarchie ist die Anzahl der Befahrungen festgelegt.
21 Auszüge Rahmenrichtlinie (Dokumentation) Die Befahrungsergebnisse werden mit Veranlassungen schriftlich festgehalten. Die Erledigung der Veranlassungen wird spätestens im Rahmen der folgenden Sicherheitsbegehung kontrolliert. Dokumentation Alle regelmäßig, auf gesetzlicher Grundlage durchgeführten Unterweisungen müssen dokumentiert werden. Das inhaltliche Verständnis jeder Unterweisung ist von dem Unterwiesenen per Unterschrift zu quittieren. Die Nachweise werden vom Vorgesetzten an geeigneter Stelle gemäß gesetzlicher Bestimmungen aufbewahrt.
22 Betriebsanweisungen Für jede Arbeitsstätte wird eine schriftliche Anweisung erstellt, soweit sie für den Sicherheit und den Gesundheitsschutz erforderlich ist. ( 7 ABBergV) Bei Tätigkeiten, für die keine ausdrückliche gesetzliche Forderung nach einer Betriebsanweisung besteht, wird bei der DBE die Anweisung zur Einhaltung der im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument festgelegten Maßnahmen als Betriebsanweisung betrachtet. Damit wird vermieden, dass Maßnahmen doppelt unterwiesen werden.
23 Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (SGD) Vor Aufnahme der Arbeiten wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument nach 3 ABBergV erstellt. (Das SGD entspricht der Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz) Das SGD ist Grundlage der Unterweisung und wird nach aktuellen Anlässen, aufgrund von Beiträgen in der Unterweisung oder geänderten Arbeitsbedingungen, revidiert. Es wird in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern erstellt.
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26 Arbeitsschutzbuch
27 Arbeitsschutzbuch
28 Arbeitsschutzbuch
29 Arbeitsschutzbuch
30 Arbeitsschutzbuch
31 Quartalsunterweisung für Aufsichten Die Unterweisungspflicht beschränkt sich nicht nur auf die gewerblichen Mitarbeiter. Auch Aufsichten (in der Regel die Unterweisenden) werden bei der DBE in Gorleben vierteljährlich unterwiesen. Die Unterweisungsthemen werden gemeinsam mit der Betriebsleitung, der Sicherheitsfachkraft und den Aufsichten nach Bedarf gewählt.
32 Zusammenfassung: Bei der DBE wurde ein System installiert, mit dem es gelungen ist, den Vorgesetzten klare Vorgaben zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Pflichten bezüglich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu geben, diese systematisch abzuarbeiten und zu dokumentieren. Durch regelmäßige Kontrollen auf allen Hierarchieebenen wird die Einhaltung der beschlossenen Maßnahmen sichergestellt. - Das führte im Ergebnis zu einer deutlichen Verbesserung des Standes der Arbeitssicherheit. - Die DBE-Gorleben hatte seit März 2001 keinen meldepflichtigen Unfall mehr. - Den Mitarbeitern ist bewusst geworden, dass die Leitung der DBE das Thema Sicherheit ernst nimmt und auch abfordert. Bei den regelmäßigen Begehungen wird nicht nur kontrolliert, sondern inzwischen mehr Lob als Tadel ausgesprochen. Außerdem werden bei diesen Gelegenheiten auch Informationen, z.b. zwischen Geschäftsführung und Betrieb oder Betriebsleitung und Mitarbeitern ausgetauscht. Das Betriebsklima wird durch klare Zielvorgaben und gemeinsame Präventionsmaßnahmen gefördert. Die gute Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft hat uns bei der Einführung dieses Arbeitsund Gesundheitsschutzsystems sehr geholfen und sich deutlich auf das Unfallgeschehen ausgewirkt. Für diese Hilfe und für die Möglichkeit unser Unternehmen hier vertreten zu dürfen, möchte ich der Bergbau- und Steinbruchsberufsgenossenschaft im Namen der DBE danken.
33 Zunächst wurde dieses System auch bei uns skeptisch betrachtet. Die Einführung der einzelnen Systemelemente ist natürlich mit einem gewissen Aufwand verbunden. Mit der Routine verringert sich dieser Aufwand und wird zum Selbstverständnis. Letztendlich ist das System in Gorleben inzwischen nicht nur akzeptiert, sondern die Mitarbeiter und Vorgesetzten sind nicht ohne Stolz auf den oft gelobten Stand der Arbeitssicherheit in unserem Unternehmen. Wenn Ihre Führungskräfte mit dem Gedanken schlafen gehen möchten, alles Notwendige getan zu haben, kann ich die Einführung eines solchen Systems nur weiterempfehlen.
34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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