Der Sicherheitsbeauftragte Partner für Arbeitssicherheit im Betrieb

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der Sicherheitsbeauftragte Partner für Arbeitssicherheit im Betrieb"

Transkript

1 Der Sicherheitsbeauftragte Partner für Arbeitssicherheit im Betrieb BG Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung

2 Der Sicherheitsbeauftragte Partner für Arbeitssicherheit im Betrieb Warum gibt es Sicherheitsbeauftragte? Ist der Sicherheitsbeauftragte verantwortlich? Warum verhalten sich Menschen sicherheitswidrig? Warum steht man der persönlichen Sicherheit häufig gleichgültig gegenüber? Beispiele hierzu sind uns allen und wenn wir ehrlich sind, auch von uns selbst bekannt: Die Benutzung einer für gerade anstehenden Verwendungszweck völlig ungeeigneten Leiter, die Verwendung eines Elektrogerätes mit schadhafter Zuleitung, das Überqueren der Fahrbahn außerhalb der Fußgängerüberwege usw. In vielen Fällen spielen Unerfahrenheit oder Überforderung eine wichtige Rolle. Manchmal steht auch die Einstellung Es wird schon gut gehen im Vordergrund. Wir müssen uns damit abfinden, dass der Mensch Fehler macht. Fehlverhalten ist eine ganz natürliche menschliche Sache. Genau an dieser Stelle soll die Arbeit des Sicherheitsbeauftragten im Betrieb einsetzen. Er soll Vorbild sein und durch eigenes Tun helfen, dass Fehler als Fehler erkannt werden und nur sicheres Arbeiten als richtiges fachmännisches Arbeiten anerkannt wird. Die Verpflichtung des Unternehmens, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, ist in der Sozialgesetzgebung verankert: 22 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII): In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfallund Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen Für den Sicherheitsbeauftragten ist die Frage, inwieweit er verantwortlich dafür ist, wenn etwas passiert, mit Recht von grundlegender Bedeutung. Die Antwort ist klar und eindeutig: Der Sicherheitsbeauftragte trägt keine Verantwortung im Arbeitsschutz, weil er freiwilliger Helfer ist, weil er neben seiner eigentlichen Arbeit tätig wird und hierfür kein Geld erhält. Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit im Betrieb oder in der Abteilung trägt nach wie vor der Vorgesetzte. Der Sicherheitsbeauftragte geht bei seiner Tätigkeit kein Risiko ein. Es ist nicht seine Aufgabe, Pflichten zu übernehmen, die andere im Betrieb haben. Andererseits hat der Sicherheitsbeauftragte allerdings auch keine Weisungsrechte; er kann nicht anordnen, an einer Maschine eine Schutzeinrichtung wieder anzubringen. Vielmehr kann und soll er nur darauf hinwirken, dass die Maschine wieder in ordnungsgemäßen Zustand gebracht wird. Er soll Impulse geben, verantwortlich für die richtige Verhaltensweise der Mitarbeiter ist er jedoch nicht.

3 Arbeitssicherheit im Betrieb Der Sicherheitsbeauftragte ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern. In vielen Betrieben gibt es eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsmeister, -techniker, -ingenieur) und einen Betriebsarzt. Ihre Einsatzzeit richtet sich u.a. nach der Betriebsgröße, von einigen Stunden pro Woche bis zur ausschließlichen Tätigkeit auf diesem Gebiet. Beide sind dem Betriebsleiter unterstellt und haben sich um die Belange im gesamten Betrieb zu kümmern. Der Sicherheitsbeauftragte wird in seinem eigenen direkten Arbeitsumfeld tätig. Unterstützt vom Betriebsrat bemüht er sich um die Arbeitssicherheit in seiner Abteilung. Arbeitssicherheit in der Abteilung: Abteilungsleiter Betriebsrat Sicherheitsbeauftragter Arbeitssicherheit im Gesamtbetrieb: Betriebsleiter Betriebsrat Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit

4 Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten Der Sicherheitsbeauftragte soll als Vorbild wirken und den Vorgesetzten oder den Betriebsleiter bei seinen Bemühungen um Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterstützen. Im Einzelnen bedeutet das: e Darauf achten, dass Schutzeinrichtungen an Maschinen und persönlicher Körperschutz, d.h. Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe usw., benutzt werden. r Dabei helfen, dass Verkehrswege und Fluchtwege freigehalten werden. t Kollegen im freundschaftlichen Gespräch zu sicherem Verhalten anregen und auf Gefahren aufmerksam machen. u Auf Gefahrstellen achten und festgestellte Mängel melden. i Darauf achten, dass sich Schutzeinrichtungen an Maschinen und Körperschutzmittel in sicherem Zustand befinden. Der Sicherheitsbeauftragte macht im persönlichen Arbeitsumfeld auf die sichere Arbeitsweise aufmerksam.

5 Wer wird Sicherheitsbeauftragter? Der Sicherheitsbeauftragte steht nicht allein Sicherheitsbeauftragter zu werden und zu sein, hängt nicht von der ausgeübten Tätigkeit ab. Drei Anforderungen sollte der Sicherheitsbeauftragte jedoch erfüllen: Er sollte e gutes technisches Verständnis mitbringen, r ein offenes Auge für Unfallgefahren und Gesundheitsschutz haben t guten Kontakt zu den Mitarbeitern haben. Der Sicherheitsbeauftragte soll nicht nur auf fachlichem Gebiet anerkannt, sondern auch mit seiner Einstellung zur Arbeitssicherheit Vorbild für andere sein. In großen Betrieben sollte jede Abteilung einen Sicherheitsbeauftragten haben. Die Praxis hat gezeigt, dass die Mitarbeiter aus den betrieblichen Handwerks- oder Reparaturabteilungen eine besonders gute Eignung zum Sicherheitsbeauftragten mitbringen. Der Sicherheitsbeauftragte soll Vorbild in seiner Verhaltensweise sein und helfen, dass erkannte Mängel abgestellt werden. Was kann er tun, wenn er z.b. eine defekte Schutzeinrichtung oder falsches Verhalten bemerkt hat? e Er wird versuchen, unsichere Arbeitsweisen von Kollegen im freundschaftlichen Gespräch zu ändern. r Mängel an Maschinen meldet er dem Vorgesetzten und gleichzeitig in größeren Betrieben der Fachkraft für Arbeitssicherheit. t In Zweifelsfällen können Probleme mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit besprochen werden. u Auch den Technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaft, der gern mit Rat und Tat zur Seite steht, kann er ansprechen. Lehrgänge der Berufsgenossenschaft Damit der Sicherheitsbeauftragte seine Aufgaben auch richtig wahrnehmen kann, führt die Berufsgenossenschaft Lehrgänge für Sicherheitsbeauftragte durch. Ausgehend von Beispielen aus der täglichen Praxis werden die wichtigsten Themen zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung behandelt.

6 Der Sicherheitsbeauftragte im Arbeitsschutzrecht Unfallverhütungsvorschrift Allgemeine Vorschriften (BGV A1, früher VBG1) Anlage 1 zur Unfallverhütungsvorschrift Allgemeine Vorschriften (BGV A1, früher VBG1) Herausgeber: Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung Rheinstraße Wiesbaden Gestaltung: Keller Assoziierte, Frankfurt 9.(1) Die Zahl der zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten ergibt sich aus der Anlage 1 zu dieser Unfallverhütungsvorschrift. (2) Der Unternehmer hat den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, ihre Aufgaben zu erfüllen, insbesondere in ihrem Bereich an den Betriebsbesichtigungen und Unfalluntersuchungen der Technischen Aufsichtsbeamten teilzunehmen. Den Sicherheitsbeauftragten sind auf Verlangen die Ergebnisse der Betriebsbesichtigungen und Unfalluntersuchungen zur Kenntnis zu geben. Zu 9 Abs. 1: Durchführungsanweisung: Auch in Unternehmen, die nach der Reichsversicherungsordnung keine Sicherheitsbeauftragten zu bestellen haben, hat sich der Einsatz von Sicherheitsbeauftragten bewährt. Es liegt im Ermessen des Unternehmers, Sicherheitsbeauftragte auch dann zu bestellen, wenn er hierzu nach den Unfallverhütungsvorschriften nicht verpflichtet ist. Nach der Zweckrichtung des Gesetzes und zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen leitende Angestellte, Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden. Diese Personen tragen aufgrund ihres Arbeitsvertrages eigenständige Verantwortung, während Sicherheitsbeauftragte in dieser Eigenschaft nicht verantwortlich sind. Personen, auf die der Unternehmer Pflichten im Sinne des 9 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) übertragen hat, können nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden, da sie im Rahmen der ihnen übertragenen Pflichten wie der Unternehmer selbst tätig werden. Ebensowenig können Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden. Zu 9 Abs. 2: Durchführungsanweisung: Die Sicherheitsbeauftragten können ihre Aufgabe nur erfüllen, wenn ihnen hierzu während der Arbeitszeit Gelegenheit gegeben wird. Die Zahl der Sicherheitsbeauftragten wird für Betriebe der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung wie folgt festgesetzt: Bei mehr als 20 Beschäftigten 1 Sicherheitsbeauftragter, bei mehr als 100 Beschäftigten mindestens 2 Sicherheitsbeauftragte, bei mehr als 300 Beschäftigten mindestens 3 Sicherheitsbeauftragte. Im Einzelfall, insbesondere bei Vorhandensein verschiedener Betriebsteile, bei Schichtarbeit oder bei besonderen Unfallgefahren, kann die Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung eine abweichende Regelung treffen. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) 22 Sicherheitsbeauftragte (1) In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen. Als Beschäftigte gelten auch die nach 2 Abs. 1 Nr. 2, 8 und 12 Versicherten. In Unternehmen mit besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger anordnen, dass Sicherheitsbeauftragte auch dann zu bestellen sind, wenn die Mindestbeschäftigtenzahl nach Satz 1 nicht erreicht wird. Für Unternehmen mit geringen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger die Zahl 20 in seiner Unfallverhütungsvorschrift erhöhen. (2) Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen. (3) Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Druck und Verarbeitung: Georg Kohl GmbH+Co., Brackenheim Auflage: /2000 Bestell-Nr. 4

Unterweisungsbuch. .de. Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:

Unterweisungsbuch. .de. Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen: Unterweisungsbuch Bereich: Führungskraft: Angefangen: Abgeschlossen:.de Inhaltsverzeichnis Rechtsgrundlagen Seite 1 Mustervordruck zur Übertragung Seite 2 von Unternehmerpflichten Fachkraft für Arbeitssicherheit,

Mehr

Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der Eignung für die berufliche Tätigkeit. Sind bei Ihnen folgende Erkrankungen bekannt oder behandelt worden:

Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der Eignung für die berufliche Tätigkeit. Sind bei Ihnen folgende Erkrankungen bekannt oder behandelt worden: Arbeits-Betriebsmedizinisches-Institut Dr. Klaus Hensmann GmbH Karl-Vetter-Ring 15 76698 Ubstadt-Weiher Tel.07254-955 946 Fax 07254-77 99 974 Mobil 0170-542 620 9 Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der

Mehr

Existenzgründer/-innen

Existenzgründer/-innen Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen GESUND UND SICHER STARTEN für Existenzgründer/-innen und Übernehmer/-innen zum Thema Das Projekt wird im Rahmen des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter

Mehr

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Funktion: Angefangen: Abgeschlossen: Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße

Mehr

GUV-I 8541. Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Januar 2006

GUV-I 8541. Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Januar 2006 8541 GUV-I 8541 Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Angefangen: Funktion: Abgeschlossen: Januar 2006 Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v.

Mehr

Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Timo Mänz Dezernat 35.1 Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik arbeitsschutz@rpks.hessen.de Übersicht Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Mehr

Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband DGUV Arbeit & Gesundheit BASICS Sicherheitsbeauftragte i N H A LT s V E R z E i c H N i s Ein Ehrenamt 3 Die Rechtsgrundlagen 4 Kenner der szene

Mehr

Der Sicherheitsbeauftragte. - Was sind Sicherheitsbeauftragte? - Aufgaben - Die Rechte - Die Pflichten - Die Verantwortung - gesetzliche Grundlagen

Der Sicherheitsbeauftragte. - Was sind Sicherheitsbeauftragte? - Aufgaben - Die Rechte - Die Pflichten - Die Verantwortung - gesetzliche Grundlagen Der Sicherheitsbeauftragte - Was sind Sicherheitsbeauftragte? - Aufgaben - Die Rechte - Die Pflichten - Die Verantwortung - gesetzliche Grundlagen Was sind Sicherheitsbeauftragte Der Sicherheitsbeauftragte

Mehr

211-039 DGUV Information 211-039. Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst

211-039 DGUV Information 211-039. Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst 211-039 DGUV Information 211-039 Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst Februar 2015 Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v.

Mehr

GBG 13 Der Sicherheitsbeauftragte

GBG 13 Der Sicherheitsbeauftragte Gartenbau-Berufsgenossenschaft GBG 13 Der Sicherheitsbeauftragte Der Sicherheitsbeauftragte Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen Sie bei der Durchführung des Arbeitsschutzes Seite 2 Welche Aufgaben

Mehr

Arbeitsschutz kompakt. Sicherheitsbeauftragte. Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb

Arbeitsschutz kompakt. Sicherheitsbeauftragte. Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb Arbeitsschutz kompakt Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb 1 Ein Plus an Sicherheit Aufgabe der Unternehmensleitung ist es, für eine geeignete Organisa tion des Arbeitsschutzes

Mehr

Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Innerbetrieblich Die innerbetrieblichen Organe sollen ebenso wie die außerbetrieblichen Organe den Unternehmer bei der betrieblichen Sicherheitsarbeit

Mehr

Einführung 11. Betriebsärzte 15. Bestellung 15 Einsatzzeiten 17 Ausrüstung / Fortbildungskosten 17 Aufgaben 18

Einführung 11. Betriebsärzte 15. Bestellung 15 Einsatzzeiten 17 Ausrüstung / Fortbildungskosten 17 Aufgaben 18 Einführung 11 Betriebsärzte 15 Bestellung 15 Einsatzzeiten 17 Ausrüstung / Fortbildungskosten 17 Aufgaben 18 Ärztliche Untersuchungen 19 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Rechtsvorschriften.

Mehr

Die Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018

Die Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018 Die Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018 Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Mehr

Die DGUV Vorschrift 2 Antworten zu den wichtigsten Fragen

Die DGUV Vorschrift 2 Antworten zu den wichtigsten Fragen Die DGUV Vorschrift 2 Antworten zu den wichtigsten Fragen INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINES...2 1. Was ist die DGUV Vorschrift 2?...2 2. Für wen gibt es Änderungen durch die DGUV Vorschrift 2?...2 3. Wie

Mehr

Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte Allgemeine Themen Sicherheitsbeauftragte in der chemischen Industrie Allgemeine Themen in der chemischen Industrie A 004 (vorherige ZH 1/1.2) Stand: Februar 2004 aktualisierte Fassung September 2005 Benutzerseitig

Mehr

Rollenbild und Entwicklungspotenziale für den Gesundheitsschutz

Rollenbild und Entwicklungspotenziale für den Gesundheitsschutz Sicherheitsbeauftragte: Rollenbild und Entwicklungspotenziale für den Gesundheitsschutz Rechtliche Grundlagen / Aufgaben 1 22SGB VII Sicherheitsbeauftragte (2) Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer

Mehr

Einführung 11. Betriebsärzte 15. Bestellung 15. Einsatzzeiten 16. Ausrüstung / Fortbildungskosten 17. Aufgaben 17

Einführung 11. Betriebsärzte 15. Bestellung 15. Einsatzzeiten 16. Ausrüstung / Fortbildungskosten 17. Aufgaben 17 Einführung 11 Betriebsärzte 15 Bestellung 15 Einsatzzeiten 16 Ausrüstung / Fortbildungskosten 17 Aufgaben 17 Ärztliche Untersuchungen 18 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Rechtsvorschriften.

Mehr

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG vom 12. Dezember 1973, (BGBl. I 1973 S. 1885, zuletzt geändert BGBl. I 1996

Mehr

Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung

Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung Wolfgang Groß, Arbeitnehmerkammer Bremen Abteilung Mitbestimmung und Technologieberatung Betriebliche Interessenvertreter können

Mehr

Verantwortung im Arbeitsschutz 25.10.2011. Verantwortung im Arbeitsschutz. Inhalt. 1. Rechtspflichten

Verantwortung im Arbeitsschutz 25.10.2011. Verantwortung im Arbeitsschutz. Inhalt. 1. Rechtspflichten Verantwortung im Arbeitsschutz Referent: Gerhard Wenger Inhalt Wer hat Pflichten im Arbeitsschutz? - Inhalt, Umfang, Grenzen 2. Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen können sich aus Pflichtverletzungen

Mehr

Lernen und Gesundheit. Wer macht was? Illustration: Michael Hüter. Arbeitsschutz im Betrieb 12/2018

Lernen und Gesundheit. Wer macht was? Illustration: Michael Hüter.   Arbeitsschutz im Betrieb 12/2018 Wer macht was? Unternehmerinnen und Unternehmer sind verantwortlich für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb veranlassen Gefährdungsbeurteilungen und entsprechende Schutzmaßnahmen

Mehr

Arbeitsschutz - Umweltschutz

Arbeitsschutz - Umweltschutz Technische Universität Berlin Arbeitsschutz - Umweltschutz Der Präsident Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz Merkblatt Nr. 1.5 Stand August 2000 314-28888 Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

Mehr

Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten

Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten 22 SGB VII, 20 der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention [BGV A1] Frau / Herrn* wird für den Betrieb / die Abteilung* der Firma (Name der Firma) zum

Mehr

Praxisleitfaden Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)

Praxisleitfaden Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) Praxisleitfaden Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) Arbeitsschutz - Arbeitsunfall - Berufskrankheit Bearbeitet von Joachim Schwede 3. Auflage 2015. Buch. 240 S. Kartoniert ISBN 978 3 609 68697 4 Format

Mehr

Betriebliche Akteure im Arbeitsschutz Sicherheitsbeauftragte

Betriebliche Akteure im Arbeitsschutz Sicherheitsbeauftragte Betriebliche Akteure im Arbeitsschutz Sicherheitsbeauftragte 05.09.2013 Vortragsinhalte 1. Der Sicherheitsbeauftragte im Betrieb - Rolle und Aufgaben 2. Der Sicherheitsbeauftragte als Gewinn fürs Unternehmen

Mehr

Tools for Business Success WISSEN WERKZEUGE WEITERBILDUNGSMEDIEN. Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten

Tools for Business Success WISSEN WERKZEUGE WEITERBILDUNGSMEDIEN. Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten Tools for Business Success WISSEN WERKZEUGE WEITERBILDUNGSMEDIEN Sofort nutzbar Permanente Updates In der Praxis erprobt Zwischen Firma vertreten durch und Herrn: Name Vorname Personal-Nr. Frei Nutzung

Mehr

Vorschau PDF. Bestellung Sicherheitsbeauftragter gem. BGV A1 & 22 SGB VII - inkl. Anwendertipps

Vorschau PDF. Bestellung Sicherheitsbeauftragter gem. BGV A1 & 22 SGB VII - inkl. Anwendertipps Bitte beachten Sie dieses Dokument ist nur eine Vorschau. Hier werden nur Auszüge dargestellt. Nach dem Erwerb steht Ihnen selbstverständlich die vollständige Version im offenen Dateiformat zur Verfügung.

Mehr

Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP

Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP zwischen dem Praxisinhaber, Frau/Herrn Anschrift - im folgenden der Auftraggeber genannt - und Frau/Herrn - im folgenden

Mehr

Der Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehr. Informationen für Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehren

Der Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehr. Informationen für Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehren Der Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehr Informationen für Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehren Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft der Feuerwehr-Unfallkassen www.feuerwehr-unfallkassen.org Ausgabe: Juli

Mehr

508 BGI 508. Übertragung von Unternehmerpflichten

508 BGI 508. Übertragung von Unternehmerpflichten 508 BGI 508 Übertragung von Unternehmerpflichten Mai 2005 2 Die materiellrechtlichen Voraussetzungen der Pflichtenübertragung sind dem 9 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zu entnehmen.

Mehr

Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs

Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs Gliederung: 1. Allgemeine

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

DGUV. Arbeit & Gesundheit BASICS. Sicherheitsbeauftragte

DGUV. Arbeit & Gesundheit BASICS. Sicherheitsbeauftragte DGUV Arbeit & Gesundheit BASICS Sicherheitsbeauftragte INHALTSVERZEICHNIS RUBRIK Ein Ehrenamt 3 Die Rechtsgrundlagen 4 Kenner der Szene 8 Kollege unter Kollegen 1 0 Rechte und Pflichten 1 3 Die Aufgaben

Mehr

Erläuterungen und Ergänzungen zum Fragebogen Seite 1

Erläuterungen und Ergänzungen zum Fragebogen Seite 1 Seite 1 Grundsätzliche Organisation von Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz 1. Erläuterungen: Die Verantwortlichkeiten im Unternehmen müssen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz

Mehr

Sicherheitsbeauftragte Lehrkräfte Intention und Funktion

Sicherheitsbeauftragte Lehrkräfte Intention und Funktion Intention und Funktion 1 20 7 Fragen zur Arbeit von sicherheitsbeauftragten Lehrkräften Wozu benötigt man sicherheitsbeauftragte Lehrkräfte an Schulen? Welche Rechtsgrundlagen gibt es für deren Tätigkeit?

Mehr

Frage Ja Nein Maßnahme Verantwortlichkeiten und Ziele Sind die Arbeitsschutz Aufgaben eindeutig vergeben und schriftlich dokumentiert (Organigramm

Frage Ja Nein Maßnahme Verantwortlichkeiten und Ziele Sind die Arbeitsschutz Aufgaben eindeutig vergeben und schriftlich dokumentiert (Organigramm Frage Ja Nein Maßnahme Verantwortlichkeiten und Ziele Sind die Arbeitsschutz Aufgaben eindeutig vergeben und schriftlich dokumentiert (Organigramm und schriftliche Bestellungen von Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft

Mehr

Sicherheit mit. Unterweisungsnachweis

Sicherheit mit. Unterweisungsnachweis Sicherheit mit Unterweisungsnachweis der Firma: Firmenstempel Rechtsgrundlagen Arbeitsschutzgesetz 12 ArbSchG,,Unterweisungen Auszug (1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz

Mehr

Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Koordination des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Koordination des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Koordination des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes Bergische Universität Wuppertal Gliederung: Ausgangssituation/Entwicklung der sicherheitstechnischen

Mehr

STB Pflichtenheft. Sicherheitstechnische Beratung und Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A2

STB Pflichtenheft. Sicherheitstechnische Beratung und Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A2 STB Pflichtenheft Sicherheitstechnische Beratung und Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A2 Vorbemerkung Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber 1

Mehr

Die DGUV Vorschrift 2. in der Pflegebranche

Die DGUV Vorschrift 2. in der Pflegebranche Die in der Pflegebranche 1 Themen Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Grundsätzliches zur neuen Grundsätzliches zum Arbeitsschutz Akteure im Arbeitsschutz Chancen für die Weiterentwicklung des

Mehr

GV01 Gesetze und Verordnungen

GV01 Gesetze und Verordnungen Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz ASiG) vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I 1885), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs.

Mehr

Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller

Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Gesetze und Verordnungen Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitsstättenverordnung

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement. Information für Beschäftigte und Unternehmen

Betriebliches Eingliederungsmanagement. Information für Beschäftigte und Unternehmen Betriebliches Eingliederungsmanagement Information für Beschäftigte und Unternehmen Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) 84 Abs. 2 Prävention (2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als

Mehr

Arbeitsschutz Höhere Sicherheit durch interaktives Unterweisungssystem. Rechtssicher unterweisen

Arbeitsschutz Höhere Sicherheit durch interaktives Unterweisungssystem. Rechtssicher unterweisen Rechtssicher unterweisen BGV A1 BGR A1 Arbeitsschutzgesetz EU Richtlinie des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der

Mehr

Betreuungsumfang Zusammenfassung Begriff Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung 1 Grundprinzip: Bedarfsorientierte Betreuung 2 Betreuungsmodelle

Betreuungsumfang Zusammenfassung Begriff Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung 1 Grundprinzip: Bedarfsorientierte Betreuung 2 Betreuungsmodelle TK Lexikon Gesundheit im Betrieb Betreuungsumfang Betreuungsumfang HI2563138 Zusammenfassung LI1502113 Begriff Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte unterstützen Unternehmen und Verwaltungen

Mehr

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher

Mehr

- herzlich Willkommen -

- herzlich Willkommen - Fortbildungsveranstaltung Meine Praxis organisiert und sicher!? Der Arzt als Arbeitgeber was Sie alles -in Sachen Arbeitsschutzregeln müssen. - herzlich Willkommen - Dipl.-Ing. H. Jörg Damm Geschäftsführer

Mehr

DGUV Lernen und Gesundheit Arbeitsschutz im Betrieb

DGUV Lernen und Gesundheit Arbeitsschutz im Betrieb DGUV Lernen und Gesundheit Arbeitsschutz im Betrieb Hintergrundinformationen für die Lehrkraft Schwerpunkt Prävention Um Arbeitsplätze so sicher und gesund wie möglich zu gestalten, sind vielerlei Anstrengungen

Mehr

Mustervertrag. Frau, Herrn... ... VERTRAG

Mustervertrag. Frau, Herrn... ... VERTRAG Zwischen Mustervertrag Frau, Herrn -nachfolgend Fachkraft für Arbeitssicherheit oder FASi genannt und -nachfolgend Auftraggeber genannt wird folgender VERTRAG über die Verpflichtung nach dem Gesetz über

Mehr

Die neue DGUV Vorschrift 1 Heilbronn, 19. März 2015

Die neue DGUV Vorschrift 1 Heilbronn, 19. März 2015 Die neue DGUV Vorschrift 1 Heilbronn, 19. März 2015 Gerhard Kuntzemann Fachbereich Organisation des Arbeitsschutzes Sachgebiet Sicherheitsbeauftragte Vortragsinhalt Die DGUV Vorschrift 1 und die DGUV Regel

Mehr

Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention

Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention Angebot für heute Ihre Unfallversicherung Versicherungsschutz Wann bin ich versichert?

Mehr

Sicherheitsbeauftragte im Betrieb

Sicherheitsbeauftragte im Betrieb Sicherheitsbeauftragte Sicherheitsbeauftragte im Betrieb FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN Sicherheitsbeauftragte im Betrieb FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN Impressum Sicherheitsbeauftragte im Betrieb Erstveröffentlichung

Mehr

Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten - Handlungshilfe der BGN

Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten - Handlungshilfe der BGN Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten - Handlungshilfe der BGN Arbeitssicherheitsinformation (ASI) 0.60 Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten - Handlungshilfe der BGN ASI

Mehr

Die BGV A2 ist seit dem 1. Januar 2011 durch die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit abgelöst.

Die BGV A2 ist seit dem 1. Januar 2011 durch die DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit abgelöst. Neue Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2 Guten Tag, Die BGV A2 ist seit dem 1. Januar 2011 durch die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte

Mehr

Betriebsarzt bestellt.

Betriebsarzt bestellt. Zwischen Firma vertreten durch und Herrn: Name, Vorname Personal-Nr. wird folgendes vereinbart: Herr wird gemäß 2 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Mehr

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz Informationen für Sicherheitsbeauftragte Erstellt von der Stabsstelle Sicherheit 01/2011 Inhalt dieses Moduls Wozu werden Sicherheitsbeauftragte benötigt? Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten

Mehr

Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit

Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit Sicherheitstechnische Betreuung der Landesverwaltung Brandenburg Zentrale Servicestelle in Potsdam-Bornim Max-Eyth-Allee 22; 14469 Potsdam Tel.: 0331-28891

Mehr

Die wichtigsten Schwellenwerte für die arbeitsrechtliche Praxis

Die wichtigsten Schwellenwerte für die arbeitsrechtliche Praxis Die wichtigsten Schwellenwerte für die arbeitsrechtliche Praxis Schwellenwert Norm Anknüpfungspunkt Konsequenz 1 2 ff. ASiG Betrieb Je nach den Anforderungen der zuständigen Berufsgenossenschaft kann die

Mehr

Gymnasium Tostedt. Im Folgenden sind die wichtigsten Informationen zum Betriebspraktikum zusammengefasst.

Gymnasium Tostedt. Im Folgenden sind die wichtigsten Informationen zum Betriebspraktikum zusammengefasst. Mitteilungen an die Eltern und Schüler der 8. Klassen Betr.: Betriebspraktikum In der Zeit vom 26.01. 13.02.2015 findet für die Schülerinnen und Schüler der jetzigen 8. Klassen unserer Schule ein Betriebspraktikum

Mehr

Revision der Norm EN 50110-1 (VDE 0105-1) Betrieb von elektrischen Anlagen

Revision der Norm EN 50110-1 (VDE 0105-1) Betrieb von elektrischen Anlagen Revision der Norm EN 50110-1 (VDE 0105-1) Betrieb von elektrischen Anlagen Hans-Peter Steimel BG ETEM, Köln Von der deutschen Vorlage zur europäischen Norm und nationale Umsetzung 1903 erste Norm Sicherheitsvorschrift

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Betriebsarzt

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Betriebsarzt R echtliche R egelungen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von 1973, Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) und Betriebsarzt muss bestellt werden. BGV A 2: Betriebsärzte und FASi, nähere Ausführungen zu

Mehr

Arbeitsschutz - Belehrung 2014. Institut Systemarchitektur

Arbeitsschutz - Belehrung 2014. Institut Systemarchitektur Arbeitsschutz - Belehrung 2014 Institut Systemarchitektur Sicherheitsbeauftragter für das Institut SyA: - Silvia Labuschke Ersthelfer: - Angela Spehr - Martina Gersonde - Ines Funke - Dr. Bernd Keller

Mehr

Ingo Bings freigestellter Personalratsvorsitzender der Stadt Euskirchen mit ca. 750 Bediensteten

Ingo Bings freigestellter Personalratsvorsitzender der Stadt Euskirchen mit ca. 750 Bediensteten Welche Gesundheit braucht eine gute KiTa? Ingo Bings freigestellter Personalratsvorsitzender der Stadt Euskirchen mit ca. 750 Bediensteten vorher Leiter einer Kindertagesstätte mit 100 Kindern Mitglied

Mehr

Werde ich für die Übernahme eines Ehrenamts von meiner Tätigkeit bei Volkswagen freigestellt?

Werde ich für die Übernahme eines Ehrenamts von meiner Tätigkeit bei Volkswagen freigestellt? Volkswagen pro Ehrenamt Seilerstraße 22 38440 Wolfsburg ehrenamt@volkswagen.de Häufig gestellte Fragen zu Volkswagen pro Ehrenamt. Warum initiiert Volkswagen dieses Projekt? Wird die ehrenamtliche Tätigkeit

Mehr

BGI BG-Information. Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten BGFE

BGI BG-Information. Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten BGFE Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGI 508-1 BG-Information Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten vom Mai 2005 BGFE Berufsgenossenschaft

Mehr

Der Sicherheitsbeauftragte

Der Sicherheitsbeauftragte GUV-I 8503 (bisher GUV 20.2.1) GUV-Informationen Der Sicherheitsbeauftragte Informationen für Unternehmer, Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte, Betriebs-/Personalräte und Sicherheitsbeauftragte Gesetzliche

Mehr

Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz

Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (Gesundheitsvorsorge, ArGV 3) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz vom 18. August 1993 1 wird wie folgt geändert: Titel

Mehr

508-1 BGI Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten

508-1 BGI Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten 508-1 BGI 508-1 Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten Mai 2005 2 Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten (siehe 9 Abs. 2 Nr. 2 OWiG, 13 Abs. 2 ArbSchG, 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII,

Mehr

Die neue Betriebssicherheitsverordnung

Die neue Betriebssicherheitsverordnung FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Die neue Betriebssicherheitsverordnung Herausgeber: Jürgen Dabel

Mehr

Betriebsinterne Organisation des Arbeitsschutzes

Betriebsinterne Organisation des Arbeitsschutzes 3.1 Betriebsinterne Organisation Folie 1 Betriebsinterne Organisation des Arbeitsschutzes Unternehmer Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit Aufsichtsführender Betriebsrat Sicherheitsbeauftragter

Mehr

14. Arbeitsschutztag für Mittel- und Oberfranken Unterweisungen verhaltensbedingte Prävention

14. Arbeitsschutztag für Mittel- und Oberfranken Unterweisungen verhaltensbedingte Prävention 14. Arbeitsschutztag für Mittel- und Oberfranken Unterweisungen verhaltensbedingte Prävention 22.09.2015 Unterweisung verhaltensbedingte Prävention Verantwortung im Arbeitsschutz Gesetzliche Grundlagen

Mehr

Vom 6. April 2006 (BGBl. I, Nr. 23, S. 1114) in Kraft getreten am 16. Mai 2006

Vom 6. April 2006 (BGBl. I, Nr. 23, S. 1114) in Kraft getreten am 16. Mai 2006 Verordnung zur Regelung der Unfallverhütung in Unternehmen und bei Personen, für die die Unfallkasse des Bundes nach 125 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 und Abs. 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Unfallversicherungsträger

Mehr

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,

Mehr

Zusammenarbeit von Sicherheitsbeauftragten mit Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit in Deutschland

Zusammenarbeit von Sicherheitsbeauftragten mit Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit in Deutschland Zusammenarbeit von Sicherheitsbeauftragten mit Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit in Deutschland Silvester Siegmann & Peter Angerer Ziele der Studie Wie fühlen sich die Sicherheitsbeauftragten

Mehr

BGV A 6. BG-Vorschrift Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit VBG

BGV A 6. BG-Vorschrift Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit VBG Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV A 6 (bislang VBG 122) BG-Vorschrift Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 1. Dezember

Mehr

Arbeitsschutz in der EKD

Arbeitsschutz in der EKD Herzlich willkommen im Workshop 1 Arbeitsschutz in der EKD Strukturen-Rollen-Hilfestellungen Karsten Voshage Sicherheitsingenieur Eine kurze Abfrage per Handzeichen: Wer von Ihnen nimmt als Arbeitgeber

Mehr

BGV A1. Grundsätze der Prävention. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

BGV A1. Grundsätze der Prävention. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV A1 BG-Vorschrift Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention vom 1. Januar 2009 in der Fassung vom 1. Januar

Mehr

Norbert.waldy@hotmail.de

Norbert.waldy@hotmail.de Bereits in den Achtzigerjahren hat sich der Autor Norbert Waldy mit den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und Sicherheit von Maschinen beschäftigt Dieses Buch soll dem Praktiker die Möglichkeit

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 1973, 1885 FNA: FNA 805-2. Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Quelle: Fundstelle: BGBl I 1973, 1885 FNA: FNA 805-2. Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: ASiG Ausfertigungsdatum: 12.12.1973 Textnachweis ab: 01.05.1976 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: BGBl I 1973, 1885 FNA: FNA 805-2 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure

Mehr

Ersthelfer. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. 1 Anzahl der Ersthelfer

Ersthelfer. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. 1 Anzahl der Ersthelfer TK Lexikon Gesundheit im Betrieb Ersthelfer Ersthelfer HI2814339 Zusammenfassung LI1927824 Begriff Ersthelfer sind Personen, die die Erste Hilfe im Betrieb sicherstellen. Sie führen bei Unfällen, Vergiftungen

Mehr

Sportverein Organisation

Sportverein Organisation Fachinfoblatt: Sportverein Organisation_1/6 Fachinfoblatt Sportverein Organisation Getty Images Hier finden Sie Hintergrundinformationen zu folgenden Themen: Vorstandsverantwortung wahrnehmen Rechtliche

Mehr

Aufgaben, Möglichkeiten und Zukunftsperspektiven von Sicherheitsbeauftragten

Aufgaben, Möglichkeiten und Zukunftsperspektiven von Sicherheitsbeauftragten Aufgaben, Möglichkeiten und Zukunftsperspektiven von Sicherheitsbeauftragten Silvester Siegmann Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin stellv. Leiter der RL VDI 4055 und 4068 Leiter des FB Betriebssicherheitsmanagement

Mehr

Vereinbarung zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Hamburg

Vereinbarung zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Hamburg Vereinbarung EKD Verwaltungs-Berufsgenossenschaft über Veranlagung 8.340 Vereinbarung zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Hamburg vom 20. Mai/3. Juli

Mehr

Fachoberschule Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik - Praktikumsvertrag. zwischen. (Praktikumseinrichtung, Stempel)

Fachoberschule Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik - Praktikumsvertrag. zwischen. (Praktikumseinrichtung, Stempel) H-FOS-01 Seite 1 von 5 Fachoberschule Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik - Praktikumsvertrag zwischen (Praktikumseinrichtung, Stempel) (begleitende sozialpädagogische Fachkraft) (PLZ,

Mehr

Informationen zu Arbeit & Gesundheit

Informationen zu Arbeit & Gesundheit Informationen zu Arbeit & Gesundheit Beratungsstelle Arbeit & Gesundhe it Arbeitsschutzorganisation im Betrieb lohnendes Betätigungsfeld für Interessenvertretungen Dieses Informationsblatt richtet sich

Mehr

Vorschau. Checkliste zur Auswahl von Betriebsbeauftragten

Vorschau. Checkliste zur Auswahl von Betriebsbeauftragten Vorschau Bitte beachten Sie, dieses Dokument ist nur eine Vorschau. Hier werden nur Auszüge dargestellt. Nach dem Erwerb steht Ihnen selbstverständlich die vollständige Version im offenen Dateiformat zur

Mehr

Berufskrankheiten Wie funktioniert das Verfahren zur Anerkennung? Definition Berufskrankheit und Beispiele

Berufskrankheiten Wie funktioniert das Verfahren zur Anerkennung? Definition Berufskrankheit und Beispiele Berufskrankheiten Wie funktioniert das Verfahren zur Anerkennung? Definition Berufskrankheit und Beispiele Gemäß 9 SGB VII: Krankheiten, die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz begründenden

Mehr

am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung

am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Inken Feldsien-Sudhaus Stand 11.04.2011 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Prävention als Ziel > s.a. "Grundsätze der Prävention

Mehr

StBG BGV A1. Grundsätze der Prävention. Unfallverhütungsvorschrift. Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

StBG BGV A1. Grundsätze der Prävention. Unfallverhütungsvorschrift. Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV A1 (bisherige VBG 1) BG-Vorschrift Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention vom 1. Januar 2004 GBP 1.1

Mehr

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten)

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten) Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten) (Anschrift) wird

Mehr

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung

Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Funktion: Angefangen: Abgeschlossen: Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße

Mehr

Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz. - Technischer Direktor und Stellvertreter -

Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz. - Technischer Direktor und Stellvertreter - Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz - Technischer Direktor und Stellvertreter - Der Technische Direktor und seine Stellvertreter sind für die Einhaltung von Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Mehr

Interessantes zu Arbeitssicherheit

Interessantes zu Arbeitssicherheit Interessantes zu Arbeitssicherheit Stand 12.05.2014 Wer MUSS wann benannt, engagiert, oder beauftragt werden? Sicherheitsbeauftragter (Sib): Ab 21 Mitarbeiter (mehr als 20) sind Unternehmen verpflichtet

Mehr

Koordinator und Weisungsbefugnis Sinn oder Unsinn?

Koordinator und Weisungsbefugnis Sinn oder Unsinn? Koordinator und Weisungsbefugnis Sinn oder Unsinn? Bert-Brecht-Str. 4, 63069 Offenbach ingolf.kluge@kluge-ingenieure.de Arbeitsschutz im Hoch- u. Tiefbau 1 Ist ein Koordinator ohne Weisungsbefugnis ein

Mehr

Arbeitssicherheit - Rechtsystem. Reiner Becker Büdelsdorf, 25.09.2014

Arbeitssicherheit - Rechtsystem. Reiner Becker Büdelsdorf, 25.09.2014 Arbeitssicherheit - Rechtsystem Reiner Becker Büdelsdorf, 25.09.2014 Agenda Rechtsgrundlagen Arbeitsschutzorganisation/Risikobewertung Sicherheit bei Flurförderzeugen Betriebssicherheitsverordnung Prüfung

Mehr

Unterweisen leicht gemacht Tipps für die Planung und Durchführung betrieblicher Unterweisungen

Unterweisen leicht gemacht Tipps für die Planung und Durchführung betrieblicher Unterweisungen Unterweisen leicht gemacht Tipps für die Planung und Durchführung betrieblicher Unterweisungen BGF Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen Impressum Verantwortlich für den Inhalt: Berufsgenossenschaft

Mehr

Der Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz präsentiert: Ersthelfer. Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz Rhein/Main

Der Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz präsentiert: Ersthelfer. Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz Rhein/Main Der Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz präsentiert: Ersthelfer Wer wir sind Hallo Kolleginnen und Kollegen. Herzlich willkommen beim Arbeitskreis AGUS. AGUS steht für Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Mehr

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN R24 Stand: Juli 2011 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Der betriebliche Datenschutzbeauftragte Durch die

Mehr