Die neue DGUV Vorschrift 1 Heilbronn, 19. März 2015
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- Uwe Dittmar
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1 Die neue DGUV Vorschrift 1 Heilbronn, 19. März 2015 Gerhard Kuntzemann Fachbereich Organisation des Arbeitsschutzes Sachgebiet Sicherheitsbeauftragte
2 Vortragsinhalt Die DGUV Vorschrift 1 und die DGUV Regel als Grundlagen für die Präventionsarbeit Beispielhafte Inhalte und Neues im Vergleich zur BGV A1 Änderungen zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten (Sibe) Seite 2
3 Die DGUV Vorschrift 1 - Ziele und Inhalte Zentrales Ziel: Zusammenführung BGV A1/GUV-V A1 Weiteres (ursprüngliches) Ziel: endgültiger Wegfall der BGV A4 Arbeitsmedizinische Vorsorge Zuerst kein Ziel: Modernisierung nach 10 Jahren BGV A1 Grundsätze der Prävention Enthalten sind die wesentlichen Bestimmungen über die Organisation des Arbeitsschutzes und über die im Betrieb zu treffenden Präventionsmaßnahmen Eine Konkretisierung dieser Basisvorschrift erfolgt in speziellen Unfallverhütungsvorschriften und im BG- Regelwerk (z.b. zukünftig DGUV Regel ) Seite 3
4 DGUV Regel Vermutungswirkung (Gibt es die?) Konkretisierung der DGUV Vorschrift 1 Neue Aussagen aus der DGUV Regel im Vergleich der bisherigen BGR A1 werden im Vortrag grün dargestellt Seite 4
5 Pflichten des Unternehmers I Hinweis auf Zusammenarbeit mit den Betriebsvertretungen (2.1.1) Hinw. Unterschied Beschäftigte Versicherte (2.1.1) Hinweis auf Definition Arbeit des BSG (2.2.1) 2 Staatliches Recht gilt auch für Versicherte die keine Beschäftigten sind neu!? Vorrang staatliches Recht neu! 3 Bußgeldbewehrung bezüglich Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung (wurde intensiv diskutiert) 3 Aufnahme von u.a. Nothelfern/Rettungskräften als Thema für die Gefährdungsbeurteilung neu! Seite 5
6 Pflichten des Unternehmers II Hinweis, nach Unfällen, Beinahe-Unfällen und Schadensereignissen die Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen (2.3.1) Gefährdungsbeurteilung 3 DGUV Vorschrift 1 bzw. 5,6 ArbSchG ArbSchG: früher Dokumentationspflicht ab 11 Beschäftigte (EUGH) DGUV Vorschrift 1: Dokumentationspflicht für alle (war auch schon in der BGV A1 so geregelt) Seite 6
7 Pflichten des Unternehmers III 7 Befähigung für Tätigkeiten: Hinweis auf Qualifizierungsanforderungen neu! + Ermittlung der Befähigung als Bestandteil der Regel (2.6.1) Anmerkung: Der FB HM plant im Rahmen von Branchenregeln näher auf die Befähigung (z.b. in Bezug auf körperliche und geistige Belastung) einzugehen Ausführliche Beschreibung hinsichtlich Minderung der Befähigung (2.6.2) Seite 7
8 Pflichten des Unternehmers IV 12 Zugang zu Vorschriften und Regeln staatliche Regeln müssen auch zugänglich sein neu! Zugang zu Vorschriften und Regeln bei Minderjährigen Erziehungsberechtigte (2.11.1) 12 Hinweis auf Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der Zurverfügungstellung von Vorschriften und Regeln neu! 13 Pflichtenübertragung Aufnahme von ausführlichen Hinweisen zur Pflichtenübertragung (2.12) Seite 8
9 Pflichten der Versicherten 15 Allgemeine Unterstützungspflichten Arbeitsfähig bleiben ohne andere zu gefährden (bezüglich Drogen und Medikamenten) Hinweis auf weitere Drogen (3.1.2) Seite 9
10 Maßnahmen bei besonderen Gefahren Beschreibung unmittelbar erhebliche Gefahr Handlungskompetenz für Versicherte (4.3.1) Beispiel Auslandsaufenthalt (Vorkehrungen durch den Unternehmer!) Notfallmaßnahmen Notfallplan für unerwartete Situationen (z.b. Amokfall, Pandemie) (4.4.1) Seite 10
11 Erste Hilfe Hinweis auf medizinische Geräte als Mittel zur Ersten Hilfe (4.7.2) Hinweise zur Aufbewahrung von Antidote 26 erweitert die Personengruppe, die als Ersthelfer eingesetzt werden können; inkl. Regelung für deren Fortbildung in Abs. 3 neu! Konkretisierung der erweiterten Personengruppe und Hinweise auf ergänzende Maßnahmen der Ausbildung durch z.b. den Betriebsarzt (4.8.2) UVT-Kostenübernahme für Fortbildungen nicht für z.b. Sanitäter (4.8.3) Seite 11
12 32 Ordnungswidrigkeiten Unternehmer, wenn er zu wenig Sicherheitsbeauftragte bestellt (zukünftig problematisch!) Seite 12
13 Sicherheitsbeauftragte ( 20) veränderte Ermittlung der Zahl der Sicherheitsbeauftragten (Sibe) neu! bisher: Bestellstaffeln nach Anlage II (ehemals bis zu 43 unterschiedliche Bestellstaffeln bei den UVT) Neu: Sibe müssen auf die Beschäftigten wirken können Betrieb legt die Anzahl der Sibe anhand von Kriterien fest Seite 13
14 Bisherige Regelungen der BGV A1 Grundsätze der Prävention Seite 14
15 Ziel der Neuregelung zu Sicherheitsbeauftragten Sicherheitsbeauftragte sollen erfolgreich wirken auf möglichst alle Beschäftigten fachlich fundiert als anerkannte(r) Kollege bzw. Kollegin Seite 15
16 Neuregelung der Sibe-Anzahl im Betrieb durch die neue DGUV Vorschrift 1 ( 20) 5 Kriterien als wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tätigkeit der Sibe: Räumliche Nähe der zuständigen Sibe zu den Beschäftigten, zeitliche Nähe der zuständigen Sibe zu den B., fachliche Nähe der zuständigen Sibe zu den B., Gefährdungssituation und Anzahl der Beschäftigten Seite 16
17 Räumliche Nähe der zuständigen Sibe zu den Beschäftigten ( 20 bzw ) Grundsätzlich ist die räumliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten erforderlich Sie ist gegeben, wenn Sibe am gleichen Unternehmensstandort im gleichen Arbeitsbereich wie die Beschäftigten tätig sind Tätigkeiten in unterschiedlichen Gebäuden deuten auf fehlende räumliche Nähe hin Seite 17
18 Zeitliche Nähe der zuständigen Sibe zu den Beschäftigten ( 20 bzw ) Die Wahrnehmung der Unterstützungstätigkeit des Unternehmers bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen setzt voraus, dass die in den jeweiligen Arbeitsbereichen zuständigen Sicherheitsbeauftragte zur gleichen Arbeitszeit wie die sonstigen Beschäftigten, z.b. in der gleichen Arbeitsschicht, tätig sind Seite 18
19 Fachliche Nähe der zuständigen Sibe zu den Beschäftigten ( 20 bzw ) Die fachliche Nähe ist z.b. gegeben, wenn die Sibe und die Beschäftigten dauerhaft gleiche oder ähnliche Tätigkeiten ausüben Hierzu gehört auch die Kenntnis der Mitarbeiterstruktur im Zuständigkeitsbereich, insbesondere im Hinblick auf Qualifizierung und Sprache. Weiterhin sind Kenntnisse der Sibe im Arbeitsschutz bezogen auf den Zuständigkeitsbereich erforderlich Die Kenntnis der dortigen Gefährdungsbeurteilung ist hierfür Grundvoraussetzung Seite 19
20 Gefährdungssituation und Anzahl der Beschäftigten ( 20 bzw ) Die Kenntnis der Gefährdungsbeurteilung im Zuständigkeitsbereich des Sicherheitsbeauftragten ist für Sibe Grundvoraussetzung. Eine angemessene Anzahl der Sicherheitsbeauftragten orientiert sich z. B. daran, dass die Sicherheitsbeauftragten die in ihrem Zuständigkeitsbereich tätigen Beschäftigten persönlich kennen Seite 20
21 Zukünftiges Vorgehen im Betrieb (z.b. UVT- Handlungsleitfaden) Lagepläne + Organigramm im ASA bereitstellen Anhand der Lagepläne/Organisationsstruktur sinnvolle Bereiche festlegen, in denen jeweils Sibe tätig werden sollen (räumliche und fachliche Nähe berücksichtigen) Anhand des Schichtsystems festlegen, wie viele Sibe in den festgelegten Bereichen tätig werden sollen (zeitliche Nähe berücksichtigen). Vergleich Ist / Soll (Bei Bedarf z.b. Bestellung zusätzlicher Sibe organisieren, Umgang mit der Situation Ist > Soll besprechen) Seite 21
22 Vorgehensweise im Betrieb: Praxisbeispiel eines Standortes Seite 22
23 Praxisbeispiel: Betrieb mit ca. 350 Mitarbeitern Seite 23
24 Praxisbeispiel: Gemeinde mit 522 Beschäftigten ( Einwohner) Betriebsstätte Kriterien für die Anzahl der Sibe Anzahl Sibe Anzahl der Beschäftigten Unfall- und Gesundheitsgefahren Räumliche Nähe der Sibe Zeitliche Nähe der Sibe Fachliche Nähe der Sibe Rathaus Bauhof Schwimmbad Kitas 10 X Schulen (äußerer Schulbereich) 5 X Krankenhaus 80 mind. 2 6 Museum Freiwillige Feuerwehr (5 Ortsfeuerwehren) Ehrenamtliche 5 8 Summe Anzahl Sibe: Seite 24
25 Erste Erfahrungen in den Betrieben: Bei guter Vorbereitung in 60 Minuten abgeschlossen ASA diskutiert sofort über geeignete Personen, weniger über Zahlen bisherige Mängel werden sofort offensichtlich Schichtsysteme mit kleinen Mitarbeiterzahlen können (ohne Beratung bzw. ohne Leitfaden) zu einer deutlichen Erhöhung der bisherigen Sibe-Anzahl führen Im Ergebnis durchweg positive Resonanz (auch in einem Betrieb, der den Arbeitsschutz kritisch betrachtet) Seite 25
26 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 26
27 Bestellung von Sicherheitsbeauftragten- Hilfestellung der DGUV DGUV Information Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sibe im öffentlichen Dienst Flyer mit Praxisbeispiel pdf Seite 27
28 Bestellung von Sicherheitsbeauftragten- Hilfestellung der EUK Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sibe - Arbeitshilfe zur Umsetzung des 20 der DGUV Vorschrift 1 Leitfaden enthält 3 Praxisbeispiele Stand: Oktober aden.pdf Seite 28
29 Bestellung von Sicherheitsbeauftragten- Hilfestellung der BGHM Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sibe in den Branchen Holz und Metall Leitfaden enthält ein Praxisbeispiel Stand: Oktober HM/BG-Aktuell/2014_05_BGHM_Beilage.pdf Seite 29
30 Bestellung von Sicherheitsbeauftragten- Hilfestellung der UK (Beispiel Bremen) Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sibe im öffentlichen Dienst Leitfaden enthält ein Praxisbeispiel Stand: Dezember _sibe.pdf Seite 30
31 Bestellung von Sicherheitsbeauftragten- Hilfestellung der UK (Beispiel Hessen) Anlage zur DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention im öffentlichen Dienst Inhaltlich orientiert an dem UK-Leitfaden (inkl. Praxisbeispiel) ng Sicherheitsbeauftragte.pdf Seite 31
32 Bestellung von Sicherheitsbeauftragten- Hilfestellung der BGW Neue DGUV Vorschrift 1: Zahl der Sibe prüfen BGW Mitteilungen, Ausgabe 4/ Service/Kundenmagazin/2014_4/DGUV_Vorschr ift1.html Seite 32
33 Bestellung von Sicherheitsbeauftragten- Hilfestellung der BG RCI Sicherheitsbeauftragte: Mehr Eigenverantwortung bei der Anzahl Tabelle mit Bestellstaffeln der Branchen Seite 33
34 Bestellung von Sicherheitsbeauftragten- Hilfestellung der UVT - BG HW Sicherheitsbeauftragte: FAQ's zur Bestellung on-von-a-z/m-s/sicherheitsbeauftragte-faqs-zurbestellung Seite 34
35 Bestellung von Sicherheitsbeauftragten- Hilfestellung der UVT - BG Fahrzeughaltung Fünf Kriterien entscheiden - Wie viele Sibe braucht ein Unternehmen? heitsprofi_5_2014.pdf (Seite 20-21) Seite 35
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