Die DGUV Vorschrift 2 Antworten zu den wichtigsten Fragen
|
|
- Dorothea Gerber
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die DGUV Vorschrift 2 Antworten zu den wichtigsten Fragen INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINES Was ist die DGUV Vorschrift 2? Für wen gibt es Änderungen durch die DGUV Vorschrift 2? Wie sehen die Betreuungsmöglichkeiten für neue Mitgliedsbetriebe der BG BAU aus? Welche Betreuungsmöglichkeiten und Änderungen gibt es für welche Betriebsgrößen durch die DGUV Vorschrift 2? Kann der Unternehmer verschiedene Anbieter für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung wählen?...3 DIE ALTERNATIVE BETREUUNG Was bedeutet die Alternative Betreuung?...3 a. Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten:...3 b. Betriebe mit 11 bis zu 50 Beschäftigten: Was ist ein Kompetenzzentrum? Welche Schulungen muss der Unternehmer in der Alternativen Betreuung wahrnehmen?.4 9. Wer führt die Schulungen durch? Muss der Unternehmer etwas für die Schulungen bezahlen? Muss sich der Unternehmer um die Schulungen kümmern? Was passiert, wenn der Unternehmer die Schulungen nicht wahrnimmt? Wie wird das Engagement des Unternehmers berücksichtigt? Gibt es für die Alternative Betreuung Rabatte?...4 DIE REGELBETREUUNG Was bedeutet die Regelbetreuung?...5 a. Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten:...5 b. Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten: Wie ergibt sich die Einsatzzeit für die Grundbetreuung? Wie kann der betriebsspezifische Teil der Betreuung ermittelt werden? Sind die Vorsorgeuntersuchungen Teil der betriebsspezifischen Betreuung?...5 Seite 1 von 5 Seiten
2 ALLGEMEINES 1. Was ist die DGUV Vorschrift 2? Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 2 ist die Fortschreibung der bisherigen BGV A2 und beschreibt als Unfallverhütungsvorschrift die Anforderungen an den Unternehmer zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung seines Unternehmens. Sie richtet sich an den Unternehmer, da er die Unfallverhütungsvorschrift umsetzen muss. 2. Für wen gibt es Änderungen durch die DGUV Vorschrift 2? Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten in der Regelbetreuung sind von den Änderungen betroffen. Das Konzept der Einsatzzeiten für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten in der Regelbetreuung ist völlig neu aufgestellt. Durch die DGUV Vorschrift 2 besteht die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung jetzt in der Regelbetreuung aus zwei Komponenten: einer Grundbetreuung und einem betriebsspezifischen Teil der Betreuung. 3. Wie sehen die Betreuungsmöglichkeiten für neue Mitgliedsbetriebe der BG BAU aus? Der neue Mitgliedsunternehmer erhält mit der Zuständigkeitserklärung der BG BAU ein Informationsschreiben über die Notwendigkeit der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung. Darin werden die möglichen Modelle der Betreuung erläutert. Auf einem Formular kann der Unternehmer innerhalb von 6 Monaten seine Wahl der Betreuung der BG BAU mitteilen. Dabei kann er nicht die betriebsärztliche Betreuung in der Alternativen Betreuung und gleichzeitig die sicherheitstechnische Betreuung in der Regelbetreuung wählen. Die Modelle sind also nicht kombinierbar. Trifft er keine Entscheidung, wird er mit Ablauf der 6 Monate dem Arbeitsmedizinisch- Sicherheitstechnischen Dienst der BG BAU (ASD der BG BAU) in der Regelbetreuung angeschlossen. 4. Welche Betreuungsmöglichkeiten und Änderungen gibt es für welche Betriebsgrößen durch die DGUV Vorschrift 2? Unternehmensgröße Regelbetreuung Alternative Betreuung Bis zu 10 Beschäftigte Mehr als 10, bis zu 50 Beschäftigte Mehr als 50 Beschäftigte keine Änderung durch die DGUV Vorschrift 2 Änderung: Regelbetreuung besteht hier aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung Änderung: Regelbetreuung besteht hier aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung keine Änderung durch die DGUV Vorschrift 2 Betreuung durch das Kompetenzzentrum des ASD der BG BAU keine Änderung durch die DGUV Vorschrift 2 Nein Seite 2 von 5 Seiten
3 5. Kann der Unternehmer verschiedene Anbieter für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung wählen? Für Kleinbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten in der Alternativen Betreuung ist das Kompetenzzentrum des ASD der BG BAU Anbieter der Betreuung. Bei allen anderen Modellen kann der Unternehmer die Anbieter frei wählen und kombinieren. DIE ALTERNATIVE BETREUUNG 6. Was bedeutet die Alternative Betreuung? a. Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten: In Kleinbetrieben mit bis zu 10 Beschäftigten muss der Unternehmer einmalig an einer eintägigen Schulung teilnehmen. Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten werden im Rahmen der Alternativen Betreuung vom Kompetenzzentrum des ASD der BG BAU betreut. Über das Kompetenzzentrum wird er sowohl durch einen Betriebsarzt als auch von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut. Er hat damit für beide Aufgaben einen direkten Ansprechpartner. Der Unternehmer bestimmt selbst den Beratungsbedarf und richtet die Betreuung somit nach den jeweiligen Bedingungen seines Betriebes. b. Betriebe mit 11 bis zu 50 Beschäftigten: In Betrieben mit 11 bis 50 Beschäftigten muss der Unternehmer abhängig von seinen bereits vorhandenen Kenntnissen an Grundschulungen und alle 3 Jahre an Fortbildungsschulungen teilnehmen. Damit erhält er die Grundlagen, den Arbeitsschutz in seinem Betrieb selbst zu organisieren. Im Bedarfsfall wendet sich der Unternehmer an seinen Betriebsarzt oder seine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der Unternehmer bestimmt selbst den Beratungsbedarf und richtet die Betreuung somit nach den jeweiligen Bedingungen seines Betriebes. 7. Was ist ein Kompetenzzentrum? Ein Kompetenzzentrum bietet die kombinierte sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Dienstleistung für Kleinbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten auf einem qualitativ hohen Niveau gemäß den Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes und der DGUV Vorschrift 2 an. Kompetenzzentren müssen von der BG BAU nach einheitlichen Qualitätskriterien anerkannt werden. Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten werden im Rahmen der Alternativen Betreuung vom Kompetenzzentrum des ASD der BG BAU betreut. Das Kompetenzzentrum des ASD der BG BAU veröffentlicht in jeder Ausgabe der Zeitschrift BG BAU aktuell einen einführenden Artikel über grundlegende arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Themen, die der Unternehmer für die Fortbildung nutzen kann. Er erhält, da er die Alternative Betreuung gewählt hat, somit automatisch regelmäßig wichtige Informationen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in seinem Unternehmen. Seite 3 von 5 Seiten
4 8. Welche Schulungen muss der Unternehmer in der Alternativen Betreuung wahrnehmen? Für Betriebe bis 10 Beschäftige ist eine eintägige Schulung vorgesehen. Unternehmer mit mehr als 10 und bis 50 Beschäftigten müssen abhängig von ihren vorhandenen Kenntnissen an Grundschulungen und alle drei Jahre an Fortbildungsschulungen teilnehmen. 9. Wer führt die Schulungen durch? Die Schulungen werden von der BG BAU organisiert und durchgeführt. 10. Muss der Unternehmer etwas für die Schulungen bezahlen? Nein, für die Schulungen entstehen keine zusätzlichen Kosten. 11. Muss sich der Unternehmer um die Schulungen kümmern? Nein. Er wird von der BG BAU dazu eingeladen. 12. Was passiert, wenn der Unternehmer die Schulungen nicht wahrnimmt? Nach mehrmaligen Fernbleiben der Schulung kann der Unternehmer nicht in der Alternativen Betreuung bleiben. Er kommt dann wieder in die Regelbetreuung. 13. Wie wird das Engagement des Unternehmers berücksichtigt? Gibt es für die Alternative Betreuung Rabatte? Unternehmen, die die Alternative Betreuung gewählt haben, zahlen einen geringeren Beitrag. Seite 4 von 5 Seiten
5 DIE REGELBETREUUNG 14. Was bedeutet die Regelbetreuung? a. Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten: Die Regelbetreuung sieht für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten eine alle 2 Jahre auf der Baustelle oder im Betrieb stattfindende Grundbetreuung sowie eine anlassbezogene Betreuung vor. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit ergänzen sich in ihrer Tätigkeit. Insofern kann sich der Unternehmer bei Fragen an einen von beiden wenden, der dann den anderen bei Bedarf hinzuzieht. Die anlassbezogene Betreuung legt für bestimmte Ereignisse die Pflicht zur Beratung fest. b. Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten: Bei Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten sieht die Regelbetreuung eine Grundbetreuung sowie zusätzlich einen betriebsspezifischen Teil der Betreuung vor. Für die Grundbetreuung sind feste Einsatzzeiten für den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit vorgeschrieben. Die betriebsspezifische Betreuung richtet sich nach den spezifischen Risiken und Verhältnissen des einzelnen Unternehmens. Dabei soll sichergestellt werden, dass der Betreuungsumfang den betrieblichen Erfordernissen und Bedu rfnissen entspricht. Ausgegangen wird von den vorhandenen Arbeitsbedingungen und Gefährdungen im jeweiligen Betrieb. 15. Wie ergibt sich die Einsatzzeit für die Grundbetreuung? Die Einsatzzeiten fu r die Grundbetreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit sind fu r die Gewerke der Bauwirtschaft in einer Liste in der Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 aufgeführt. Diese ist in drei Betreuungsgruppen mit unterschiedlichen Gefährdungsgraden gegliedert. Der Gefährdungsgrad bestimmt dabei die jeweiligen Einsatzzeiten. So ist zum Beispiel die Einsatzzeit fu r Gebäudereiniger in der Gruppe III pro Beschäftigtem und Jahr mit nur 0,5 Stunden wesentlich geringer als für die sich in der Gruppe I befindenden Betriebe mit einem höheren Gefährdungspotential, zu der die Abbrucharbeiten oder der Brücken- und Tunnelbau gehören. Hier sind 2,5 Stunden pro Beschäftigtem erforderlich. Die Zeiten sind als Summenwerte für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit zu verstehen. Die BG BAU hat im Anhang 1 der neuen Vorschrift Empfehlungen gegeben, wie die Einsatzzeiten zwischen Betriebsarzt und Fachkraft aufgeteilt werden können. 16. Wie kann der betriebsspezifische Teil der Betreuung ermittelt werden? Dieser ergibt sich aus Anhang 4 der Vorschrift. In vier Bereichen mit insgesamt 16 Aufgabenfeldern sind Kriterien für die betriebsspezifische Betreuung beschrieben. Sind in einem Aufgabenfeld ein oder mehrere Kriterien überschritten, so ergibt sich daraus ein Handlungsbedarf für die betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Leistung. Der Aufwand kann dauerhaft oder auch zeitlich begrenzt sein. Die BG BAU hat hierzu im Anhang 1 der DGUV Vorschrift 2 als Unterstützung für ihre Mitgliedsbetriebe Empfehlungen zu den Einsatzzeiten verfasst. Diese beziehen sich auch auf regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren und erleichtern dem Unternehmer die Festlegung der Einsatzzeiten. Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist hiervon allerdings ausgenommen und bleibt betriebsindividuell zu ermitteln. 17. Sind die Vorsorgeuntersuchungen Teil der betriebsspezifischen Betreuung? die Vorsorgeuntersuchungen gehören zur betriebsspezifischen Betreuung. Die Vorsorgeuntersuchungen sind allerdings nicht anrechenbar auf die empfohlenen Einsatzzeiten. Seite 5 von 5 Seiten
Hintergrundinformationen - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Hintergrundinformationen - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2 Ab dem 1. Januar 2011 gibt es mit der
MehrDie DGUV Vorschrift 2. in der Pflegebranche
Die in der Pflegebranche 1 Themen Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Grundsätzliches zur neuen Grundsätzliches zum Arbeitsschutz Akteure im Arbeitsschutz Chancen für die Weiterentwicklung des
MehrDie BGV A2 ist seit dem 1. Januar 2011 durch die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit abgelöst.
Neue Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2 Guten Tag, Die BGV A2 ist seit dem 1. Januar 2011 durch die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte
MehrUnfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs Gliederung: 1. Allgemeine
MehrBetreuungsumfang Zusammenfassung Begriff Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung 1 Grundprinzip: Bedarfsorientierte Betreuung 2 Betreuungsmodelle
TK Lexikon Gesundheit im Betrieb Betreuungsumfang Betreuungsumfang HI2563138 Zusammenfassung LI1502113 Begriff Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte unterstützen Unternehmen und Verwaltungen
MehrHandlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte
99962 GUV-X 99962 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte Januar 2013 Impressum Herausgeber: Kommunale Unfallversicherung
MehrDGUV Vorschrift 2 Sammlung von Häufig gestellten Fragen (FAQ) Stand 01/ 2011
DGUV Vorschrift 2 Sammlung von Häufig gestellten (FAQ) Stand 01/ 2011 1. Allgemeine zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Verpflichtung, sich
Mehr- herzlich Willkommen -
Fortbildungsveranstaltung Meine Praxis organisiert und sicher!? Der Arzt als Arbeitgeber was Sie alles -in Sachen Arbeitsschutzregeln müssen. - herzlich Willkommen - Dipl.-Ing. H. Jörg Damm Geschäftsführer
MehrUnfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2. Häufig gestellte Fragen FAQs
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs Gliederung: 1. Allgemeine
MehrUnfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs Gliederung: 1. Allgemeine
MehrVorstand. Mehr Qualität im Arbeitsschutz durch die neue DGUV 2?!
Mehr Qualität im Arbeitsschutz durch die neue DGUV 2?! Ausgangslage Der Anhang 2 der BGV A 2 regelt die Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten. Schon 2005 wurde mit einem
MehrMustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP
Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP zwischen dem Praxisinhaber, Frau/Herrn Anschrift - im folgenden der Auftraggeber genannt - und Frau/Herrn - im folgenden
MehrDie DGUV Vorschrift 2 - Darstellung der Vorschrift und Vorstellung von Handlungshilfen
Die DGUV Vorschrift 2 - Darstellung der Vorschrift und Vorstellung von Handlungshilfen Dipl.-Ing. Thomas Nolde DGUV Vorschrift 2 Folie 1 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift
MehrDGUV-Vorschrift 2 Umsetzung im Verwaltungsbereich
DGUV-Vorschrift 2 Umsetzung im Verwaltungsbereich Barbara Reuhl Arbeitnehmerkammer Bremen Bremerhaven, 05. April 2011 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung Betriebe mit mehr als zehn
MehrDGUV Vorschrift 2. Die Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten setzt sich aus zwei
Thomas Waldhecker Versuch einer Zusammenfassung: Grund für die Vorschrift: DGUV Vorschrift 2 Der Reformprozess zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Betriebe wird mit der DGUV
MehrGrundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention
Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention Angebot für heute Ihre Unfallversicherung Versicherungsschutz Wann bin ich versichert?
MehrArbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung. Ein schwieriges Verhältnis?
Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung Ein schwieriges Verhältnis? Klassischer Arbeitschutz vor dem Arbeitsschutzgesetz Konzepte zur Unfallverhütung Konzepte der Arbeits- und Sozialmedizin
MehrMehr Eigenverantwortung für Betriebe
Mehr Eigenverantwortung für Betriebe Neue DGUV Vorschrift 2 bringt Änderungen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung Die neue DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
MehrDGUV-Vorschrift 2 Umsetzung im Verwaltungsbereich
DGUV-Vorschrift 2 Umsetzung im Verwaltungsbereich Barbara Reuhl Arbeitnehmerkammer Bremen Bremen, 15. September 2011 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung Betriebe mit mehr als zehn
MehrInformationsaustausch ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg,
DGUV Vorschrift 2 Umsetzung aus Sicht der Unfallversicherungsträger Informationsaustausch ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg, 30.06.2011 Hedtmann J., Patorra A. Substanzvergleich: DGUV Vorschrift 2 - BGV
MehrZiele und Vorteile der betriebsspezifischen Betreuung
Ziele und Vorteile der betriebsspezifischen Betreuung Fachtagung DGUV Vorschrift 2 & psychische Belastungen 2. Oktober 2012 Dr. Martin Weber Ziel der DGUV Vorschrift 2 Konzept für die betriebsärztliche
MehrEinführung in die DGUV Vorschrift 2
Einführung in die DGUV Vorschrift 2 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Ehrenamt@Arbeitsschutz- Herausforderung in der Wohlfahrtspflege 23./24. Juni 2016 - Wörlitz Nico Hohendorf Ablauf Betriebsärztliche
MehrErfahrungsaustausch AMS/UMS 2011. Arbeitsschutzmanagement: Schwerpunkte aus der Arbeitsmedizin
Erfahrungsaustausch AMS/UMS 2011 Arbeitsschutzmanagement: Schwerpunkte aus der Arbeitsmedizin Gliederung Themenübersicht Rechtsgrundlagen Focus arbeitsmedizinische Betreuung Umsetzung in die Praxis Die
MehrUnfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2)
Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) Was erwartet Sie in den kommenden 60 Minuten 1. Hintergründe zur Entstehung der DGUV Vorschrift 2 2. Ermittlung
MehrDGUV Vorschrift 2 Eine neue Dimension im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Eine neue Dimension im Arbeits- und Gesundheitsschutz Fachvereinigung Arbeitssicherheit e.v. FASI Präsidium Stand: 16.03.2011 Themenübersicht Warum gibt es eine neue Vorschrift? Anforderungen an die Neufassung
MehrKompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit
Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit Sicherheitstechnische Betreuung der Landesverwaltung Brandenburg Zentrale Servicestelle in Potsdam-Bornim Max-Eyth-Allee 22; 14469 Potsdam Tel.: 0331-28891
MehrKooperation zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
Kooperation zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit Dr. med. Barbara Matschke WissD`in BAuA FB 1 Grundsatzfragen und Programme Stabsstelle Senior Policy Advisor Inhaltsangabe Aktuelle
MehrUmsetzung der DGUV Vorschrift 2 Aktivitäten des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. FASI-Veranstaltung
Umsetzung der Aktivitäten des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit FASI-Veranstaltung Dr. Frank Bell Inhalt ASiG, Fallbeispiel Sifa-Langzeitstudie Aktuelles und Ausblick Evaluation Betriebsärztemangel
Mehr211-039 DGUV Information 211-039. Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst
211-039 DGUV Information 211-039 Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst Februar 2015 Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v.
MehrBetriebsärztliche Betreuung Licht- und Schattenseiten
Betriebsärztliche Betreuung Licht- und Schattenseiten Dr. med. Wiete Hirschmann, Landesgewerbeärztin Landesamt für Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt Geschichtliche Entwicklung Rechtliche Grundlage
Mehr- herzlich Willkommen -
Meine Praxis organisiert und sicher!? Der Arzt als Arbeitgeber was Sie alles -in Sachen Arbeitsschutzregeln müssen. - herzlich Willkommen - Dipl.-Ing. H. Jörg Damm Geschäftsführer Fachkraft für Arbeitssicherheit
MehrBetriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
DGUV Vorschrift 2 Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) 1. Januar 2011 Die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hat
MehrDQS-Forum für Profis Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsmedizin und die neue DGUV Vorschrift 2
DQS-Forum für Profis 2011 Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsmedizin und die neue DGUV Vorschrift 2 Gliederung Themenübersicht Rechtsgrundlagen Focus arbeitsmedizinische Betreuung Umsetzung in die Praxis
MehrUnfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2 Betriebsspezifischer Teil Dr. Bernward Siebert Verband Dt. Betriebs- und Werksärzte e.v. 2 Regelbetreuung
MehrDer Sicherheitsbeauftragte Partner für Arbeitssicherheit im Betrieb
Der Sicherheitsbeauftragte Partner für Arbeitssicherheit im Betrieb BG Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung Der Sicherheitsbeauftragte Partner für Arbeitssicherheit im Betrieb Warum gibt es
MehrDGUV Vorschrift 2. Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Klaus Otte
DGUV Vorschrift 2 Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Klaus Otte 1 Bis zum 31.12.2010 galten noch die Unfallverhütungsvorschriften BGV A2/ GUV-VA 6/7 Ab 01.01.2011
MehrHandlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten
99963 GUV-X 99963 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten Januar 2012 Impressum Herausgeber: Kommunale Unfallversicherung
MehrDie DGUV Vorschrift 2 Eine Chance für eine bessere Prävention?
Die DGUV Vorschrift 2 Eine Chance für eine bessere Prävention? Referent: Christian Reinke, BGW Hauptverwaltung Ziele des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gesunde und motivationsfördernde Arbeitsbedingungen
MehrUnfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2 gültig ab 01.01.2012 Seite 1 Der Weg zur Neufassung Seit 2005: Neuregelung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen
MehrGUV-I 8541. Unterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Januar 2006
8541 GUV-I 8541 Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Angefangen: Funktion: Abgeschlossen: Januar 2006 Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v.
MehrWie hat sich die "DGUV Vorschrift 2" praktisch bewährt?
Wie hat sich die "DGUV Vorschrift 2" praktisch bewährt? Übersicht Der Vortrag enthält folgende Punkte: Vorstellung Betreuung gemäß BGV A 2 (bis 2010) Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 (ab 2011) Änderungen
MehrDie DGUV Vorschrift 2 aus der Sicht des Praktikers
Die DGUV Vorschrift 2 aus der Sicht des Praktikers Jörg Tyssen Dipl.- Sicherheitsingenieur Brandschutzbeauftragter Klinikum Leverkusen ggmbh Sicherheitstechnischer Dienst Der Gesundheitspark Leverkusen
MehrDr. med. Christoph Drath, M.A. Facharzt für Arbeitsmedizin Umweltmedizin
Dr. med. Christoph Drath, M.A. Facharzt für Arbeitsmedizin Umweltmedizin Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischer Dienst Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ArbMedVV vom 24.12.2008 Verordnung zur Arbeitsmedizinischen
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge aus Sicht der DGUV
Arbeitsmedizinische Vorsorge aus Sicht der DGUV Zukunft der betriebsärztlichen Betreuung Konferenz zur Sicherung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses (AfAMed, BMAS, Berlin, 14. Januar 2013) DGUV unterzeichnet
MehrAlternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit mehr als 10 bis zu 50 Beschäftigten
Anlage 3 (zu 2 Abs. 4) Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit mehr als 10 bis zu 50 Beschäftigten 1. Allgemeines Bei der Anwendung der alternativen
MehrDas neue BG-Konzept der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung kleiner Betriebe -BGV A2-
Das neue BG-Konzept der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung kleiner Betriebe -BGV A2- Wuppertal, 30.11.2004 Gerhard Strothotte Berufsgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheit und
MehrDGUV Vorschrift 2 2 Abs.(3) Anlage 2
Dipl.- Ing. Richardt Oldenburg, 08.03.2011 DGUV Vorschrift 2 Anlage 2: Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten DGUV Vorschrift 2 2 Abs.(3) Anlage
MehrVDSI-Information Ausgabe-Nr. 07/2010. Positionspapier zur Einführung der DGUV Vorschrift 2. Ansprechpartner
Wir machen Arbeit sicher und gesund Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.v. VDSI-Information Ausgabe-Nr. 07/2010 Positionspapier zur Einführung der DGUV Vorschrift 2 Ansprechpartner Dieter Arnold
MehrNeues Konzept eröffnet neue Chancen
DGUV Vorschrift 2 Neues Konzept eröffnet neue Chancen Werner Hamacher, Sebastian Riebe Die DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit stellt den Einsatz von Fachkräften für Arbeitssicherheit
MehrDie Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Koordination des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Koordination des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes Bergische Universität Wuppertal Gliederung: Ausgangssituation/Entwicklung der sicherheitstechnischen
MehrNeues BG-Konzept der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung kleiner Betriebe
Neues BG-Konzept der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung kleiner Betriebe Information Gerhard Strothotte, Berufsgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheit und Gesundheit (BGZ) des
MehrDGUV Vorschrift 2 Entwicklungen und erste Praxiserfahrungen
DGUV Vorschrift 2 Entwicklungen und erste Praxiserfahrungen Dipl. Ing. Wolfgang Kurz Leiter Abteilung Prävention 20. Mai 2011 Regionalforum Arbeitsmedizin Historie der BGV A2 Reform: Kleinbetriebsbetreuung:
MehrUnterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung
Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Funktion: Angefangen: Abgeschlossen: Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße
MehrUnfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. (DGUV Vorschrift 2) Neue Regelbetreuung in Betrieben > 10 Beschäftigte
Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) Neue Regelbetreuung in Betrieben > 10 Beschäftigte 06.10.2010 Gliederung 1. Einführung 2. Fachpolitische
MehrBetriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
DGUV Vorschrift 2 Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) Die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hat folgende Unfallverhütungsvorschrift
MehrDie DGUV Vorschrift 2 - Praktische Übung an 2 Beispielen. Dipl.-Ing. Thomas Nolde. DGUV Vorschrift 2 Folie 1
Die DGUV Vorschrift 2 - Praktische Übung an 2 Beispielen Dipl.-Ing. Thomas Nolde DGUV Vorschrift 2 Folie 1 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2 - Firma 1 Versicherung -
MehrDie Unfallverhütungsvorschrift. DGUV Vorschrift 2. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Dr. H. Wetterich Inhalt Wozu eine solche Vorschrift? Was regelt diese Vorschrift? Wie regelt es diese
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge - Betriebsarzt
R echtliche R egelungen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von 1973, Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) und Betriebsarzt muss bestellt werden. BGV A 2: Betriebsärzte und FASi, nähere Ausführungen zu
MehrMustervertrag. Frau, Herrn... ... VERTRAG
Zwischen Mustervertrag Frau, Herrn -nachfolgend Fachkraft für Arbeitssicherheit oder FASi genannt und -nachfolgend Auftraggeber genannt wird folgender VERTRAG über die Verpflichtung nach dem Gesetz über
MehrArbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz Das Arbeitssicherheitsgesetz ist für Sie wichtig TÜV SÜD Life Service GmbH Gesunde Mitarbeiter und ein sicheres Arbeitsumfeld sind die Grundlage Ihres unternehmerischen Erfolgs.
MehrNeue Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2)
Neue Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) Was erwartet Sie in den kommenden 45 Minuten 1. Hintergründe zur Entstehung der DGUV Vorschrift 2
MehrDGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Dr. Günter Müller-Heidt 27.08.2010 Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) fordert seit 1974 die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften
MehrArbeitsschutz für SHK-Innungsfachbetriebe www.shk-arbeitssicherheit.de GmbH für Managementberatung Dr. Michael Meetz, Ralph Winkler Berlin, 2. September 2013 Programm 1. Kurzvorstellung uve und shk-arbeitssicherheit
MehrArbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Umsetzung in der Bundesverwaltung: Einsatzzeiten optimieren.
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Umsetzung in der Bundesverwaltung: Einsatzzeiten optimieren Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) für die Bundesverwaltung Arbeitssicherheitsgesetz Umsetzung für
MehrVBG-Kompetenzzentrenportal (KPZ-Portal) Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
VBG-Kompetenzzentrenportal (KPZ-Portal) Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten Die Kompetenzzentren- Betreuung mit dem KPZ-Portal der VBG
MehrInformation zur DGUV Vorschrift Referent: Harald Kuck. evers Arbeitsschutz GmbH
Information zur DGUV Vorschrift 2 16.03.2011 Referent: Harald Kuck Inhalt: 1. Rückblick Arbeitssicherheitsgesetz Bisherige Einsatzzeiten Berechnung 2. Die DGUV Vorschrift 2 3. Deutsche allgemeine Arbeitsschutzstrategie
MehrBeispiel 1: Restaurantbetrieb mit 55 Beschäftigten Grundbetreuung Ermittlung des Betreuungsumfangs und Aufteilung der Betreuungsleistungen
6 Beispiel : Restaurantbetrieb mit Beschäftigten Grundbetreuung Ermittlung des Betreuungsumfangs und Aufteilung der Betreuungsleistungen Aufgabenfeld Inhaltliche Leistung Zeit gesamt. Gefährdungsbeurteilung.
MehrEvaluation DGUV Vorschrift 2
Arbeitsschutz Aktuell, Hamburg, 11.10.2016 Dr. Frank Bell Reform der Kleinbetriebsbetreuung in 2005 Hamburg, 11.10.2016 Seite 2 Die Regelbetreuung bis 10 Beschäftigte (Anlage 1) Anlass- Betreuung Anlass
MehrÜberblick zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit chemischen Stoffen
Einleitung Die Unternehmensleitung ist nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1 und der DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung
MehrM U S T E R VERTRAG. 1 Tätigkeit
M U S T E R Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 für die sicherheitstechnische Betreuung Zwischen Frau/Herrn - nachfolgend Fachkraft für
MehrDie Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Timo Mänz Dezernat 35.1 Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik arbeitsschutz@rpks.hessen.de Übersicht Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
MehrAuditfrageliste. Überprüfung der wirksamen Umsetzung der festgelegten Maßnahmen. AMS Handbuch Inhalt Anhang A2 Auditfrageliste
frageliste Überprüfung der wirksamen Umsetzung der festgelegten AMS Handbuch Inhalt Anhang A frageliste Handlungshilfe ", Bew ertung und Verbesserung des AMS" =erfüllt, =geringe Abweichung =kritische Abweichung/nicht
Mehr4 Ausgewählte zentrale Aufgaben: Begehung, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzmanagementsysteme
40 : Begehung, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzmanagementsysteme 4.1 Begehungen Regelmäßige Begehungen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, gemeinsam mit dem Betriebsarzt, dem zuständigen
MehrErläuterungen und Ergänzungen zum Fragebogen Seite 1
Seite 1 Grundsätzliche Organisation von Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz 1. Erläuterungen: Die Verantwortlichkeiten im Unternehmen müssen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz
MehrDGUV Vorschrift 2: Regelbetreuung konkret
DGUV Vorschrift 2: Regelbetreuung konkret BGN-Handlungshilfe zur Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Impressum Herausgeber: Berufsgenossenschaft
Mehra) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, den Zuschlag erteilende Stelle sowie Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind:
Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Sicherheitstechnische Betreuung (Fachkraft für Arbeitssicherheit) gemäß den Richtlinien der DGUV Vorschrift 2 nach 6 Arbeitssicherheitsgesetz und betriebsärztliche
MehrDGUV Vorschrift 2 - Regelbetreuung für Betriebe > 10 Praxisbeispiele und Handlungsempfehlungen
Informationsveranstaltung der BG RCI 24. Mai 2012 in Fulda DGUV Vorschrift 2 - Regelbetreuung für Betriebe > 10 Praxisbeispiele und Handlungsempfehlungen Werner Hamacher werner.hamacher@systemkonzept.de
MehrEvaluation der DGUV Vorschrift 2
Evaluation der DGUV Vorschrift 2 Aktueller Stand der Planungen Dr. Annekatrin Wetzstein Hintergrund die DGUV wurde beauftragt, mit der Evaluation der DGUV Vorschrift 2 im Herbst 2014 zu beginnen dabei
MehrBetreuungsstufen des betriebsärztlichen Dienstes der SCHENCK TECHNOLOGIE- UND INDUSTRIEPARK GMBH für externe Kunden
Betreuungsstufen des betriebsärztlichen Dienstes der SCHENCK TECHNOLOGIE- UND INDUSTRIEPARK GMBH für externe Kunden Ansprechpartner Dr. Alexander Schmidt Betriebsarzt SCHENCK TECHNOLOGIE- UND INDUSTRIEPARK
MehrArbeitssicherheit im Unternehmen
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Grundlage für ein funktionierendes Beschäftigungssystem ist die Schaffung und der Erhalt sicherer Arbeitsbedingungen. Dem Unternehmer obliegt die
MehrUmsetzung der Vorschrift in den Betrieben
DGUV Vorschrift 2 Umsetzung der Vorschrift in den Betrieben Dieter Arnold, Fraport AG Dr. Anette Wahl-Wachendorf, BG der Bauwirtschaft Gerhard Strothotte, DGUV 24. März 2011 Fachpolitisch/strukturelle
MehrDie DGUV Vorschrift 2. aus Sicht der Gewerbeaufsicht
Die FASI Veranstaltung Arbeitssicherheit in der Praxis am in Braunschweig 1 Themen Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Grundsätzliches zur neuen Entwicklung des Arbeitsschutzrechts Akteure im
MehrMustervertrag. Frau, Herrn... ... VERTRAG
Zwischen Mustervertrag Frau, Herrn............ -nachfolgend Fachkraft für Arbeitssicherheit oder FASi genannt und............ -nachfolgend Auftraggeber genannt wird folgender VERTRAG über die Verpflichtung
MehrEinführung 11. Betriebsärzte 15. Bestellung 15 Einsatzzeiten 17 Ausrüstung / Fortbildungskosten 17 Aufgaben 18
Einführung 11 Betriebsärzte 15 Bestellung 15 Einsatzzeiten 17 Ausrüstung / Fortbildungskosten 17 Aufgaben 18 Ärztliche Untersuchungen 19 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Rechtsvorschriften.
MehrDie neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Änderungen bei den Prüfvorschriften für Krane
Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Änderungen bei den Prüfvorschriften für Krane Folie 1 zur Person Cornelius Gruner TÜV SÜD Industrie-Service GmbH Abteilung Fördertechnik Sachverständiger
MehrDie neue Regelbetreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz
Gesundheitlicher Arbeitsschutz Die neue Regelbetreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz Frank Hittmann Ab 01.01.2011 nur noch 9 gewerbliche Berufsgenossenschaften: Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische
MehrGesund und sicher arbeiten
BMVZ - Erfahrungsaustausch Gesund und sicher arbeiten Christian Reinke, BGW Berlin, 30. April 2010 BuS Erstinfo 2010-1 Überblick Die BGW Aufgaben Leistungen Arbeitsschutzzahlen Der Bereich Betriebsärztliche
MehrUnternehmerfreiheit und Verantwortung am Beispiel der DGUV Vorschrift 2
Unternehmerfreiheit und Verantwortung am Beispiel der DGUV Vorschrift 2 Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln Unternehmerfreiheit: Begriffsklärung Die
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruth Fuchs, Dr. Klaus Grehn, Pia Maier und der Fraktion der PDS Drucksache 14/8451
Deutscher Bundestag Drucksache 14/8686 14. Wahlperiode 22. 03. 2002 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruth Fuchs, Dr. Klaus Grehn, Pia Maier und der Fraktion der PDS
MehrBedeutung der DGUV Vorschrift 2 und Kurzinformation zum Thema Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle
Bedeutung der DGUV Vorschrift 2 und Kurzinformation zum Thema Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle Dipl.-Ing. Stefan Pemp, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie Gesundheit
Mehr2 DGUV Vorschrift 2. Unfallverhütungsvorschrift. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
2 DGUV Vorschrift 2 Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Januar 2011 Inhaltsverzeichnis Seite Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich.........................................
MehrElfter Nachtrag. zur Satzung. der. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Hauptverwaltung 2. November 2015 Elfter Nachtrag zur Satzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Seite 1 von 5 Die Satzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft vom 1. Mai 2005 in der Fassung
MehrAlternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung: Unternehmermodell
Anlage 3 Zu 2 Abs. 4 Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung: Unternehmermodell 1. Allgemeines Bei der Anwendung der alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen
MehrFrage Ja Nein Maßnahme Verantwortlichkeiten und Ziele Sind die Arbeitsschutz Aufgaben eindeutig vergeben und schriftlich dokumentiert (Organigramm
Frage Ja Nein Maßnahme Verantwortlichkeiten und Ziele Sind die Arbeitsschutz Aufgaben eindeutig vergeben und schriftlich dokumentiert (Organigramm und schriftliche Bestellungen von Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft
MehrBetriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
Gesellschaft für Systemforschung und Konzeptentwicklung mbh www.systemkonzept.de Aachener Straße 68 50674 Köln Tel: 02 21 / 56 908 0 Fax: 02 21 / 56 908 10 E-Mail: info@systemkonzept.de Betriebsärztliche
MehrBetriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A2 Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Stand 01. Januar 2009
MehrZahlen, Daten, Fakten auf einen Blick
Zahlen, Daten, Fakten auf einen Blick Die BG BAU Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen in Deutschland. Wir
MehrGefährdungsbeurteilung
Beispiel Verfahrensanweisung Dok.-Nr. 2.15 Gefährdungsbeurteilung Revision 0 erstellt am 01.03.2010 Seite 1 von 6 Ziel und Zweck: Ermitteln von (tätigkeits-, arbeitsplatz-, personenbezogen) Gefährdungen.
MehrBAU SELBSTBEWERTUNG UNTERNEHMEN. Betrieblicher Arbeitsschutz im Unternehmen
SELBSTBEWERTUNG MIT DER BEARBEITUNG DER FOLGENDEN KURZEN AUSSAGEN DER VIER BEREICHE SCHÄTZEN SIE EIN, OB SIE GRUNDLEGENDE VERPFLICHTUNGEN BEI DER ARBEITSSICHERHEIT UND IM GESUNDHEITSSCHUTZ IN IHREM UNTERNEHMEN
MehrFachkraft für Arbeitssicherheit
VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. VCI-Information zur: Fachkraft für Arbeitssicherheit Inhalt 1. Einleitung... 1 2. Bestellung... 2 3. Rechtliche Stellung im Betrieb... 3 4. Ausbildung und Qualifikation...
Mehr