DGUV-Vorschrift 2 Umsetzung im Verwaltungsbereich
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- Bernhard Feld
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1 DGUV-Vorschrift 2 Umsetzung im Verwaltungsbereich Barbara Reuhl Arbeitnehmerkammer Bremen Bremen, 15. September 2011
2 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten Grundbetreuung + Betriebsspezifische Betreuung = Regelbetreuung
3 Ermittlung der Einsatzzeiten - Grundbetreuung Berechnung anhand des Betreuungsgruppenschlüssels: Gruppe I Gruppe II Gruppe III Einsatzzeit (Std./Jahr pro Beschäftigtem/r)* 2.5 1,5 0,5 * Achtung unterschiedliche Zählweisen bei Teilzeitbeschäftigten! Verwaltungs-BG: bis 20 Stunden/ Woche zählen Beschäftigte halb, bis 30 Std./ Woche zählen sie 0,75 Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen: Zählung pro Kopf, unabhängig von der Wochenarbeitszeit Aufteilung der Zeiten für die Grundbetreuung: für Betriebsarzt und SiFa mindestens je 20%, jedoch nicht weniger als 0,2 Std./ Jahr pro Beschäftigtem Beispiel: 150 Beschäftigte = 150 x 0,5 = 75 Std./ Jahr für die Grundbetreuung davon Betriebsarzt 30 Std./ Jahr oder z.b. 35 Std./ Jahr Sicherheitsfachkraft 45 Std./ Jahr 40 Std./ Jahr
4 Aufgabenfelder der Grundbetreuung Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung Verhältnisprävention Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung Verhaltensprävention Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit Untersuchung nach Ereignissen Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten Mitwirken in betrieblichen Besprechungen Selbstorganisation
5 Arbeitshilfen für die betriebliche Praxis: ; Themenseite Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung. Mit ausführlichen Informationen, Fragen und Antworten zur Vorschrift sowie interaktivem Check zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs ; Suchwort: DGUV Vorschrift 2 Informationen und Online-Tool zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs
6 Aufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicher Aufgaben, z.b. 1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung 1.1 Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung: - Beratung des Arbeitgebers bei der Organisation der Gefährdungsbeurteilung - Unterstützung der Führungskräfte 1.2 Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung: - Führungskräfte bei unterschiedlichen Anlässen direkt beraten - Fachkunde einbringen bei Gefährdungsermittlung, Risikobeurteilung und Maßnahmenableitung - Motivierung der Beschäftigten zur Beteiligung - bei der Wirkungskontrolle beraten - bei der Dokumentation unterstützen 1.3 Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung - Stichproben: Qualität der Gefährdungsbeurteilung überprüfen - Auswertungen zusammenfassen, vergleichen, Verbesserungsbedarfe ableiten - Schwerpunktprogramme vorschlagen KVP
7 Aufgabenfelder der betriebsspezifischen Betreuung Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen
8 Betriebsspezifische Betreuung Ermittlung der Betreuungsleistungen Schritt 1: Aufgabenfelder auf Relevanz prüfen: trifft das Aufgabenfeld zu? ist die Auslöseschwelle überschritten? Zeitbedarf: Anlass zeitlich befristet wiederholte Anlässe Ja/ nein Ja Betreuung erforderlich nein keine Erfordernis zeitlichen Umfang festlegen innerhalb der Grundbetreuung abzuleisten Schritt 2: Leistungen und Personalaufwand festlegen: Leistungen beschreiben für alle Aufgabenfelder mit überschrittener Auslöseschwelle Personalaufwand festlegen: Std./ Jahr für Betriebsarzt für Sicherheitsfachkraft
9 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten Grundbetreuung: 75 Std./ Jahr, z.b. 35 Std. Betriebsarzt 40 Std. SiFa + Betriebsspezifische Betreuung xx Std./ Jahr Betriebsarzt xx Std./ Jahr SiFa = Regelbetreuung: 35 + xx Std. Betriebsarzt 40 + xx Std. SiFa Zum Vergleich: Ab 2006 nach BGV A 2 (vorher nach VBG 122) für den Verwaltungsbereich pro Beschäftigtem/r (ganztags) 0,3 Std./ Jahr SiFa 30 Std/ Jahr 0,2 Std./ Jahr Betriebsarzt 20 Std./ Jahr d.h. bei 150 Beschäftigten Mindesteinsatzzeit 75 Std./ Jahr
10 Für die Umsetzung zu bedenken: Grundlage für die Ermittlung des Betreuungsbedarfs ist die Gefährdungsbeurteilung Erfahrungen aus den bisherigen betrieblichen Arbeitsschutzaktivitäten einbeziehen betriebliche Planung berücksichtigen, z.b. Bau-/ Umbaumaßnahmen, absehbare neue Entwicklungen... Flexibilität: kurz-, mittel- und langfristige Arbeitsplanung möglich, Schwerpunkte, Arbeitspakete oder Projekte... bei der Vertragsgestaltung auf Flexibilität achten
11 Dr. Katharina Schack Leitende Arbeitsmedizinerin Fachdienste für Arbeitsschutz Land und Stadtgemeinde Bremen Bahnhofstraße 35, Bremen Tel Barbara Reuhl Referentin für Arbeitsschutz- und Gesundheitspolitik, Fachkraft für Arbeitssicherheit Arbeitnehmerkammer Bremen Bürgerstraße 1, Bremen Tel
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