Arbeitskreis Arbeitssicherheit Saarland. Fachtagung. DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
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- Martha Hofmann
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1 Arbeitskreis Arbeitssicherheit Saarland Fachtagung DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit am 8. Juni 2011 in Saarbrücken Heft 49 der Schriftenreihe PRÄVENTION
2 Titel: DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" Heft 49 der Schriftenreihe PRÄVENTION Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Landesverband Südwest Anschrift: Kurfürsten-Anlage 62, Postfach , Telefon ( ) , Fax: ( ) lv-suedwest@dguv.de Internet:
3 Fachtagung DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" am 8. Juni 2011 in Saarbrücken Bürgerhaus Dudweiler Leitung / Moderation Roland Haist Unfallkasse Saarland
4 Am 1. Januar 2011 ist die Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) in Kraft getreten. Damit ändern sich nicht nur die Vorgaben zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung in den Betrieben. Erstmals gibt es eine einheitliche, bei Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand gleichermaßen geltende Regelung zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes. Die Vorteile des neuen Verfahrens liegen auf der Hand: Gleichartige Betriebe, Bildungseinrichtungen und Verwaltungen werden gleich behandelt und es gibt mehr Mitspracherechte bei der Ausgestaltung des Arbeitsschutzes. Im Mittelpunkt der Reform steht das neue Konzept der Regelbetreuung. Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht künftig aus zwei völlig neuen Komponenten: Der Grundbetreuung mit vorgegebenen Einsatzzeiten und dem betriebsspezifischen Betreuungsanteil, der von jedem Betrieb selbst zu ermitteln ist. Dadurch wird sichergestellt, dass für vergleichbare Betriebe identische Grundanforderungen bestehen und gleichzeitig der Betreuungsumfang zielgerichtet den betrieblichen Erfordernissen entspricht. Anlässlich der Fachtagung wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die konzeptionellen Änderungen eingehend erläutert. Darüber hinaus erfuhren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die damit einhergehenden Vorteile aus Sicht der Unternehmen und der betrieblichen Interessensvertretung. Konkrete betriebliche Anwendungsbeispiele zur Umsetzung in die Praxis rundeten das Programm ab.
5 1 Themen DGUV Vorschrift 2 und Arbeitssicherheitsgesetz - Berner - Konzeption und Änderungen - Bell - Herausforderung für die Betriebe - Ernst - Mehr Qualität im Arbeitsschutz!? Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrates - Fritsche - Betriebliche Anwendungsbeispiele zur Umsetzung - Wittneben -
6 2 DGUV Vorschrift 2 und Arbeitsschutzgesetz Referentin: Maria Elisabeth Berner
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16 12 Konzeption und Änderungen Referent: Dr. Frank Bell
17 13 DGUV Vorschrift 2 - Konzeption und Änderungen Dr. Frank Bell, DGUV 8. Juni 2011 Gliederung 1. Entwicklung seit Konzeptvorgaben aus Politik und Selbstverwaltung 3. Vom Mustertext zur verbindlichen UVV 4. Die neue Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten 5. Betriebliche Anwendung 6. Vorteile und Chancen des neuen Betreuungskonzeptes 7. Unterstützungsmaßnahmen 8. Kleinbetriebsbetreuung Seite 2
18 14 Entwicklung seit 1974 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): SGB VII: Unfallversicherungsträger (UVT) können UVVen erlassen, auch zur Konkretisierung des ASiG UV-Träger öh GUV 0.5 GUV-V A6/7 Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Juni 2003) GUV-V A2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit BGen VBG 122, VBG123 BGV A6, BGV A7 BGV A2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (seit Anfang 2005) Seite 3 Entwicklung seit 1974 Reform Kleinbetriebsbetreuung 2005 haben BGen und die EUK die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung kleiner Betriebe neu geregelt (BGV A2/GUV-V A2) Anschlussreform Überarbeitung der Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten (BMWA-Auflage im Zuge des Genehmigungsverfahrens von BGV A2/GUV-V A2) Seite 4
19 15 Konzeptvorgaben aus Politik und Selbstverwaltung gleiche Anforderungen für gleichartige Betriebe sicherstellen Gefährdungssituation des einzelnen Betriebs berücksichtigen Ausgestaltungsspielräume der Betriebe stärken einheitliche Umsetzung im gewerblichen und öffentlichen Bereich zeitgemäßen Betreuungserfordernissen entsprechen Zusammenarbeit von BA und Sifa stärken Zusammenwirkung der betrieblichen Akteure fördern Seite 5 Konzept Mustertext verbindliche UVV Mitgliederversammlung 1/2008 der DGUV: Reform der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten Zusammenführung der Regelungen des gewerblichen und öffentlichen Bereichs zu einer einheitlichen Unfallverhütungsvorschrift Auftrag an eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der UK, BG und DGUV zur Konzeptentwicklung Enge Begleitung der Konzeptentwicklung durch den Vorstandsausschuss Prävention der DGUV (GAP) Information der Präventionsausschüsse der Unfallversicherungsträger und der Sozialpartner Enge Begleitung der Konzeptentwicklung durch BMAS und die Länder Seite 6
20 16 Konzept Mustertext verbindliche UVV September 2009 bis Oktober 2009: Stellungnahmeverfahren Mustertext DGUV Vorschrift 2 Beschlussfassung des Mustertextes zur DGUV Vorschrift 2 in der Mitgliederversammlung 2/2009 der DGUV Januar 2010 bis April 2010: Selbstverwaltungsgremien von UVTs beschließen einen Entwurf der DGUV Vorschrift 2 zur Vorgenehmigung April 2010 bis September 2010: Vorgenehmigungsverfahren Seite 7 Konzept Mustertext verbindliche UVV Seit September 2010: Beschluss der DGUV Vorschrift 2 in den Vertreterversammlungen von UVTs Genehmigungsverfahren Bekanntmachung der DGUV Vorschrift 2 Inkrafttreten der DGUV Vorschrift 2 Seite 8
21 17 Überblick zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens Am : Alle Berufsgenossenschaften und die Eisenbahn-Unfallkasse UK Baden-Württemberg, Bayerischer GUVV, UK Hessen, UK Nordrhein-Westfalen, UK Saarland, UK Sachsen-Anhalt, UK Thüringen, UK München, UK Berlin, UK Mecklenburg- Vorpommern Am : UK Rheinland-Pfalz, Braunschweigischer GUVV, LUK Niedersachsen, GUVV Hannover, GUVV Oldenburg, UK Bremen Die UK Nord hat die DGUV Vorschrift 2 im Januar 2011 beschlossen. Die Genehmigung liegt noch nicht vor. Seite 9 Überblick zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens Die UK Brandenburg hat im ersten Anlauf vom Landesministerium aus formalen Gründen keine Genehmigung für die DGUV Vorschrift 2 erhalten. Es ist geplant, einen erneuten Beschluss in der Vertreterversammlung Ende Juni zu fassen. Mit einem Inkrafttreten der DGUV Vorschrift 2 ist zum zu rechnen. Die UK Post und Telekom plant den Beschluss der DGUV Vorschrift 2 in ihrer Vertreterversammlung im Oktober Bei der UK Sachsen liegt noch kein Beschluss der Vertreterversammlung vor. Seite 10
22 18 Überblick zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens UK Bund: Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat die "Richtlinie für den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst in den Verwaltungen und Betrieben des Bundes" (vom 28. Januar 1978) angepasst und sich dabei an den Regelungen der DGUV Vorschrift 2 orientiert. Zurzeit befinden sich die Ressorts in einem Abstimmungsprozess mit dem BMI. Die überarbeitete Richtlinie wird voraussichtlich in 2012 erlassen werden. Bayerische LUK: ASiG wird durch die Richtlinien über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der staatlichen Verwaltung des Freistaats Bayern umgesetzt. Seite 11 Das Konzept der neuen Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten: Ermittlung von Inhalt und Umfang Grundbetreuung Gesamtbetreuung Betriebsspezifische Betreuung Ermittlung im Betrieb Leistungskatalog Aufteilung BA/Sifa Zeitvorgabe nach Betriebsart Aufgabenkatalog Aufteilung BA/Sifa Seite 12
23 19 Zeitgemäßes Verständnis Arbeitssicherheitsgesetz ArbSchG Anforderungen an den Arbeitgeber Anforderungen an betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung ASiG Umfassende, vorausschauende Handlungspflicht hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit Risikoorientiertes Vorgehen Kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen Geeignete Organisation Integration des Arbeitsschutzes in alle Führungsebenen und Tätigkeiten Voraussetzungen schaffen zur Mitwirkung der Beschäftigten Arbeitgeber unterstützen beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit Quelle: systemkonzept Seite 13 Aufbau der DGUV Vorschrift 2 Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Bestellung 3 Arbeitsmedizinische Fachkunde 4 Sicherheitstechnische Fachkunde 5 Bericht Zweites Kapitel Übergangsbestimmungen 6 Übergangsbestimmungen Drittes Kapitel In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten 7 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten Seite 14
24 20 Anlage 1 (Zu 2 Abs. 2) Anlage 2 (Zu 2 Abs. 3) Anlage 3 (Zu 2 Abs. 4) Anlage 4 (Zu 2 Abs.4) Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu Beschäftigten Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten durch Kompetenzzentren Seite 15 Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3 Anhang 4 Anhang 5 Hinweise zur Bestellung und zum Tätigwerden der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Branchenspezifische Themen der Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit Aufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicher Aufgaben Betriebsspezifischer Teil der Betreuung Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Seite 16
25 21 Die neue Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten Ermittlung von Inhalt und Umfang Grundbetreuung Gesamtbetreuung Betriebsspezifische Betreuung Ermittlung im Betrieb Leistungskatalog Aufteilung BA/Sifa Zeitvorgabe nach Betriebsart Aufgabenkatalog Aufteilung BA/Sifa Seite 17 Grundbetreuung Die Betriebe sind über ihre jeweilige Betriebsart einer Betreuungsgruppe zugeordnet (WZ-Kode) Einsatzzeit (Std./Jahr je Beschäftigtem; Summe BA/Sifa) Gruppe I 2,5 Gruppe II 1,5 Gruppe III 0,5 Aufteilung der Zeiten für BA/Sifa durch jeweiligen Betrieb erforderlich Mindestanteil von 20 % der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro Beschäftigtem für jeden Leistungserbringer beachten Seite 18
26 22 Grundbetreuung: Betriebsarten - Betreuungsgruppen Auszug aus Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) Lfd. Nr. WZ- Kode WZ 2008-Bezeichnung Gr. I Gr. II Gr. III Herstellung von Glas und Glaswaren X Gießereien X Abwasserentsorgung X Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen X Zentralbanken und Kreditinstitute X Callcenter X Kindergärten und Vorschulen X Botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks X Vergnügungs- und Themenparks X Seite 19 Grundbetreuung im Überblick 1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) 2. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung Verhältnisprävention 3. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung Verhaltensprävention 4. Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit 5. Untersuchung von eingetretenen Ereignissen 6. Allgemeine Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, Personalvertretung 7. Erstellung von Dokumentationen 8. Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen 9. Selbstorganisation Untersetzung: s. Anlage 2 Abschnitt 2 und Anhang 3 Seite 20
27 23 Aufgabenfeld der Grundbetreuung, Beispiel für Untersetzung 1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) 1.1 Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung zum Grundanliegen informieren und sensibilisieren betriebliches Konzept zur Umsetzung entwickeln Führungskräfte zur eigenständigen Durchführung qualifizieren Hilfsmittel entwickeln betriebliche Musterbeispiele entwickeln 1.2 Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung 1.3 Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung Seite 21 Aufgabenfeld der Grundbetreuung, Beispiel für Untersetzung 4. Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit 4.1 Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation 4.2 Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung entwickeln einer betrieblichen Arbeitsschutzstrategie durch die oberste Leitung und Bekanntmachung im Betrieb Förderung des arbeitsschutzgerechten Führens Berücksichtigung des Arbeitsschutzes bei strategischen und operativen Zielen 4.3 Beratung zu erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung der Arbeitschutzmaßnahmen 4.4 Kommunikation und Information sichern Seite 22
28 24 Die Bausteine der neuen Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten: Ermittlung von Inhalt und Umfang Grundbetreuung Gesamtbetreuung Betriebsspezifische Betreuung Ermittlung im Betrieb Leistungskatalog Aufteilung BA/Sifa Zeitvorgabe nach Betriebsart Aufgabenkatalog Aufteilung BA/Sifa Seite 23 Betriebsspezifische Betreuung im Überblick 1. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung mit 8 Aufgabenfeldern 2. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation (i.d.r temporär) mit 5 Aufgabenfeldern 3. Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation (i.d.r. temporär) mit 2 Aufgabenfeldern 4. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen, (i.d.r. temporär) mit 1 Aufgabenfeld Untersetzung s. Anlage 2 Abschnitt 3 und Anhang 4 Seite 24
29 25 1 Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie Erfordernisse zur menschengerechten Gestaltung 1.1 Besondere Tätigkeiten 1.2 Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen 1.3 Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken 1.4 Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge 1.5 Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz 1.6 Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels 1.7 Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen der Beschäftigten in Zusammenhang mit der Arbeit 1.8 Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements Seite 25 Betriebsspezifischer Teil der Betreuung Der Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung wird vom Unternehmer in einem Verfahren ermittelt, das Aufgabenfelder, Auslöse- und Aufwandskriterien berücksichtigt. Das Verfahren erfordert, dass der Unternehmer alle Aufgabenfelder hinsichtlich ihrer Relevanz für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung regelmäßig, insbesondere nach wesentlichen Änderungen, prüft. Beratung durch BA und Sifa Seite 26
30 26 Anhang 4; B Leistungsermittlung (Beispiel) 1 Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse der menschengerechten Arbeitsgestaltung 1.3 Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken Auslösekriterien trifft zu Aufwandskriterien ja/nein a) Anforderungen aus der Arbeitsaufgabe (hohe Aufmerksamkeitsanforderungen, große Arbeitsmenge, besonderer Schwierigkeitsgrad,...) mit Potenzialen psychischer Fehlbeanspruchungen b) Anforderungen aus der Arbeitsorganisation (Arbeitsablauf, Störungshäufigkeiten, Art der Zusammenarbeit,...) mit Potenzialen psychischer Fehlbeanspruchungen c) Andere Anforderungen mit Potenzialen psychischer Fehlbeanspruchungen Mind. ein ja : betriebsspezifische Betreuung erforderlich Analyse der Anforderungen aus Arbeitsaufgabe und - organisation an die Psyche Ermitteln spezifischer Quellen und Bedingungen der psychischen Belastungen im Arbeitssystem Beurteilen der Gesundheitsrisiken durch psychische Fehlbeanspruchungen Personalaufwand BA/Sifa Seite 27 Std Std 2 Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation 2.1 Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen, Geräten 2.2 Grundlegende Veränderungen zur Errichtung neuer Arbeitsplätze bzw. der Arbeitsplatzausstattung; Planung, Neuerrichtung von Betriebsanlagen; Umbau, Neubaumaßnahmen 2.3 Einführung völlig neuer Stoffe, Materialien 2.4 Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse; grundlegende Veränderung der Arbeitszeitgestaltung; grundlegende Änderung, Einführung neuer Arbeitsverfahren 2.5 Spezifische Erfordernisse zur Schaffung einer geeigneten Organisation zur. Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie der Integration in die Führungstätigkeit und zum Aufbau eines Systems der Gefährdungsbeurteilung Seite 28
31 27 3 Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation 3.1 Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreiche Änderungen nach sich ziehen 3.2 Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik und Arbeitsmedizin 4 Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung Seite 29 Aufgabenfelder der betriebsspezifischen Betreuung, Beispiel 1.4 Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge Pflichtuntersuchungen erforderlich? Angebotsuntersuchungen erforderlich? Wunschuntersuchungen gefordert? Seite 30
32 28 Aufgabenfelder der betriebsspezifischen Betreuung, Beispiel 1.6 Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels (Auszug) Analyse der Belegschaftssituation unter demografischen Aspekten Beurteilung des Bedarfs zur Arbeitsgestaltung unter Berücksichtigung demografischer Aspekte Beurteilung der Risiken für ältere Beschäftigte Entwickeln von Vorschlägen zur altersgerechten Arbeitsgestaltung Unterstützung bei der Entwicklung des Führungsverhaltens im Hinblick auf älter werdende Beschäftigte Seite 31 Aufgabenfelder der betriebsspezifischen Betreuung, Beispiel 1.7 Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren; Erhalt der individuellen Ressourcen (Auszug) Analyse der Ursachen von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und von Defiziten der menschengerechten Arbeitsgestaltung Ermittlung von Ansatzpunkten zur Erhöhung der Gesundheitskompetenz der Beschäftigten bei der Arbeit und zur menschengerechten Arbeitsgestaltung zum Erhalt der gesundheitlichen Ressourcen Beraten und unterstützen bei der Entwicklung von betrieblichen Aktivitäten und Angeboten zum Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen Seite 32
33 29 Aufgabenfelder der betriebsspezifischen Betreuung, Beispiel 1.8 Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements (Auszug) Mitwirken, unterstützen bei der Entwicklung von betrieblichen Strukturen zum Gesundheitsmanagement Zusammenwirken mit anderen Akteuren der betrieblichen Gesundheit (z.b. Gesundheitsbeauftragte, Akteure der Krankenkassen) Unterstützen, mitwirken bei der Steuerung von Prozessen eines Gesundheitsmanagements Hinwirken auf die dauerhafte Integration von Gesundheitsmanagement in Betriebsroutinen Seite 33 Aufgabenfelder der betriebsspezifischen Betreuung, Beispiel 4 Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung (Auszug) Analyse des Problems, zu dem ein Programm durchgeführt werden soll Entwicklung von Bewertungskriterien für den Erfolg des Programms Entwickeln programmspezifischer Organisationsformen Aktive Mitwirkung bei der Umsetzung der Programmschritte; Koordinieren von Aktivitäten Seite 34
34 30 Aufgaben des Unternehmers Festlegung der erforderlichen Personalressourcen Der Unternehmer hat die Aufgaben der BÄ und Sifas entsprechend den betrieblichen Erfordernissen unter Mitwirkung der betrieblichen Interessenvertretung (z. B. entsprechend Betriebsverfassungsgesetz) zu ermitteln, aufzuteilen und mit ihnen schriftlich zu vereinbaren. Der Unternehmer hat sich durch BA und Sifa bei der Festlegung der Grundbetreuung und des betriebsspezifischen Teils der Betreuung beraten zu lassen. Seite 35 Unternehmer ermittelt Aufgaben und teilt auf Konsens finden Personalvertretung wirkt mit (Mitbestimmung) schriftlich vereinbaren und übertragen beraten arbeiten zusammen, beraten, unterrichten Fachkräfte für Arbeitssicherheit kooperieren Betriebsärzte Quelle: systemkonzept Seite 36
35 31 Betriebliche Anwendung 1. Schritt Information über die Vorschrift 2 - Gesamtbetreuung: Grund- und betriebsspezifische Betreuung - Zu entscheidende Regelungsinhalte: Aufteilung der Leistungen der Grundbetreuung, Ermittlung und Aufteilung der Leistungen der betriebsspezifischen Betreuung 2. Schritt Entwicklung einer Vorgehensweise zur Anwendung der Vorschrift 2 (Umsetzung der Schritte 4 9) - Beteiligung der betrieblichen Akteure: Unternehmer, betriebliche Interessenvertretung, Sifa, BA Seite Schritt Klärung des Betriebs gemäß Definition Anhang 1 - Zuordnung des Betriebs zur entspr. Betreuungsgruppe (Klassifikation WZ Anlage 2, Abschnitt 4) - Feststellung der Zahl der Beschäftigten 4. Schritt Grundbetreuung: Ermittlung der Inhalte, Aufteilung auf Sifa und BA - Ermittlung des Summenwertes der Einsatzzeit gemäß Anlage 2, Abschnitt 2 - Ermittlung der konkreten Leistung pro Aufgabenfeld und Aufteilung auf Sifa und BA - Vorschlag bzw. Beratung des Unternehmers durch Sifa und BA zur Aufteilung der Betreuungsleistungen - Einhaltung der Mindestzeitanteile von Sifa und BA überprüfen - Information ggf. Beratung der betrieblichen Interessenvertretung durch Sifa und BA - Festlegen der Aufteilung durch Unternehmer Seite 38
36 32 5. Schritt Betriebspezifische Betreuung: Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung der aufgeführten Aufgabenfelder sowie Auslöse- und Aufwandskriterien (gemäß Anlage 2 und Anhang 4) 1. Prüfung der Relevanz der Aufgabenfelder - Auslösekriterien mit ja oder nein bewerten - Überprüfung jedes Aufgabenfeldes (Auslöseschwelle) - Feststellen der zeitlichen Dauer jedes betriebsspezifischen Erfordernisses (regelmäßig oder temporär) 2. Festlegen der Leistungen und des Personalaufwandes (anhand der Aufwandskriterien, Beratung durch Sifa und BA) - Ermitteln und Festlegen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Leistungen für jedes Aufgabenfeld, bei dem die Auslöseschwelle überschritten ist - Ermitteln und Festlegen des betrieblich erforderlichen Personalaufwands für Sifa und BA (inhaltlich u. zeitlich) Seite Schritt Konsensbildung über Inhalte, Umfang und Aufteilung der Gesamtbetreuung zwischen Unternehmer und betrieblicher Interessenvertretung (Erfüllung der Mitbestimmung) 7. Schritt Schriftliche Vereinbarung der Betreuungsleistungen 8. Schritt Information der Beschäftigten 9. Schritt Dokumentation der Maßnahmen und Ergebnisse der Leistungserbringung durch Sifa und BA - Festlegung der Berichtsform (z. B. strukturiert nach den Aufgabenfeldern) Seite 40
37 33 Betriebliche Anwendungsbeispiele Betrieb Betriebsgröße Zahl Beschäft. gew. / öff. Betriebsart Betreuungsfor m Sifa-BA UVT Gastronomiebetrieb klein 55 gew. Gastronomie intern-extern BGN Einzelhandelsbetrieb Filialstruktur groß gew. Einzelhandel intern-extern BGHW Bank mittel 675 gew. Dienstleistung extern VBG Kommune mittel 260 öff. Verwaltung extern UKBW Krankenhaus mittel 220 gew. Dienstleistung Extern BGW Produktionsbetrieb mittel 220 gew. Produktion Intern-extern BG ETEM Seite 41 Vorteile und Chancen des neuen Betreuungskonzeptes passgenaue betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung weg von verordneten Einsatzzeiten inhaltliche Aspekte rücken in den Mittelpunkt Spielraum der Unternehmen bei der Festlegung der Betreuungserfordernisse wird vergrößert Kommunikation der Akteure im Betrieb wird gefördert Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung wird gefördert Verbesserte Transparenz Seite 42
38 34 webcode: d Hintergrundinformation für die Beratungspraxis Mustertext DGUV Vorschrift 2 Flyer FAQs Betriebliche Anwendungsbeispiele E-Learning Programm (NEU) webcode: d Online-Tool (in Bearbeitung) Seite 43 DGUV Vorschrift 2 Unternehmensgröße Alternative Betreuung Regelbetreuung > 50 entsprechend der Betriebsgrößengrenze des zuständigen UVT s. Anlagen 3 und 4 (UVTs ö.h.: ab ) nein Grundbetreuung, Anlassbetreuung s. Anlage 1 Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung s. Anlage 2 Seite 44
39 35 Die Regelbetreuung bis 10 Beschäftigte Anlass- Betreuung Anlass im Betrieb Grundbetreuung Keine Zeitangabe Seite 45 Regelbetreuung bis 10 Beschäftigte Grundbetreuung Im Wesentlichen: Unterstützung bei der Erstellung bzw. der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung Immer: Einbeziehung des Sachverstandes von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit Ableitung entsprechender Arbeitsschutzmaßnahmen Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen Anpassung der Gefährdungsbeurteilung an sich ändernde Gegebenheiten Wiederholung der Grundbetreuung: Gruppe I: nach max. 1 Jahr Gruppe II: nach max. 3 Jahren Gruppe III: nach max. 5 Jahren Seite 46
40 36 Regelbetreuung bis 10 Beschäftigte Anlassbezogene Betreuung Verpflichtung des Unternehmers, sich bei besonderen Anlässen durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit betreuen zu lassen Der UVT benennt in der Vorschrift besondere Anlässe Anlassbezogene Betreuungen und Grundbetreuungen können kombiniert werden Im Einzelfall: auch durch Personen mit spezieller anlassbezogener Fachkunde Seite 47 Betriebe mit bis zu maximal 50 Mitarbeitern Wahlmöglichkeit zwischen der Regelbetreuung und einer alternativen, bedarfsorientierten Betreuung Seite 48
41 37 Alternative Betreuung (Unternehmermodell) erst ab im Bereich der Unfallkassen gültig Förderung der Eigenverantwortlichkeit im Arbeitsschutz Wählbar für Betriebe bis max. 50 Beschäftigte Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen 3 Gefährdungsgruppen Inanspruchnahme externer Betreuung bei Bedarf nach Festlegung durch Unternehmer Zusätzlich: Bestimmte Beratungsanlässe sind in DGUV Vorschrift 2 festgelegt Seite 49 Alternative bedarfsorientierte Betreuung Anlass- Betreuung Bedarfs- Betreuung Informations- und Motivationsmaßnahmen Anlass im Betrieb Bedarf im Betrieb Vorgabe UVT Seite 50
42 38 Alternative bedarfsorientierte Betreuung Differenzierung der Gestaltungselemente Motivation/ Allgemeine Information Branchen-Information Fortbildung Bedarfsorientierte Betreuung durch BA und Sifa Qualitätssicherung Gruppe I Gruppe II 16 LE 8 LE LE 8-24 LE >8 LE; 3 J. >4 LE; 5 J. 5 J. Gruppe III Präsenz oder Selbstlernen Präsenz oder Selbstlernen Grundlage: Gefährdungsbeurteilung, BGV A 2: Beratungsanlässe Wirksamkeitsüberprüfung, Evaluation Seite 51 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! frank.bell@dguv.de Seite 52
43 39 Herausforderung für die Betriebe Referent: Dirk Christoph Ernst (Manuskript lag bei Redaktionsschluss nicht vor)
44 40 Mehr Qualität im Arbeitsschutz!? Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrates Referent: Heinz Fritsche
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51 47 Betriebliche Anwendungsbeispiele zur Umsetzung Referent: Dr. Volker Wittneben
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