Zu den Verhandlungen zur DGUV Vorschrift 2 Chancen für den Schulbereich?

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1 Zu den Verhandlungen zur DGUV Vorschrift 2 Chancen für den Schulbereich? Marina Schröder 29. März 2011

2 Gliederung 1. Rechtsgrundlagen zur DGUV Vorschrift 2 2. Verantwortung im Arbeitsschutz im Schulbereich 3. Mitbestimmungsmöglichkeiten 4. Beschlüsse der Mitgliederversammlung der DGUV 5. Die Rolle der Selbstverwaltung und der Sozialpartner bei der Entwicklung der Vorschrift 6. Konzeptvorgaben aus Politik und Selbstverwaltung 7. Die neue Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten 8. Vom Mustertext zur verbindlichen UVV 9. Vorteile und Chancen des neuen Betreuungskonzeptes Seite 2

3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Seit in Kraft Arbeitgeberpflicht: Betriebsarzt (BA) und Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) bestellen Grundlegende Aufgaben von BA und Sifa ( 3 und 6 ASiG) Fachkundeanforderung an BA und Sifa BA und Sifa unterstehen unmittelbar dem Leiter des Betriebs (Stabsstelle) Übertragung auf die Verhältnisse im Schulbereich berücksichtigen Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und den betrieblichen Arbeitsschutzakteuren, z. B. im Arbeitsschutzausschuss Seite 3

4 Schule: Verantwortung im Arbeitsschutz Äußerer Schulbereich Verantwortung im Arbeitsschutz: Sachkostenträger (Gemeinden, Städte, Landkreise) Unterstützung durch BA/Sifa gemäß DGUV Vorschrift 2 Mitbestimmung Personalrat (Landespersonalvertretungsgesetze) Innerer Schulbereich Verantwortung im Arbeitsschutz: Schulhoheitsträger (zuständiges Landesministerium bzw. der Senator/die Senatorin mit nachgeordneten Dienststellen bis hin zur Schulleitung) Unterstützung durch BA/Sifa gemäß DGUV Vorschrift 2 Mitbestimmung Personalrat (Landespersonalvertretungsgesetze) Seite 4

5 Mitbestimmungsmöglichkeiten Landespersonalvertretungsgesetze Gibt es noch etwas zu regeln? Lässt Gesetz oder Unfallverhütungsvorschrift noch Gestaltungsspielraum für die Schule? Mitbestimmung DGUV Vorschrift 2 DGUV Vorschrift 2 verlagert Entscheidungsspielräume in die Schule >> Mitbestimmung Grundbetreuung - Aufteilung der Einsatzzeit von BA und Sifa - Aufteilung der Aufgaben auf BA und Sifa Betriebsspezifische Betreuung - Aufteilung der Aufgaben auf BA und Sifa Seite 5

6 Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) 15 SGB VII: Unfallversicherungsträger (UVT) können UVVen erlassen, auch zur Konkretisierung des ASiG Gestaltungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung Initiative für eine UVV Setzung von sozialpolitischen Eckpunkten fachpolitische Begleitung bei der Erarbeitung von UVVen Stellungnahme zu den Entwürfen einer UVV Beschluss der UVV in der Vertreterversammlung Seite 6

7 Die Rolle der Selbstverwaltung und der Sozialpartner bei der Entwicklung der DGUV Vorschrift 2 Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung 1/2008 der DGUV: Reform der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten Zusammenführung der Regelungen des gewerblichen und öffentlichen Bereichs und zu einer einheitlichen Unfallverhütungsvorschrift Enge Begleitung der Konzeptentwicklung durch den Vorstandsausschuss Prävention der DGUV (GAP) Information der Präventionsausschüsse der Unfallversicherungsträger und der Sozialpartner Seite 7

8 Konzeptvorgaben aus Politik und Selbstverwaltung gleiche Anforderungen für gleichartige Betriebe sicherstellen Gefährdungssituation des einzelnen Betriebs berücksichtigen Ausgestaltungsspielräume der Betriebe stärken einheitliche Umsetzung im gewerblichen und öffentlichen Bereich zeitgemäßen Betreuungserfordernissen entsprechen Zusammenarbeit von BA und Sifa stärken Zusammenwirkung der betrieblichen Akteure fördern Seite 8

9 Das Konzept der neuen Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten: Ermittlung von Inhalt und Umfang Grundbetreuung Gesamtbetreuung Betriebsspezifische Betreuung Ermittlung im Betrieb Leistungskatalog Aufteilung BA/Sifa Zeitvorgabe nach Betriebsart Aufgabenkatalog Aufteilung BA/Sifa Seite 9

10 Vom Mustertext zur verbindlichen UVV August 2008 bis November 2009: Entwicklung eines mit dem BMAS und den Ländern abgestimmten Mustertextes zur DGUV Vorschrift 2 Kontinuierliche Abstimmung des Mustertextes mit dem Vorstandsausschuss der Prävention der DGUV (GAP) Beschlussfassung des Mustertextes zur DGUV Vorschrift 2 in der Mitgliederversammlung 2/2009 der DGUV Januar 2010 bis April 2010: Selbstverwaltungsgremien von UVTs beschließen einen Entwurf der DGUV Vorschrift 2 zur Vorgenehmigung Seit September 2010: Vertreterversammlungen von UVTs beschließen die DGUV Vorschrift 2 Seite 10

11 Grundbetreuung Die Betriebe sind über ihre jeweilige Betriebsart einer Betreuungsgruppe zugeordnet (WZ-Kode) Einsatzzeit (Std./Jahr je Beschäftigtem; Summe BA/Sifa) Gruppe I 2,5 Gruppe II 1,5 Gruppe III 0,5 Aufteilung der Zeiten für BA/Sifa durch jeweiligen Betrieb erforderlich Mindestanteil von 20 % der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro Beschäftigtem für jeden Leistungserbringer beachten Seite 11

12 Grundbetreuung im Schulbereich Auszug aus Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) Lfd. Nr. WZ- Kode WZ 2008-Bezeichnung Gr. I Gr. II Gr. III Erziehung und Unterricht Kindergärten und Vorschulen X Grundschulen X weiterführende Schulen X Seite 12

13 Grundbetreuung (Auszug) 1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) 2. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung Verhältnisprävention 3. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung Verhaltensprävention 4. Untersetzung: s. Anlage 2 Abschnitt 2 und Anhang 3 Seite 13

14 Betriebsspezifische Betreuung im Überblick 1. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung mit 8 Aufgabenfeldern 2. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation (i. d. R. temporär) mit 5 Aufgabenfeldern 3. Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation (i. d. R. temporär) mit 2 Aufgabenfeldern 4. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen, (i. d. R. temporär) mit 1 Aufgabenfeld Untersetzung s. Anlage 2 Abschnitt 3 und Anhang 4 Seite 14

15 1 Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie Erfordernisse zur menschengerechten Gestaltung 1.1 Besondere Tätigkeiten 1.2 Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen 1.3 Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken 1.4 Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge 1.5 Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz 1.6 Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels 1.7 Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen der Beschäftigten in Zusammenhang mit der Arbeit 1.8 Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements Seite 15

16 Anhang 4; Leistungsermittlung (Beispiel) 1 Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse der menschengerechten Arbeitsgestaltung 1.3 Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken Auslösekriterien trifft zu ja/nein Aufwandskriterien Personalaufwand BA/Sifa a)anforderungen aus der Arbeitsaufgabe (hohe Aufmerksamkeitsanforderungen, große Arbeitsmenge, besonderer Schwierigkeitsgrad,...) mit Potenzialen psychischer Fehlbeanspruchungen b)anforderungen aus der Arbeitsorganisation (Arbeitsablauf, Störungshäufigkeiten, Art der Zusammenarbeit,...) mit Potenzialen psychischer Fehlbeanspruchungen c) Andere Anforderungen mit Potenzialen psychischer Fehlbeanspruchungen Analyse der Anforderungen aus Arbeitsaufgabe und - organisation an die Psyche Ermitteln spezifischer Quellen und Bedingungen der psychischen Belastungen im Arbeitssystem Beurteilen der Gesundheitsrisiken durch psychische Fehlbeanspruchungen Mind. ein ja : betriebsspezifische Betreuung erforderlich Std. Std. Seite 16

17 Anhang 4; Leistungsermittlung (Beispiel) 1 Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse der menschengerechten Arbeitsgestaltung 1.5 Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz Auslösekriterien trifft zu ja/nein Aufwandskriterien Personalaufwand BA/Sifa h) Betriebsspezifischer Aufwand für die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit verursacht durch Dritte (z. B. Kinder, Schüler, Studenten, Publikumsverkehr, Kunden,...) Unterstützen bei der erstmaligen Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen zur Berücksichtigung möglicher Gefährdungen der Beschäftigten durch dritte Personen Regelmäßige Überprüfung der Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen hinsichtlich möglicher Gefährdungen durch dritte Personen Beraten zu besonderen Problemen zu Sicherheit und Gesundheit Mind. ein ja : betriebsspezifische Betreuung erforderlich Std. Std. Seite 17

18 Vorteile und Chancen des neuen Betreuungskonzeptes weg von verordneten Einsatzzeiten passgenaue betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung inhaltliche Aspekte rücken in den Mittelpunkt Spielraum der Schulen bei der Festlegung der Betreuungserfordernisse wird vergrößert Kommunikation der Akteure im Schulbereich wird gefördert; eine verbesserte Kommunikation zwischen den Leistungserbringern des inneren und äußeren Schulbereichs ist zu erwarten Mitbestimmung der Personalvertretung wird gefördert Verbesserte Transparenz Seite 18

19 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 19

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