Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz PrävG)
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- Eike Grosse
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1 Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz PrävG) Dipl.-Ing. Gudrun Wagner, BGHM und Stv. Leiterin SG Betriebliche Gesundheitsförderung im DGUV FB Gesundheit im Betrieb - Arbeitsschutztagung in Essen
2 Präventionsgesetz - PrävG Am wurde im vierten Anlauf das Präventionsgesetz als Artikelgesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet. (Ein Artikel- oder Mantelgesetz ist ein Gesetz, das gleichzeitig mehrere Gesetze oder sehr unterschiedliche Inhalte in sich vereint.) 2
3 Agenda - Präventionsgesetz - PrävG Gründe Ziele Eckpunkte und Struktur Finanzvolumen Auswirkungen auf die Gesetzliche Unfallversicherung und die Unternehmen Auswirkungen und Fazit
4 Agenda - Präventionsgesetz - PrävG Gründe Ziele Eckpunkte und Struktur Finanzvolumen Auswirkungen auf die Gesetzliche Unfallversicherung und die Unternehmen Auswirkungen und Fazit
5 Gründe für das Präventionsgesetz Wachsender Stellenwert der primären Prävention vor dem Hintergrund des demographischen Wandels (alternde Belegschaften, Fachkräftemangel) der Zunahme chronisch-degenerativer Erkrankungen der begrenzten Interventionsmöglichkeiten der Medizin des unzureichenden Impfschutzes in der Allgemeinbevölkerung der größeren Aufmerksamkeit für das Ziel der Verringerung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen 5
6 Gründe für das Präventionsgesetz mangelnde Ziel(gruppen)orientierung und unzureichende Qualitätssicherung beim Gesundheitsschutz in den verschiedenen Lebenswelten zu geringes Gewicht der (nichtmedizinischen) Primärprävention (Ressourcenorientierung) zu starke Betonung von Maßnahmen der reinen Verhaltensprävention zu geringer Anteil von integrierten, komplexen Konzepten ( Setting- Ansätze, Lebenswelten) 6
7 Gründe für das Präventionsgesetz Fazit: Notwendigkeit der Schaffung einer neuen institutionellen Struktur als Chance für eine bessere Koordinierung der beteiligten Akteure und zur stärkeren Zielorientierung der Präventionspolitik 7
8 Agenda - Präventionsgesetz - PrävG Gründe Ziele Eckpunkte und Struktur Finanzvolumen Auswirkungen auf die Gesetzliche Unfallversicherung und die Unternehmen Auswirkungen und Fazit
9 Präventionsgesetz - Ziele Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention in den Lebenswelten Kita, Schule, Kommunen, Betrieben und Pflegeeinrichtungen Weiterentwicklung der Früherkennung von Krankheiten Verbesserung des Impfschutzes Verbesserung des Zusammenwirkens von betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz Verbesserung der Kooperation und Koordination unter Einbeziehung aller Sozialversicherungszweige sowie der Länder und Kommunen 9
10 Agenda - Präventionsgesetz - PrävG Gründe Ziele Eckpunkte und Struktur Finanzvolumen Auswirkungen auf die Gesetzliche Unfallversicherung und die Unternehmen Auswirkungen und Fazit
11 Präventionsgesetz - Art. 1 - Änderung SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung Nationale Präventionsstrategie ( 20d SGB V) Nationale Präventionskonferenz ( 20e SGB V) Nationales Präventionsforum ( 20e(2) SGB V) Landesrahmenvereinbarungen zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie ( 20f SGB V) 11
12 Eckpunkte Nationale Präventionsstrategie Gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie Pflegekassen entwickeln eine gemeinsame Präventionsstrategie Umsetzung und Fortschreibung im Rahmen der Nationalen Präventionskonferenz Bundeseinheitliche, trägerübergreifende Rahmenempfehlungen u.a. Festlegung -> gemeinsamer Ziele unter Berücksichtigung von GDA-Zielen -> vorrangiger Handlungsfelder -> Zielgruppen -> zu beteiligende Organisationen und Einrichtungen -> von Dokumentations- und Berichtspflichten Präventionsbericht (alle 4 Jahre, erstmals 2019) GDA= Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie 12
13 Präventionsgesetz - PrävG - Struktur der Präventionsstrategie Quelle: DGUV 13
14 Präventionsgesetz - PrävG Gesetzliche Krankenversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Gesetzliche Unfallversicherung Regelung der Zusammenarbeit Gesetzliche Pflegeversicherung Private Krankenversicherung (freiwillig) 14
15 PrävG - Nationale Strategie Bundesebene Schaffung neuer Strukturen zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Abstimmung der Akteure Bundesrahmenempfehlungen bilden die Grundlage für Landesrahmenvereinbarungen in den Bundesländern Wichtige politische und gesellschaftliche Akteure arbeiten beratend in der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) Institutionen mit Fachexpertise sind über das Nationale Präventionsforum eingebunden Auch die Private Krankenversicherung ist auf Grundlage eines freiwilligen Engagements in der NPK vertreten Alle vier Jahre Bestandsaufnahme in einem Präventionsbericht 15
16 Nationale Präventionskonferenz Festlegen von gemeinsamen Zielen und Verständigung auf gemeinsames Vorgehen Sozialversicherungsträger unter Beteiligung insbesondere von Bund, Ländern, Kommunen, der Bundesagentur für Arbeit und der Sozialpartner Umsetzung der Ziele in der Nationalen Präventionsstrategie 16
17 Geschäftsstelle bei der BZgA Mitglieder Nationale Präventionskonferenz Patienten max. 4 BA: 1 Präv.- forum:1 DGB: 1 Komm. SpiV: 1 BDA: 1 GKV-SV: 2* Bundesrahmenempfehlungen Ziele, Handlungsfelder Zielgruppen zu beteiligende Organisationen Dokumentations- und Berichtswesen (Benehmen mit BMG, BMAS, BMFSFJ, BMI, BMEL, Ländern) Präventionsbericht mit Angaben zu: Ausgaben Zugangswegen u. erreichten Personen Zielerreichung Erfahrungen zur Qualitätssicherung Erfahrungen zur Zusammenarbeit Länder: 4 Bund: 4 PflegeV: 2* PKV: 1 freiw.* DRV- Bund: 2* DGUV/ SVLFG: 2* *stimmberechtigte Mitglieder Quelle: DGUV Beratendes Präventionsforum 17
18 Präventionsgesetz - Landesebene Quelle: DGUV 18
19 Präventionsgesetz - Die Rolle der BZgA Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beauftragt die BZgA zur Unterstützung bei der Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten, insbesondere in Kitas, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen und Lebenswelten älterer Menschen bei der Entwicklung und Sicherung der Qualität Ziel: Entwicklung kassenübergreifender Leistungen, deren Implementierung und Evaluation Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 19
20 Struktur der Landesrahmenvereinbarungen Landesministerium GKV- Landesverbände und Ersatzkassen Gemeinsame Ziele und Handlungsfelder Koordinierung von Leistungen Klärung von Zuständigkeitsfragen Möglichkeiten gegenseitiger Beauftragung Zusammenarbeit mit ÖGD und Jugendhilfe Mitwirkung weiterer Einrichtungen jeweils unter Berücksichtigung der Bundesrahmenempfehlungen UV-Träger Beteiligung und Beitrittsmöglichkeit Kommunale Spitzenverbände auf Landesebene Bundesargentur für Arbeit Träger der Grundsicherung RV-Träger ÖGD = Öffentlicher Gesundheitsdienst Quelle: DGUV 20
21 Agenda - Präventionsgesetz - PrävG Gründe Ziele Eckpunkte und Struktur Finanzvolumen Auswirkungen auf die Gesetzliche Unfallversicherung und die Unternehmen Auswirkungen und Fazit
22 Präventionsgesetz - Finanzvolumen Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung werden von 3,17 auf mindestens 7 pro Versichertem und Jahr erhöht = jährlich mindestens rund 490 Mio. Beitrag der Pflegekassen in Höhe von jährlich rund 21 Mio. über 500 Mio. im Jahr für primäre Prävention und Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten (Gesundheitsförderung) gem. 20 SGB V 22
23 Präventionsgesetz - Finanzvolumen Von 7 pro Versichertem und Jahr sollen mindestens 2 für Leistungen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (ca. 140 Mio. ) zur Verfügung gestellt werden. Für Leistungen zur Gesundheitsförderung in außerbetrieblichen Lebenswelten (Kindergärten, Schulen, Vereinen etc.) sollen ebenfalls mindestens 2 pro Versichertem und Jahr (ca. 140 Mio. ) ausgegeben werden. 23
24 Präventionsgesetz - Finanzvolumen Von den mindestens 2 pro Versichertem und Jahr für die Gesundheitsförderung in außerbetrieblichen Lebenswelten müssen die Krankenkassen 0,45 an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) abführen = jährlich ca. 31,5 Mio.. Dieser Betrag soll der Entwicklung der Art und der Qualität krankenkassenübergreifender Leistungen, deren Implementierung und deren wissenschaftlicher Evaluierung dienen. 24
25 Agenda - Präventionsgesetz - PrävG Gründe Ziele Eckpunkte und Struktur Finanzvolumen Auswirkungen auf die Gesetzliche Unfallversicherung und die Unternehmen Auswirkungen und Fazit
26 Ergänzung des Sozialgesetzbuch V SGB V 20 b(1) Betriebliche Gesundheitsförderung Die Krankenkassen fördern mit Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben (betriebliche Gesundheitsförderung) insbesondere den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen. Hierzu erheben sie unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für den Betrieb sowie der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit die gesundheitliche Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale und entwickeln Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten und unterstützen deren Umsetzung. 26
27 Ergänzung des Sozialgesetzbuch V SGB V 20 c(1) Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren Die Krankenkassen unterstützen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bei ihren Aufgaben zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. Insbesondere erbringen sie (die Krankenkassen) in Abstimmung mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung auf spezifische arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken ausgerichtete Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung nach 20b und informieren diese über die Erkenntnisse, die sie über Zusammenhänge zwischen Erkrankungen und Arbeitsbedingungen gewonnen haben. 27
28 Ergänzung des Sozialgesetzbuch V 22 d bis 20 g SGB V - hierin geht es darum, eine nationale Präventionsstrategie zu entwickeln und deren Umsetzung und Fortschreibung im Rahmen einer nationalen Präventionskonferenz zu gewährleisten Hierdurch soll die Zusammenarbeit zwischen den Krankenkassen und den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und den Pflegekassen gesichert und weiterentwickelt werden. 14(3) SGB VII verbindet die Teilnahme der Unfallversicherungsträger an der GDA gem. 5. Abschn. ArbSchG und der Nationalen Präventionsstrategie gem. 20b-20f SGB V 28
29 Präventionsgesetz > 132f SGB V Versorgung durch Betriebsärzte Krankenkassen oder ihre Verbände können mit Arbeitsmedizinern bzw. Betriebsärzten oder deren Gemeinschaften Verträge schließen über die Durchführung von Gesundheitsuntersuchungen nach 25 Abs.1, über Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, über Präventionsempfehlungen, Empfehlungen medizinischer Vorsorgeleistungen und über die Heilmittelversorgung, soweit diese in Ergänzung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge erbracht werden. 132e Versorgung mit Schutzimpfungen - Regelungen zur Durchführung von Schutzimpfungen auch für Betriebsärzte 29
30 Agenda - Präventionsgesetz - PrävG Gründe Ziele Eckpunkte und Struktur Finanzvolumen Auswirkungen auf die Gesetzliche Unfallversicherung und die Unternehmen Auswirkungen und Fazit
31 Präventionsgesetz - Auswirkungen Das Gesetz sieht vor, dass die bestehenden Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterentwickelt werden. Künftig soll ein stärkeres Augenmerk auf individuelle Belastungen und auf Risikofaktoren für das Entstehen von Krankheiten gelegt werden. Ärztinnen und Ärzte erhalten die Möglichkeit, Präventionsempfehlungen auszustellen und damit zum Erhalt und zur Verbesserung der Gesundheit ihrer Patienten, beizutragen. 31
32 Präventionsgesetz - Fazit - Die finanziellen Auswirkungen werden 2016 wirksam. Es steht mehr Geld für Gesundheitsförderung zur Verfügung. Neue Handlungsmöglichkeiten eröffnen sich. Weichenstellungen für Projekte und Strukturen in diesem Feld werden zur Zeit vorgenommen. 32
33 Definition Gesundheit nach Sigmund Freud Gesund ist, wer arbeiten und lieben kann 33
34 - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit - 34
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