Das Drei-Säulen-Modell für eine zukunftsorientierte Prävention

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1 Weniger Vorschriften - kundenorientiertes Praxishandbuch - attraktives Anreizkonzept Das Drei-Säulen-Modell für eine zukunftsorientierte Prävention Geschäftsbereich Prävention 0 StBG

2 Das Drei-Säulen-Modell der StBG A Der Weg zu mehr Eigenverantwortung Weniger Vorschriften B Die verständliche, transparente und aktuelle Arbeitshilfe für den Betrieb Kundenorientiertes Praxishandbuch C Wer mehr tut wird belohnt! Attraktives Anreizkonzept 1 StBG

3 Das Drei-Säulen-Modell der StBG A Der Weg zu mehr Eigenverantwortung Weniger Vorschriften B Die verständliche, transparente und aktuelle Arbeitshilfe für den Betrieb Kundenorientiertes Praxishandbuch C Wer mehr tut wird belohnt! Attraktives Anreizkonzept 2 StBG

4 3 StBG

5 4 StBG

6 Gesetzliche Basis: SGB VII, 15 Unfallverhütungsvorschriften (1) Die Unfallversicherungsträger erlassen als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften über 1. Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen, welche die Unternehmer zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen haben, sowie die Form der Übertragung dieser Aufgaben auf andere Personen, 2. das Verhalten der Versicherten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, 3. vom Unternehmer zu veranlassende arbeitsmedizinische Untersuchungen und sonstige arbeitsmedizinische Maßnahmen vor, während und nach der Verrichtung von Arbeiten, die für Versicherte oder für Dritte mit arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit verbunden sind StBG

7 Dualismus in der Rechtsetzung bis etwa 1985/90: Staat gibt über Gesetze und Verordnungen im wesentlichen Eckpunkte vor und überlässt UV-Trägern Konkretisierung UV-Träger setzen eigenes Recht durch praxisnahe (mit Blut geschriebene) Unfallverhütungsvorschriften aber: auch damals gab es Doppelregelungen (Beispiel: Arbeitsstätten-Verordnung ) 6 StBG

8 Neue Politik ab 1985/90: Staat übernimmt in zunehmendem Maße bewährtes BG-liches Recht in seinen eigenen Bereich (Beispiel: Gefahrstoff-Verordnung -Technisches Regelwerk UVV Gesundheitsgefährlicher mineralischer Staub ) Staat intensiviert Ausschuss-Politik Ausschuss für Gefahrstoffe Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Ausschuss für Betriebssicherheit und damit verbunden: Schaffung eines eigenen (ausschließlichen?) Technischen Regelwerks 7 StBG

9 Neue Anforderungen Flächendeckende Umsetzung von EU-Recht (Richtlinien) BG-liche UVV en scheinen ungeeignet keine Flächendeckung erreichbar 35 autonome BG en zeigen sich zu wenig einig Doppelregelungen sind nicht mehr erwünscht 8 StBG

10 Aktuelle Politische Diskussion Bürokratieabbau gefordert Entwurf eines Masterplans des BMWA (33 Punkte) 9 StBG

11 Aktuelle Politische Diskussion Initiative: Bürokratieabbau jetzt (pro-job.de) Legislaturperiode 98-02: 336 neue Regelwerke, 91 gestrichen Mittelständischer Unternehmer: 2200 Gesetze, VO mit Einzelvorschriften Forderungskatalog: - U-Modell für alle Branchen StBG

12 Was bedeutet dies für das BG-liche Vorschriftenwerk Kein in sich geschlossenes, schlüssiges Regelwerk Fragmentarischer Charakter Zu viele rechtsformale Konstruktionen und Verweise Permanente Überarbeitung ist ungemein zeitaufwendig und personalintensiv In der Rechtsetzung sind wir seit Jahrzehnten in der Defensive! 11 StBG

13 Wie könnte ein Zukunftsmodell aussehen? Am gestrigen Konzept festzuhalten, bringt nichts, ist aussichtslos und sinnlos! Wir benötigen eine tragfähige Zukunftsplanung! Für zeitgemäße und erfolgreiche Prävention ist nicht mehr eine Vielzahl von Vorschriften von Bedeutung; es zählen vielmehr Überzeugungskraft, Motivation, Argumente und bewährte Lösungen! Der Stellenwert von Vorschriften verliert an Bedeutung Klasse statt Masse! Die vorhandenen Ressourcen können effizienter eingesetzt werden! 12 StBG

14 Das Drei-Säulen-Modell der StBG A Der Weg zu mehr Eigenverantwortung Weniger Vorschriften B Die verständliche, transparente und aktuelle Arbeitshilfe für den Betrieb Kundenorientiertes Praxishandbuch C Wer mehr tut wird belohnt! Attraktives Anreizkonzept 13 StBG

15 Säule A: Weniger Vorschriften Die UVVen der StBG Status quo BGV A1 Allgemeine Vorschriften i.d.f. vom BGV A2 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel i.d.f. Vom BGV A4 A Arbeitsmedizinische Vorsorge i.d.f. vom BGV A5 BGV A6 BGV A7 BGV A8 BGV B1 BGV B3 BGV B12 BGV C11 BGV C12 BGV C15 BGV C22 BGV C24 BGV D1 BGV D3 BGV D6 BGV D7 BGV D8 BGV D12 BGV D15 BGV D17 BGV D21 BGV D26 BGV D27 BGV D29 BGV D30 BGV D33 BGV D34 BGV D36 B C D Erste Hilfe i.d.f. vom Fachkräfte für Arbeitssicherheit i.d.f. vom Betriebsärzte vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz i.d.f. vom UVVen, Umgang mit Gefahrstoffen vom Lärm i.d.f. vom Biologische Arbeitsstoffe vom Steinbrüche, 820 Gräbereien und Seiten, Halden vom Silos i.d.f. vom Kohlenstaubanlagen i.d.f. vom * Bauarbeiten i.d.f. vom Sprengarbeiten i.d.f. vom Schweißen, Schneiden Paragraphen und verwandte Verfahren i.d.f. vom Wärmeübertragungsanlagen mit organischen Wärmeträgern i.d.f. vom Krane i.d.f. vom Bauaufzüge i.d.f. vom Winden, Hub- und Zuggeräte i.d.f. vom Schleif- und Bürstwerkzeuge i.d.f. Vom Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern i.d.f. vom Verpackungs- und Verpackungshilfsmaschinen i.d.f. vom Schwimmende Geräte i.d.f. vom Strahlarbeiten i.d.f. vom Flurförderzeuge i.d.f. vom Fahrzeuge i.d.f. vom Schienenbahnen i.d.f. Vom Arbeiten im Bereich von Gleisen i.d.f. vom Verwendung von Flüssiggas i.d.f. vom Leitern und Tritte i.d.f. vom Maschinenaltbestand (15 UVVen) 14 StBG

16 Säule A: Weniger Vorschriften Die UVVen der StBG Inkraftsetzen der BGV A1 BGV A1 Grundsätze der Prävention i.d.f. vom BGV A2 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel i.d.f. Vom BGV A4 A Arbeitsmedizinische Vorsorge i.d.f. vom BGV A5 Erste Hilfe i.d.f. vom BGV A6 Fachkräfte für Arbeitssicherheit i.d.f. vom BGV A7 Betriebsärzte vom BGV A8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz i.d.f. vom BGV B1 BGV B3 BGV B12 BGV C11 BGV C12 BGV C15 BGV C22 BGV C24 BGV D1 BGV D3 BGV D6 BGV D7 BGV D8 BGV D12 BGV D15 BGV D17 BGV D21 BGV D26 BGV D27 BGV D29 BGV D30 BGV D33 BGV D34 BGV D36 B C D Umgang mit Gefahrstoffen vom Lärm i.d.f. vom Biologische Arbeitsstoffe vom Steinbrüche, Gräbereien und Halden vom Silos i.d.f. vom Kohlenstaubanlagen i.d.f. vom * Bauarbeiten i.d.f. vom Sprengarbeiten i.d.f. vom Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren i.d.f. vom Wärmeübertragungsanlagen mit organischen Wärmeträgern i.d.f. vom Krane i.d.f. vom Bauaufzüge i.d.f. vom Winden, Hub- und Zuggeräte i.d.f. vom Schleif- und Bürstwerkzeuge i.d.f. Vom Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern i.d.f. vom Verpackungs- und Verpackungshilfsmaschinen i.d.f. vom Schwimmende Geräte i.d.f. vom Strahlarbeiten i.d.f. vom Flurförderzeuge i.d.f. vom Fahrzeuge i.d.f. vom Schienenbahnen i.d.f. Vom Arbeiten im Bereich von Gleisen i.d.f. vom Verwendung von Flüssiggas i.d.f. vom Leitern und Tritte i.d.f. vom Maschinenaltbestand (15 UVVen) 15 StBG

17 Säule A: Weniger Vorschriften Die UVVen der StBG Inkraftsetzen der BGV A1 BGV A1 Grundsätze der Prävention i.d.f. vom BGV A2 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel i.d.f. Vom BGV A4 A Arbeitsmedizinische Vorsorge i.d.f. vom BGV A6 Fachkräfte für Arbeitssicherheit i.d.f. vom BGV A7 Betriebsärzte vom BGV A8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz i.d.f. vom BGV B3 Lärm i.d.f. vom BGV C11 BGV C12 BGV C15 BGV C22 BGV C24 BGV D1 BGV D3 BGV D6 BGV D7 BGV D8 BGV D12 BGV D15 BGV D17 BGV D21 BGV D26 BGV D27 BGV D29 BGV D30 BGV D33 BGV D34 BGV D36 B C D 28 UVVen, Steinbrüche, Gräbereien und Halden vom Silos i.d.f. vom Kohlenstaubanlagen i.d.f. vom * Bauarbeiten 590 i.d.f. vom Seiten, Sprengarbeiten i.d.f. vom Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren i.d.f. vom Wärmeübertragungsanlagen mit organischen Wärmeträgern i.d.f. vom Krane i.d.f. vom Paragraphen Bauaufzüge i.d.f. vom Winden, Hub- und Zuggeräte i.d.f. vom Schleif- und Bürstwerkzeuge i.d.f. Vom Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern i.d.f. vom Verpackungs- und Verpackungshilfsmaschinen i.d.f. vom Schwimmende Geräte i.d.f. vom Strahlarbeiten i.d.f. vom Flurförderzeuge i.d.f. vom Fahrzeuge i.d.f. vom Schienenbahnen i.d.f. Vom Arbeiten im Bereich von Gleisen i.d.f. vom Verwendung von Flüssiggas i.d.f. vom Leitern und Tritte i.d.f. vom StBG

18 Säule A: Weniger Vorschriften Die UVVen der StBG Inkraftsetzen der BGV A1 BGV A1 Grundsätze der Prävention i.d.f. vom BGV A2 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel i.d.f. Vom BGV A4 A Arbeitsmedizinische Vorsorge i.d.f. vom BGV A6 Fachkräfte für Arbeitssicherheit i.d.f. vom BGV A7 Betriebsärzte vom BGV A8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz i.d.f. vom BGV B3 Lärm i.d.f. vom BGV C11 BGV C12 BGV C15 BGV C22 BGV C24 BGV D1 BGV D3 BGV D6 BGV D7 BGV D8 BGV D12 BGV D15 BGV D17 BGV D21 BGV D26 BGV D27 BGV D29 BGV D30 BGV D33 BGV D34 BGV D36 B C D Die Anzahl der gültigen UVVen wird von 43 auf 28 reduziert (- 35 Prozent) Steinbrüche, Gräbereien und Halden vom Silos i.d.f. vom Kohlenstaubanlagen i.d.f. vom * Bauarbeiten i.d.f. vom Sprengarbeiten i.d.f. vom Die Anzahl der Paragraphen, wird reduziert von 1493 auf 960 (- 36 Prozent)! Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren i.d.f. vom Wärmeübertragungsanlagen mit organischen Wärmeträgern i.d.f. vom Krane i.d.f. vom Bauaufzüge i.d.f. vom Winden, Hub- und Zuggeräte i.d.f. vom Schleif- und Bürstwerkzeuge i.d.f. Vom Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern i.d.f. vom Verpackungs- und Verpackungshilfsmaschinen i.d.f. vom Schwimmende Geräte i.d.f. vom Strahlarbeiten i.d.f. vom Flurförderzeuge i.d.f. vom Fahrzeuge i.d.f. vom Schienenbahnen i.d.f. Vom Arbeiten im Bereich von Gleisen i.d.f. vom Verwendung von Flüssiggas i.d.f. vom Leitern und Tritte i.d.f. vom Der Umfang wird reduziert von 820 auf 590 Seiten (- 28 Prozent)! 17 StBG

19 Säule A: Weniger Vorschriften Prüfkriterien für weiteren Vorschriftenabbau Umfang der Anwendung und Bedeutung für die Baustoff-Industrie Existenz staatlicher bzw. europäischer Regelungen für Bau- und Ausrüstung Existenz staatlicher bzw. europäischer Regelungen für Betrieb und Prüfung Unfallgeschehen, BK-Geschehen, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren Bedeutung für den Vollzug durch die Technischen Aufsichtsbeamten 18 StBG

20 Säule A: Weniger Vorschriften Auswirkungen für Betriebe und BG Auswirkung für Betrieb BG hat UVV erlassen UVV ist autonomes Satzungsrecht und damit verbindlich BG hat UVV nicht erlassen UVV gilt als Regel der Technik Abweichung Vom Normtext: Ja, Ausnahmegenehmigung erforderlich Von DA: Ja, wenn ebenso wirksam Ja, wenn ebenso wirksam Bußgeld Möglich, sofern Vorschrift bußgeldbewehrt Erst möglich nach Verstoß gegen eine Anordnung des TAB 19 Handlungsmöglichkeiten für TAB Anordnung - nach 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB VII Pflicht lt. UVV -nach 19 Abs. 2 SGB VII Gefahr in Verzug Anordnung - nach 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB VII besondere Unfall- und Gesundheitsgefahr - nach 19 Abs. 2 SGB VII Gefahr in Verzug StBG

21 Säule A: Weniger Vorschriften Diese UVVen sind entbehrlich BGV C15 BGV D1 BGV D3 BGV D7 BGV D8 BGV D12 Kohlenstaubanlagen i.d.f. vom Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren i.d.f. vom Wärmeübertragungsanlagen mit organischen Wärmeträgern i.d.f. vom UVVen, Bauaufzüge i.d.f. vom Winden, Hub- und Zuggeräte i.d.f. vom Seiten, Schleif- und Bürstwerkzeuge i.d.f. Vom BGV D15 BGV D17 Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern i.d.f. vom Paragraphen Verpackungs- und Verpackungshilfsmaschinen i.d.f. vom BGV D26 BGV D30 BGV D33 BGV D34 BGV D36 Strahlarbeiten i.d.f. vom Schienenbahnen i.d.f. Vom Arbeiten im Bereich von Gleisen i.d.f. vom Verwendung von Flüssiggas i.d.f. vom Leitern und Tritte i.d.f. vom StBG

22 Säule A: Weniger Vorschriften Das neue schlanke Vorschriftenwerk der StBG BGV A1 BGV A2 BGV A4 BGV A6 BGV A7 BGV A8 BGV B3 BGV C11 BGV C12 BGV C22 BGV C24 BGV D6 BGV D21 BGV D27 BGV D29 Grundsätze der Prävention i.d.f. vom Elektrische Anlagen und Betriebsmittel i.d.f. vom Arbeitsmedizinische Vorsorge i.d.f. vom UVVen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit i.d.f. vom Betriebsärzte vom Seiten, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz vom Lärm i.d.f. vom Steinbrüche, Gräbereien und Halden vom Paragraphen Silos i.d.f. vom Bauarbeiten i.d.f. vom Sprengarbeiten i.d.f. vom Krane i.d.f. vom Schwimmende Geräte i.d.f. vom Flurförderzeuge i.d.f. vom Fahrzeuge i.d.f. vom StBG

23 Säule A: Weniger Vorschriften Das neue schlanke Vorschriftenwerk der StBG BGV A1 BGV A2 BGV A4 BGV A6 BGV A7 BGV A8 BGV B3 BGV C11 BGV C12 BGV C22 BGV C24 BGV D6 BGV D21 BGV D27 BGV D29 Grundsätze der Prävention Elektrische Anlagen und Betriebsmittel i.d.f. Vom Arbeitsmedizinische Vorsorge i.d.f. vom Die Anzahl der gültigen UVVen würde Fachkräfte für Arbeitssicherheit i.d.f. vom von 43 auf 15 reduziert (- 65 %) Betriebsärzte vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz vom Die Anzahl der Paragraphen, Lärm i.d.f. vom würde reduziert von 1493 auf 532 (- 64 Prozent)! Steinbrüche, Gräbereien und Halden vom Silos i.d.f. vom Bauarbeiten i.d.f. vom Der Umfang würde reduziert Sprengarbeiten i.d.f. vom von 820 auf 308 Seiten (- 62 Prozent)! Krane i.d.f. vom Schwimmende Geräte i.d.f. vom Flurförderzeuge i.d.f. vom Fahrzeuge i.d.f. vom StBG

24 Ende Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 23 StBG

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