Zur Bestimmung des Umfangs der betriebsärztlichen Bestellung - die Anwendung der DGUV V2

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zur Bestimmung des Umfangs der betriebsärztlichen Bestellung - die Anwendung der DGUV V2"

Transkript

1 Zur Bestimmung des Umfangs der betriebsärztlichen Bestellung - die Anwendung der DGUV V2 Rainer W. Gensch Kooperationsveranstaltung von LAGetSi und VDBW, Berlin

2 Die Grundpflicht nach ASiG 2 Abs. 1: Der Arbeitgeber hat Betriebsärzte schriftlich zu bestellen und ihnen die in 3 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist in Hinblick auf die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren, die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft und die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und die Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen.

3 Das Problem: Das Bestimmen des Bestellungsumfangs Was soll als Messgröße für den Umfang der Bestellung gelten? (Maß) Welcher Umfang ist richtig? (Kriterien) Wie soll vorgegangen werden, um den Umfangs der Bestellung zu bestimmen? (Verfahren)

4 Die Bestimmung des Umfangs nach der Naturmethode 1. Aufrufen der einzelnen Aufgaben nach 3 2. Entscheiden, welche Aufgaben unter Berücksichtigung der Kriterien des 2 (Gefahren, Mitarbeiter, Organisation) anfallen 3. Entscheiden, was zum Erfüllen der Aufgabe konkret zu tun sein wird 4. Entscheiden, wie oft das Erforderliche zu tun sein wird und wie aufwändig dies ist 5. Festlegen eines Zeitrahmens für die Erfüllung der Aufgaben

5 Beispiel für die Anwendung der Naturmethode Aufgabe Achten auf die Benutzung der Körperschutzmittel ( 3 Abs. 1 Nr. 3b ASiG) Müssen Körperschutzmittel benutzt werden? Wenn nein: Aufgabe ist irrelevant (???) Wenn ja: Wie viele Beschäftigte sind betroffen? Wieweit verhielten sie sich bisher regelwidrig und warum? Inwieweit sind die Vorgesetzten bereit und in der Lage, das Verhalten richtig zu beeinflussen? Soll der Betriebsarzt die Beschäftigten aufklären, trainieren und ermahnen, die Vorgesetzten schulen, selbst vor Ort kontrollieren? Welcher Aufwand ist damit verbunden und welche Zeit soll dafür vorgesehen werden?

6 Vereinfachung durch die BGV A2 Überflüssigmachen der Naturmethode durch das Vorgeben von Tatbeständen, deren Erfüllung einzelne Hinzuziehungen auslöst (nicht-zeitbezogene Modelle: Regelbetreuung 1, alternative Betreuung). durch das Vorgeben von Stundensätzen (zeitbezogenes Modell: Regelbetreuung 2)

7 Neuerungen in der DGUV V2 Bei den nicht-zeitbezogenen Modellen: Einführung einiger weniger weiteren Tatbestände, die das Hinzuziehen auslösen Beim zeitbezogenen Modell: Aufteilen der Einsatzzeit in einen Teil, der (analog BGV A2) errechnet wird, und in einen anderen, dessen Umfang mit einem komplizierten Verfahren selbst ermittelt werden muss (analog Naturmethode ).

8 Somit ergeben sich 2 Grundaufgaben Aufgabe 1: Auswählen des jeweils zutreffenden Betreuungsmodells Aufgabe 2: Bestimmen des Bestellungsumfangs nach den für das jeweilige Modell geltenden Regeln

9 (1) Auswählen des passenden Modells Hierzu ist zu klären: Welche organisatorische Einheit soll als "Betrieb" i.s. des ASiG gelten? Wie viele Beschäftigte müssen unter Berücksichtigung der Kurzzeitbeschäftigten, Teilzeitbeschäftigten und Leiharbeitnehmer (NEU) in Rechnung gestellt werden? Gilt für mich die Regelbetreuung 1 oder 2? Kriterium: bis zu 10 Beschäftigte oder mehr Kann ich die alternative Betreuung wählen? Kriterium 1: bis zu XX Beschäftigte Kriterium 2: Arbeitgeber ist aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden

10 (2) Bestimmen des Bestellungsumfangs (A) Nicht zeitbezogene Modelle Grundprinzip: Das Übertragen von Aufgaben (nach ASiG) wird transformiert in ein Hinzuziehen aus Anlass (nach DGUV V2) Damit erübrigt sich eine abstrakte, prospektive Bemessung des Bestellungsumfangs

11 Die Anlässe des Hinzuziehens Anlässe beschreiben betriebliche Sachverhalte, die zu Tatbeständen erklärt werden Unterschieden werden 2 Arten von Anlässen Anlässe, die zum Veranlassen von Grundbetreuungen führen, und besondere Anlässe, die zum Veranlassen von anlassbezogenen Betreuungen führen

12 Die Anlässe des Hinzuziehens (1) Grundbetreuungen 1. Das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung 2. Das Aktualisieren der Gefährdungsbeurteilung 3. Der Fristablauf Die Frist wird in Jahren (1, 3 oder 5) gemessen und ist betriebsartenbezogen vorgegeben (Gruppe I, II oder III nach Anlage 1 DGUV V2)

13 Die Anlässe des Hinzuziehens (2) Anlassbezogene Betreuungen In Anlage 1 nicht abschließend gelistete Sachverhalte, aufgeteilt nach Anlässen für das Hinzuziehen von BA und FASI nur des BA nur der FASI Sonstige, nicht in Anlage 1 gelisteten besonderen Anlässen

14 Beispiele für gelistete besondere Anlässe des Hinzuziehens Für das Hinzuziehen von BA und FASI Einführung neuer Arbeitsstoffe, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben Für das Hinzuziehen des BA Das Auftreten posttraumatischer Belastungszustände (NEU) Für das Hinzuziehen der FASI Zusammenarbeit mit Fremdunternehmen

15 Fazit: Die nicht zeitbezogenen Modelle sehen ein eigeninitiatives Handeln des Betriebsarztes nicht vor. Eine Betreuung findet nur statt, wenn der Arbeitgeber geneigt ist, den Betriebsarzt hinzuzuziehen

16 (2) Bestimmen des Bestellungsumfangs (B) Zeitbezogenes Modell Grundprinzip: Das Übertragen von Aufgaben (nach ASiG) wird transformiert in ein Ermitteln von Einsatzstunden (nach DGUV V2) nach Maßgabe eines betriebsartenspezifisch vorgegebenen Stundensatzes (Grundbetreuung Grundbetreuung) nach Maßgabe des Ergebnisses einer betrieblichen Prüfung, ob betriebsspezifische Besonderheiten vorliegen (betriebsspezifische Betreuung),

17 Die Grundbetreuung (1) Die Aufgabenfelder Die Aufgabenfelder nach Anlage 2 Abschnitt 2 DGUV V2 sind: 1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung 2. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung - Verhältnisprävention 3. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung - Verhaltensprävention 4. Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit 5. Untersuchung nach Ereignissen 6. Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten 7. Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten 8. Mitwirken in betrieblichen Besprechungen 9. Selbstorganisation

18 Die Grundbetreuung (2) Die einzelnen Aufgaben (Auswahl) Aufgaben des Aufgabenfeldes 2 Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung Prävention sind bspw.: Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention an bestehenden Arbeitssystemen Arbeitsschutzmaßnahmen überprüfen Gestaltungsvorschläge unterbreiten W8rkungskontrollen durchführen Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention bei Veränderung der Arbeitsbedingungen Prüfungen vor Inbetriebnahme durchführen Maßnahmen einfordern

19 Die Grundbetreuung (3) Das Bestimmen des Umfangs Ablesen des Stundensatzes aus einer Liste der Betriebsarten (Anlage 2 Abschnitt 4) Gruppe I: 2.5 Std/a (z.b. Gießereien) Gruppe II: 1,5 Std/a (z.b. Krankenhäuser) Gruppe III: 0,5 Std/a (z.b. Arztpraxen) Multiplizieren mit der Zahl der anrechnungsfähigen Beschäftigten

20 Wer zählt als Beschäftigter? Alle Beschäftigten i.s. des 2 ArbSchG Teilzeitbeschäftigte bei nicht mehr als 20 Std/W mit Faktor 0,5 bei nicht mehr als 30 Std/W mit Faktor 0.75 Befristet Beschäftigte Bruchteile des Stundensatzes je nach Einsatzdauer Zusätzlich: die im Betrieb eingesetzten Leiharbeitnehmer (NEU)

21 Vorsicht: Die Zeit für die Grundbetreuung ist eine Summenzeit Sie beinhaltet die Leistungen von Betriebsarzt und FASI. Auf keinen von beiden darf jedoch weniger als 20% der Summenzeit entfallen. Für keinen der beiden darf ein Stundensatz von 0.2 Std/B/a unterschritten werden.

22 Beispiel: Krankenhaus, 1000 Beschäftigte Mindesteinsatzzeit nach alter Regelung Betriebsarzt allein Std FASI allein Std (Unfallkassen) 750 Std (BGW) Einsatzzeit für die Grundbetreuung nach DGUV V2 Betriebsarzt und FASI Betriebsarzt, Minimum Hinzu kommen: Std 300 Std die Einsatzzeit für betriebsspezifische Betreuung die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen

23 nach BGV A2 / GUV 0.5 Beispiel: Schulen (Std / Beschäftigtem / Jahr) Schulart BA FASI Summe allgemeinbildend 0,2 0,3 0,5 berufsbildend 0, nach DGUV V2 Alle Schulen Grundbetreuung 0,5 (BA / FASI zusammen) betriebsspezifische Betr. betrieblich festzulegen AMVU betrieblich festzulegen

24 Betriebsspezifische Betreuung (1) Feststellung des Bedarfs Welche der in Anlage 2 Abschnitt 3 (abschließend) gelisteten Aufgabenfelder sind relevant? Ob ein Aufgabengebiet relevant ist, ergibt sich aus der Prüfung, ob eines der in Anhang 4 (nicht abschließend) gelisteten Auslösekriterien erfüllt ist.

25 Betriebsspezifische Betreuung (1.1) Sortierung der Aufgabenfelder Anlage 2 Abschnitt 3 DGUV V2 definiert 4 Sorten : 1. Das regelmäßige Vorliegen betriebsspezifischer Unfall- und Gesundheitsgefahren oder des Erfordernisses zur menschengerechten Arbeitsgestaltung 2. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation 3. Externe Entwicklungen mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation, 4. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen

26 Betriebsspezifische Betreuung (1.2) Aufgabenfelder (Auswahl) Ein Aufgabenfeld der Sorte 1 liegt bspw. vor, wenn die Beschäftigten besondere Tätigkeiten verrichten, Arbeitsplätze und Arbeitsstätten besondere Risiken aufweisen, Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken verbunden sind, das Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge besteht, das Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz vorliegt, Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels betrachtet werden muss, Gestaltungsmaßnahmen zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren oder zum Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen im Zusammenhang mit der Arbeit nötig sind, Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements benötigt wird.

27 Betriebsspezifische Betreuung (1.3) Auslösekriterien (Auswahl) Aulösekriterien im Aufgabenfeld besondere Tätigkeiten sind bspw. Feuerarbeiten in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen, Arbeiten in gasgefährdeten Bereichen, gefährliche Arbeiten an unter Druck stehenden Leitungen, andere gefährliche Arbeiten (Schweißen in engen Räumen, Sprengarbeiten, Fällen von Bäumen ), Arbeiten unter Infektionsgefahren, Arbeiten mit Exposition gegenüber ionisierenden Strahlen, Arbeiten im Bereich elektromagnetischer Felder, Alleinarbeit, Tätigkeiten, die nicht typisch für den Wirtschaftszweig bzw. für das Kerngeschäft des Betriebes sind,

28 Betriebsspezifische Betreuung (2) Festlegung des Umfangs Anhang 4 DGUV V2 schlägt folgendes Vorgehen vor: Beschreiben der Leistungen ( Aufwandskriterien ), die pro Auslösekriterium anfallen werden, Zuteilen der Leistungen auf BA und / oder FASI, Festlegen einer angemessenen Zeit zum Erbringen der einzelnen Leistungen (Qualität), Aufsummieren der Zeiten, getrennt für BA und FASI.

29 FAZIT: Das Treffen der Entscheidung über den Bestellungsumfang bei Regelbetreuung 2 wird erheblich aufwändiger als bisher An die Seite der einfachen Berechnung tritt zusätzlich ein komplizierter Ermittlungs- und Bewertungsvorgang Damit steigt die Gefahr des Nicht-Entscheidens und des Falschentscheidens Die eröffneten Spielräume müssen durch konsensuale betriebliche Entscheidungen ausgefüllt werden, an denen Arbeitgeber, Betriebsrat, Betriebsarzt und FASI beteiligt sind. In der Folge müssen weitere betriebliche Verfahrensregelungen getroffen werden.

30 Gefahr misslingender Verfahren Blockade Arbeitgeber / Betriebsrat ( 9 Abs. 3 ASiG, 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG) Nicht-Beteiligung von BA und FASI (z.b. bei Neuverpflichtung externer Dienste oder um die Honorare zu sparen) Unterlassen des richtigen oder vollständigen Ermittelns des Bedarfs (z.b. wegen des Aufwandes) Nicht-Regeln des Verfahrens (z.b. wegen Regelungs-Überdruss)

31 Gefahr falscher Ergebnisse (1) Einengen der Aufgabenübertragung auf konkrete Einzelaufträge (bloß reaktives Handeln) Wie viel Platz muss für eigeninitiatives Handeln bleiben? Übersehen oder Negieren des Erfordernisses des Hinzuziehens Wie viel Fachkunde verlangt bereits das Erkennen der Probleme, zu deren Lösung der Fachkundige gebraucht wird?

32 Gefahr falscher Ergebnisse (2) Nicht sachgerechtes Aufteilen der Zeit auf Betriebsarzt und FASI Aufteilen nach Kosten ( Stundenpreis ) statt nach benötigter Fachkunde Aufbau neuer Kooperationshemmnisse Wie viel Konkurrenz verträgt die Beziehung von Betriebsarzt und FASI?

33 Gefahr falscher Ergebnisse (3) Begrenzen der Einsatzzeit auf die Grundbetreuung Negieren betriebsspezifischer Besonderheiten Unkenntnis der Sachverhalte, die der UVT bereits als betriebsartenspezifisch in der Grundbetreuung eingepreist hat

34 Wie kann sich der Betriebsarzt auf die Verhandlungen vorbereiten? (1) DGUV V2 lesen (Paragraphenteil, 4 Anlagen, 4 (+1) Anhänge) Zusammenstellen der Leistungen, die er schon bisher erbracht hatte Beziffern des Zeitaufwandes für die Leistungen Zuordnen zur Grundbetreuung oder zur betriebsspezifischen Betreuung Durchforsten der Anhänge 3 und 4 nach Leistungen, die er bisher noch nicht erbracht hatte Ermitteln des Zeitaufwandes für die AMVU

35 Wie kann sich der Betriebsarzt auf die Verhandlungen vorbereiten? (2) Klären der eigenen Verhandlungsposition (bezogen auf die zu erwartenden Konflikte) Wie wichtig sind mir die eigeninitiativen Leistungen und welchen Anteil sollen diese an meiner Tätigkeit mindestens haben? Welcher Aufwand ist für das Abarbeiten konkreter Aufträge nötig? (Qualitätsanspruch) Wie will ich das Unregelmäßige und Unvorhergesehene kalkulieren? (z.b. Pandemie ) Wie weit will ich mich auf Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement einlassen / zurückziehen? Welche Einsatzzeit brauche ich somit mindestens? Wie stark ist meine Verhandlungsposition? (Marktlage)

36 Die Initiative ergreifen Schritt 1 Mit der FASI eine gemeinsame Position erarbeiten zur Abgrenzung Grundbetreuung / betriebsspezifische Betreuung zur Arbeitsteilung Betriebsarzt / FASI zu den Qualitätsstandards (zeitabhängig) Schritt 2 AG und BR über die DGUV V2 informieren Schritt 3 Eine betriebliche Prozedur zum Ermitteln der Einsatzzeiten vorschlagen

37 Zusammenfassung: Die Prozedur (1) Vorklärungen Ermitteln der Zahl der Beschäftigten unter Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigten, der befristet Beschäftigten und der Leiharbeitnehmer Grundbetreuung Errechnen der Einsatzzeit auf der Grundlage der Vorgaben der Anlage 2 Abschnitt 2 (Betreuungsgruppen) Konzeptionierung der Aufgabenwahrnehmung auf der Grundlage des Anhangs 3 (Arbeitspläne) Aufteilen der Arbeiten auf Betriebsarzt und FASI für jedes der Aufgabenfelder des Anhangs 3 Bestimmen der Anteile von BA und FASI an der Einsatzzeit

38 Zusammenfassung: Die Prozedur (2) Betriebsspezifische Betreuung Prüfen der Auslösekriterien mit Hilfe der Checkliste des Anhangs 4 Prüfen, ob zusätzliche, nicht gelistete Sachverhalte aus den Aufgabenfeldern der Anlage 2 Abschnitt 3 vorliegen Bestimmen der erforderlichen Leistungen mit Hilfe der Empfehlungen des Anhangs 4 Ermitteln des Zeitbedarfs für die Leistungserbringung auf der Grundlage von Erfahrungswerten Aufteilen der Leistungen auf BA und FASI Aufaddieren der Einzelzeiten der betriebsspezifischen Betreuung Gesamteinsatzzeit Errechnen der Gesamteinsatzzeit getrennt für BA und FASI aus ihren jeweiligen Anteilen an Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung.

39 Zusammenfassung: Die Prozedur (3) Ergänzende Festlegungen Festlegen eines angemessenen Zeitrahmens für die Ermittlung der Einsatzzeiten und festlegen, dass die alten Einsatzzeiten solange weiter gelten. Festlegen des Ablaufs (z.b. Vorschlag durch BA und FASI, Vorlage beim AG, Zeitpunkt der Beteiligung des BR, Behandlung im ASA, Informieren der Beschäftigten). Festlegen, wie die Beteiligung von BA und FASI an der Ermittlung der Einsatzzeiten honoriert wird. Festlegen des Zeitraumes, für den die Vereinbarung gelten soll bzw. Festlegen eines Termins für die nächste Verhandlungsrunde. Festlegen, wie vorzugehen ist, wenn sich während der Geltungsdauer der Vereinbarung grundsätzliche Änderungen ergeben. Festlegen, wie die Durchführung der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen abrechnet werden. Festlegen, was Inhalt der Berichte nach 5 DGUV V2 sein soll, und wie die Berichte für die nächste Einsatzzeitenermittlung nutzbar gemacht werden können.

40 Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit

41 Beraten oder Durchführen? Mit der Übertragung der Aufgaben nach den 2 und 5 ASiG ist kein "Durchführungsauftrag" erteilt, sondern ein "Beratungsauftrag". In Auftrag gegeben ist bspw. nicht der Einbau einer nach GefStoffV möglicherweise gebotenen Absaugung, sondern die Beantwortung der Frage, ob eine Absaugung die richtige Maßnahme des Arbeitsschutzes darstellt und wie sie ggf. ausgelegt sein soll. das bspw. nach BioStoffV möglicherweise gebotene Zurverfügungstellen von Schutzhandschuhen, sondern die Beantwortung der Frage, ob Schutz- -handschuhe getragen werden müssen und ggf. welche. die nach BetrSichV gebotene regelmäßige Prüfung technischer Arbeits-- mittel, sondern die Beantwortung der Frage, wie oft welches Arbeitsmittel von wem und wie geprüft werden sollen. eine bspw. nach LärmVibrationsArbSchV gebotene Unterweisung der Beschäftigten, sondern die Beantwortung der Frage, wie oft, mit welchen Inhalten, wie und durch wen die Beschäftigten unterwiesen werden sollen, eine nach ArbMedVV oder StrlSchV gebotene arbeitsmedizinische Untersuchung, sondern die Beantwortung der Frage, welche Beschäftigten Tätigkeiten verrichten, die das Veranlassen, Anbieten oder Ermöglichen von AMVU notwendig machen, welche Untersuchungsfrequenz angemessen ist und wer die Untersuchungen durchführen soll.

DGUV Vorschrift 2. Die Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten setzt sich aus zwei

DGUV Vorschrift 2. Die Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten setzt sich aus zwei Thomas Waldhecker Versuch einer Zusammenfassung: Grund für die Vorschrift: DGUV Vorschrift 2 Der Reformprozess zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Betriebe wird mit der DGUV

Mehr

Die DGUV Vorschrift 2 - Darstellung der Vorschrift und Vorstellung von Handlungshilfen

Die DGUV Vorschrift 2 - Darstellung der Vorschrift und Vorstellung von Handlungshilfen Die DGUV Vorschrift 2 - Darstellung der Vorschrift und Vorstellung von Handlungshilfen Dipl.-Ing. Thomas Nolde DGUV Vorschrift 2 Folie 1 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift

Mehr

DGUV-Vorschrift 2 Umsetzung im Verwaltungsbereich

DGUV-Vorschrift 2 Umsetzung im Verwaltungsbereich DGUV-Vorschrift 2 Umsetzung im Verwaltungsbereich Barbara Reuhl Arbeitnehmerkammer Bremen Bremerhaven, 05. April 2011 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung Betriebe mit mehr als zehn

Mehr

DGUV-Vorschrift 2 Umsetzung im Verwaltungsbereich

DGUV-Vorschrift 2 Umsetzung im Verwaltungsbereich DGUV-Vorschrift 2 Umsetzung im Verwaltungsbereich Barbara Reuhl Arbeitnehmerkammer Bremen Bremen, 15. September 2011 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung Betriebe mit mehr als zehn

Mehr

Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. (DGUV Vorschrift 2) Neue Regelbetreuung in Betrieben > 10 Beschäftigte

Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. (DGUV Vorschrift 2) Neue Regelbetreuung in Betrieben > 10 Beschäftigte Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) Neue Regelbetreuung in Betrieben > 10 Beschäftigte 06.10.2010 Gliederung 1. Einführung 2. Fachpolitische

Mehr

Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte

Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte 99962 GUV-X 99962 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen bis 10 Beschäftigte Januar 2013 Impressum Herausgeber: Kommunale Unfallversicherung

Mehr

Umsetzung der Vorschrift in den Betrieben

Umsetzung der Vorschrift in den Betrieben DGUV Vorschrift 2 Umsetzung der Vorschrift in den Betrieben Dieter Arnold, Fraport AG Dr. Anette Wahl-Wachendorf, BG der Bauwirtschaft Gerhard Strothotte, DGUV 24. März 2011 Fachpolitisch/strukturelle

Mehr

Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2. Häufig gestellte Fragen FAQs

Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2. Häufig gestellte Fragen FAQs Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs Gliederung: 1. Allgemeine

Mehr

Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs

Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Häufig gestellte Fragen FAQs Gliederung: 1. Allgemeine

Mehr

DGUV Vorschrift 2 2 Abs.(3) Anlage 2

DGUV Vorschrift 2 2 Abs.(3) Anlage 2 Dipl.- Ing. Richardt Oldenburg, 08.03.2011 DGUV Vorschrift 2 Anlage 2: Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten DGUV Vorschrift 2 2 Abs.(3) Anlage

Mehr

Betriebsspezifische Betreuung für ehrenamtlich Tätige und andere Personengruppen in der Wohlfahrtspflege

Betriebsspezifische Betreuung für ehrenamtlich Tätige und andere Personengruppen in der Wohlfahrtspflege Betriebsspezifische Betreuung für ehrenamtlich Tätige und andere Personengruppen in der Wohlfahrtspflege Dipl.-Ing. Rolf von Gimborn Präventionsdienste Bochum der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst

Mehr

Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2 Betriebsspezifischer Teil Dr. Bernward Siebert Verband Dt. Betriebs- und Werksärzte e.v. 2 Regelbetreuung

Mehr

Die DGUV Vorschrift 2 - Praktische Übung an 2 Beispielen. Dipl.-Ing. Thomas Nolde. DGUV Vorschrift 2 Folie 1

Die DGUV Vorschrift 2 - Praktische Übung an 2 Beispielen. Dipl.-Ing. Thomas Nolde. DGUV Vorschrift 2 Folie 1 Die DGUV Vorschrift 2 - Praktische Übung an 2 Beispielen Dipl.-Ing. Thomas Nolde DGUV Vorschrift 2 Folie 1 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2 - Firma 1 Versicherung -

Mehr

Information zur DGUV Vorschrift Referent: Harald Kuck. evers Arbeitsschutz GmbH

Information zur DGUV Vorschrift Referent: Harald Kuck. evers Arbeitsschutz GmbH Information zur DGUV Vorschrift 2 16.03.2011 Referent: Harald Kuck Inhalt: 1. Rückblick Arbeitssicherheitsgesetz Bisherige Einsatzzeiten Berechnung 2. Die DGUV Vorschrift 2 3. Deutsche allgemeine Arbeitsschutzstrategie

Mehr

DGUV Vorschrift 2. Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Klaus Otte

DGUV Vorschrift 2. Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Klaus Otte DGUV Vorschrift 2 Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Klaus Otte 1 Bis zum 31.12.2010 galten noch die Unfallverhütungsvorschriften BGV A2/ GUV-VA 6/7 Ab 01.01.2011

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung En détail oder en gros? Dipl.-Ing. Manfred Rentrop, DGUV Potsdam, 15. März 2012 Inhalt Gefährdungsbeurteilung: auf europäischer Ebene auf nationaler Ebene in der GDA in der DGUV

Mehr

DQS-Forum für Profis Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsmedizin und die neue DGUV Vorschrift 2

DQS-Forum für Profis Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsmedizin und die neue DGUV Vorschrift 2 DQS-Forum für Profis 2011 Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsmedizin und die neue DGUV Vorschrift 2 Gliederung Themenübersicht Rechtsgrundlagen Focus arbeitsmedizinische Betreuung Umsetzung in die Praxis

Mehr

Einführung in die DGUV Vorschrift 2

Einführung in die DGUV Vorschrift 2 Einführung in die DGUV Vorschrift 2 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Ehrenamt@Arbeitsschutz- Herausforderung in der Wohlfahrtspflege 23./24. Juni 2016 - Wörlitz Nico Hohendorf Ablauf Betriebsärztliche

Mehr

DGUV Vorschrift 2 Hintergründe Konzept Umsetzung

DGUV Vorschrift 2 Hintergründe Konzept Umsetzung DGUV Vorschrift 2 Hintergründe Konzept Umsetzung Gerhard Strothotte, DGUV 1. September 2011 Gliederung 1. Hintergründe der Reform 2. Das neue Konzept der Regelbetreuung Grundbetreuung Betriebsspezifischer

Mehr

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Beratung gemäß DGUV Vorschrift 2

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Beratung gemäß DGUV Vorschrift 2 Anlage 1.1 Aufgabenfelder der Grundbetreuung Die Aufgabenfelder der Grundbetreuung ergeben sich aus dem Anhang 3 der. 1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)

Mehr

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 Gesellschaft für Systemforschung und Konzeptentwicklung mbh www.systemkonzept.de Aachener Straße 68 50674 Köln Tel: 02 21 / 56 908 0 Fax: 02 21 / 56 908 10 E-Mail: info@systemkonzept.de Betriebsärztliche

Mehr

DGUV Vorschrift 2 Entwicklungen und erste Praxiserfahrungen

DGUV Vorschrift 2 Entwicklungen und erste Praxiserfahrungen DGUV Vorschrift 2 Entwicklungen und erste Praxiserfahrungen Dipl. Ing. Wolfgang Kurz Leiter Abteilung Prävention 20. Mai 2011 Regionalforum Arbeitsmedizin Historie der BGV A2 Reform: Kleinbetriebsbetreuung:

Mehr

Die Unfallverhütungsvorschrift. DGUV Vorschrift 2. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Die Unfallverhütungsvorschrift. DGUV Vorschrift 2. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Dr. H. Wetterich Inhalt Wozu eine solche Vorschrift? Was regelt diese Vorschrift? Wie regelt es diese

Mehr

Die BGV A2 ist seit dem 1. Januar 2011 durch die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit abgelöst.

Die BGV A2 ist seit dem 1. Januar 2011 durch die DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit abgelöst. Neue Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2 Guten Tag, Die BGV A2 ist seit dem 1. Januar 2011 durch die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte

Mehr

Informationsaustausch ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg,

Informationsaustausch ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg, DGUV Vorschrift 2 Umsetzung aus Sicht der Unfallversicherungsträger Informationsaustausch ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg, 30.06.2011 Hedtmann J., Patorra A. Substanzvergleich: DGUV Vorschrift 2 - BGV

Mehr

Die neue Regelbetreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz

Die neue Regelbetreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz Gesundheitlicher Arbeitsschutz Die neue Regelbetreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz Frank Hittmann Ab 01.01.2011 nur noch 9 gewerbliche Berufsgenossenschaften: Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische

Mehr

Zu den Verhandlungen zur DGUV Vorschrift 2 Chancen für den Schulbereich?

Zu den Verhandlungen zur DGUV Vorschrift 2 Chancen für den Schulbereich? Zu den Verhandlungen zur DGUV Vorschrift 2 Chancen für den Schulbereich? Marina Schröder 29. März 2011 Gliederung 1. Rechtsgrundlagen zur DGUV Vorschrift 2 2. Verantwortung im Arbeitsschutz im Schulbereich

Mehr

Die DGUV Vorschrift 2. in der Pflegebranche

Die DGUV Vorschrift 2. in der Pflegebranche Die in der Pflegebranche 1 Themen Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Grundsätzliches zur neuen Grundsätzliches zum Arbeitsschutz Akteure im Arbeitsschutz Chancen für die Weiterentwicklung des

Mehr

Fallbeispiel Gastronomiebetrieb

Fallbeispiel Gastronomiebetrieb Erste Sitzung des Arbeitsschutzausschusses (Arbeitgebervertreter (Personalleiterin), Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärztin, Betriebsrat, Hygienebeauftragter, Sicherheitsbeauftragter, als Gast

Mehr

1 Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)

1 Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) Anhang 3 listet zu den Aufgabenfeldern der Grundbetreuung nach Anlage 2 Abschnitt 2 unverbindlich mögliche Aufgaben von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit auf, die im Rahmen der gesetzlich

Mehr

Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 Aktivitäten des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. FASI-Veranstaltung

Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 Aktivitäten des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. FASI-Veranstaltung Umsetzung der Aktivitäten des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit FASI-Veranstaltung Dr. Frank Bell Inhalt ASiG, Fallbeispiel Sifa-Langzeitstudie Aktuelles und Ausblick Evaluation Betriebsärztemangel

Mehr

Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Koordination des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Koordination des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Koordination des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes Bergische Universität Wuppertal Gliederung: Ausgangssituation/Entwicklung der sicherheitstechnischen

Mehr

Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes

Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Lernziele: Sinn und Zweck der Arbeitsplatzbeurteilung und begehung Praktische Durchführung

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge aus Sicht der DGUV

Arbeitsmedizinische Vorsorge aus Sicht der DGUV Arbeitsmedizinische Vorsorge aus Sicht der DGUV Zukunft der betriebsärztlichen Betreuung Konferenz zur Sicherung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses (AfAMed, BMAS, Berlin, 14. Januar 2013) DGUV unterzeichnet

Mehr

Aufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicher Aufgaben

Aufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicher Aufgaben Anhang 3 (zu Anlage 2 Abschnitt 2) Aufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicher Aufgaben Anhang 3 listet zu den Aufgabenfeldern der Grundbetreuung nach Anlage 2 Abschnitt 2 unverbindlich

Mehr

Informationsveranstaltung der BG RCI zur DGUV Vorschrift 2 Regelbetreuung für Betriebe > 10. Praxisbeispiele und Handlungsempfehlungen

Informationsveranstaltung der BG RCI zur DGUV Vorschrift 2 Regelbetreuung für Betriebe > 10. Praxisbeispiele und Handlungsempfehlungen Informationsveranstaltung der BG RCI zur DGUV Vorschrift 2 Regelbetreuung für Betriebe > 10 Praxisbeispiele und Handlungsempfehlungen Werner Hamacher 19. Mai 2011 in Schneverdingen RCI Înfoveranstaltung

Mehr

Arbeitssicherheit im Unternehmen

Arbeitssicherheit im Unternehmen Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Grundlage für ein funktionierendes Beschäftigungssystem ist die Schaffung und der Erhalt sicherer Arbeitsbedingungen. Dem Unternehmer obliegt die

Mehr

Evaluation DGUV Vorschrift 2

Evaluation DGUV Vorschrift 2 Arbeitsschutz Aktuell, Hamburg, 11.10.2016 Dr. Frank Bell Reform der Kleinbetriebsbetreuung in 2005 Hamburg, 11.10.2016 Seite 2 Die Regelbetreuung bis 10 Beschäftigte (Anlage 1) Anlass- Betreuung Anlass

Mehr

Die DGUV Vorschrift 2 aus der Sicht des Praktikers

Die DGUV Vorschrift 2 aus der Sicht des Praktikers Die DGUV Vorschrift 2 aus der Sicht des Praktikers Jörg Tyssen Dipl.- Sicherheitsingenieur Brandschutzbeauftragter Klinikum Leverkusen ggmbh Sicherheitstechnischer Dienst Der Gesundheitspark Leverkusen

Mehr

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Umsetzung in der Bundesverwaltung: Einsatzzeiten optimieren.

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Umsetzung in der Bundesverwaltung: Einsatzzeiten optimieren. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Umsetzung in der Bundesverwaltung: Einsatzzeiten optimieren Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) für die Bundesverwaltung Arbeitssicherheitsgesetz Umsetzung für

Mehr

Vorstand. Mehr Qualität im Arbeitsschutz durch die neue DGUV 2?!

Vorstand. Mehr Qualität im Arbeitsschutz durch die neue DGUV 2?! Mehr Qualität im Arbeitsschutz durch die neue DGUV 2?! Ausgangslage Der Anhang 2 der BGV A 2 regelt die Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten. Schon 2005 wurde mit einem

Mehr

Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Timo Mänz Dezernat 35.1 Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik arbeitsschutz@rpks.hessen.de Übersicht Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Mehr

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Leiterin des Referates Arbeitsschutzrecht, Arbeitsmedizin, Prävention nach dem SGB VII im Bundesministerium für Arbeit und Soziales IIIb1@bmas.bund.de

Mehr

DGUV Vorschrift 2 Eine neue Dimension im Arbeits- und Gesundheitsschutz

DGUV Vorschrift 2 Eine neue Dimension im Arbeits- und Gesundheitsschutz Eine neue Dimension im Arbeits- und Gesundheitsschutz Fachvereinigung Arbeitssicherheit e.v. FASI Präsidium Stand: 16.03.2011 Themenübersicht Warum gibt es eine neue Vorschrift? Anforderungen an die Neufassung

Mehr

Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte K.1.9.2.1_03/2009 Sicherheitsbeauftragte SGB VII BetrSichV ASR Dr Thomas Bruhn, Heiko Tolkmitt Definition umfassenden Arbeitsschutzes Arbeitsschutz umfasst Schutz von Leben und Gesundheit ( Sicherheit

Mehr

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher

Mehr

DGUV Vorschrift 2. Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. 11. Oberfränkischer Arbeitsschutztag

DGUV Vorschrift 2. Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. 11. Oberfränkischer Arbeitsschutztag DGUV Vorschrift 2 Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit 11. Oberfränkischer Arbeitsschutztag DGUV Vorschrift 2, Dr. Frank Bell Bamberg, 21.06.2012 Gliederung Hintergründe

Mehr

Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung: Unternehmermodell

Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung: Unternehmermodell Anlage 3 Zu 2 Abs. 4 Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung: Unternehmermodell 1. Allgemeines Bei der Anwendung der alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen

Mehr

Einsatz vom Fremdfirmen

Einsatz vom Fremdfirmen Information Einsatz vom Fremdfirmen Welche Verantwortung tragen Führungskräfte? - rechtlicher Rahmen - Steffen Röddecke Referat: Arbeitsschutz, Technische Sicherheit Bremen, den 15.05.2007 Röddecke Fremdfirmen

Mehr

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV 1. Änderungsverordnung vom 31.10.2013 1 Ausgangslage ArbMedVV seit Ende 2008 in Kraft Überführung der Vorschriften zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Mehr

Die DGUV Vorschrift 2 Antworten zu den wichtigsten Fragen

Die DGUV Vorschrift 2 Antworten zu den wichtigsten Fragen Die DGUV Vorschrift 2 Antworten zu den wichtigsten Fragen INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINES...2 1. Was ist die DGUV Vorschrift 2?...2 2. Für wen gibt es Änderungen durch die DGUV Vorschrift 2?...2 3. Wie

Mehr

1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Dresden, 13. Oktober Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Dresden, 13. Oktober Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit 1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit Inhalt 1. Zur Person 2. Ziele des Arbeitsschutzes 3. Gesetze und Verordnungen 4. Bewertungsinstrumente - Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge BGI/GUV-I Information

Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge BGI/GUV-I Information 504-41 BGI/GUV-I 504-41 Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 Arbeiten mit Absturz gefahr Januar 2010 Herausgeber Deutsche

Mehr

Rollenbild und Entwicklungspotenziale für den Gesundheitsschutz

Rollenbild und Entwicklungspotenziale für den Gesundheitsschutz Sicherheitsbeauftragte: Rollenbild und Entwicklungspotenziale für den Gesundheitsschutz Rechtliche Grundlagen / Aufgaben 1 22SGB VII Sicherheitsbeauftragte (2) Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer

Mehr

Die DGUV Vorschrift 2 Eine Chance für eine bessere Prävention?

Die DGUV Vorschrift 2 Eine Chance für eine bessere Prävention? Die DGUV Vorschrift 2 Eine Chance für eine bessere Prävention? Referent: Christian Reinke, BGW Hauptverwaltung Ziele des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gesunde und motivationsfördernde Arbeitsbedingungen

Mehr

Ermittlung des Standes der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gemäß BetrSichV*

Ermittlung des Standes der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gemäß BetrSichV* Ermittlung des Standes der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gemäß BetrSichV* Dipl. Ing. U. Aich, RP Darmstadt Abt. IV/WI Ursula.Aich@rpda.hessen.de *BR-DS 400/14 mit amtlicher Begründung der

Mehr

Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten

Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten 99963 GUV-X 99963 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Handlungshilfe für Kommunen und kommunale Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten Januar 2012 Impressum Herausgeber: Kommunale Unfallversicherung

Mehr

Erfahrungsaustausch AMS/UMS 2011. Arbeitsschutzmanagement: Schwerpunkte aus der Arbeitsmedizin

Erfahrungsaustausch AMS/UMS 2011. Arbeitsschutzmanagement: Schwerpunkte aus der Arbeitsmedizin Erfahrungsaustausch AMS/UMS 2011 Arbeitsschutzmanagement: Schwerpunkte aus der Arbeitsmedizin Gliederung Themenübersicht Rechtsgrundlagen Focus arbeitsmedizinische Betreuung Umsetzung in die Praxis Die

Mehr

Die Hauptakteure und ihre Aufgaben

Die Hauptakteure und ihre Aufgaben AstroTechTalk Verantwortliche im Die Hauptakteure und ihre Aufgaben 1 Inhalt Akteure Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz Woher kommen die Verantwortung und die Aufgaben? Aufgaben der Verantwortlichen

Mehr

Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen

Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen Seite 1 Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen Verpflichtung zur Durchführung durch den Arbeitgeber allgemein: Bewertung der Arbeitsbedingungen, Ableitung von Maßnahmen ArbSchG: von 1998 Konkretisierung

Mehr

DGUV Vorschrift 2 Konzeption und Umsetzung mit besonderer Berücksichtigung der Zielgruppe Sicherheitsfachkräfte

DGUV Vorschrift 2 Konzeption und Umsetzung mit besonderer Berücksichtigung der Zielgruppe Sicherheitsfachkräfte DGUV Vorschrift 2 Konzeption und Umsetzung mit besonderer Berücksichtigung der Zielgruppe Sicherheitsfachkräfte Dr. Frank Bell, DGUV 26. Mai 2011 Gliederung 1. Entwicklung seit 1974 2. Konzeptvorgaben

Mehr

Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung

Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin Universitätsklinikum Düsseldorf Gehört die

Mehr

Bestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System

Bestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System Bestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System Bestandsaufnahme kurzer erster Check der betrieblichen Situation mit der VBG-Praxishilfe Quelltext: http://www.vbg.de/bt/index.html?url1=amsonline/amsdienst/2_fragebog/bestandsaufnahme.htm

Mehr

Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2 69. Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium, Wuppertal Dr. Frank Bell, DGUV 1. Februar 2011 Gliederung 1.

Mehr

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz Das Arbeitssicherheitsgesetz ist für Sie wichtig TÜV SÜD Life Service GmbH Gesunde Mitarbeiter und ein sicheres Arbeitsumfeld sind die Grundlage Ihres unternehmerischen Erfolgs.

Mehr

VDSI-Information Ausgabe-Nr. 07/2010. Positionspapier zur Einführung der DGUV Vorschrift 2. Ansprechpartner

VDSI-Information Ausgabe-Nr. 07/2010. Positionspapier zur Einführung der DGUV Vorschrift 2. Ansprechpartner Wir machen Arbeit sicher und gesund Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.v. VDSI-Information Ausgabe-Nr. 07/2010 Positionspapier zur Einführung der DGUV Vorschrift 2 Ansprechpartner Dieter Arnold

Mehr

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten Anlage 2 Zu 2 Abs. 3 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten 1. Allgemeines Grundlagen von Art und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen

Mehr

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)

Mehr

Übersicht. Gefährdungsbeurteilung

Übersicht. Gefährdungsbeurteilung Übersicht Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen 5 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln,

Mehr

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist

Mehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorge Neue Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 31.10.2013 mit Stärkung der Selbstbestimmung der Mitarbeiter Ziele der Arbeitsmedizinischen Vorsorge: Arbeitsbedingte

Mehr

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2 Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) Die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hat folgende Unfallverhütungsvorschrift

Mehr

BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK

BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG IN KRAFT GETRETEN Seit dem 1. Juni 2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Diese

Mehr

Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument. Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument. Gefährdungsbeurteilung netinforum 2007 Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument Angelika Notthoff 1 5 ArbSchG Gefährdungsbeurteilung (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für

Mehr

Die DGUV Vorschrift 2 - Darstellung der Vorschrift und Vorstellung von Handlungshilfen

Die DGUV Vorschrift 2 - Darstellung der Vorschrift und Vorstellung von Handlungshilfen Die DGUV Vorschrift 2 - Darstellung der Vorschrift und Vorstellung von Handlungshilfen Dr. Frank Bell, DGUV 30. Juni 2011 Gliederung 1. Hintergründe der Reform 2. Das Konzept 3. Vom Mustertext zur verbindlichen

Mehr

Neue Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2)

Neue Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) Neue Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) Was erwartet Sie in den kommenden 45 Minuten 1. Hintergründe zur Entstehung der DGUV Vorschrift 2

Mehr

Hintergrundinformationen - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Hintergrundinformationen - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Hintergrundinformationen - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2 Ab dem 1. Januar 2011 gibt es mit der

Mehr

Gefährdungsbeurteilung Dokumentation

Gefährdungsbeurteilung Dokumentation Gefährdungsbeurteilung ARBEITNEHMERKAMMER BREMEN WIE ERSTELLE ICH EINE ANGEMESSENE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG DIENSTAG, 23. AUGUST 2016 sauber gemacht! Gefährdungsbeurteilung Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung

Mehr

VPLT Handlungsempfehlung Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Veranstaltungstechnik

VPLT Handlungsempfehlung Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Veranstaltungstechnik Handlungsempfehlung Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Veranstaltungstechnik STAND JANUAR 2018 VPLT - Der Verband für Medien und Veranstaltungstechnik e.v. Fuhrenkamp 3-5 30851 Langenhagen Registergericht:

Mehr

DV Gesundheit II. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

DV Gesundheit II. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit DV Gesundheit II. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Der Ausschuss für Arbeitssicherheit (ASA) kann über das in Nr. 6.2 Abs. 1 genannte Aufgabenspektrum des AGM hinaus zur besseren Abstimmung

Mehr

Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Regine Rundnagel Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit zu gestalten, das erfordert Fachkunde. Die Fachkraft

Mehr

Evaluation der DGUV Vorschrift 2

Evaluation der DGUV Vorschrift 2 Evaluation der DGUV Vorschrift 2 Aktueller Stand der Planungen Dr. Annekatrin Wetzstein Hintergrund die DGUV wurde beauftragt, mit der Evaluation der DGUV Vorschrift 2 im Herbst 2014 zu beginnen dabei

Mehr

Chancen und Risiken der DGUV Vorschrift 2 aus Sicht des VDSI. Erste Erfahrungen bei der Umsetzung

Chancen und Risiken der DGUV Vorschrift 2 aus Sicht des VDSI. Erste Erfahrungen bei der Umsetzung Chancen und Risiken der DGUV Vorschrift 2 aus Sicht des VDSI Segen oder Fluch? Neue Einsatzzeiten für Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte Vorstand Nationale Zusammenarbeit Dieter Arnold Erste Erfahrungen

Mehr

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit 31. Dezember 2010 DGUV Vorschrift 2 Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) Die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd hat

Mehr

Die neue Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2

Die neue Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Die neue Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - DGUV Vorschrift 2 Hintergründe Inhalt Erläuterungen Gerhard Strothotte, DGUV 19.Mai 2011 Gewerbliche Wirtschaftsbereiche

Mehr

Vom Grundsatz der Grundsätze : Die Diskussion um Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen aus Sicht der DGUV. DGAUM Fachgespräch 15. April 2015 in Mainz

Vom Grundsatz der Grundsätze : Die Diskussion um Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen aus Sicht der DGUV. DGAUM Fachgespräch 15. April 2015 in Mainz Vom Grundsatz der Grundsätze : Die Diskussion um Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen aus Sicht der DGUV DGAUM Fachgespräch 15. April 2015 in Mainz Dr. Walter Eichendorf, DGUV Mainz, 15.04.2015 DGUV Grundsätze

Mehr

Die neue Gefahrstoffverordnung

Die neue Gefahrstoffverordnung FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Die neue Gefahrstoffverordnung Herausgeber: Verband Deutscher Sicherheitsingenieure

Mehr

Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Arbeitsschutzausschuss (ASA) ASI Arbeitsschutzausschuss (ASA) ASI 0.50 ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN 2 ASI Arbeitsschutzausschuss (ASA) Themenübersicht 1. Allgemeines 4 2. Zusammensetzung 4 3. Aufgaben 6 4. Geschäftsordnung

Mehr

ODIN - nachgehende Untersuchungen im Kontext der neuen Verordnung. Dr. Matthias Kluckert Leiter Fachbereich Arbeitsmedizin BG RCI, Heidelberg

ODIN - nachgehende Untersuchungen im Kontext der neuen Verordnung. Dr. Matthias Kluckert Leiter Fachbereich Arbeitsmedizin BG RCI, Heidelberg ODIN - nachgehende Untersuchungen im Kontext der neuen Verordnung Dr. Matthias Kluckert Leiter Fachbereich Arbeitsmedizin BG RCI, Heidelberg Gliederung 1. Was sind nachgehende Untersuchungen 2. Geschichte

Mehr

Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen

Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen in Deutschland Monika Hommes 25. März 2011 Dreiländertagung St. Gallen Rechtlicher Rahmen für BGF 1 Seit

Mehr

Integriertes Arbeitsschutzmanagement

Integriertes Arbeitsschutzmanagement Integriertes Arbeitsschutzmanagement Magdeburg, 30. September 2014 Ulrike Redmann Inhalt: ein Blick auf den betrieblichen Arbeitsschutz Grundpflichten des Arbeitgebers im Arbeitsschutz Organisation des

Mehr

Zwischen Paragrafendschungel, Präventionskultur und Vision Zero

Zwischen Paragrafendschungel, Präventionskultur und Vision Zero Zwischen Paragrafendschungel, Präventionskultur und Vision Zero IAG-Wissensbörse Prävention Werner Hamacher 21. November 2016 Ziel Wie wird die Arbeit sicherer, gesünder, menschengerechter? Beschleunigter

Mehr

Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Regine Rundnagel Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit zu gestalten, das erfordert Fachkunde. Die Fachkraft

Mehr

Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz

Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz Kongress Gute Arbeit Berlin 6. 12. 2006: Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz Rolf Satzer Dipl.- Psychologe Forschung - Beratung - Umsetzung Köln 1 Ziel des Arbeitsschutzgesetzes

Mehr

Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung

Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung Jeder Betrieb ist ab einem Beschäftigten durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zur Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet. Die Form der Betreuung ist

Mehr

Betreuungsumfang Zusammenfassung Begriff Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung 1 Grundprinzip: Bedarfsorientierte Betreuung 2 Betreuungsmodelle

Betreuungsumfang Zusammenfassung Begriff Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung 1 Grundprinzip: Bedarfsorientierte Betreuung 2 Betreuungsmodelle TK Lexikon Gesundheit im Betrieb Betreuungsumfang Betreuungsumfang HI2563138 Zusammenfassung LI1502113 Begriff Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte unterstützen Unternehmen und Verwaltungen

Mehr

Richtlinie 2013/35/EU

Richtlinie 2013/35/EU Die neue Verordnung Elektromagnetische Felder - Umsetzung der Richtlinie 2013/35/EU Informationsveranstaltung: Elektromagnetische Felder an Arbeitsplätzen Berlin, 8. November 2016 Bundesanstalt für Arbeitsschutz

Mehr

III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte

III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte III. A1 Gefährdungsbeurteilung (GeBu) Zusammenfassung Verpflichtung des Arbeitgebers, alle potenziellen Gefährdungen im Betrieb zu ermitteln und zu dokumentieren

Mehr

Wie hat sich die "DGUV Vorschrift 2" praktisch bewährt?

Wie hat sich die DGUV Vorschrift 2 praktisch bewährt? Wie hat sich die "DGUV Vorschrift 2" praktisch bewährt? Übersicht Der Vortrag enthält folgende Punkte: Vorstellung Betreuung gemäß BGV A 2 (bis 2010) Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 (ab 2011) Änderungen

Mehr

Dr. Heiner Klein Arzt für Allgemeinmedizin Dudweiler

Dr. Heiner Klein Arzt für Allgemeinmedizin Dudweiler Dr. Heiner Klein Arzt für Allgemeinmedizin Dudweiler Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Vorschriften und Regeln -Arbeitsschutzgesetz -Arbeitsstättenverordnung -Biostoffverordnung -Gefahrstoffverordnung

Mehr